Supplemento n. 1 al B.U. n. 29/I-II del VOL. II - Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom Nr. 29/I-II - BAND II I

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1 Supplemento n. 1 al B.U. n. 29/I-II del VOL. II - Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom Nr. 29/I-II - BAND II I PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL ANNO 2005 JAHR 2005 DELIBERAZIONI, DISPOSIZIONI E COMUNICATI BESCHLÜSSE, BESTIMMUNGEN UND MITTEILUNGEN [S I100 ] DELIBERAZIONE DELLA GIUNTA PROVINCIALE 6 giugno 2005, n [B I100 ] BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 6. Juni 2005, Nr Piano della qualità dell aria - approvazione definitiva Luftqualitätsplan - Endgültige Genehmigung II VOLUME - TEDESCO BAND II - DEUTSCH

2 II Supplemento n. 1 al B.U. n. 29/I-II del VOL. II - Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom Nr. 29/I-II - BAND II SUPPLEMENTO N. 1 BEIBLATT NR. 1 ANNO 2005 JAHR 2005 DELIBERAZIONI, DISPOSIZIONI E COMUNICATI BESCHLÜSSE, BESTIMMUNGEN UND MITTEILUNGEN PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL [S I100 ] DELIBERAZIONE DELLA GIUNTA PROVINCIALE 6 giugno 2005, n Piano della qualità dell'aria - approvazione definitiva LA GIUNTA PROVINCIALE [B I100 ] BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 6. Juni 2005, Nr Luftqualitätsplan - Endgültige Genehmigung DIE LANDESREGIERUNG omissis... delibera beschließt a maggioranza di voti legalmente espressi con 1 voto contrario ed 1 astensione 1. di approvare l allegato Piano della qualità dell aria della Provincia Autonoma di Bolzano- Alto Adige; 2. di pubblicare la presente deliberazione nel Bollettino Ufficiale della Regione Trentino-Alto Adige; 3. di trasmettere la presente deliberazione a tutti i Comuni della provincia ed alle ripartizioni dell amministrazione provinciale affinché tengano conto dei contenuti del piano della qualità dell aria nella loro attività istituzionale. mit Stimmenmehrheit bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung in der vom Gesetz vorgesehenen Form 1. den beiliegenden Luftqualitätsplan der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zu genehmigen; 2. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen; 3. den vorliegenden Beschluss an alle Gemeinden Südtirol, sowie an den Abteilungen der Landesverwaltung zu senden, damit diese dem Inhalt des Luftqualitätsplanes in ihrer institutionellen Arbeit Rechnung tragen. IL PRESIDENTE DELLA PROVINCIA L. DURNWALDER IL SEGRETARIO GENERALE DELLA G.P. A. AUCKENTHALER DER LANDESHAUPTMANN L. DURNWALDER DER GENERALSEKRETÄR DER L.R. A. AUCKENTHALER

3 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL LUFTQUALITÄTSPLAN

4 Der Luftqualitätsplan wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr vom 6. Juni 2005 endgültig genehmigt Der Luftqualitätsplan wurde von der LANDESAGENTUR FÜR UMWELT erstellt. Fassung und Koordination: AMT FÜR LUFT UND LÄRM Daten der Ortsfesten Messstationen: LABOR FÜR PHYSIKALISCHE CHEMIE Daten der Messkampagnen: LABOR FÜR LUFT- UND LÄRMANALYSEN Die farbige Version des Planes ist unter folgender Internet-Adresse zu erhalten:

5 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG S GESETZLICHER RAHMEN S HAUPTMERKMALE DES PLANS S KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT S KRITERIEN ZUR EINTEILUNG IN LUFTQUALITÄTSGEBIETE S KRITERIEN ZUR ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT S Ortsfeste Messstellen S Messkampagnen S Modellberechnung der Schadstoffausbreitung S Schätzverfahren zur Beurteilung der Immissionswerte S KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DER LUFTQUALITÄTSZIELE S KRITERIEN ZUM FESTLEGEN DER MAßNAHMEN S KRITERIEN ZUM ÜBERPRÜFEN DER ERGEBNISSE S BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT S BERICHT ÜBER DIE MESSUNGEN S Bewertung der einzelnen Luftschadstoffe S Überwachung durch Messkampagnen S Besondere Bemerkungen S EMISSIONSKATASTER S SCHÄTZVERFAHREN ZUR BEURTEILUNG DER IMMISSIONSWERTE S SCHLUSSBEMERKUNGEN S Schutz der menschlichen Gesundheit S Besondere Überlegungen zur Feinstaubbelastung und Aktionsplan S Schutz der Ökosysteme und der Vegetation S. 36

6 5. EINTEILUNG IN LUFTQUALITÄTSGEBIETE S WINTERSPEZIFISCHE GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT S Überwachung der Luftqualität für die winterspezifische Gebietseinteilung S SOMMERSPEZIFISCHE GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT S Überwachung der Luftqualität für die sommerspezifische Gebietseinteilung S GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER VEGETATION UND DER ÖKOSYSTEME S Schutz der Vegetation vor Ozon S Schutz der Ökosysteme vor Schwefeloxiden S Schutz der Vegetation vor Stickoxiden S Überwachung der LQ für den Schutz der Vegetation und der Ökosysteme S Voraussichtliche künftige Entwicklung und Reduzierungsmaßnahmen S GEBIETSEINTEILUNG IM RAHMEN DER AKTIONSPLÄNE S Überwachung der Luftqualität für die Aktionspläne S Maßnahmen für Aktions-Gebiete S ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT S ORGANISATION DES ORTSFESTEN MESSNETZES S ZWECK UND ORGANISATION DER MESSKAMPAGNEN S ZWECK UND ORGANISATION DES EMISSIONSKATASTERS S MASSNAHMEN ZUR LUFTREINHALTUNG S. 60 ANHANG 1: MAßNAHMENKATALOG ANHANG 2: ANALYSE DER WINTERSPEZIFISCHEN GEBIETE Teil A: Ballungsräume Teil B: Große Verkehrsachsen Teil C: Andere Gebiete ANHANG 3: ANALYSE DER SOMMERSPEZIFISCHEN GEBIETE 2

7 1. EINLEITUNG Die Luftverschmutzung gefährdet unsere Gesundheit, Wälder und empfindliche Ökosysteme. Sie führt außerdem zu Ertragseinbußen bei landwirtschaftlichen Kulturen und verursacht Schäden an Gebäuden sowie Materialien. Diese Schadwirkungen ziehen erhebliche Folgekosten nach sich. Entscheidend ist daher: - Wie sieht die Luftqualität in Südtirol aus? - Welches sind die Quellen der Luftbelastung? - Was muss unternommen werden, um die Luftgüte zu verbessern? Das sind zentrale Fragen, deren Antworten das Wesentliche im neuen Luftreinhalteplan darstellen. Erstmals gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Grenzwerte für Luftschadstoffe, die sich an dem vorbeugenden Gesundheitsschutz orientieren. Im Zentrum der Problematik stehen in den Wintermonaten die Stickoxide (NO X ) und der lungengängige Feinstaub (PM 10 ). Im Sommer hingegen steht die Belastung durch das bodennahe Ozon im Vordergrund. Hauptquelle dieser Belastungen ist der Schadstoffausstoß des motorisierten Verkehrs. Erst an zweiter Stelle stehen die Emissionen aus Feuerungsanlagen. Produktionsprozesse sind in Südtirol für die Luftverschmutzung von untergeordneter Belastung. Der Luftreinhalteplan ist ein verbindliches Koordinierungsinstrument, um die neuen Luftqualitätsziele zu erreichen. Das Ausmaß der erforderlichen Verminderung der Luftschadstoffe (bezogen auf die Emissionen 2000) ist erheblich: - Die Emissionen von Feinstaub (PM 10 ) müssen um die Hälfte gesenkt werden. - Die gleiche Größenordnung ist auch bei den Stickoxiden und den flüchtigen organischen Verbindungen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte notwendig. Entscheidend für das Erreichen der Zielwerte ist die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs. Enthalten sind Programme zur Luftreinhaltung auf kommunaler Ebene und Landesebene. Auch vorbeugende Maßnahmen werden gesetzt, ebenso sind die Gebiete der Aktionspläne definiert, in denen bei akuter Luftbelastung Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind. Fazit: Oberstes Ziel der Luftreinhaltequalität ist es, die Luftgüte durch ein gemeinsam abgestimmtes Konzept nachhaltig zu verbessern. Erfolge im Kampf gegen die Luftverschmutzung sind zu verzeichnen, es bleibt aber noch einiges zu tun. Der Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie Dr. Michl Laimer 3

8 2. GESETZLICHER RAHMEN Der Luftqualitätsplan regelt die Luftqualität in Südtirol. Das vorrangige Ziel dieses Planes besteht darin, bestimmte Qualitätsziele innerhalb vorgegebener Fristen zu erreichen und diese im Laufe der Zeit aufrechtzuerhalten. Der Plan wurde mit der Richtlinie 1996/62/EG zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität eingeführt. Diese EU-Richtlinie beinhaltet die Beurteilung der Luftqualität, die Luftqualitätsziele und die Pläne und Programme zur Reduzierung der Luftverschmutzung in Gebieten mit Grenzwertüberschreitungen, sowie die Vorsorgeprogramme zugunsten der Luftqualität in den übrigen Gebieten. Mit den Tochterrichtlinien 1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG werden im EU-Gebiet die Grenzwerte der Luftqualität festgelegt, die innerhalb bestimmter Fristen einzuhalten sind. Insbesondere werden die Immissionsgrenzwerte für folgende Schadstoffe festgelegt: - Schwefeldioxid (SO 2 ) - Stickstoffdioxid (NO 2 ) - Stickstoffoxid (NOx) - Partikel (PM 10 ) - Blei (Pb) - Kohlenmonoxid (CO) - Benzen - Ozon(O 3 ) Auch der Schadstoff Benzo(a)pyren wurde mit Dekret des Umweltministeriums Nr. 60 vom 2. April 2002 in den Katalog der zu überwachenden und beurteilenden Schadstoffe aufgenommen. Bei den Immissionsgrenzwerten unterscheidet man zwischen Grenzwerten zum Schutz der Gesundheit und Grenzwerten zum Schutz von Vegetation und der Ökosysteme. Für jeden Schadstoff werden dann die Fristen vorgegeben, innerhalb derer die besagten Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die Einhaltung der für 2005 und 2010 festgelegten Grenzwerte für den Schutz der Gesundheit ist auf jedem Fall verpflichtend. Im Falle einer Überschreitung der für 2005 festgelegten PM 10 - Grenzwerte sind gemäß Artikel 5, Absatz 1 der Richtlinie 1999/30/CE Maßnahmen zu treffen. Die PM 10 -Grenzwerte für 2010 ist als Richtgrenzwerte festgelegt und entsprechen den Empfehlungen der WHO für einen nachhaltigen Schutz der Gesundheit. Das Ministerialdekret (Umweltministerium) vom 2 April 2002, Nr. 60 schreibt die Einhaltung der für 2010 festgelegten PM 10 -Grenzwerte vor. Diese Grenzwerte sind im Fall einer Änderung der europäischen Bestimmungen mit Ministerialdekret neu zu definieren. Mit der Durchführungsverordnung zur Luftqualität (DLH Nr. 7 vom 31. März 2003) werden die Artikel 10, 11 und 22 des Landesgesetzes Nr. 8 vom 16. März 2000 umgesetzt. Ebenso finden die oben genannten EU-Richtlinien Anwendung. Mit Artikel 3 dieser Verordnung wird die Erstellung des Luftqualitätsplans vorgesehen. Der Plan ist das Hauptinstrument zur Luftreinhaltung in Südtirol. Eine vorrangige Aufgabe des gegenständlichen Planes besteht in der Beurteilung der Luftqualität (Art. 4), in der entsprechenden Einteilung in Gebiete (Art. 3) und im Bestimmen der Behörden, die für die Erstellung und Durchführung der Programme zur Verminderung und Vorsorge der Luftverschmutzung zuständig sind (Art. 5 und 6). Mit der Genehmigung des Luftqualitätsplanes wird der Aktionsplan neu definiert (Art.11). 4

9 Die Genehmigung des Plans unterliegt den Bestimmungen der Artikel 12 und 13 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997, da es sich um einen Fachplan des Landesentwicklungs- und Raumordnungsplanes handelt. Im Plan werden im Übrigen unwesentliche Änderungen festgelegt, deren Genehmigung nicht den Bestimmungen der oben genannten Artikel unterworfen ist. UNWESENTLICHE ÄNDERUNGEN DES LUFTQUALITÄTSPLANES Auf der Grundlage des Artikels 10, Absatz 5 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität werden jene unwesentlichen Änderungen festgelegt, für die vom Verfahren laut Artikel 3, Absatz 1 abgesehen werden kann. Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass generell fast alle Aspekte, die im Luftqualitätsplan enthalten sind, sich auf die Richtlinien der Europäischen Union und zum Teil auf staatliche Gesetze stützen. Speziell die Einteilung der Landesgebietseinteilung und die Luftqualitätsüberwachung müssen mit den europäischen und nationalen Normen konform sein. Zudem sind alle Grenzwerte auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt worden. Eine Änderung der in Kraft gesetzten Normen führt aufgrund dessen Bezug zu einer notwendigen Anpassung des Luftqualitätsplans, um dessen Konformität mit den europäischen und nationalen Normen zu bewahren. Wenn wir z.b. annehmen, dass die Europäische Union einen Grenzwert eines speziellen Schadstoffs ändert oder einen Grenzwert eines neu eingeführten Schadstoffs festlegt, dann werden folglich die Beurteilungsschwellen für die Luftqualitätsüberwachung im Luftqualitätsplan geändert oder neu eingeführt. Die Änderung oder Einführung eines Grenzwerts hat direkte Auswirkungen auf den gesamten Luftqualitätsplan. Dadurch kann es notwendig sein, das Programm zur Emissionsreduzierung in einem Gebiet durchzuführen, die Beurteilungsschwelle eines Schadstoffs, das gesamte Messnetz für die Luftqualitätsüberwachung oder sogar die Gebiete, die im Luftqualitätsplan definiert worden sind, neu festzulegen. Es gibt auch Aspekte des Luftqualitätsplans, die vom Zustand der Luftqualität abhängen und deshalb eine Änderung erfahren können. Das Einhalten eines festgelegten Grenzwertes, das vorzeitige Erreichen des Zielwertes eines bestimmten Schadstoffs in einem Gebiet oder die Notwendigkeit einer neuen Messstelle zur Luftqualitätsüberwachung können die gebietsspezifischen Strategien, Zielwerte und Maßnahmen neu festlegen. Daraus ergeben sich zwei Arten der Änderung des Luftqualitätsplans: Änderungen allgemeiner Art aufgrund EU-Normen oder nationaler Gesetze Änderungen spezifischer Art aufgrund neuer Situationen der Luftqualität eines Gebiets, die eine Änderung der Gebietsübersicht (Anhang 2 und 3) erfordern. Änderungen allgemeiner Art Änderung der Grenzwerte der Schadstoffe und der zeitlichen Fristen zu deren Einhaltung Einführung neuer Grenzwerte und zeitlicher Fristen zu deren Einhaltung Änderung oder Einführung neuer oberer und unterer Beurteilungsschwellen Einführung einer vorgeschriebenen Messung bestimmter Schadstoffe Änderung der Bestimmungen für die Positionierung der ortsfesten Messstellen Änderung der Bestimmungen für die Durchführung von Messkampagnen Änderung der Bestimmungen für die Schätzung von Immissionen Änderung der Bestimmungen für die Realisierung des Emissionskatasters Änderung der Bestimmungen für die Beurteilung der Luftqualität Änderung der Bestimmungen für die Erstellung und Durchführung der Programme und Pläne Änderungen des Maßnahmenkatalogs (Anhang 1) 5

10 Im Falle einer notwendigen Veränderung des Luftqualitätsplans aufgrund der oben erwähnten Punkte genehmigt die Landesregierung eine neue Ausfertigung des Luftqualitätsplans, die sie an alle Gemeinden der autonomen Provinz Südtirol aushändigt und die nach geltender Gesetzgebung veröffentlicht wird. Änderungen spezifischer Art Änderungen von Kapitel 5.1 und der Gebietsübersichten der einzelnen Gebiete (Anhang 2) aufgrund von Änderungen der Luftqualität in den Gebieten. Änderungen in den Kapiteln 5.2, 5.3 und 6.1 und Anhang 3. Im ersten Punkt wird die neue Fassung der Gebietsübersicht von der Landesregierung genehmigt und nur den interessierten Gemeinden weitergeleitet. Im zweiten Punkt wird die neue Fassung des Luftqualitätsplans genehmigt und in allen Gemeinden nach geltender Gesetzgebung veröffentlicht. So lange notwendige Veränderungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Luftqualitätsmanagement haben, kann die Landesregierung weitere Veränderungen abwarten, um eine einzige neue Fassung des Luftqualitätsplans zu genehmigen. 6

11 3. HAUPTMERKMALE DES PLANS Die wesentlichen Aspekte des Planes lassen sich in sieben Punkten zusammenfassen: Beurteilung der Luftqualität auf Landesebene; Einteilung in Luftqualitätsgebiete; Bestimmung der Strategien zur Überwachung der Luftqualität in den einzelnen Gebieten; Bestimmung der Luftqualitätsziele; Bestimmung der Fristen zum Erreichen der Ziele in den einzelnen Gebieten; Bestimmung der Maßnahmen und der für die Durchführung zuständigen Behörden; Prüfen der Ergebnisse und Unterrichtung der Öffentlichkeit. 3.1 KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT Die Beurteilung der Luftqualität stützt sich, gemäß Art. 4 der Durchführungsverordnung, auf folgende Elemente: a) Jahresbericht der Messungen Hier werden die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen und der Messkampagnen analytisch und zusammenfassend dargelegt. Solche Messungen werden in Gebieten vorgenommen, wo die Gefahr der Grenzwertüberschreitung besteht. In den übrigen Gebieten werden Messkampagnen oder/und Berechnungen zur Schätzung der Luftqualität vorgenommen. Das ortsfeste Messnetz wird daher so eingerichtet, dass ein Überblick über die Luftqualität an jenen Stellen des Landesgebietes geboten wird, die den Auswirkungen der Luftverschmutzung am stärksten ausgesetzt sind. In den übrigen Bereichen müssen Messkampagnen vorgenommen werden, die eine überschlägige Aussage zu den Luftverschmutzungswerten an den Messstellen ermöglichen. Je häufiger und flächendeckender die Messkampagnen vorgenommen werden, desto besser ist der gewonnene Überblick. b) Räumliche Verteilung der Konzentrationen Die an bestimmten Punkten gemessenen Schadstoffwerte müssen repräsentativ für gesamte Gebiete sein. Nur so kann man auf eine Interpretation in Bezug auf die geografische Verteilung der Schadstoffe mit Hilfe von gemessenen Richtwerten oder Schätzungen zurückgreifen, denen auch mathematische Modellberechnungen zugrunde liegen können. Anhand des Endergebnisses sollte die Luftqualität an sämtlichen Stellen des Landesgebietes bestimmt werden können. c) Emissionskataster Im Emissionskataster werden Menge und Ort der Schadstoffemissionen bestimmt. Es stützt sich auf Verfahren zur Schätzung der Emissionen, die den verschiedenen Quellen im Landesgebiet zugeordnet werden können, und bedarf einer regelmäßigen Aktualisierung. Dabei werden in erster Linie solche Informationen bereitgestellt, die hauptsächlich die verantwortlichen Emissionsquellen ermitteln. Dadurch ermöglicht das Kataster Maßnahmen zur Emissionsreduzierung festzulegen. Außerdem können über diese Daten die räumlich-geografische Konzentrationsverteilung und Immissionsschätzung berechnet werden. d) Immissionsschätzung In Gebieten, die weitab von Emissionsquellen liegen und niedrige Schadstoffkonzentrationen aufweisen, kann die Luftqualität mit Modellberechnungen bestimmt werden. Diese Anwendungen stoßen in Gebieten mit orographisch komplexen Bedingungen an objektive Grenzen. Im alpin 7

12 geprägten Südtirol sind diese Modelle mit besonderer Sorgfalt und Vorsicht einzusetzen und bieten nur in bestimmten Gebietsausschnitten einen zuverlässigen Sicherheitsrahmen. Als Alternative lassen sich Untersuchungen und Stichprobenerhebungen mit entsprechenden Datenauswertungen, und gegebenenfalls objektiven Schätzungen anwenden. 3.2 KRITERIEN ZUR EINTEILUNG IN LUFTQUALITÄTSGEBIETE Nach den Richtlinien des Umweltministeriums (Ministerialdekret vom 1. Oktober 2002, Nr. 261). Als Einteilung des Landes Südtirol in Luftqualitätsgebiete bezeichnet man dessen Gliederung in Bereiche mit homogener Luftqualität. Diese Einteilung ermöglicht die Kontrolle der Luftqualität, weil hierdurch das Verhältnis zwischen dem Verbesserungsbedarf der Luftqualität und den Beteiligten, die für das Erreichen der Zielwerte verantwortlich sind, gesteuert werden kann. Bei der Einteilung in Gebiete werden mithin nicht allein die Luftqualität, sondern auch andere Faktoren, wie beispielsweise die maßgebenden Emissionsquellen und die für Regelung besagter Quellen (z.b. Siedlungsgebiete, Gewerbegebiete, Hauptverkehrsstraßen usw.) verantwortlichen Einrichtungen berücksichtigt. Durch die Gebietseinteilung können weiter Zahlen zur Bevölkerung und Vegetation bereitgestellt werden, die bestimmten Schadstoffwerten ausgesetzt sind, so dass auch Gesundheits- und Umweltgefährdungen ermittelt und mithin die wirtschaftlichen Folgen (deren Untersuchung allerdings den Rahmen dieses Planes sprengen würde) geschätzt werden können. Die Gebietseinteilung ermöglicht eine rationelle Überwachung der Luftqualität, die den besonderen Anforderungen des Gebietes angepasst werden kann. Dadurch bietet sich weiter die Möglichkeit, die Luftqualitätsziele für jedes einzelne Gebiet festzulegen. Diese Ziele können je nach Gebiet unterschiedlich festgelegt werden, müssen auf jeden Fall jene Grenzwerte einhalten, die auf europäischer Ebene festgelegt worden sind. Der Unterschied ergibt sich nicht nur aus der Festlegung der Konzentrationsgrenzwerte, sondern auch aus den Fristen, die zu deren Erreichen festgelegt werden (siehe Art. 3, Absatz 6 der Verordnung). In erster Linie gilt es, eine Unterscheidung der Gebietseinteilung im Hinblick auf die Grenzwerte für den Schutz der Gesundheit (Teil eins und zwei des Anhangs A der Verordnung) und im Hinblick auf die Grenzwerte zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme (Teil drei des Anhangs A) vorzunehmen. Bei der Gebietseinteilung zum Schutz der Gesundheit unterscheidet man zwischen Gebieten, wo die Grenzwerten überschritten werden (Art. 3, Absatz 3, Buchstabe a) und solchen, wo diese eingehalten werden (Art. 3, Absatz 3, Buchstabe c). Diese können sowohl Ballungsräume als auch Gebiete sein. In den Ballungsräumen gilt außerdem auch ein Aktionsplan, wenn die Jahresschwellen des Anhangs B der Durchführungsverordnung überschritten werden (Art. 3, Absatz 3, Buchstabe b). Dies gilt auch für die Gebietseinteilung zum Schutz der Vegetation und der Ökosysteme, wo aber keine Aktionspläne vorgesehen sind. A- Gebiete (Gebiete laut Art. 3, Absatz 3, Buchstabe a) In diesen Gebieten ist mindestens ein Grenzwert laut Anhang A überschritten worden. In diesen Gebieten müssen Programme zur Emissionsreduzierung umgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die Zielwerte innerhalb der entsprechenden Fristen erreicht werden. Die Zielwerte werden jeweils für die einzelnen Gebiete bestimmt. Die Programme umfassen gewöhnlich strukturelle Maßnahmen, die mittel- oder langfristig durchgeführt werden müssen. Wenn die Konzentration eines Schadstoffes die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge überschreitet, müssen die Maßnahmen bereits im Jahr nach der Feststellung der Grenzwertüberschreitung wirksam werden. 8

13 B- Gebiete (Gebiete laut Art. 3, Absatz 3, Buchstabe c) Es sind dies all jene Gebiete, in denen keine Gefahr der Grenzwertüberschreitung laut Anhang A besteht. In den besagten Gebieten gilt es mit einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie die bestmöglich Luftqualität zu erhalten. Es müssen also Vorkehrungen getroffen werden, in denen das Risiko einer Überschreitung der oben genannten Grenzwerte vermieden wird. Die Zuständigkeit zur Erlassung der Maßnahmen dieser Grenzwerte ist der Landesregierung vorbehalten. Aktions-Gebiete (Gebiete laut Art. 3, Absatz 3, Buchstabe b) In diesen Gebieten besteht das Risiko, dass die Jahresschwellenwerte gemäß Anhang B der Verordnung überschritten werden. Aufgrund dieser Zuweisung der Gebiete wird festgelegt, in welchen Gebieten der Aktionsplan überhaupt Anwendung findet. Das Hauptaugenmerk in diesen Gebieten liegt in der Verminderung der Emissionen des innerörtlichen motorisierten Verkehrs. Nur so kann ein aktiver Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte und zu deren langfristigen Erhalt geleistet werden. Aktionsgebiete sind nicht eng an A-Gebiete gebunden, da sie vornehmlich nach verwaltungstechnischen Kriterien ermittelt werden (gewöhnlich in Übereinstimmung mit den Verwaltungsgrenzen der Gemeinden). 3.3 KRITERIEN ZUM FESTLEGEN DER STRATEGIEN ZUR ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT In den EU-Richtlinien werden für jeden Schadstoff obere Beurteilungsschwellen (OBS) bzw. untere Beurteilungsschwellen (UBS) festgelegt, um die Methoden zur Überwachung der Luftqualität in den einzelnen Gebieten zu erstellen. Die Beurteilungsschwellen werden folgendermaßen festgelegt: SO 2 NO 2 NO 2 PM10 PM10 OBS UBS 75 µg/m³ dürfen nicht öfters als dreimal im Kalenderjahr überschritten werden. 50 µg/m³ dürfen nicht öfters als dreimal im Kalenderjahr überschritten werden. 140 µg/m³ dürfen nicht öfters als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden. 100 µg/m³ dürfen nicht öfters als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden. 32 µg/m³ (80% des Jahresgrenzwerts) 26 µg/m³ (65% des Jahresgrenzwerts) Tab3.1:Obere und untere Beurteilungsschwellen zum Schutz der menschlichen Gesundheit 30 µg/m³ dürfen nicht öfters als 7-mal im Kalenderjahr überschritten werden. 20 µg/m³ dürfen nicht öfters als 7-mal im Kalenderjahr überschritten werden. 14 µg/m³ 80% des Jahresgrenzwerts) 10 µg/m³ (65% des Jahresgrenzwerts) Blei(Pb) CO Benzol O 3 OBS UBS 0,35 µg/m³ (70% des Jahresgrenzwerts) 0,35 µg/m³ (50% des Jahresgrenzwerts) 7 mg/m³ (8-Stunden-Mittelwert) 5 mg/m³ (8-Stunden-Mittelwert) 3,5 µg/m³ (70% des Jahresgrenzwerts) 2 µg/m³ (50% des Jahresgrenzwerts) Tab.3.2: Obere und untere Beurteilungsschwellen zum Schutz der menschlichen Gesundheit Für Ozon wurden keine Beurteilungsschwellen, sondern nur die Anforderungen der Lage der Probenentnahme festgelegt. 9

14 OBS SO 2 NOx O 3 12 µg/m³ Winter-Mittelwert (1. Oktober 31. März) 24 µg/m³ (Jahresmittelwert) 8 µg/m³ UBS 19,5 µg/m³ Winter-Mittelwert (1. Oktober 31.März) (Jahresmittelwert) Tab.3.3: Obere und untere Beurteilungsschwellen zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme Für Ozon wurden keine Beurteilungsschwellen, sondern nur die Anforderungen der Lage der Probenentnahme festgelegt. Eine Beurteilungsschwelle gilt dann als überschritten, wenn der Schwellenwert in den vergangenen fünf Jahren mindestens 3 Mal überschritten wurde. In den Ballungsräumen sind kontinuierliche Messungen erforderlich. Für die übrigen Gebiete finden folgende Kriterien Anwendung: Wird in einem bestimmten Gebiet die obere Beurteilungsschwelle eines Schadstoffes überschritten, müssen ein kontinuierliches Beobachtungssystem eingerichtet oder zumindest Stichprobenkontrollen vorgenommen werden, die eine gebührende zeitliche und räumliche Abdeckung gewährleisten. In den Gebieten, wo die untere Beurteilungsschwelle eines Schadstoffes überschritten wird, müssen Messkampagnen durchgeführt werden, die sich dann evtl. durch Modellberechnungen ergänzen lassen. In den übrigen Gebieten kann man sich auf den Einsatz von Modellberechnungen und objektiven Schätzungen beschränken Ortsfeste Messstellen Allgemein gilt der Grundsatz, dass in den Ballungsräumen oder Gebieten bis zu Einwohner eine ortsfeste Messstelle ausreicht. Angesichts der besonderen orographischen Bedingungen und der meteorologischen Bedingungen der Gebiete werden alle Gemeinden Südtirols mit mehr als Einwohnern als Ballungsräume (laut EU-Richtlinie) angesehen und somit mit einer ortsfesten Messstation ausgestattet. Für die ortsfesten Messstellen der Schadstoffe, für die ein Grenzwert zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme festgelegt wurde, gilt die Regel, dass bei Konzentrationen oberhalb der oberen Beurteilungsschwelle ein Messpunkt je km² erforderlich ist, bei Überschreiten der unteren Beurteilungsschwelle ein Messpunkt je km² (zum Vergleich - das Land Südtirol umfasst etwa km²). Natürlich lassen sich komplexe und gebirgige Gebiete, wie man sie in den Alpen antrifft, nicht durch eine einzige ortsfeste Messstation überwachen, weshalb mindestens zwei Messstationen außerhalb der städtischen Gebiete erforderlich sind: eine im Tal und eine im Gebirge. Anders verhält es sich bei den Ozonwerten. Dieser Schadstoff kommt gewöhnlich in räumlich weit verbreiteter Form vor. Dies erfordert eine Gebietseinteilung, die sich von jener für die anderen Schadstoffe abhebt. Die Vorschrift, nach der eine Messstation je Siedlung mit bis zu Einwohnern oder eine Messstation je km² gefordert wird, ist also für Südtirol kaum geeignet. Da außerdem auch nach Berg- oder Talsohlengebieten unterschieden werden muss, ist eine Überwachung der Vorstadtgebiete und ländlichen Gebiete in der Talsohle sowie der Berggebiete erforderlich. Angesichts der großen Ausdehnung der Gebiete mit hohen Ozonwerten ist es möglich, dennoch lediglich vier ortsfeste Messstationen auf dem gesamten Landesgebiet einzurichten. 10

15 3.3.2 Messkampagnen Dort, wo ortsfeste Messstationen nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss die Luftqualität im Rahmen von Messkampagnen festgestellt werden. Diese Messkampagnen lassen sich mit mobilen Stationen, die mit entsprechenden Einzelgeräten und Passivsammlern ausgerüstet sind, vornehmen. Aus den Messkampagnen können, sofern sie entsprechend durchgeführt werden, die Jahresmittelwerte der Konzentration bestimmter Schadstoffe (zum Beispiel Benzo(a)pyren) berechnet werden. Über die Messkampagnen wird mit Hilfe der ortsfesten Stationen die räumliche Verteilung der Schadstoffkonzentrationen bestimmt. Somit hat man einen genaueren Überblick der Luftqualität in weiten Teilen des Gebietes. Dort, wo die Grenzwerte nicht überschritten werden, und die Schadstoffkonzentrationen zwischen der oberen und der unteren Beurteilungsschwelle liegen, wird der Einsatz der mobilen Messstationen unverzichtbar, um eine ausreichende Beobachtung der Entwicklung der maßgebenden Schadstoffe zu ermöglichen. In diesen Gebieten ist ein Programm zur Luftüberwachung zu erstellen, mit dem der gesamte Jahresverlauf abgedeckt werden kann. In den Gebieten, in denen die Konzentration nicht über die untere Beurteilungsschwelle (UBS) hinausgeht, müssen Messungen durchgeführt werden, um zu prüfen, ob eine Übereinstimmung mit den Schätzungen mit anderen Methoden (objektive Schätzungen und Modellberechnungen) besteht Modellberechnung der Schadstoffausbreitung Der Einsatz mathematischer Modelle zur Berechnung der Schadstoffausbreitung in bestimmten Gebietsausschnitten erfordert die Verfügbarkeit einer Vielzahl von ausgewerteten meteorologischen Daten. Außerdem sollte die Kenntnis der Emissionsquellen auf dem Gebiet so realitätsnah wie möglich sein. Zu diesen Erfahrungswerten müssen die zusätzliche Belastung durch Ferntransport von Schadstoffen und andere Naturphänomene berücksichtigt werden, die teilweise nur schwer zu ermitteln und quantifizierbar sind. Zudem muss neben diesen relativ problematischen Rahmenbedingungen auch die Komplexität der meteorologischen Bedingungen im Alpenraum in Betracht gezogen werden. Ihr Einsatz ist daher in klar eingegrenzten Gebietsausschnitten wirksamer, um bestimmte Luftverunreinigungsphänomene und deren räumliche Ausbreitung zu analysieren Schätzverfahren zur Beurteilung der Immissionswerte Wo keine Messungen vorliegen oder diese zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen geführt haben, wird eine Schätzung der Schadstoffkonzentrationen in Betracht gezogen, um die Luftqualität in gewissen Gebieten zu beschreiben. Die eingesetzten Strategien zur Überwachung der Luftqualität waren bisher auf die Kontrolle der städtischen Gebiete ausgerichtet, wo der so genannte Smog- Alarmplan galt. Die objektiven Schätzungen bilden heute oftmals das einzige verfügbare Instrument. Die jüngst erlassenen Bestimmungen bewirken eine einschneidende Trendwende, da nunmehr das gesamte Gebiet kontrolliert wird, um zu gewährleisten, dass die Luftqualitätsgrenzwerte überall eingehalten werden. Neuerungen oder Änderungen der Überwachungsstrategien lassen sich allerdings nicht kurzfristig umsetzen, so dass die erste Einteilung des Landesgebietes in Gebiete mit Hilfe von objektiven Schätzungen erfolgt. Erst nach Festlegung und Durchführung der Strategien zur Überwachung der einzelnen Gebiete verfügt man über ausreichende Daten, um einen genaueren Überblick geben zu können. Dann kann man den Einsatz der objektiven Schätzungen wahrscheinlich lediglich auf jene Gebiete beschränken, in denen die Konzentrationswerte unterhalb der unteren Beurteilungsschwelle (UBS) liegen. 11

16 3.4 KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DER LUFTQUALITÄTSZIELE Bis 2005 bzw soll eine Luftqualität erreicht werden, welche die Weltgesundheitsorganisation für die Vorbeugung der Gesundheit als notwendig betrachtet. Daraus hat die EU einheitliche Luftqualitäts-Grenzwerte für alle Staaten vorgeschrieben. Dafür sind folgende Kriterien in Anbetracht gezogen worden: Festlegung der Schadstoffkonzentrationen mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung auch langfristig zu gewährleisten. Festlegung von Fristen, innerhalb derer diese Grenzwerte auf dem gesamten EU-Gebiet eingehalten werden müssen. Festlegung variabler und zeitlich abnehmender Toleranzmargen, um den Mitgliedsländern die Möglichkeit zu bieten, Strategien zur progressiven Schadstoffreduzierung umzusetzen, mit dem Ziel, die Grenzwerte innerhalb der vorgegebenen Fristen zu erreichen. Bekräftigung des Grundsatzes zum Erhalt der Luftqualität, wo diese bereits den Zielsetzungen entspricht. Um langfristig die Luftqualität zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass wenn die angegebenen Grenzwerte eingehalten wurden, auch in Zukunft diese nicht überschritten werden. Deshalb ist es in den A-Gebieten notwendig den Zielwert für jeden Schadstoff so zu definieren, dass dieser mindestens 10% unter dem jeweiligen Grenzwert liegt. Außerdem müssen laut Art.3 der Verordnung die festgelegten Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden. Aus diesem Grund ist in Gebieten, wo ein Grenzwert nur knapp überschritten wurde, die Einhaltung des Grenzwertes schon früher zu erreichen. Dort, wo die Grenzwerte schon im großen Maße überschritten wurden, muss alles unternommen werden, um diese innerhalb der zeitlich abnehmenden Toleranzmarge einzuhalten. Deswegen ist nicht nur die Einhaltung eines Grenzwertes innerhalb eines angegebenen Zeitpunktes zu beachten, sondern auch eine jährliche Abnahme der Schadstoffkonzentration zu gewährleisten. Als Beispiel einer Zielwertberechnung sehen wir in der unteren Grafik die geplante Reduzierung der Stickstoffdioxid- und Benzolkonzentration im Gebiet des Bozner Talkessels. Der berechnete Dreijahresmittelwert für NO 2 von 51µg/m³ liegt über dem Grenzwert(40µg/m³), jedoch unter der Summe von Grenzwert und Toleranzmarge, deren Wert stetig fällt und ab 2010 gleich dem Grenzwert ist. Durch den Luftqualitätsplan, der jährlich den Zielwert für den jeweiligen Schadstoff bestimmt, erkennt man deutlich in der Grafik, dass der Grenzwert für NO 2 schon 2009 eingehalten wird; also ein Jahr vor der vorgeschriebenen Zeit. Das ermöglicht eine vernünftige Marge gegenüber dem Grenzwert zu halten, sodass dieser in den gegebenen Fristen und in den kommenden Jahren weiterhin eingehalten wird. 12

17 Jahresmittelwert [µg/m³] Zielwertberechnung für Stickstoffdioxid Bozner Talkessel Jahr Graf. 3.1 Messwert 2003 Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Für Benzol ist zu bemerken, dass der Grenzwert schon 2007 erreicht wird. Ab 2008 ermöglicht der Zielwert eine konstante Einhaltung des Grenzwertes. Jahresmittelwert [µg/m³] Zielwertberechnung für Benzol Bozner Talkessel Jahr Graf. 3.2 Messwert 2003 Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert In den Gebieten, wo die Grenzwerte nicht überschritten werden, und dort, wo die Konzentrationen unterhalb der oberen Beurteilungsschwelle liegen, ist nach dem Grundsatz des vorsorgenden Umweltschutzes zu handeln, um den Anstieg der Konzentrationswerte in den kommenden Jahren zu vermeiden. 3.5 KRITERIEN ZUM FESTLEGEN DER MAßNAHMEN Das Ermitteln der Maßnahmen, um die für die einzelnen Gebiete vorgegebenen Zielwerte einzuhalten, ist sicherlich der aufwändigste Aspekt des Planes. Es geht in erster Linie darum, jene Emissionsquellen zu ermitteln, die vorrangig für die hohen Konzentrationswerte bestimmter Schadstoffe verantwortlich sind. Sind diese erst bekannt, können die wirksamen Maßnahmen definiert werden. Die Vorkehrungen der Emissionsreduktion müssen dauerhaft und nachprüfbar sein. Hierzu eignen sich mittel- und langfristige Strukturmaßnahmen am besten. Theoretisch ist es also möglich, festzustellen, mit welchen konkreten Maßnahmen sich die gewünschten Ergebnisse innerhalb der vorgegebenen Fristen erzielen lassen. Von Bedeutung ist dabei die Zuordnung der Maßnahmen an die zuständigen Behörden, die für die Ausführung 13

18 verantwortlich sind. Für den Erfolg ist entscheidend, wie diese Maßnahmen von der Bevölkerung mitgetragen werden. Im Hinblick auf die Kompetenzen sei vermerkt, dass sich der Luftqualitätsplan auf Landesebene beschränkt und daher keine Maßnahmen auf Staats- oder EU-Ebene beinhalten kann. In Südtirol, wo die Verkehrsemissionen das mit Abstand größte Problem darstellen, erweist sich ein wirksames Arbeiten schwierig, da die entscheidenden Rahmenbedingungen von der Europäischen Union festgelegt werden. Auswirkungen auf Landesebene sind damit unvermeidbar. Man nehme das Beispiel der Partikelemissionen von Dieselmotoren. Die Vorschrift zum Einbau von Rußpartikelfiltern in allen Dieselfahrzeugen würde das Problem der PM 10 um ein Vielfaches verringern. Der Handlungsaufwand der lokalen Verwaltungen könnte erheblich eingeschränkt werden. Es gibt, wie bereits oben erläutert, drei verschiedene Interventionsebenen: Programme zur Verminderung der Luftbelastung und zum vorsorglichen Handeln. Diese Programme sind mehrjährig ausgelegt und umfassen strukturelle Maßnahmen. Gewöhnlich fallen sie in den Kompetenzbereich mehrerer Gemeinden und der Landesverwaltung. Aktionsplan. Dieser Plan gilt in den größeren Ortschaften und umfasst kurzfristige Maßnahmen. Die Maßnahmen fallen in den Kompetenzbereich der Bürgermeister. Vorschriften zum Transitverkehr. Diese Maßnahmen sind sowohl kurzfristig als auch einoder mehrjährig ausgerichtet und fallen in den Kompetenzbereich der Behörden, die für die Verkehrsregelung auf den Hauptachsen zuständig sind. Gemäß Artikel 5 der Verordnung werden die Programme zur Verringerung der Schadstoffemissionen in den A-Gebiete durchgeführt. Mit Maßnahmen sollen die Zielwerte innerhalb der für die einzelnen Gebiete vorgegebenen Fristen erreicht werden. Da sich die Gebiete aus Zonen zusammensetzen, die mehreren Gemeindeverwaltungen angehören, bestimmen mehrere Beteiligte die Maßnahmen und Durchführung der Programme. Diese Beteiligten müssen zu einem späteren Zeitpunkt auch andere Behörden involvieren, die zur Festschreibung und Durchführung der Maßnahmen beitragen können (z.b. Land, öffentliche Verkehrsunternehmen, Wirtschaftsverbände, Betreiber usw.). Das institutionelle Instrument für die Festlegung und Genehmigung der Programme in diesen Gebieten ist eine übergemeindliche Vereinbarung. Die Programme haben fünfjährige Gültigkeit und eignen sich für mittelfristige Planungen, wobei auch bestimmte Flexibilität für die Durchführung komplexer Maßnahmen besteht. Um dem Artikel 11 der Richtlinie 96/62/EG und der entsprechenden nationalen Gesetzgebung Rechnung zu tragen, müssen diese Programme innerhalb neun Monaten nach Genehmigung des Luftqualitätsplanes an den Landesrat für Umweltschutz übermittelt werden. Es ist dabei auch notwendig, das Programm zur Schadstoffverminderung mit dem Aktionsplan zu koordinieren, sofern ein Gebiet auch als Aktions-Gebiet ausgewiesen wurde. Gemäß Artikel 7, Absatz 2 und 3 der Verordnung, müssen Sonderprogramme angewandt werden, wenn einer der Jahresschwellenwerte laut Anhang B der Verordnung überschritten wird. Dieses Sonderprogramm zur Reduzierung der Luftverschmutzung hat prioritären Charakter. Damit können bestimmte Maßnahmen im Programm vorzeitig in Kraft treten. Das Sonderprogramm kann auch eine strengere Handhabung des Aktionsplanes verfügen. Zu den Vorbeugungsprogrammen der Luftverschmutzung sei vermerkt, dass ihnen die Aufgabe zukommt, auch in den kommenden Jahren eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Diese Programme betreffen B-Gebiete, in denen die Grenzwerte nicht überschritten werden. Sie fallen gewöhnlich in den Kompetenzbereich des Landes, werden gleichzeitig mit dem Plan verabschiedet, und haben dieselbe Geltungsdauer. Sie beinhalten Vorgaben zur Kontrolle der Luftqualität und 14

19 verwaltungstechnische Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass in B-Gebieten keine Anlagen und Infrastrukturen errichtet werden, die zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität führen können. Die Sensibilität des Gebiets ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren; dazu gehören unter anderem: Die Schadstoff-Konzentrationswerte bzw. die Differenz zwischen den Messwerten und den Grenzwerten. Die Art der Erschließung des Gebietes und die Siedlungsstrukturen. Das Bestehen besonders sensibler Gebiete in Bezug auf Naturschutz. Das Bestehen besonders schadstoffanfälliger Anbaukulturen. Das Vorsorgeprogramm wird als einheitliches, allgemein gehaltenes Dokument verfasst und diesem Plan beigelegt (siehe Anhang 1, Maßnahme 1.1b). 3.6 KRITERIEN ZUM ÜBERPRÜFEN DER ERGEBNISSE Die Überprüfung der Ergebnisse ist von großer Bedeutung und muss daher nach Maßgabe der Art des Gebiets und dessen spezifischer Merkmale geplant werden. Auf der Grundlage dieser Prüfungen können die Programme gegebenenfalls neu formuliert werden, um sie strenger zu gestalten, langfristig zu bestätigen, oder auch eingestellt werden, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Die Möglichkeit, bereits umgesetzte Maßnahmen an den Verlauf der Luftqualitätswerte zu koppeln, bedeutet, rechtzeitig zu erkennen, welche Maßnahmen die erwähnten Ergebnisse bringen. Die wesentliche Prüfung besteht natürlich in der kontinuierlichen Messung der Schadstoffe und in den Messkampagnen. Hierzu ist in A-Gebieten eine jährliche Beurteilung der Luftqualität erforderlich. Einschlägige Prüfungen zur Beobachtung bestimmter Maßnahmen lassen sich zeitgleich mit der Erstellung der Programme planen. Regelmäßige Überprüfungen der Entwicklungen seitens der verschiedenen Beteiligten, die an der Erstellung der Programme beteiligt waren, sind für die korrekte und gezielte Umsetzung der Maßnahmen notwendig. Zudem müssen die Maßnahmen geprüft, die Tätigkeiten koordiniert und die Bevölkerung informiert werden. Dazu überprüft der Aktionsplan indirekt die Programme zur Reduzierung der Luftverschmutzung, da er dann immer eingesetzt wird, wenn die langfristigen Maßnahmen versagen. Der Einsatz des Aktionsplanes ist daher ein Zeichen für die ungenügende Wirksamkeit des Programms und muss die zuständigen Behörden veranlassen, dementsprechend zu handeln. 15

20 4. BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT Die Beurteilung der Luft bildet die Grundlage für das Luftqualitätsmanagement im gesamten Landesgebiet und in den einzelnen Gebieten. Diese gemäß den Kriterien in Kapitel 3.1. durchgeführte Beurteilung bildet gleichzeitig auch die Grundlage für die Einteilung des Landesgebiets in Gebiete und für die Kontrolle der Luftqualität. Dieser Abschnitt befasst sich mit der allgemeinen Bewertung, während in den Kapiteln zu den einzelnen Gebieten (Kap. 7) die lokale Situation im Detail beschrieben wird. Dem Luftqualitätsplan sind außerdem Tabellen beigelegt, die die in den letzten drei Jahren gemessenen Werte für alle kontinuierlich gemessenen Schadstoffe und für die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte enthalten. 4.1 BERICHT ÜBER DIE MESSUNGEN Die Landesumweltagentur Labor f. Physikalische Chemie (29.8) betreibt in Südtirol insgesamt 10 automatische Messstationen zur Kontrolle der Luftqualität: Bozen (BZ1) Amba-Alagi-Str. Bozen (BZ2) Verdiplatz Bozen (BZ4) Claudia-Augusta-Str. Bozen (BZ5) Hadrianplatz Meran (ME1) Trogmannstr. Brixen (BX1) Parkplatz der Villa Adele Sterzing (ST1) Margheritastr. Bruneck (BR1) Kapuzinerplatz Latsch (LA1) Puintstr. Rittner Horn (RE1) Reinluftmessstation in 1750 m Meereshöhe. Als Grundlage für die Positionierung der Messstationen gilt das Dekret des Umweltministers vom , Nr. 60, Anlage VIII. Über die Standortwahl steht darin die Vorgabe: Zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung sollen die Messpunkte innerhalb der Gebiete oder der Ballungszentren errichtet werden, wo die höchsten Schadstoffkonzentrationen erreicht werden. Da die Messstationen mehr oder weniger überall an zentralen Stellen der Städte errichtet wurden, wird überwiegend die vom städtischen Autoverkehr erzeugte Schadstoffbelastung gemessen. Im Jahr 2004 werden weitere zwei fixe Messstationen auf der Brennerautobahn errichtet werden, eine zwischen Brixen und Klausen und eine an der Ausfahrt von Neumarkt. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt wird darin liegen, zu überprüfen, ob die einzelnen Messstandorte auch die Luftqualität für die benachbarte Umgebung (Gemeinden) wiedergeben (Dekret des Landeshauptmannes vom , Nr. 7, Art. 3, Absatz 3). Die kontinuierlich erhobenen Luftschadstoffe sind: SO 2 = Schwefeldioxid CO = Kohlenstoffmonoxid NO 2 = Stickstoffdioxid O 3 = Ozon Benzol PM 10 = Feinstaub (mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 µm) 16

