Niedersächsischer Fußballverband e.v. NFV Kreise Vechta Oldenburg-Land/Delmenhorst

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1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. NFV Kreise Vechta Oldenburg-Land/Delmenhorst -Jugendausschuss- G E M E I N S A M E A U S S C H R E I B U N G J U N I O R I N N E N Spieljahr 2017/2018 Seite 1 von 16

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Durchführung 2. Spielleiter / Staffelleiter 3. Schiedsrichteransetzer 4. Spielpläne 5. Mannschaftsstärken auf Kreisebene 6. Spielbetrieb/Staffeln/Auf- und Abstiegsregeln 7. Anstoßzeiten 8. Sonderspielgenehmigungen 9. Bespielbarkeit der Plätze 10. Begrüßungskultur 11. Spielbestimmungen 12. Einsatz von Juniorinnen in jüngeren Juniorenmannschaften 13. Nichtantreten einer Mannschaft 14. Spielberichte, Spielerpässe und Spielberechtigungen 15. Feldverweise 16. Schiedsrichteransetzungen 17. Ergebnismeldungen 18. Pokalspiele 19. Rechtsprechnung 20. Protest 21. Ordnungsstrafen 22. Hinweise 23. Zurückziehen von Mannschaften 24. Eltern-/Fan-/Coaching Zonen 25. Einsprüche 26. Kreissportgericht Anlage zur Jugendordnung Anhang Modalitäten für den Spielbetrieb Seite 2 von 16

3 1. Durchführung Diese Ausschreibung ist bestimmt für die Punkt- und Freundschaftsspiele der E- bis B- Juniorinnen im kreisübergreifenden Spielbetrieb der NFV Kreise Vechta und Oldenburg- Land/Delmenhorst. Für die Durchführung der Punkt- und Freundschaftsspiele sind die Satzungen und Ordnungen des NFV sowie diese Ausschreibung maßgebend. Die Spielinstanz kann von den nachstehenden Regelungen in begründeten Ausnahmefällen abweichen! 2. Staffelleiter B-Juniorinnen C-Juniorinnen D-Juniorinnen E-Juniorinnen Spielleiter Peter Schulze Tel.: 04441/4300 Fax.: 04441/ Tanja Kröger Tel.: 04445/ Mobil: 0171/ Olaf Hansch Tel.: 04431/72557 Mobil: 0172/ Knut Hinrichs Mobil: 0171/ Martin Bothe Tel.: Fax: Schiedsrichteransetzer Oldenburg-Land Delmenhorst Vechta Andre Bakenhus, Tel. 0151/ , Alrich Sprung, Tel.: , Franz Beuse, Tel.: 04442/ Mobil.: 4. Spielpläne Die jeweiligen Spielpläne der Staffeln sind im DFBnet abzurufen. 5. Mannschaftsstärken auf Kreisebene Altersklasse Anzahl Feldspieler Anzahl Auswechselspieler Seite 3 von 16

