WEGE ZUM FAST-NULLENERGIE-GEBÄUDE

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1 WEGE ZUM FAST-NULLENERGIE-GEBÄUDE Energieausweis zur Bewertung von NZEBs FH OÖ Campus Wels 16. November :00-10:30 Uhr Energiewirtschaft und -beratung DI Franz Mair 1 Energieausweis zur Bewertung von NZEBs Inhalte Historische Entwicklung der Energieeffizienzanforderungen Erreichte Ergebnisse Politische Vorgaben EU-Niedrigstenergiegebäude (NZEBs) Referenzsystem für NZEBs Gesamtenergieeffizienz Anforderungen für NZEBs Unabhängiges Kontrollsystem für NZEBs 2 1

2 Historische Entwicklung der Energieeffizienzanforderungen Wärmeschutzverordnung 1982 (U-Werte) Wärmeschutzverordnung 2003 (LEK T -Linien) Bautechnikverordnung Energie 2011 (LEK T +LEK CO2 - Linien) Bautechnikverordnung Energie 2014 (LEK T +LEK PE +LEK CO2 - Linien) Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (LEK T +P i Linien) 3 Entwicklung der Treibhausgasemissionen am Gebäudesektor 4 2

3 EU- Zielvorgaben Gebäuderichtlinie 2010/31 ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude im Neubau Reduzierung der Treibhausgase um 30% gegenüber 2005 bis 2030 Brüssel, 20. Juli 2016 Faire und kosteneffiziente Aufteilung für Österreich 36% 5 6 3

4 EU-Gebäuderichtlinie 2010 Niedrigstenergiegebäude Definition gem. Artikel 9 der EPBD Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden; 7 Niedrigstenergiegebäude Rechtliche Regelung Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) ab Salzburger Wohnbauförderungsverordnung (WFV) ab LEK T =22 bzw. 20 in der WBF Primärenergieindikator (Pi) für Wohnbauten =

5 Energieeffizienz Kennwerte/Anforderungen U-Wert; Wärmeschutzkennwert für einzelne Bauteile LEK T -Linie (Linie zulässiger U m -Werte) Gebäudehüllenkennwert für Wärmeschutz Heizwärmebedarf (HWB); Anforderung für eine spezifische Gebäudegeometrie, z.b: HWB Ref,RK =14 x (1+3/l c ) Gesamtenergieeffizienzfaktor (f GEE ); Referenzwert für ein spezifisches Energiesystem Primärenergieindikator (P i ) (Linie zulässiger Gesamtenergieeffizienz); Gesamtenergieeffizienz-Kennwert für Gebäudenutzungsprofil (Primärenergiebedarf und CO 2 -Emission) 9 Quelle: Roland Kapferer, Tiroler Wohnbauförderung 10 5

6 Salzburger Bautechnikverordnung (S. BTV) LGBl 55/ Referenzausstattung für Niedrigstenergiegebäude im Land Salzburg Wärmeschutz: LEK T =22, U m =0,25 W/m²K, HWB=48kWh/m²a Wärmebereitstellung durch Pelletheizung Photovoltaik Ausstattung 14 W/m²BGF 12 6

7 Je nach Gebäudekategorie dürfen Neubauten sowie Bestandsbauten nach größeren Renovierungen folgende Werte nicht überschreiten: Gebäudekategorie Neubauten Bestandsbauten nach größeren Renovierungen LEK T -Wert Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten1) P i -Wert 2) Wohnbauten Bürogebäude Kindergarten und Pflichtschulen Höhere Schulen und Hochschulen Krankenhäuser Pflegeheime Pensionen Hotels Gaststätten Veranstaltungsstätten Sportstätten Verkaufsstätten Hallenbäder Sonstige Gebäude - - 1) In der Kategorie sonstige Gebäude mit einer Heiz-Solltemperatur von unter 20 C darf pro 1 Kelvin unter 20 C der LEKT-Wert um +1 überschritten werden. 2) Bei Bauten mit einer Kühltechnikausstattung dürfen die Werte um 75 % des Primärenergieindikators für den Kühlenergiebedarf überschritten werden. Quelle: S.BTV Teil B: Abs 4, Z 2 Lit b) 13 Primärenergieindikator (Pi) Primärenergieindikator (Pi) (Linie zulässiger Gesamtenergieeffizienz-Kennwerte) Gebäudehüllenkennwert für die Gesamtenergieeffizienz Koeffizient für Primärenergiebedarf und CO 2 -Emission zur Konditionierung des Gebäudes P i Primärenergieindikator [-] P Q 10 Q 4 l C 14 7