21 4.1.1 Bewertung der einzelnen Luftschadstoffe Ozon (O 3 ): im Jahr 2003 leicht steigende Tendenz infolge des warmen Sommers. Ozon und die Stickoxide stehen in direkter Korrelation und hängen zudem mit dem Verkehrsaufkommen zusammen. Zusätzlich sind zur Ozonbildung allerdings starke Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen notwendig. Die Ozonbelastung ist daher auf die Sommermonate beschränkt. Bei lange andauernden Hochdruckwetterlagen, starker Sonneneinstrahlung mit hohen Temperaturen im Hochsommer (Juli) beobachtet man im Talkessel von Bozen sogar einen Zustrom von Ozon aus der Poebene. In solchen Fällen werden fast regelmäßig in Bozen und im Bereich der angrenzenden Plateaus (Ritten, Seiser Alm) kurzzeitige Überschreitungen der Warnschwelle (180 µg/m³) und öfters auch der höchsten Tagesmittelwerte über 8 Stunden (120 µg/m³) gemessen. Diesbezüglich fällt auf, dass in den letzten Jahren die Überschreitungen häufig um den 21. Juni stattgefunden haben. Angesichts einer sich abzeichnenden Überschreitung der Ozon-Konzentration wird vom Labor eine Mitteilung an die Bevölkerung herausgegeben. Die Seitentäler in Südtirol sind vom Ozonproblem weniger betroffen, und in den letzten Jahren wurden dort keine Überschreitungen der Warnschwelle festgestellt. Am Ritten wird die Grundschadstoffbelastung gemessen. Auf Grund der Höhenlage (1750 m) ist diese Messstation vor allem für die Ozonmessungen von Interesse. Ozon und andere Vorläuferschadstoffe bilden sich vor allem im Talkessel von Bozen oder in der Poebene. Von dort werden sie von Winden in Richtung der Hochplateaus nördlich von Bozen (Ritten, Seiser Alm) verfrachtet. Vergleichsmessungen am Ritten und auf der Seiser Alm haben gezeigt, dass dort die Ozonkonzentrationen ungefähr gleich hoch sind. Da die Luft auf diesen Hochplateaus weniger belastet ist, bleibt das Ozon auch während der Nachtstunden erhalten. Zu diesem bereits vorhandenen Ozon kommt am nächsten Tag noch weiteres, neu gebildetes Ozon dazu. Anders verhält es sich in der Stadt. Durch das dort vorhandene Stickstoffmonoxid (NO) wird das Ozon in der Nacht abgebaut und damit im Mittel eine geringere Anreicherung an Ozon erzielt als in Reinluftgebieten. Deshalb ist die mittlere Ozonkonzentration am Ritten höher als in Bozen. Die höchsten Ozonkonzentrationen sind von der Dauer der Schönwetterperiode abhängig; je länger diese andauert, umso höher wird die Ozonkonzentration ausfallen. Je besser die meteorologische Situation bekannt ist, um so eher können Überschreitungen vorhergesagt werden. Auch wenn die Ozonspitzenwerte nur wenige Stunden dauern, sind erhöhte Ozonbelastungen ein zeitlich und räumlich größeres Phänomen. Erhöhte Ozonkonzentrationen werden im Raum Bozen auch infolge von Schadstofftransporten aus dem Süden beobachtet. O3 Monatsmittelwerte in Südtirol - O3 andamenti mensili in Alto Adige (65% dati validi / gültige Werte ) Daten Labor für physikalische Chemie - Dati Laboraorio di chimica fisica µg/m³ gen-91 lug-91 gen-92 lug-92 gen-93 lug-93 gen-94 lug-94 gen-95 lug-95 gen-96 lug-96 gen-97 lug-97 gen-98 lug-98 gen-99 lug-99 gen-00 lug-00 gen-01 lug-01 gen-02 lug-02 gen-03 lug-03 gen-04 BZ1 avg O3 BR1 avg O3 BX1 avg O3 LA1 avg O3 ME1 avg O3 ST1 avg O3 RE1 avg O3 SA1 avg O3 Graf. 4.1 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse 17

22 Da in Anwesenheit anderer Luftschadstoffe, wie z.b. NO, das Ozon abgebaut wird, muss eine Ozonmessstation in einiger Entfernung von viel befahrenen Straßen errichtet werden. In Bozen wurde dieses Problem so gelöst, dass die Messstation am Sitz des Labors im dritten Stock errichtet wurde. Das Schwefeldioxid (SO 2 ): im Jahr 2003 weiterhin eine allgemein sehr geringe Belastung. Allgemein stellt man fest, dass sich die Belastung durch Schwefeldioxid auf ein sehr niedriges Niveau eingependelt hat. Die Durchschnittswerte liegen fast zwei Größenordnungen unter der Warnschwelle. Diese Abnahme ist eine Folge der Nutzung von Methan als Brenn- und Treibstoff. Methangas ist nahezu schwefelfrei. Schwefeldioxid reagiert mit Wasser in der Atmosphäre zu Schwefelsäure und ist der Hauptverantwortliche für den sog. sauren Regen (Übersäuerung der Böden, Schäden an der Bausubstanz usw.). SO 2 - Jahresmittelwerte / medie annuali [µg/m³] Bruneck/Brunico SO2 µg/m3 Brixen/Bressanone SO2 µg/m3 Bozen/Bolzano SO2 µg/m3 Meran/Merano SO2 µg/m3 Sterzing/Vipiteno SO2 µg/m3 Graf. 4.2 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse Das Kohlenstoffmonoxid (CO): weitere Abnahme im Jahr Das Kohlenstoffmonoxid ist farb- und geruchlos und gilt als Leitkomponente der Verbrennungsgüte, sowohl von Kraft- als auch von Brennstoffen. Die Schadstoffkonzentration von Kohlenmonoxid in der Luft ist hauptsächlich verkehrsbedingt. Die Emissionen hängen einmal von der Abgasbehandlung und zum anderen von den Betriebsbedingungen der Kraftfahrzeuge ab; hohe Werte misst man bei geringeren Drehzahlen, also typische Verkehrsbedingungen im Stadtbereich. Die Abnahme der Kohlenstoffmonoxidkonzentrationen wird international beobachtet und ist auf die Zunahme der mit Katalysatoren ausgestatteten Fahrzeuge zurückzuführen. Im Jahr 2003 wurden keine Überschreitungen der gültigen Grenzwerte festgestellt. CO - Jahresmittelwerte / medie annuali [mg/m³] 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0, Graf. 4.3 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse 18 BZ1 avg CO BZ2 avg CO BZ4 avg CO B5A avg CO BR1 avg CO BX1 avg CO LA1 avg CO ME1 avg CO ST1 avg CO BZ avg /

23 Das Stickstoffdioxid (NO 2 ): im Jahr 2003 Tendenz weiterhin gleich bleibend. Zum Unterschied der letzten Jahre konnte im Jahr 2003 keine Überschreitung der Warnschwelle (Stundenmittelwert 200 µg/m³) festgestellt werden. Über dem Grenzwert liegt hingegen der Jahresmittelwert (40µg/m³) in Bozen (BZ2, BZ4, BZ5); unter dem Grenzwert liegen die Station BZ1 und jene in den anderen Städten in Südtirol. Stickstoffdioxid zählt zu den besonders problematischen Luftschadstoffen. Einerseits, weil es ein Reizstoff ist, und andererseits, weil bei starker Sonneneinstrahlung durch die Anwesenheit von Stickstoffdioxid eine ganze Reihe weiterer Schadstoffe gebildet werden, die unter dem Sammelbegriff fotochemischer Smog angeführt werden und dessen wichtigster Vertreter das Ozon ist. Der Hauptanteil der Stickstoffoxide ist den Autoabgasen zuzuordnen. Im Allgemeinen steigt der Stickstoffoxidausstoß mit zunehmender Verbrennungstemperatur. NO 2 Jahresmittelwerte / medie annuali µg/m³ BR1 BX1 LA1 ME1 ST1 RE1 BZ avg Grenzwert/limite Graf. 4.4 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse Benzol: Weitere Abnahme im Jahr Kontinuierlich wird das Benzol in Bozen an den Messstationen am Hadrianplatz (BZ5), in der Claudia-Augusta-Straße (BZ4) und zusätzlich in Meran (ME1) gemessen. Aus den graphisch dargestellten Verläufen sieht man deutlich, dass die höchsten Konzentrationen an den am meisten befahrenen Straßen im zentralen Bereich von Bozen auftreten (BZ5 Hadrianplatz), während am Stadtrand von Bozen (BZ4 C.-Augusta-Straße) und in Meran (ME1 Trogmannstraße) deutlich geringere Konzentrationen feststellbar sind. In sämtlichen Fällen wurde 2003 der Grenzwert von 5 µg/m³ (Jahresmittelwert für 2010) nicht mehr überschritten. Es handelt sich dabei um eine Abnahme, die auch auf nationaler und internationaler Ebene festgestellt wurde. Benzol wurde von der IARC (Internationale Kommission zur Krebserforschung) als krebserregend klassifiziert. Benzol ist in sehr geringen Mengen (weniger als ca. 1%) in Benzin enthalten. Der Hauptanteil entsteht jedoch vor allem bei der unvollständigen Verbrennung des Aromatenanteils (ca %) im Kraftstoff. Durch die verbesserte Katalysatortechnik konnte der Ausstoß stark verringert werden. 19

24 Benzol - Verlauf der Monatsmittelwerte Benzene - andamento delle medie mensili (65% dati validi) Daten Labor für physikalische Chemie - Dati Laboraorio di chimica fisica 29.8 µg/m³ Graf. 4.5 Quelle: Landeslabor für Luftanalyse Jahresmittelwerte - medie annuali Jahr/anno BZ4 BZ5 ME , ,6 11, ,0 8,6 3, ,8 7,3 5, ,6 4,4 1,6 fett/grassetto: > 75% dati validi/gültige Werte gen-99 gen-00 gen-01 gen-02 gen-03 gen-04 BZ4 V. C. Augusta BZ BZ5 P. Adriano BZ ME1 V. Trogmann Merano Valore guida / Leitwert PM 10 (Feinstaub): im Jahr 2003 Tendenz weiterhin gleich bleibend bis leichte Zunahme. In Bozen wurde der Jahresmittelwert (40 µg/m³) überschritten. In allen größeren Städten Südtirols beobachtet man häufige Überschreitungen der Warnschwelle (Tagesmittelwert 55 µg/m³) in der Winterperiode. In einigen Fällen (Bozen, Meran) musste für einige Tage eine teilweise Verkehrsbeschränkung erlassen werden. Nur Dank günstiger meteorologischer Verhältnisse konnten zusätzliche Einschränkungen vermieden werden. Von allen Schadstoffen werden derzeit in Südtirol beim Feinstaub die meisten Überschreitungen festgestellt. Der Gesamtstaub besteht aus dem gesamten in der Luft enthaltenen, nicht gasförmigen Material. Dessen Herkunft kann sehr unterschiedlich sein: Blütenstaub, Pflanzenteile, von Wind und Regen mitgeführtes Material, Industriestaub, Abrieb von Asphalt, Reifen- und Bremsenmaterial sowie Russteilchen, insbesondere von Dieselmotoren. Staub vermag aufgrund seiner Struktur andere Schadstoffe aufzunehmen. So kann zum Beispiel bei einem Dieselrussteilchen durch die zerklüftete, poröse Oberfläche eine Reihe von anderen Verbrennungsgasen an- bzw. eingelagert sein. Neben seiner Konzentration in Masse ausgedrückt ist die Partikelgröße entscheidend. Je kleiner die Teilchen sind, umso tiefer können sie in die Lunge eindringen. Während grober Staub bereits am Lungeneingang abgefangen wird, gelangen feine und ultrafeine Teilchen in die tieferen Atemwege bis hin zu den Alveolen. Der Feinstaub (PM 10 ) ist daher von großem gesundheitlichem Interesse. Durchschnittlich besteht Gesamtstaub TSP zu ca. 80% aus PM 10 und wiederum ca. zu 70 bis 80% aus PM 2,5. Dieser feine Staub, dem genannten Akkumulationsmodus (0,1-2,5 µm) zugeordnet, bildet daher normalerweise massenmäßig den Hauptteil des Staubes. In Südtirol wurde 2001 mit der Feinstaubmessung begonnen. Vorher wurde der Gesamtstaub TSP gemessen. In der Grafik der Jahresmittelwerte wurden die PM 10 -Konzentrationen früherer Jahre näherungsweise aus den Gesamtstaubkonzentrationen rückgerechnet. Aus dem Verlauf ersieht man einen deutlichen Rückgang der Konzentrationen im Zeitraum und anschließend einen stationären Verlauf oder gar einen leichten Anstieg. Hervorzuheben ist der Umstand, dass während die Feinstaubkonzentration (PM 10 ) in den letzten zwei Jahren zunahm, Benzol im selben Zeitraum abgenommen hat. Eine mögliche Erklärung dafür könnte in der Zunahme der Dieselfahrzeuge liegen. Deren Abgase enthalten deutlich weniger Benzol, dafür aber wesentlich mehr Feinstaub (PM 10 ). 20

25 PM10 Werte (für den Zeitraum 1991 bis 2000 wurden die Daten aus dem Gesamtstaub POLV rückgerechnet d.h. durch F=1,2 dividiert) Valori del PM10 (per il periodo i valori sono stati calcolati dalle polveri totali dividendoli per il fattore 1,2) BZ2:bis 01/03/99 bei Kapuzinereinfahrt ab 03/09/99 bis 28/05/02 Stadttheater seit 28/06/02 neben Eisenbahn 60 µg/m³ Grenzwert / Limite BZ2 PM10 µg/m3 BZ4 PM10 µg/m3 BZ5 PM10 µg/m3 Bruneck/Brunico PM10 µg/m3 Brixen/Bressanone PM10 µg/m3 Meran/Merano PM10 µg/m3 Sterzing/Vipiteno PM10 µg/m3 Grenzw ert / Limite GRAF.4.6 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse Überwachung durch Messkampagnen Zusätzlich zu den ortsfesten Messstationen für die Luftqualitätskontrolle steht auch eine mobile Messstation zur Verfügung, mit der in den letzten fünf Jahren zahlreiche Messkampagnen durchgeführt wurden. Messort Zeitraum Messtage Ehrenburg (Kiens) 18/02/ /03/ Natz-Schabs 17/09/ /10/ Natz Ortsmitte 05/10/ /10/ Riffian 10/12/ /12/ Salurn 13/12/ /01/ BZ Brennerstr. 04/12/ /12/ BZ - Kreuzung Romastr.- C.-Augusta-str. 27/11/ /12/ BZ Ortlerstr. 07/11/ /11/ BZ Europa-Allee 27/11/ /12/ BZ Reschenstr. 16/12/ /01/ BZ Hadrian-Platz 08/01/ /01/ BZ - Trieststr. 11/11/ /11/ Leifers 04/12/ /12/ Meran Gampenstr. 17/11/ /12/ Meran - Alpinistr.(Höhe Villa Emma) 04/12/ /01/ Marling 25/03/ /04/ Meran Freiheitsstr. 22/03/ /04/ Meran Freiheitsstr. 20/03/ /04/ Brixen 10/05/ /05/ Vahrn 21/01/ /02/ Brixen 12/02/ /03/ Klausen 21/12/ /01/ Kaltern 30/04/ /05/ Tab 4.1: Kampagnen zur Überwachung der im Winter relevanten Schadstoffe: SO 2, CO, NO 2, PM 10, Benzol; 21

26 Eine Gesamtanalyse aller durchgeführten Messkampagnen ist wenig aufschlussreich. Einzelne Bewertungen finden sich in der detaillierten Beschreibung der einzelnen Gebiete. Grundsätzlich gilt, dass die Kampagnen eine im Wesentlichen einheitliche Luftqualität innerhalb der geprüften städtischen Siedlungsgebiete ergaben. Die Luftqualität verbessert sich allgemein mit zunehmender Höhe und mit zunehmender Entfernung von den dicht besiedelten Gebieten oder den großen Verkehrsachsen. Die Kampagnen ergaben ähnliche Ozonwerte wie die Messungen an den nahe gelegenen ortsfesten Stationen, wodurch bestätigt wird, dass in den Sommermonaten in ganz Südtirol hohe Ozonkonzentrationen weit verbreitet sind. Messort Zeitraum Messtage Deutschnofen 11/06/ /06/ Seiser Alm 19/07/ /08/ Stern - Gadertal 13/08/ /08/ Deutschnofen 20/06/ /07/ Seiser Alm 12/07/ /08/ Stern - Gadertal 02/08/ /08/ Deutschnofen 21/06/ /07/ Seiser Alm 26/07/ /08/ Stern - Gadertal 22/08/ /09/ Deutschnofen 01/07/ /07/ Seiser Alm 26/07/ /08/ Stern - Gadertal 20/08/ /09/ Deutschnofen 01/07/ /07/ Seiser Alm 23/07/ /08/ Stern - Gadertal 13/08/ /09/ Kalterer See 01/07/ /07/ Kalterer See 02/06/ /06/ Kalterer See 18/05/ /06/ Kalterer See 05/06/ /07/ Kalterer See 16/06/ /07/ Mals 15/05/ /06/ Mals 20/05/ /06/ Gufidaun 10/09/ /09/ Tab 4.2: Kampagnen zur Überwachung der im Sommer relevanten Schadstoffe: O 3 Zusätzlich zur mobilen Messstation werden auch Instrumente mit automatischer Probeentnahme mit anschließender Aufbereitung und Analyse der Proben im Labor verwendet. Mit solchen Untersuchungen werden Konzentrationswerte erhoben, die auf das gesamte Jahr ermittelt werden können. Dies gilt z.b. für die Erhebung der Bleiwerte (Pb) und der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs), für die Benzo(a)pyren (B[A]P) als Leitschadstoff gilt. Diese Erhebungen sind besonders zeit- und arbeitsaufwändig. Es wurde daher für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen ein einziger repräsentativer Messpunkt ausgewählt. Seit Jahren wird die ortsfeste Messstation in der Claudia-Augusta-Straße zur Erhebung der Bleiwerte und der PAKs eingesetzt. Innerhalb 2004 werden die Messgeräte zur Messstation an den Hadrian-Platz verlegt. 22

27 Die folgenden Grafiken bieten einen Überblick über die Blei- und PAK-Werte der vergangenen fünf bis sechs Jahre. Bei den Bleiwerten ist ein deutlicher Rückgang zu erkennen, der auf die verstärkte Nutzung von bleifreiem Benzin zurückzuführen ist. Bei den PAKs bewegen sich die Jahresmittelwerte im Bereich des Grenzwertes von 1 ng/m³ Medie annuali delle concentrazioni di piombo a Bolzano Jahresmittelwerte der Bleikonzentrationen in Bozen Valore limite annuale - 0,5 µg/m³ - Jahresgrenzwert µg/m³ Graf 4.7 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse B[A]P - Concentrazioni medie annuali B[A]P - Jahresmittelwerte 1.4 Valore limite annuale - 1 ng/m³ - Jahresgrenzwert B(A)P in ng/m GRAF 4.8 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse 23

28 4.1.3 Besondere Bemerkungen Kritisch für die Luftqualität sind die Wintermonate mit den ausgeprägten Inversionswetterlagen, sodass es in diesen Zeiten häufiger zu Überschreitungen kommt (siehe dazu die PM 10 Monatsverläufe). Im Einzelfall können die Ursachen für die Überschreitungen aber sehr unterschiedlich sein, wie im Folgenden an Hand einiger Beispiele erläutert wird: Bei der Messstation in der C.-Augusta-Straße handelt es sich nicht um eine besonders verkehrsbelastete Lag und trotzdem wurden im Zeitraum 2001/2003 gerade an dieser Messstation die höchsten PM 10 -Konzentrationen gemessen. Es konnte festgestellt werden, dass die dort gemessene höhere Staubbelastung nicht allein durch das Verkehrsaufkommen verursacht wurde, sondern ein gewisser Anteil auch durch die Produktionsaktivitäten der Industriezone mit verursacht wird. So haben am nahe gelegenen Stahlwerk dann auch die im Jahr 2003 durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen in der Schlackenverarbeitung zu einer spürbaren Reduktion der an dieser Messstation gemessenen Staubbelastung geführt. Siehe dazu den Verlauf der Monatsmittelwerte beim Feinstaub. PM10 - Monatsverläufe - PM10 Andamento delle medie mensili (75% dati validi / gültige Werte) Daten Labor für physikalische Chemie - Dati Laboraorio di chimica fisica BZ4 Via C. Augusta BZ 60 µg/m³ gen-01 mar-01 mag-01 lug-01 set-01 nov-01 gen-02 mar-02 mag-02 lug-02 set-02 nov-02 gen-03 mar-03 mag-03 lug-03 set-03 nov-03 BZ2 avg PM10 BZ4 avg PM10 B5A avg PM10 BR1 avg PM10 BX1 avg PM10 ME1 avg PM10 ST1 avg PM10 soglia d'attenzione / Warnschwelle GRAF. 4.9 QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse Im Fall von Meran wurden im Zeitraum 2002/2003 besonders häufige Überschreitungen der Tagesschwelle beim PM 10 festgestellt. Es wurde dabei festgestellt, dass die Überschreitungen sich vor allem in der kalten Jahreszeit während Perioden mit Windstille ereignet haben; weiters, dass die Zunahme der PM 10 -Werte mit einer Abnahme der mittleren Windgeschwindigkeit ab Ende Oktober zusammenfällt. Im Fall von Bruneck wurden im Jänner 2004 besonders häufige Überschreitungen der Tagesschwelle beim PM 10 immer nur in der zweiten Wochenhälfte festgestellt. Es ist anzunehmen, dass dies mit dem Verkehrsaufkommen, bedingt durch den lokalen Skitourismus, in Zusammenhang zu bringen ist. Um die betroffenen Gemeinden bezüglich der zu ergreifenden Gegenmaßnahmen bestmöglich beraten zu können, ist eine genaue Analyse der Ursachen, die zu den Überschreitungen geführt haben, von entscheidender Bedeutung. 24

29 Andamento PM 10 a Brunico - PM 10 Verlauf in Bruneck µg/m³ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /02/ /02/ /02/ /02/2004 PM 10 BR1 Wochende / fine settimana GRAF QUELLE: Landeslabor für Luftanalyse 4.2 EMISSIONSKATASTER Das Emissionskataster ist eines der wichtigsten Instrumente für die Analyse der aktuellen Luftqualität sowie für die Festlegung der Grenzen der Gebiete und die Ausarbeitung der Programme zur Reduzierung und Vorbeugung der Luftverschmutzung. Ein Emissionskataster besteht aus der systematischen Sammlung der Emissionsdaten der einzelnen Schadstoffe, die nach folgenden Kriterien geordnet werden: Wirtschaftszweig Zeitraum (Jahr, Monat, Tag usw.) Gebietseinheit (Region, Provinz, Gemeinde, 1km²-Flächen usw.) Brennstoff (nur für Verbrennungsprozesse). Die Schadstoffmengen, die von den einzelnen Quellen innerhalb des geprüften Gebiets erzeugt werden, können wie folgt ermittelt werden: durch direkte Messungen, durch Stichprobenmessungen oder kontinuierliche Messungen; durch Berechnungen. Die direkte Emissionsmessung kann nur bei emissionsrelevanten Industrieanlagen durchgeführt werden, die üblicherweise als punktuelle, lokal begrenzte Emissionsquellen eingestuft werden. Nur bei einigen wenigen dieser Anlagen werden kontinuierliche Messungen durchgeführt. Bei allen anderen als diffus eingestuften Emissionsquellen (kleine Gewerbebetriebe, Heizanlagen, mobile Quellen usw.) werden Berechnungen vorgenommen. Die Emissionen werden aufgrund von quantitativen Daten des geprüften Betriebs und aufgrund von entsprechenden Emissionsfaktoren geschätzt. Was die räumliche Ausbreitung anbelangt, müssen die Emissionen der wichtigsten industriellen und privaten Emissionsquellen sowie der wichtigsten Verkehrsachsen einzeln untersucht und einzeln durch die entsprechenden geografischen Koordinaten geografisch zugeordnet werden. Die anderen Quellen werden auf Gemeindeebene quantifiziert und auf ein Raster von je 1 km Breite übertragen. 25

30 Das Emissionskataster erfasst folgende Luftschadstoffe: Schwefeloxide (SO 2 und SO 3 ); Stickoxide (NO und NO 2 ); flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) Kohlenmonoxid (CO) Schwebestaub mit unter 10µm Durchmesser (PM 10 ) Benzol polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Ammoniak (NH 3 ) Schwermetalle: Arsen Cadmium Nickel Blei Chrom Quecksilber Kupfer Selen Zink Treibhausgase: Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (N 2 O) Das erste landesweite Emissionskataster der Luftschadstoffe wurde für 1997 erstellt und im Jahr 2000 aktualisiert, zurzeit wird die Emissionssituation des Jahres 2003 untersucht. Anhand der erhobenen Daten und der festgelegten Gebiete konnten die Daten auch territorial aufgeschlüsselt werden. Die Ergebnisse dieser Auswertung können in den Kapiteln zu den einzelnen Gebieten, in die Südtirol unterteilt wurde, nachgelesen werden. Diese Auswertungen beschränken sich auf die wichtigsten Schadstoffemissionen (SOx, NOx, VOC, CO, PM 10 und Benzol) bezogen auf die Wintergebietseinteilung. Für die anderen Schadstoffe und für andere Formen der Einteilung der Gebiete war diese Analyse nicht erforderlich, da sie für die Ermittlung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion nicht weiter aufschlussreich ist. Das Emissionskataster enthält große Informationsmengen, die natürlich an dieser Stelle nicht vollständig wiedergegeben werden können. Die Ausführungen beschränken sich daher auf jene Informationen, die eine qualitative Beschreibung der Situation ermöglichen. In diesem Zusammenhang erweist sich das prozentuelle Verhältnis zwischen den verschiedenen Schadstoffquellen als besonders aufschlussreich. Tätigkeitsbereiche Ni (%) Cd (% ) Cr (%) Cu (%) Pb (% ) C 6 H 6 (%) CO 2 (%) Kraftwerke, Fernheizungen 0,38 0,46 0,96 0,57 0,00 0,00 1,68 Verbrennung (Heizanlagen) 87,20 21,72 30,75 0,64 0,31 0,02 32,92 Verbrennung (Industrie und Gewerbe) 11,73 75,54 62,75 20,41 9,02 0,07 10,50 Industrie 0,06 0,18 0,90 0,87 0,03 0,00 0,07 Kraft- und Brennstoffverteilung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,16 0,00 Oberflächenbehandlung (Lösungsmittel) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Verkehr 0,58 1,86 4,21 73,43 89,30 97,74 46,87 Andere mobile Quellen 0,04 0,18 0,30 4,07 1,35 0,00 3,23 Müllentsorgung 0,01 0,06 0,14 0,02 0,00 0,00 4,58 Landwirtschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Natur 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,15 Ni = Nickel; Cd = Cadmium; Cr = Chrom; Cu = Kupfer; Pb = Blei; C 6 H 6 = Benzol Tab 4.3: Belastung durch Schwermetalle, Benzol und CO 2 mit Angabe des prozentuellen Anteils der einzelnen Tätigkeitsbereiche am Schadstoffausstoß; Untersuchungsjahr 2000 QUELLE: Amt für Luft und Lärm 26

31 Luftschadstoffemissionen in Südtirol (Jahr 2000) SOx PM10 NOx VOC CO 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Verkehr Verbrennung (Heizanlagen) Industrie Oberflächenbehandlung (Lösungsmittel) Müllentsorgung Natur Kraftwerke, Fernheizungen Verbrennung (Industrie und gewerbliche Anlagen) Kraft- und Brennstoffverteilung Andere mobile Quellen Landwirtschaft GRAF 4.11:Darstellung der wichtigsten Schadstoffemissionen in Südtirol im Jahr 2000 QUELLE: Amt für Luft und Lärm Zwei Jahre und 2000 sind zu wenig für eine Bewertung der historischen Entwicklung der verschiedenen Schadstoffquellen. Trotzdem können daraus nützliche Angaben zur allgemeinen Gesamtsituation hinsichtlich jener Schadstoffe gewonnen werden. Verbesserungen der Immissionen sind im Wesentlichen nur durch Emissionsverminderungen möglich. Bei Schwefeloxiden (SOx) wurde 2000 eine Emissionsreduktion um 18% gegenüber 1997 festgestellt. Dieser Rückgang ist hauptsächlich von Verminderung der Emissionen in den Bereichen Heizanlagen (-26%) und Verkehr (-36%) zurückzuführen. Erwähnenswert ist hingegen die Zunahme der Emissionen durch Verbrennungsprozesse in der Industrie (+24%) und durch die Abfallaufbereitung und -entsorgung (+36%). Die SO 2 -Konzentrationen in der Luft sind heute auf einem sehr niedrigen Niveau. Dies ist das Ergebnis der Entschwefelung der Brenn- und Kraftstoffe und der zunehmenden Umrüstung auf Erdgas. Bei den Stickoxiden (NOx) wurde 2000 ein Immissionsrückgang von ca. 9% gegenüber 1997 verzeichnet. Dieser bedeutende Rückgang ist dem Straßenverkehr (-9%) zuzuordnen. Stickoxide, vor allem Stickstoffdioxid (NO 2 ), sind noch in relevanten Konzentrationen in der Luft vorhanden, und die Tendenz der letzten Jahre, die zwar auf einen Rückgang hinweist, gibt nicht gerade Anlass zu besonderem Optimismus. Bei Kohlenmonoxid (CO) wurde ein Rückgang der Emissionen von 1997 bis 2000 um 13% beobachtet; diese Abnahme ist auf Straßenverkehr (-26%) und auf die Verbrennung in der Industrie (-48%) und auf andere mobile Quellen (-26%) zurückzuführen. Die Konzentrationswerte sinken laufend, weshalb dieser Schadstoff für die Luftqualität nicht mehr problematisch ist. Diese positive Entwicklung ist auch das Ergebnis von technischen Verbesserungen an den Kraftfahrzeugen. 27

32 Bei den Feinstäuben (PM 10 ) wurde ein Rückgang der verkehrsbedingten Emissionen von 4% in der Zeit von 1997 bis 2000 verzeichnet; der Verkehr erwies sich allerdings sowohl 1997 (60%) als auch 2000 (57%) als der größte Verursacher von Feinstaub. Als zweitgrößte Emissionsquelle werden für 2000 die Produktionsprozesse mit 13% (knapp 125 Tonnen) ausgewiesen, gefolgt von der Brennstoffnutzung in der Industrie, die 9% der Gesamtschwebestaubbelastung (knapp 89 Tonnen) verursacht. Da sich der Verkehr als Hauptverursacher von Feinstaub erwies, wurde die Emissionsquelle Verkehr noch im Detail analysiert, um festzustellen, welche Fahrzeugtypen am meisten Feinstaub erzeugen. Für die verschieden Fahrzeuge wurden folgende Anteile an der Feinstaubproduktion festgestellt: Schwerfahrzeuge (39% bzw. 218 Tonnen im Jahr 2000), Pkw (25% bzw. 138 Tonnen im Jahr 2000) und leichte Nutzfahrzeuge (14% bzw. 79 Tonnen im Jahr 2000). Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass die Emissionen durch Brems-, Reifenabrieb und durch Abrieb des Fahrbahnbelags ca. 70 Tonnen Feinstaub betragen; das entspricht 13% der gesamten verkehrsbedingten Feinstaubbelastung im Jahr Die Belastung durch flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) ist im Zeitraum 1997 bis 2000 um 3,3% gesunken. Dieser Rückgang wurde in allen Bereichen mit Ausnahme der natürlichen Emissionen festgestellt, die um 2% zunahmen. Flüchtige organische Verbindungen, deren Konzentration deutlich die Grenzwerte überschreitet, die für den Schutz der Gesundheit und der Vegetation vorgesehen sind, tragen wesentlich zur Bildung von Ozon (O 3 ) bei. In den letzten Jahren sind keine Anzeichen für eine Trendwende festzustellen. Die wichtigste Emissionsquelle für Benzol (C 6 H 6 ) sind die benzinbetriebenen Fahrzeuge (der Schätzwert für Benzol entspricht ca. 4% der flüchtigen organischen Verbindungen), auf die 98% der Emissionen im Jahr 1997 entfallen; im Jahr 2000 lag der verkehrsbedingte Anteil der Benzolbelastung bei 97,7%. Die zweite große Quelle sind die Gewinnung und der Vertrieb von fossilen Kraftstoffen (fast 4 t Emissionen im Jahr 1997 und ca. 3,5 t im Jahr 2000). Die Benzolkonzentrationen sind auch dank des verstärkten Einsatzes von Fahrzeugen mit Katalysator und dank der Gaspendelung der Benzindämpfe rückläufig. Bei den Schwermetallen werden nur die Metalle genannt, bei denen erhebliche Unterschiede zwischen 1997 und 2000 verzeichnet wurden. Bei Kupfer (Cu) wurde eine Zunahme der Emissionen von 1997 auf 2000 im Ausmaß von ca. 5,5% festgestellt. Die Emissionen im Jahr 2000 wurden hauptsächlich durch den Straßenverkehr (73% und über 600 kg) und durch Verbrennung in der Industrie (20% und über 170 kg) verursacht. Bei Nickel (Ni) sanken die Emissionen von 1997 auf 2000 um ca. 24%. Bei diesem Schadstoff waren die Emissionen im Jahr 2000 hauptsächlich auf die Verbrennung im Dienstleistungssektor (87% und ca kg) und in der Industrie (11% und ca. 435 kg) zurückzuführen. Vollkommen unerheblich im Vergleich zu den hier genannten Branchen ist der Anteil des Straßenverkehrs, der 2000 nur mit 21 kg Nickel zu Buche schlägt. Die Bleibelastung (Pb) sank von 1997 auf 2000 um ca. 54%; diese Verbesserung wird hauptsächlich auf den verstärkten Einsatz von bleifreiem Benzin zurückgeführt. Auch beim Blei erweist sich der Verkehr mit 90% als Hauptverursacher. Bei den Treibhausgasen wurde 2000 eine Zunahme der Kohlendioxidemissionen (CO 2 ) um 5% gegenüber 1997 festgestellt, die hauptsächlich auf die höheren Verkehrsemissionen (+11%) und auf die Emissionen durch Abfallaufbereitung und -entsorgung (+23%) zurückzuführen ist. Die Emissionen im Jahr 2000 gehen fast ausschließlich auf das Energiesystem und zu fast 50% auf den Verkehr (über 1 Million Tonnen) zurück; die Verbrennung im Dienstleistungssektor ist mit 28

33 weiteren 30% (über t) beteiligt; 9% entfallen auf die Verbrennung in der Industrie (ca t), fast 6% auf die Abfallaufbereitung und -entsorgung (ca t). Um ca. 4% zugenommen haben auch die Methanemissionen (CH 4 ) von 1997 bis 2000, was hauptsächlich auf die Verteilung von gasförmigen Brennstoffen (+17%) und auf die Abfallaufbereitung und -entsorgung (+8) zurückzuführen ist. Im Jahr 2000 wurden die Emissionen hauptsächlich durch die Landwirtschaft (70% mit ca t), durch die Abfallaufbereitung (23% mit fast t) und die Gasversorgung (5% mit fast t) verursacht. Emissionen der A22 im Vergleich mit anderen Quellen SOx PM10 NOx VOC CO 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Brennerautobahn Überlandverkehr Innerortsverkehr Andere Quellen GRAF 4.12:Emissionen der A22 im Vergleich mit anderen Quellen QUELLE: Amt für Luft und Lärm Aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass der motorisierte Verkehr für einen Großteil der Emissionen verantwortlich ist. Der Verkehr verursacht ca. 80% der Stickoxidemissionen und fast 60% der Feinstaubbelastung (PM 10 ). Auffallend ist auch der Anteil des Verkehrs auf der Brennerautobahn an der Gesamtbelastung. Auch wenn die A22 nur 1,3% des gesamten Straßennetzes ausmacht, verursacht die Autobahn etwas über 20% der Gesamtemissionen und ca. 32% der Verkehrsemissionen. Der von der A22 verursachte prozentuelle Anteil am gesamten verkehrsbedingten Schadstoffausstoß beträgt bei den Stickoxiden (NOx) 44% und bei Feinstaub (PM 10 ) 35%. Bedenkt man, dass NO 2 und PM 10 zu den wichtigsten Problemschadstoffen zählen, bei denen die Grenzwerte überschritten werden, stellt der Verkehr auf der Brennerautobahn zweifelsohne eine der größten Luftschadstoffquellen in Südtirol dar. In den nächsten Jahren ist mit einer Abnahme der Verkehrsemissionen zu rechnen. Die neuen verschärften Abgasstufen in der Europäischen Gemeinschaft für Fahrzeuge begrenzen zunehmend den Ausstoß von Schadstoffen. Auch wenn eine rückläufige Tendenz bereits an den Daten für 1997 und 2000 erkennbar ist, müssen die vorgeschriebenen Werte im Laufe der nächsten Jahre überprüft werden. Denn die Reduktion der Abgasemissionen geht einher mit einer Zunahme des Verkehrs und des Hubraums der Fahrzeuge. In manchen Situationen wie z.b. auf der A22 können diese Faktoren zu einer Verschlechterung der aktuellen Situation führen. Die ständige Zunahme des Schwerverkehrs auf der Autobahn und der erwartete Zuwachs des Güterverkehrs auf der Brennerachse lässt voraussehen, 29

34 dass die Vorteile einer Reduktion des Schadstoffausstoßes infolge der technischen Verbesserungen an den Fahrzeugen durch das höhere Verkehrsaufkommen wieder zunichte gemacht werden. Daher ist der Verkehr auf der Autobahn schon heute und verstärkt in nächster Zukunft als Hauptemissionsquelle anzusehen. Diesbezüglich sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Schadstoffemissionen in erheblichem Maße zu senken. Dringender Handlungsbedarf besteht auch beim motorisierten städtischen und außerstädtischen Verkehr. Für die nächste Zukunft darf aber aufgrund der geplanten Reduktion der fahrzeugbedingten Emissionen eine gewisse Verminderung der Schadstoffbelastung erwartet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass sich das Verkehrsaufkommen in den nächsten Jahren nicht wesentlich ändert und dass der technologische Fortschritt tatsächlich die erwarteten Verbesserungen bringt. Sehr unsicher ist allerdings die künftige Entwicklung der Feinstaubemissionen der Fahrzeuge (PM 10 ). Dieser Schadstoff ist relativ neu und daher noch nicht ausreichend erforscht. Man weiß, dass Partikel größtenteils durch Dieselmotoren erzeugt werden, aber dass es auch andere Quellen gibt. In der Tat entsteht Feinstaub auch durch den Abrieb der Reifen und des Fahrbahnbelags sowie durch die Abnutzung der Bremsen. Ein Teil der Staubbelastung ist auch sekundären Ursprungs, d.h. er entsteht durch chemisch-physikalische Reaktionen mit anderen in der Atmosphäre vorhandenen Stoffen, die ebenfalls vorwiegend motorisierten Verbrennungsprozessen entstammen. Näher geklärt werden müssen noch Verfrachtungsphänomene, die Verweildauer in der Atmosphäre und die Mechanismen, durch die Feinstaub vom Boden aufgewirbelt wird. Da sich Prognosen für die nächsten Jahre in diesem Bereich als sehr schwierig erweisen, ist bei der Ausarbeitung der Programme zur Reduktion und Vorbeugung der Luftverschmutzung entsprechende Vorsicht geboten. 4.3 SCHÄTZVERFAHREN ZUR BEURTEILUNG DER IMMISSIONSWERTE Wie bereits unter Punkt erläutert, wird in Gebieten, in denen das Konzentrationsniveau unter der unteren Beurteilungsschwelle liegt, eine objektive Schätzung durchgeführt. Die Zahl der Gebiete, in denen ausschließlich objektive Schätzungen oder nur sehr beschränkte Messkampagnen durchgeführt wurden, ist ziemlich hoch; diese Methode wurde im Allgemeinen in allen Gebieten über 900 Meter Seehöhe angewendet. Abgesehen von dem als Bergland bezeichneten Gebiet wurden insbesondere auch Täler ohne größere Ortschaften auf der Grundlage einiger weniger Messkampagnen und von objektiven Schätzungen beurteilt. Zu diesen Gebieten gehören der Obere Vinschgau, das Pustertal mit Ausnahme des Brunecker Talkessels und der erste Abschnitt des Ahrntals. Auch bei den höheren Hanglagen über der Talsohle (z.b. Etsch-Berghänge und Hanggebiete im Eisacktal) wurde dieselbe Methode angewendet. In den Gebieten, in denen die Autobahn oder die Schnellstraße MeBo verläuft, wurden die Immissionen mit einem Schadstoff-Dispersionsmodell berechnet, das sich bereits mehrfach am Autobahnnetz in Bayern bewährt hat. In diesem Fall entschied man sich für die rasche Einrichtung von geeigneten Messsystemen, nachdem auf langen Abschnitten entlang dieser Hauptverkehrsverbindungen Grenzwertüberschreitungen angenommen werden. Nähere Details können den Kapiteln zu den betreffenden Gebieten entnommen werden. In den nächsten Jahren werden das ortsfeste Messnetz und die Messkampagnen so organisiert werden, dass für die verschiedenen Gebiete alle notwendigen Informationen erhoben werden und die Zahl der objektiven Schätzungen der Immissionen auf ein Minimum reduziert werden kann. Modellberechnungen der Schadstoffausbreitung werden nur in bestimmten Gebieten und auf jeden Fall nur in Situationen angewendet, in denen sie zusätzliche und überprüfbare Informationen anbieten können. 30

35 4.4 SCHLUSSBEMERKUNGEN Dieses Kapitel bietet einen Gesamtüberblick über die Luftqualität auf der Grundlage der Erkenntnisse, die im Zuge der Überwachung der Luftschadstoffe und der Emissionsschätzungen gesammelt wurden. In diesem Gesamtüberblick werden sowohl die Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit als auch die Grenzwerte zum Schutz der Vegetation und der Ökosysteme berücksichtigt Schutz der menschlichen Gesundheit Schwefeldioxid (SO 2 ), Kohlenmonoxid (CO) und Blei (Pb) erweisen sich inzwischen als unproblematisch, da die gemessenen Werte dauerhaft weit unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen und in nächster Zukunft keine gesundheitsgefährdende Zunahme dieser Schadstoffe zu erwarten ist. Die Benzolwerte sind rückläufig, 2003 wurden Werte unter dem für 2010 vorgesehenen Grenzwert verzeichnet. Auch in nächster Zukunft muss keine Trendwende befürchtet werden. Die Entwicklung bei Benzo(a)pyren ist eher ungewiss, auch wenn gewisse Anzeichen auf eine Verminderung der Werte hindeuten. Denn als Folge des Austauschs von alten Fahrzeugen wird in Zukunft eine geringere Belastung durch Benzo(a)pyren erwartet. Der für 2005 vorgesehene Grenzwert für Benzo(a)pyren wird derzeit wahrscheinlich eingehalten, aber es besteht keine Gewissheit über die Entwicklung in den nächsten Jahren. Dieser Schadstoff wird nur in Bozen gemessen; da der Grenzwert hier nicht überschritten wird, kann angenommen werden, dass die Belastung auch in anderen Südtiroler Städten unter dem Grenzwert liegt. Der für 2010 vorgesehene Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) wird nur in der Stadt Bozen überschritten, während in allen anderen Städten niedrigere Werte gemessen wurden. Deshalb kann man annehmen, dass dieser Schadstoff in den nächsten Jahren keine Probleme bereiten wird. In Bozen ist jedoch die Tatsache bedenklich, dass die Jahresmittelwerte seit fast 10 Jahren nicht nennenswert sinken, obwohl schon seit 1993 Fahrzeuge mit Katalysator verkehren und dadurch der Stickoxidausstoß bei Fahrzeugen mit Benzinmotor erheblich vermindert wurde. Dieselmotoren von neuerer Bauart emittieren höhere Stickstoffmengen als vergleichsweise Benzinmotoren desselben Baujahres. Die Entwicklung dieses Schadstoffs ist aufmerksam zu beobachten; gleichzeitig muss die rasche Erneuerung der Fahrzeuge gefördert werden. Weitere Möglichkeiten zur Senkung der Stickoxidbelastung bestehen im Bereich der privaten Heizanlagen, wo sowohl durch spezifische Bestimmungen als auch durch die Optimierung der Energienutzung in Gebäuden und Heizsystemen eine Verbesserung erzielt werden kann. Die nahezu konstant hohe Belastung durch Ozon (O 3 ) während der Sommermonate gibt Anlass zur Besorgnis, da ein Großteil der Bevölkerung (56%) von der Überschreitung des für 2010 vorgesehenen Zielwerts zum Schutz der Gesundheit betroffen ist. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Überschreitungen des 8-Stunden-Mittelwerts von 120 µg/m³ zurückgegangen, aber die Situation ist nach wie vor als kritisch einzustufen. Deshalb ist eine ständige erhöhte Wachsamkeit in Hinblick der Ozonwerte erforderlich. Nicht alarmierend, aber bedenklich ist die Lage in den höher gelegenen Ortschaften der Täler entlang der Etsch und vor allem in Bozen und im Unterland. In diesen Gebieten wird der Jahresgrenzwert bei weitem überschritten. Erschwerend gilt, dass zur Senkung der Konzentrationen dieses sekundären Schadstoffs überregionale und internationale Maßnahmen erforderlich sind. Denn die Ozonbelastung in Südtirol ist nicht sosehr hausgemacht, sondern vielmehr die Folge weiträumiger Schadstoffverfrachtungen aus anderen Regionen. Rein lokale Maßnahmen könnten sogar aufgrund des veränderten Verhältnisses zwischen Stickoxiden 31

36 und flüchtigen Kohlenwasserstoffen bei der chemischen Reaktion, die die Ozonbildung in der unteren Atmosphäre regelt, paradoxerweise eine Zunahme der mittleren Konzentrationen bewirken. Daher gibt es keine besonderen Maßnahmen zur Eindämmung der Emissionen außer den auf Europaebene vorgesehenen Maßnahmen, die vor allem die Kontrolle und die Verminderung des VOC-Ausstoßes durch Produktionsprozesse einer bestimmten Größe betreffen. Die Feinstaubbelastung (PM 10 ) bereitet von allen hier behandelten Schadstoffen die meisten Sorgen. Diese Schadstoffbelastung tritt in großen Teilen Südtirols auf; in etwa 45% der Bevölkerung sind von der Überschreitung der Grenzwerte betroffen. Als Bezugsgröße für die Bewertung wurden die für 2005 gültigen Grenzwerte herangezogen. Sehr schwer lässt sich das Ausmaß der Belastung vorhersehen, wenn die für 2010 vorgesehenen Grenzwerte gelten, der auf 7 Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³ pro Jahr, sowie ein Jahresmittelwert von 20 µg/m³ festgelegt wurde. Fest steht auf jeden Fall, dass bei Anwendung der Grenzwerte für 2010 weit größere Teile des Landesgebiets von den Überschreitungen betroffen sind, als wenn nur die für 2005 vorgesehenen Grenzwerte herangezogen werden (35 Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³ pro Jahr und Jahresmittel von 40 µg/m³). Die Unsicherheit hängt vor allem mit der Tatsache zusammen, dass diese Art von Schadstoffbelastung erst seit kurzem in die Luftqualitätsbestimmungen aufgenommen wurde und dass die flächendeckenden Messungen in Südtirol erst 2001 begannen. Zuvor gab es nur eine Versuchsmessung in Bozen. Das Fehlen von Messdaten für große Teile Südtirols und das Fehlen von früheren Daten verhindern eine gründlichere Einschätzung. Außerdem ist zu beachten, dass die Europäische Union eine Überarbeitung der Grenzwerte für 2010 innerhalb 2004 plant. Daher wurde beschlossen, bei der Einteilung des Landesgebiets in Gebiete die für 2005 geltenden Grenzwerte heranzuziehen. Bei der Analyse der einzelnen Gebiete wurden bei der Festlegung der Qualitätsziele auf jeden Fall auch die für 2010 vorgesehenen Grenzwerte berücksichtigt. Überblick über die Feinstaubbelastung (PM 10 ) in Südtirol Grenzwert: Anzahl der Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³: 35 im Jahr 2005; 7 im Jahr 2010 Überschreitungen 2001 Überschreitungen 2002 Überschreitungen 2003 Dreijahresmittelwert 2001/2002/2003 BZ BZ B5A BR BX ME ST Tab 4.4: Überschreitungen des PM 10 -Grenzwertes 32

37 Jahresgrenzwert: 40 µg/m³ im Jahr 2005; 20 µg/m³ im Jahr 2010 Jahresmittelwert 2001 Jahresmittelwert 2002 Jahresmittelwert 2003 Dreijahresmittelwert 2001/2002/2003 BZ BZ B5A BR BX ME ST Tab 4.5: Überschreitungen des PM 10 -Grenzwertes Die Tabellen zeigen deutlich, dass die Abweichung zwischen den Grenzwerten und den gemessenen Werten groß ist und dass daher umfangreiche Maßnahmen zur Reduktion der Partikelemissionen (Feinstaub) unternommen werden müssen. Kritisch ist insbesondere die hohe Zahl der Überschreitungen des Tagesmittelwerts. Beim Jahresmittelwert ist man zwar immer noch weit entfernt von dem für 2010 vorgegebenen Grenzwert, aber immerhin werden bereits die für 2005 vorgesehenen Werte eingehalten. Die Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung müssen vor allem auf jene Perioden des Jahres konzentriert werden, in denen Tagesmittelwerte überschritten werden. In den Wintermonaten kann bei Hochdruckwetterlagen und Windstille auch an mehreren aufeinander folgenden Tagen der Tagesschwellenwert überschritten werden. Die Situation wird noch kritischer, wenn diese Perioden auf eine Trockenperiode folgen oder damit einhergehen. Der Aktionsplan ist ein Instrument zur Bekämpfung der hohen Konzentrationswerte während kritischer Perioden im Jahr; auf jeden Fall müssen aber auch mittel- bis langfristige Maßnahmen vorgesehen werden Besondere Überlegungen zur Feinstaubbelastung und Aktionsplan Für die Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck ist der Aktionsplan bereits in Kraft. Hinzu kommen demnächst die Aktionspläne für deren umliegenden Gemeinden. Auf diese Art und Weise erhalten die Gemeindeverwaltungen der größeren Städte und Ortschaften die notwendigen Instrumente, um kurzfristige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger ergreifen zu können. Indirekt wirken sich diese Maßnahmen durch die Emissionsreduktion auf das gesamte Landesgebiet aus, bieten aber in erster Linie Anreiz zur Nutzung von weniger umweltbelastenden Fahrzeugen. Bei der Gebietseinteilung des Landesgebiets wurden die großen städtischen Siedlungsgebiete mitsamt den angrenzenden Gemeinden jeweils zu einer Einheit zusammengefasst. In diesen Gebieten müssen Programme zur Reduktion der Schadstoffbelastung umgesetzt werden, außerdem muss eine gemeinsame Vorgangsweise bei einer Überschreitung der Schwellenwerte des Aktionsplans vorgesehen werden. Art. 8 und Anhang B, Teil III und IV der Durchführungsverordnung zur Luftqualität (Dekret des Landeshauptmanns vom 31. März 2003, Nr. 7) sehen für Feinstaubwerte Warnschwellen, Vorsorgeschwellen und Jahresschwellenwerte vor, die auf der zulässigen Anzahl von Überschreitungen des Tagesmittelwertes plus Tolleranzmarge (Tagesschwelle) basieren. Die Tagesschwelle soll bis 2005 kontinuierlich bis auf 50 µg/m³ sinken, von 2006 bis 2010 soll die Zahl der Tage reduziert werden, an denen eine Überschreitung des Schwellenwerts zulässig ist. 33