4 B-Juniorinnen (Jg ) 11 / 9 / 7 unbegrenzt C-Juniorinnen (Jg ) 11 / 9 / 7 unbegrenzt D-Juniorinnen (Jg ) 9 / 7 unbegrenzt E-Juniorinnen (Jg ) 7 unbegrenzt 6. Spielbetrieb/Staffeln/Auf- und Abstiegsregelungen Die Sollstärken werden in Abhängigkeit von den Mannschaftsmeldungen wie folgt festgelegt: A-, B-, und C-Junioren - max. 10 Mannschaften D- und E-Junioren - max. 10 Mannschaften Die Einteilung und Aufteilung in die einzelnen Staffeln erfolgt grundsätzlich nach geografischen Gesichtspunkten durch die zuständige Spielinstanz. In den Kreisligen darf pro Verein nur eine Mannschaft spielen. Der Spielplan wird durch die zuständige Spielinstanz / Spielleiter erstellt. Nachholspiele werden von den Staffelleitern neu angesetzt. Bei Terminschwierigkeiten werden auch Werktage als Spieltage herangezogen. Ein Antrag auf Spielverlegung muss mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin mit Begründung über das Modul DFBnet SpielPlus beim Staffelleiter mit Zustimmung des Gegners- eingegangen sein. Für jede genehmigte Spielverlegung, unterhalb der Frist von 14 Tagen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben. Sollte ein Verein auf einen elektronischen Spielverlegungsantrag innerhalb von 10 Tagen nicht reagieren, wird die Zustimmung als erteilt angesehen und das Spiel verlegt. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, soll die anreisende Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen. Die Spielfeldgrößen der Kleinfeldmannschaften D- bis E- Juniorinnen sind einzuhalten. Die Herbstrunde wird zunächst als Qualifikationsrunde gespielt. Die Einzelheiten für jede Altersklasse sind den nachfolgenden Regularien bzw. den Regeln über die Zusammenführung von Staffeln zu entnehmen. In den Staffeln der B-, C- und D-Juniorinnen kann die Anzahl der Spielerinnen flexibel gehandelt werden. Es kann auch mit 11 gegen 11, 9 gegen 9 oder 7 gegen 7 gespielt werden, bei den D- Juniorinnen mit 9 gegen 9 oder 7 gegen 7. Dies ist grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Mannschaftsmeldung (7er, 9er oder 11er). Spielt zum Beispiel eine 9er-Mannschaft gegen eine 11er-Mannschaft, hat die 11er-Mannschaft die Anzahl der Spielerinnen auf 9 zu reduzieren. Sollte eine 9er-Mannschaft mit mehr als 12 Spielerinnen zu einem Spiel antreten, ist mit 11 gegen 11 zu spielen. Für eine 7er-Mannschaft gilt oben beschriebenes entsprechend. Sollte eine 7er-Mannschaft mit mehr als 10 Spielerinnen antreten, ist mit 9 gegen 9 zu spielen. Die Feldgrößen sind in solchen Fällen gem. dem Anhang anzupassen. B Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. Seite 4 von 16

5 C Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. D Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich jeweils die ersten drei Mannschaften je Staffel aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. E Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. Zusatz: gilt nur für die B- und C-Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Die beiden verbleibenden Plätze werden für den NFV Kreis Cloppenburg bereitgehalten, damit dieser zur Rückrunde in den gemeinsamen Spielbetrieb integriert werden kann. Sofern der NFV Kreis Cloppenburg auf eine Teilnahme verzichtet, rücken die jeweils drittplatzierten Mannschaften der Hinrunde in die Kreisliga auf. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. 7. Anstoßzeiten Die Anstoßzeiten werden grundsätzlich wie folgt festgelegt: E-Juniorinnen Samstags um 14:00 Uhr D-Juniorinnen Samstags um 10:30 Uhr C-Juniorinnen Samstags um 10:30 Uhr B-Juniorinnen Freitags um 19:00 Uhr Die Vereine können sich nach Herausgabe der Spielpläne auf andere Anstoßzeiten einigen. Diese sind nach Einigung der spielleitenden Instanz über das NFV-Postfach mitzuteilen und werden kostenfrei geändert. Die Kostenfreiheit gilt nur bei Einhaltung der Frist von 14 Tagen. Seite 5 von 16

6 8. Sonderspielgenehmigungen Für den Einsatz von Spielerinnen in den einzelnen Altersklassen der Juniorinnen gibt es im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der NFV Kreise Oldenburg Land/Delmenhorst und Vechta grundsätzlich keine Sonderregelungen. (Ausnahme: 3 Abs. 4 der Jugendordnung (Behinderung bzw. ärztliches Gutachten). In begründeten Einzelfällen entscheidet auf Antrag die gemeinsame für den Juniorinnen zuständige Spielinstanz der beiden Fußballkreise. Bei Genehmigung nimmt die Mannschaft außer Wertung am Spielbetrieb teil. 9. Bespielbarkeit der Plätze und Ausfall von Spielen 9.1 Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht benutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel so früh wie möglich gemäß 28 (1) SpO abzusagen. In diesem Fall sind unbedingt und sofort zu benachrichtigen: Staffelleitung (per ) Gegner (Telefonisch) Schiedsrichter(in) (Telefonisch) + SR-Ansetzer(in) (per ) Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der platzbauende Verein den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren. 9.2 Nach 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe der Staffelleitung innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen. 9.3 Gemäß 28 (5) SpO hat ein Missbrauch dieser Bestimmungen eine Spielwertung gem. 37 (4) SpO zur Folge. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderten Unterlagen gem. 8.2 nicht fristgerecht vorgelegt werden. 9.4 Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden, wenn im Mannschaftsmeldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist. 9.5 Kunstrasen- und Hartplätze sind als Spielfelder zugelassen. Die Gastmannschaft hat sich auf das Spielen auf einem Kunstrasen- bzw. Hartplatz einzustellen. Dazu gehört insbesondere entsprechendes Schuhmaterial. Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen, Seite 6 von 16

