Satzung des Sozialdienst Elisabeth von Thüringen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung des Sozialdienst Elisabeth von Thüringen"

Transkript

1 Satzung des Sozialdienst Elisabeth von Thüringen 1 Namen, Sitz, Geschäftsjahr, und Gerichtsstand ( 1 ) Der Verein heißt Sozialdienst Elisabeth von Thüringen. ( 2 ) Sitz des Vereins ist: Gräfenthal ( 3 ) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr Ziele und Aufgaben 2 ( 1 ) Zweck des Vereins ist es, Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen sind, selbstlos zu unterstützen bzw. zu versorgen, insbesondere Krankenhaus- und Heimaufenthalte zu verhindern und abzukürzen. ( 2 ) Der Verein stellt zu diesem Zweck ausgebildetes Personal zur Verfügung. ( 3 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke. ( 4 ) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. ( 5 ) Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke des Vereins verwendet werden. ( 6 ) Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. ( 7 ) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. ( 8 ) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten

2 3 Mitglieder ( 1 ) Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Zweck des Vereins für förderwürdig hält. ( 2 ) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Aufnahmeantrag. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann hiergegen innerhalb 4 Wochen Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit endgültig. ( 3 ) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Schüler und Studenten werden von den Beiträgen befreit. Arbeitslose und finanziell schlechtgestellte Familien und Einzelpersonen können auf Antrag von den Beiträgen freigestellt werden. ( 4 ) Die Mitgliedschaft endet: a.) durch Austritt, die Austrittserklärung hat schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erfolgen; dabei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten; b.) durch Tod; c.) durch Ausschluss; dieser erfolgt: bei groben und wiederholten Verstößen gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins, oder wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Beitragszahlung mehr als zwei Monate im Rückstand ist. Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet zunächst der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Vor Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer zweiwöchigen Frist, Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zu diesem Zeitpunkt voll und ganz seine Verpflichtungen dem Verein gegenüber zu erfüllen. In Sonderfällen kann von einem sofortigen Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit abgesehen werden, wenn die Sachlage erwarten lässt, dass das Mitglied in Zukunft seinen Pflichtengegenüber dem Verein nachkommt. In diesen Fällen kann das Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet werden, jedoch nicht über den Zeitraum eines Jahres hinaus. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied unter Darlegung der Gründe in geeigneter Weise bekannt zugeben. Gegen diesen Beschluss ist die Berufung zur Mitgliederversammlung möglich. Die Berufung muss innerhalb einer Monatsfrist nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. In der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung gegeben. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen. 4 Recht und Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder des Vereins haben die gleichen Rechte. Unbeschadet sich aus dieser Satzung ergebender sonstiger Rechte, sind sie befugt, der Mitgliederversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anträge einzureichen und den Verein in allen Angelegenheiten in Anspruch zu nehmen, die in sein Aufgabengebiet ( 2 Absatz 1) fallen

3 5 Organe Organe des Vereins sind: ( 1 ) Der Vorstand Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, und zwar: dem 1. Vorsitzenden dem 2. Vorsitzenden dem Schriftführer und Kassierer (in einer Person). Gesetzliche Vertreter des Vereins sind die Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Sie führen die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit nicht stattgefunden hat. Der Vorstand kann vor Ablauf der Zweijahresfrist abgesetzt werden, wenn zwingende Gründe dies erforderlich machen und in der Mitgliederversammlung drei Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen. Anschließend findet die Neuwahl des Vorstandes statt. Endet die Mitgliedschaft eines Vorstandsmitgliedes durch Tod oder Ausschluss aus dem Verein, so ist sein Posten im Vorstand durch Wahl neu zu besetzen. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein gegenüber nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Für die Anschaffung von Gegenständen, die den Wert von 800,00 übersteigen, ist die Genehmigung des Vorstandes einzuholen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei oder drei Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse des Vorstandes müssen protokolliert und von den anwesenden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und im nachhinein von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Kommt ein Beschluss im Vorstand nicht zustande, entscheidet die Mitgliederversammlung. Jedes Vorstandsmitglied kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt insoweit einen pauschalen Abgeltungsbetrag festzusetzen. Der Nachweis höherer Aufwendungen wird dadurch nicht ausgeschlossen. Für den Vorstand und die Geschäftsführung wird durch den Verein eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen

4 ( 2 ) Die Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die geschieht unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich für alle Mitglieder. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichts über das zurückliegende Kalenderjahr; Entlastung des Vorstandes; Wahl des Vorstandes; Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen Aufgaben, die der Mitgliederversammlung vom Vorstand unterbreitet werden; Beschlussfassung über Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung nach der Satzung übertragen sind; Beschlussfassung über Absetzung des Vorstandes; Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge; Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins; Wahl zweier Revisoren, die weder dem Vorstand, noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören; die Wahl der Revisoren erfolgt zeitgleich mit der Wahl des Vorstandes; die Revisoren werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; Beschlussfassung über die Absetzung der Revisoren. ( 3 ) Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn: mindestens ein Zehntel der Mitglieder einen schriftlichen begründeten Antrag stellen; durch Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes oder Auflösen des Vorstandes Neuwahlen notwendig werden; es das Vereinsinteresse erfordert. ( 4 ) Sofern die Satzung oder das Gesetz nicht entgegenstehen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen wirksam. Soll eine Wahl oder Abstimmung geheim erfolgen, so müssen mindestens ein Drittel der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen. Auch der Vorstand kann bestimmen, dass eine Abstimmung geheim erfolgen soll. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich festgehalten und von mindestens einem der beiden Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Geschäftsführung 6 ( 1 ) Die Geschäftsführung wird von den Mitgliedern des Vorstandes im Einvernehmen berufen und abberufen. ( 2 ) Sie führt die laufenden Geschäfte des Vereins entsprechend dieser Satzung nach Weisung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes des Vereins durch. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Vereins ohne Stimmrecht teil, sofern, solange und soweit die Vorstände es wünschen. Die Geschäftsführung ist besonderer Vertreter im Sinne des 30 BGB

5 7 Satzung Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens einem Zehntel der Mitglieder gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Mitgliederversammlung drei Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen. Schiedsgericht 8 ( 1 ) Bei Streitfällen der Vereinsmitglieder untereinander oder zwischen Verein und einem oder mehreren Mitgliedern aus der Mitgliedschaft entscheidet unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte das im Einzelfall zu bildende Schiedsgericht. Dieses ist nicht zuständig für die gerichtliche Geltendmachung von Beiträgen und gegebenenfalls Umlagen. ( 2 ) Das Schiedsgericht besteht aus zwei Schiedsrichtern und dem Obmann. Die Schiedsrichter werden im Falle des Streites der Mitglieder untereinander vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Bei Streitfällen zwischen dem Verein und einem oder Mitgliedern aus der Mitgliedschaft ernennt jeder Streitteil einen der beiden Schiedsrichter. Die gewählten Schiedsrichter einigen sich über einen Obmann. ( 3 ) Im übrigen gelten für die Bildung und Verfahren des Schiedsgerichts die Vorschriften des Zehnten Buches der Zivilprozessordnung. Auflösung 9 Die Auflösung des Vereins ist möglich, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder auf der Mitgliederversammlung zustimmen. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfalls seines bisherigen Zweckes wird das Vereinsvermögen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband übertragen, der es ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Salvatorische Klausel 10 Sollte eine Regel dieser Satzung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Satzung Bürgerverein Bleckenstedt e. V. mit Sitz in Salzgitter-Bleckenstedt

Satzung Bürgerverein Bleckenstedt e. V. mit Sitz in Salzgitter-Bleckenstedt Satzung Bürgerverein Bleckenstedt e. V. mit Sitz in Salzgitter-Bleckenstedt 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bürgerverein Bleckenstedt e. V. und hat seinen Sitz in Salzgitter-Bleckenstedt.