38 Bei einer Überschreitung der Warn- und der Vorsorgeschwellen sieht das Dekret die Anwendung von mittel- bis kurzfristigen Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffkonzentration in der Luft vor, um eine Überschreitung der zulässigen Jahresschwelle zu vermeiden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Jahresschwelle muss ein Sonderprogramm vorgesehen werden, damit nicht der in Anhang A der Durchführungsverordnung vorgesehene Jahresgrenzwert überschritten wird. Mess station Überschreitungen 2001 (70µg/m³) Überschreitungen 2002 (65µg/m³) Überschreitungen 2003 (60µg/m³) BZ BZ B5A BR BX ME ST Tab 4.6: Anzahl der Tage, an denen die Tagesschwelle für PM 10 überschritten wurde. Aus der Tabelle geht hervor, dass im Jahr 2003 in den Gemeinden Bozen und Meran die Jahresschwelle von 30 zulässigen Überschreitungen im Jahr überschritten wurde, während in den Gemeinden Brixen und Bruneck die Vorsorgeschwelle (14 zulässige Überschreitungen) überschritten wurde. Für 2004 liegt die Tagesschwelle bei 55 µg/m³, weshalb die Jahresschwelle möglicherweise auch in anderen Gemeinden (Brixen und Bruneck) überschritten wird. Diese Situation wird sich voraussichtlich 2005 noch weiter verschärfen, zumal dann die Tagesschwelle auf 50 µg/m³ sinkt. In den darauf folgenden Jahren werden gemäß den von der EU vorgegebenen Grenzwerten alle Schwellenwerte schrittweise herabgesetzt; für 2010 ist ein Jahresschwellenwert von 5 zulässigen Überschreitungen pro Jahr vorgesehen. Dies erfordert daher wirksame Maßnahmen, um nachhaltig die Feinstaubkonzentration in der Luft in weiten Teilen Südtirols zu senken. Zur genauen Bewertung, wie stark sich ein Fahrverbot auf die Verminderung der Luftverschmutzung auswirkt, verweisen wir auf die Erfahrungen in Meran, Bozen und Bruneck. In allen Fällen wurde ein deutlicher Rückgang der PM 10 -Belastung im Ausmaß von 10-50% festgestellt. Da es sich nur um ein zeitlich beschränktes Fahrverbot (von 9.00 bis Uhr) handelte, das die Hauptverkehrsverbindungen nicht einbezog, kann das erzielte Ergebnis auf jeden Fall positiv bewertet werden. In diesen Fällen lässt sich der rein durch das Fahrverbot, also ohne Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse, erzielte Beitrag zur Reduktion der Schadstoffbelastung nicht genau quantifizieren, zumal sich auch bestimmte Witterungsverhältnisse (z.b. Ansteigen der Inversionsschichthöhe) positiv auf die Luftverschmutzung auswirken. Die Fahrverbote haben auf jeden Fall die Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Problem erhöht. Im Kampf gegen die Feinstaubbelastung stehen wir vor derselben Situation wie im Trentino, und auch in Nordtirol kann eine ähnliche Entwicklung beobachtet werden. Auch andere europäische Städte, besonders jene mit hohem motorisiertem Verkehr und ungünstigen Ausbreitungsbedingungen, leiden unter zu hohen PM 10 -Konzentrationen. Daraus können wir schließen, dass in Bergregionen die Wettersituation (z.b. starke Inversionswetterlage mit Windstille) die Feinstaubkonzentration massiv beeinflusst. Maßnahmen, die nur eine Verlagerung 34

39 des motorisierten Verkehrs bewirken, können daher nicht wesentlich zur Senkung der Gesamtkonzentration von Feinstaub in den alpinen Tälern beitragen. PM 10 Tagesmittelwerte im Trentino und in Südtirol (2004) µg/m³ Windgeschwindigkeit m/sec) 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 18/02/ /02/ /02/ /02/ /02/ /02/ /02/ /02/ /02/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/ /01/2004 PM 10 Trentino PM 10 Südtirol Windgeschwindigkeit Südtirol Tagesmittelwert GRAF. 4.13: Tagesmittelwerte von PM 10 in Südtirol und Trentino QUELLE: Landeslabor für physikalische Chemie Sehr aussagekräftig über den Einfluss von ausgeprägten Inversionswetterlagen ist der Zeitraum von bis Trotz der Einführung der Einbahnregelung ab , durch die das Verkehrsaufkommen in der Claudia-Augusta-Straße reduziert wurde, ist die PM 10 -Konzentration weiter gestiegen und weist eine ähnliche Entwicklung auf, wie sie auch an den anderen Messstationen in Südtirol und im Trentino zu beobachtet war. Die Werte sanken erst mit dem aufkommenden Wind nach dem wieder unter die Grenzwerte. Verkehrsaufkommen und PM 10 Konzentration in der C. Augusta-Str Wochenende fine settimana Einbahnverkehr - senso unico /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /03/ /04/ /04/ Verkehr C.-Augusta-str. PM 10 (µg/m³) GRAF. 4.14: Vergleich von PM 10 -Werten und Verkehrsaufkommen in Oberau (Bozen) QUELLE: Landeslabor für physikalische Chemie 35

40 Dieses Beispiel veranschaulicht den maßgeblichen Einfluss der Witterungsverhältnisse deutlich und zeigt uns, dass Gegenmaßnahmen auf eine Gesamtreduktion der Emissionen der wichtigsten Schadstoffquellen ausgerichtet sein müssen, um überhaupt wirksam zu sein. Daher darf man sich von lokal oder zeitlich sehr beschränkten Maßnahmen keine erhebliche Reduktion der Konzentrationswerte erwarten. Mehr Erfolg bringen auf jeden Fall strukturelle Maßnahmen (Partikelfilter, Erneuerung des Fuhrparks, Reduzierung des Verkehrsaufkommens insgesamt usw.), die in bestimmten Zeiten des Jahres noch durch Sondermaßnahmen ergänzt werden können. Diese Sondermaßnahmen sind im Aktionsplan vorgesehen, wobei nachhaltige und dauerhaft angewendete Maßnahmen prioritären Charakter haben sollten Schutz der Ökosysteme und der Vegetation Zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation sind Grenzwerte für die zu den Schadstoffen gehörenden Schwefeldioxid (SO 2 ), die Stickoxide (NOx verstanden als Summe von Stickstoffoxid und Stickstoffdioxid) und Ozon (O 3 ) definiert. Allein für Ozon gibt es einen Zeitraum von 6 Jahren (bis 2010), in dem der dafür entsprechende Grenzwert einzuhalten ist. Das Ausmaß der Luftbelastung durch diese Schadstoffe ist erheblich, da 20% des Landesgebiets von Südtirol Ozon- Konzentrationen ausgesetzt ist, die als schädlich für die Natur anzusehen sind (mehr Details im Kapitel 5.3). Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass der Grenzwert für SO 2 an keiner Messstation überschritten wird und dass der Trend bei diesem Schadstoff rückläufig ist. Daher gelten an dieser Stelle dieselben Überlegungen, die bereits im Kapitel über den Schutz der menschlichen Gesundheit angeführt wurden. Bei den Stickoxiden ist die Situation wesentlich bedenklicher. Diese Schadstoffbelastung findet sich in fast allen Tälern mit größeren Siedlungsgebieten und großen Verkehrsverbindungen. Die Gebiete, die von der Grenzwertüberschreitung betroffen sind, machen knapp 9% aus; davon entfallen ca. 30% auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, so dass diese erhöhte Exposition fast ¾ der Obstwiesen und fast die gesamten Weinanbauflächen betrifft. Diese Situation ist zweifelsohne auf den starken Anteil des Verkehrs an den Stickoxidemissionen im Tal zurückzuführen. Eine Reduktion dieser Emissionen ist daher sowohl im Hinblick auf die Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit als auch im Hinblick auf die Grenzwerte für den Schutz der Vegetation erforderlich. Der für Ozon vorgesehene Grenzwert stellt eine Besonderheit dar und bedarf einiger zusätzlicher Erklärungen. Die Pflanzen reagieren besonders sensibel auf Ozon. Ab einer bestimmten bodennahen Ozonkonzentration wird die Photosynthese reduziert. Am sensibelsten reagieren die Laubbäume, deren Vegetationsphase vom Frühling bis zum Herbst dauert. Das Wachstum der Pflanzen ist während dieser Zeit von Mai bis Juli ganz besonders ausgeprägt. In diesen Monaten konzentriert sich die Wachstumsphase auf die Stunden zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Aufgrund dieser Überlegungen wurde der Parameter mit der Bezeichnung AOT40 entwickelt. Dieser Parameter entspricht der Summe der Konzentrationen über 80 µg/m³ (40 ppb) aller Stunden in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends an allen Tagen vom 1. Mai bis zum 31. Juli. Der Parameter selbst wird als Mittelwert der letzten fünf Jahre ausgedrückt. Hier handelt es sich also um einen sehr komplexen Parameter, bei dem zahlreiche Faktoren und eine Datenserie über einen fünfjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Die Analyse der Ergebnisse zeigt, dass dieser Grenzwert auf 20% des gesamten Landesgebiets überschritten wird. Besonders betroffen ist die Vegetation in den Tälern entlang der Etsch und in den daran angrenzenden Hanglagen. Die Folgen dieser Umweltbelastung für die Landwirtschaft in der Talsohle und die Vegetation an den Berghängen bei einer Überschreitung der Grenzwerte sind zweifelsohne spürbar. 36

41 5. EINTEILUNG IN LUFTQUALITÄTSGEBIETE Dieser Teil des Planes kann als Grundstein des Luftqualitätsmanagements in Südtirol bezeichnet werden, da hier das Landesgebiet in Gebiete mit homogener Luftqualität eingeteilt wird. Die Begriffsbestimmungen und Kriterien zur Einteilung in Gebiete können Kapitel 3.2 entnommen werden. Die Gebietseinteilung erfolgt nach Anwendung der in den vergangenen fünf Jahren erhobenen Luftqualitätsdaten. Den geltenden Bestimmungen entsprechend muss die Gebietseinteilung des Landes aufgrund der Analyse der Emissionen, bezogen auf die Grenzwertvorgaben für den Schutz der Gesundheit, der Vegetation und Ökosysteme erfolgen. Da in Südtirol lediglich bei drei Schadstoffen (Stickoxide, Partikel und Ozon) kritische Belastungen auftreten und gravierende Schadstoffkonzentrationen eng an die meteorologischen Verhältnisse gekoppelt sind, wurde versucht, eine möglichst geringe Anzahl von Gebietseinteilungen zu definieren. Das Landesterritorium wurde daher wie folgt unterteilt: a) Winterspezifische Gebietseinteilung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit. Von Bedeutung für diese Jahreszeit sind die Schadstoffe SO 2, NO 2, PM 10, Blei, CO, Benzol und Benzo(a)pyren. b) Sommerspezifische Gebietseinteilung bei Ozon (O 3 ), im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit. c) Gebietseinteilung zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme bei den Schadstoffen SO 2, NOx und O 3. d) Gebietseinteilung zum Festlegen der Ballungsräume, die dem Aktionsplan zugeordnet werden, bzw. Gebiete gemäß Art. 3, Absatz 3, Buchstabe b) der Durchführungsverordnung zur Luftqualität. Für die jeweiligen Gebiete ist eine spezifische Analyse durchgeführt worden und in den beigelegten Anlagen zu finden: Anlage 2 für die winterspezifische Gebietseinteilung und Anlage 3 für die sommerspezifische Gebietseinteilung. In diesen Anhängen werden die einzelnen Gebietsübersichten angeführt, in denen die Luftqualität beurteilt wird und die Richtlinien zur Bestimmung der Maßnahmen festgelegt sind WINTERSPEZIFISCHE GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT Als winterspezifische Gebietseinteilung bezeichnet man eine einheitliche Gebietseinteilung, in der sämtliche Schadstoffe berücksichtigt werden, die gewöhnlich während der kälteren Jahreszeit die höchsten Konzentrationen erreichen. Die nachstehend angeführte Gebietseinteilung ergibt sich aus den Auswertungen gemäß Art. 3, Absatz 3 und 4 der Durchführungsverordnung. Man hat also neben den Luftqualitätswerten der vergangenen fünf Jahre auch die geographischen und die emissionsbezogenen Daten der Hauptquellen berücksichtigt. Letztgenannter Aspekt ist für die Festschreibung der Programme zur Reduktion und Vorbeugung der Luftverschmutzung von grundlegender Bedeutung, da hierdurch ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang hergestellt wird. Das Landesgebiet wird in insgesamt 18 Gebiete eingeteilt; wobei Bergland 88,7% der Fläche des gesamten Landes einnimmt. Dort treten keine besonderen Probleme in puncto Schadstoffbelastung ein. Die übrigen 17 Gebiete finden sich im Bereich der größeren städtischen Siedlungen, in der Talsohle und entlang der maßgebenden Verkehrswege; gerade die Verkehrswege werden in bestimmten Gebietsausschnitten als vorrangige Emissionsquellen betrachtet. So wird die gesamte 37

42 Strecke der Brennerautobahn in drei Streckenabschnitte eingeteilt, während für die Schnellstraße Bozen-Meran nur das Mittelteilstück ein eigenes Gebiet (Me-Bo-Mitte) darstellt. In Tabelle 5.1 werden die festgelegten Gebiete angeführt. In der ersten Spalte findet sich die Kennzahl, in der zweiten Spalte der Name des Gebiets. In der dritten Spalte wird die Gebietsart angeführt, wobei Gebiete mit hoher Wohndichte (> 400 Einw./km²) als Ballungsräume bezeichnet werden. Die restlichen werden als Gebiete bezeichnet. Darunter sind Gebiete mit wichtigen Verkehrsverbindungen (wo die Luftschadstoffbelastung bis zu einer gewissen Entfernung von der Straße reicht), ländlich geprägte Gebiete (in denen der Einfluss ungünstiger Witterungsbedingungen, meist durch die im Tal typischen Inversionswetterlagen, besteht) und Berggebiete mit günstigen Wetterlagen. In der vierten Spalte findet sich die Anzahl der Gemeinden, die teilweise oder gänzlich davon betroffen sind. In der letzten Spalte wird die Obergrenze des Gebiets als Seehöhe angeführt. Bei den Verkehrsgebieten (Streifen einer gewissen Breite) wird in der entsprechenden Spalte die Entfernung zwischen Fahrbahnmitte und äußerer Gebietsgrenze angeführt. GEBIET NAME GEBIETSART Anzahl der betroffenen Gemeinden Obergrenze, Meereshöhe oder (Breite) Bergland Gebiet m 205 Unterer Vinschgau Gebiet 7 900m 206 Oberer Vinschgau Gebiet m 207 Eisacktal Gebiet m 209 Unteres Pustertal Gebiet 6 900m 211 Oberes Pustertal Gebiet m 212 Sterzinger Talkessel Gebiet m 220 Etsch-Berghänge Gebiet m 231 Unteres Ahrntal Gebiet m 301 Etschland Gebiet m 391 A22 - Nord Gebiet 7 250m (Breite) 398 MeBo - Mitte Gebiet 8 250m (Breite) 402 Bozner Talkessel Ballungsraum 5 500m 404 Meraner Talkessel Ballungsraum 7 500m 408 Brixner Talkessel Ballungsraum 2 700m 410 Brunecker Talkessel Ballungsraum m 492 A22 - Mitte Gebiet m (Breite) 493 A22 - Süd Gebiet m (Breite) Tab 5.1: Aufstellung der winterspezifischen Gebiete Die geographische Darstellung der Gebiete in Abbildung 5.1 zeigt, dass das Gebiet Bergland einen großen Teil des Landesgebietes (88,7%) einnimmt. Hier leben lediglich 28% der Bevölkerung.

43 Winterspezifische Gebiete / Zone invernali Gemeindegrenzen / confini comunali Abbildung 5.1: Winterspezifische Gebiete QUELLE: Amt für Luft und Lärm 39

44 Luftqualitätsklasse Beschreibung Abkürzung Gebietseinstufung 1 Kein Schadstoff überschreitet den Grenzwert (GW) oder einen Beurteilungsschwellenwert. 2 Mindestens ein Schadstoff überschreitet den unteren Beurteilungsschwellenwert (UBS) 3 Mindestens ein Schadstoff überschreitet den oberen Beurteilungsschwellenwert (OBS) 4 Mindestens ein Schadstoff überschreitet den Grenzwert (GW) < UBS B-Gebiet > UBS und < OBS B-Gebiet > OBS und < GW B-Gebiet > GW A-Gebiet Tab.5.2 Luftqualitätsklassen Die Spalte Luftqualitätsklasse verweist auf die Luftqualität. Die Kennzahlen von eins bis vier bringen zum Ausdruck, ob in einem Gebiet ein Grenzwert oder einer der Beurteilungsschwellenwerte laut Kapitel 3.3 überschritten wird. Gebiet Fläche [km 2 ] Fläche in % Einwohner Einwohner in % Bevölkerungsdichte [Ein./km²] Luftqualitätsklasse Bergland 6562,2 88, ,0 18,8 1 Unterer Vinschgau 81,0 1, ,1 224,8 2 Oberer Vinschgau 55,5 0, ,5 199,6 2 Eisacktal 47,3 0, ,7 158,9 2 Unteres Pustertal 27,3 0, ,1 181,9 2 Oberes Pustertal 65,4 0, ,8 187,2 2 Sterzinger Talkessel 18,2 0, ,6 390,6 2 Etsch-Berghänge 152,0 2, ,4 68,7 2 Unteres Ahrntal 20,1 0, ,2 272,8 2 Etschland 151,6 2, ,4 183,7 3 A22 - Nord 18,7 0, ,8 244,4 3 MeBo - Mitte 6,6 0, ,1 57,5 3 Bozner Talkessel 47,1 0, ,3 2276,9 4 Meraner Talkessel 48,0 0, ,0 1011,1 4 Brixner Talkessel 9,8 0, ,8 1250,1 4 Brunecker Talkessel 37,8 0, ,5 403,1 4 A22 - Mitte 32,3 0, ,9 256,9 4 A22 - Süd 19,2 0, ,7 398,5 4 Tabelle 5.3: Merkmale der Winter-Gebiete 40

45 Luftqualitätsklassen / Classi qualità dell'aria Abbildung 5.2: Winter-Gebiete nach Luftqualitätsklassen QUELLE: Amt für Luft und Lärm < UBS < SVI > UBS und < OBS > SVI e < SVS > OBS und < GW > SVS e < VL > Grenzwert > Valore Limite 41

46 In Tabelle 5.3 werden die Ausdehnung des Gebiets (km² als horizontale Projektion) und die dort ansässige Bevölkerung (Volkszählung 1991), auch anteilsmäßig an der Gesamtbevölkerung in Südtirol, angeführt. Dieser Beurteilung entsprechend konnten die sechs Gebiete ermittelt werden, in denen bei mindestens einem Schadstoff die Grenzwerte überschritten werden (Luftqualität = 4, A-Gebiet). In diesen Gebieten leben fast 42% der Südtiroler Bevölkerung auf etwa 2% des Landesgebietes. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (54,5%) lebt in einem Gebiet, wo die Luftqualitätswerte über oder fast über einem Grenzwert liegen. Luftqualitätsklasse Einwohner Bevölkerung [%] Fläche [km²] Fläche [%] % 6562,2 88,7% ,5% 462,9 6,3% ,7% 218,5 2,9% ,8% 156,4 2,1% Tab 5.4: Zusammenfassung nach Luftqualitätsklassen Diese Tatsache verdeutlicht eines der prägenden Merkmale des Alpenraumes, und zwar der hohen Bevölkerungsdichte in extrem eingegrenzten Gebietsausschnitten, die erheblichen Luftschadstoffkonzentrationen ausgesetzt sind. Aus diesen Erhebungen geht hervor, dass Südtirol sicher sensible Gebiete aufweist. Die Gebietseinstufung entspricht den Vorgaben des Art. 3, Absatz 3 der Durchführungsverordnung zur Bereitstellung von Plänen zur Verminderung oder Vorbeugung der Luftverschmutzung. Dabei muss betont werden, dass bei PM 10 die ab , und nicht die ab geltenden Grenzwerte berücksichtigt werden, da sich die Beurteilung der Luftqualität auf die Grenzwerte des Jahres 2005 stützt. 28% der Bevölkerung leben in Gebieten mit eindeutig guter Luftqualität. Dort kann es allerdings örtlich und in der Regel auf wenige Tage im Jahr beschränkt - oft aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens durch den Tourismus bzw. Freizeitaktivitäten - zu erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen kommen. Weitere 17,5% der Bevölkerung, die über etwa 6% des Landesgebietes verteilt sind, leben in Gebieten mit guter Luftqualität. In diesen Gebieten gelten dieselben Anmerkungen wie oben, allerdings kann es durch das Bestehen von Emissionsquellen mittlerer Relevanz oder die Nähe zu relevanten Emissionsquellen, bei besonders ungünstigen Wetterlagen, zu merklichen Schadstoffkonzentrationen kommen. Bei Gebieten der Luftqualitätsklasse 3 besteht die Notwendigkeit einer aufmerksamen Beobachtung, da sich diese verschlechtern und die Grenzwerte in den kommenden Jahren überschritten werden könnten. Wie bereits erwähnt, sind es sechs Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Dazu gehören auch der Bozner und der Meraner Talkessel, wo auch die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge überschritten wird. Analyse, Luftqualitätsziele und Programme der einzelnen Gebiete sind in Anhang 2 enthalten. 42

47 5.1.1 Überwachung der Luftqualität für die winterspezifische Gebietseinteilung Entsprechend den geltenden Bestimmungen muss in den Gebieten, wo die obere Beurteilungsschwelle überschritten wird, eine kontinuierliche Messung der Luftschadstoffe gewährleistet sein. In Gebiet mit Luftqualitätsklasse 3 oder 4 müssen daher ortsfeste Messstellen eingerichtet sein. In den Gebieten mit Luftqualitätsklasse 2 müssen Messkampagnen durchgeführt und Verfahren zur zeitlichen und räumlichen Ausdehnung der Messungen vorgenommen werden, um so Richtwerte für das gesamte Jahr zu erhalten. In dem Gebiet mit Luftqualitätsklasse 1 können neben den Messkampagnen auch Immissionsschätzungen mit Hilfe von Modellberechnungen zum Einsatz gelangen. Laut EU-Richtlinie 1999/30/EG müssen die Messpunkte wie folgt positioniert werden: Die Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, sollten so gelegt werden, daß i) Daten zu den Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen im Verhältnis zur Mittelungszeit der betreffenden Grenzwerte signifikanten Zeitraum ausgesetzt sein wird; ii) Daten zu Konzentrationen in anderen Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, die für die Exposition der Bevölkerung im Allgemeinen repräsentativ sind. Die Probenahmestellen sollten im Allgemeinen so gelegt werden, daß die Messung sehr begrenzter und kleinräumiger Umweltbedingungen in ihrer unmittelbaren Nähe vermieden wird. Als Anhaltspunkt gilt, daß eine Probenahmestelle so gelegen sein sollte, daß sie für die Luftqualität in einem umgebenden Bereich von mindestens 200 m² bei Probenahmestellen für den Verkehr und mehreren Quadratkilometern bei Probenahmestellen für städtische Hintergrundquellen repräsentativ ist. Die Probenahmestellen sollten soweit wie möglich auch für ähnliche Standorte repräsentativ sein, die nicht in ihrer unmittelbaren Nähe gelegen sind. Derzeit wird auf nationaler Ebene eine neue Regelung zur Positionierung der Messstationen diskutiert und eine entsprechende nationale Anweisung erlassen. Diese muss auf jeden Fall im Luftqualitätsplan berücksichtigt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass in den Gebieten und Ballungsräumen in erster Linie die Hintergrundbelastung zu messen ist (Background-Messstation). Daher ist in den einzelnen messpflichtigen Gebieten die Messung der Hintergrundbelastung zu gewährleisten. In den von Verkehr stark belasteten Gebieten ist eine zweite verkehrsorientierte Messstation vorzusehen. Das bestehende Messnetz muss neu organisiert und auf die neuen Regelungen abgestimmt werden, ohne die derzeitige Organisation des Messnetzes außer Acht zu lassen. Im Ballungsraum Bozner Talkessel ist lediglich die Einrichtung von zwei ortsfesten Messstationen erforderlich, von denen eine zur Messung der Hintergrundbelastung bestimmt ist. Diese Messstation wird im südlichen Teil des Ballungsraumes errichtet, wobei das Territorium Leifers sich als geeignet erweist. Die verkehrsorientierte Messstation in Adrianplatz (BZ5) wird bestätigt. Die Stationen von Verdiplatz (BZ2) und C.-Augusta-Str. (BZ4) sind daher nicht mehr als ortsfeste Messpunkte vorgesehen. Für das Gebiet Etschland wird eine ortsfeste Messstation südlich von Meran aufgestellt, die zusammen mit der Station von Leifers und dem logistischen Messpunkt in Salurn eine ausreichende Überwachung der Luftgüte im gesamten Gebiet gewährleistet. Die Messstation wird zwischen Gargazon und Lana im Betrieb genommen und wird gleichzeitig als Background-Station für den Ballungsraum Meraner Talkessel bestimmt. Im Meraner Stadtgebiet bleibt die bestehende Messstation. 43

48 Während in Brixen die bestehende Station weiterhin als Background-Station erhalten bleibt, musste die verkehrsorientierte Brunecker Messstation eine andere Position einnehmen, um die Hintergrundbelastung zu erfassen. In der winterspezifischen Gebietseinteilung wird verdeutlicht, dass die Einrichtung ortsfester Messstationen in zwei verkehrsintensiven Gebieten (A22-Mitte und A22-Süd) notwendig ist. Diese Gebiete entsprechen den Autobahnabschnitten Vahrn-Bozen und Bozen-Salurn. Für diese zwei verkehrsorientierten Messstationen gelten die Messstationen von Brixen und Leifers als die jeweiligen Background -Stationen. In den Gebieten A22-Nord und MeBo-Mitte mit Luftqualitätsklasse 3 sind keine kontinuierlichen Messungen geplant, weil man davon ausgeht, dass durch entsprechende Messkampagnen - parallel zu den kontinuierlichen Messungen in den Gebieten A22-Mitte und Etschland - und den Einsatz besonderer Modellberechnungen zuverlässige Jahresmittelwerte gewonnen werden können. Im Gebiet Sterzinger Talkessel ist keine kontinuierliche Messung erforderlich. Die bestehende Messstation von Latsch wird mit einer kontinuierlichen Messung von PM 10 ausgestattet, sodass eine typische Hintergrundbelastung von Feinstaub in einem alpinen Tal erfasst wird. Die bestehende Messstation von Salurn wird weiterhin als experimenteller Messpunkt beibehalten, um wichtige Informationen zur Analyse des Einflusses des Autobahnverkehrs in der Talsohle zu sammeln. Sollte aber in Zukunft eine kontinuierliche Messung der Hintergrundbelastung im südlichsten Teil des Landes notwendig sein, wird diese Messstation entsprechend neu positioniert und ausgestattet. Nähere Details zur Überwachung der Luftqualität, der Gestaltung der Messkampagnen und der entsprechenden Verfahren für die übrigen Gebiete können dem Kapitel zum ortsfesten Luftmessnetz und den einzelnen Gebietsübersichten (Anhang 2) entnommen werden. 44

49 5.2 SOMMERSPEZIFISCHE GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT Ozon kommt in den höheren Bereichen der Atmosphäre in sehr hohen Konzentrationen vor; dort bildet sich die so genannte Ozonschicht, die das organische Leben auf der Erde vor den negativen Wirkungen der UV-Strahlen aus dem Weltraum schützt. Ozon kommt in sehr geringen Mengen auch in der unteren Atmosphäre vor, wo es zur Reinigung der Luft beiträgt. Dank seiner besonderen Aggressivität gegenüber organischen Verbindungen kann Ozon verschiedene Stoffe oxidieren und somit schadlos machen. Wenn die Ozonkonzentration aber bestimmte Werte überschreitet, reizt das Ozon die Atemwege und Schleimhäute und führt zu Schäden an der Vegetation und an anderen Stoffen. Ozon ist ein Sekundärschadstoff und entsteht aus der Reaktion mit anderen chemischen Substanzen in der Luft unter dem Einfluss der Sonnenstrahlen. Aus diesem Grund werden in den Sommermonaten die höchsten Konzentrationswerte verzeichnet. Im Rahmen der sommerspezifischen Gebietseinteilung wird Südtirol in Gebiete unterteilt, die aufgrund einer Beurteilung der Luftverschmutzung eine einheitliche Ozonkonzentration aufweisen. Auch in diesem Fall werden die Messergebnisse der letzten fünf Jahre sowie der Standort der Emissionsquellen der primären Schadstoffe berücksichtigt, von denen die Ozonbildung abhängt. Bei der Ozonbelastung sind keine Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, sondern Zielwerte vorgesehen, die innerhalb 2010 zu erreichen sind. Dass das Eindämmen der Ozonbelastung anders geregelt wird als die Bekämpfung der Winterschadstoffe, hängt in erster Linie damit zusammen, dass es noch keine zweifelsfreie Klarheit darüber gibt, welche Strategien auf lokaler Ebene eine Senkung der Ozonwerte bewirken können. Es gilt mittlerweile als ausreichend bewiesen, dass die Ozonkonzentrationen in der unteren Atmosphäre nur im beschränkten Ausmaß von lokalen Emissionsquellen abhängen. In einigen Fällen kann der lokale Schadstoffausstoß sogar zu einer Senkung der Konzentrationswerte des Ozons beitragen. Sicher ist auch, dass es kontinentale und vielleicht auch interkontinentale Luftströme gibt, die Ozon großräumig verfrachten. Außerdem ist zu beachten, dass bei bestimmten meteorologischen Bedingungen ozonreiche Luftmassen von höheren Schichten der Atmosphäre bis in die unteren Schichten vordringen. Kurzfristige Maßnahmen auf lokaler Ebene können offenbar keine erkennbare Verbesserung herbeiführen, es besteht sogar aufgrund der komplexen chemischen Reaktionen in der Luft die Gefahr einer Erhöhung des Tagesmittelwertes. So sorgen die einschlägigen Bestimmungen in erster Linie dafür, die Bevölkerung umfassend zu informieren. Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen erhalten spezielle Verhaltensanweisungen zum Schutze der Gesundheit. Eine Senkung der Ozonkonzentration in der unteren Atmosphäre kann daher nur mit einer umfassenden Strategie zur Reduktion der primären Schadstoffe, vor allem der Stickoxide (NOx) und der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), erreicht werden. Die Maßnahmen müssen großräumig und auch langfristig angesetzt sein. Diesen Ansatz verfolgt auch die EU-Richtlinie über die VOC-Emissionen, die vor kurzem auch in Italien umgesetzt wurde. Die lokalen Strategien zur Reduktion der Winterschadstoffe (vor allem der Stickoxide) bringen auch Vorteile für die Sommermonate und tragen somit zur Senkung der bodennahen Ozonbelastung bei. Auf lokaler Ebene ist daher noch kein gezieltes, sofort wirksames Programm zur Reduktion der Ozonbelastung vorgesehen; zu den Aufgaben zählen die Überwachung, die rechtzeitige Unterrichtung der Bevölkerung und nicht zuletzt Sensibilisierungskampagnen. Die sommerspezifische Gebietseinteilung wurde wie in Tabelle 5.5 und Abbildung 5.4 vorgenommen. 45

50 Gebiet Name Fläche [km 2 ] Fläche in % Einwohner Einwohner in % Luftqualitätsklasse 41 Süden-Talsohle 286,5483 3, , Süden-Berge 1197,982 16, , Nord-Westen 1844,826 24, , Nord-Osten 4070,442 55, ,08 3 Tab.5.5: Eigenschaften der sommerspezifischen Gebietseinteilung für Ozon Die Unterscheidung zwischen den Gebieten Süden-Talsohle und Süden-Berge hängt mit der Seehöhe zusammen. Das Gebiet Süden-Talsohle reicht nämlich bis auf 500 m Seehöhe. Die Ozonkonzentrationen nehmen bekanntlich mit zunehmender Höhe zu. Trotzdem weist das Gebiet Süden-Berge Ozonwerte über dem Zielwert auf. Die Luftqualitätsklasse 4 ist für Gebiete vorgesehen, in denen der Zielwert überschritten wird; mit Klasse 3 werden Gebiete bewertet, in denen der Zielwert noch nicht überschritten wird, wo aber eine Überwachung durch kontinuierliche Messungen der Konzentrationswerte in Ortschaften als erforderlich angesehen wird, die als repräsentativ für das gesamte Gebiet eingestuft werden. Wie aus der Tabelle 5.5 hervorgeht, sind 56% der Bevölkerung von Ozonwerten über dem Zielwert betroffen, auch wenn das dazugehörige Gebiet nur 20% des gesamten Landesgebiets ausmacht. Die landesweite Analyse und von den einzelnen Gebieten ist in Anhang 3 enthalten Überwachung der Luftqualität für die sommerspezifische Gebietseinteilung Die Überwachung der Luftqualität wird durch vier ortsfeste Messstationen und durch Messkampagnen mit verschiedenen Methoden und Instrumenten gewährleistet. Die vier ortsfesten Messstationen sind bereits an folgenden Standorten in Betrieb: Bozen, Amba- Alagi-Straße; Ritten (ca m Seehöhe), Latsch und Brixen (siehe Abbildung 5.4). Diese vier Stationen sorgen für eine für das gesamte Landesgebiet repräsentative Messung der Ozonbelastung. Die EU-Richtlinie sieht mindestens eine ortsfeste Station pro Einwohner vor. Aufgrund der komplexen Geländestruktur in Südtirol wurde ein dichteres Messnetz eingerichtet. Da in der nächsten Zukunft weitere Background -Stationen errichtet werden, wird aufgrund der dort gewonnenen Messdaten eine Neuordnung des Ozonmessnetzes in Betracht gezogen. 46

51 Sommerspezifische Gebiete / Zone estive BX1 LA1 RE1 BZ1 Nord-Westen / Nord-ovest Ortsfeste Stationen / Stazioni fisse Nord-Osten / Nord-est Gemeindegrenzen / confini comunali Süden-Talsohle / Sud-fondovalle Süden-Berge / Sud-montagne Abbildung 5.4: Sommerspezifische Gebietseinteilung für Ozon und bestehendes ortsfestes Messnetz zur Überwachung der Ozonkonzentrationswerte QUELLE: Amt für Luft und Lärm 47

52 5.3 GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER VEGETATION UND DER ÖKOSYSTEME Bei den Grenzwerten für den Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (siehe Teil III des Anhangs A der Durchführungsverordnung zur Luftqualität) wird ebenfalls zwischen Sommer- und Winterschadstoffen unterschieden. Zu den Winterschadstoffen gehören die Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO 2 ); Ozon ist die Leitkomponente des Sommersmogs Schutz der Vegetation vor Ozon Beim Schutz der Vegetation vor Ozon gelten ähnliche Überlegungen wie beim Schutz der menschlichen Gesundheit. Daher wird die in Kapitel 5.2 (Abbildung 5.4) festgelegte Gebietseinteilung auch für die Werte AOT40 bestätigt, die als Parameter für den Schutz der Vegetation gelten. Der Wert AOT40 ist ein spezieller Parameter, mit dem Ziel, mengenmäßig nur jenen Teil des Ozons zu erfassen, der sich voraussichtlich negativ auf die Vegetation auswirkt. Es folgt eine kurze Erklärung dieser Berechnungsmethode: Zunächst werden nur die Stundenmittelwerte über 80 µg/m³ berücksichtigt, da man annimmt, dass niedrigere Werte sich nicht schädlich auswirken. Berechnet werden außerdem nur die Stunden in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr, also der Zeitraum, in dem die Pflanzen aktiv sind. Aus diesem Grund werden auch nur die Monate Mai bis Juli, d.h. der Zeitraum mit dem stärksten Pflanzenwachstum, berücksichtigt. Den AOT40-Wert berechnet man aus der Summe der Differenzen der überschrittenen Stundenmittelwerte und den vorgegebenen Wert von 80 µg/m³h gemittelt über die letzten fünf Jahre, um den Effekt von Jahren mit einer stark abweichenden Entwicklung auszuschließen. Als Zielwert sind µg/m³h vorgegeben. MESSSTATION AOT40 ÜBERSCHREITUNG BZ1 (Bozen) JA RE1 (Ritten) JA LA1 (Latsch) NEIN BX1 (Brixen) NEIN Tab. 5.6: AOT40-Wert der vier ortsfesten Ozon-Messstationen Ergebnis: In 20% des Landesgebietes wurden Ozonwerte gemessen, die als schädlich für die Vegetation einzustufen sind. Ozon ist für die Pflanzen ein Stressfaktor und kann daher zu einem geringeren Wachstum führen. Bei den heutigen sommerlichen Ozonbelastungen treten Schäden und Ernteeinbußen an landwirtschaftlichen Kulturen auf. Je höher die Ozonbelastung, desto größer sind die zu erwartenden Ertragsausfälle. Bei den heutigen Ozonwerten liegen die Ernteausfälle in der Schweiz je nach Anbauregion und Kultur bei 5 bis 15 Prozent. BUWAL, Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Schutz der Ökosysteme vor Schwefeloxiden Die Schwefeldioxidkonzentration ist in den letzten Jahren so weit gesunken, dass sie nicht mehr als problematisch gilt. Auch in diesem Fall muss aus anderen Gründen wie beim Ozon keine eigene Gebietseinteilung vorgenommen werden. Es müssen auch keine besonderen Maßnahmen zur Reduktion dieses Schadstoffs vorgesehen werden. Die Überwachung erfolgt auf einem Mindestniveau, um das gesamte Landesgebiet unter Kontrolle zu halten. Diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt auf die Reduktion des Schwefelgehalts in Kraft- und Treibstoffen und auf den Ausbau der Erdgasversorgung in Südtirol zurückzuführen. 48

53 5.3.3 Schutz der Vegetation vor Stickoxiden Der Sammelbegriff Stickoxide (NOx) steht für Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ). Angaben zur Herkunft dieser Schadstoffe enthält das Kapitel 4.3. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen für NOx zum Schutz der Vegetation einen Grenzwert von 30 µg/m³ (Jahresmittelwert) vor. Dieser Grenzwert wird an allen Messstationen der größeren Ortschaften, vor allem aber an den verkehrsexponierten Messstellen überschritten. Eine Ausnahme bilden die Stationen vom Ritten und von Latsch, wo niedrigere Mittelwerte gemessen werden. Wie im Kapitel über die Überwachung näher erläutert (5.3.4), werden hier nur die Daten von nicht direkt verkehrsexponierten Stationen berücksichtigt, damit die daraus gewonnenen Erkenntnisse für ein möglichst großes Gebiet repräsentativ und somit für das gesamte Vegetationssystem im Land aussagefähig sind. Die Gebietseinteilung erfolgt, indem die winterspezifischen Gebiete zu einem einzigen Gebiet zusammengefasst werden (220, 402, 404, 301, 492, 493, 398, 391, 212, 408, 207, 209, 310). Diese Gebiete liegen alle unter 900 m Seehöhe. Über dieser Seehöhe und außerhalb dieser Gebiete wurde ein zweites Gebiet vorgesehen, wo man annimmt, dass der Grenzwert nicht überschritten wird. In der folgenden Tabelle sind die Teile des Landesgebietes und die dazugehörigen Vegetationstypen angegeben, die den verschiedenen NOx-Belastungswerten ausgesetzt sind. Die Auswertungen basieren auf geografische Daten zur Bodennutzung (CORINE Landcover). VEGETATIONSZONE GESAMT- FÄCHE FLÄCHE IN KM² FLÄCHE IN % GRENZWERT EINGEHALTEN GRENZWERT ÜBERSCHRITTEN GRENZWERT EINGEHALTEN GRENZWERT ÜBERSCHRITTEN Urbane Zone 107,89 33,74 74,15 31,3 % 68,7 % Landwirtschaftliche Zone 1085,29 784,35 300,95 72,3 % 27,7 % Gebirgszone 6161, ,28 250,64 95,9 % 4,1 % Andere Zonen (Gewässer, u.a.) 19,31 14,47 4,84 74,9 % 25,1 % GESAMT 7374, ,84 630,58 91,4 % 8,6 % Tab. 5.7: Vegetationszonen unterteilt in Makrosektoren (Stickoxidgrenzwertüberschreitungen) Auch wenn nur 8,6% des gesamten Landesgebiets von erhöhten NOx-Expositionen betroffen sind, entspricht diese Fläche doch fast 30% der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Südtirol. Außerdem wird ersichtlich, dass fast 70% der Vegetation in den städtischen Siedlungsgebieten durch besonders hohe Stickoxidwerte belastet sind. Darüber hinaus kann man feststellen, dass die NOx-Exposition bei 4,1% der Waldflächen vor allen in den unteren Höhenlagen an den Berghängen der größten Täler über dem Grenzwert liegt. 49

54 50 Gebietseinteilung zum Schutz der Vegetation vor Stickoxide Zonizzazione per protezione della vegetazione dagli ossidi di azoto Sterzing / Vipiteno Reschen / Resia Bruneck / Brunico Meran / Merano Brixen / Bressanone Bozen / Bolzano Salurn / Salorno Unter dem Grenzwert / sotto il Valore limite Gemeindegrenzen / confini comunali Über dem Grenzwert / sopra il Valore limite Abbildung 5.5: GEBIETSEINTEILUNG ZUM SCHUTZ DER VEGETATION QUELLE: Amt für Luft und Lärm

55 Die Situation in der Landwirtschaft erfordert eine gründlichere Analyse, um genau festzustellen, welche Nutzflächen am meisten durch erhöhte NOx-Werte belastet sind. In der folgenden Tabelle erkennt man, dass vor allem Weinberge und Obstwiesen besonders stark betroffen sind (Überschreitung des Grenzwertes von 30 µg/m³ als Jahresmittelwert). FLÄCHE IN KM² FLÄCHE IN % ART DER BODENNUTZUNG GESAMT- FLÄCHE GRENZWERT EINGEHALTEN GRENZWERT ÜBERSCHRITTEN GRENZWERT EINGEHALTEN GRENZWERT ÜBERSCHRITTEN Nicht bewässertes Ackerland 21,82 16,98 4,84 77,8 22,2 Weinbauflächen 46,05 0,30 45,75 0,7 99,3 Obst- u. Beerenobstbestände 184,43 51,08 133,35 27,7 72,3 Weideland 630,15 582,29 47,86 92,4 7,6 Komplexe Anbaumuster 89,55 37,52 52,03 41,9 58,1 Landwirtschaftlich genutztes Land mit signifikanten Flächen natürlicher Vegetation 100,61 83,47 17,14 83,0 17,0 Land- und forstwirtschaftliche Flächen 12,68 12,68 0,00 100,0 0,0 GESAMT 1085,29 784,32 300,97 72,3 27,7 Tabelle 5.8: Verteilung der landwirtschaftlichen Fläche (Stickoxidgrenzwertüberschreitungen) Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass ca. 27% der Biotop-Gesamtflächen durch überhöhte NOx-Werte belastet werden. Diese erhöhte Belastung betrifft auch 15,2 Quadratkilometer Naturparkflächen Überwachung der Luftqualität für den Schutz der Vegetation und der Ökosysteme Die Überwachung der Luftqualität wird durch vier ortsfeste Messstationen und durch Messkampagnen mit verschiedenen Methoden und Instrumenten gewährleistet. Die vier ortsfesten Stationen sind bereits an den Standorten Bozen /Amba Alagi Straße, Ritten (ca m Seehöhe), Latsch und Brixen in Betrieb und sind daher mit den Ozon-Messstellen identisch. Die an diesen vier Stationen gemessenen Stickoxid- und Ozonwerte sind repräsentativ für das Expositionsniveau der Vegetation im ganzen Land. Hinsichtlich der Schwefeloxide kann man davon ausgehen, dass die in der Tabelle 6.1 vorgesehenen Stationen ausreichend sind, zumal die in den letzten Jahren gemessenen Werte sehr niedrig waren. 51

56 Die Stickoxide werden auch an anderen ortsfesten Stationen gemessen; da diese aber hauptsächlich in städtischen Gebieten und entlang der Autobahn positioniert sind, können sie nicht als repräsentativ für größere Gebiete angesehen werden, wie dies allerdings für die Bewertung der Luftqualität im Hinblick auf den Schutz der Vegetation erforderlich wäre. Die Messkampagnen werden anhand der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Überwachung der Luftqualität zum Schutz der menschlichen Gesundheit durchgeführt. Dadurch können zusätzliche Informationen gewonnen werden Voraussichtliche künftige Entwicklung und Reduzierungsmaßnahmen Die Maßnahmen zur Reduktion der NO 2 -Konzentrationen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollten potentiell ausreichen, die NO X -Werte auf die gesetzlich für den Schutz der Vegetation vorgesehenen Werte zu senken. Ausführliche Hinweise zur künftigen Entwicklung und zu den Reduktionsmaßnahmen sind im Kapitel 7 enthalten. Details der Ozonkonzentration werden ausführlich im Kapitel behandelt. 5.4 GEBIETSEINTEILUNG IM RAHMEN DER AKTIONSPLÄNE Durch die Ermittlung der Gebiete, in denen voraussichtlich die Jahresschwellenwerte laut Anhang B der Durchführungsverordnung zur Luftqualität überschritten werden, werden die Landesgebiete bestimmt, für die der Aktionsplan Anwendung findet. In diesen Gebieten müssen vor allem die Emissionen des motorisierten Verkehrs reduziert werden, um die Einhaltung der Grenzwerte zu ermöglichen. Gleichzeitig sind auch wichtige Informationen an die Bevölkerung so schnell wie möglich zu geben. Ein Aktionsplan ist so zu gestalten, dass die vorgesehenen Maßnahmen spezifisch nach der Ursache der Luftbelastung getroffen werden. Daraus ergeben sich drei verschiedene Arten von Aktionsplänen. Während in den Ballungsräumen der innerortliche Verkehr eingeschränkt wird, muss der Aktionsplan für die Autobahn unter anderen auf den internationalen Verkehr einwirken. Der Ozon-Aktionsplan hingegen zielt vor allem auf eine frühzeitige Unterrichtung der Bevölkerung. Die Gebietseinteilung ist die Voraussetzung für eine effiziente Gestaltung der Aktionspläne. Für den Ozon-Aktionsplan ist es sinnvoll das gesamte Landesterritorium als ein einziges Gebiet zu bestimmen, da die Ozonkonzentrationen eine großräumige Belastung darstellen. Der Autobahn-Aktionsplan soll aus organisatorischen Gründen für die gesamte Südtiroler Autobahnstrecke gelten. In den Städten und deren Umgebung muss der Aktionsplan geeignete verwaltungstechnische und organisatorische Instrumente den betroffenen Gemeinden zur Verfügung stellen. Die Gebiete, wo der Aktionsplan für die Ballungsräume gilt, sind nach rein verwaltungstechnischen Kriterien (Übereinstimmung mit den Verwaltungsgrenzen der Gemeinden) eingeteilt, um die Umsetzung von Maßnahmen zu erleichtern. Das Verkehrsaufkommen in den Ballungsräumen wird durch den starken Pendlerverkehr erheblich beeinflusst. Der Aktionsplan in den Ballungsräumen wird in erster Linie in den größeren Städten umgesetzt, wo verkehrsrelevante Maßnahmen durchzusetzen sind. Verkehrsbeschränkungen in den größeren Städten wirken auch auf die nähere Umgebung ein. Es werden daher für die Ballungsräume auch die umliegenden Nachbargemeinden beim Handeln eingebunden, da diese hauptsächlich für den Pendlerverkehr verantwortlich sind. 52

57 Gebietseinteilung zur Anwendung der Aktionspläne Zonizzazione per l'applicazione dei piani d'azione Schon in Kraft Già in vigore Ab in Kraft In vigore dal Brixen - Vahrn Bressanone - Varna Bruneck - St.Lorenzen Brunico - S.Lorenzo BR1 Meraner Umgebung Dintorni di Merano ME1 Meran Merano BX1 EL1 BZ5 Bolzano Bozen Bozner Umgebung Dintorni di Bolzano LS1 Referenz-Messstation Stazione di riferimento Gemeindegrenzen Confini comunali Keine Anwendung des Aktionsplanes Nessuna applicazione del piano d'azione Aktionspläne mit einer Referenz-Station Piani d'azione con 1 stazione di riferimento Aktionspläne mit zwei Referenz-Stationen Piani d'azione con 2 stazioni di riferimento Abbildung 5.6: Gebietseinteilung für die Anwendung der Aktionspläne in den Ballungsräumen QUELLE: Amt für Luft und Lärm 53