7 haben sicher zu stellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben wird, mindestens 30 Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten. 10. Begrüßungskultur Für ein faires Miteinander wird bei den E bis B-Juniorinnen eine gemeinsame Begrüßungskultur eingeführt, die am Spieltag nachfolgend ablaufen soll: Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft Begrüßung und Einweisung des Schiedsrichters falls angeordnet, ca. 10 Minuten vor Spielbeginn Gesichtskontrollen in den Umkleidekabinen Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter Team-Shakehand, inkl. der Trainer nach Vorbild der UEFA-Spiele (Mittelkreis) Platzwahl durch Mannschaftsführerinnen und Schiedsrichter (Mittelkreis) Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten. 11. Spielbestimmungen Die Spielzeiten und die Altersklasseneinteilung sind der NFV Jugendordnung zu entnehmen. Anhänge dieser Ausschreibung sind ebenfalls zu beachten. 12. Einsatz von Juniorinnen in jüngeren Juniorenmannschaften (Kreis OLL-DEL) Laut Beschluss des Jugendausschusses vom dürfen auf Kreisebene maximal 2 (zwei) Spielerinnen aus dem jüngeren Jahrgang der nächsthöheren Altersklasse in Anwendung des Anhang 1 / 6 Abs. 2 SpO in jüngeren gemischten Mannschaften im Juniorenbereich eingesetzt werden. Dies Regellung gilt nicht für den Kreis Vechta. 13. Nichtantreten einer Mannschaft Wenn eine Mannschaft nicht zum Spiel antritt, ist dieses mittels Spielbericht anzuzeigen. Mannschaften, die in einer Halbserie 3-mal nicht antreten, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Die Wertung bei Nichtantreten erfolgt mit 3 Punkten und 5:0 Toren für den Gegner. 14. Spielberichte, Spielerpässe und Spielberechtigungen Zum kommt die DFBnet-Anwendung Spielbericht Online (SBO) in allen Altersklassen verpflichtend zur Anwendung. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Mannschaften ist bei Bedarf die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen. Die Freigabe des SBO hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin zu erfolgen. Kann die Anwendung SBO nicht genutzt werden, ist das normale Spielberichtsformular in Papierform zu verwenden. Seite 7 von 16

