Wir fördern den ärztlichen Nachwuchs Finanzielle Unterstützung für Studierende

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3 Von uns haben Sie sicherlich schon einmal in den Medien gehört oder in der Presse gelesen, wenn es um die Frage ging, wie man dem Ärztemangel entgegenwirken kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ist die Interessenvertretung aller ambulant tätigen Ärzte und Ärztinnen in unserem Bundesland. Wir verhandeln die Vergütung mit den Krankenkassen, übernehmen die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen für die Arztpraxen und sorgen für eine gute Qualität der ambulanten Versorgung. Andererseits haben wir aber auch den gesetzlichen Auftrag der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung. Dies bedeutet, die Versorgung wohnortnah für die Patienten zu gewährleisten. Bereits heute stellt uns das vor besondere Herausforderungen, wenn es beispielsweise darum geht, eine Hausarztpraxis in einer ländlichen Region nachzubesetzen. Die derzeitigen Prognosen über die zahlenmäßige Entwicklung ambulant tätiger Ärzte in den nächsten Jahren gehen von einem weiterhin hohen Bedarf an ambulant tätigen Ärzten aus. Die Erfahrung zeigt uns, dass der ambulante Bereich während der Ausbildung eine eher untergeordnete Rolle spielt. Das möchten wir ändern. Die Förderprogramme - die in dieser Broschüre dargestellt sind - bieten gute Möglichkeiten, die Arbeit in der ambulanten Versorgung kennenzulernen. Wenn der Entschluss zu einer späteren ambulanten Tätigkeit bereits gefasst ist, besteht auch die Möglichkeit, ein Stipendium der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt in Anspruch zu nehmen. Konkret gibt es folgende finanzielle Unterstützungsangebote: - Stipendienprogramme - Förderung der ambulanten Famulaturzeiten - Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin - Förderung Allgemeinmedizinisches Tertial im Rahmen des Praktischen Jahres. Einzelheiten finden Sie im Weiteren in dieser Broschüre. Sie haben Interesse und benötigen weitere Informationen? Gern können Sie sich an die genannten Ansprechpartner wenden. Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes

4 Stipendienprogramme für Medizinstudierende 5-6 Famulatur 7 Blockpraktikum 8 Praktisches Jahr 9 Seite 4

5 Stipendienprogramm für Medizinstudierende Das Stipendienprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt richtet sich an Medizinstudierende jeder deutschen Universität vom dritten bis einschließlich sechsten Studienjahr. Stipendien können in folgender Höhe gewährt werden: 200,- /Monat im 3. Studienjahr 300,- /Monat im 4. Studienjahr 500,- /Monat im 5. Studienjahr 700,- /Monat im 6. Studienjahr. Voraussetzungen: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Staates der Europäischen Union, eines EWR-Staates bzw. eines durch Abkommen gleichgestellten Staates Studierender der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr an einer Deutschen Hochschule der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist bestanden vertragsärztliche Tätigkeit nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Die Auswahl der Region erfolgt in Abstimmung mit dem Stipendiaten. Die Dauer der Tätigkeit ist abhängig vom Förderzeitraum. Das Programm richtet sich vorrangig, jedoch nicht ausschließlich, an zukünftige Fachärzte für Allgemeinmedizin. Anträge/Verträge: Ansprechpartner: Silke Brumm Kathrin Kurzbach Tel.: Tel.: Fax: Fax: Seite 5

6 Stipendienprogramm für Medizinstudierende der Klassen Allgemeinmedizin Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt bietet den Studierenden der Klasse Allgemeinmedizin an der Universität Halle ein Stipendium an, das im Rahmen der Regelstudienzeit in Höhe von 800,- /Monat gewährt werden kann. Studierende der Universität Magdeburg können bei vergleichbaren Strukturen ebenfalls von diesem Stipendium profitieren. Voraussetzungen: Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Europäischen Wirtschaftsraum-Staates (EWR-Staates) oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staates Einschreibung als Studierender der Humanmedizin ab dem 1. Semester an den Universitäten Magdeburg oder Halle Aufnahme in die Klasse Allgemeinmedizin durch die Medizinische Fakultät der MLU Halle-Wittenberg oder ein entsprechender Nachweis durch die OvGU Magdeburg Abschluss eines Stipendienvertrages mit der KVSA hausärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt Die Auswahl der Region erfolgt in Abstimmung mit dem Stipendiaten. Die Dauer der Tätigkeit ist abhängig vom Förderzeitraum. Anträge/Verträge: Ansprechpartner: Silke Brumm Kathrin Kurzbach Tel.: Tel.: Fax: Fax: Seite 6