58 AKTIONS-GEBIET BETROFFENE GEMEINDEN ODER EINRICHTUNGEN ART DES AKTIONSPLANES Bozen Bozen Ballungsraum-Aktionsplan Bozner Umgebung Bozen, Leifers, Eppan, Branzoll, Pfatten Ballungsraum-Aktionsplan Meran Meran Ballungsraum-Aktionsplan Meraner Umgebung Meran, Lana, Algund, Marling, Burgstall, Tscherms, Dorf Tirol Ballungsraum-Aktionsplan Brixen-Vahrn Brixen und Vahrn Ballungsraum-Aktionsplan Bruneck- St.Lorenzen Gesamtes Landesgebiet Bruneck und St.Lorenzen Landesverwaltung Ballungsraum-Aktionsplan Ozon-Aktionsplan Brennerautobahn Autobahngesellschaft und Landesverwaltung Autobahn-Aktionsplan Tab.5.9: Aktions-Gebiete Der Aktionsplan ist in den Gemeinden Bozen, Meran, Brixen und Bruneck schon in Kraft. Ab 2006 wird dieser auch auf die Gemeinden Vahrn und St. Lorenzen ausgeweitet. Der Plan wird ab 2006 auch in den Aktions-Gebieten Bozner Umgebung und Meraner Umgebung angewendet. Auch die Aktionspläne für die Brennerautobahn und für Ozon sollen spätestens ab den in Kraft treten Überwachung der Luftqualität für die Aktionspläne Jedes im Aktionsplan erfasste Gebiet ist mit mindestens einer ortsfesten Messstation zur Überwachung der Luftqualität ausgestattet. Diese Station dient als Referenz-Station, an der festgestellt wird, ob die in Anhang B der Durchführungsverordnung zur Luftqualität vorgesehenen Schwellenwerte überschritten werden. Die Gebiete Bozner Umgebung und Meraner Umgebung haben zwei Referenz-Messstationen, weil dort der Aktionsplan erst nach Überschreitung der Schwellenwerte beider Stationen in Kraft tritt. 54 Aktions-Gebiet Messstation Messort Art der Messstation Bozen BZ5 Hadrianplatz Verkehrsorientiert Meran ME1 Trogmannstraße Verkehrsorientiert Brixen BX1 Villa Adele Background (Urban) Bruneck BR1 Goethe Straße Background (Urban) Bozner Umgebung LS1 Messort zu bestimmen Background (Suburban) Meraner Umgebung EL1 Messort zu bestimmen Background (Suburban) Tab.5.10: Aktions-Gebiete in den Ballungsräumen mit jeweiligen Referenz-Messstationen

59 Die Nachbargemeinden von Bozen und Meran werden in jeweils zwei Aktions-Gebiete zusammengefasst, während die Gemeinden Vahrn und St.Lorenzen in die jeweiligen Aktions- Gebiete von Brixen und Bruneck eingebunden werden. Die Durchführungsverordnung zur Luftreinhaltung bestimmt die Umsetzungsmodalitäten des Aktionsplans. Darin werden vor allem die Schwellenwerte festgelegt, die das Eintreten der Maßnahmen bestimmen, sowie deren Wirkungsumkreis. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit einer Vereinfachung und Anpassung der Schwellenwerte und der damit verbundenen Maßnahmen in Anbetracht bezogen. Für Ozon wird ein einziges Aktions-Gebiet vorgesehen, welches das gesamte Landesgebiet mit vier Referenz-Messstationen umfasst. Die Standorte dieser Messstationen sind in Kapitel 5.2. angeführt. Die Referenz-Messstationen für den Aktionsplan der Brennerautobahn sind die Stationen A-1 (Schrambach) und A-2 (Neumarkt) Maßnahmen für Aktions-Gebiete Art. 8 und 9 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität bestimmen die Rahmenbedingungen für die Maßnahmen, die bei Überschreiten der Schwellenwerte laut Anhang B zu ergreifen sind. Wie bereits erwähnt, dienen die Maßnahmen hauptsächlich zur Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen. Insbesondere müssen die Fahrzeugklassen ermittelt werden, die hauptsächlich für die Entstehung der hohen Schadstoffkonzentrationen verantwortlich sind. Wird die Überschreitung eines Schwellenwerte festgestellt oder erwartet, wird je nach Art des Schwellenwertes ein Fahrverbot für jene Fahrzeuge verhängt, die als hauptverantwortliche Emissionsquelle gelten. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Emissions-Daten der einzelnen A-Gebiete, die in Anhang 2 angeführt sind (in Bozen muss z.b. bei hohen PM 10 -Konzentrationen in erster Linie ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge und für Zweitakt-Motorräder verhängt werden). Die Landesagentur für Umwelt unterstützt die Gemeinden mit Informationen und fachlicher Beratung bei den Entscheidungsprozessen in Zusammenhang mit den Aktionsplänen. Hinsichtlich der Ozonbelastung ist festzustellen, dass mit lokal begrenzten emissionsreduzierenden Maßnahmen kaum eine rasche Reduzierung der Ozonkonzentration in der Luft herbeigeführt werden kann (siehe Kapitel 5.2.). Die Maßnahmen beschränken sich daher auf die Information der Bevölkerung, die über die gemessenen Konzentrationswerte und die kurzfristige Entwicklung in Kenntnis gesetzt wird. Man will damit in erster Linie jene Personengruppen schützen, die am sensibelsten auf eine hohe Ozonbelastung reagieren und die daher aufgefordert werden, körperliche Anstrengungen im Freien einzuschränken oder zu vermeiden. Für die Brennerautobahn ist die Massnahme 1.1d des Massnahmenkatalogs (Anhang1) vorgesehen. 55

60 6. ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT Die Landesagentur für Umwelt überwacht die Luftqualität in allen Gebieten Südtirols. Dafür gelten die in Kapitel 3.3 angeführten Kriterien. 6.1 ORGANISATION DES ORTSFESTEN MESSNETZES In der folgenden Tabelle werden die kontinuierlich gemessenen Parameter an den verschiedenen Messstationen sowie die Termine angegeben, innerhalb denen die Inbetriebnahme bzw. Umwidmung von Messstationen erfolgen soll. STATION GEMEINDE BEGINN ENDE ART DER MESSTATION NOX PM 10 C 6 H 6 SO 2 CO O 3 Pb e PAK BZ1 Bozen bestätigt - Background X X BZ2 Bozen Verkehr X X X BZ4 Bozen Verkehr X X X X X BZ5 Bozen bestätigt - Verkehr X X X X X X ME1 Meran bestätigt - Verkehr X X X X BX1 Brixen bestätigt - Background X X X (1) BR1 Bruneck bestätigt - Background X X X X LA1 Latsch bestätigt - Background X X (2) X LS1 Leifers Background X X X EL1 Zu bestimmen Background X X X A-1 Schrambach bestätigt - Verkehr X X X A-2 Neumarkt Verkehr X X X ST1 Sterzing Background X X X X X RE1 Ritten bestätigt - Background X X SA1 Salurn bestätigt - experimentell X X Tab. 6.1: Überblick der ortsfesten Messstationen und der kontinuierlich gemessenen Parameter Anmerkungen: (1) Das Messgerät muss höher positioniert werden. (2) Das Messgerät muss eingebaut werden. An der Messstation BZ1 (Bozen Amba-Alagi-Straße) werden die Werte für Ozon (O 3 ) und Stickstoffoxide (NOx) für den gesamten Talkessel im Allgemeinen erhoben. Die Messstation BZ2 am Verdiplatz wird aufgelassen, weil ausreichende Vergleichsdaten der Station am Hadrianplatz (BZ5) vorliegen, und wird dann nur noch als logistischer Stützpunkt für die Luftmesskampagnen genutzt. 56

61 Ortsfestes Messnetz Rete fissa di monitoraggio ME1 LA1 EL1 Graf. 6.1: Organisation des ortsfesten Messnetzes Quelle: Labor für physikalische Chemie Amt für Luft und Lärm SA1 A-2 BZ1 BZ5 LS1 ST1 RE1 BZ2 BZ4 BX1 A-1 BR1 Logistischer Stützpunkt für Messkampagnen punto logistico per campagne di misura Background-Stationen Stazioni di Background Verkehrsorientierte Messstationen Stazioni a traffico 57

62 Die Station BZ4 in der Claudia-Augusta-Straße wird ebenfalls nicht mehr benötigt, da die letzthin gemessenen Werte die Beibehaltung dieser Messstation nicht rechtfertigen. Sie wird jedoch als logistischer Stützpunkt für Luftmesskampagnen beibehalten, die im Rahmen eines Programms zur Messung der Feinstaubbelastung durch die Bozner Industriezone durchgeführt werden (siehe Übersicht des Gebiets Bozen). Die Station BZ5 (Hadrianplatz) dient als Referenzstation für den Aktionsplan Bozen und wird daher mit allen Messgeräten für die im Winter auftretenden Schadstoffkonzentrationen ausgestattet. Die im Gemeindegebiet von Leifers geplante Station LS1 dient als Referenzstation für den Aktionsplan für das Gebiet Bozner Umgebung und als Background-Station für den Ballungsraum Bozner Talkessel. Die Messstation wird innerhalb 2005 errichtet, so dass der Aktionsplan ab umgesetzt werden kann. Die Station ME1 in der Trogmannstraße dient weiterhin als Referenzstation für den Aktionsplan Meran. Die neue Messstation EL1 (Etschland 1) dient als Referenzstation für den Aktionsplan für das Gebiet Meraner Umgebung und als Background-Station für den Ballungsraum Meraner Talkessel. Die Messstation wird innerhalb 2005 errichtet, so dass der Aktionsplan ab umgesetzt werden kann. Die Station BX1 dient weiterhin als Referenzstation für den Aktionsplan in Brixen und Vahrn. An der Station wird das Messgerät für Ozon so bald wie möglich in den Obergeschossen des Landhauses Villa Adele untergebracht. Die Station BR1 in der Goethe Straße, als Background-Station eingestuft, dient weiterhin sowohl als Referenzstation für den Aktionsplan in Bruneck und St. Lorenzen und als Referenz-Station für das Gebiet Brunecker Talkessel. Die Station LA1 in Latsch wird für die Messung der Hintergrundbelastung in einem typischen alpinen Tal bestimmt, wobei zurzeit nur Ozon und Stickstoffoxide gemessen werden. So bald wie möglich wird auch der Feinstaub (PM 10 ) gemessen. Die Station RE1 wird ausschließlich für die Messung der Ozonwerte und der Stickstoffoxide weiter genutzt. Die Station A-1 liegt entlang dem Autobahnabschnitt, das dem Gebiet A22-Mitte (von Vahrn bis Bozen Nord) entspricht. Außerdem liefert die Station wichtige Informationen über die Schadstoffbelastung entlang dem gesamten nördlichen Teilabschnitt der Brennerautobahn. Die entsprechende Background-Station ist BX1. Die Station A-2 wird innerhalb 2004 entlang der Autobahn errichtet. Der Standort liegt im Gebiet A22-Süd (von Bozen-Nord bis Salurn). Auch diese Station wird wichtige Aussagen über die Schadstoffbelastung entlang dem gesamten südlichen Teilabschnitt der Brennerautobahn geben. Als entsprechende Background-Station ist LS1 vorgesehen. Die im Nahbereich der Autobahn gelegene Station ST1 bietet angesichts des dominanten Einflusses dieser Hauptverkehrsader keine repräsentativen Daten für den Sterzinger Talkessel. Die Beibehaltung dieser Station an einem anderen Standort wird nicht als zweckmäßig angesehen, da für den Talkessel von Sterzing nicht kontinuierliche Messungen, sondern adäquate Messkampagnen als zweckmäßig angesehen werden. Diese Station wird daher aufgelassen, sobald die Vergleichsdaten für die Station A-1 vorliegen, und wird künftig nur noch als logistischer Stützpunkt benutzt. 58

63 6.2 ZWECK UND ORGANISATION DER MESSKAMPAGNEN Messkampagnen werden von der Landesagentur mit Hilfe von mobilen Messeinrichtungen für die Analyse der Luftschadstoffkonzentrationen durchgeführt. Für spezielle Luftqualitätsuntersuchungen können auch Forschungsinstitute eingeschaltet werden. Für bestimmte Schadstoffe (Blei und Benzo(a)pyren) sind zur Berechnung des Jahresmittelwerts Messkampagnen vorzusehen. In diesem Fall werden an der Station BZ5 gegebenenfalls Aktivsammler eingesetzt. In den Gebieten, in denen es bereits ortsfeste Messstationen gibt, dienen die Messkampagnen hauptsächlich dazu, die territoriale Ausdehnung der Schadstoffkonzentrationen zu erfassen, um so ein möglichst vollständiges Bild von der Luftqualität zu zeichnen, das die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen bildet. Für diese Messungen können Passivsammler, mobile Messstationen und einzelne, entsprechend positionierte Messgeräte verwendet werden. In den Gebieten ohne stationäre Messstationen dienen die Messkampagnen hauptsächlich der Informationssammlung, um so einen Überblick zu gewinnen und die Luftqualität entsprechend beurteilen zu können. Zu diesem Zweck wird eine Mindestzahl von Messtagen pro Jahr durch eine mobile Messstation bestimmt. Über solche Messkampagnen lässt sich auch die Herkunft bestimmter Schadstoffe feststellen oder die Auswirkungen von lokalen Emissionsquellen periodisch kontrollieren (z.b. Gewerbegebiete in der Nähe von Wohngebieten). Zu diesem Zweck werden üblicherweise einzelne mobile Messgeräte (normalerweise Feinstaub-Messgeräte) verwendet. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, muss die Landesumweltagentur mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden. Zu diesem Zweck muss daher möglichst bald eine zweite mobile Messstation in Betrieb genommen werden. Außerdem wird die Einsetzbarkeit von neuen mobilen Geräten geprüft. Die Kampagnen zur Feststellung der Blei- und Benzo(a)pyren-Konzentrationen werden auf das Notwendigste beschränkt. Der Einsatz von Passivsammlern für die Bestimmung der Benzolkonzentration wird auf die Gebiete beschränkt, in denen die Grenzwerte überschritten wurden oder in denen eine Überschreitung erwartet wird. Diese Messkampagnen werden in mehrjährigen Abständen (normalerweise alle drei Jahre) durchgeführt. Im Hinblick auf eine Optimierung der Messtätigkeiten wird ein Jahreskalender der Luftmesskampagnen ausgearbeitet. Das Messprogramm wird von der Landesagentur für Umwelt aufgrund von Prioritäten festgelegt, die wiederum das Ergebnis der Forderung nach flächendeckenden Luftqualitätsmessungen im gesamten Landesgebiet sind. Die Termine in diesem Kalender sind auch das Ergebnis der Angaben in den Kapiteln zu den einzelnen Gebieten. Daher werden die Anfragen einzelner Gemeinden nur erfüllt, wenn sie mit den Zielen in diesem Plan und mit den Terminen der Landesagentur vereinbar sind. 6.3 ZWECK UND ORGANISATION DES EMISSIONSKATASTERS Das Emissionskataster dient in erster Linie der Landesverwaltung als Planungsgrundlage für die Ausarbeitung der Luftreinhaltungsmaßnahmen (siehe Kap. 4.3). Das Kataster wurde von der Landesumweltagentur für die Referenzjahre 1997 und 2000 bereits erstellt und wird alle drei Jahre aktualisiert. Die nächste Überarbeitung ist für das Referenzjahr 2003 geplant und wird innerhalb 2004 abgeschlossen werden. Bei dieser Überarbeitung gelangen moderne Prognosesysteme zur Anwendung, um den Handlungsrahmen für die Luftreinhaltungspolitik bis 2010 abzustecken. Die verwendete Methode entspricht dem System, das auch im übrigen Staatsgebiet von den anderen regionalen Umweltagenturen angewendet wird. 59

64 7. MASSNAHMEN ZUR LUFTREINHALTUNG Die Landesverwaltung ist für die Kontrolle der Luftqualität, die Planung und Durchführung der Luftreinhaltungsmaßnahmen auf Landesebene und für die Unterstützung der Gemeinden bei der Vorbeugung und bei der Reduzierung der Luftverschmutzung zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen auch das Erstellen des Luftqualitätsplans und des Emissionskatasters, das ortsfeste Messnetz zur Überwachung der Luftqualität, die Organisation der Messkampagnen, die Analyse und Veröffentlichung der Daten, Beratungsleistungen für Gemeinden, Berufsverbände und Bürger, die Aktualisierung der einschlägigen Bestimmungen. Das Land übernimmt zudem die Umsetzung der Vorbeugungsprogramme in den Gebieten, in denen die Grenzwerte nicht überschritten werden, sowie die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Regionen, mit den staatlichen und den EU-Gremien. Ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Luftqualität stellt der Maßnahmenkatalog zur Luftreinhaltung dar. Für deren Umsetzung sind die jeweiligen Verantwortungsträger definiert. Im Juli 1992 hat das Land Südtirol einen ersten Katalog der Luftreinhaltungsbestimmungen verabschiedet. Der Inhalt dieses Katalogs muss nun an die geänderten Anforderungen angepasst werden. Mit diesem Plan gelangt daher auch der neue Maßnahmenkatalog (siehe Anhang 1) zur Anwendung. Die Maßnahmen haben alle dasselbe Ziel, nämlich wirksam die Schadstoffemission zu begrenzen, um die Luftgüte nachhaltig zu verbessern und in manchen Teilen sie nicht zu verschlechtern. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden die verschiedenen Verantwortungsträger definiert, wobei das Land die Koordinierung und die Zuteilung der Aufgaben übernimmt. Der Maßnahmenkatalog ist zugleich die Grundlage für die Erstellung der Programme zur Reduzierung und Vorbeugung der Luftverschmutzung (Art. 5 und 6 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität). In den Ballungsräumen, die als A-Gebiete eingestuft worden sind, werden die betroffenen Gemeindeverwaltungen beauftragt, die Reduzierungsprogramme zu erstellen. In den restlichen Gebieten übernimmt die Landesregierung die Verantwortung. Dazu gehören auch die B-Gebiete, wo die Vorbeugungsprogramme Anwendung finden. Deshalb ist ein einziges Vorbeugungsprogramm für alle B-Gebiete vorgesehen. Der Maßnahmenkatalog ist Anhang 1 beigelegt. 60

65 Autonome Provinz Bozen - Südtirol MASSNAHMENKATALOG ANHANG 1 des Luftqualitätsplanes Reduzierung und Vorbeugung der Luftverschmutzung in Südtirol

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67 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE MASSNAHMEN 1.1 Programme und Aktionspläne a) Programme zur Reduzierung der Luftverschmutzung S. 3 b) Vorbeugungsprogramm gegen Luftverschmutzung S. 4 c) Aktionsplan für Ballungsräume S. 5 d) Aktionsplan für die Brennerautobahn S. 6 e) Aktionsplan für Ozon S Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Luftqualität a) Erforderliche Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Luftqualität S Luftqualitätsmanagement a) Ortsfestes Messnetz zur Überwachung der Luftqualität S. 9 b) Kampagnen zur Luftqualitätsmessung S. 10 c) Das Emissionskataster S. 11 d) Aufgaben des Luftqualitätsmanagements S MASSNAHMEN ZUR REDUZIERUNG DER VOM MOTORISIERTEN VERKEHR VERURSACHTEN EMISSIONEN 2.1 Innerortsverkehr a) Innerörtliche Verkehrseinschränkungen für schadstoffintensive Fahrzeuge S. 13 b) Flächen, die der emissionsfreien Mobilität vorbehalten sind S. 14 c) Maßnahmen für Fahrradnutzer S. 15 d) Organisation der Parkräume S. 16 e) Organisation der Innerortsstraßen S. 17 f) Verschiedene Maßnahmen auf Gemeindeebene S. 18 1

68 2.2 Außerortsverkehr a) Schadstoffreduzierung im Einflussbereich von Hauptverkehrsachsen S. 19 b) Emissionsreduktion an Straßentunneln S. 20 c) Geschwindigkeitsbeschränkungen in bestimmten Zeiträumen S. 21 d) Verkehrsbeschränkung in sensiblen Gebieten S. 22 e) Verkehrsbeschränkungen für den Straßengüterverkehr S Förderung von neuen Technologien a) Förderung für Kraftfahrzeuge mit niedrigen Emissionen S. 24 b) Förderung für Nutzfahrzeuge mit geringen Emissionen S. 25 c) Umrüstung des Fuhrparks der öffentlichen Verkehrsbetriebe S. 26 d) Förderung des Einsatzes schadstoffarmer Treibstoffe S MASSNAHMEN ZUR REDUZIERUNG FÜR EMISSIONEN ANDERER VERURSACHER a) Reduktion der Staubemissionen an großen Baustellen S. 28 b) Anwendung der europäischen Normen für VOC-Emissionen S. 29 c) Reduktion der Emissionsgrenzen bei Heizanlagen S. 30 d) Reduktion der Emissionen aus Biomasseanlagen S. 31 e) KlimaHaus S. 32 f) Reduktion der industriellen Emissionen S MASSNAHMEN FÜR DIE VORBEUGUNG DER LUFTVERSCHMUTZUNG a) Neue Industrieanlagen und andere größere punktuelle Emissionsquellen S. 34 b) Neue Infrastrukturen für den Straßenverkehr S. 35 c) Organisation der Mobilität und Raumplanung S. 36 d) Förderung des öffentlichen Verkehrs S SENSIBILISIERUNG DER BEVÖLKERUNG (ÖFFENTLICHKEITSARBEIT) a) Informationen über die Luftqualität S. 38 b) Sensibilisierungskampagnen S. 39 c) Informationen zum Schutz der Gesundheit S. 40 2

69 Programme zur Reduzierung der Luftverschmutzung MASSNAHME 1.1.a Kurzbeschreibung der Maßnahme In den Gebieten, wo ein oder mehrere Grenzwerte (laut Anhang A der Durchführungs-Verordnung zur Luftqualität) überschritten werden, muss ein Programm zur Reduzierung der Luftverschmutzung festgelegt werden. Das Programm muss gewährleisten, dass die oben angeführten Grenzwerte baldmöglichst und dauerhaft eingehalten werden. Dazu wird im Landesluftqualitätsplan für jedes A-Gebiet ein Zielwert festgelegt. Der Zielwert, der stetig mit der Summe von Grenzwert und Toleranzmarge abnimmt, stellt den Bezugswert für die Erstellung des Programms zur Reduzierung der Luftverschmutzung dar. Gleichzeitig ist er ein Vergleichswert für die Daten der Luftqualitätsmessungen, um die Wirksamkeit der im Rahmen des Programms getroffenen Maßnahmen zu prüfen. Das Programm muss eine Reihe von Maßnahmen enthalten, die auf der Grundlage der Luftqualitätsbeurteilung vorrangig jene Emissionsreduzierung vorsieht, die die Hauptquellen der hohen Schadstoffkonzentrationen des untersuchten Gebiets darstellen. Sofern das Gebiet ein Gemeindegebiet umfasst, in dem der Aktionsplan zur Anwendung gelangt, muss im Programm eine Kooperation vorgesehen sein. Diese Zusammenarbeit umfasst die verschiedenen Verwaltungsbehörden und übrigen Betreiber öffentlicher Dienste, damit das Treffen von Maßnahmen im Fall von Überschreitungen der Schwellenwerte laut Anhang B der Verordnung zur Luftqualität vereinfacht wird. Wirkungserwartungen Die Schadstoffkonzentrationen sollen grundsätzlich auf gleichem oder niedrigerem Niveau als die Zielwerte gehalten werden. Die Benzol-, Stickoxid- und Feinstaubemissionen sind zu reduzieren. Verantwortungsträger Die Gemeindeverwaltungen, deren Gebiet zum Teil oder gänzlich in ein Gebiet fällt, in dem ein Programm zur Reduzierung der Luftverschmutzung zum Einsatz gelangt, vereinbaren im Rahmen eines territorialen Abkommens eine Reihe von Maßnahmen. Die vereinbarten Maßnahmen werden von den einzelnen Gemeindeverwaltungen, je nach deren zugewiesenen Kompetenzen, entsprechend umgesetzt. Organisatorische Aspekte Im Plan wird die Gemeindeverwaltung benannt, die mit der übergemeindlichen Koordination befasst ist und die Beziehungen zu den anderen Beteiligten pflegt. Die Landesagentur für Umwelt leistet im Rahmen ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten die fachliche Unterstützung und begleitet die Initiativen, die von den Beteiligten beschlossen werden, um die im Programm festgelegten Maßnahmen umzusetzen. Die zuständigen Beteiligten gewährleisten die Umsetzung der Maßnahmen und prüfen in periodischen Sitzungen dauerhaft deren Wirksamkeit. Zeitrahmen Das Programm muss innerhalb sechs Monaten nach Genehmigung des Luftqualitätsplanes - auf jedem Fall vor dem verabschiedet werden. Das Programm hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Sollte während dieser Frist eine Aktualisierung erforderlich werden, muss die Gemeinde, die für die Koordination bestimmt wurde, die erforderlichen Schritte zur Verabschiedung eines neuen Programms einleiten. 3

70 Vorbeugungsprogramm gegen Luftverschmutzung MASSNAHME 1.1b Kurzbeschreibung der Maßnahme In den B-Gebieten, wo kein Grenzwert überschritten wird, reicht es aus, ein Programm zur Vorbeugung der Luftverschmutzung umzusetzen. Damit muss die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie gewährleistet werden. In diesen Gebieten müssen Überschreitungen der Grenzwerte durch den Bau neuer Anlagen oder Infrastrukturen absolut vermieden werden. In diesem Programm sind die Maßnahmen aufgelistet, die für das gesamte Landesgebiet umzusetzen sind. Die Förderung und Verabschiedung dieser Maßnahmen ist Aufgabe der Landesverwaltung. Für alle B-Gebiete gelten folgende Maßnahmen als Vorbeugungsprogramm: Maßnahme 2.1c: Maßnahmen für Fahrradbenutzer Maßnahme 2.2b: Emissionsreduktion an Straßentunneln Maßnahme 2.2c: Geschwindigkeitsbeschränkungen in bestimmten Zeiträumen Maßnahme 2.2d: Verkehrsbeschränkung in sensiblen Gebieten Maßnahme 2.2e: Verkehrsbeschränkungen für den Straßengüterverkehr Maßnahme 2.3a: Förderung für Kraftfahrzeuge mit niedrigen Emissionen Maßnahme 2.3b: Förderung für Nutzfahrzeuge mit geringen Emissionen Maßnahme 2.3c: Umrüstung des Fuhrparks der öffentlichen Verkehrsbetriebe Maßnahme 2.2d: Förderung des Einsatzes schadstoffarmer Treibstoffe Maßnahme 3a: Reduktion der Staubemissionen an großen Baustellen Maßnahme 3b: Anwendung der europäischen Normen für VOC-Emissionen Maßnahme 3c: Reduktion der Emissionsgrenzen bei Heizanlagen Maßnahme 3d: Reduktion der Emissionen aus Biomasseanlagen Maßnahme 3e: Klimahaus Maßnahme 3f: Reduktion der industriellen Emissionen Maßnahme 4a: Neue Industrieanlagen und andere größere punktuelle Emissionsquellen Maßnahme 4b: Neue Infrastrukturen für den Straßenverkehr Maßnahme 4c: Organisation der Mobilität und Raumplanung Maßnahme 4d: Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel Maßnahme 5a: Informationen über die Luftqualität Maßnahme 5b: Sensibilisierungskampagnen Wirkungserwartungen Die Schadstoffkonzentrationen sollen gleich oder geringer als die derzeitigen Werte gehalten werden. Die Emissionswerte sollen auf einem Niveau gehalten werden, das mit der nachhaltigen Raumentwicklung vereinbar ist. Verantwortungsträger Die Zuständigkeit für die entsprechenden Maßnahmen obliegt der Landesregierung, die in jedem Fall die nötigen Rahmenbedingungen schafft und Initiativen veranlasst. Die Landesagentur für Umwelt fördert und koordiniert die verschiedenen Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit den betreffenden Abteilungen. Organisatorische Aspekte Die Maßnahmen der Landesverwaltung werden einheitlich im gesamten Landesgebiet angewandt und durch eine Reihe öffentlicher und privater Akteure umgesetzt. Hierzu kann die Autonome Provinz Bozen auch auf die aktive Unterstützung anderer Einrichtungen oder Gesellschaften zurückgreifen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zeitrahmen Die Maßnahmen des Programms gelten bis auf Widerruf. 4

71 MASSNAHME 1.1c Aktionsplan für Ballungsräume Kurzbeschreibung der Maßnahme Im Luftqualitätsplan ist die Umsetzung des Aktionsplans in den größten Ortsgebieten des Landes, gemäß Anhang B der Durchführungsverordnung zur Luftqualität, vorgesehen. Der Aktionsplan bildet ein operatives Instrument, mit dem die größten Südtiroler Gemeinden umgehend emissionsmindernde Maßnahmen beim Hauptverursacher Verkehr ergreifen. Die im Aktionsplan vorgegebenen Schwellenwerte sind so angesetzt, dass die Gemeinden zu frühzeitigem Handeln veranlasst werden, ohne die Überschreitung des Jahresgrenzwertes abzuwarten. Es handelt sich um ein flexibles Instrument, mit dem die Bürgermeister, wenn nötig, vorbeugende oder außerordentliche Maßnahmen umsetzen können. Das Ein- oder Nichteinsetzen des Aktionsplans ist ein Indikator des jährlichen Verlaufs der Luftqualitätswerte. Zudem wird auf diese Weise auch kontrolliert, ob die im Rahmen des Programms zur Reduzierung der Luftverschmutzung getroffenen Maßnahmen effektiv wirksam sind. In Gebieten, in denen ein Programm zur Reduzierung der Luftverschmutzung umgesetzt werden muss, sind die betroffenen Gemeinden verpflichtet begleitende Maßnahmen zum Aktionsplan zu erlassen. Wirkungserwartungen Es soll die Reduzierung der Spitzenkonzentrationswerte sowohl bezogen auf die Stundenmittelwerte (bei NO 2 ) als auch auf die Tagesmittelwerte (bei PM 10 ) erreicht werden. Insbesondere gilt es, die Anzahl der Tage, an denen der PM 10 -Tagesmittelwert von 50µg/m³ überschritten wird, einzuschränken. Die allgemeine Bewusstseinsbildung zum Problem der Luftverschmutzung soll gefördert und das verantwortungsvolle Handeln zum Schutz von Gesundheit und Umwelt unterstützt werden. Verantwortungsträger Die Bürgermeister der Gemeinden, in denen der Aktionsplan zum Einsatz gelangt. Organisatorische Aspekte Die Maßnahmen, die von den Bürgermeistern zu treffen sind, sind unmittelbar an die Ergebnisse der ortsfesten Messstation zur Überwachung der Luftqualität gebunden. Zudem müssen sie die Prognosen zum Verlauf der Folgetage berücksichtigen. Die Koordinierung zwischen Landesagentur für Umwelt und Gemeinden ist daher wichtig, sowie die richtige und vollständige Information der Bevölkerung. Die betroffenen Gemeinden sollten gleiche oder zumindest ähnliche Maßnahmen planen, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung mit den entsprechenden Bedingungen vertraut ist. Nur so können diese von möglichst vielen Bürgern mitgetragen werden. Zeitrahmen Ab dem wird der Aktionsplan in den Gebieten und mit den Modalitäten, die im Kapitel 5.4 des Planes enthalten sind, in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der geltende Aktionsplan unverändert. 5

72 MASSNAHME 1.1d Aktionsplan für die Brennerautobahn Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Brennerautobahn durchläuft einige der Luftqualitätsgebiete, in denen das Land Südtirol eingeteilt wurde. Betroffen davon sind drei, die von der Staatsgrenze im Norden bis zur Landesgrenze im Süden reichen. In zwei dieser Gebiete ergibt die Beurteilung der Luftqualität, dass mindestens ein Grenzwert überschritten wird. Im Sinne des Art. 7, Absatz 3 der Richtlinie 96/62/EG sind in solchen Gebieten Aktionspläne anzuwenden. Der Aktionsplan ist somit ein Instrument zum Erreichen der Ziele für die Bekämpfung der Luftverschmutzung. Natürlich unterscheiden sich die operativen Merkmale eines Aktionsplans für eine internationale Verkehrsanbindung wie die Brennerautobahn von jenen eines Aktionsplans für die Gemeinden. So werden bei der Überschreitung der Schwellenwerte (Anhang B der Durchführungsverordnung) spezielle Maßnahmen angewendet, die für eine internationale Verkehrsader angemessen sind und Erfahrungen anderer Regionen mit einbeziehen. Diese Maßnahmen können zeitlich begrenzt oder über ein ganzes Jahr angewendet werden. Unter den zeitlich begrenzten Maßnahmen zählen unter anderen Nachtfahrverbote für Gütertransporte sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das vorrangige Ziel ist in Situationen mit akuter Luftverschmutzung so rasch wie möglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Andere Maßnahmen sind zwangsläufig nur über einen längeren Zeitraum umsetzbar und eignen sich für eine dauerhafte und wirksame Reduzierung der Luftverschmutzung. Darunter zählen in erster Linie Verkehrseinschränkungen für bestimmte Fahrzeugklassen, die als besonders relevante Luftschadstoffquellen eingestuft sind. Durch die Art und Anzahl der so vom Verkehr ausgeschlossenen Fahrzeuge muss die Einhaltung der vorgegebenen Schwellenwerte gewährleistet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wirkungserwartungen Allgemeine Verminderung der Luftschadstoffemission, besonders jedoch der PM 10 - und NO 2 - Konzentration in den von der Brennerautobahn durchlaufenen Tälern. Verantwortungsträger Der Aktionsplan für die Brennerautobahn wird mit Dekret des Landeshauptmanns der Autonomen Provinz Bozen verabschiedet und ist Bestandteil der Durchführungsverordnung zur Luftqualität. Die Änderungen an der Verordnung werden von der Landesagentur für Umwelt eingebracht. Organisatorische Aspekte Die Mitarbeit der zuständigen Kontrollbehörden ist unerlässlich. Zeitrahmen Das Dekret des Landeshauptmanns wird innerhalb sechs Monaten nach Genehmigung des Luftqualitätsplanes verabschiedet. 6

73 MASSNAHME 1.1e Aktionsplan für Ozon Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Luftverschmutzung durch die hohen Ozonkonzentrationen, die in weiten Teilen des Landes während der Sommermonate auftreten, stellt ein überregionales Problem dar. Dies wird auch durch die jüngste Entscheidung der EU-Kommission (2004/279/EG) über die Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie zum Ozon bestätigt. Die Lösung der ozonbedingten Luftverschmutzungsprobleme erfordert daher eine sorgfältige Diagnose der Prozesse in jeder Region und zu jeder Jahreszeit sowie der Verhältnisse zwischen den einzelnen Regionen. Kurzfristige Abhilfemaßnahmen können zu bestimmten Jahreszeiten für manche Luftmassen zwar wirksam sein, doch in anderen wiederum nicht. Außerdem erfordern kurzfristige Maßnahmen u. U. eine regionale Beurteilung und Vorgehensweise, wenn die atmosphärische Stabilität und der Luftmassentransport größtenteils für die beobachteten Ozonkonzentrationen verantwortlich sind. Nur durch eine langfristige, dauerhafte, großräumige und drastische Verringerung der Emission von Ozonvorläuferstoffen werden die Ozonspitzenkonzentrationen sowie das Hintergrundniveau der Ozonkonzentrationen in städtischen und ländlichen Gebieten innerhalb der gesamten EU nachhaltig zu senken sein. Temporäre Maßnahmen (ausgelöst durch die Überschreitung des Stundenhöchstwerts von 240 µg/m³), die lokal begrenzt sind, verringern die Ozonspitzenkonzentrationen um höchstens 5 % Es ist offensichtlich, dass eine regionale Strategie weitaus wirksamer ist als lokale Einzelmaßnahmen. Das Ozonspitzenwert-Verringerungspotenzial wird jedoch auf insgesamt höchstens 20 % eingeschätzt. In einigen Regionen mit VOC-limitierter Ozonbildung können die o. g. zeitweiligen und lokal begrenzten Maßnahmen sogar zu höheren Ozonkonzentrationen führen. Südtirol liegt an der Grenze zwischen den Regionen des Mittelmeerraumes (wo ebenfalls lokale Ozonspitzen auftreten) und den nordwestlichen Regionen Europas, wo die Schadstoffe über große Entfernungen transportiert werden können. Daher ist es schwierig, wirksame Maßnahmen auf Landesebene zu treffen; diese müssen sich außerdem notgedrungen auf Analyseelemente stützen, die detaillierter als die derzeit verfügbaren sind. Die Autonome Provinz Bozen wird sich in erster Linie um die korrekte und rechtzeitige Information der Bevölkerung (gegebenenfalls auch durch Prognosen) bemühen, wenn die Warnschwelle oder die Alarmschwelle gemäß Anhang B der Luftqualitätsverordnung überschritten wird. Daher muss die derzeitige Fassung des Dekretes ergänzt werden. Wirkungserwartungen Die Haltung der Bevölkerung steht im Einklang mit der Notwendigkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur freiwilligen Minderung der Emissionen von Primärschadstoffen wie Stickoxiden (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Verantwortungsträger Der Aktionsplan für Ozon wird mit Dekret des Landeshauptmanns der Autonomen Provinz Bozen verabschiedet und ist Bestandteil der Durchführungsverordnung zur Luftqualität. Änderungen an der Durchführungsverordnung werden von der Landesagentur für Umwelt eingebracht. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt muss einen Vorschlag zur Änderung der Durchführungsverordnung ausarbeiten. Zeitrahmen Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der übrigen Initiativen zur Änderung der Durchführungsverordnung. 7

74 MASSNAHME 1.2a Erforderliche Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Luftqualität Kurzbeschreibung der Maßnahme Es handelt sich um eine Reihe fachspezifischer Änderungen, die angesichts der ersten Erfahrungen im Management des Aktionsplans und der detaillierten Untersuchung im Zuge der Ausarbeitung des Luftqualitätsplans angemessen erscheinen. In erster Linie ist die Durchführungsverordnung zur Luftqualität zu ändern, um die neuen Aktionspläne bzw. die neue Organisation des bestehenden Aktionsplans festzulegen. Insbesondere ist es nötig den Anhang B der Verordnung zu ändern. Außerdem sind verschiedenen Änderungen vorzunehmen, dabei handelt es sich um: Art. 3, Absatz 3, Buchstabe b), der Wortlaut Schwellenwert soll durch jährlicher Schwellenwert ersetzt werden. Art. 3, Absatz 3, Buchstabe c), die Wörter oder b)" werden gestrichen. Art. 7, Absatz 1, der Wortlaut Schwellenwerte wird durch jährliche Schwellenwerte ersetzt. Art. 7, Absatz 2, der Wortlaut in Anhang B, vierter Teil wird ersetzt durch in Absatz 1. Im Anhang B, Art. 4, Absatz 3, wird der Wortlaut für den darauf folgenden Tag durch folgenden Wortlaut ersetzt: für die darauf folgenden Tage Am Ende des Anhangs B, Art. 4, Absatz 3, wird ein neuer Absatz eingefügt: Sollten im Vorjahr die Bedingungen laut Art. 7, Absatz 2 der Durchführungsverordnung eingetreten sein, können die Maßnahmen gemäß Absatz 2 und 3 auch dann umgesetzt werden, wenn die Vorsorgeschwelle nicht überschritten wurde. Dem Artikel 5 des Anhangs B ist folgender Text hinzu zufügen: Gezielte Informationen an die Bevölkerung, bezogen auf den Schutz der Gesundheit, die sowohl an Vorbeuge- bzw. an Sofortmaßnahmen gebunden sind, werden von der sanitären Behörde erteilt. Durch die ersten drei Änderungen ist eine genauere begriffliche Ausführung zur tatsächlichen Bedeutung der Bestimmungen möglich. Die beiden letzten Änderungen räumen den lokalen Verwaltungsbehörden zusätzlichen Handlungsspielraum ein, wobei insbesondere widersprüchliche Bedingungen im Umgang mit den im Rahmen des Aktionsplanes umzusetzenden Maßnahmen beim Übergang von einem Kalenderjahr zum anderen vermieden werden. Wirkungserwartungen Reduzierung der Emissionen auf der Brennerautobahn und größere Wirksamkeit in der Umsetzung des Aktionsplans in den Ballungsräumen. Bessere Gestaltung der Information an die Bevölkerung. Verantwortungsträger Die Änderungen werden von der Landesagentur für Umwelt ausgearbeitet und in die anderen Änderungsvorschläge zur Luftqualitätsverordnung eingefügt. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt muss einen Vorschlag zur Änderung der Durchführungsverordnung ausarbeiten. Zeitrahmen Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der übrigen Initiativen zur Änderung der Durchführungsverordnung. 8

75 MASSNAHME 1.3a Ortsfestes Messnetz zur Überwachung der Luftqualität Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Überwachung der Luftqualität ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Überprüfung der Luftverschmutzung und zur Untersuchung ihres historischen Verlaufs. In Gebieten, wo die Grenzwerte bzw. die obere Beurteilungsschwelle überschritten werden, muss mindestens eine ortsfeste Messstelle bestehen. Außerdem sind in städtischen Siedlungsgebieten, in denen ein Aktionsplan umgesetzt werden soll, kontinuierliche Messungen unabdingbar. Die ortsfesten Messstationen müssen daher so über das Landesgebiet verteilt sein, dass in mindestens elf Gebieten (abgeleitet aus den verschiedenen Gebietseinteilungen) kontinuierliche Messungen gewährleistet sind. Dabei müssen nicht an allen ortsfesten Messstellen sämtliche Parameter aufgezeichnet werden, weil für einige Schadstoffe (Benzol, SO 2, PAK, Pb) Messungen an repräsentativen Stellen voraussichtlich ausreichen. Alle kontinuierlichen Messstationen zusammen bilden das ortsfeste Messnetz zur Beobachtung der Luftqualität. Damit bildet die korrekte Standortwahl für die Messstationen des ortsfesten Netzes die Grundlage für das korrekte Luftqualitätsmanagement im gesamten Landesgebiet. Das bestehende Messnetz zur Luftqualitätsüberwachung wurde nach Maßgabe der bis vor kurzem einschlägig geltenden Vorgaben eingerichtet. Mit den jüngsten Bestimmungen zur Luftqualität werden neue Kriterien eingeführt, die eine Anpassung einfordert (siehe Kapitel 3.3). Die entsprechenden Maßnahmen werden in Kapitel 6.1 des Luftqualitätsplans angeführt, wo die Konfiguration des ortsfesten Messnetzes zur Überwachung der Luftqualität entnommen werden kann, die bis zum Jahr 2006 einzurichten ist. Neben dem ortsfesten Messnetz zur Überwachung der Luftverschmutzung besteht auch ein meteorologisches Messnetz, das wertvolle Informationen für die Bestimmung und Analyse der Luftverschmutzungsdaten und für mögliche Modellberechnungen bereitstellt. Wirkungserwartungen Die ausgearbeiteten Messwerte sollten vermehrt auf die Notwendigkeit abgestimmt sein, eine Überwachung der Luftqualität zu gewährleisten, die möglichst repräsentativ für das gesamte Landesgebiet ist, insbesondere der kritischen Gebiete. Verantwortungsträger Die Landesagentur für Umwelt ist verantwortlich für die Organisation und Verwaltung des ortsfesten Messnetzes zur Luftqualitätsüberwachung und des meteorologischen Messnetzes. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt erarbeitet ein Zweijahresprogramm für die Anpassung des ortsfesten Messnetzes. Sie fördert die Zusammenarbeit mit dem Landeswetterdienst zum Austausch der erhobenen Daten und der Informationen zu den Wettervorhersagen. Zeitrahmen Innerhalb 2006 muss das ortsfeste Messnetz entsprechend der Beschreibung unter Kapitel 6.1 des Luftqualitätsplans angepasst sein. 9

76 MASSNAHME 1.3b Kampagnen zur Luftqualitätsmessung Kurzbeschreibung der Maßnahme In den Gebieten, wo sich keine ortsfeste Messstellen befinden, muss die Luftqualität durch mobile Messgeräte bzw. Messstationen zur Luftqualitätsbeobachtung überwacht werden. Außerdem sind Parallelmessungen mit ortsfesten Messstationen innerhalb der Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden, notwendig, um die räumliche Ausdehnung der Schadstoffkonzentrationen zu überprüfen. Weiter bedarf es komplexer Messkampagnen zur Bestimmung der Benzol-, Benzo(a)pyrenund Bleikonzentrationen. Hierzu wurden für die kommenden fünf Jahre im Luftqualitätsplan entsprechende Vorgaben zu den notwendigen Messungen in den einzelnen Gebieten gemacht. Zwingend notwendig ist eine zweite mobile Messeinrichtung für die Überwachung der Luftqualität, die baldmöglichst zum Einsatz gelangen soll. Verzögerungen bei der Inbetriebnahme dieser Messeinrichtung können die korrekte Überwachung der Luftgüte im Landesgebiet in den kommenden fünf Jahren, und mithin die korrekte Information der Bürger zur Luftqualität, gefährden. Wirkungserwartungen Repräsentative Darstellung der Luftqualitätsüberwachung in Südtirol. Verantwortungsträger Die Landesagentur für Umwelt ist für die Organisation der verschiedenen Messkampagnen verantwortlich. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt erstellt jährlich ein Programm für die Messkampagnen, das sich auf die Vorgaben des Luftqualitätsplans stützt. Das Programm wird dann den unmittelbar betroffenen Gemeindeverwaltungen zugestellt. Die Anforderungen der einzelnen Gemeinden werden nur erfüllt, wenn sie mit dem Programm vereinbar sind. Die Kampagnen werden - soweit möglich - so angelegt, dass an mehreren Stellen desselben Gebietes gleichzeitig Messungen erfolgen. Zeitrahmen Innerhalb 2004 müssen die beiden mobilen Messstationen zur Überwachung der Luftqualität und zwei Feinstaubmessgeräte in Betrieb sein; außerdem muss die Versuchsphase der neuen tragbaren Messgeräte (NOx, O 3 usw.) abgeschlossen sein. 10

77 MASSNAHME 1.3c Das Emissionskataster Kurzbeschreibung der Maßnahme Das Inventar der Luftschadstoffemissionen ist ein unabdingbares Instrument zur Erhebung der Ursachen der Luftverschmutzung und zum Festlegen geeigneter Maßnahmen zur Verminderung jener Emissionen, die hauptursächlich für die hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft verantwortlich sind. Daher ist die Immissionsanalyse umso genauer, je sorgfältiger die Definition der Emissionen ausfällt. Das Emissionskataster wurde für Südtirol bereits für die Bezugsjahre 1997 und 2000 erstellt. Eine Aktualisierung für das Bezugsjahr 2003 ist in Bearbeitung. Damit wird der Emissionsanalyse eine gewisse Regelmäßigkeit verliehen werden, um historische Aufzeichnungen zu schaffen. Die wiederum bieten weitere Anhaltspunkte für das korrekte Luftqualitätsmanagement in Südtirol. Dem Kataster liegen vorwiegend Emissionsschätzungen zugrunde, die nach Maßgabe der Emissionsfaktoren oder besonderer Gewichtungsfaktoren herangezogen werden, um den relativen Emissionsanteil der verschiedenen Quellen zu bestimmen. Die Datenerfassung der Quellen erfolgt nach Makrosektoren (z.b. Verkehr, Industrie usw.), die ihrerseits in Sektoren (Innerortsstraßen, Außerortsstraßen) und Tätigkeiten (PKW- Klassen, Nutzfahrzeuge) gegliedert sind. Wirkungserwartungen Das Landesemissionskataster ist Voraussetzung für zielorientiertes Handeln und bildet eine essentielle Richtungsgrundlage. Verantwortungsträger Die Landesagentur für Umwelt ist für die Aktualisierung des Emissionskatasters verantwortlich. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt kann den Dienst zur Aktualisierung des Emissionskatasters und andere statistische Auswertungen, die vorrangig der Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen dienen, auslagern. Die einzelnen erhobenen Daten bleiben dennoch ausschließliches Eigentum der Landesagentur für Umwelt und können lediglich nach Vorlage eines begründeten Antrags eingesehen oder Dritten übermittelt werden. Am Abschluss der Aktualisierung 2003 wird eine Kurzfassung des Katasters erstellt, die der Öffentlichkeit über die gewöhnlichen Verbreitungskanäle umweltspezifischer Informationen zugänglich gemacht wird. Zeitrahmen Die Arbeiten zur Aktualisierung des Katasters müssen innerhalb 2004 abgeschlossen sein. Die nächsten Aktualisierungen für die Bezugsjahre 2006 und 2009 sind zwischen 2007 und 2010 geplant. 11

78 MASSNAHME 1.3d Aufgaben des Luftqualitätsmanagements Kurzbeschreibung der Maßnahme Den geltenden Bestimmungen entsprechend muss regelmäßig für jedes Gebiet eine Beurteilung der Luftqualität erfolgen. Das Zeitintervall zur Beurteilung des einzelnen Gebietes ist im Luftqualitätsplan vorgegeben und ergibt sich aus der anlässlich der Erstellung des Plans vorgenommenen Erstbeurteilung. Dort, wo kontinuierliche Messungen durchgeführt werden, erfolgt die Beurteilung jährlich. In den übrigen Gebieten ist die Beurteilung laut Luftqualitätsplan ausschlaggebend. Die Beurteilung der Luftqualität ergibt sich aus dem Vergleich der Daten aus dem ortsfesten Messnetz, den Messkampagnen, dem Emissionskataster und anderen besonderen Untersuchungen. Neben der Analyse und dem Management der Luftqualität, veranlasst die Landesagentur für Umwelt auch Studien zur detaillierten Untersuchung besonderer Schadstoffkonzentrationen oder Emissionsquellen, so wie die Entwicklung von Prognoseverfahren zur Luftverschmutzung. Außerdem ist die Anwendung der Modellberechnungen bei bestimmten meteorologischen Bedingungen und Schadstoffen besonders sorgfältig zu untersuchen, um so die Bewegungen der Schadstoffe in der Talsohle besser nachvollziehen zu können. Die Landesagentur für Umwelt stellt weiters auch sicher, dass die zur Überwachung und Beurteilung der Luftqualität eingesetzten Geräte und Verfahren den einschlägigen Bestimmungen und modernsten Standards entsprechen. Wirkungserwartungen Rationalere Gestaltung der verschiedenen Tätigkeiten zur Analyse und zum Management der Luftqualität, mit entsprechend positiven Auswirkungen in puncto Information und Verwaltungstransparenz. Verantwortungsträger Die Landesumweltagentur ist für die beschriebenen Tätigkeiten verantwortlich, die sie selbständig durchführt oder auslagert. Organisatorische Aspekte Das für die Erstellung und die Umsetzung des Luftqualitätsplans zuständige Amt koordiniert die verschiedenen Ämter, die mit der Umsetzung des Plans befasst sind, und erstellt die Leitlinien für die Abwicklung aller damit verbundenen Tätigkeiten. Zeitrahmen Es wurden keine besonderen Fristen festgelegt, mit Ausnahme der Zeitvorgaben zur Luftqualitätsbeurteilung. 12