8 Wird die Anwendung SBO nicht eingesetzt, sind nur noch die neuen Spielformulare zu benutzen, die eine vollständige Eintragung der Passnummern erlauben. Die Spielformulare sind vollständig, in leserlicher Blockschrift oder mit der Schreibmaschine auszufüllen, und vom Mannschaftsverantwortlichen zu unterschreiben, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Das ausgefüllte Formular und ein Freiumschlag (mit der richtigen Anschrift der zuständigen Staffelleitung versehen!) sowie die Pässe der Spieler sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen Die Spielerpässe sind auch bei Nutzung des SBO vom Verein mitzuführen und dem Schiedsrichter unaufgefordert vor dem Spiel auszuhändigen Alternativ zu den alten Spielerpässen kann auch der SBO online genutzt werden. Voraussetzung ist, dass für jeden Spieler in der Spielberechtigungsliste ein aktuelles Foto gespeichert ist. Bei Anwendung des mobilen SBO ist dem Schiedsrichter ein mobiles Gerät (Smartphone bzw.tablet) zur Durchführung der Passkontrolle zur Verfügung zu stellen Fehlende Pässe (oder deutliche Kopien davon) sind innerhalb von drei Tagen der zuständigen Staffelleitung einzusenden. Ein Freiumschlag, versehen mit der Anschrift des Vereins, ist bei Einreichung des Originalpasses beizufügen. Spieler, die keinen Spielerpass vorlegen können haben auf dem Spielbericht ihren Einsatz durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Der Einsatz des elektronischen Spielberichts entbindet nicht die Vorlage der Spielerpässe. Der Nachweis der Spielerlaubnis kann durch Vorlage eines Ausdrucks aus Pass-Online erfolgen. Ein amtlicher Lichtausweis ist in diesem Fall vorzulegen Sollten keine Schiedsrichter angesetzt warden, erfolgt die Nacherfassung des SBO durch den Trainer (Verein). Die Person, die das Spiel als Schiedsrichter geleitet hat, ist namentlich im SBO zu vermerken! 14.5 Juniorinnen dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Maßnahmen der Auswahl- und Lehrarbeit sind von dieser Regelung ausgenommen. 15. Feldverweise Bei einem Feldverweis verbleibt der Spielerpass beim Verein. Für die Einhaltung der Sperren ist der Verein selbst verantwortlich. Eine auf Dauer des Feldes verwiesene Spielerin ist vorgesperrt. 16. Schiedsrichteransetzungen Die Ansetzungen der Schiedsrichter auf der Kreisebene erfolgen nach den Gegebenheiten, welche im jeweiligen Kreis bestehen (B- und C-Juniorinnen im Kreis OLL-DEL / B-Juniorinnen im Kreis Vechta ). Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt jeweils durch den Kreis, wo das Spiel stattfindet. Seite 8 von 16

9 Bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter ist der Heimverein für die Gestellung der Schiedsrichter verantwortlich. Erscheint zu einem Spiel der Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Verein verpflichtet, für einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Steht weder ein anerkannter neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter Schiedsrichter eines der beiden beteiligten Vereine zur Verfügung, so müssen sich die beiden Mannschaftsführer auf eine Person (ggf. durch Losentscheid) einigen. 17. Ergebnismeldungen Die gastgebenden Vereine sind gemäß 27 (6) SpO verpflichtet, Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet in das DFBnet zu melden. Dies gilt entsprechend auch für Spielausfälle/-absagen am Spieltag. Sollte kein Schiedsrichter angesetzt sein oder nicht antreten,muss der Spielbericht vom Heimverein bis 18 Uhr des Folgetages, mit sämtlichen Angaben (Tore, Spielerwechsel, Beginn und Ende des Spieles usw.) ausgefüllt und freigegeben werden. 18. Pokalspiele Für die Pokalspiele wird eine gesonderte Ausschreibung als Zusatz zu dieser Ausschreibung erstellt. 19. Rechtsprechung Ordnungsstrafen und Vorfälle, die im Zusammenhang mit der Austragung von Spielen stehen, werden durch die staffelleitende Stelle gem. den Satzungen und Ordnungen des NFV verfolgt und geahndet. Für Entscheidungen zu Vorfällen, welche die spielleitende Stelle nicht treffen kann, erfolgt die Anrufung des Kreissportgerichtes. 20. Protest Gem. der Rechts-und Verfahrensordnung kann gegen die Wertung eines Spieles innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel beim zuständigen Sportgericht Protest eingereicht werden. Das Recht zur Einlegung des Protestes steht nur den beiden am Spiel beteiligten Vereinen zu. Der Protest kann sich nur auf einen den Spielausgang nachteilig beeinflussenden Regelverstoß des Schiedsrichters stützen, wenn dieser die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. 21. Ordnungsstrafen Verhängte Ordnungsstrafen werden grundsätzlich durch den Kassenwart des zuständigen Kreises (Sitz des Vereins) eingezogen. Es gelten die Gebühren und Verwaltungsstrafen gemäß der Jugendordnung. Strafbestimmungen (Sperren) gegen Spieler nach 24 Absatz 3 a) der Jugendordnung Zif. 1 wegen Beleidigung 1 bis 4 Wochen 2 wegen rohen Spiels 1 bis 6 Wochen 3 wegen Bedrohung 2 bis 6 Wochen Seite 9 von 16