7 Famulatur Famulaturzeiten bei einem in Vollzeit tätigen Arzt in Sachsen-Anhalt können durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt wie folgt gefördert werden: 200,00 Euro/Monat, max. für 2 Monate. Sowohl der Studierende als auch der ausbildende Arzt erhalten die Fördersumme. Eine anteilige Förderung nach den Regelungen der Approbationsordnung ist möglich. Die Zahlung erfolgt auf Antrag des Studierenden nach Absolvierung der Famulaturzeit. Erforderlich ist die Beifügung einer Kopie des Famulaturzeugnisses. Der Ausbilder erhält die Aufwandsentschädigung auf sein Honorarkonto bei der KVSA. Grundlage: Nach der Approbationsordnung beinhaltet die ärztliche Ausbildung unter anderem eine viermonatige Famulatur. Diese kann wie folgt im ambulanten Bereich absolviert werden: ein Monat in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder einer geeigneten ärztlichen Praxis und ein Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung. Beide vorgenannten Famulaturen können gefördert werden. Förderantrag und Zeugnisvordruck: Ansprechpartner: Marlies Fritsch Kathrin Hanstein Tel.: Tel.: Fax: Fax: Seite 7

8 Blockpraktikum Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt fördert die Absolvierung eines Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin bei ambulant tätigen Ärzten in Sachsen- Anhalt. Voraussetzung: Die Praxis befindet sich nicht in Magdeburg und Halle. Auf Antrag werden folgende Fördermittel gewährt: 150,- : sofern die Praxis für das Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstadt, aber innerhalb eines Radius von 20 km zur Universität liegt oder 250,- : sofern die Praxis für das Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstadt und außerhalb eines Radius von 20 km zur Universität liegt. Die Förderung erfolgt, wenn das Blockpraktikum in einer von den Universitäten Magdeburg bzw. Halle anerkannten Lehrpraxis absolviert wird. Die Zahlung erfolgt auf Antrag des Studierenden nach Absolvierung des Blockpraktikums unter Beifügung einer aktuellen Studienbescheinigung und der vom ausbildenden Arzt unterschriebenen Bestätigung über die Durchführung des Blockpraktikums. Antrag und Vordruck der Bescheinigung des Ausbilders: Ansprechpartner: Kathrin Kurzbach Kathrin Hanstein Tel.: Tel.: Fax: Fax: Seite 8

9 Praktisches Jahr - Tertial Allgemeinmedizin - Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt fördert die Absolvierung des allgemeinmedizinischen Tertials im Praktischen Jahr in ambulanten Praxen bzw. ambulanten Einrichtungen, die von der Universität Magdeburg bzw. Halle als akademische Lehrpraxis anerkannt sind. Der Studierende kann 597,00 Euro/Monat erhalten. Die monatliche Zahlung erfolgt auf Antrag des Studierenden. Der Antrag wird vor Beginn des allgemeinmedizinischen Tertials gestellt. Erforderlich ist eine Bescheinigung der Universitäten Magdeburg oder Halle, aus der sich der Zeitraum des allgemeinmedizinischen Tertials sowie Name und Anschrift der Lehrpraxis ergeben. Lehrpraxen können dann eine Förderung erhalten, wenn das Kontingent der Universitäten Magdeburg und Halle ausgeschöpft ist. Die Aufwandsentschädigung entspricht einer Pauschale von 500,00 Euro/Monat. Förderantrag: Ansprechpartner: Kathrin Kurzbach Kathrin Hanstein Tel.: Tel.: Fax: Fax: Seite 9

10 Für Ihre Notizen Seite 10

11 Impressum Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg, Tel.: www. kvsa.de Anschrift der Redaktion Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt PF 1664; Magdeburg Tel.: / Fax: Stand: Juli 2014 Seite 11

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