79 MASSNAHME 2.1.a Innerörtliche Verkehrseinschränkungen für schadstoffemissionsreiche Fahrzeuge Kurzbeschreibung der Maßnahme Nicht alle motorisierten Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen, weisen dieselbe Schadstoffemissionsmenge je zurückgelegtem Kilometer bzw. transportierter Gewichtseinheit (Tonnenkilometer) auf. Der technologische Fortschritt, der sich aus dem europäischen Auto-Öl- Programm ergibt, führt zu einer stetigen Verminderung der Kraftfahrzeugemissionen. In der EU- Richtlinie sind verschiedene Schadstoffklassen vorgesehen, die jedes Fahrzeug nach Herstellungsjahr und Fahrzeugtyp einteilt. Dementsprechend werden die Fahrzeuge in die Schadstoffklassen Euro 0 (Zulassung vor Inkrafttreten der Euro -1-Grenzwerte), Euro 1, Euro 2, Euro 3 und Euro 4 eingeteilt (gültig ab ). Schwachstelle bei dieser Regelung ist die Tatsache, dass nur eine massenbezogene Partikel-Bewertung der Emissionen vorgenommen wird. Die Fachwelt fordert jedoch aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes auch eine Begrenzung der Partikelanzahl. Durch das Aufrüsten der Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter können die Emissionen von Fein- und Feinststäuben drastisch verringert werden (zwischen 80 und 99%). Auch bei zweirädrigen Fahrzeugen, und dabei insbesondere Zweitakt-Motorrädern, sind hohe Feinstaub-Emissionen zu verzeichnen (vergleichbar mit den Emissionen eines Dieselfahrzeugs), allerdings gibt es dafür keine Partikelfilter. Die allmähliche Erneuerung des Fahrzeugbestandes führt sicherlich zu einer Verringerung der Stickoxide. In den Gebieten, wo die Grenzwerte überschritten werden, müssen emissionsmindernde Maßnahmen möglichst zielgerecht erfolgen; d.h., es sind Einschränkungen an jenen Fahrzeugen zu treffen, die die höchsten Emissionen aufweisen. Hierzu müssen die zuständigen Verwaltungsbehörden ein mehrjähriges Programm verabschieden, das festschreibt, ab wann aus Umweltschutzgründen für bestimmte Fahrzeugklassen ein Verkehrsverbot besteht. Da der PM 10 -Tagesmittelwert häufiger in den kälteren Monten des Jahres überschritten wird, können die Verbote zeitlich eingeschränkt und in den kritischeren Monaten des Jahres angewandt werden, d.h. zwischen November und April. Wirkungserwartungen Verkehrseinschränkungen für Dieselfahrzeuge (ohne entsprechende Partikelfilter) und Zweitakt- Motorfahrzeuge können einen entscheidenden Beitrag zur Einhaltung der Luftqualitäts-Grenzwerte, und dabei insbesondere der PM 10 -Werte leisten. Verantwortungsträger Die zuständigen Gemeindeverwaltungen des Gebiets. Organisatorische Aspekte Die Verkehrseinschränkungen müssen geplant und in die Programme zur Reduzierung der Luftverschmutzung aufgenommen werden. Fahrzeuge, die mit anerkannten technischen Vorrichtungen zur Reduktion der Staubemissionen ausgerüstet sind oder nachgerüstet wurden, sollen während eines Verkehrsverbots ausgenommen werden. Zeitrahmen Dieser Maßnahme kommt große Dringlichkeit zu, da die zum Jahr 2005 zu erreichenden PM 10 - Grenzwerte in vielen Gebieten des Landesgebietes weitgehend überschritten werden. 13

80 MASSNAHME 2.1b Flächen, die der emissionsfreien Mobilität vorbehalten sind Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Mobilität ist mittlerweile zu einem der wesentlichen Aspekte des Lebens geworden und eng an die Vorstellung von Bewegungsfreiheit geknüpft. Häufig ist diese Freiheit heute jedoch nicht mit dem Recht auf Gesundheit vereinbar, weil die motorisierte Mobilität die Hauptursache der Luftverschmutzung darstellt. Daher müssen städtische Räume geschaffen werden, die der emissionsfreien Mobilität vorbehalten sind. In die Kategorie der emissionslosen Verkehrsteilnehmer fallen zweifelsohne Fußgänger, Radfahrer und emissionsfreie Fahrzeuge. Emissionsfreie Fahrzeuge sind derzeit lediglich in geringer Anzahl und mit wenigen Modellen vertreten. Allerdings handelt es sich um einen entwicklungsträchtigen Bereich, den es zu unterstützen und fördern gilt. Zu besagten Fahrzeugen gehören die mit Elektromotor betriebenen Fahrzeuge mit Akku-Batterien bzw. Fotovoltaikzellen, wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und alle übrigen emissionslosen Fahrzeuge, die keine schadstoffbelasteten Abgase produzieren. Hierzu sei vermerkt, dass Kohlendioxid (als Treibhausgas) bei einigen Mobilitätsarten gar nicht, bei anderen in sehr eingeschränktem Maß als Emissionsprodukt vorkommt. In vielen städtischen Gebieten sind bereits heute einige Verkehrsflächen der emissionsfreien Mobilität oder zumindest den öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten: Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Zonen, Schulzonen, Busstraßen und Busspuren sowie Radwege. Hier ist ein positiver Trend zu verzeichnen, den es dennoch zu unterstützen und auf immer größere städtische Gebiete auszudehnen gilt. Die Sicherheitsmaßnahmen der schwächeren Verkehrsteilnehmer sind zu verbessern. Die Zielsetzung besteht darin, dass die urbanen Räume wieder den Menschen zurückgegeben werden. Bei der Erstellung der städtischen Verkehrskonzepte sollte deshalb die Ausweisung dieser Zonen mit Angaben zur Art der dort zulässigen Mobilität vorgenommen werden. Ein weiterer Aspekt betrifft die Beförderung von Waren und Gütern allgemein, die in immer größeren städtischen Gebieten vermehrt mit emissionsfreien Fahrzeugen erfolgen könnte. Wirkungserwartungen Verkehrseinschränkungen für Fahrzeuge, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, führen zur Minderung einer Vielzahl von Luftschadstoffen und zur Reduktion des Treibhauseffektes. Es ist zwar sehr schwierig, die tatsächliche Wirkung dieser Maßnahme zu quantifizieren, allerdings sind ihre Beispielhaftigkeit und die positiven mittel- und langfristigen Wirkungen unbestritten. Verantwortungsträger Die zuständigen Gemeindeverwaltungen des Gebiets. Organisatorische Aspekte Das städtische Verkehrskonzept ist hierzu sicherlich am besten geeignet, wenngleich einige Vorkehrungen auch unabhängig davon getroffen werden können. Zeitrahmen Es handelt sich um eine Maßnahme, die schrittweise umgesetzt werden sollte, und in jedem Fall mittelfristig ausgelegt ist. 14

81 MASSNAHME 2.1c Maßnahmen für Fahrradnutzer Kurzbeschreibung der Maßnahme Seit einigen Jahren gewinnt das Fahrrad, wenn es um die täglichen Fahrten geht, zunehmend an Bedeutung als Alternative zu anderen Verkehrsmitteln. In einigen Stadtgebieten ist mit dem Ausbau des Radwegnetzes die Anzahl der Fahrradfahrer so weit angestiegen, dass der Begriff Fahrradverkehr durchaus angemessen ist, was nicht zuletzt auf die Notwendigkeit einschlägiger Vorschriften und Standards verweist. Daher sind verkehrspolitische und raumordnerische Entscheidungen zu treffen, um in jedem städtischen Bereich für diese Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsraum oder zumindest entsprechende Sicherheit zur Bewältigung des herkömmlichen Fahrradverkehrsaufkommens zu gewährleisten. Dort, wo dies bereits erfolgte, konnte man eine Art Verkehrsrevolution erleben. Man kann also festhalten, dass die Schaffung von Radwegen Radfahrer hervorbrachte (wie der Bau von Straßen Autofahrer hervorbrachte). Diese Entwicklung ist natürlich auch im Hinblick auf den Umweltschutz besonders begrüßenswert. Radfahrer und Fahrräder haben natürlich auch logistische Bedürfnisse, die es zu erfüllen gilt; außerdem verdienen sie dieselbe Achtung und Aufmerksamkeit wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die Einrichtung von Parkmöglichkeiten für Fahrräder an sämtlichen strategisch für die Mobilität wichtigen Stellen (zum Beispiel Bus- und Zugbahnhöfe) ist daher von grundlegender Bedeutung. Diese Parkplätze müssen natürlich entsprechenden Schutz vor ungünstigen Witterungsbedingungen, Diebstahl und Beschädigungen bieten. Neue Parkmöglichkeiten für Fahrräder können auch an den Park&Ride-Anlagen eingerichtet werden. Beim Bau der Fahrradwege müssen auch übergemeindliche Verbindungen entlang der günstigsten Verkehrswege geplant werden, um so die Wegstrecken zu verkürzen. Das vorrangige Ziel besteht darin, dem Pendler attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu bieten, sowohl kombiniert mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch in Form von Strecken, die aufgrund ihrer akzeptablen Länge zur Gänze mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Hierzu ist ein Fonds zur Förderung des Fahrradverkehrs und zum Bau der damit verbundenen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen, an dem sich Landesverwaltung und Gemeinden beteiligen. Wirkungserwartungen Die Reduktion der Emissionen ist gewiss und unmittelbar an das noch nicht ausgeschöpfte Potential in der Bevölkerung gebunden. Der Rückgang des motorisierten Verkehrs bewirkt die Senkung zahlreicher Luftschadstoffe und leistet einen entsprechenden Beitrag zur Minderung des Treibhauseffektes. Verantwortungsträger Die verkehrspolitischen und raumordnerischen Aspekte fallen in den Verantwortungsbereich der zuständigen Gemeinden des Gebiets. Das Land und insbesondere das Ressort für Verkehr und Transportwesen zeichnen für die Einrichtung und Verwaltung des Fonds verantwortlich Organisatorische Aspekte Neben den verkehrspolitischen Maßnahmen und der Finanzierung der Infrastrukturen muss vor allem die Verbreitung der Fachkenntnisse zur Gestaltung radfahrer- und fußgängergerechter Siedlungsgebiete unterstützt werden. Zeitrahmen Ein Teil der Maßnahmen lässt sich sofort umsetzen, die übrigen müssen bei der Finanz- und Projektplanung der Infrastrukturen und in den entsprechenden Finanzplanungsunterlagen berücksichtigt werden. Der Fonds muss innerhalb 2005 eingerichtet werden. 15

82 MASSNAHME 2.1.d Organisation der Parkräume Kurzbeschreibung der Maßnahme Innerstädtische Parkplätze stellen einen bedeutenden Anziehungspunkt für den Pkw-Verkehr dar. Trotz der anerkannt positiven Rolle, die diese Parkräume für die Stadtplanung haben, müssen sie dennoch mit den umfassenden Bedürfnissen der Allgemeinheit vereinbar sein. Hierzu einige Beispiele: Besteht in einem Stadtzentrum ein großer Parkplatz bzw. ein großes Parkhaus, kann eine nicht unerhebliche Anzahl von Zufahrten de facto nicht mehr für den Verkehr gesperrt werden, was sich natürlich einschneidend auf die Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion der Verkehrsemissionen auswirkt. Das Bestehen geparkter Fahrzeuge am Straßenrand wirkt sich nachteilig auf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern aus. Sind Parkplätze am Arbeitsplatz vorhanden, sinkt die Bereitschaft zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die korrekte Standortwahl für einen großräumigen Parkplatz kann jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer umweltverträglichen Mobilität leisten. Hierzu einige Beispiele: Das große Parkhaus Bozen-Mitte in der Mayr-Nusser-Straße bietet Parkmöglichkeiten für zahlreiche Besucher und Touristen, steht allerdings potentiellen Verkehrseinschränkungen in den zentralen Stadtgebieten nicht im Wege. Der große Parkplatz am Bozner Krankenhaus bietet zahlreichen Pendlern die Möglichkeit, vom Privatfahrzeug auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Viele Parkplätze an den Zugbahnhöfen (beispielsweise in Auer) ermöglichen den zahlreichen Pendlern Fahrzeit und -kosten einzusparen, und wirken sich gleichzeitig positiv auf das öffentliche Verkehrsmittelsystem aus. Das Parkplatzmanagement muss also vorrangig als Ergänzung des öffentlichen Verkehrsmittelangebots gesehen werden; gleichzeitig müssen die Parktarife so gestaltet werden, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf der gesamten oder einem Teil der Strecke begünstigt wird. Bei der Planung von Großparkplätzen müssen die Entscheidungsträger im Bereich des öffentlichen Verkehrs auf Landesebene involviert und nach ihrer Meinung gefragt werden. Die Flächen für oberirdische Fahrzeugparkplätze müssen zunehmend abgebaut werden und der zielführenderen Nutzung durch den emissionsfreien Verkehr gewidmet werden. Auch in den Betrieben, insbesondere in Großunternehmen, sollte das Parken der Privatfahrzeuge der Mitarbeiter als Ausnahme und keineswegs als Regel oder gar als Anrecht betrachtet werden. Hierzu muss die Landesverwaltung bewusstseinsbildende Maßnahmen setzen, und das Management der heute den Mitarbeitern zur Verfügung stehenden Parkplätze dementsprechend ausrichten. Wirkungserwartungen Reduktion des Pendlerverkehrs und entsprechender Rückgang der Luftschadstoffe an Spitzenverkehrszeiten. Die Emissionsreduktion lässt sich nur schwerlich beziffern, trägt allerdings sicher zur Verminderung der Spitzenkonzentrationswerte bei. Verantwortungsträger Die Gemeindeverwaltungen und Großunternehmen, darunter auch die Autonome Provinz Bozen. Das zuständige Ressort für Verkehr fördert und koordiniert die Initiativen. Organisatorische Aspekte Die Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände sollten einbezogen werden. Zeitrahmen Da es sich vorwiegend um organisationsspezifische Maßnahmen handelt, ist eine relativ kurzfristige Umsetzung möglich. 16

83 MASSNAHME 2.1.e Organisation der Innerortsstraßen Kurzbeschreibung der Maßnahme Die flüssige Ausgestaltung der Verkehrsströme, die Reinigung der Straßen und die Verringerung der Geschwindigkeit in den Wohngebieten sind spezifische Maßnahmen der Straßenplanung, die sich bei gebührender Umsetzung vorteilhaft auf die Luftqualität auswirken, und daher bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung nicht vernachlässigt werden dürfen. Wird der motorisierte Verkehr zu dauernden Brems- und Beschleunigungs-Manövern (Stop&Go) oder häufigem Anhalten bei laufendem Motor gezwungen, ist der Schadstoffausstoß weitaus höher als bei konstanter, relativ geringer Geschwindigkeit. Diese Schwierigkeiten treten dann auf, wenn die umweltverträgliche Geschwindigkeit durch Behinderungen wie Staus an Spitzenverkehrszeiten nicht gewährleistet werden kann. Dieses Problem ist gewöhnlich umso größer, je mehr man sich den Stadtzentren nähert. Nicht zuletzt deshalb sollten stark befahrene Straßen außerhalb der Wohngebiete bleiben, und möglichst wenige ampelgeregelte Kreuzungen, Fußgänger- oder Fahrradübergänge, Lichtsignalanlagen usw. aufweisen. Die Kreisverkehrslösungen stellen sicherlich einen wertvollen Kompromiss zwischen den praktischen Anforderungen und dem Streben nach flüssigerem Verkehr dar. Durch die Reinigung der Straßen wird ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Staubreduktion geschaffen; wird sie korrekt durchgeführt, werden die Staubpartikel gebunden und von der Fahrbahn entfernt. Dadurch wird verhindert, dass die Stäube wieder aufgewirbelt und damit die bereits ausgestoßenen Feinstäube, die sich am Boden abgelagert haben, wieder in die Luft gelangen.grundsätzlich gilt, dass diese Maßnahmen insbesondere bei großen Partikeln wirksam sind. Diese Maßnahme ist auf jeden Fall sinnvoll, da im vorbeugenden Gesellschaftsschutz die Staubbekämpfung einen hohen Stellenwert hat. Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen innerhalb von Wohngebieten oder dicht besiedelten Gebieten sollten im Reinigungsprogramm vorrangig behandelt werden, gefolgt von jenen Straßen, die in die Wohngebiete führen. Auch die tatsächliche Verringerung der Fahrgeschwindigkeit in den Wohngebieten kann wesentlich zur Verminderung der Staubaufwirbelung beitragen. Wirkungserwartungen Die flüssigere Ausgestaltung der Verkehrsströme wurde bereits teilweise umgesetzt und muss in den kommenden Jahren konsequent weiterverfolgt werden. Die Reduktion der Emissionen lässt sich nur schwerlich beziffern. Die Reinigung der Straßen und die Geschwindigkeitsverringerung in Wohngebieten ermöglichen zwar eine erhebliche Verminderung der Konzentrationen der Gesamtschwebestäube, allerdings ist diese Reduktion nur punktuell möglich. Verantwortungsträger Die zuständigen Gemeindeverwaltungen des Gebiets. Organisatorische Aspekte Es bedarf der engen Zusammenarbeit von Verantwortungsträgern im Verkehrswesen und dem Straßenreinigungsdienst. Zeitrahmen Diese Maßnahmen können zum Teil unmittelbar umgesetzt werden, zum Teil müssen sie in das städtische Verkehrskonzept und die künftige städtische Verkehrsplanung einbezogen werden. 17

84 MASSNAHME 2.1.f Verschiedene lufthygienische Maßnahmen auf Gemeindeebene Kurzbeschreibung der Maßnahme Auf Gemeindeebene lassen sich zahlreiche lufthygienische Maßnahmen treffen. Neben den bereits im Maßnahmenkatalog erläuterten Initiativen werden hier einige Maßnahmen aufgezählt, die auf Gemeindeebene getroffen werden können, um zusätzliche Verminderungen der Schadstoffemissionen zu erreichen. Bestimmung der Ziele zur Schadstoffreduktion in den Verkehrs- oder Mobilitätskonzepten. Zusammenarbeit zwischen Verkehrsplanung und Umweltmanagement. Organisieren von Initiativen zur Förderung umweltverträglicher Mobilitätsformen, z.b. autofreie Tage und andere Initiativen zur Wiedergewinnung der städtischen Lebensqualität. Warenauslieferung durch zentrale Gütertransportdienste. Förderung von Einkäufen mit Hauszustellung (z.b. über Internet). Hinweise für die Verkehrsteilnehmer, dass die Scheinwerfer der vierrädrigen Fahrzeuge im Innerortsbereich während der Tageslichtstunden nicht eingeschaltet sein müssen. Dadurch ergeben sich Treibstoffeinsparungen und geringere Schadstoffemissionen. Wirkungserwartungen Viele dieser Maßnahmen verfolgen das Ziel der Verminderung des Mobilitätsbedarfes durch Rationalisierung der Leistungsnachfrage im Bereich zentraler Dienste und Raumplanung. Es handelt sich dabei um Initiativen, deren Wirkungsumfang von einer Reihe schwerlich definier- und bezifferbarer Umstände abhängig ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass in einigen Fällen nicht erhebliche Verminderungen des städtischen Verkehrs und des Verkehrs in städtischen Siedlungsgebieten allgemein möglich wären. Durch das Einschalten der Scheinwerfer steigt der Treibstoffverbrauch zwischen 1,5 und 3,5%, und dementsprechend steigen auch die Schadstoffemissionen. Verantwortungsträger Die gebietsmäßig zuständigen Gemeindeverwaltungen, die Wirtschaftstreibenden und die Verbraucherverbände. Organisatorische Aspekte Die organisationsspezifischen Aspekte gestalten sich vielfach sehr aufwändig, da es einer entsprechenden Koordination der verschiedenen Akteure, die an der Umsetzung der einzelnen Projekte beteiligt sind, bedarf. Allerdings kann man sich hier auf vorbildliche Erfahrungen stützen. Entscheidend ist dabei die Fähigkeit, konstant über einen relativ langen Zeitraum einzuwirken. Das Scheinwerferproblem könnte durch Anbringen entsprechender Verkehrszeichen gelöst werden. Zeitrahmen Diese Maßnahmen lassen sich gewöhnlich auf der Grundlage mittel- bis langfristiger Zielsetzungen umsetzen; die Ergebnisse dürften sich schrittweise einstellen. Die Maßnahme zu den Scheinwerfern kann sofort umgesetzt werden. 18

85 MASSNAHME 2.2a Schadstoffreduzierung im Einflussbereich von Hauptverkehrsachsen Kurzbeschreibung der Maßnahme Der Schadstoffausstoß entlang den Hauptverkehrsverbindungen durch Südtirol ist beträchtlich. Unabhängig von den im restlichen Maßnahmenkatalog genannten Vorgaben zur Reduktion der Schadstoffemissionen an diesen Hauptverkehrsadern, gibt es Bereiche oder einzelne Gebäude mit besonders hohen Schadstoffkonzentrationen. In erste Linie ist es notwendig, den Einflussbereich von der Autobahn oder anderen Hauptstraßen mit hohen Verkehrsaufkommen zu bestimmen. Darüber hinaus ist es möglich geeignete Strategien zur Verbesserung der Luftqualität zu entwickeln. Die heutigen technischen Instrumente für eine umfassende Bestimmung der Schadstoffausbreitung in den alpinen Tälern sind mit großem wissenschaftlichem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Dafür sind überregionale Projekte zu fördern (z.b. AlpNap Monitoring and minimisation of traffic-induced noise and air pollution along major alpine transport routes), die auch europäische Finanzmittel beanspruchen. Aus diesen wissenschaftlichen Untersuchungen können gesundheitliche, naturbezogene, soziale und wirtschaftliche Folgen der Luftverschmutzung qualitativ und quantitativ erfasst werden. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlagen damit auf internationaler bzw. europäischer Ebene Strategien entwickelt werden können, um den Verkehr im Alpenraum mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Durch die Zusammenarbeit der alpinen Regionen werden einheitliche Vorgangsweisen festgelegt, um die gemeinsamen Ziele zu verwirklichen. Dafür eignen sich Projekte wie z.b. MONITRAF (Monitoring und Auswirkungen des Straßenverkehrs in Alpentälern), das von verschiedenen Alpenregionen mitgetragen wird (Südtirol, Tirol, Aostatal, Piemont, Rhone-Alpes, Zentral-Schweiz, Tessin). Das Projekt beabsichtigt die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen und die stetige Kooperation der Behörden, um die Verminderung der negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs in den alpinen Tälern zu erzielen. Wirkungserwartungen Die Reduzierung der Schadstoffkonzentrationen durch die Verminderung des Straßenverkehrs in den alpinen Tälern. Heute ist es nicht abschätzbar, in welchem Ausmaß und Zeitraum diese Reduktion zu erwarten ist. Verantwortungsträger Die Landesagentur für Umwelt beteiligt sich an den oben erwähnten Projekten oder an anderen Aktivitäten, die die gleichen Ziele anstreben. Organisatorische Aspekte Internationale Kooperationen sind mit verwaltungstechnischen Aufgaben verbunden und beanspruchen besondere fachtechnische Kenntnisse. Zeitrahmen Die Projekte können nur in einem Zeitraum von mehreren Jahren verwirklicht werden. 19

86 MASSNAHME 2.2b Emissionsreduktion an Straßentunneln Kurzbeschreibung der Maßnahme Immer öfter werden Verkehrsprobleme durch den Bau von Straßentunneln gelöst. Diese Lösung ist aus der Sicht der Luftverschmutzung sicher positiv, da dadurch die Verbreitung von Schadstoffen in einem bestimmten Gebiet eingeschränkt wird. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es an Tunnelportalen oder an den Entlüftungsschächten der Tunnels zu einem mitunter massiven Schadstoffausstoß kommen kann. Bei längeren Tunnelabschnitten und bei starkem Verkehrsaufkommen muss die Luftqualität an den Stellen, an denen die Schadstoffe abgeleitet werden, besonders sorgfältig beachtet werden. Der Schadstoffausstoß an den Tunnelportalen kann zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen auf einer Fläche von bis Quadratmetern führen. Unter besonderen Umständen können die betroffenen Flächen noch größer sein. Moderne Berechnungssysteme ermöglichen heute eine ziemlich genaue Erfassung der Auswirkungen solcher Infrastrukturen auf die Umwelt; gleichzeitig liefern sie auch die nötigen Erkenntnisse für die technischen Maßnahmen zur Minimierung der Luftverschmutzung. In einigen Fällen könnte eine andere Programmierung der Belüftungsanlagen (andere Belüftungseinstellungen) ausreichen; bei anderen Tunnels hingegen könnte eine vertikale Schadstoffabfuhr über eigene Schächte erforderlich sein. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn diese Aspekte bereits im Zuge der Straßenplanung berücksichtigt werden; aber auch die Wirksamkeit von Maßnahmen an bereits bestehenden Anlagen darf nicht unterschätzt werden. Wirkungserwartungen Adäquat geplante und effektiv betriebene Anlagen können maßgeblich zur Senkung der Schadstoffkonzentrationen in einem nicht geringen Teil des Landesgebietes beitragen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen hängt erheblich von den Merkmalen der Tunnel und von den örtlichen Gegebenheiten ab, die daher von Fall zu Fall gründlich beurteilt werden müssen. Es gibt keine Zweifel an den positiven Ergebnissen dieser Maßnahmen, von denen die betroffene Bevölkerung profitieren kann. Verantwortungsträger In der Planungsphase von Hauptverkehrsverbindungen müssen im Vorfeld die Lüftungssysteme bewertet werden. Für die schon bestehenden Straßentunnels müssen, bei einer Feststellung von Grenzwertüberschreitungen, die nötigen Korrekturen vorgenommen werden. Organisatorische Aspekte Erforderlich ist die direkte Mitarbeit des Landesstraßendienstes und der Betreibergesellschaft der A22, die die Aufgabe haben, die eventuell vereinbarten Arbeiten durchzuführen. Zeitrahmen Die Erhebung der Risikobereiche muss innerhalb 2006 durchgeführt werden. Die Schutzbauten müssen aufgrund einer Prioritätenliste errichtet werden. Ziel dieser Bemühungen ist es, bis zum Jahr 2010 keine Grenzwertüberschreitungen mehr zu verzeichnen. 20

87 Geschwindigkeitsbeschränkungen in bestimmten Zeiträumen MASSNAHME 2.2c Kurzbeschreibung der Maßnahme Im Winter oder im Sommer kann es zu erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen kommen, wenn durch länger anhaltende ungünstige Witterungsverhältnisse z.b. die Dispersion der winterspezifischen Schadstoffe verhindert bzw. im Sommer die Ozonbildung besonders gefördert wird. Im Winter geht diese erhöhte Luftverschmutzung oft einher mit einem mangelhaften Luftaustausch. Im Sommer fördern hingegen die Berg- und Talwinde die Luftzirkulation und somit die lokale Ozonbildung. In dieser Situation müssen daher die Emissionen nach Möglichkeit reduziert werden, um die Akkumulation von Schadstoffen zu vermeiden und die Entstehung von besonders akuten Phänomenen zu verhindern. In den größten Städten gelangt in diesen Fällen der Aktionsplan zur Anwendung; mit Hilfe eines Fahrverbots für die am stärksten umweltbelastenden Fahrzeuge kann zur Lösung des Problems beigetragen werden. Im übrigen Landesgebiet ist das Niveau der Luftverschmutzung ebenfalls nicht zu vernachlässigen, weshalb auch hier Handlungsbedarf bestehen kann. Aus praktischen Gründen können die Maßnahmen des Aktionsplans aber nicht auf den Außerortsstraßen angewendet werden. Daher müssen andere Präventionsmaßnahmen wie z.b. ein Tempolimit eingeführt werden. In diesem Fall ist allerdings zu beachten, dass eine Senkung der Geschwindigkeit unter 80 km/h bei Schwerfahrzeugen zu keiner besonderen Emissionsreduktion führt. Die genaue Wetterprognose erweist sich allerdings als sehr problematischer Aspekt in diesem Zusammenhang. Beim derzeitigen Kenntnisstand können höchstens für die nächsten drei Tage zuverlässige Wetterprognosen erstellt werden. Daher muss man sich auf eine allgemeine Prävention auf der Basis von historischen Daten beschränken. Diesen Daten zufolge erweisen sich die Monate Jänner, Februar, März, Mai, Juni und Juli als besonders kritisch. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, zwischen dem 15. Dezember und dem 15. März sowie dem 15. Mai und dem 15. September auf den Außerortsstraßen folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen: Straßentyp Staatsstraßen MeBo Autobahn Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h 90 Km/h 100 Km/h Wirkungserwartungen Durch die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h wird der Schadstoffausstoß an Pkws reduziert: 30% bei NOx und 28% bei Feinstaub. Für die anderen Schadstoffe werden geringere Reduktionen erwartet. Verantwortungsträger Betreiber der Außerortsstraßen und der Brennerautobahn. Organisatorische Aspekte Relativ geringer Aufwand durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder. Wichtig ist jedoch die Geschwindigkeitskontrolle vor allem bei Schwerfahrzeugen und bei Autobussen. Für diese Fahrzeuge gilt ein Tempolimit von 70 km/h auf den Außerortsstraßen und von 80 km/h auf der Autobahn. Die allgemeine Erfahrung zeigt uns allerdings, dass dieses Tempolimit häufig überschritten wird. Zeitrahmen Kurzfristig umsetzbare Maßnahme. 21

88 Verkehrsbeschränkung in sensiblen Gebieten MASSNAHME 2.2d Kurzbeschreibung der Maßnahme Südtirol ist reich an schützenswerten Naturschätzen und muss als Fremdenverkehrsland sorgfältig auf eine umweltverträgliche Nutzung achten. Die Gebietseinteilung des Landesgebietes sieht vor, dass die Fremdenverkehrsorte in Bergregionen alle zu dem als Berge" bezeichneten Gebiet gerechnet werden. In diesem Gebiet wird die Luftqualität als gut eingestuft. Dennoch gibt es Anlass zur Sorge angesichts einer möglichen Umweltbelastung durch das hohe Verkehrsaufkommen in der Winter- und Sommersaison. Besonders problematisch sind die Umweltauswirkungen des motorisierten Verkehrs, der bis in die Bereiche gelangt, die wegen ihrer natürlichen oder landschaftlichen Besonderheiten als besonders schützenswert eingestuft werden. Nicht zu unterschätzen sind auch die Folgen von Schadstoffemissionen durch das Zusammenkommen von großen Menschenmengen auf kleinem Raum. Man kann nämlich nicht ausschließen, dass in diesen Fällen die Luftschadstoffkonzentration bedenklich zunimmt. Diese Situationen stehen offensichtlich im Widerspruch zum Umweltschutz und zu den Interessen der Fremdenverkehrswirtschaft. Der Luftqualitätsplan sieht keine besonderen Maßnahmen in diesem Gebiet vor und beschränkt sich auf die Überwachung der Luft in einem Teil des Gebietes (St. Ulrich), das als repräsentativ für alle anderen Fremdenverkehrsorte angesehen wird. Das schließt nicht aus, dass auch vorbeugend mit Strukturplänen etwas unternommen werden kann. Man darf auch nicht vergessen, dass Grenzwerte für den Schutz der Ökosysteme und der Vegetation vorgeschrieben sind. Man kann zwei Arten von Maßnahmen unterscheiden: Maßnahmen, die auf eine Reduzierung der Umweltbelastung in Naturschutzgebieten (Parks, Biotopen usw.) abzielen. Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen in Fremdenverkehrsorten. Die Einführung von Road-Pricing auf bestimmten Alpenstraßen kann den individuellen motorischen Verkehr vermindern. Die dafür notwendigen Rechtsinstrumente (rechtlichen Grundlagen) sind zu prüfen und auszuarbeiten. Wirkungserwartungen Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für den Naturschutz und den Schutz der Wohnbevölkerung vor Luftverschmutzung durch Tourismus. Verantwortungsträger Gemeindeverwaltungen, Ressort für Naturschutz, Fremdenverkehrsorganisationen. Organisatorische Aspekte Die Maßnahmen in diesem Bereich erweisen sich als komplex und können in diesem Rahmen nicht im Detail behandelt werden. Zeitrahmen Weitgehend mittel- bis langfristige Strukturmaßnahmen. 22

89 Verkehrsbeschränkungen für den Straßengüterverkehr BESTIMMUNG 2.2e Kurzbeschreibung der Maßnahme Der motorisierte Verkehr ist die Hauptursache der Luftverschmutzung in Südtirol. Außerhalb der Städte spielt der Straßengüterverkehr angesichts des beträchtlichen Umfangs eine sehr wichtige Rolle. Das hängt damit zusammen, dass der Schadstoffausstoß von Schwerfahrzeugen weit höher ist als bei Pkws und dass daher die zahlenmäßig geringer vertretenen Schwerfahrzeuge für einen Großteil der Verkehrsemissionen verantwortlich sind. Die Emissionsreduktion, die in den nächsten Jahren durch immer restriktivere Emissionsvorschriften für neu zugelassene Fahrzeuge erwartet wird, sollte eine schrittweise Senkung der Schadstoffbelastung ermöglichen. Da der Lkw-Bestand laufend erneuert wird, kann man davon ausgehen, dass die positiven Auswirkungen sich in relativ kurzer Zeit bemerkbar machen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Entwicklung nicht mit den Prognosen in der Vergangenheit übereinstimmte. Die effektiven Vorteile dieser Emissionsreduktion werden durch veränderte Verkehrsleistungen in Frage gestellt, und zum anderen gibt es eine wissenschaftlich fundierte Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den theoretischen Emissionsfaktoren der Fahrzeuge. Hinzu kommt noch, dass die von den Experten geforderte auf die Partikelanzahl bezogene Bewertung der Dieselabgase nach wie vor ausständig ist. Daher kann nur durch die obligatorische Einführung der Partikelfilter ausreichend sichergestellt werden, dass die Partikelemission effektiv reduziert wird. Nicht nur aus Gründen der Luftreinhaltung sind Maßnahmen zur Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene und zur Vermeidung von Leerfahrten dringend erforderlich. Einen Beitrag zu diesem Ziel können der Brennertunnel, aber auch andere weniger aufwendige Maßnahmen leisten. Auch die Logistik auf lokaler Ebene spielt eine maßgebliche Rolle. Es ist nicht Aufgabe des Luftqualitätsplans, Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu ermitteln. An dieser Stelle soll nur auf den dringenden Handlungsbedarf und auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, die verkehrs- und transportpolitischen Entscheidungen im Rahmen der allgemeinen Verkehrsplanung in diese Richtung zu lenken. Die Einführung von Road-Pricing auf bestimmten Alpenstraßen und außerhalb der Autobahn kann eine Reduktion des Straßengüterverkehrs zur Folge haben und handelt nach dem Verursacherprinzip. Wirkungserwartungen Schwer zu quantifizieren, da sie direkt davon abhängen, inwieweit der Bahngüterverkehr seine Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Verantwortungsträger Das für Verkehrsfragen zuständige Ressort. Organisatorische Aspekte Zusammenarbeit bei der Verkehrsplanung. Zeitrahmen Langfristiges Ziel. 23

90 Förderung für Kraftfahrzeuge mit niedrigen Emissionen MASSNAHME 2.3a Kurzbeschreibung der Maßnahme Der technologische Fortschritt ist in der Automobilbranche besonders dynamisch und rasch. Gewöhnlich richtet man sich dabei gezielt nach den Bedürfnissen der Kunden. Besteht nun eine verstärkte Nachfrage nach Fahrzeugen mit geringen Emissionen, wird auch das Angebot der Automobilindustrie vermehrt in diese Richtung gehen. Die Gesetze der freien Marktwirtschaft sorgen dann für die bereits bekannten Dynamiken (siehe am Beispiel der Verschrottungsprämien). Das bedeutet, dass neben der Bewusstseinsbildung zum Ankauf von Fahrzeugen mit geringen Schadstoffemissionen gleichzeitig auch konkrete Anreize für Käufer geschaffen werden sollen. Ein wirksames Instrument ist, steuerliche Anreize für den Ankauf von Erdgas- oder Flüssiggas- Fahrzeugen, von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter oder insbesondere den Ankauf von emissionslosen Fahrzeugen (Wasserstoff- oder Elektrofahrzeuge usw.) zu schaffen. Diese Anreize können - mit der gebührenden Vorsicht - auch auf die Umrüstung von Benzinfahrzeugen auf Flüssiggastreibstoff oder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ausgedehnt werden. Solche steuerlichen Bestimmungen wurden bereits von der Landesregierung verabschiedet und beginnen nun, die ersten Früchte zu tragen. Es wäre verfrüht, bereits jetzt Bilanz zu ziehen, doch ist sicher, dass diese Initiative einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, und nun bekräftigt und in Zukunft gegebenenfalls verstärkt ausgebaut werden sollte. Ökologisch sinnvoll ist eine emissionsbezogene Besteuerung der Fahrzeuge, wie dies in Deutschland der Fall ist. Wirkungserwartungen Steigende Erneuerung des Fahrzeugbestandes zu Gunsten von Neufahrzeugen mit weitaus geringeren Emissionen. Teilweise Umrüstung des Fahrzeugbestandes auf gasförmige Treibstoffe und Vorrichtungen zur Emissionsverminderung. Verantwortungsträger Die Ressorts für Umweltschutz, Verkehr und Transportwesen sowie Finanzen. Automobilhändler und -werkstätten. Koordinierung durch das Umweltressort. Organisatorische Aspekte Eine Arbeitsgruppe kann hier die Koordinierung der verschiedenen unmittelbar beteiligen Akteure übernehmen. Die Verbraucherverbände müssen eingehend informiert und um effektive Zusammenarbeit gebeten werden. Zeitrahmen Das Ziel wurde zum Teil bereits erreicht und lässt sich zum Teil innerhalb 2005 umsetzen. 24

91 Förderung für Nutzfahrzeuge mit geringen Emissionen MASSNAHME 2.3b Kurzbeschreibung der Maßnahme Schwerfahrzeuge stellen, insbesondere wenn sie am städtischen Verkehr teilnehmen, ein erhebliches Umweltproblem dar. Es handelt sich hierbei um ein breites Spektrum von Fahrzeugen, das von Kleinlastwagen über Anhängerfahrzeuge bis hin zu den Bussen reicht. Es sind dies beinah ausschließlich Dieselmotoren mit erheblichen Partikelemissionen. Für eine Reihe dieser Fahrzeuge besteht die Möglichkeit zum Einbau bzw. Nachrüsten mit Partikelfiltern, die heute im Handel erhältlich sind. Nutzfahrzeuge unter 3,5 t bilden dabei eine Ausnahme, da es hierfür derzeit keine konkreten Vorrichtungen gibt, was sich aber in kurzer Zeit ändern dürfte, da dies primär ein Problem der Nachfrage ist. Daher gelten auch für diese Fahrzeuge die allgemeinen Ausführungen zur Maßnahme 2.3.a. Allerdings müssen die Anreize in diesem Fall anders ausgestaltet werden, da allein das Einwirken auf die Kraftfahrzeugsteuer hier nicht ausreicht. Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer steht bei diesen Fahrzeugen in keinem Verhältnis zu den Fahrzeugkosten selbst. Es gilt daher, andere Anreize zu schaffen. Diese können finanzieller Natur sein, aber auch andere Bedingungen enthalten. Emissionsreduzierte Fahrzeuge können z.b. beim Warentransport günstigere Zeitintervalle für die Lieferung im städtischen Bereich erhalten. Bei Bussen gilt es, zwischen öffentlichen Verkehrsbetrieben und Privatbetrieben zu unterscheiden. Während Letztgenannte in einen allgemeinen Wirtschaftskontext fallen, gelten fürerstere Sondermaßnahmen. Um die positiven Auswirkungen auf lokaler Ebene zu stärken, soll den Fahrzeugen, die vorwiegend innerhalb der Landesgrenzen verkehren, eine höhere Priorität eingeräumt werden. Schließlich sei noch vermerkt, dass sich diese Maßnahme mittelfristig für die Südtiroler Wirtschaft als strategisch erweisen könnte, nicht zuletzt angesichts möglicher Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit hohen Emissionen. Wirkungserwartungen Eine vermehrte Erneuerung des Fahrzeugbestandes, zu Gunsten von Neufahrzeugen mit weitaus geringeren Emissionen. Teilweise Umrüstung des Fahrzeugbestandes auf gasförmige Treibstoffe und Einbau emissionsreduzierender Vorrichtungen. Verantwortungsträger Die Ressorts für Umweltschutz, Verkehr und Transportwesen, Finanzen und Wirtschaft. Automobilhändler und -werkstätten. Koordinierung durch das Ressort für Wirtschaft. Organisatorische Aspekte Eine Arbeitsgruppe kann hier die Koordinierung der verschiedenen unmittelbar beteiligten Akteure übernehmen. Die Branchenverbände müssen eingehend informiert und um effektive Zusammenarbeit gebeten werden. Zeitrahmen Das Ziel lässt sich mittelfristig erreichen. Innerhalb 2006 sollen die notwendigen Maßnahmen verabschiedet werden. 25

92 Umrüstung des Fuhrparks der öffentlichen Verkehrsbetriebe MASSNAHME 2.3c Kurzbeschreibung der Maßnahme Den öffentlichen Verkehrsbetrieben kommt eine bedeutende Rolle für den Verkehr und den Umweltschutz zu. Entspricht der Fuhrpark der öffentlichen Verkehrsbetriebe den Anforderungen des Umweltschutzes, wird dadurch nicht nur ein unmittelbarer Beitrag zur Verminderung der Schadstoffemission geleistet, sondern auch zur Verbreitung beispielhafter Formen von Mobilität, die im Einklang mit dem Umweltschutz stehen. Die derzeit in Südtirol tätigen öffentlichen Verkehrsbetriebe verfügen lediglich zum Teil über Fahrzeuge mit geringen Schadstoffemissionen. Dabei ist hervorzuheben, dass die SASA, die in den drei größten Südtiroler Städten tätig ist, über einen bestimmten Anteil an Erdgas-Fahrzeugen verfügt. Der übrige Fuhrpark besteht aus Dieselfahrzeugen, die größtenteils aufgrund der erheblichen Feinstaubemissionen einer problematischen Schadstoffklasse zuzuordnen sind (Euro 1). Die SAD, die das gesamte Landesgebiet abdeckt, verfügt nahezu ausschließlich über Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 und Euro 2. Das Bild der übrigen Verkehrsbetriebe gestaltet sich sehr unterschiedlich. Bei der SASA gilt es, weiterhin zielstrebig auf die Erneuerung des Fuhrparks und das Ersetzen der älteren Dieselfahrzeuge durch neue Erdgasfahrzeuge hinzuarbeiten. Die übrigen Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 2 und Euro 3 können mit Partikelfiltern (die bereits am Markt erhältlich sind) nachgerüstet werden. Der gleiche Grundsatz gilt für die SAD, allerdings sollten hier die Fahrzeuge der Klasse Euro 1 durch serienmäßig mit Partikelfiltern ausgestattete Dieselfahrzeuge ersetzt werden. Bei den übrigen Fahrzeugen der Klasse Euro 2 ist das Nachrüsten mit Partikelfiltern problemlos möglich. Für die übrigen öffentlichen Verkehrsbetriebe und die weiteren öffentlich geförderten Dienste gilt es, so rasch wie möglich einen Bezugsrahmen zu schaffen und die entsprechenden Maßnahmen zu planen, die den für SASA und SAD geltenden Prioritätskriterien entsprechen. Die Prioritätskriterien werden nach Maßgabe der Gebiete erstellt, in denen diese Fahrzeuge vorwiegend im Einsatz sind. Im Luftqualitätsplan wurden A-Gebiete festgelegt, in denen die Luftqualitätswerte überschritten werden, so dass die Prioritätskriterien für diese Gebietseinteilung bestimmt werden müssen. Wirkungserwartungen Erhebliche Minderung der Feinstaubemissionen in den größten Stadtzentren, insbesondere an Straßen mit erheblichem Aufkommen von Bussen der öffentlichen Verkehrsdienste. Verantwortungsträger Die Ressorts für Umweltschutz, Verkehr und Transportwesen, sowie Finanzen. Öffentliche Verkehrsbetriebe. Koordinierung durch das Ressort für Verkehr und Transportwesen. Organisatorische Aspekte Eine Arbeitsgruppe kann hier die Koordinierung der verschiedenen unmittelbar beteiligten Akteure übernehmen. Zeitrahmen Das Ziel lässt sich mittelfristig erreichen. Innerhalb von drei Jahren sollen die Ausnahmen vom allgemeinen Fahrverbot in A-Gebieten lediglich auf Fahrzeuge mit geringen Schadstoffemissionen beschränkt werden. 26

93 Förderung des Einsatzes schadstoffarmer Kraftstoffe MASSNAHME 2.3d Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Verringerung des Schwefelgehaltes im Diesel und des Benzolgehaltes im Benzin sind bereits auf EU-Ebene verankert; innerhalb 2005 ist eine weitere Verminderung vorgesehen. Außerdem bieten die Erdölgesellschaften Dieselkraftstoffe an, deren Schwefelgehalt geringer ist, als in den Bestimmungen der EU gefordert wird. Durch die Verbesserung der Kraftstoffqualität können die Emissionen bestimmter Schadstoffe reduziert werden. Grundsätzlich zählen mit Erd- und Flüssiggas betriebene Fahrzeuge zu den emissionsarmen Fortbewegungsmitteln. Der Ausbau der entsprechenden Tankstellen in Südtirol ist Voraussetzung für die vermehrte Benutzung solcher vergleichsweise umweltschonender Fahrzeuge. Bei den Dieselfahrzeugen sei auf die Markteinführung des so genannten Ökodiesels (unter dem Handelsnamen Gecam bekannt) verwiesen. Bei diesem Treibstoff handelt es sich um eine Gasöl-Wasser- Emulsion, mit der die Partikelemissionen vermindert werden können. Allerdings kann dieser Treibstoff nicht für Pkws eingesetzt werden; außerdem ist keine Kontrollmöglichkeit gegeben, wenn es um mögliche Befreiungen von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge geht. Dazu kommt, dass die Emissionsreduktion im Verhältnis zum Partikelfilter, der eine Leistung von 90% aufweist, erheblich geringer ist. Daher ist der Einsatz dieses Treibstoffes als Alternative zum Einbau bzw. Nachrüsten mit Partikelfiltern nicht denkbar. Wirkungserwartungen Verminderung der Feinstaubemissionen, die sich insgesamt schwerlich beziffern lässt. Verantwortungsträger Die Ressorts für Umweltschutz, Verkehr und Transportwesen, Finanzen und Wirtschaft. Verkehrsbetriebe. Koordinierung durch das Ressort für Verkehr und Transportwesen. Organisatorische Aspekte Eine Arbeitsgruppe kann hier die Koordinierung der verschiedenen unmittelbar beteiligten Akteure übernehmen. Zeitrahmen Das Ziel wurde zum Teil bereits erreicht und lässt sich zum Teil kurz- bis mittelfristig umsetzen. 27

94 Reduktion der Partikelemissionen an großen Baustellen MASSNAHME 3a Kurzbeschreibung der Maßnahme Unbehandelte Abgase von Dieselmotoren sind krebserregend und belasten die Atemluft mit gesundheitsschädlichem Feinstaub. Deshalb herrscht in der Umgebung von Baustellen oft dicke Luft. Verglichen mit den Benzinmotoren enthalten Dieselabgase 100- bis 1000-fache Rußkonzentrationen. Im Extremfall belasten leistungsstarke Baumaschinen die Umgebungsluft mit mehreren Kilo Ruß pro Arbeitsschritt. Betroffen davon sind die Beschäftigten am Bau, aber auch die Anrainer. Lufthygienisch bedarf es einer starken Verminderung der PM 10 - Belastung, sodass eine massive Reduktion der Dieselabgase an der Quelle erforderlich ist. Baustellen sind - je nach Umfang und Dauer der Arbeiten - oft bedeutende Schadstoffquellen. Sinnvoll ist der obligatorische Einsatz von Partikelfiltern für dieselbetriebene Baumaschinen. Die bewährten Technologien reduzieren die Anzahl der Feinpartikel um 99%. Praktisch stehen heute für alle Baumaschinen mit Dieselantrieb geprüfte Partikelfiltersysteme zur Verfügung. Zielführend ist die Ausarbeitung einer Landesrichtlinie zum Schutz der Luftqualität an Baustellen, in der die Vorschriften für alle öffentlich ausgeschriebenen bzw. vom Land Südtirol vergebenen Bauarbeiten festgelegt sind. In einer zweiten Phase sollte die Bestimmungen auf die restlichen Baustellen ausgedehnt werden. Wirkungserwartungen Das Gesamtausmaß lässt sich schwer quantifizieren, auch wenn auf lokaler Ebene eine hohe Wirksamkeit erwartet wird. Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt, Ressort für öffentliche Bauten, Gemeindeverwaltungen und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung. Koordinationsarbeit durch die Landesagentur für Umwelt. Organisatorische Aspekte Schrittweise Umsetzung ausgehend von den größten Baustellen, wo diese Vorschriften möglichst bald in Kraft treten sollen. Diese Maßnahme kann auch als Bedingung in die Ausschreibung von öffentlichen Arbeiten aufgenommen werden. Zeitrahmen Kurzfristig für die großen Baustellen des Landes, mittelfristig für alle anderen Baustellen. 28