10 4 wegen Unsportlichkeit 1 bis 6 Wochen 5 Tätlichkeiten in leichteren Fällen während des Spiels, auf dem Weg zum oder vom Spielfeld oder in der Kabine bis zum Verlassen der Sportanlage 2 bis 6 Wochen 6 Verlassen des Spielfeldes ohne Genehmigung des 1 bis 4 Wochen Schiedsrichters 7 An Stelle der in Nr. 1 bis 6 genannten Strafen kann auch auf Sperre für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen erkannt werden. Die Sperre für ein Pflichtspiel entspricht einer Zeitstrafe von einer Woche. Bei Sperren für Pflichtspiele ist eine zeitliche Begrenzung festzulegen. Während des Laufes dieser Sperrstrafe ist der Spieler auch für jeden anderen Spielverkehr gesperrt. Strafbestimmungen (Ordnungsstrafen) gegen Vereine 24 Absatz 3 b) der Jugendordnung Zif. 1 Fehlender oder nicht vollständiger Nachweis der Spielerlaubnis 5,- Euro 2 Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis 50,- Euro 3 Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung 25,- Euro 4 Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers 100,- Euro 5 Verweigerung des Sportgrußes durch eine Mannschaft 5,- Euro 6 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel Wiederholte Nichtantretung Nichtantretung an einem der letzten beiden Spieltage: 20,- Euro 40,- Euro 40,- Euro 7 Nicht ordnungsgemäßer Platzaufbau, a) wenn Spielausfall die Folge war b) in allen anderen Fällen 25,- Euro 10,- Euro 8 Spielen gegen Vereine, die nicht dem DFB angehören oder gegen 75,- Euro gesperrte Mannschaften bzw. Vereine 9 Spielen trotz Spielverbot des zuständigen Jugendausschusses 25,- Euro 10 Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung 5,- Euro 11 Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes 6,- Euro - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen 15,- Euro 12 Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen 5,- Euro oder Turnieren 13 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht 5,- Euro - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen 14 Veranstaltung nicht genehmigter Turniere 25,- Euro 15 Spielverlegung ohne Genehmigung pro Verein 25,- Euro 16 Nichteinhaltung eines Termins oder 25,- Euro Nichtabgabe einer verlangten Meldung 17 Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder 25,- Euro Lehrgängen ohne Entschuldigung 18 Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse 8,- Euro - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen 15,- Euro Seite 10 von 16

11 Strafbestimmungen (Ordnungsstrafen) gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre 24 Absatz 3 c) der Jugendordnung Zif. 1 Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit bis 250,- Euro 2 Unsportliches Verhalten bis 50,- Euro 3 Beleidigung bis 150,- Euro 4 Bedrohung bis 150,- Euro 5 Auflehnung gegen Anordnung des Schiedsrichters oder der bis 100,- Euro Schiedsrichterassistenten 6 Tätlichkeiten bis 150,- Euro 7 Diskriminierendes Verhalten bis 250,- Euro Verwaltungskosten nach 24 Absatz 4 der Jugendordnung 1 Gebühren für Feldverweis 15,- Euro 2 Verwaltungsgebühren pro Bescheid 5,- Euro 3 Verwaltungsgebühr für das Zurückziehen einer Mannschaft nach 40,- Euro Veröffentlichung der Spielpläne 4 Spielverlegungsgebühr unterhalb der Frist von 14 Tagen 15.- Euro Die Strafgelder und Verwaltungskosten im gemeinsamen Spielbetrieb der Saison 2017/2018, die gegenüber den Vereinen durch Verwaltungsentscheid festgesetzt werden, verbleiben immer in dem Kreis, dem der jeweilige Verein zugehörig ist. Die Strafgelder und Verwaltungskosten werden daher aufgrund der vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate vom jeweils zuständigen Kassenwart eingezogen. Wird der Einzug der Forderungen im Laufe der Saison durch die Verbandsgeschäftsstelle in Barsinghausen übernommen. Sollte dies der Fall sein, werden die Vereine hierüber gesondert informiert. 22. Hinweise Transportable und bewegliche Tore sind vor dem Spiel gegen ein Umfallen geeignet zu sichern. Die Tore sind mit Netzen zu versehen. Die gesamte Spielordnung/Jugendordnung kann unter abgerufen werden. Die Anschriften der Jugendobleute der Vereine sind aus dem DFBnet Meldebogen abzurufen. 23. Zurückziehen von Mannschaften Seite 11 von 16

