ZEUS: Gebäudetechnik für Niedrigstenergie-Bauweise Qualitätsmanagement und unabhängiges Kontrollsystem
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- Pamela Abel
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2 ZEUS: Gebäudetechnik für Niedrigstenergie-Bauweise Qualitätsmanagement und unabhängiges Kontrollsystem Informationsveranstaltung Energieeffiziente Gebäude Mittwoch, Arena City Hotel, Am Messezentrum 2, 5020 Salzburg Land Salzburg Energiewirtschaft und -beratung DI Franz Mair
3 Inhalt Gebäudetechnik für Niedrigstenergie-Bauweise Minimierung der Lebenszykluskosten versus Primärenergieindikator (Pi- Wert) Qualitätsmanagement für Niedrigstenergie-Bauweise und unabhängiges Kontrollsystem Energieberatung Energieausweis Energiebuchhaltung 3
4 Gebäudetechnik für Niedrigstenergie-Bauweise Kostenoptimaler Wärmeschutz (ÖNORM B ) Luft- und Winddichtheit Passive solare Gewinne Bedarfsgerechte Lüftung Hocheffiziente Haustechnik (Betriebswirtschaftliche Vergleichsrechnung ÖNORM M 7140) 4
5 Kostenoptimaler Gebäude Wärmeschutz (ÖNORM B ) mittlerer U-Wert [W/m²K] 0,60 0,50 0,40 0,30 0,20 0,10 LEK T - Linien LEK = 300 U 2+l l c U m LEK T 1 0, , , , ,51 22 WBF Sbg 2017: 480 EA l c = 1,96 LEK T = 18,52 [-] HWB = 28,37 kwh/m²a OIB 28,37 11,2x(1+3/1,96) OIB 2017: HWB 14x(1+3/l c ) 1, Charaktereistische Länge l c [m] LEKT22 LEKT14 Modellrechnung Baurecht Sbg 2021: LEK T = 22 [-] HWB = 33,7 kwh/m²a OIB 33,7 13,37 x (1+3/1,96) 5
6 Luft- und Winddichtheit Luftdichte und winddichte Konstruktionen ermöglichen: Minderung der Wärmeverluste Vermeidung von Bauschäden (z.b. Schimmel, Fäulnis) Verbesserung des Schallschutzes verbesserte Effektivität von Lüftungsanlagen höhere Behaglichkeit durch Vermeidung von Zuglufterscheinungen 6
7 Optimierung der passiven solaren Gewinne Solare Einstrahlung - Einfluss der Orientierung 7
8 Bedarfsgerechte Lüftung Neue Gebäude müssen gem. S.BTV Luft- und Winddicht ausgeführt sein. Bei geschlossenen Räumen können ohne lüftungstechnische Maßnahmen die Vorgaben für Lufthygiene und die Vermeidung von Feuchteschäden nicht sicher gewährleistet werden. Feuchte in Wohnungen kommt vom zu geringem Luftwechsel, nicht von guter Wärmedämmung. 8
9 Hocheffiziente Haustechnik Fast kein Primärenergiebedarf und niedrige CO 2 Emissionen bei geringen Investitions- und Betriebskosten Hoher Umwandlungswirkungsgrad bei der Wärmebereitstellung Hoher Anteil an Energieerzeugung am Standort oder in der Nähe Photovoltaik-Strom Solarthermie Abwärme Rückgewinnung aus Heizungs-, Lüftungs-, Abwasser- und Kühlanlagen, Gewerbe und Industrie Effiziente Verteilung (niedriges Temperaturniveau) Effiziente Speichersysteme 9
10 Niedrigstenergie-Gebäude Ausstattungsvarianten bei Wohnbauten Anforderung Ausstattung Pi LEK T Bereitstellung Wärme Heizung Energieträger Warmwasser PV Lüftung mit WRG PV-Leistung 181 m² BGF Heizöl extra leicht BWT Abluft-WP 28 W/m²BGF ja 5068 W Gas BWT Abluft-WP 21 W/m²BGF ja 3801 W Elektr. Strom Abluft-WP 26 W/m²BGF ja 4706 W Wärmepumpe WP 7-18 W/m²BGF nein W Fernwärme erneuerbar FW 13 W/m²BGF nein 2353 W Pellets Pellets 14 W/m²BGF nein 2534 W 10
11 Qualitätsmanagement für Niedrigstenergie-Gebäude Energieberatung Energieausweis Bestand Empfehlungen für kostenoptimale Verbesserungsmaßnahmen Planung Fertigstellung Haustechnikdeklaration Planung Fertigstellung