95 Anwendung der europäischen Normen für VOC-Emissionen MASSNAHME 3b Kurzbeschreibung der Maßnahme Vor kurzem wurde das italienische Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 1999/13/CE über die Grenzwerte für die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen bei der Verwendung von organischen Lösungsmitteln in einigen Anwendungsbereichen und in einigen Anlagen verabschiedet. Außerdem gibt es einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Beschränkung der VOC-Emissionen durch die Verwendung von organischen Lösungsmitteln in Dekorfarben und -lacken und in Karosserieprodukten. Diese europäischen Bestimmungen sehen eine Reduktion der VOC-Emissionen in fast allen Anwendungsbereichen vor. Die Richtlinie 1999/13/CE gilt für die Industriebranchen, in denen große Mengen an Produkten mit hohem VOC-Gehalt verwendet werden. Die neu vorgeschlagene Richtlinie soll hingegen die Bereiche regeln, für die die oben genannte Richtlinie nicht gilt. Man muss nämlich bedenken, dass 50% der Lacke im Einzelhandel an private Endverbraucher oder an professionelle Nutzer verkauft werden. Weitere Produkte wie Kosmetika, Toilettenartikel, Parfüme, Reinigungs- und Poliermittel werden auch im Haushalt verwendet. Auch Karosseriewerkstätten und auf Tinte basierende Anlagen werden in der vorgeschlagenen Richtlinie berücksichtigt, mit der auch die Bereiche geregelt werden sollen, die laut Richtlinie 1991/31/CE die Schwellenwerte nicht überschreiten und daher von den darin enthaltenen Vorschriften nicht betroffen sind. Zahlreiche europäische Länder so z.b. Österreich und Deutschland, nicht aber Italien - haben bereits einschlägige Vorschriften verabschiedet, die Europäische Kommission hält nun eine systematische Regelung dieses Bereichs auf EU-Ebene für erforderlich. Es gibt also geltende Rechtsvorschriften für die Industrie, die in den nächsten Jahren angewendet werden müssen, sowie eine Regelung für den Haushaltsbereich, die voraussichtlich relativ rasch verabschiedet werden wird. Vor diesem Hintergrund ist eine eigene Maßnahme auf Landesebene mit spezifischen Bestimmungen für Südtirol nicht angebracht, da zunächst die bereits verabschiedete Richtlinie umgesetzt werden muss und die auf EU-Ebene geplante Maßnahme für Haushaltsprodukte weit effektiver ist als jegliche Regelung auf lokaler Ebene. Die Maßnahmen der Landesregierung werden sich daher auf die sorgfältige und pünktliche Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Vorschriften für die Industrie beschränken; außerdem wird man versuchen, die Verbesserungen, die mit der Anpassung der Anlagen an die neuen Bestimmungen zu erwarten sind, möglichst rasch zu erzielen. Für den Haushaltsbereich empfiehlt es sich abzuwarten, was auf EU-Ebene beschlossen wird; eventuell kann die Einführung der neuen Regelung in der Übergangszeit zwischen den derzeitigen Produkten und den neuen lösungsmittelarmen Erzeugnissen dann mit Sensibilisierungskampagnen begleitet werden. Wirkungserwartungen Zunehmende Senkung der VOC-Emissionen mit einer möglichen Halbierung bis Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt. Organisatorische Aspekte Keine nennenswerten organisatorischen Aspekte. Zeitrahmen Kein besonderer Termin außer den in den EU-Richtlinien und in den italienischen Gesetzen vorgesehenen Fristen. 29

96 Reduktion der Emissionsgrenzen bei Heizanlagen MASSNAHME 3c Kurzbeschreibung der Maßnahme Seit 1993 ist auf Landesebene ein Dekret zur Regelung der Emissionen von nicht industriellen, mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Heizanlagen in Kraft. Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2 vom und die 1995 eingeführte Änderung sehen Grenzwerte für die CO- und die Rußemissionen sowie einen Mindestwirkungsgrad, ausgedrückt als Abgasverluste, vor. Die Anwendung dieser Grenzwerte hat wesentlich zur Reduktion der Emissionen an solchen Heizanlagen beigetragen. Die Rußemissionen, ausgedrückt durch die Rußzahl, sind um ca. 60%, die CO-Emissionen um 50% zurückgegangen, die Abgasverluste sind um 30% gesunken. Das durchschnittliche Alter der Anlagen sank von 12,4 auf 11,7 Jahre. Durch die Einführung der periodischen Abgas-Überwachung von Heizanlagen konnten Tonnen Heizöl und 22 ½ Millionen Kubikmeter Erdgas, d.h. insgesamt ca. 727 Millionen kwh, eingespart werden. Was die Emissionen in der Luft anbelangt, kann der verminderte Schadstoffausstoß, also die damit erzielte Umweltentlastung, auf ca. 400 Tonnen geschätzt werden; das entspricht der Emissionsmenge von drei Müllverbrennungsanlagen wie der in Bozen. Das ist eine sehr positive Bilanz, die natürlich nicht nur auf das Dekret, sondern auch auf die verbesserte Technologie der neuen Heizanlagen zurückzuführen ist. Dieses Verbesserungspotential ist auszubauen, da die 1995 festgelegten Grenzwerte nicht mehr dem Niveau der auf dem Markt angebotenen Technologie entsprechen. Das genannte Gesetz muss daher noch überarbeitet werden; die bereits geregelten Emissionsgrenzwerte müssen weiter herabgesetzt werden, außerdem muss auch für Stickoxide ein Emissionsgrenzwert festgelegt werden. Beim zuletzt genannten Schadstoff ist allerdings zu beachten, dass Stickoxidemissionen von den baulichen Merkmalen der Heizanlagen abhängen und dass daher - anders als bei den anderen Messparametern - eine normale Regulierung der Anlage nicht ausreicht, um eine umweltwirksame Verbesserung zu erzielen. Aus diesem Grund ist die Einführung eines Grenzwerts nur für neu eingebaute Anlagen vorgesehen, die diese Höchstwerte nicht überschreiten dürfen. Der vorgesehene Grenzwert steht noch nicht fest, sicher werden aber die heutigen technischen Möglichkeiten und das Marktangebot berücksichtigt. Auch die geplante Senkung der anderen Grenzwerte muss auf das Niveau der heute verfügbaren Technologie abgestimmt werden. Wirkungserwartungen Senkung der PM 10 - und NOx-Emissionen und der anderen Schadstoffemissionen bei Heizanlagen im Ausmaß von 20-25% innerhalb 2010, was zu einer Gesamtreduktion in der Höhe von 2-3% führt. Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt. Organisatorische Aspekte Keine nennenswerten organisatorischen Aspekte. Zeitrahmen Umsetzung der Änderung des Landesgesetzes innerhalb

97 Reduktion der Emissionen aus Biomasseanlagen MASSNAHME 3 d Kurzbeschreibung der Maßnahme Staub wird von einer Vielzahl von Emissionsquellen verursacht, wobei der motorisierte Verkehr sicher zu den Hauptverursachern gehört. Die Heizanlagen von privaten Haushalten spielen eine deutlich geringere Rolle, ihr Anteil kann auf 4,5% der gesamten Schadstoffbelastung geschätzt werden. Die kleinen Holzöfen in Betrieben und in privaten Haushalten werden allerdings in den Emissionsschätzungen nicht berücksichtigt. Dies ist auf zwei Gründe zurückzuführen: Die Emissionsfaktoren bei diesen Anlagen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Emissionskatasters nicht ausreichend bekannt. Die genaue Berechnung der in diesen Öfen verbrannten Biomasse (Holz) erweist sich als sehr schwierig und komplex, da es keine ausreichend zuverlässigen direkten oder indirekten Quellen gibt und außerdem die Emissionen stark von den Nutzungsbedingungen abhängen. Aus diesem Grund gibt es, ausgehend vom derzeitigen Kenntnisstand, mit Ausnahme der Fernheizwerke keine landesweiten Schätzungen für die Staubemissionen durch Holzfeuerungen. Bei den Biomasse- Fernheizwerken besteht nämlich die Möglichkeit, die verwendete Brennstoffmenge genau zu berechnen; diese Anlagen sind auch mit Staubfilteranlagen ausgestattet, die je nach Anlagentyp zum Teil sehr wirksam sind. Bei händisch beschickten Feuerungsanlagen gibt es keine nennenswerten Filteranlagen. Im Jahr 2001 hat das Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) eine wichtige Schätzung und vor allem eine detaillierte Studie über die Maßnahmen zur Reduktion der PM 10 - Emissionen veröffentlicht. Aus dieser Studie geht hervor, dass der Emissionsfaktor kleiner Holzfeuerungsanlagen zwischen 150 und 50 mg/mj beträgt, während der Emissionsfaktor bei erdgasoder erdölbetriebenen Anlagen mit derselben Leistung bei ca. 0,1 0,2 mg/m³/mj liegt. In dieser Studie wird auf mögliche Maßnahmen hingewiesen, wobei das Reduktionspotential in diesem Bereich auf 2,7% aller PM 10 -Emissionsquellen geschätzt wird. Hier handelt es sich auf jeden Fall um einen nicht unbedeutenden Beitrag. Im Rahmen dieses Maßnahmenkatalogs werden die Einführung von Standards für den Bau von Holzöfen, die eine Reduzierung der Staubemissionen garantieren sollen, sowie der Einbau von noch effektiveren Filtern an den großen Biomasseanlagen vorgeschlagen. Man kann also feststellen, dass zunächst einmal die Emissionen durch Biomasseanlagen auf Landesebene genau geschätzt werden müssen und dass danach ermittelt werden muss, welche konkreten Verbesserungen durch Ad-hoc-Maßnahmen erzielt werden können. Wirkungserwartungen Derzeit nicht quantifizierbar. Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt und Gemeinden in den A-Gebieten. Organisatorische Aspekte Allfällige Maßnahmen müssen durch Sensibilisierungskampagnen unterstützt werden. Zeitrahmen Mittel- bis langfristig bei den Strukturmaßnahmen; kurzfristig bei Sondermaßnahmen. 31

98 MASSNAHME 3 e KlimaHaus Kurzbeschreibung der Maßnahme Mit dem Begriff Klimahaus wird eine Initiative des Landes Südtirol zur Reduzierung des Energiebedarfs in Privathaushalten bezeichnet. Durch die Festlegung des maximalen Energiebedarfs pro Quadratmeter Wohnfläche wird der Brennstoffbedarf vermindert, wodurch die Umwelt bzw. das Klima entlastet und die Luftverschmutzung verringert werden. Die Energieeinsparungen werden vor allem durch die bessere Wärmedämmung der Gebäude, aber auch durch die passive Nutzung der Sonnenenergie ermöglicht. Ohne auf die Details dieser Initiative einzugehen, können folgende Aspekte des Klimahauses als besonders positiv hervorgehoben werden: Hier handelt es sich um eine dauerhafte Maßnahme, also um eine Strukturmaßnahme. Sie zielt auf eine Reduzierung des Verbrauchs von fossilen Brennstoffen ab, die eine Vielzahl von Schadstoffen verursachen, wozu nicht nur die gesetzlich geregelten Stoffe, sondern auch eine Reihe von krebserregenden Substanzen gehören. Diese Maßnahme trägt zu einer deutlichen Reduktion der CO 2 -Emissionen bei, was sich wiederum positiv auf den Treibhauseffekt auswirkt. Rund 40% des italienischen Gesamtenergiebedarfs entfallen auf private Haushalte (Heizung, Warmwasser, Strom, Kochen usw.), wobei 60% dieser Energie für Heizzwecke verwendet werden. Im privaten Wohnbau gibt es daher ein enormes Sparpotential und somit auch ein beträchtliches Emissionsreduktionspotential. Denn ein Klimahaus A mit vier Wohnungen erzeugt im Vergleich zu einem traditionell erbauten Haus (100 kwh/m²/a) in einem Jahr ca. 5 Tonnen weniger CO 2. Dadurch werden im Jahr durchschnittlich Gramm weniger Stickoxid und 300 Gramm weniger Feinstaub erzeugt. Zielführend ist eine landesweite Regelung, mit der der Mindeststandard des Wärmeschutzes sowie die energetische Zertifizierung für Gebäude eingeführt werden sollen. Wirkungserwartungen Die Heizemissionen sind für ca. 5% der Stickoxid- und der Feinstaubbelastung verantwortlich. Die Einführung eines Mindeststandards kann eine potentielle Reduktion von maximal ca. 2% bewirken. Verantwortungsträger Ressort für Raumordnung, Umwelt und Energie; Gemeindeverwaltungen; besonders umweltbewusste Bürger. Organisatorische Aspekte Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und die Bekanntgabe der spezifischen Fachinformationen sind entscheidend für den Erfolg der Initiative. Zeitrahmen Langfristig, da es um Neubauten geht; geringe Möglichkeiten bei bestehenden Bauten. 32

99 MASSNAHME 3f Reduktion der industriellen Emissionen Kurzbeschreibung der Maßnahme In Südtirol gibt es nur wenige industrielle Emissionsquellen. Den Schätzungen zufolge spielen diese Emissionsquellen nur beim Schwefeldioxid (75%) eine erhebliche Rolle. Beim Feinstaub und bei den Stickoxiden liegt der Anteil der Industrie bei 28% bzw. 9%. Natürlich beziehen sich diese Daten auf Anlagen mit Normalbetrieb. Etwaige unvorhergesehene und außerordentliche Emissionen sowie unerlaubte Emissionen wurden nicht berücksichtigt (da nicht quantifizierbar). Das Landesgesetz schreibt die Einhaltung der italienweit geltenden Emissionswerte vor; in einigen Fällen werden sogar noch strengere Grenzwerte vorgesehen. In der Praxis werden auf jeden Fall Grenzwerte angewendet, die in der Regel dem neuesten Stand der Technik entsprechen und oft unter dem gesetzlichen Wert liegen. Man kann daher davon ausgehen, dass bei Industrieanlagen ohnehin sehr viel zur Eindämmung der Emissionen unternommen wird. Im Übrigen gibt es nur wenige Industriebetriebe mit höherem Schadstoffausstoß, die meist in den größeren Städten (Bozen, Meran, teilweise Brixen) angesiedelt sind. Vor diesem Hintergrund kann man von einer Senkung der Emissionsgrenzwerte für diese Industrieanlagen keine besonderen Vorteile erwarten, vor allem wenn man bedenkt, dass die größten Betriebe ohnehin Konzentrationen deutlich unter dem vorgeschriebenen Grenzwert erzeugen. Daher werden auf Landesebene, abgesehen von der Anwendung der bereits bestehenden Vorschriften angesichts der oben stehenden Überlegungen, auch keine Sondermaßnahmen vorgesehen: Einhaltung der dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Emissionsgrenzwerte und periodische Kontrollen der Emissionsquellen vor allem in der Umgebung von Ortschaften. Dies gilt für das gesamte Landesgebiet ohne Unterscheidung zwischen A- und B-Gebieten. Wirkungserwartungen Keine besonderen Wirkungserwartungen. Eine sorgfältige Kontrolle dient auf jeden Fall der Vorbeugung, die sich auch positiv auf das Emissionsniveau auswirken kann. Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt. Organisatorische Aspekte Die Ausarbeitung eines Jahreskontrollprogramms kann hilfreich sein für eine erfolgreiche Präventionsarbeit. Zeitrahmen Keine besonderen Termine. 33

100 MASSNAHME 4a Neue Industrieanlagen und andere größere punktuelle Emissionsquellen Kurzbeschreibung der Maßnahme Die geltenden Rechtsvorschriften sehen vor, dass in Gebieten, in denen die Grenzwerte nicht überschritten werden, die bestmögliche Luftqualität gewährleistet werden muss. Im Detail heißt es in Art. 6, Abs. 2 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität: In diesen Gebieten ist die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit der Strategie einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten. Bei der Errichtung von neuen Anlagen oder Infrastrukturen muss auf jeden Fall gewährleistet werden, dass die in Artikel 3, Absatz 3, Buchstabe a) oder b) enthaltenen Bedingungen auch in Zukunft nicht auftreten." Natürlich wird in diesem Fall vorausgesetzt, dass in Gebieten, in denen die Grenzwerte überschritten und Programme zur Verminderung der Luftverschmutzung umgesetzt werden, dieser Grundsatz besondere Beachtung findet. Daher müssen spezielle vorbeugende Maßnahmen vorgesehen werden, um zu verhindern, dass die Luftqualität sich durch die Realisierung von neuen Anlagen oder durch den Ausbau von bestehenden Strukturen unzumutbar verschlechtert oder die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte gar überschritten werden. Aus diesem Grund müssen die neuen Anlagen oder der geplante Ausbau von bestehenden Strukturen mit hohem Schadstoffausstoß auch im Hinblick auf die zukünftige Immissionssituation bewertet werden. Dieses Prinzip gilt für das gesamte Landesgebiet und für alle Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist oder bei denen die Schwellenwerte überschritten werden, die in der Richtlinie 96/61/CE über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vorgesehen sind. Bei der Beurteilung müssen auch etwaige indirekte Emissionsreduktionen durch den Bau der neuen Anlage - z.b. Wegfall von kleinen Heizanlagen durch Anschluss an die Fernheizung - berücksichtigt werden, so dass etwaige positive Auswirkungen der Anlage hervorgehoben werden. In den Gebieten, in denen die Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) oder Stickstoffdioxid (NO 2 ) überschritten werden, muss diese Bewertung für alle Anlagen mit einer installierten Leistung ab einem gewissen Niveau (vorgeschlagen werden 10 MW) durchgeführt werden. In diesem Fall muss entweder eine Reduktion des Schadstoffausstoßes gewährleistet werden, oder die Form der Schadstoffemission so verändert werden, dass eine allgemeine Verbesserung der Luftqualität herbeigeführt wird. Diese Maßnahme wird mit einem Beschluss der Landesregierung konkret umgesetzt, in dem die Grenzwerte für neue Anlagen oder für den Ausbau von bestehenden Strukturen festgelegt werden, bei denen eine Bewertung der Auswirkungen auf die Luftverschmutzung erforderlich ist. Im Beschluss werden auch strengere Schwellenwerte festgelegt, die für die Gebiete gelten, in denen die Grenzwerte für PM 10 oder NO 2 überschritten werden. Wirkungserwartungen Erhaltung oder Verbesserung der Luftqualität im gesamten Landesgebiet. Verantwortungsträger Landesregierung. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt formuliert einen Vorschlag, der der Landesregierung vorgelegt wird. Zeitrahmen Umsetzung der Maßnahme innerhalb 2005 möglich. 34

101 MASSNAHME 4b Neue Infrastrukturen für den Straßenverkehr Kurzbeschreibung der Maßnahme Die geltenden Rechtsvorschriften sehen vor, dass in Gebieten, in denen die Grenzwerte nicht überschritten werden, die bestmögliche Luftqualität gewährleistet werden muss. Im Detail heißt es in Art. 6, Abs. 2 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität: In diesen Gebieten ist die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit der Strategie einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten. Bei der Errichtung von neuen Anlagen oder Infrastrukturen muss auf jeden Fall gewährleistet werden, dass die in Artikel 3, Absatz 3, Buchstabe a) oder b) enthaltenen Bedingungen auch in Zukunft nicht auftreten." Natürlich wird in diesem Fall vorausgesetzt, dass in Gebieten, in denen die Grenzwerte überschritten und Programme zur Verminderung der Luftverschmutzung umgesetzt werden, dieser Grundsatz besondere Beachtung findet. Daher müssen spezielle vorbeugende Maßnahmen vorgesehen werden, um zu verhindern, dass die Luftqualität sich durch die Realisierung von neuen Straßen oder durch den großzügigen Ausbau von bestehenden Straßen gravierend verschlechtert oder die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte gar überschritten werden. Aus diesem Grund müssen die neuen Straßen oder Ausbaupläne für bestehende Infrastrukturen zur Bewältigung des höheren Verkehrsaufkommens im Hinblick auf die zukünftige Immissionssituation bewertet werden. Dieses Prinzip gilt für das gesamte Landesgebiet und für alle Straßen, für die heute schon eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Es gibt aber gute Gründe für die Annahme, dass bei einem bestimmten Verkehrsaufkommen die heute für die Umweltverträglichkeitsprüfung geltenden Grenzwerte nicht ausreichen, um das oben genannte Prinzip zu gewährleisten. Dies gilt vor allem bei Straßen, die für ein Verkehrsaufkommen von Fahrzeugen am Tag (DTV) oder von 1000 Fahrzeugen/Stunde (DSV) geplant werden. Bei der Beurteilung müssen auch etwaige indirekte Emissionsreduktionen durch den Bau der neuen Straße - z.b. Bau von Umfahrungen mit Emissionsreduktion auf anderen Straßen - berücksichtigt werden, so dass etwaige positive Auswirkungen der neuen Infrastruktur hervorgehoben werden. In den Gebieten, in denen die Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) oder Stickstoffdioxid (NO 2 ) überschritten werden, muss diese Bewertung eine Reduktion der Gesamtemissionen ermöglichen. Diese Maßnahme wird mit einem Beschluss der Landesregierung konkret umgesetzt, in dem die Grenzwerte für den Neubau bzw. den Ausbau von bestehenden Straßen festgelegt werden, bei denen eine Bewertung der Auswirkungen auf die Luftverschmutzung erforderlich ist. Im Beschluss werden auch die Kriterien für die Bewertung der effektiven Emissionsreduktion festgelegt, die für die Gebiete gelten, in denen die Grenzwerte für PM 10 oder NO 2 überschritten werden. Wirkungserwartungen Erhaltung oder Verbesserung der Luftqualität im gesamten Landesgebiet. Verantwortungsträger Landesregierung. Organisatorische Aspekte Die Landesagentur für Umwelt formuliert einen Vorschlag, der der Landesregierung vorgelegt wird. Zeitrahmen Umsetzung der Maßnahme innerhalb 2005 möglich. 35

102 MASSNAHME 4 c Organisation der Mobilität und Raumplanung Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Mobilität in den Städten basiert vor allem auf dem motorisierten Verkehr, der allerdings die größte Schadstoffquelle darstellt. Neben der Reduktion der Fahrzeugemissionen muss auch eine Verlagerung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt werden. Außerdem müssen Stadtgebiete so organisiert werden, dass auf motorisierten Individualverkehr möglichst verzichtet werden kann und gleichzeitig die Attraktivität von öffentlichen Verkehrsmitteln gesteigert wird. Der motorisierte Individualverkehr sollte nur der Abdeckung jener Bedürfnisse dienen, für die es keine anderen Möglichkeiten gibt. Aus diesem Grund müssen alle im Bereich Mobilität tätigen Akteure zusammenarbeiten. Zeit und Geld können eingespart und die Umwelt entlastet werden, wenn der Handlungsbedarf im Umweltschutz und in der Raumplanung und die Bedürfnisse der Bevölkerung rechtzeitig erkannt werden. Die einzelnen Verkehrsanbieter müssen ihren Service aufeinander abstimmen und Synergien entwickeln, um eine optimale Nutzung aller verfügbaren Transportmittel zu ermöglichen. Daher muss eine Städteplanung gefördert werden, die den Mobilitätsbedarf erkennt und das öffentliche Verkehrsangebot gezielt darauf ausrichtet, so dass ein Großteil des Verkehrsbedarfs durch kollektive Transportmittel abgedeckt wird. Bei der Verabschiedung von Bauleitplänen und von Durchführungsplänen für große Wohngebiete sind daher die Bedürfnisse der kollektiven Verkehrsmittel mit dem Ziel zu berücksichtigen, den motorisierten Individualverkehr auf ein Minimum zu senken. Außer der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln müssen auch Initiativen für Mietautos und Car- Sharing-Systeme durch besondere Begünstigungen - z.b. durch Zufahrtserlaubnis zu verkehrsberuhigten Zonen, durch kostenlose Parkplätze, Fahren auf der Busspur - besonders unterstützt werden. Auf Landesebene ist auch die Einrichtung von Mobilitätsagenturen zu fördern, die den Benutzern wertvolle Informationen und konkrete Hilfe bei der Lösung eines Transportproblems anbieten können. Diese Agenturen müssen zur Anlaufstelle für alle Personen werden, die gelegentlich oder auch ständig ihren Mobilitätsbedarf decken wollen. Diese Agenturen können zum Beispiel beim Aufbau von Fahrgemeinschaften für besondere Anlässe, aber auch für tägliche Fahrten behilflich sein. Wirkungserwartungen Zunehmende Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs für tägliche Fahrten. Verantwortungsträger Die gebietsmäßig zuständigen Gemeindeverwaltungen und die Landesverwaltung. Organisatorische Aspekte Diese Initiativen müssen von den Gemeinden und vom Verkehrsressort in Zusammenarbeit mit dem Ressort für Raumordnung gefördert werden. Zeitrahmen Diese Maßnahmen können zum Teil in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden; teilweise müssen sie allerdings mittelfristig (3-5 Jahre) geplant werden. 36

103 MASSNAHME 4d Förderung des öffentlichen Verkehrs Kurzbeschreibung der Maßnahme In Südtirol ist der motorisierte Individualverkehr (Pkw und Motorräder) für einen Großteil des Schadstoffausstoßes verantwortlich: Kohlenmonoxid (83%), Stickoxide (36%), Feinstaub (23%), Benzol (94%), Kohlendioxid (26%). Wir wissen auch, dass ein Drittel dieser Schadstoffe im städtischen Gebiet und ein weiteres Drittel außerhalb von Ortschaften erzeugt werden. Der motorisierte Individualverkehr durch Pendler und Personen, die ihr Fahrzeug für gelegentliche Fahrten nutzen, wirkt sich somit erheblich auf die Luftqualität aus. Daraus ergibt sich, dass durch den Umstieg vom eigenen Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel die Umwelt erheblich entlastet wird und somit ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet werden kann. Dies gilt vor allem für die großen Städte. Im Stadtverkehr gibt es ein großes ungenutztes Potential für die öffentlichen Verkehrsmittel, auch bei den Pendlern gibt es gute Möglichkeiten, sie zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen. Die Planung und Realisierung eines leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsangebots ist daher ein vorrangiges Anliegen im Hinblick auf die Sicherung der Luftqualität und muss dringend in Angriff genommen werden. Daher muss der Landesverkehrsplan auch auf eine umfassende Gesamtentwicklung des öffentlichen Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung jener Gebiete abzielen, in denen die Grenzwerte für die Luftqualität überschritten werden. Bei der Wahl der Prioritäten im Rahmen des Landesverkehrsplans muss im Bereich Planung von Infrastrukturen und Diensten in erster Linie dem öffentlichen Personennahverkehr in den großen Städten Südtirols und auf den wichtigsten Pendlerstrecken Vorrang gegeben werden. An erster Stelle stehen sicher Bozen und Meran mit dem dazugehörigen Einzugsgebiet. In diesen Gebieten bietet sich der Schienenverkehr als die am besten geeignete Lösung an, die daher mit Entschlossenheit vorangetrieben werden muss, da die Entlastung dieser neuralgischen Engpässe im Südtiroler Verkehrsnetz sich potentiell auch positiv auf das übrige Straßennetz auswirken wird. Aber auch in Städten wie Brixen und Bruneck muss ein benutzerfreundliches öffentliches Verkehrsangebot entwickelt werden, damit die zwei Städte und die dazugehörigen Einzugsgebiete entsprechend verbunden werden. Aus der Sicht der Luftqualität ist daher offensichtlich, dass Investitionen im Verkehrsbereich verstärkt dem öffentlichen Verkehr und vor allem dem Schienenverkehr zugute kommen müssen, dessen derzeitiges Angebot nicht mehr den Erwartungen der potentiellen Nutzer von heute und von morgen entspricht. Denn Fahrverbote können nicht besonders wirksam sein, wenn der öffentliche Verkehr nicht in der Lage ist, die daraus resultierende erhöhte Nachfrage zu decken. Aus dieser Sicht ist die Verlegung von Bahnhöfen aus dem Zentrum in die Peripherie der Ortschaften als nachteilig anzusehen und daher genauestens zuprüfen. Wirkungserwartungen Verbesserung der Luftqualität in den größten Städten Südtirols. Verantwortungsträger Die Landesregierung und die gebietsmäßig zuständigen Körprschaften. Organisatorische Aspekte Das Verkehrsressort muss den Verkehrsplan nach Maßgabe der oben genannten Kriterien ausarbeiten und die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. Zeitrahmen Die Planungsarbeit für diese Maßnahme muss in relativ kurzer Zeit erfolgen, der Zeitrahmen für die Realisierung muss natürlich länger angelegt sein. 37

104 MASSNAHME 5a Informationen über die Luftqualität Kurzbeschreibung der Maßnahme Die Veröffentlichung von Informationen über die Messdaten ist ein wichtiger Aspekt im Rahmen des Luftqualitätsmanagements. In diesem Zusammenhang müssen die von der Landesagentur für Umwelt erhobenen und ausgewerteten Daten pünktlich und gezielt der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Zunächst muss man zwischen Daten zur aktuellen Information über die Luftgüte und über die geschichtliche Entwicklung der Luftqualität unterscheiden. Die mit dem ortsfesten Messnetz erhobenen Luftqualitätsdaten müssen daher in verständlicher Form rechtzeitig veröffentlicht werden, wenn die Ergebnisse eine Veränderung der täglichen Gewohnheiten der Bevölkerung erfordern. Aus diesem Grund steht heute schon ein Internetinformationsdienst zur Verfügung. Dieser Dienst ist noch auszubauen und hinsichtlich der Informationsdarstellung zu optimieren. Auf jeden Fall handelt es sich hier um einen Dienst, der ausschließlich die Daten der Referenzmessstationen berücksichtigt, auf die sich die Aktionspläne stützen. Zum zweiten Informationstyp gehören die historischen Luftqualitätsdaten, die natürlich systematisch organisiert sein müssen. Zu diesem Zweck sieht der Luftqualitätsplan für viele Gebiete des Landesgebietes eine jährliche Beurteilung vor. Die Ergebnisse dieser Beurteilungen sind umgehend zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck gibt es eine Vielzahl von Instrumenten, wobei das Internet sicher ein besonders geeigneter Informationskanal ist. Aus diesem Grund wird der Luftqualitätsplan möglichst bald auf der Website der Landesagentur für Umwelt veröffentlicht; danach werden auch die jährlichen Beurteilungen der Luftqualität ins Internet gestellt. Andere Informationsinstrumente können mit den Gemeindeverwaltungen vereinbart werden; eine Möglichkeit ist z.b. die Installation von Anzeigetafeln, auf denen die aktuellen Werte der ortsfesten Messstationen angegeben werden. Zusammen mit den Luftqualitätsdaten müssen gleichzeitig auch immer Informationen über die zuletzt erhobenen Messwerte und über die in einem Vergleichszeitraum davor gemessenen Daten angegeben werden; Hinweise auf die gesetzlich vorgesehenen Schwellen- und Grenzwerte dürfen auf keinen Fall fehlen. Auf diese Art und Weise kann der Benutzer selbständig die Situation einschätzen und Schlussfolgerungen ziehen. Die Information über die Ergebnisse aus Messkampagnen soll einfach und rasch Aufschluss geben über die Situation der Luftqualität im Vergleich zu den gesetzlichen Jahresgrenzwerten. Dabei ist auch der Vergleich mit einer anderen ortsfesten Messstation anzugeben, an der die jährlichen Konzentrationswerte bekannt sind. Wirkungserwartungen Mehr Sensibilität der Bevölkerung in Sachen Luftqualität. Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt und Gemeindeverwaltungen. Organisatorische Aspekte Keine nennenswerten organisatorischen Aspekte. Zeitrahmen Hier handelt es sich um eine Maßnahme, die teilweise bereits angewendet wird und zum Teil in Kürze umgesetzt wird. 38

105 MASSNAHME 5b Sensibilisierungskampagnen Kurzbeschreibung der Maßnahme Mit Hilfe von gezielten Informationskampagnen kann die Sensibilität zum Thema Luft verbessert werden. Dies schafft eine höhere Akzeptanz, um die nötigen Maßnahmen zur Schadstoffreduktion umsetzen zu können. Durch die freiwillige Änderung von täglichen Gewohnheiten kann auf drastische Maßnahmen mit Fahrverboten verzichtet werden, was Vorteile für die gesamte Gemeinschaft bringt. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Luftqualitätsmanagements die Bevölkerung über den Zustand der Umwelt zu informieren und eine intelligente Mobilität anzustreben. Die Informationsarbeit darf sich daher nicht nur auf institutionelle Inhalte beschränken, die für die Bevölkerung manchmal nicht leicht verständlich sind. Die Informationen müssen einfach strukturiert sein und müssen in Form und Inhalt auf die Zielgruppe abgestimmt werden. An den Schulen ist die Informationsarbeit besonders wichtig und muss daher mit spezifischen Projekten für die verschiedenen Schulstufen gefördert werden. Auch die Gemeinden müssen eine aktivere Rolle in den Bemühungen zur Verbesserung der Luftqualität übernehmen. Dies erfordert vor allem einen Informationsdienst bezüglich der Umsetzung von Programmen und Aktionsplänen. Allgemein gilt die Regel, dass behördliche Maßnahmen immer mit einer Sensibilisierungs- und Informationskampagne einhergehen sollen, damit die Bürger allfällige Verkehrsbeschränkungen besser verstehen oder auch freiwillig einen Beitrag leisten können (z.b. Einbau von Partikelfiltern im bestehenden Fahrzeugbestand, emissionsfreie Mobilitätsformen), damit keine drastischen Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden. Wirkungserwartungen Verbesserte Akzeptanz von behördlichen Maßnahmen und Entwicklung einer besseren Kenntnis des Beitrags, den jeder Einzelne spontan zum Umweltschutz leisten kann. Verantwortungsträger Landesagentur für Umwelt, Gemeindeverwaltungen, öffentliche Verkehrsbetriebe, Schulen usw. Organisatorische Aspekte Vorzugsweise gezielte und koordinierte Informationskampagnen. Zeitrahmen Hier handelt es sich um eine Maßnahme, die im Rahmen des Luftqualitätsplans und des darin vorgesehenen Handlungsbedarfs für die nächsten Jahre umgesetzt werden muss. 39

106 MASSNAHME 5c Informationen zum Schutz der Gesundheit Kurzbeschreibung der Maßnahme So, wie die von der Landesagentur für Umwelt gesammelten und ausgearbeiteten Informationen pünktlich und gezielt an die Bevölkerung weitergeleitet werden, so wird die zwischenbetriebliche Sektion für Umweltmedizin bei Überschreitung der von den Aktionsplänen vorgesehenen Grenzwerte für die Verbreitung der Meldungen über die potentielle Gefährdung der Gesundheit Sorge tragen. Diese Informationen sind eine allgemeine Einführung zur spezifischen Problematik mit aktuellem Hinweis auf die effektiven Gesundheitsrisiken durch die Schadstoffbelastung Je nach Jahreszeiten, Winter oder Sommer, wird bekannt gegeben, welche Verhaltensweisen bei Belastung durch die Überschreitung der festgelegten Grenzwerte angebracht sind. Es können somit Informationstreffen für die Bevölkerung und in den Schulen seitens der Ärzte auf dem Territorium (die Dank dem Amt für Ausbildung des Assessorates für Gesundheitswesen eigens dafür ausgebildet wurden) organisiert werden; dies mit einer mittel- und langfristigen Programmierung. Durch Internet werden laufend detaillierte und spezifische Informationen über die Luftqualitätsmessungen mit den Seiten der Landesumweltagentur zur Verfügung gestellt. Informationen zum Schutz der Gesundheit werden außerdem von den Gemeindeverwaltungen und zwar in der Person des Bürgermeisters als höchste örtliche Sanitätsbehörde erteilt. Wirkungserwartungen Zusätzlicher Wert zu der vorherigen erteilten Grundinformation. Mehrere Interpretationsmöglichkeiten für die Bevölkerung der Umweltwerte hinsichtlich der Gefährdung der Gesundheit durch die Luftverschmutzung. Verantwortungsträger Assessorat für Gesundheitswesen, zwischenbetriebliche Sektion für Umweltmedizin, Landesagentur für Umwelt und Gemeindeverwaltungen. Organisatorische Aspekte Die Informationskanäle für die Bevölkerung werden womöglich liniengetreu mit denen der bereits von der Landesumweltagentur und vom Assessorat für Gesundheitswesen erprobten und bewährten sein. Zeitrahmen Es handelt sich um eine Maßnahme, die mittel- bis kurzfristig umgesetzt wird. 40

107 Autonome Provinz Bozen - Südtirol Anhang 2 TEIL A BALLUNGSRÄUME Bozner Talkessel S. 1 Meraner Talkessel S. 16 Brixner Talkessel S. 29 Brunecker Talkessel S. 41

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109 BOZNER TALKESSEL ALLGEMEINE DATEN Namen und Kennzahl des Ballungsraumes: Bozner Talkessel / 402 Luftqualität: Größe: Orographische Merkmale: Es wird mindestens ein Grenzwert überschritten, weshalb der Ballungsraum den Kriterien von Buchstabe a) des Art. 3 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität entspricht. Der Ballungsraum umfasst eine Fläche von 47 km². Die obere Grenze wurde ca. 250 Meter über der Talsohle definiert. Dies entspricht einer Seehöhe von 500 m. Der Ballungsraum liegt in der Talsohle, in der Etsch, Eisack und Talfer zusammenfließen, sowie am Schnittpunkt von drei Haupt- und einigen Nebentälern. Meteorologische Merkmale: Während der Wintermonate stellen sich hier häufig anhaltende Inversionslagen mit geringem Luftaustausch ein. Andere Merkmale: Zu den Merkmalen des Ballungsraumes gehören eine sehr hohe Siedlungsdichte (2275,3 Einw./km²), ein dichtes Verkehrsnetz und zahlreiche Gewerbebetriebe. GEMEINDE EINWOHNER FLÄCHE IN KM² Bozen ,57 Leifers ,97 Eppan 485 2,20 Pfatten 251 3,31 Branzoll ,02 Gesamt ,07 Tab. 1: Betroffene Einwohner (Volkszählung 1991) und Fläche der Gemeinden, die im Ballungsraum erfasst sind. 1

110 Bolzano Bozen Eppan Appiano Vadena Pfatten Laives Leifers Bronzolo Branzoll Abbildung 1: Geografische Darstellung des Ballungsraumes Bozner Talkessel (gelb). Die durchgehenden schwarzen Linien zeigen die Gemeindegrenzen an, während das Gebiet A22-Süd rosa eingezeichnet ist. Die Ortschaften wurden als braun punktierte Flächen dargestellt; die roten, blauen, hellblauen und grünen Linien entsprechen dem Verkehrsnetz. Deutlich zu erkennen ist der Einfluss des Autobahngebiets für einen erheblichen Anteil der Gemeinde Bozen. 2

111 Überwachung der Luftqualität Kontinuierliche Messung Tab. 2: Luftqualitätsmanagement LUFTQUALITÄT Bewertung der Luftqualität Jährlich Messstationen 1 Verkehrsorientierte Station (BZ5) 1 Background-Station (LS1) Bis zum Jahr 2003 erfolgte die Bewertung anhand der Daten von BZ2 (Verdiplatz). Ab dem Jahr 2004 erfolgt die Bewertung anhand der Daten von BZ5 (Hadrianplatz). Ab dem Jahr 2006 sind auch die Daten von LS1 (Leifers) zu berücksichtigen. Bozen hat zurzeit 4 Messstationen. BZ1 (Amba-Alagi-Straße), Wohngebiet mit geringer Verkehrsexposition. BZ2 (Verdiplatz), Platz in der Nähe der Altstadt mit hoher Verkehrsexposition. BZ4 (Claudia-Augusta-Straße), Wohngebiet nah am Industriegebiet, mit Verkehrsexposition. BZ5 (Hadrianplatz), Platz in Höhe der Altstadt mit hoher Verkehrsexposition. Da die Messstation B5A an den Hadrianplatz verlegt wurde, wird für das Jahr 2003 die Messstation BZ2 (Verdiplatz) als Referenzmessstation herangezogen. Ab dem Jahr 2004 wird die neue Messstation BZ5 am Hadrianplatz als Referenzmessstation herangezogen. Zusätzlich zu den kontinuierlichen Messungen, wurden in den letzten fünf Jahren folgende Messkampagnen durchgeführt: Ort der mobilen Messstation Zeitraum Anzahl der Messtage Leifers 17/11/ /12/ BZ Brennerstr. 04/12/ /12/ BZ - Kreuzung Romstr.- C.-Augusta-Str. 27/11/ /12/ BZ Ortlerstr. 07/11/ /11/ BZ - Europaallee 27/11/ /12/ BZ Reschenstr. 16/12/ /01/ BZ Hadrianplatz 08/01/ /01/ BZ Trieststr. 11/11/ /11/ Leifers 04/12/ /12/ Tab. 3: Durchgeführte Messkampagnen mit der mobilen Messstation Neben der mobilen Messstation werden auch Geräte zur automatischen Stichprobenerhebung eingesetzt; die Stichproben werden dann im Landeslabor analysiert. Aus diesen Stichprobenerhebungen werden die Jahresmittelwerte ermittelt. Dies gilt für die Erhebungen von Blei (Pb) und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen PAKs (bei denen Benzo(a)pyren als Leitschadstoff gilt). Diese Erhebungen sind besonders zeit- und arbeitsaufwändig, weshalb ein einziger, repräsentativer Messpunkt ausgewählt wurde. Seit Jahren wird die ortsfeste Messstation in der Claudia-Augusta-Straße zur Erhebung von Blei und PAKs eingesetzt. Ab dem Jahr 2004 werden die Messgeräte zur Messstation an den Hadrianplatz verlagert. Außerdem wurden seit 1999 Kontrollen zum Nachweis von Benzol auf dem gesamten Bozner Gemeindegebiet durchgeführt. Die Benzolwerte wurden an 44 Standorten erhoben, von denen 10 an Straßen und Plätzen mit hohem Verkehrsaufkommen und 34 in verschiedenen Wohngebieten liegen. 3

112 Schadstoff Gemessener Jahresmittelwert (2003) Jahresgrenzwert (Jahresmittelwert) Überschreitung des Grenzwertes NO 2 48,9µg/m³ 40µg/m³ JA PM 10 (2005) PM 10 (2010) 31,5µg/m³ 40µg/m³ NEIN 31,5µg/m³ 20µg/m³ JA Blei 0,02µg/m³ 0,5µg/m³ NEIN Benzol 4,4µg/m³ 5µg/m³ NEIN PAK (B(a)P) 0,9 ng/m³ 1 ng/m³ NEIN Tab. 4: Jahres-Konzentrationswerte der einzelnen Schadstoffe im Jahr 2003 Überschreitungen der Grenzwerte Schadstoff Anzahl der gemessenen Überschreitungen (2003) SO 2 0 SO 2 0 NO 2 0 PM 10 (2005) PM 10 (2010) Jahresgrenzwert (Anzahl der Überschreitungen) 350µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf.) 125µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht mehr als dreimal im Jahr überschritten werden darf. 200µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf. 50µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf. 50µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7-mal im Jahr überschritten werden darf. Überschreitung des Grenzwertes NEIN NEIN NEIN JA JA CO 0 10mg/m³ als 8-Stunden-Mittelwert NEIN Tab. 5: Gemessene Überschreitungen (Tag - Stunden und 8-Stunden-Mittelwerte) im Jahr Überschreitungen der Grenzwerte Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. Die Messstationen BZ2 und BZ5 sind dem Stadtverkehr unmittelbar ausgesetzt. Die Messstation BZ1 befindet sich in einem schwächer befahrenen Wohngebiet und dient hauptsächlich der Ozonüberwachung (die Messstelle liegt im dritten Stockwerk). Die Messstation BZ4 liegt in der Nähe des Gewerbegebietes, im Stadtviertel Oberau. Diese Messstation ist dem Stadtverkehr ausgesetzt. Je nach Wetterlage kann auch die Belastung durch Staubemissionen Gewerbebetrieben die Messwerte bei einflussen. Dazu kommt zuweilen auch die Belastung durch Staubemissionen aus den nah gelegenen Gewerbebetrieben Quellen hinzu. Zur Messstation BZ5 sei vermerkt, dass sie ungünstig am Hadrianplatz positioniert war. Der Standort war zu nahe an den Wohnhäusern gelegen, und nur etwa 10 Meter von der Hauptkreuzung entfernt. Damit sind die an dieser Messstation erhobenen Daten als leicht überhöht zu werten, was insbesondere für die PM 10-4

113 Belastung gilt. Am wurde die Messstation im Zuge der Umgestaltung des Platzes auf die andere Seite versetzt, wo sie freier steht und repräsentativere Werte erhebt. Die Anordnung der Messstationen spiegelt sich auch in den NO 2 -Jahresmitteln wider. Die höchsten Werte finden sich am Hadrianplatz (BZ5), gefolgt vom Verdiplatz (BZ2), der Claudia-Augusta-Straße, und schließlich der Amba-Alagi-Straße (BZ1) mit den niedrigsten Werten. Aus dem Vergleich der Jahresmittel seit 1991 ergibt sich ein gleich bleibender Verlauf, wobei der Grenzwert von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) an den Messstationen BZ2, BZ4 und BZ5 ständig überschritten wird, während die Werte an der Messstation BZ1 niedriger ausfallen. Im Hinblick auf die Feinstaubbelastung wurden die höchsten PM 10 -Werte in der Vergangenheit (2001/2002) an der Messstation in der Claudia-Augusta-Straße erhoben; allerdings sind diese Werte nicht allein auf die Verkehrsbelastung zurückzuführen. An den beiden übrigen Messstationen (BZ2 und BZ5) wurden miteinander vergleichbare Werte verzeichnet, die eng an das Verkehrsaufkommen gebunden waren. An der Messstation BZ4 wurde in verschiedenen Fällen (je nach Windrichtung) eine Belastung durch die Gewerbebetriebe festgestellt. Nachdem in den Stahlwerken Vorkehrungen zur Verminderung der Staubbildung im Schlackenlager getroffen worden sind, sind jedoch die PM 10 -Mittelwerte in der Claudia-Augusta-Straße gesunken. In allen drei Stationen (BZ2, BZ4 und BZ5) werden die PM 10 -Tagesmittelwerte während der Wintermonate häufig überschritten, zuweilen auch an mehreren aufeinander folgenden Tagen. Der Auslöser hierfür ist vor allem der Stadtverkehr, in Verbindung mit Windstille und Inversionslagen. In den meisten Fällen konnten Verkehrsverbote bislang vermieden werden, weil das Eintreten von Nordföhn eine Besserung der Schadstoffbelastung bewirkte. Bei den Bleiwerten ist ein deutlicher Rückgang zu erkennen, der auf die zunehmende Abkehr von bleihaltigem Benzin zurückzuführen ist (siehe Grafik.4.6 im Luftqualitätsplan). Bei den PAK wird als Leitkomponente das Benzo(a)pyren gemessen. Die Jahresmittelwerte bewegen sich im Bereich des Grenzwertes von 1 ng/m³ (siehe Grafiken 4.6 und 4.7 des Planes). Zur Messung der Benzol-Konzentrationen wurden besondere Messkampagnen durchgeführt, um die Werte im gesamten Gemeindegebiet von Bozen zu überwachen. Die Untersuchungsmethode besteht in der Anwendung von Passivsammlern (Adsorptionsröhrchen), die an 44 ausgewählten Stellen in ca. 2,5 m Höhe über dem Boden aufgestellt wurden. Die Röhrchen bleiben zwei Wochen lang vor Ort, werden dann eingesammelt und ausgewertet. Jährlich wurden zwischen 5 und 7 Messkampagnen durchgeführt und der Jahresmittelwert an allen 44 Messstellen berechnet. 18 Monitoraggio di BENZENE a Bolzano: medie annuali Benzolüberwachung in BOZEN: Jahresmittelwerte punti di misura - Messpunkte Graf. 0: Benzolkonzentrationen in Bozen Messergebnisse an verschiedenen Punkte der Stadt QUELLE: Landeslabor für Luftanalysen 5

114 Im Jahr 2000 wurde mit 16,1 µg/m³ der höchste Jahresmittelwert für Benzol gemessen. Dieser Messwert sank im Jahr 2003 auf 5,4 µg/m³. Daraus kann man schießen, dass der für das Jahr 2010 geltende Grenzwert von 5 µg/m³/jahr voraussichtlich auch an den kritischsten Stellen des Stadtgebietes eingehalten werden kann. Dieser Trend wird auch von den kontinuierlichen Messungen bestätigt. So ist der Jahresmittelwert in Bozen im Jahr 2003 unter den Grenzwert von 5µg/m³ gesunken. Diese Verringerung ist, neben sinkendem Benzolgehalt im Benzin, unter anderem auch auf die steigende Anzahl von Dieselfahrzeugen zurückzuführen. Auch die übrigen Schadstoffe (Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid) halten sich in Grenzen. In den vergangenen fünf Jahren wurden im Bozner Talkessel neun Messkampagnen mit mobilen Stationen durchgeführt (siehe Tab. 3). Berücksichtigt man nun auch die ortsfesten Stationen, kann man davon ausgehen, dass die Luftqualität eingehend untersucht wurde. Dazu kommen zahlreiche Messungen der PM 10 -Werte mit mobilen Geräteausrüstungen NO2-7/11/ /11/2002 Cabina mobile via Ortles / Mobile Messstation Ortlerstraße BZ2 BZ5 MOB. Graf. 1: NO 2 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Ortlerstraße) und ortsfeste Messstationen BZ2 und BZ5 Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie NO2-28/11/ /12/2002 Cabina mobile viale Europa / Mobile Messstation Europaallee BZ2 BZ4 BZ5 MOB. 0 Graf. 2: NO 2 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Europaallee) und ortsfeste Messstationen BZ2, BZ4 und BZ5 Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie 6

115 PM10-16/12/2002-8/1/2003 Cabina mobile via Resia / Mobile Messstation Reschenstraße BZ2 BZ5 MOB Graf. 3: PM 10 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Reschenstraße) und ortsfeste Messstationen BZ2 und BZ5 Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie PM10 11/11/ /11/2003 Stazione mobile Viale Trieste / Mobile Messstation Triesterstraße BZ2 BZ4 MOB. Graf. 4: PM 10 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Triesterstraße) und ortsfeste Messstationen BZ2 und BZ4 Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie PM10-4/12/ /12/2003 Cabina mobile Laives / Mobile Messstation in Leifers MOB. BZ2 BZ4 100 µg/m³ Graf. 5: PM 10 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Leifers) und ortsfeste Messstationen BZ2 und BZ4 Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie 7

116 Die Daten der Messkampagnen mit mobilen Stationen und der Vergleich mit den Ergebnissen der ortsfesten Einrichtungen führen zu folgenden Ergebnissen: In den verschiedenen Vierteln Bozens weicht der Verlauf der Tagesmittelwerte von den gemessenen Werten der ortsfesten Stationen nur unwesentlich ab. In Leifers zeigt sich, dass der Verlauf der Tagesmittelwerte jenem der Messstationen in Bozen sehr ähnlich ist. Die von den ortsfesten Messstationen erhobenen Daten sind repräsentativ für größere Gebiete, weshalb durch die ortsfesten Messstationen zuverlässige Bezugswerte für das gesamte Untersuchungsgebiet geliefert werden. Die Einrichtung einer ortsfesten Messstation in Leifers rechtfertigt sich mit der Notwendigkeit einer Background-Station im Untersuchungsgebiet und andererseits für die Umsetzung des Aktionsplans im Aktions-Gebiet Bozner Umgebung. ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE Schadstoff Jahresgrenzwert NO 2 40µg/m³ als Jahresmittelwert JA JA JA JA JA NO 2 200µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18mal im Jahr überschritten werden darf NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - JA JA JA PM µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA Benzol 5 µg/m³ als Jahresmittelwert JA (BZ5) JA NEIN NEIN NEIN SO2 SO2 CO 350µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24mal im Jahr überschritten werden darf 125µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 3mal im Jahr überschritten werden darf 10mg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 8mal im Jahr überschritten werden darf NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN Blei 0,5 µg/m³ als Jahresmittelwert NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN PAK(B(a)P) 1 ng/m³ als Jahresmittelwert JA NEIN NEIN JA NEIN Tab. 6 : Verlauf der letzten fünf Jahre mit Angabe der Schadstoffe, bei denen die Grenzwerte überschritten wurden. 8

117 SCHADSTOFFEMISSIONEN Das Gebiet wird wie in der unten stehenden Grafik dargestellt - stark durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen belastet. Für die Schadstoffe Kohlenmonoxid und Benzol ist fast ausschließlich der motorisierte Verkehr verantwortlich; für Stickoxide und Feinstaub liegt der verkehrsbedingte Anteil bei rund 70%. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) entstehen fast zur Hälfte durch Verkehr, während der restliche Teil hauptsächlich durch die Verwendung von Lösungsmitteln bei verschiedenen Tätigkeiten erzeugt wird. Der Anteil der Müllverbrennungsanlage an den NOx-Emissionen liegt bei etwa 3%, während diese für die übrigen Schadstoffe als nahezu unerheblich gilt. Die Emissionsquelle Heizung ist lediglich bei der SOx-Belastung zu erkennen, die im Übrigen angesichts der gemessenen Konzentrationswerte nicht mehr bedenklich ist. In den Wintermonaten von November bis April steigt jedoch der durch Heizungen erzeugte Anteil an der NOx- und PM 10 - Belastung auf 30%, während der verkehrsbedingte Anteil dieser Schadstoffbelastungen in beiden Fällen bei 60% liegt. Der Beitrag der Gewerbebetriebe an der Luftverschmutzung erscheint völlig sekundär, wenngleich insbesondere die Feinstaubemissionen in der Nähe der Gewerbestandorte eine gewisse Belastung darstellen können. Emissionen im Bozner Talkessel (Jahr 2000 ) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% CO VOC NOx PM10 SOx Benzol Verkehr Feuerungsanlagen Gewerbe Andere Quellen Graf. 6: Emissionen im Ballungsraum Bozner Talkessel im Jahr 2000 Quelle: Amt für Luft und Lärm Eine detaillierte Analyse der verkehrsbedingten Emissionen bietet Aufschluss über den Anteil der Fahrzeugtypen an der Stickoxid- und Feinstaubbelastung. Stickoxide beinhalten NO 2 und sind gleichzeitig auch NO 2 -Vorläufer-Schadstoffe; sie werden hauptsächlich durch Pkws aufgrund ihrer großen Anzahl und durch Lkws und Busse aufgrund ihrer hohen Emissionen verursacht. Zur Feinstaubbelastung tragen hingegen alle Fahrzeugklassen in einem bestimmten Ausmaß bei. Erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Feinstaubbelastung der zweirädrigen Fahrzeuge sogar die der leichten Nutzfahrzeuge (Lieferwagen usw.) überschreitet. 9

118 Nox: Verkehrsbedingte Emissionen Nutzfahrzeuge >3,5t 46% Pkws 47% 7% Nutzfahrzeuge <3,5t Graf. 7: Verkehrsbedingte Emissionen von Stickoxiden im Ballungsraum Bozner Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm PM10: Verkehrsbedingte Emissionen Motorräder 19% Pkws 33% Nutzfahrzeuge >3,5t 36% Nutzfahrzeuge <3,5t 12% Graf. 8: Verkehrsbedingte Emissionen von PM10 im Ballungsraum Bozner Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm 10 BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT UND PROGNOSE Daten der Luftqualität und jene des Emissionskatasters bieten Aufschluss über den Zusammenhang zwischen Emission und Immission. Der Verkehr hat einschneidende und entscheidende Auswirkungen auf die Messwerte, die an den ortsfesten Messstationen am Hadrian- und Verdiplatz erhoben wurden. Die Messstation in der Claudia-Augusta-Straße zeigt eine deutliche Belastung durch die Emissionen von Gewerbebetrieben; zumindest für die bis zum Jahr 2002 gemessenen Feinstaubwerte. Die Werte für das Jahr 2003 verweisen auf einen deutlichen Rückgang dieser Schadstoffeinträge. Auch durch das partielle Fahrverbot entlang der Claudia-Augusta-Straße wurden schließlich Luftwerte verzeichnet, die insgesamt besser als an den beiden anderen ortsfesten Messstationen sind. Die bisherigen Messungen aus dem Jahr 2004 bestätigen diese Entwicklung.