12 Werden Mannschaften in der Qualifikationsrunde zurückgezogen, so können diese zur Meisterrunde im darauf folgenden Frühjahr wieder gemeldet werden. Die Mannschaften werden in der Kreisklasse eingegliedert. Diese rein sportliche Regelung setzt die Spielordnung des NFV nicht außer Kraft. 24. Eltern-/Fan-/Coaching Zonen Zur Förderung des Fair Play-Gedankens insgesamt ist im Spielbetrieb der E- bis D-Juniorinnen die sogenannte Eltern-Fan- und Coaching Zone verpflichtend einzurichten. Beispiel: Mindestens 5 m Abstand vom Spielfeld für Eltern/Fans. Die Kennzeichnung ist vorgeschrieben Eltern/Fanzone außerhalb des Großfeldes, hinter den Werbebanden bzw. hinter den Laufbahnen etc. 25. Einsprüche Einsprüche gegen diese Ausschreibung sind bis 7 Tage nach der Zustellung/Veröffentlichung über die Homepage schriftlich und begründet beim zuständigen Kreissportgericht einzureichen. Wird der Einspruch gegen einen oder bestimmte Punkte der Ausschreibung eingelegt, so verliert dadurch der weitere Inhalt nichts an seiner Bedeutung. 26. Kreissportgerichte Oldenburg-Land: Torsten Dreesmann, Grevskamp 12, Großenkneten torsten.dreesmann@nfv.evpost.de Goldenstedt/Vechta, NFV Kreis Oldenburg-Land/Delmenhorst NFV Kreis Vechta Seite 12 von 16

13 Anlage der Jugendordnung teilweise angepasst- Betr.: Modalitäten für den Spielbetrieb der E- bis B-Juniorinnen Flexibler Spielbetrieb B) Sonderausschreibung zur Bildung von 7er- und 9er-Mannschaften auf Kreisebene für B- und C-Juniorinnen: In den B-Juniorinnen und C-Juniorinnen-Staffeln können sowohl 9er- als auch 7er- Mannschaften spielen. Spielt eine 7er Mannschaft gegen eine 9er-Mannschaft, dann hat die 9er-Mannschaft mit 7 Spielern zu spielen. Bei der Mannschaftsmeldung ist anzugeben, ob es sich um eine 9er- oder 7er- Mannschaft handelt. Dies wird in den Spielplänen vermerkt. 1. Spielfeld Spielfeld generell von 16m-Strafraum zu 16m-Strafraum. Die Strafraumlinien werden (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien werden eingerückt (Darstellung durch Hütchen). Die Seitenlinien sollen auf beiden Seiten des Großfeldes soweit eingerückt werden, bis eine Gesamtbreite von ca. 50 m erreicht ist. Spielfeldgrößen: B-Juniorinnen: 11 gegen 11 Großfeld 9 gegen 9 Großfeld, jedoch eine Seite zum 16er eingerückt mit einem transportablem Großfeldtor 9 gegen 7 bzw. 7 gegen 7 von 16er zu 16er, eine Seite eingerückt auf 5 x 2 mtr. Jugendtore C-Juniorinnen: 9 gegen 9 von 16er zu 16er auf 5 x 2 mtr. Jugendtore 7 gegen 7 dto. jedoch eine Seitenlinie eingerückt Seite 13 von 16