12 Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz Vollständige Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten Vollständige Überprüfung der Ergebnisse Vollständige Überprüfung der angegebenen Empfehlungen Inaugenscheinnahme des Gebäudes zur Prüfung der Übereinstimmung zwischen Ausweis und Gebäude
13 Vollständige Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten Adressabgleich mit SAGIS bzw. A-GWR Zuordnung der Baupläne bei der Erstellung des Baubehördenprotokolls Deklaration der Gebäudetechnik (Verknüpfung mit zertifizierten Produkten) Baustoffe mit Baubook -Daten oder Zertifikate Gebäude Systemtechnik mit Daten Deklaration von norm- und richtliniengemäßen Eingaben betreffend die Dimensionierung, Ausführung und Betriebsweise der Haustechnikkomponenten Prüfung von ergänzenden Nachweisen z.b Ermittlung des Bivalenz Punktes bei Luftwärmepumpen (Defaultwert=Normaußentemperatur -10 K), Blower Door Nachweis, sommerlicher Wärmeschutz, Verpflichtende Energiebuchhaltung bei geförderten Gebäuden
14 Vollständige Prüfung der Ergebnisse Erstvalidierung und laufende Validierung der Energieausweissoftware Baurechtliche Mindestanforderungen: U-Werte, LEK T -Wert, P i -Wert, Sommerlicher Wärmeschutz, Berechnung des N i30 -Wertes Wohnbauförderung Mindestanforderung: U-Werte, LEK T -Wert, Energie Zuschlagspunkte Berechnung Statistikanalyse von spezifischen Jahresenergiebilanzwerten - Ausreißer gehen in die manuelle Prüfung Logik Abfragen z.b Mindestraumhöhe, Mindestfensterfläche etc.
15 Vollständige Überprüfung des Gesamtkonzepts der empfohlenen Verbesserungsmaßnahmen Kostenoptimale Dämmstärken gem. ÖNORM B Empfehlung eines hocheffizienten Energiesystem Baurechtliche Mindestanforderungen: U-Werte, LEK T -Wert, P i -Wert, Berechnung des N i30 -Wert Vergleich der geplanten oder ausgeführten Einzelmaßnahmen mit dem Gesamtkonzept
16 Inaugenscheinnahme des Gebäudes zur Prüfung der Übereinstimmung zwischen Ausweis und Gebäude Statistisch signifikante Stichprobe: ca. 2 % der jährlich eingereichten Ausweise über sie Gesamtenergieeffizienz (EAVG Energieausweise und Fertigstellungsenergieausweise). Vergleich der Energieausweis Eingabedaten mit den Plandaten Prüfung der Übereinstimmung zwischen Ausweis bzw. Deklarationen und Gebäude
17 Unabhängiges Kontrollsystem Nächste Schritte I Abschaffung der Zwecke (Baubehörde, WBF, Archiv,...) im ZEUS Hochladeprozess. Die Freigabe und Zweck-Zuweisung der Energieausweise erfolgt dann ausschließlich mit dem ZEUS Kontrollsystem durch folgende Aktionen: Antrag zur Vorlage bei der Baubehörde Antrag um Wohnbauförderung Antrag zur Vorlage beim GAF (Zuschlagspunkte Überprüfung) Antrag zur Vorlage nach dem Energieausweis Vorlage Gesetz (EAVG)
18 Unabhängiges Kontrollsystem Nächste Schritte II Systematische Erfassung der Tür/Top/Zone Bezeichnung Ganzes Gebäude (true) von Top 1 bis Top n Ganzes Gebäude (false) Top n /Nutzungszone/Bezeichnung Begründung: Erfordernis beim A-GWR Adressierung der Energiebereitstellungsanlagen in der Haustechnikdeklaration Erfordernis für Baubehörden
19 Unabhängiges Kontrollsystem Nächste Schritte III Pflicht zur Erstellung der Haustechnikdeklaration nach dem Planungs- und Fertigstellungsprozess Begründung: Die Gebäudesystemtechnik wird im Bewilligungsverfahren im Baubescheid mitbewilligt. Wesentliche Abweichungen erzwingen eine neue Baubewilligung die mit hohen Kosten verbunden sein kann.
20 Sonstiges: Zweileiternetz Wasserhygiene Zweileiternetz Wärmepumpe Zweileiternetz Wohnraumstation für Warmwasserbereitung und Flächenheizung
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