119 Die verkehrsbedingte Belastung wird auch durch Benzolmessungen bestätigt, aus denen hervorgeht, dass die Grenzwerte an einigen Stellen der Stadt überschritten werden. Die an zahlreichen Stellen des Gebietes und bei verschiedenen Anlässen durchgeführten Messkampagnen zeigen, dass große Wohngebiete und insbesondere Bereiche in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen von den Problemschadstoffen PM 10 und NO 2 betroffen sind. Da die kritischsten Werte meist bei ungünstigen Wetterlagen gemessen werden, die gewöhnlich mit den kältesten Tagen im Jahr zusammenfallen, muss natürlich auch der Anteil der heizungsbedingten Emissionen berücksichtigt werden. Die Prognosen für die nächsten Jahre lassen auf eine beträchtliche Reduktion der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen allgemein schließen. Die Reduktion betrifft alle kritischen Schadstoffe. Die Benzolkonzentrationen werden wahrscheinlich noch vor 2010 den Jahresgrenzwert von 5 µg/m³ erreichen. Erhebliche Reduktionen werden auch bei den Stickoxiden erwartet, es bestehen gute Chancen, den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ bis zum Jahr 2010 einzuhalten. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hingegen die PM 10 -Grenzwerte. Ohne einschneidende Maßnahmen scheint es nicht möglich, den für das Jahr 2005 festgelegten Grenzwert von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes im Jahr einzuhalten. Die Reduktion der fahrzeugbedingten PM 10 -Emissionen reicht wahrscheinlich nicht aus, um das Erreichen der Grenzwerte zu gewährleisten. Noch schwieriger erscheint die Einhaltung der für das Jahr 2010 festgelegten Grenzwerte. Zahlreiche Indikatoren sprechen dafür, dass die Entwicklung des Fahrzeugbestandes, wie sie sich angesichts der EU-Bestimmungen abzeichnet, nicht ausreicht, um das Einhalten des Jahresmittels von 20 µg/m³ und höchstens sieben Überschreitungen des Tagesmittelwertes jährlich zu gewährleisten. Daher ist es unumgänglich, in den kommenden Jahren am Fahrzeugbestand spezifische Maßnahmen zu treffen. In diesem Bereich sind verschiedene technologische Errungenschaften bereits verfügbar, allerdings auf EU-Ebene noch nicht Vorschrift. Das Nach- bzw. Ausrüsten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern könnte einen wichtigen, vielleicht sogar entscheidenden Beitrag zur Lösung des Problems darstellen. Zu den Heizungen sei vermerkt, dass nunmehr nahezu das gesamte Gebiet mit Erdgas versorgt wird, so dass hier keinerlei bedeutende Änderungen der Emissionswerte zu erwarten sind. Auch in diesem Bereich tragen die neuen auf dem Markt angebotenen Technologien zur Reduktion der Schadstoffemissionen bei, weshalb der Austausch von alten Anlagen durch neue umweltfreundliche Systeme gefördert werden sollte. Auf jeden Fall sollte man der Einrichtung von großen zentralen Heizanlagen und von Fernheizwerken den Vorrang geben und restriktivere Bestimmungen für den NOx-Ausstoß anwenden. Die Entwicklung bei den Industrieanlagen hat bereits eine wesentliche Reduktion der Schadstoffemissionen bewirkt, und auch hier zeichnet sich in den kommenden Jahren ein positiver Trend ab. Mit den jüngst verabschiedeten Bestimmungen zu den Emissionen großer Industrieanlagen sollte ein zusätzlicher Rückgang der Emissionen begünstigt werden. Ein Problem für sich stellt die Verbrennung von Holz in den Hausfeuerungen dar. Durch die nicht korrekte Handhabung der privaten Öfen können zahlreiche, besonders gefährliche Schadstoffe erzeugt werden, die für die Menschen im betreffenden Haus bzw. für das unmittelbare Umfeld problematisch sein können. Auch wenn dieses Problem in den dichter besiedelten Ortschaften des Gebiets eindeutig geringer ist, sollten auf jeden Fall konsequente Kontrollmethoden festgelegt werden, um den unsachgemäßen Gebrauch von solchen Anlagen in Ortschaften auf ein Minimum zu beschränken. 11

120 ZIELWERTE Die Festlegung der Zielwerte erfolgt nach den Kriterien von Kapitel 3.4 des Luftqualitätsplanes. Somit werden die Grenzwerte schrittweise und baldmöglichst eingehalten. Die folgenden Tabellen zeigen den geltenden Grenzwert, die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge und den Zielwert. Diese sind nach Jahren gestaffelt und nur für jene Schadstoffe aufgelistet, deren Grenzwert überschritten wurde. In der fünften Spalte findet sich der Prozentanteil der Schadstoffverminderung, der durch den Zielwert vorgegeben wird, im Verhältnis zum Mittelwert der vergangenen drei Jahre. Luftqualitätsziel für PM 10 : Jahresmittelwert in µg/m³ Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 33 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert % % % % % % Tab. 7: Luftqualitätsziele der Jahresmittelwerte für PM % Luftqualitätsziel für PM 10 : Anzahl der jährlichen Überschreitungen in Tagen Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 56 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert 2004* % % % % % % % Tab. 8: Luftqualitätsziele der jährlichen Überschreitungen für PM 10, * Tagesmittelwert von 55µg/m³ Luftqualitätsziel für NO 2 : Jahresmittelwert in µg/m³ Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 51 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert % % % % % % Tab. 9: Luftqualitätsziele der Jahresmittelwerte für NO % 12

121 Luftqualitätsziel für Benzol: Jahresmittelwert in µg/m³ Mittelwert der letzten 3 Jahre gemessener Werte: 6,8 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert ,5 4% % % % % % Tab. 10: Luftqualitätsziele der Jahresmittelwerte für Benzol Das größte Problem besteht im Überschreiten der PM 10 -Tagesmittelwerte. Schon heute wird der Grenzwert plus Toleranzmarge deutlich überschritten, und künftig ist sogar mit einer Reduktion in der Größenordnung von 90% zu rechnen. Es ist also dringender Handlungsbedarf gegeben es bedarf nicht nur sofortiger, sondern auch umfangreicher Maßnahmen. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass durch die Einhaltung dieses Grenzwertes gleichzeitig auch der festgelegte Jahresmittelwert eingehalten wird. Im Hinblick auf die NO 2 -Belastung, sollte die Reduktion durch die Modernisierung des Fahrzeugbestandes ausreichen, um die Grenzwerte bis zum Jahr 2008 einzuhalten. Dennoch besteht auch hier rascher Handlungsbedarf, da bis heute der Grenzwert plus Toleranzmarge beinah überschritten wird. Die günstigen Entwicklungen der vergangenen Jahre lassen darauf schließen, dass durch die Maßnahmen zur Reduktion der PM 10 - und NO 2 -Werte der Grenzwert für Benzol (2010) bereits im Jahr 2007 eingehalten wird. PROGRAMM ZUR REDUKTION DER LUFTVERSCHMUTZUNG Alle Gemeinden, deren Gebiet zur Gänze oder teilweise ins Untersuchungsgebiet fällt, müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen an der Erstellung eines gemeinsamen Programms beteiligen. Dabei bildet die übergemeindliche Vereinbarung die Grundlage zur Erstellung des Reduzierungsprogramms der Luftverschmutzung. In der übergemeindlichen Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten, Maßnahmen zu verabschieden bzw. besondere Initiativen zu fördern, deren Einzelheiten gemeinsam festgelegt werden. Die Gemeinde Bozen übernimmt die Koordination; sie organisiert die Treffen und bemüht sich, alle Beteiligten in das Programm zu involvieren. Die Gemeinden, die außerhalb des Gebietes Bozner Talkessel, aber im Einzugsgebiet der Stadt Bozen liegen, können in geplante Initiativen eingegliedert werden. Dies gilt in erster Linie für die Gemeinden von Andrian, Auer, Jenesien, Kaltern, Karneid, Mölten, Neumarkt, Ritten, Sarntal und Terlan. Das Land erkennt die übergemeindliche Vereinbarung als wesentliches umweltpolitisches Instrument zur Luftreinhaltung in diesem Gebiet an. Das Land unterstützt und beteiligt sich finanziell an den im Reduzierungsprogramm der Luftverschmutzung enthaltenen Initiativen zur Verminderung der Schadstoffemissionen oder zur Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen. Eine weitere Interventionsmöglichkeit wird durch den Aktionsplan geboten, der bereits im Gebiet der Gemeinde Bozen gilt, und der ab dem Jahr 2006 auch in den Gemeinden Leifers, Eppan, 13

122 Branzoll und Pfatten Anwendung finden wird. Im Programm müssen also Möglichkeiten zur Harmonisierung und Abstimmung der Maßnahmen in den Gemeinden festgelegt werden, um so die bestmögliche Umsetzung der Aktionspläne zu gewährleisten. ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT Die Überwachung der Luftqualität ist das wichtigste Instrument zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und erfolgt hauptsächlich durch die ortsfesten Messstationen, mit denen die Luftqualität erhoben wird. Das Gesetz sieht die Einrichtung einer Messstation für jedes städtische Siedlungsgebiet, also pro Einwohner vor. Neben den Messungen mit der ortsfesten Messstation müssen auch andere Maßnahmen zur Überwachung der Luftbelastungen vorgesehen werden, wie z.b. Messkampagnen mit Passivsammlern, mit mobilen Messstationen oder mit einzelnen Messgeräten. Bei der Überwachung sind die Hauptursachen für die Luftverschmutzung zu berücksichtigen; in diesem Gebiet muss daher vor allem dem Verkehr als wichtigste Emissionsquelle besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zudem veranlassen neue nationale Anweisungen die Hintergrundbelastung nicht außer Acht zu lassen. Deshalb wird im Ballungsraum eine Background- Station in Betrieb genommen, die die Luftqualität für den größten Teil der Bevölkerung überwacht. Aber auch die Luftverschmutzung durch Gewerbebetriebe, die in der Nähe der Wohnsiedlungen Schadstoffe, vor allem Staub, erzeugen, muss weiterhin kontrolliert werden. Die Konfiguration des Systems zur Luftqualitätsüberwachung muss daher einerseits eine kontinuierliche Kontrolle der verkehrsbelasteten Gebiete gewährleisten, andererseits muss dieses System so flexibel gestaltet sein, dass auch eine Kontrolle verschiedener Schadstoffquellen mit lokal begrenzten Auswirkungen (z.b. in Oberau) möglich ist. Derzeit finden sich im Bozner Talkessel vier ortsfeste Messstationen, also deutlich mehr als gesetzlich gefordert. Alle Messstationen liegen im Gemeindegebiet von Bozen. In Anbetracht der oben erläuterten Tatsachen reichen zwei ortsfeste Messstationen im Bozner Talkessel aus, ergänzt durch regelmäßige Kontrollen der Luftqualität in Stadtvierteln, die in der Nähe bedeutender Emissionsquellen liegen. Im Ballungsraum Bozner Talkessel ist daher die Einrichtung von zwei ortsfesten Messstationen erforderlich, von denen eine zur Messung der Hintergrundbelastung bestimmt ist. Diese Messstation wird im südlichen Teil des Ballungsraumes errichtet, wobei das Territorium Leifers sich als geeignet erweist. Die ortsfeste Messstation in Leifers wird innerhalb in Betrieb genommen. Daher ist geplant, in den kommenden Jahren die kontinuierlichen Messstationen am Verdiplatz und in der C.-Augusta-Straße umzuwidmen bzw. einzustellen. Der Betrieb der Messstation am Verdiplatz soll im Jahr 2005 nach der Erhebung einer Reihe von Vergleichsdaten mit der Messstation am Hadrianplatz eingestellt werden. Die Werte der vergangenen Jahre legen den Schluss nahe, dass die Daten eine wesentliche Übereinstimmung der Verlaufskurven ergeben werden. Die Messstation an der C.-Augusta-Straße wird im Laufe des Jahres 2005 umgewidmet; zuvor soll geprüft werden, ob die Daten die Werte der vergangenen Monate bestätigen und damit eine Luftqualität ergeben, die eindeutig besser als an anderen Stellen der Stadt ist. Die Messstellen, deren Betrieb eingestellt wird, werden weiterhin als Standorte für periodische Messkampagnen genutzt. Außerdem werden spezifische Feinstaub-Messkampagnen durchgeführt, 14

123 mit Hilfe von Geräten, die sich problemlos an Standorte neben den aktivsten Emissionsquellen anbringen lassen. Die Messstation in der Amba-Alagi-Straße hat primär die Aufgabe, als Referenz-Station die Ozonkonzentration im sommerspezifischen Gebiet Süden-Talsohle zu messen, und wird als Background-Station für den Schutz der Vegetation (Stickoxid-Belastung) verwendet. Messort Messart SO 2 NOx PM 10 Benzol CO PAKs Metalle 1 Bozen Hadrianplatz 3 Leifers (Ort noch zu bestimmen) 4 Bozen C.-Augusta-Str. 5 Bozen Verdiplatz Gebiete, die sich in der Nähe 6 von industriellen Emissionsquellen befinden kontinuierliche Messung kontinuierliche Messung Messkampagne Messkampagne Messkampagne X X X X X X 7 Branzoll Messkampagne X X X X X Tab. 11: Überwachungssystem im Ballungsraum Bozner Talkessel Die Messkampagnen werden wie folgt periodisch vorgenommen: X X X X X X Messort 4 5 Gesamtanzahl der Messkampagnen in den nächsten fünf Jahren 10 (zweimal im Jahr ) 10 (zweimal im Jahr) Zeitraum Mindestens einmal im Winter und einmal im Sommer Mindestens einmal im Winter und einmal im Sommer Dauer der einzelnen Messkampagnen (Angaben in Tagen) (zweimal im Jahr ) In verschiedenen Jahreszeiten im gleichen Jahr Einmal im Winter und einmal im Sommer Tab. 12: Messkampagnen im Ballungsraum Bozner Talkessel in den nächsten fünf Jahren 15 Die Beurteilung der Luftqualität wird den Gemeinden jährlich vorgelegt. Diese dient als Grundlage für die übergemeindlichen Treffen, wobei das Erreichen der Luftqualitätsziele überprüft wird. Wurden diese nicht erreicht, so muss das Programm zur Reduktion der Luftverschmutzung geändert bzw. erweitert werden. 15

124 MERANER TALKESSEL ALLGEMEINE DATEN Namen und Kennzahl des Ballungsraumes: Meraner Talkessel / 404 Luftqualität: Größe: Orographische Merkmale: Überschreitung von mindestens einem gesetzlichen Grenzwert, weshalb das Gebiet den Kriterien von Buchstabe a) des Art. 3 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität entspricht. Der Ballungsraum umfasst eine Fläche von 48 km², deren obere Grenze ca. 200 Meter über der Talsohle bzw. auf 500 m Seehöhe liegt. Talgebiet, in dem Etsch und Passer zusammenfließen und wo drei Täler aufeinander treffen. Die Bergkette im Norden schützt den Talkessel vor den Nordwinden, während sich nach Süden hin das Etschtal öffnet. Meteorologische Merkmale: Der Ballungsraum ist im Winter gekennzeichnet durch häufige und lang anhaltende Inversionswetterlagen mit geringem Luftaustausch. Die Windzirkulation wird hauptsächlich durch das Etschtal beeinflusst, während der Vinschgau und das Passeiertal eine geringere Rolle spielen. Andere Merkmale: Der Ballungsraum weist folgende Merkmale auf: hohe Siedlungsdichte (1011,8 Einwohner/km²), gut ausgebautes Verkehrsnetz, zahlreiche größere Gewerbebetriebe. GEMEINDE EINWOHNER FLÄCHE IN KM² Meran ,8 Lana ,1 Algund ,5 Marling ,2 Burgstall ,6 Tscherms ,5 Dorf Tirol 444 2,4 Gesamt ,1 Tab. 13: Betroffene Einwohner (Volkszählung 1991) und Fläche der Gemeinden, die im Ballungsraum erfasst sind. 16

125 Algund Lagundo Dorf Tirol Tirolo Meran Merano Marling Marlengo Tscherms Cermes Lana Burgstall Postal Abbildung 2: Das Untersuchungsgebiet ist gelb markiert. Die durchgehenden schwarzen Linien zeigen die Gemeindegrenzen an, die strichlierten lila Flächen entsprechen dem Autobahnbereich. Die Ortschaften wurden als braun punktierte Flächen dargestellt; die roten, blauen, hellblauen und grünen Linien entsprechen dem Verkehrsnetz; darüber hinaus wurde auch der Geländeverlauf außerhalb des Gebiets eingezeichnet. 17

126 LUFTQUALITÄT Überwachung der Bewertung der Messstationen Luftqualität Luftqualität Kontinuierliche Messung Jährlich 1 Verkehrsorientierte Station (ME1) 1 Background-Station (EL1) Tab. 14: Luftqualitätsmanagement Ab dem Jahr 2006 sind auch die Daten von der Station EL1 (genaue Position noch zu bestimmen) zu berücksichtigen. Die unten stehenden Tabellen geben Auskunft über die 2003 an der ortsfesten Messstelle ME1 in der Trogmannstraße gemessenen Konzentrationswerte. Schadstoff Gemessener Jahresmittelwert (2003) Jahresgrenzwert (Jahresmittelwert) Überschreitung des Grenzwertes NO 2 35 µg/m³ 40 µg/m³ NEIN PM 10 (2005) PM 10 (2010) 39,6 µg/m³ 40 µg/m³ NEIN 39,6 µg/m³ 20 µg/m³ JA Blei 0,08 µg/m³ 0,5 µg/m³ NEIN Benzol 1,6 µg/m³ 5 µg/m³ NEIN Tab. 15: Gemessener Jahresmittelwert und Jahresgrenzwert im Ballungsraum Meraner Talkessel im Jahr 2003 Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. Schadstoff Anzahl der gemessenen Überschreitungen (2003) SO 2 0 SO 2 0 NO 2 0 PM 10 (ab 2005) PM 10 (ab 2010) Jahresgrenzwert (Anzahl der Überschreitungen) 350 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf) 125 µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht mehr als 3-mal im Jahr überschritten werden darf 200 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf 50 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf 50 µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7-mal im Jahr überschritten werden darf Überschreitung des Grenzwertes NEIN NEIN NEIN JA JA CO 0 10 mg/m³ als 8-Stunden-Mittelwert NEIN Tab. 16: Anzahl der Überschreitungen des Jahresmittelwerts Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. 18

127 Neben den ortsfesten Messungen wurden in den letzten fünf Jahren auch noch folgende Messkampagnen mit Hilfe einer mobilen Messstation durchgeführt. Messort Zeitraum Messtage Meran Gampenstr. 17/11/ /12/ Meran Alpinistr. (unter Villa Emma) 04/12/ /01/ Marling 25/03/ /04/ Meran Freiheitsstr. 22/03/ /04/ Meran Freiheitsstr. 20/03/ /04/ Tab. 17: Durchgeführte Messkampagnen im Ballungsraum Meraner Talkessel Zusätzlich zu den Messkampagnen mit der mobilen Messstation wurde ab dem Jahr 2000 im Meraner Stadtgebiet auch die Benzolbelastung erhoben. Benzolkontrollen wurden an 25 Stellen durchgeführt, fünf Messorte befanden sich entlang von viel befahrenen Straßen und Plätzen und 20 in verschiedenen Wohngebieten. Die analytische Untersuchungsmethode besteht in der Anwendung von Passivsammlern mittels Adsorptionsröhrchen, die an 25 ausgewählten Stellen in ca. 2,5 m Höhe über dem Boden zwei Wochen lang aufgestellt wurden. Am Ende dieser Messperiode werden die Adsorptionsröhrchen eingesammelt und im Labor analysiert. Jedes Jahr wurden zwischen 5 und 7 Messkampagnen über einen Zeitraum von jeweils zwei Wochen durchgeführt; zum Jahresende konnte für jede der 25 Messstellen die durchschnittliche Benzolkonzentration auf Jahresbasis berechnet werden. Monitoraggio di BENZENE a Merano: medie annuali , 2001, 2002 e 2003 Benzolüberwachung in MERAN: Jahresmittelwerte , 2001, 2002 und ,0 9,0 8,0 7,0 6,0 µg/m³ 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0, A B C D E Graf. 9: Benzolüberwachung im Ballungsraum Meraner Talkessel an 25 Messstellen Quelle: Landeslabor für Luftanalyse In der oben dargestellten Grafik kann man erkennen, dass der höchste erfasste Jahresmittelwert der Benzolkonzentration in der Luft im Jahr 2000 bei 8,3 µg/m³ lag und dass dieser Wert 2003 auf 6,5 µg/m³ gesunken ist. Der Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit, der bis 2010 erreicht werden soll, liegt bei 5 µg/m³. Auffallend ist weiters die Tatsache, dass die Benzolkonzentrationswerte mit zunehmender Entfernung von den verkehrsbelasteten Zonen sinken In der Tabelle 18 wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre mit Angabe der Schadstoffe zusammengefasst, bei denen die Grenzwerte überschritten wurden. 19

128 ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE Schadstoff Grenzwert NO 2 40 µg/m³ als Jahresmittelwert NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NO µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - JA JA JA PM µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7-mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA Benzol 5 µg/m³ als Jahresmittelwert - - NEIN (JA) NEIN SO 2 SO µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf 125 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 3-mal im Jahr überschritten werden darf NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN CO 10 mg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 8-mal im Jahr überschritten werden darf Tab. 18: Übersicht der Überschreitungen der Grenzwerte NEIN NEIN In Meran besteht eine ortsfeste Messstation (ME1) am Stadteingang in der Trogmannstraße. Hier handelt es sich um eine direkt dem Verkehr ausgesetzte Messstelle. Die NO 2- Werte weisen bei einem Vergleich der Jahresmittelwerte (ab 1991) eine mehr oder weniger stationäre Entwicklung knapp unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) auf. Die Feinstaubbelastung im Meraner Talkessel ist kritisch, im Winter werden die für PM 10 vorgesehenen Tagesmittelwerte häufig auch an mehreren aufeinander folgenden Tagen überschritten. Diese Überschreitung der Grenzwerte ist hauptsächlich auf den Verkehr sowie auf eine längere Windstille und auf die Inversionswetterlage zurückzuführen. In den meisten Fällen wurde ein Fahrverbot durch aufkommenden Nordföhn vermieden. In zwei Fällen aber war ein Fahrverbot unumgänglich. Obwohl nur ein kleiner Anteil der Straßen im Zentrum von Meran vom Fahrverbot betroffen war und dieses Fahrverbot nur für den Zeitraum von 9.00 bis verhängt worden war, sank die PM 10- Konzentration in dieser Zeit. Inwieweit das Fahrverbot zur PM 10 -Reduktion beigetragen hat, lässt sich jedoch nur schwer genau quantifizieren, da auch die Witterung sich entscheidend auf den Abbau der Schadstoffe auswirken kann. Auf ein Niveau unter dem Grenzwert von 5 µg/m³ sind die Benzolkonzentrationen an der ortsfesten Messstation gesunken. Diese Reduktion ist nicht nur auf die Verringerung des Benzolgehalts im Benzin, sondern auch auf die Zunahme der Dieselfahrzeuge zurückzuführen. Die Belastung durch die anderen Schadstoffe (CO und SO 2 ) hält sich absolut in Grenzen. 20

129 Ergebnisse der Messkampagnen Im Gebiet Meraner Talkessel wurden in den letzten fünf Jahren fünf Messkampagnen mit der mobilen Messstation durchgeführt, wovon vier Kampagnen im Gebiet der Gemeinde Meran stattfanden. Daher kann man davon ausgehen, dass die Luft in der Gemeinde Meran mit dem zusätzlichen Einsatz einer ortsfesten Messstation ausreichend analysiert wurde. In den angrenzenden Gemeinden, die ebenfalls in diesem Gebiet erfasst werden, war die mobile Messstation hingegen eher selten eingesetzt worden. Ein Vergleich der mit der mobilen Messstation gemessenen Daten und der an der ortsfesten Messstation erhobenen Daten zeigt, dass die Entwicklung der Tagesmittelwerte der beiden Messstationen im Allgemeinen übereinstimmt. Bei den Messungen in der Freiheitsstraße wurden tendenziell höhere Werte als an der ortsfesten Station gemessen. Diese Abweichungen, die 2002 etwas ausgeprägter waren, können auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden. Folgende Gründe kommen in Frage: - Transport von Stickoxiden und Entstehung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) an von der Emissionsquelle weit entfernten Stellen; - Transport von Staubmaterial von großen Baustellen, die die Messungen des Jahres 2002 beeinflusst haben können; - lokale Erzeugung von Schadstoffen durch das Vorbeifahren zahlreicher Busse. Diese Messkampagnen zeigen unabhängig von der spezifischen Situation vor Ort dass auch in Meran wie in anderen Orten Südtirols die Luftqualität in großen Teilen des Gebietes recht einheitlich ist. Weiters kann man erkennen, dass die Messstation in der Trogmannstraße (ME1) durchaus repräsentativ für ein großes Gebiet und somit tendenziell für den gesamten Meraner Talkessel ist. NO2-22/3/ /4/2002 Cab. mobile C.so Libertà / Mobile Messstation Freiheitsstraße µg/m³ ME1 MOB. 0 Graf. 10: NO 2 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Freiheitsstraße) und ortsfeste Messstation ME Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie 21

130 NO2-20/3/ /4/2003 Cab. mobile C.so Libertà / Mobile Messstation Freiheitsstraße µg/m³ ME1 MOB. 0 Graf. 11: NO 2 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Freiheitsstraße) und ortsfeste Messstation ME Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie SCHADSTOFFEMISSIONEN Das Gebiet wird wie in der unten stehenden Grafik dargestellt - stark durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen belastet. Für die Schadstoffe Kohlenmonoxid und Benzol ist fast ausschließlich der motorisierte Verkehr verantwortlich; für Stickoxide und Feinstaub liegt der verkehrsbedingte Anteil bei rund 70%. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) entstehen fast zur Hälfte durch Verkehr, während der restliche Teil hauptsächlich durch die Verwendung von Lösungen in diversen gewerblichen Betrieben erzeugt wird. Man beachte, dass die Emissionsquelle Heizung sich nicht besonders auf die SOx-Belastung auswirkt, die im Übrigen angesichts der gemessenen Konzentrationswerte nicht mehr bedenklich ist. In den Wintermonaten von November bis April steigt jedoch der durch Heizungen erzeugte Anteil an NOx auf 30% und die heizungsbedingte PM 10- Belastung auf 21%; der verkehrsbedingte Anteil dieser Schadstoffbelastungen liegt hingegen bei 60% und 70%. Emissionen im Meraner Talkessel (Jahr 2000) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% CO VOC NOx PM10 SOx Benzol Verkehr Feuerungsanlagen Gewerbe Andere Quellen Graf. 12: Gesamtemissionen im Ballungsraum Meraner Talkessel 22

131 Quelle: Amt für Luft und Lärm Eine detaillierte Analyse der verkehrsbedingten Emissionen gibt Aufschluss über den Anteil der diversen Fahrzeugtypen an der Erzeugung der Problemschadstoffe Stickoxide und Feinstaub. Stickoxide, die Teil von NO 2 und gleichzeitig auch NO 2 -Vorläufer-Schadstoffe sind, werden hauptsächlich durch normale Pkws und durch umweltbelastende Fahrzeugarten wie Lkws und Busse verursacht. NOx: Verkehrsbedingte Emissionen 43% Nutzfahrzeuge >3,5t 51% Pkws 6% Nutzfahrzeuge <3,5t Graf. 13: Verkehrsbedingte Emissionen von Stickoxiden (NOx) im Ballungsgebiet Meraner Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm Zur Feinstaubbelastung tragen hingegen alle Fahrzeugklassen in einem bestimmten Ausmaß bei. Erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Feinstaubbelastung der zweirädrigen Fahrzeuge sogar die der leichten Nutzfahrzeuge (Lieferwagen usw.) überschreitet. PM10: Verkehrsbedingte Emissionen Motorräder 14% Pkws 33% 41% Nutzfahrzeuge > 3,5 t Nutzfahrzeuge < 3,5 t 12% Graf. 14: Verkehrsbedingte Emissionen von Feinstaub (PM ) im Ballungsgebiet Meraner Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm 23

132 BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT UND PROGNOSE Die Luftqualitätsdaten und der Emissionskataster geben Aufschluss über die Zusammenhänge zwischen Emissionen und Immissionen. Man kann daher behaupten, dass der Verkehr der Hauptverursacher der gemessenen Konzentrationswerte ist. Meran ist die Stadt, in der der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ für PM 10 am häufigsten überschritten wird. Die Jahresmittelwerte stimmen im Übrigen ziemlich mit denen von Bozen überein. Die Ursachen für diese Situation wurden bereits im Kapitel beschrieben; sie scheinen von besonderen Wetterlagen abzuhängen, die sich 2003 anscheinend noch verschärft haben. Dies führt dazu, dass in einem relativ großen Gebiet, das auch weite Teile der angrenzenden Gemeinden umfasst, ähnliche PM 10 -Konzentrationswerte festgestellt wurden. In der Tat breiten sich Schadstoffe wie PM 10 und NO 2 aufgrund der extrem hohen atmosphärischen Stabilität in einem großen Gebiet einheitlich in horizontaler Richtung aus, wodurch die Entwicklung einer Vertikalbewegung der Luftmassen verhindert wird. Aufgrund der ausgeprägten vertikalen Schichtung sinken die Konzentrationswerte mit zunehmender Entfernung von der Talsohle. Bei NO 2 werden heute schon Werte unter dem für 2010 vorgesehenen Grenzwert gemessen. Das heißt aber nicht, dass nicht auch dieser Schadstoff im Auge behalten werden muss, zumal der Grenzwert nur leicht unterschritten wird und die Lage in den letzten Jahren stationär blieb. Für Benzol wurden mit Ausnahme einiger Stellen in der Stadt niedrige Werte gemessen. Die Werte sind jedoch konstant stark rückläufig. Bei den anderen Schadstoffen wurden sehr niedrige Werte weit unter den Grenzwerten festgestellt. Insgesamt kann man behaupten, dass die Stadt Meran wie viele andere Teile Südtirols durch hohe Feinstaubwerte (PM 10 ) belastet ist; dieses Problem duldet keinen Aufschub und muss daher vordringlich gelöst werden. Hauptemissionsquelle ist zweifelsohne der Verkehr. Da die kritischsten Werte meist an den kältesten Tagen im Jahr mit besonders ungünstiger Wetterlage gemessen werden, muss natürlich auch der Anteil der heizungsbedingten Emissionen berücksichtigt werden. Die Prognosen für die nächsten Jahre weisen auf eine beträchtliche Reduktion der Verkehrsemissionen hin. Die Reduktion betrifft alle kritischen Schadstoffe. Die Benzolkonzentrationen werden wahrscheinlich noch vor 2010 an allen Stellen des Gebiets den Jahresgrenzwert von 5 µg/m³ unterschreiten. Erhebliche Reduktionen werden auch bei den Stickoxiden erwartet, es bestehen gute Chancen, dass auch in den nächsten Jahren die Grenzwerte eingehalten werden können. Besondere Aufmerksamkeit ist dagegen auf die PM 10 -Grenzwerte zu verwenden. Ohne einschneidende Maßnahmen scheint es nicht möglich, den für das Jahr 2005 festgelegten Grenzwert von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwerts im Jahr einzuhalten. Die Reduktion der PM 10 - Emissionen, die aus der Fuhrparkerneuerung entsteht, reicht wahrscheinlich nicht aus, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten. Noch schwieriger erscheint das Einhalten der für das Jahr 2010 festgelegten Grenzwerte. Zahlreiche Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Entwicklung der Fahrzeuge, wie sie sich angesichts der EU-Bestimmungen abzeichnet, nicht ausreicht, um den Jahresmittelwert von 20 µg/m³ und die höchstens sieben Überschreitungen des Tagesmittelwerts im Jahr einzuhalten. 24

133 Daher ist es unumgänglich, in den kommenden Jahren spezifische Maßnahmen am Fahrzeugbestand zu treffen. In diesem Bereich sind verschiedene technologische Errungenschaften bereits verfügbar, allerdings auf EU-Ebene noch nicht Vorschrift. Das Nach- bzw. Ausrüsten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern könnte einen wichtigen, vielleicht sogar entscheidenden Beitrag zur Lösung des Problems darstellen. Zu den Heizungen sei vermerkt, dass nunmehr nahezu das gesamte Gebiet mit Erdgas versorgt wird, so dass hier keinerlei bedeutende Änderungen der Emissionswerte zu erwarten sind. Auch in diesem Bereich tragen die neuen auf dem Markt angebotenen Technologien zur Reduktion der Schadstoffemissionen bei, weshalb der Austausch von alten Anlagen durch neue umweltfreundliche Systeme gefördert werden sollte. Auf jeden Fall sollte man der Einrichtung von großen zentralen Heizanlagen und von Fernheizwerken den Vorrang geben, und restriktivere Bestimmungen für den NOx-Ausstoß anwenden. Die Entwicklung bei den Industrieanlagen hat bereits eine wesentliche Reduktion der Schadstoffemissionen bewirkt, und auch hier zeichnet sich in den kommenden Jahren ein positiver Trend ab. Mit den jüngst verabschiedeten Bestimmungen zu den Emissionen großer Industrieanlagen sollte ein zusätzlicher Rückgang der Emissionen begünstigt werden. Ein Problem für sich stellt die Verbrennung von Holz in den Hausfeuerungen dar. Durch die nicht korrekte Handhabung der privaten Öfen können zahlreiche, besonders gefährliche Schadstoffe erzeugt werden, die für die Menschen im betreffenden Haus bzw. für das unmittelbare Umfeld problematisch sein können. Auch wenn dieses Problem in den dichter besiedelten Ortschaften des Gebiets eindeutig geringer ist, sollten auf jeden Fall konsequente Kontrollmethoden festgelegt werden, um den unsachgemäßen Gebrauch von solchen Anlagen in Ortschaften auf ein Minimum zu beschränken. ZIELWERTE Die Festlegung der Zielwerte erfolgt nach den Kriterien von Kapitel 3.4 des Luftqualitätsplanes. Somit werden die Grenzwerte schrittweise und baldmöglichst eingehalten. Die folgenden Tabellen zeigen den geltenden Grenzwert, die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge und den Zielwert. Diese sind nach Jahren gestaffelt und nur für jene Schadstoffe aufgelistet, deren Grenzwert überschritten wurde. In der fünften Spalte findet sich der Prozentanteil der Schadstoffverminderung, der durch den Zielwert vorgegeben wird, im Verhältnis zum Mittelwert der vergangenen drei Jahre. Luftqualitätsziel für PM 10 : Jahresmittelwert in µg/m³ Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 33 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert % % % % % % % Tab. 19: Luftqualitätsziele der Jahresmittelwerte für PM 10 25

134 Luftqualitätsziel für PM 10 : Anzahl der jährlichen Überschreitungen in Tagen Dreijahresmittelwert (2001, 2002,2003): 70 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert 2004* % % % % % % % Tab. 20: Luftqualitätsziele der jährlichen Überschreitungen für PM 10, * Tagesmittelwert von 55 µg/m³ Die Tabellen 19 und 20 zeigen deutlich, dass das größte Problem im Überschreiten der PM 10 - Tagesmittel besteht. Schon heute wird die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge deutlich überschritten, und künftig ist sogar mit einer nötigen Reduktion in der Größenordnung von 90% zu rechnen. Es ist also dringender Handlungsbedarf gegeben und es bedarf nicht nur sofortiger, sondern auch umfangreicher Maßnahmen. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass durch die Einhaltung dieses Grenzwertes gleichzeitig auch der festgelegte Jahresmittelwert eingehalten wird. Hinsichtlich der anderen Schadstoffe sind für die kommenden Jahre keine Reduktionsmaßnahmen erforderlich, da die Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Maßnahmen zur Verminderung der Feinstaubbelastung werden sicher auch zu einer Reduktion der anderen Schadstoffe beitragen. Trotzdem sollte die NO 2 -Belastung auf jeden Fall unter Kontrolle gehalten werden. 26 PROGRAMM ZUR REDUKTION DER LUFTVERSCHMUTZUNG Alle Gemeinden, deren Gebiet zur Gänze oder zum Teil in das untersuchte Gebiet fällt, müssen sich nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen an der Erstellung eines gemeinsamen Programms beteiligen. Das Land bringt sich durch Fachberatungen ein und bietet eine Entscheidungshilfe. Dabei bildet die übergemeindliche Vereinbarung die Grundlage zur Erstellung des Reduzierungsprogramms der Luftverschmutzung. In der übergemeindlichen Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten, Maßnahmen zu verabschieden bzw. besondere Initiativen zu fördern, deren Einzelheiten gemeinsam festgelegt werden. Die Gemeinde Meran übernimmt die Koordination; sie fördert die Treffen und bemüht sich, alle Beteiligten in das Programm zu involvieren. Die Gemeinden, die außerhalb des Gebietes Meraner Talkessel, aber im Einzugsgebiet der Stadt Meran liegen, können in geplante Initiativen eingegliedert werden. Dies gilt in erster Linie für die Gemeinden von Partschins, Gargazon, Hafling, Schenna und Riffian. Das Land erkennt die übergemeindliche Vereinbarung als wesentliches umweltpolitisches Instrument zur Luftreinhaltung in diesem Gebiet an. Das Land unterstützt und beteiligt sich finanziell an den im Reduzierungsprogramm der Luftverschmutzung enthaltenen Initiativen zur Verminderung der Schadstoffemissionen oder zur Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen.

135 Eine weitere Interventionsmöglichkeit wird durch den Aktionsplan geboten, der bereits im Gebiet der Gemeinde Bozen gilt und der ab dem Jahr 2006 auch in den Gemeinden Lana, Algund, Marling, Burgstall, Tscherms und Dorf Tirol Anwendung finden wird. Im Programm müssen also Möglichkeiten zur Harmonisierung und Abstimmung der Maßnahmen in den Gemeinden festgelegt werden, um so die bestmögliche Umsetzung der Aktionspläne zu gewährleisten. ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT Im Meraner Talkessel gibt es bereits eine ortsfeste verkehrsorientierte Messstation, die derzeit für die kontinuierliche Messung sorgt. Ausgehend von den oben stehenden Überlegungen und dem Inhalt von Kapitel des Planes wird die Einrichtung einer Background-Messstation vorgesehen. Diese soll ab 2006 südlich von Meran in Betrieb genommen werden. Die Durchführung von periodischen Messkampagnen in den angrenzenden Gemeinden wird die Kontrolle der Luftqualität des Meraner Talkessels ergänzen. Da das Gebiet von Meran eine besonders hohe PM 10 -Belastung aufweist, empfiehlt es sich auf jeden Fall, mit Hilfe von leicht transportierbaren Instrumenten Messkampagnen an Stellen in der Nähe der aktivsten Emissionsquellen durchzuführen. Da in den letzten Jahren in vielen Gemeinden des Gebiets keine Messkampagnen mit der mobilen Station durchgeführt wurden, wird die Landesagentur adäquate Messkampagnen planen, um die Luftqualität in den einzelnen Gemeinden des Gebiets besser zu erfassen. Für das Überwachungssystem im Meraner Talkessel wird daher folgende Konfiguration vorgesehen: Messorte Messart SO 2 NOx PM 10 Ben CO Automatisch- 1 Meran Trogmannstr. 2 Lana 3 Meran: in verschiedenen Stadtvierteln kontinuierliche Messung X X X X X Automatischkontinuierliche Messung X X Messkampagne 4 Algund Messkampagne X X X X X 5 Marling Messkampagne X 6 Tscherms Messkampagne X 7 Burgstall Messkampagne X 8 Tirol Messkampagne X Tab. 21: Überwachungssystem im Ballungsraum Meraner Talkessel X 27

136 Die Messungen der nächsten fünf Jahre werden wie folgt periodisch vorgenommen: Messort Gesamtanzahl der Messzeitpunkt Dauer der einzelnen Messkampagnen Messkampagnen in Tagen 3 3 zu verschiedenen (mindestens 1 alle 2 Jahre) Jahreszeiten (2 Messkampagnen im gleichen Jahr) je eine im Winter und eine im Sommer zu verschiedenen (mindestens 1 alle 2 Jahre) Jahreszeiten zu verschiedenen (mindestens 1 alle 2 Jahre) Jahreszeiten zu verschiedenen (mindestens 1 alle 2 Jahre) Jahreszeiten zu verschiedenen (mindestens 1 alle 2 Jahre) Jahreszeiten 15 Tab. 22: Messkampagnen im Ballungsraum MeranerTalkessel in den nächsten fünf Jahren Die Beurteilung der Luftqualität wird den Gemeinden jährlich vorgelegt. Diese dient als Grundlage für die übergemeindlichen Treffen, wobei das Erreichen der Luftqualitätsziele überprüft wird. Wurden diese nicht erreicht, so muss das Programm zur Reduktion der Luftverschmutzung geändert bzw. erweitert werden. 28

137 BRIXNER TALKESSEL ALLGEMEINE DATEN Namen und Kennzahl des Gebiets: Brixner Talkessel/408 Luftqualität: Größe: Orographische Merkmale: Es wird mindestens ein Grenzwert überschritten, weshalb das Gebiet den Kriterien von Buchstabe a) des Art. 3 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität entspricht. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 10 km², deren obere Grenze ca. 150 Meter über der Talsohle bzw. auf 700 m Seehöhe liegt. Talgebiet an der Flussgabel von Rienz und Eisack, wo drei Täler aufeinander treffen. Trotzdem wird das Klima an der Talsohle nicht immer durch die Luftzirkulation aus dem Pustertal und dem Oberen Eisacktal beeinflusst. Im Süden fällt das Tal leicht bis Klausen ab, wobei sich das Tal stark verengt, so dass kein größerer Luftaustausch möglich ist. Meteorologische Merkmale: Während der Wintermonate stellen sich hier häufig anhaltende Inversionswetterlagen mit geringem Luftaustausch ein. Die Windzirkulation wird hauptsächlich durch das Eisacktal beeinflusst, während das Pustertal eine geringere Rolle spielt. Andere Merkmale: Das Gebiet weist folgende Merkmale auf: hohe Siedlungsdichte (1247,6 Einwohner/km²), gut ausgebautes Verkehrsnetz, zahlreiche größere Gewerbebetriebe. GEMEINDE EINWOHNER FLÄCHE IN KM² Brixen ,3 Vahrn ,5 GESAMT ,8 Tab. 23.: Betroffene Fläche und Einwohner (Volkszählung 1991) der Gemeinden, die im Untersuchungsgebiet erfasst sind. 29

138 Vahrn Varna Brixen Bressanone. Abbildung 3: Das Untersuchungsgebiet ist gelb eingezeichnet. Die durchgehenden schwarzen Linien zeigen die Gemeindegrenzen an, während der Autobahnbereich lila strichliert dargestellt wird. Die Ortschaften wurden als braun punktierte Flächen dargestellt; die roten, blauen, hellblauen und grünen Linien entsprechen dem Verkehrsnetz; darüber hinaus wurde auch der orographische Geländeverlauf außerhalb des Gebiets abgebildet. In der Grafik kann man deutlich erkennen, dass ein erheblicher Teil des Gebiets von Brixen und Vahrn durch die Nähe zum Autobahnbereich beeinflusst wird. 30

139 Überwachung der Luftqualität Kontinuierliche Messung Tab. 24: Luftqualitätsmanagement LUFTQUALITÄT Beurteilung der Luftqualität Jährlich Messstationen 1 Background-Station (BX1, Villa Adele, Stadtzentrum) Die Messstation befindet sich im Zentrum der Stadt, nämlich im Garten der Villa Adele in der Bahnhofstraße. Die Messstation ist nicht direkt dem Verkehr ausgesetzt. Die unten stehenden Tabellen geben Auskunft über die 2003 an der ortsfesten Messstelle BX1 gemessenen Konzentrationswerte. Schadstoff Gemessener Jahresmittelwert (2003) Jahresgrenzwert (Jahresmittelwert) Überschreitung des Grenzwertes NO 2 36 µg/m³ 40 µg/m³ NEIN PM 10 (2005) PM 10 (2010) 33 µg/m³ 40 µg/m³ NEIN 33 µg/m³ 20 µg/m³ JA Tab. 25: Gemessener Jahresmittelwert und Jahresgrenzwert im Ballungsraum Brixner Talkessel im Jahr 2003 Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. Schadstoff Anzahl der gemessenen Überschreitungen (2003) SO 2 0 SO 2 0 NO 2 0 PM 10 (ab 2005) PM 10 (ab 2010) Jahresgrenzwert (Anzahl der Überschreitungen) 350 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf) 125 µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht mehr als 3-mal im Jahr überschritten werden darf 200 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf 50 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf 50 µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7-mal im Jahr überschritten werden darf Überschreitung des Grenzwertes NEIN NEIN NEIN JA JA CO 0 10 mg/m³ als 8-Stunden-Mittelwert NEIN Tab. 26: Anzahl der Überschreitungen des Jahresmittelwerts Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. In der unten stehenden Tabelle wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre mit Angabe der Schadstoffe zusammengefasst, bei denen die Grenzwerte überschritten wurden. 31

140 Schadstoff ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE Grenzwert NO 2 40 µg/m³ als Jahresmittelwert NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NO µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - JA JA JA PM SO 2 SO 2 50 µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7-mal im Jahr überschritten werden darf 350 µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf 125 µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht mehr als 3-mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN CO 10 mg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 8-mal im Jahr überschritten werden darf Tab. 27 : Übersicht der Überschreitungen der Grenzwerte NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN In Brixen ist derzeit nur eine Messstation im Stadtzentrum im Garten der Villa Adele im Einsatz. Die Messstation steht in keinem verkehrsbelasteten Bereich, weshalb die Daten als Durchschnittswerte für die Luftverschmutzung in Brixen angesehen werden können. Insgesamt kann die festgestellte Luftverschmutzung hauptsächlich auf den Stadtverkehr zurückgeführt werden. Die Brennerautobahn trägt wahrscheinlich zur Grundbelastung bei. Die NO 2- Werte weisen bei einem Vergleich der Jahresmittelwerte (ab 1991) eine mehr oder weniger stationäre Entwicklung knapp unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) auf. Beim Feinstaub hat ein Vergleich der Jahresmittelwerte (ab 2001) ebenfalls eine mehr oder weniger stationäre Entwicklung knapp unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) ergeben. Deutlich überschritten wird hingegen die auf 35 beschränkte Höchstzahl von Tagen, an denen der Tagesmittelwert von 50 mg/m³ überschritten werden darf. Dieser Schwellenwert wird während der Wintermonate öfters auch an mehreren Tagen hintereinander überschritten. Die Grenzwerte werden vor allem nach einer längeren windstillen Periode und bei Inversionswetterlagen überschritten. In Brixen findet ein Aktionsplan Anwendung. Das Überschreiten der verschiedenen Schwellenwerte erfordert, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2003 wurde nur die Vorsorgeschwelle überschritten, so dass keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen wurden. In der Tat konnten in den kritischen Fällen durch aufkommenden Wind (Nordföhn) Verkehrsverbote vermieden werden. Die übrigen Schadstoffe (Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid) halten sich sehr in Grenzen. 32

141 Zusätzlich zu den kontinuierlichen Messungen wurden in den letzten fünf Jahren folgende Messkampagnen durchgeführt: Messort Zeitraum Messtage Brixen 10/05/ /05/ Vahrn 21/01/ /02/ Brixen 20/02/ /03/ Tab. 28: Durchgeführte Messkampagnen im Ballungsraum Brixner Talkessel Die folgenden Grafiken geben Aufschluss über die Entwicklung der Konzentrationswerte der wichtigsten Winterschadstoffe. NO2-10/05/ /05/2000 Cab. mobile via Dante - Mobile Messstation Dantestr BX1 MOB. Graf. 15: NO 2 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Dantestr.) und ortsfeste Messstation BX Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie NO2-21/01/ /02/2002 Varna, vicino all'ospedale - Vahrn, neben dem Krankenhaus µg/m³ BX1 MOB. 0 Graf. 16: NO 2 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Vahrn) und ortsfeste Messstation BX Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie 33

142 Die drei zwischen 2000 und 2003 in Brixen durchgeführten Messkampagnen ergeben eine sehr ähnliche Schadstoffentwicklung wie die Daten der ortsfesten Messstation. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass bei beiden oben dargestellten Kampagnen die NO 2- Belastung die an der ortsfesten Messstation gemessenen Werte überschreitet. Begründet werden kann diese unterschiedliche Entwicklung mit der Tatsache, dass die Messstation 2000 am Rand der Staatsstraße aufgestellt wurde, während 2002 die mobile Messstation in 400 m Entfernung Luftlinie von der Brennerautobahn und in ca. 200 m Entfernung von der Staatsstraße positioniert wurde. µg/m³ BX1 PM10-20/02/ /03/2003 Incrocio via Dante-via Mayr / Kreuz. Dantestr.-Mayrstr. MOB. Graf. 17: PM 10 -Tagesmittelwerte in µg/m³, Messkampagne (Kreuzung Dantestr.-Mayrstr.) und ortsfeste Messstation BX Quelle: Landeslabor für Luftanalyse und Labor für physikalische Chemie Im Jahr 2003 wurden an beiden Messstellen ähnliche PM 10 -Werte festgestellt, auch wenn die der mobilen Messstation tendenziell höher sind. Die NO 2- Werte sind an beiden Messpunkten ziemlich ähnlich. 34 SCHADSTOFFEMISSIONEN Das Gebiet wird wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt - fast zur Gänze durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen belastet. Das hängt mit der Tatsache zusammen, dass fast die gesamte Gewerbezone im Süden der Stadt Brixen im Autobahnnahbereich liegt; da diese Gewerbezone im Rahmen des Autobahn-Gebietes A22-Mitte behandelt wird, wurden die gewerblichen Emissionen dieses Gebiets bei den Berechnungen für den Brixner Talkessel nicht berücksichtigt. Für die Schadstoffe Kohlenmonoxid und Benzol ist fast ausschließlich der motorisierte Verkehr verantwortlich; für Stickoxide und Feinstaub liegt der verkehrsbedingte Anteil bei fast 90%. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) entstehen fast zur Hälfte durch Verkehr, während der restliche Teil hauptsächlich durch die Verwendung von Lösungsmitteln in diversen gewerblichen Betrieben erzeugt wird. Man beachte, dass die Emissionsquelle Heizung sich lediglich auf die SOx-Belastung auswirkt, die im Übrigen angesichts der gemessenen Konzentrationswerte nicht mehr bedenklich ist. In den Wintermonaten von November bis April steigt allerdings der durch Heizungen erzeugte Anteil an der NOx- und PM 10 -Belastung auf 20%, während der verkehrsbedingte Anteil dieser Schadstoffbelastungen immer noch bei 80% liegt.