8 Gleichungen der Anforderungskennlinien LEK T Transmissionsverlust [-] LEK 300 U 2 l P i Primärenergieindikator [-] P Q 10 4 l C C E Gebäudekonstante [-] C C V 1,04 HGT Ref Heizgradtage 20/20 Stadt Salzburg Kd 4336 Q PEB Primärenergiebedarf für Gebäudekonditionierung kwh/a Q CO2 Kohlendioxidemissionen für die Gebäude-konditionierung kg/a 15 Baustoff-Primärenergieindikator (B i ) für die Errichtung der Bauten Bi 3) Baustoff- Primärenergieindikator [-] B Q 10 Q C B N Baustoff- Primärenergieindikator (Nutzungsdauer 30 Jahre) Nachhaltigkeits- Primärenergieindikator (Nutzungsdauer 30 Jahre) [-] B 30 Jahre Nutzungsdauer B [-] N B P 3) Der Primärenergieinhalt und das Treibhauspotential der Baustoffe für die Errichtung der Gebäude sind unter Zugrundelegung des Leitfadens des österreichischen Instituts für Bauen und Ökologie zur Berechnung von Ökokennzahlen für Gebäude, Version 3.0 IBO (BG0), Stand Jänner 2013, zu berechnen. 16 8

9 Gebäude Wärmeschutz-Anforderung mittlerer U-Wert LEK T - Linien 1,00 0,90 0,80 0,70 0,60 0,50 0,40 0,30 0,20 0, Charaktereistische Länge l c LEKT20 LEKT22 LEKT26 LEKT40 LEK 300 U 2 l lc Um LEKT 1 0, , , , , , , , , , Gesamtenergieeffizienz Anforderung P i -Koeffizient Pi - Linien 0 0 0,8 1,6 2,4 3,2 4 4,8 Charakteristische Länge Länge l c Wohnbauten Bürogebäude Kindergarten und Pflichtschulen Höhere Schulen und Hochschulen Krankenhäuser Pflegeheime Pensionen Hotels Gaststätten Veranstaltungsstätten Sportstätten Verkaufsstätten 18 Hallenbäder 9

10 Salzburger-Bautechnikverordnung (S.BTV) 2016 Nationaler Plan ist erfüllt 2017, 2019 und 2021 Gesamtenergieeffizienzanforderungen sind EPBD konforme Einzahlangaben Linien zulässiger Gebäudehüllenkennwerte für den Wärmeschutz (LEK T -Anforderung) Linien zulässiger Gebäudehüllenkennwerte für die Gesamtenergieeffizienz (P i -Anforderung) Mindestanforderung an den erneuerbarer Anteil gem. OIB RL 6 ist erfüllt, die Referenzanforderung beinhaltet 100% Erneuerbare Energieträger. Die Einsatz hocheffizienter alternativer Systeme gem. EPBD Artikel 6 ist erfüllt, die Referenzausstattung ist ein hocheffizienten alternativen Systemen Exportenergie (wie zum Beispiel Strom aus Photovoltaikanlagen) aus erneuerbaren Energiequellen die am Gebäudestandort oder in der Nähe erzeugt werden sind in die Energiebilanz im Energieausweis voll eirechenbar. Die gewählten LEK T und P i Anforderungen erlauben die freie Wahl der Mittel für ein wirtschaftliches Gesamtkonzept (Planungsfreiheit). Die P i und LEK T Anforderungen können sehr einfach nach ÖNORM B und ÖNORM M 7140 an das Kostenoptimum herangeführt werden. 19 Niedrigstenergiegebäude Ausstattungsvarianten: Wohnbauten Anforderung Ausstattung Pi LEK T Bereitstellung Wärme Heizung Energieträger Warmwasser PV Lüftung mit WRG PV-Leistung 181 m² BGF Heizöl extra leicht BWT Abluft-WP 28 W/m²BGF ja 5068 W Gas BWT Abluft-WP 21 W/m²BGF ja 3801 W Elektr. Strom Abluft-WP 26 W/m²BGF ja 4706 W Wärmepumpe WP 7-18 W/m²BGF nein W Fernwärme erneuerbar FW 13 W/m²BGF nein 2353 W Pellets Pellets 14 W/m²BGF nein 2534 W 20 10

11 Unabhängiges Kontrollsystem für NZEBs Automatisierte Überprüfung der Eingabewerte, Rechenwerte und Planungsrichtlinien Haustechnikdeklaration für Produkt- und Ausführungsqualität Stichprobenkontrolle der Ausführung

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