Mehr

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende

Mehr

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet

Mehr

Name Sitz und Zweck des Vereins

Name Sitz und Zweck des Vereins 1 Name Sitz und Zweck des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Musikverein 1976 St. Julianen Guntersblum (nach der Eintragung mit dem Zusatz e.v.) 2. Der Verein ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut,

Mehr

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung der SG Schlafapnoe e.v. Satzung der SG Schlafapnoe e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung (1)Der Verein führt den Namen "SG Schlafapnoe e.v." Selbsthilfegruppe Schlafapnoe-Betroffener im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

Mehr

Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen mit dem Zusatz

Mehr

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rehabilitationssportverein Wasungen (2) Er hat den Sitz in Wasungen (3)

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. Freunde der Städtepartnerschaften e.v. Sitz Emmendingen

S A T Z U N G. des Vereins. Freunde der Städtepartnerschaften e.v. Sitz Emmendingen S A T Z U N G des Vereins Freunde der Städtepartnerschaften e.v. Sitz Emmendingen 1 (1) Der Verein Freunde der Städtepartnerschaften e.v. mit Sitz in Emmendingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Vereinssatzung. Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen. 1 Zweck des Vereins

Vereinssatzung. Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen. 1 Zweck des Vereins Vereinssatzung Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen Zweck des Vereins Förderung der Vertiefung und Verbreitung des Wissens über Psychotraumatologie für Betroffene, Angehörige, Professionelle

Mehr

Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. Satzung

Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. Satzung Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. und hat seinen Sitz in Stuttgart. 2. Der Verein ist in das

Mehr

Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen

Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen Satzung des 1. Schachklubs Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Satzung des Bocholter Tauschring e. V.

Satzung des Bocholter Tauschring e. V. Satzung des Bocholter Tauschring e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bocholter Tauschring e.v. (2) Er hat den Sitz in Bocholt. (3) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Lupine GFL e.v.

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Lupine GFL e.v. Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Lupine GFL e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Gesellschaft zur Förderung der Lupine e.v. (2) Er hat den Sitz in Waren.

Mehr

Satzung des Senioren Computer Club 42 e.v.

Satzung des Senioren Computer Club 42 e.v. Satzung des Senioren Computer Club 42 e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Senioren Computer Club 42 e.v. und hat seinen Sitz in Berlin. (2) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR

Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR Satzung Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR 721581 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Hilfe

Mehr

Satzung des LichtBlume e.v.

Satzung des LichtBlume e.v. Satzung des LichtBlume e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen LichtBlume e.v. (2) Er hat den Sitz in Augsburg (3) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Zukunft Bauen e.v. Vereinssatzung. Inhalt. Vereinssatzung

Zukunft Bauen e.v. Vereinssatzung. Inhalt. Vereinssatzung Zukunft Bauen e.v. Vereinssatzung Inhalt Vereinssatzung... 2-1 - Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Zukunft Bauen Architektur für die Region e.v. (2)

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung Hospiz-Gruppe Darmstadt e.v. Schwarzer Weg 18c, Darmstadt

Satzung Hospiz-Gruppe Darmstadt e.v. Schwarzer Weg 18c, Darmstadt Satzung Hospiz-Gruppe Darmstadt e.v. Schwarzer Weg 18c, 64287 Darmstadt Geänderte Fassung: April 2002 1 Name des Vereins, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Hospiz-Gruppe Darmstadt und hat

Mehr

Frau und Familie e. V.

Frau und Familie e. V. Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom

Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom 27.11.2016 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. (2) Er hat den Sitz in Duisburg.

Mehr

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).