143 Emissionen im Brixner Talkessels % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% CO VOC NOx PM10 SOx Benzol Verkehr Feuerungsanlagen Gewerbe Andere Quellen Graf. 18: Gesamtemissionen im Ballungsraum BrixnerTalkessel im Jahr 2003 Quelle: Amt für Luft und Lärm Eine detaillierte Analyse der verkehrsbedingten Emissionen gibt Aufschluss über den Anteil der diversen Fahrzeugtypen an der Erzeugung der Problemschadstoffe Stickoxide und Feinstaub. Die Stickoxide werden hauptsächlich durch stark umweltbelastende Fahrzeugarten wie Lkws und Busse und durch die zahlenmäßig am stärksten vertretenen Pkws verursacht. NOx: Verkehrsbedingte Emissionen Pkws 61% 34% Nutzfahrzeuge >3,5t 5% Nutzfahrzeuge <3,5t Graf. 19: Verkehrsbedingte Stickoxidemissionen im Ballungsraum Brixner Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm 35

144 Zur Feinstaubbelastung tragen hingegen alle Fahrzeugklassen in einem gewissen Ausmaß bei. PM10:Verkehrsbedingte Emissionen 9% 44% Motorräder Pkws 33% Nutzfahrzeuge > 3,5t 14% Nutzfahrzeuge < 3,5t Graf. 20: Verkehrbedingte PM 10 -Emissionen im Ballungsraum Brixner Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm 36 BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT Auch in Brixen wurde eine Feinstaubbelastung festgestellt. Daher erweist sich PM 10 als wichtigster Problemschadstoff, gegen den wirksame Maßnahmen zu ergreifen sind. In der Tat haben die Messwerte ergeben, dass die für 2005 vorgesehene Höchstzahl von 35 Tagen, an denen der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten wird, bei weitem nicht eingehalten wird. Nicht eingehalten werden auch die für 2010 vorgesehenen Werte (7 Tage über 50 µg/m³ und Jahresmittelwert unter 20 µg/m³). Daher muss sowohl etwas gegen die akute Luftverschmutzung an den kritischen Tagen (in den Wintermonaten) als auch ganz allgemein gegen die Belastung während der restlichen Monate des Jahres unternommen werden, um auch den Jahresmittelwert zu senken. Da der Verkehr als Hauptverursacher feststeht, muss eine Reduktion des verkehrsbedingten Schadstoffausstoßes angestrebt werden. Hinsichtlich der NO 2- Werte kann man davon ausgehen, dass der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ auch in den nächsten Jahren eingehalten wird. Allerdings muss man feststellen, dass die Entwicklung bei diesem Schadstoff in den letzen Jahren stationär verläuft. Die Nähe der Wohngebiete dieses Gebietes zur Brennerautobahn beeinflusst sicher die Luftqualität und vor allem die NO 2- und PM 10 -Werte. Aus diesem Grund wurden die Grenzen des Gebietes A22-Mitte in 400 Meter Entfernung von der Autobahn festgelegt. Man nimmt nämlich an, dass innerhalb dieses Streifens die Luftverschmutzung aufgrund des Autobahnverkehrs gegenüber anderen Formen der Verschmutzung überwiegt. Ein großer Teil der Stadt Brixen und der Gemeinde Vahrn wurde dem Autobahn-Gebiet zugerechnet, weshalb diese Gebiete im einschlägigen dafür vorgesehenen Abschnitt behandelt werden (siehe Teil B - Große Verkehrsachsen).

145 Hinsichtlich der nicht kontinuierlich gemessenen Schadstoffe (PAK, Blei und Benzol) kann man ganz allgemein davon ausgehen, dass die Werte unter dem gesetzlichen Grenzwert bleiben, da diese Werte in der Stadt bei einer potentiell höheren Belastung in Bozen und Meran weitgehend eingehalten werden. Die im Rahmen der Messkampagnen gemessenen Benzolwerte enthalten außerdem keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte demnächst überschritten werden könnten. Vorsichtshalber wird die Benzolbelastung aber in den nächsten fünf Jahren überwacht, auch wenn man die ersten Monate des Jahres 2005 abwarten muss, bis ausreichend Daten für entsprechende Schlussfolgerungen vorliegen. Die Prognosen für die nächsten Jahre lassen auf eine beträchtliche Reduktion der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen allgemein schließen. Die Reduktion betrifft alle kritischen Schadstoffe. Erhebliche Reduktionen werden auch bei den Stickoxiden erwartet, es bestehen sehr gute Chancen, den NO 2 -Jahresmittelwert von 40 µg/m³ bis zum Jahr 2010 weiterhin einzuhalten. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hingegen die PM 10 -Grenzwerte. Ohne einschneidende Maßnahmen scheint es nicht möglich, den für das Jahr 2005 festgelegten Grenzwert von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes im Jahr einzuhalten. Die Reduktion der fahrzeugbedingten PM 10 -Emissionen reicht wahrscheinlich nicht aus, um das Erreichen der Grenzwerte zu gewährleisten. Noch schwieriger erscheint die Einhaltung der für das Jahr 2010 festgelegten PM 10 -Grenzwerte. Zahlreiche Indikatoren sprechen dafür, dass die Entwicklung des Fahrzeugbestandes, wie sie sich angesichts der EU-Bestimmungen abzeichnet, nicht ausreicht, um das Einhalten des Jahresmittels von 20 µg/m³ und höchstens sieben Überschreitungen des Tagesmittelwertes jährlich zu gewährleisten. Daher ist es unumgänglich, in den kommenden Jahren am Fahrzeugbestand spezifische Maßnahmen zu treffen. In diesem Bereich sind verschiedene technologische Errungenschaften bereits verfügbar, allerdings auf EU-Ebene noch nicht Vorschrift. Das Nach- bzw. Ausrüsten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern könnte einen wichtigen, vielleicht sogar entscheidenden Beitrag zur Lösung des Problems darstellen. Zu den Heizungen sei vermerkt, dass nunmehr große Teile des Gebietes mit Erdgas versorgt werden, so dass hier Änderungen der Emissionswerte zu erwarten sind. Auch in diesem Bereich tragen die neuen auf dem Markt angebotenen Technologien zur Reduktion der Schadstoffemissionen bei, weshalb der Austausch von alten Anlagen durch neue umweltfreundliche Systeme gefördert werden sollte. Auf jeden Fall sollte man der Einrichtung von großen zentralen Heizanlagen und von Fernheizwerken den Vorrang geben und restriktivere Bestimmungen für den NOx-Ausstoß anwenden. Ein Problem für sich stellt die Verbrennung von Holz in den Hausfeuerungen dar. Durch die nicht korrekte Handhabung der privaten Öfen können zahlreiche, besonders gefährliche Schadstoffe erzeugt werden, die für die Menschen im betreffenden Haus bzw. für das unmittelbare Umfeld problematisch sein können. Auch wenn dieses Problem in den dichter besiedelten Ortschaften des Gebiets eindeutig geringer ist, sollten auf jeden Fall konsequente Kontrollmethoden festgelegt werden, um den unsachgemäßen Gebrauch von solchen Anlagen in Ortschaften auf ein Minimum zu beschränken. 37

146 ZIELWERTE Die Festlegung der Zielwerte erfolgt nach den Kriterien von Kapitel 3.4 des Luftqualitätsplanes. Somit werden die Grenzwerte schrittweise und baldmöglichst eingehalten. Die folgenden Tabellen zeigen den geltenden Grenzwert, die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge und den Zielwert. Diese sind nach Jahren gestaffelt und nur für jene Schadstoffe aufgelistet, deren Grenzwert überschritten wurde. In der fünften Spalte findet sich der Prozentanteil der Schadstoffverminderung, der durch den Zielwert vorgegeben wird, im Verhältnis zum Mittelwert der vergangenen drei Jahre. Luftqualitätsziel für PM 10 : Jahresmittelwert in µg/m³ Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 33 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert % % % % % % Tab. 29: Luftqualitätsziele der Jahresmittelwerte für PM % Luftqualitätsziel für PM 10 : Anzahl der jährliche Überschreitungen in Tagen Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 57 Jahr Grenzwert Grenzwert plus Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert 2004* % % % % % % % Tab. 30: Luftqualitätsziele der der jährlichen Überschreitungen für PM 10 * Tagesmittelwert von 55 µg/m³ Die Tabellen zeigen deutlich, dass das größte Problem im Überschreiten der PM 10 -Tagesmittel besteht. Schon heute wird die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge deutlich überschritten und künftig ist sogar mit einer Reduktion in der Größenordnung von 90% zu rechnen. Es ist also dringender Handlungsbedarf gegeben es bedarf nicht nur sofortiger, sondern auch umfangreicher Maßnahmen. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass durch die Einhaltung dieses Grenzwertes gleichzeitig auch der festgelegte Jahresmittelwert eingehalten wird. 38

147 PROGRAMM ZUR REDUKTION DER LUFTVERSCHMUTZUNG Alle Gemeinden, deren Gebiet zur Gänze oder teilweise ins Untersuchungsgebiet fällt, müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen an der Erstellung eines gemeinsamen Programms beteiligen. Dabei bildet die übergemeindliche Vereinbarung die Grundlage zur Erstellung des Reduzierungsprogramms der Luftverschmutzung. In der übergemeindlichen Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten, Maßnahmen zu verabschieden bzw. besondere Initiativen zu fördern, deren Einzelheiten gemeinsam festgelegt werden. Die Gemeinde Brixen übernimmt die Koordination; sie fördert die Treffen und bemüht sich, alle Beteiligten in das Programm zu involvieren. Die Gemeinden, die außerhalb des Gebietes Brixner Talkessel, aber im Einzugsgebiet der Stadt Brixen liegen, können in geplante Initiativen eingegliedert werden. Dies gilt in erster Linie für die Gemeinden von Franzenfeste, Natz-Schabs, Mühlbach, Klausen und Feldthurns. Das Land erkennt die übergemeindliche Vereinbarung als wesentliches umweltpolitisches Instrument zur Luftreinhaltung in diesem Gebiet an. Das Land unterstützt und beteiligt sich finanziell an den im Reduzierungsprogramm der Luftverschmutzung enthaltenen Initiativen zur Verminderung der Schadstoffemissionen oder zur Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen. Bei kritischer Luftbelastung findet der Aktionsplan Anwendung, der bereits in der Gemeinde Brixen gilt. Ab dem Jahr 2006 wird auch die Gemeinde Vahrn mit einbezogen. Im Programm müssen also Möglichkeiten zur Harmonisierung und Abstimmung der Maßnahmen in den Gemeinden festgelegt werden, um so die bestmögliche Umsetzung der Aktionspläne zu gewährleisten. ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT Die Überwachung der Luftqualität ist das wichtigste Instrument zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Damit kann man feststellen, ob und inwieweit die angestrebte Reduzierung der Luftverschmutzung erreicht wird. Bei der Überwachung sind die Hauptursachen für die Luftverschmutzung zu berücksichtigen; in diesem Gebiet muss daher vor allem dem Verkehr als wichtigster Emissionsquelle besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zudem veranlassen neue nationale Anweisungen, die Hintergrundbelastung nicht außer Acht zu lassen. Deshalb muss in einem Ballungsraum eine Background-Station in Betrieb genommen werden, die die Luftqualität für den größten Teil der Bevölkerung überwacht. Aber auch die Luftverschmutzung durch Gewerbebetriebe, die in der Nähe der Wohnsiedlungen Schadstoffe, vor allem Staub, erzeugen, muss weiterhin kontrolliert werden. Die Konfiguration des Systems zur Luftqualitätsüberwachung muss daher einerseits die Kontrolle der verkehrsbelasteten Gebiete gewährleisten, andererseits muss dieses System so flexibel gestaltet sein, dass auch eine Kontrolle verschiedener Schadstoffquellen mit lokal begrenzten Auswirkungen möglich ist. Im Untersuchungsgebiet gibt es eine ortsfeste Messstation, die derzeit für die kontinuierliche Messung sorgt. Diese wird auch als Referenzstation für den Aktionsplan eingesetzt. 39

148 Ausgehend von den Inhalten des Kapitels des Planes werden der Einsatz einer einzigen ortsfesten Messstelle in der Gemeinde Brixen und die Durchführung von ergänzenden Messkampagnen in der Gemeinde Vahrn als ausreichend angesehen. Da das Untersuchungsgebiet eine besonders hohe PM 10 -Belastung aufweist, ist die Überwachung der Luftqualität mit Hilfe von tragbaren Geräten, die leicht in der Nähe der stärksten Emissionsquellen eingesetzt werden können, besonders wichtig. Ziel dieser Maßnahmen ist die komplette Abdeckung des Gebiets innerhalb der nächsten fünf Jahre. Für das Überwachungssystem im Brixner Talkessel wird daher folgende Konfiguration vorgesehen: Messort Messart SO 2 NOx PM 10 Ben CO Automatischkontinuierliche 1 Brixen Villa Adele Messungen X X X X X 2 Brixen verschiedene Orte Messkampagne X 3 Vahrn Messkampagne X X X X X Tab. 31: Überwachungssystem im Ballungsraum Brixner Talkessel Die Messungen werden in folgenden Abständen vorgenommen: Messort 2 3 Gesamtanzahl der Messkampagnen in den nächsten fünf Jahren 3 (mindestens 1 alle 2 Jahre) 4 (2 Messkampagnen im gleichen Jahr) Messzeitpunkt zu verschiedenen Jahreszeiten je eine im Winter und eine im Sommer Tab. 32: Messkampagnen im Ballungsraum Brixner Talkessel in den nächsten fünf Jahren Dauer der einzelen Messkampagnen in Tagen Die Beurteilung der Luftqualität wird den Gemeinden jährlich vorgelegt. Diese dient als Grundlage für die übergemeindlichen Treffen, wobei das Erreichen der Luftqualitätsziele überprüft wird. Wurden diese nicht erreicht, so muss das Programm zur Reduktion der Luftverschmutzung geändert bzw. erweitert werden. 40

149 BRUNECKER TALKESSEL ALLGEMEINEN DATEN Namen und Kennzahl des Ballungsraumes: Brunecker Talkessel / 410 Luftqualität: Größe: Orographische Merkmale: Überschreitung von mindestens einem gesetzlichen Grenzwert, weshalb der Ballungsraum den Kriterien von Buchstabe a) des Art. 3 der Durchführungsverordnung zur Luftqualität entspricht. Der Ballungsraum umfasst eine Fläche von 41 km², deren obere Grenze ca. 200 Meter über der Talsohle bzw. auf m Seehöhe liegt. Talgebiet an der Flussgabel von Rienz und Ahr, wo vier Täler aufeinander treffen. Der Talkessel ist flach und nach Norden zum Ahrntal hin weit und offen, der Übergang zum Oberpustertal im Osten ist gekennzeichnet durch einen ca. 100 m hohen Geländesprung. Nach Westen hin grenzt der Talkessel an das untere Pustertal, das einen besonders kurvigen Verlauf aufweist und teilweise an einen großen Bergrücken angrenzt. Nach Südwesten hin zweigt das Gadertal ab, das ebenfalls einen sehr kurvigen Verlauf aufweist. Im Süden wird der Talkessel durch eine große Berggruppe abgeschlossen. Durch diese Geländesituation wird der Luftaustausch extrem erschwert, so dass es leicht zu einem Stau der Luftmassen kommt. Meteorologische Merkmale: Der Ballungsraum ist im Winter gekennzeichnet durch häufige und intensive Inversionswetterlagen mit geringem Luftaustausch. Andere Merkmale: Der Ballungsraum weist folgende Merkmale auf: hohe Siedlungsdichte (403,1 Einwohner/km²), gut ausgebautes Verkehrsnetz, mehrere Gewerbebetriebe. GEMEINDE EINWOHNER FLÄCHE IN KM² Bruneck ,1 St. Lorenzen ,9 Percha 483 0,8 Gesamt ,8 Tab. 33: Betroffene Fläche und Einwohner (Volkszählung 1991) der Gemeinden, die im Untersuchungsgebiet erfasst sind. 41

150 Percha Perca Bruneck Brunico St. Lorenzen San Lorenzo Abbildung 4: Das Untersuchungsgebiet ist gelb markiert. Die durchgehenden schwarzen Linien zeigen die Gemeindegrenzen an. Die Ortschaften wurden als braun punktierte Flächen dargestellt; die roten, blauen, hellblauen und grünen Linien entsprechen dem Verkehrsnetz. Darüber hinaus wurde auch der Geländeverlauf außerhalb des Gebiets eingezeichnet. 42

151 Überwachung der Luftqualität LUFTQUALITÄT Bewertung der Luftqualität Messstationen Kontinuierliche Messung Jährlich 1 Background-Station (BR1) Tab. 34: Luftqualitätsmanagement Die Messstation von Bruneck befindet sich an einer zentralen Stelle in der Goethe Straße. Die Messstation in einem Wohngebiet angebracht, das nicht dem Verkehr direkt ausgesetzt ist. In den letzten fünf Jahren wurden keine Messkampagnen durchgeführt. Die Messstation wurde in den letzten Jahren mehrmals, aufgrund des Baus einer Tiefgarage, verstellt. Schadstoff Gemessener Jahresmittelwert (2003) Jahresgrenzwert (Jahresmittelwert) Überschreitung des Grenzwertes NO 2 28 µg/m³ 40 µg/m³ NEIN PM 10 (2005) PM 10 (2010) 34 µg/m³ 40 µg/m³ NEIN 34 µg/m³ 20 µg/m³ JA Tab. 35: Gemessener Jahresmittelwert und Jahresgrenzwert im Ballungsraum Brunecker Talkessel im Jahr 2003 Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. Schadstoff Anzahl der gemessenen Überschreitungen (2003) SO 2 0 SO 2 0 NO 2 0 PM 10 (ab 2005) PM 10 (ab 2010) CO 0 Jahresgrenzwert (Anzahl der Überschreitungen) 350 µg/m³ (Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf) 125 µg/m³ (Tagesmittelwert, der nicht mehr als 3-mal im Jahr überschritten werden darf) 200 µg/m³ (Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf) 50 µg/m³ (Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf) 50 µg/m³ (Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7-mal im Jahr überschritten werden darf) 10 mg/m³ (Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 8-mal im Jahr überschritten werden darf) Tab. 36: Anzahl der Überschreitung des Jahresmittelwerts Hinweis: (2005) e (2010) weisen auf die festgelegten Grenzwerte ab und ab hin. Überschreitung des Grenzwertes NEIN NEIN NEIN JA JA NEIN Die NO 2 -Werte weisen bei einem Vergleich der Jahresmittelwerte (ab 1991) in den letzten Jahren eine mehr oder weniger stationäre Entwicklung unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) auf. 43

152 Die Feinstaubbelastung in Bruneck ist ziemlich kritisch und in den Wintermonaten wird der PM 10 - Tagesgrenzwert auch an mehreren aufeinander folgenden Tagen überschritten. Die Grenzwertüberschreitungen sind vor allem auf die zweite Wochenhälfte konzentriert und sind höchstwahrscheinlich auf den Verkehr der Skiurlauber zurückzuführen, die sich in die nahe gelegenen Skigebiete begeben. In den meisten Fällen wurde ein Fahrverbot durch aufkommenden Nordföhn vermieden. An einem Tag im Februar 2004 aber war ein Fahrverbot in der Stadt unumgänglich. Obwohl nur ein kleiner Teil der Straßen im Zentrum von Bruneck vom Fahrverbot betroffen war und dieses Fahrverbot nur für den Zeitraum von bis Uhr verhängt worden war, sank die PM 10 -Konzentration genau in dieser Zeit. Auch wenn diese Maßnahme sich positiv auswirkte, ist eine gewisse Vorsicht geboten, da die genaue Quantifizierung des Beitrags des Fahrverbots zur Feinstaubreduktion nicht möglich ist. In der Tat kann auch die Wetterlage eine Zunahme oder einen Rückgang der Konzentrationswerte der Luftschadstoffe bewirken. Die übrigen Schadstoffe (Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid) halten sich in Grenzen. In der unten stehenden Tabelle wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre mit Angabe der Schadstoffe zusammengefasst, bei denen die Grenzwerte überschritten wurden. Schadstoff ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE Grenzwert NO 2 40 µg/m³ als Jahresmittelwert NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NO µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 18-mal im Jahr überschritten werden darf NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - NEIN NEIN NEIN PM µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden darf - - JA NEIN JA PM µg/m³ als Jahresmittelwert - - NEIN NEIN JA PM SO 2 SO 2 50 µg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 7mal im Jahr überschritten werden darf 350µg/m³ als Stundenmittelwert, der nicht mehr als 24-mal im Jahr überschritten werden darf 125 µg/m³ als Tagesmittelwert, der nicht mehr als 3-mal im Jahr überschritten werden darf - - JA JA JA NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN CO-D 10 mg/m³ als Tagesmaximalwert, der nicht mehr als 8-mal im Jahr überschritten werden darf Tab. 37 : Übersicht der Überschreitungen der Grenzwerte NEIN NEIN 44

153 SCHADSTOFFEMISSIONEN Das Gebiet wird wie in der unten stehenden Grafik dargestellt - stark durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen belastet. Für die Benzolbelastung ist fast ausschließlich der motorisierte Verkehr verantwortlich; für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub liegt der verkehrsbedingte Anteil hingegen zwischen 70% und 80%. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) entstehen fast zur Hälfte durch Verkehr, während der restliche Teil hauptsächlich durch die Verwendung von Lösungen in diversen gewerblichen Betrieben erzeugt wird. Man beachte, dass die Emissionsquelle Heizung sich lediglich auf die SOx-Belastung auswirkt, die im Übrigen angesichts der gemessenen Konzentrationswerte nicht mehr bedenklich ist. In den Wintermonaten von November bis April steigt jedoch der durch Heizungen erzeugte Anteil an der NOx-Belastung auf 16%, der Anteil an der PM 10 -Belastung liegt hingegen bei 11%, während der Verkehr rund 70 % beider Schadstoffe verursacht. Der Beitrag der Gewerbebetriebe an der Luftverschmutzung erscheint völlig sekundär, da für CO und SOx keine problematischen Konzentrationswerte in der Luft festgestellt wurden. Die Industrie stellt durch Staubimmissionen in der unmittelbaren Umgebung der Gewerbebetriebe sehr wohl eine nennenswerte, lokal begrenzte Emissionsquelle dar. Emissionen Brunecker Talkessel (Jahr 2000) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% CO VOC NOx PM10 SOx Benzol Verkehr Feuerungsanlagen Gewerbe Andere Quellen Graf. 21: Gesamtemissionen im Ballungsraum Brunecker Talkessel im Jahr 2003 Quelle: Amt für Luft und Lärm 45

154 Eine detaillierte Analyse der verkehrsbedingten Emissionen gibt Aufschluss über den Anteil der diversen Fahrzeugtypen an der Erzeugung der Problemschadstoffe Stickoxide und Feinstaub. NOx:Verkehrsbedingte Emissionen 45% Nutzfahrzeuge >3,5t 50% Pkws 5% Nutzfahrzeuge < 3,5t Graf. 22: Verkehrsbedingte Stickoxidemissionen im Ballungsraum Brunecker Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm Die Stickoxide werden hauptsächlich durch stark umweltbelastende Fahrzeugarten wie Lkws und Busse und durch die zahlenmäßig am stärksten vertretenen Pkws verursacht. Zur Feinstaubbelastung tragen hingegen alle Fahrzeugklassen in einem gewissen Ausmaß bei. PM10: Verkehrsbedingte Emissionen Motorräder 5% 42% Pkws 40% Nutzfahrzeuge >3,5t 13% Nutzfahrzeuge <3,5 t Graf. 23: Verkehrsbedingte PM 10 -Emissionen im Ballungsraum Brunecker Talkessel Quelle: Amt für Luft und Lärm 46

155 BEURTEILUNG DER LUFTQUALITÄT UND PROGNOSE Anhand der Luftqualitätsdaten und der Emissionskatasterdaten kann man Zusammenhänge zwischen Emissionen und Immissionen erkennen. Man kann daher behaupten, dass der Verkehr die an der ortsfesten Station gemessenen Konzentrationswerte entscheidend beeinflusst. Insgesamt ist die Luftqualität im Brunecker Talkessel, abgesehen von bei der Feinstaubbelastung, relativ gut. Im Hinblick auf das Jahr 2010 besteht jedoch Handlungsbedarf, sowohl bei der Überschreitung des Jahresmittelwertes als auch bei der Anzahl der zugelassenen Überschreitungen des Tagesmittelwertes. Die Prognosen für die nächsten Jahre lassen eine erhebliche Reduktion der Verkehrsemissionen erwarten. Die Reduktion betrifft alle kritischen Schadstoffe. Beträchtliche Reduktionen werden für Stickoxide erwartet; es bestehen daher gute Chancen, dass der NO 2 -Jahresmittelwert von 40 µg/m³ weiterhin eingehalten wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dagegen für die PM 10 -Grenzwerte. Ohne einschneidende Maßnahmen scheint es nicht möglich, den für das Jahr 2005 festgelegten Grenzwert von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes im Jahr einzuhalten. Die Reduktion der fahrzeugbedingten PM 10 -Emissionen reicht wahrscheinlich nicht aus, um das Erreichen der Grenzwerte zu gewährleisten. Noch schwieriger erscheint die Einhaltung der für das Jahr 2010 festgelegten Grenzwerte. Zahlreiche Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Entwicklung des Fahrzeugbestandes, wie sie sich angesichts der EU-Bestimmungen abzeichnet, nicht ausreicht, um das Einhalten des Jahresmittels von 20 µg/m³ und höchstens sieben Überschreitungen des Tagesmittelwertes jährlich zu gewährleisten. Daher ist es unumgänglich, in den kommenden Jahren am Fahrzeugbestand spezifische Maßnahmen zu treffen. In diesem Bereich sind verschiedene technologische Errungenschaften bereits verfügbar, allerdings auf EU-Ebene noch nicht Vorschrift. Das Nach- bzw. Ausrüsten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern könnte einen wichtigen, vielleicht sogar entscheidenden Beitrag zur Lösung des Problems darstellen. Angesichts des starken Ausbaus der Erdgasversorgung in den Gewerbezonen und der Inbetriebnahme des Fernheizsystems wird die Zahl der privaten Heizanlagen sinken, so dass eine allgemeine Verbesserung der Luftqualität erwartet wird. Ein Problem für sich stellt die Verbrennung von Holz in den Hausfeuerungen dar. Durch die nicht korrekte Handhabung der privaten Öfen können zahlreiche, besonders gefährliche Schadstoffe erzeugt werden, die für die Menschen im betreffenden Haus bzw. für das unmittelbare Umfeld problematisch sein können. Auch wenn dieses Problem in den dichter besiedelten Ortschaften des Gebiets eindeutig geringer ist, sollten auf jeden Fall konsequente Kontrollmethoden festgelegt werden, um den unsachgemäßen Gebrauch von solchen Anlagen in Ortschaften auf ein Minimum zu beschränken. ZIELWERTE Die Festlegung der Zielwerte erfolgt nach den Kriterien von Kapitel 3.4 des Luftqualitätsplanes. Somit werden die Grenzwerte schrittweise und baldmöglichst eingehalten. Die folgenden Tabellen zeigen den geltenden Grenzwert, die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge und den Zielwert. Diese sind nach Jahren gestaffelt und nur für jene Schadstoffe aufgelistet, deren Grenzwert überschritten wurde. In der fünften Spalte findet sich der Prozentanteil der Schadstoffverminderung, der durch den Zielwert vorgegeben wird, im Verhältnis zum Mittelwert der vergangenen drei Jahre. 47

156 PM 10 -Jahresmittelwert in µg/m³ Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 25 Jahr Grenzwert Grenzwert + Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert Toleranzmarge % % % % % % Tab. 38: Luftqualitätsziele der Jahresmittelwerte für PM % PM 10 -Anzahl der jährlichen Überschreitungen in Tagen Dreijahresmittelwert (2001, 2002, 2003): 36 Jahr Grenzwert Grenzwert + Toleranzmarge Zielwert Prozentuelle Abnahme in Bezug auf den Dreijahresmittelwert 2004* % % % % % % Tab. 39: Luftqualitätsziele der jährlichen Überschreitungen für PM 10 * Tagesmittelwert von 55 µg/m³ Die Tabelle zeigt deutlich, dass die Zahl der zulässigen Überschreitungen der PM 10 - Tagesmittelwerte das größte Problem darstellt; als besonders problematisch erweist sich auch der für 2010 vorgesehene Grenzwert, da bis dahin nur noch an sieben Tagen im Jahr der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ überschritten werden darf. Da die Grenzwertüberschreitungen sich auf die Monate November bis März konzentrieren, müssen gezielte und wirksame Maßnahmen gefunden werden, die genau in diesem Zeitraum ergriffen werden müssen. Der Erfolg dieser Maßnahmen würde ziemlich sicher dazu beitragen, dass auch der Jahresmittelwert von 20 µg/m³ schon ab 2008 (wenn nicht sogar schon früher) eingehalten wird. PROGRAMM ZUR REDUKTION DER LUFTVERSCHMUTZUNG Alle Gemeinden, deren Gebiet zur Gänze oder teilweise ins Untersuchungsgebiet fällt, müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen an der Erstellung eines gemeinsamen Programms beteiligen. Dabei bildet die übergemeindliche Vereinbarung die Grundlage zur Erstellung des Reduzierungsprogramms der Luftverschmutzung. In der übergemeindlichen Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten, Maßnahmen zu verabschieden bzw. besondere Initiativen zu fördern, deren Einzelheiten gemeinsam festgelegt werden. Die Gemeinde Bruneck übernimmt die Koordination; sie organisiert die Treffen und bemüht sich, alle Beteiligten in das Programm zu involvieren. 48

157 Die Gemeinden, die außerhalb des Gebietes Brunecker Talkessel, aber im Einzugsgebiet der Stadt Bruneck liegen, können in geplante Initiativen eingegliedert werden. Dies gilt in erster Linie für die Gemeinden von Kiens, Pfalzen, Gais und Sand in Taufers. Das Land erkennt die übergemeindliche Vereinbarung als wesentliches umweltpolitisches Instrument zur Luftreinhaltung in diesem Gebiet an. Das Land unterstützt und beteiligt sich finanziell an den im Reduzierungsprogramm der Luftverschmutzung enthaltenen Initiativen zur Verminderung der Schadstoffemissionen oder zur Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen. Als ein weiteres Instrument bietet sich der Aktionsplan an, der im Gemeindegebiet von Bruneck bereits in Kraft ist. Ab 2006 wird der Aktionsplan auch in St. Lorenzen Anwendung finden. Im Programm müssen also Möglichkeiten zur Harmonisierung und Abstimmung der Maßnahmen in den Gemeinden dieses Gebiets festgelegt werden, um so die bestmögliche Umsetzung der Aktionspläne zu gewährleisten. Ziel dieser Harmonisierung ist auch die bessere Umsetzung von allfälligen zeitweiligen Fahrverboten für bestimmte Fahrzeugklassen. ÜBERWACHUNG DER LUFTQUALITÄT Bei der Überwachung sind die Hauptursachen für die Luftverschmutzung zu berücksichtigen; in diesem Gebiet muss daher vor allem dem Verkehr als der wichtigsten Emissionsquelle besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Aber auch die Kontrolle der Luftverschmutzung durch Gewerbebetriebe, die in der Nähe der Ortschaften Schadstoffe (vor allem Staub) erzeugen, darf nicht außer Acht gelassen werden. Die Konfiguration des Systems zur Luftqualitätsüberwachung muss daher einerseits eine kontinuierliche Kontrolle der verkehrsbelasteten Gebiete gewährleisten, andererseits muss dieses System so flexibel gestaltet sein, dass auch eine Kontrolle verschiedener Schadstoffquellen mit lokal begrenzten Auswirkungen möglich ist. Im Brunecker Talkessel gibt es zurzeit eine ortsfeste Background-Messstation, die für die kontinuierliche Messung der winterspezifischen Luftschadstoffe sorgt. Diese ortsfeste Messstation in der Gemeinde Bruneck wird als adäquat angesehen, wenn die ortsfesten Messungen durch periodische Luftqualitätskontrollen in den Gemeinden St. Lorenzen und Percha und in anderen Stadtvierteln ergänzt werden. Die Station dient weiterhin als Referenz-Messstation für den Aktionsplan. Bei kritischer Luftbelastung findet der Aktionsplan Anwendung, der derzeit für die Gemeinde Bruneck gilt. Das Aktions-Gebiet wird ab 2006 auf die Gemeinde St. Lorenzen ausgedehnt. Da das hier beschriebene Gebiet eine besonders hohe PM 10 -Belastung aufweist, ist die Überwachung der Luftqualität mit Hilfe von tragbaren Geräten, die leicht in der Nähe der stärksten Emissionsquellen eingesetzt werden können, besonders wichtig. Zudem wurden in den letzten Jahren keine Messkampagnen mit der mobilen Station im Gebiet durchgeführt, sodass die Landesagentur adäquate Messkampagnen plant, um die Luftqualität in den einzelnen Gemeinden des Gebiets besser zu erfassen. Ein Ziel der Luftqualitätsüberwachung ist auch die Überprüfung der Ausdehnung des Gebiets, um festzustellen, ob es notwendig ist, einen Teil der Gemeinde Percha dem Gebiet Brunecker Talkessel zuzurechnen. Dieses Gebiet wurde vorsichtshalber in dem Gebiet Brunecker Talkessel erfasst. Dieses Gebiet liegt auf jeden Fall in unmittelbarer Nähe der Stadt Bruneck und grenzt auch direkt an größere Emissionsquellen (Deponie, Fernheizung, Kompostanlage, andere Gewerbebetriebe). Da 49

158 dieses Gebiet aber höher liegt als die Stadt im Talkessel, könnte es durchaus sein, dass sich die Inversionswetterlage hier nicht mehr auswirkt und dass stattdessen die Luftströmung aus dem Oberpustertal zum Tragen kommt. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Gebietseinteilung zu ändern und diesen Teil des Gemeindegebiets von Percha dem Gebiet Oberpustertal zuzurechnen. Für das Überwachungssystem im Brunecker Talkessel wird daher folgende Konfiguration vorgesehen: Messorte Messart SO 2 NOx PM 10 Ben CO kontinuierliche 1 Bruneck (Goethe Straße) Messung X X X X X 2 Bruneck verschiedene Orte Messkampagne X 3 St. Lorenzen Messkampagne X 4 Percha Messkampagne X X X X X Tab. 40: Überwachungssystem im Ballungsraum Brunecker Talkessel Die Messungen werden wie folgt periodisch vorgenommen: Messort Gesamtanzahl der Messzeitpunkt Messkampagnen (mindestens 1 alle drei Jahre) 4 (2 Messkampagnen im gleichen Jahr) 2 (2 Messkampagnen im gleichen Jahr) je eine im Winter und eine im Sommer je eine im Winter und eine im Sommer je eine im Winter und eine im Sommer Tab. 41: Messkampagnen im Ballungsraum BruneckerTalkessel in den nächsten fünf Jahren Dauer der einzelnen Messkampagnen in Tagen Die Beurteilung der Luftqualität wird den Gemeinden jährlich vorgelegt. Diese dient als Grundlage für die übergemeindlichen Treffen, wobei das Erreichen der Luftqualitätsziele überprüft wird. Wurden diese nicht erreicht, so muss das Programm zur Reduktion der Luftverschmutzung geändert bzw. erweitert werden. 50

159 Autonome Provinz Bozen - Südtirol Anhang 2 TEIL B GROSSE VERKEHRSACHSEN Einteilung der Gebiete S. 1 A22 NORD / Brenner Vahrn S. 6 A22 MITTE / Vahrn Bozen Nord S. 14 A22 SÜD / Bozen Nord Salurn S. 22 MEBO MITTE / Lana Eppan S. 30 Prognose, Ziele und Programme S. 38

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161 EINTEILUNG DER GEBIETE In diesem Abschnitt werden die vier Gebiete untersucht, die zur Kontrolle der Luftqualität an den Straßen mit dem höchsten Verkehrsaufkommen festgelegt wurden und außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeindeverwaltungen liegen: Gebiet A22 Nord Gebiet A22 Mitte Gebiet A22 Süd Gebiet MeBo Mitte Die Brennerautobahn und die Schnellstraße Meran-Bozen sind die mit Abstand größten Verkehrsachsen und wirken sich in erheblichem Maße auf die Luftqualität aus. Damit kommt den Gebieten folgende Aufgaben zu: Jene Landesbereiche zu ermitteln, die unmittelbar von den Emissionen der Hauptverkehrsachsen betroffen sind; Besagte Gebietsbereiche in homogene Bereiche zu gliedern (bezüglich der Luftqualität und der primären Emissionsquelle); Ein den Rahmenbedingungen angepasstes Luftqualitätskontrollsystem einzurichten; Daten und Informationen zu sammeln, auf die sich die Straßenbetreiber und die für die Verkehrsregelung zuständigen Behörden stützen können, um Maßnahmen zur Emissionsverminderung zu treffen, sofern die Luftqualität nicht den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten entspricht. Das Emissionsausmaß vom motorisierten Verkehr und speziell die Emissionen der Fahrzeuge auf der Autobahn A22 kann dem Landesemissionskataster entnommen werden (siehe Grafik 4.11 des Plans). Die Werte beziehen sich auf das Jahr Im Jahr 1997 war bereits eine Studie zur Erhebung und Schätzung der Emissionen vorgenommen worden, deren Ergebnisse mit jenen der Studie aus dem Jahr 2000 vergleichbar sind. Die Schadstoffverminderung durch die Modernisierung der Fahrzeugflotte wurde de facto durch den Anstieg der Kilometer- und Hubraumleistung aufgefangen. Der motorisierte Verkehr stellt die Hauptbelastung der Luftverschmutzung mit einem Anteil von 80% an insgesamt freigesetzten Stickoxiden, und von 57% der Gesamtpartikelmenge. Die Brennerautobahn durchzieht das Landesgebiet mit einer Länge von 116 km, und stellt damit lediglich 1,3% des gesamten Straßennetzes in Südtirol. Dennoch entfallen knapp mehr als 20% der Gesamtemissionen und etwa 32% der Verkehrsemissionen auf die Autobahn. Bei den lufthygienisch problematischen Schadstoffen NO 2 und PM 10 erreicht der Verkehr auf der Autobahn einen Anteil von 44% (NOx) bzw. 35% (PM 10 ) vom Gesamtverkehrsaufkommen. Die Schnellstraße Meran-Bozen erstreckt sich über etwa 30 km Länge zwischen Bozen Süd und der Ausfahrt Meran-Forst nördlich von Meran. Diese in der jüngsten Vergangenheit errichtete Hauptverkehrsstraße ist zu einer bedeutenden Verkehrsverbindung zwischen den beiden Städten geworden. Es besteht daher eine ausgeprägte Tendenz zum Anstieg des Fahrzeugverkehrsaufkommens zwischen den beiden Städten. Der Vergleich zwischen dem Fahrzeugaufkommen auf der SS 38 und den parallel dazu verlaufenden Landesstraßen vor und nach dem Bau der Schnellstraße verweist auf einen etwa 80-prozentigen Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der gesamten Achse Meran - Bozen. Dabei sind insbesondere ein 82-prozentiger Anstieg des Individualverkehrs und ein 60-prozentiger 1

162 Anstieg des Güterverkehrs zu verzeichnen. Dieser Verkehrsanstieg führt unmittelbar zu einem Gesamtanstieg der Schadstoffemissionen, wie aus der unten angeführten Grafik deutlich hervorgeht. Dennoch sei an dieser Stelle vermerkt, dass dieser Gesamtanstieg keine Verschlechterung der Luftqualität für die Anwohner bewirkt. Die Verlagerung bedeutender Verkehrsanteile von der alten Trasse der SS 38 (die durch die Ortsgebiete am linken Etschufer führt) hat örtlich zu einer etwa 70- prozentigen Emissionsverminderung geführt. Dadurch hat sich die Luftqualität in diesen Ortschaften erheblich verbessert. Tatsache bleibt jedoch, dass ein Gesamtanstieg der Emissionen und somit eine stärkere Luftverschmutzung im gesamten Tal besteht. Das Schwerverkehrsaufkommen auf der MeBo ist wesentlich geringer als auf der A22. Stickoxid-Emissionen entlang der Strecke Terlan-Bozen im Jahre 1997 und 2000 t /Jahr % % 20-29% 0 SS 38 Me Bo SP11+SP54 Gesamt Graf. 1: Stickoxid-Emissionen (NOx) entlang der Strecke Terlan-Bozen im Jahre 1997 und 2000 Die Rolle der Meteorologie für die Ausbreitung der Schadstoffemissionen Die Meteorologie ist von entscheidendem Einfluss für die Konzentration der Luftschadstoffe in einem bestimmten Gebiet. Die freigesetzten Schadstoffe werden in der Atmosphäre verdünnt und durch den Wind verfrachtet. Im Alpenraum wird die Schadstoffausbreitung durch die orographische Geländeausprägung eingeschränkt. Inversionslagen und geringer Luftaustausch in den Alpentälern behindern häufig eine Verdünnung der Emissionen. Oft werden die Windströmungen durch die Täler kanalisiert, so dass sich die Schadstoffemissionen vorwiegend entlang der Talachse verteilen. Verhindert die Luftschichtung den Austausch der Luftmassen, kann es zu erheblichen Schadstoffansammlungen kommen. Diese ungünstigen Witterungsbedingungen treten mit einer gewissen Häufigkeit in den Wintermonaten, und insbesondere während der Nachtstunden ein. Untersuchungen zeigen, dass die Emissionen während der Nachtstunden zu einer höheren Luftverschmutzung führen als bei Tag. Die gleiche Menge freigesetzter Schadstoffe führt während der Wintermonate zu Konzentrationen, die bis zu fünf Mal höher sein können als während der Sommermonate. Die Schadstoffausbreitung im ebenen Gelände erfolgt lufthygienisch gesehen günstiger. Zum Erreichen von Schadstoffkonzentrationen, die jenen im ebenen Gelände entsprechen würden, muss das Volumen von Emissionsquellen in Berggebieten nachweislich um das Vier- bis Fünffache 2

163 reduziert werden. Dies bestätigen die Unterlagen Zusammenstellung von immissionsklimatischen Erkenntnissen in der Umgebung von Alpentransitachsen - Brenner, San Bernardino, Gotthard, herausgegeben von Ökoscience Chur (CH). Graf. 2: Kurve der Stickoxidkonzentrationen und Dauer der Inversionslagen QUELLE: Ökoscience Chur (CH) Schadstoffausbreitung entlang der A22 und der MeBo Anhand der Werte der verkehrsbedingten Emissionen auf der A22 und der MeBo sowie der erhobenen und ausgewerteten meteorologischen Daten, konnte eine Studie zur Schadstoffdispersion entlang dieser Verkehrsachsen erstellt werden. Die vom bayerischen Ingenieursbüro Schorling und Partner (hat bereits zahlreiche ähnliche Arbeiten im Auftrag der bayerischen Autobahnbetreiber durchgeführt) erstellte Studie zeigt deutlich, dass sich die Verkehrsemissionen auf der Autobahn auf die Luftqualität der Gebiete entlang der Autobahn bis hin über die gesamte Talsohle (z.b. Schrammbach) auswirken. Die betreffende Studie wurde an drei Autobahnabschnitten (von Sterzing bis Freienfeld, von Brixen Süd bis nördlich von Klausen und entlang des Abschnittes Neumarkt) und an einem Abschnitt der Schnellstraße Meran-Bozen, bei Vilpian, durchgeführt. Dabei wurde ein Ausbreitungsmodell für NO 2 und PM 10 für diese Streckenabschnitte eingesetzt. Die Verkehrszahlen beziehen sich auf das Jahr 2000, die verwendeten Emissionsfaktoren auf das Jahr Abbildung 1: Beispiel eines Simulationsergebnisses im Abschnitt zwischen Klausen und Brixen QUELLE: Schorling & Partner (München) 3

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