14 Spielfeldaufbau s. nachstehende Abbildung: Es werden Jugendtore 5 x 2 m benutzt. Die 5 x 2-m-Tore werden mittig auf die Torlinie gestellt. Das Maß für den Torraum (muss nicht dargestellt sein) beträgt 4 m und für den Strafraum 12 m. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12m Tor 12 m) Strafstoß 8 E-Juniorinnen Spielzeit: 2 x 25 Minuten, Spielerzahl: bis zu 7 (inkl. TW), Spielfeldgröße: ca. 55 x 35 Meter. Die Strafraumlängsbegrenzung wird auf einer Seite (parallel zur Seitenauslinie) in Richtung Mittellinie (gedanklich) verlängert. Auf dieser (gedachten) Linie wird mittig das 5 x 2-Meter-Tor platziert. Das zweite Tor steht gegenüber auf der ursprünglichen Seitenauslinie. Die Längsbegrenzungen werden durch Mittellinie bzw. der auf der einen Seite (gedanklich) verlängerten Strafraumlinie markiert. Spielball: Leichtspielball (Größe 4 oder 5 Gewicht 290 g). Strafraum 10 m jeweils links bzw. rechts vom Tor und 10 m in das Spielfeld. Der Strafstoß wird vom 8-Meterpunkt ausgeführt. Die Entfernung bei Freistößen wird auf 5 m festgelegt. Die Abseitsregel ist aufgehoben dagegen kommt die Rückpassregel zur Anwendung. Wechselbestimmungen: Alle Spieler einer Mannschaft können während einer Spielpause beliebig oft gewechselt werden. Die Anzahl der Spieler in den Kreisklassen ist beliebig. D-Juniorinnenen (9er-Mannschaften) Spielzeit: 2 x 30 Minuten, Spielerzahl: 9 (inkl.tw), Spielfeldgröße: ca. 70 x 50 Meter, Spielfeld von 16m-Strafraum zu 16m-Strafraum. Die Strafraumlinie wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien sollten auf beiden Seiten des Großfeldes Seite 14 von 16

15 soweit eingerückt werden, bis die Gesamtbreite von 50m erreicht ist. Die beiden 5 x 2-Meter- Tore werden mittig auf den Strafraumlinien platziert. Spielball: Leichtspielball Größe 4 oder 5 Gewicht 350 g. Der zuständige Ausschuss kann in Ausnahmefällen auf Spielfeldern mit mehr als 70m Breite das Spielen in einer Spielfeldhälfte gestatten. Dabei dient die Verlängerung des 5m- Torraumes als Seitenlinie. Strafraum 12 m jeweils links bzw. rechts vom Tor und 12 m in das Spielfeld. Der Strafstoß wird vom 8-Meterpunkt ausgeführt. Die Entfernung bei Freistößen wird auf 5 m festgelegt. Die Abseits- und Rückpassregel kommt zur Anwendung. Wechselbestimmungen: Alle Spieler einer Mannschaft können während einer Spielpause beliebig oft gewechselt werden. Die Anzahl der Spielerinnen in den Kreisklassen ist beliebig. D-Juniorinnenen (7er-Mannschaften) Spielzeit: 2 x 30 Minuten, Spielerzahl: bis 7 (inkl. TW), Spielfeldgröße: ca. 65 x 50m, höchstens halbes Großfeld. Die Strafraumbegrenzung wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die zweite Längsbegrenzung stellt die Mittellinie dar. Die beiden 5 x 2-Meter-Tore werden jeweils mittig auf die ursprünglichen Seitenlinien platziert. Strafraum 12 m jeweils links bzw. rechts vom Tor und 12 m in das Spielfeld. Spielball: Leichtspielball Größe 4 oder 5 Gewicht 350 g. Der Strafstoß wird vom 8-Meterpunkt ausgeführt. Die Entfernung bei Freistößen wird auf 5 m festgelegt. Die Abseitsregel und Rückpassregel kommt zur Anwendung. Einige nützliche Hinweise bezüglich des Platzaufbaus > siehe auch NFV Jugendordnung Spielfelder der E und D Juniorinnen in der Saison 2017/2018 Seite 15 von 16

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