Mehr

SATZUNG des Instituts für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie

SATZUNG des Instituts für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie SATZUNG des Instituts für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Institut für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie (IfABO)

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

Vereinssatzung. Leichtathletik-Club Stolpertruppe Berlin e.v. (LCSB) (Stand: März 2001)

Vereinssatzung. Leichtathletik-Club Stolpertruppe Berlin e.v. (LCSB) (Stand: März 2001) Vereinssatzung Leichtathletik-Club Stolpertruppe Berlin e.v. (LCSB) (Stand: März 2001) 1 Zweck des Vereins (1) Der Club ist politisch und religiös neutral. (2) Zweck des Clubs ist ausschließlich die planmäßige

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein

Mehr

Vereinssatzung. ( 3 ) Er ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Vereinssatzung. ( 3 ) Er ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr ( 1 ) Der Verein trägt den Namen Betreuungsverein Oschatz e.v. ( 2 ) Er hat seinen Sitz in 04758 Oschatz, Am Mühlgraben 3. ( 3 ) Er ist Mitglied im

Mehr

S a t z u n g. 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

S a t z u n g. 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S a t z u n g 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des KSB Salzland e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bernburg und ist

Mehr

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische

Mehr

Förderverein für Kinder und Jugendliche Griesheim

Förderverein für Kinder und Jugendliche Griesheim 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Gründung (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kinder und Jugendliche Griesheim. Er hat seinen Sitz in Offenburg. (2) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr. (3)

Mehr

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.

Mehr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen südsee Kinder- und Jugendhilfe Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das

Mehr

Satzung des Vereins KRONAS Hof Stand:

Satzung des Vereins KRONAS Hof Stand: Satzung des Vereins KRONAS Hof Stand: 01.11.2015 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "KRONAS Hof" und hat seinen Sitz in Cottbus. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung Satzung für den Verein zur Förderung der Krebsberatung in Duisburg und Umgebung 1 Name und Sitz (1)Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Krebsberatung in Duisburg und Umgebung. (2)Er führt

Mehr

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung Förderverein TuS Hügelsheim

Satzung Förderverein TuS Hügelsheim Satzung Förderverein TuS Hügelsheim 1 Sitz des Vereins/ Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Turn- und Sportverein Hügelsheim, im folgenden Verein genannt. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung

dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung Satzung dry e. V. - Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Kontakt: Barbara Merken Am Hügelfelsen 14 95493 Bischofsgrün 09276/9260-150 barbara@sozio.de -1- Satzung dry

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad

Mehr

GRINS e.v. - Satzung - 1 Sitz und Name

GRINS e.v. - Satzung - 1 Sitz und Name GRINS e.v. - Satzung - 1 Sitz und Name Der Verein führt den Namen GRINS. Nach der Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz e.v. Der Vereinssitz ist die Stadt Braunschweig. Das Geschäftsjahr

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung

Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung Greifswald, 10.11.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sozialwerk Vorpommern im folgenden Verein genannt. (2) Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung. des. Fördervereins SoLaWiS e.v.

Satzung. des. Fördervereins SoLaWiS e.v. Satzung des Fördervereins SoLaWiS e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der solidarischen Landwirtschaft Stuttgart, abgekürzt Förderverein SoLaWiS

Mehr

Satzung Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten in Berufsschulen e.v. Hannover

Satzung Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten in Berufsschulen e.v. Hannover Satzung Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten in Berufsschulen e.v. Hannover 1 Zweck des Vereins (1) Der Verein hat den Zweck, die Qualität des Berufsschulunterrichts für Verwaltungsfachangestellte

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

VEREINSSATZUNG. des. l Name und Sitz des Vereins

VEREINSSATZUNG. des. l Name und Sitz des Vereins VEREINSSATZUNG des Sport und Kulturverein der SURYOYE in Heilbronn l Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen " Sport und Kulturverein der SURYOYE in Heilbronn" und hat seinen Sitz in Heilbronn.

Mehr

S a t z u n g. Herkenrather Elternverein e.v.

S a t z u n g. Herkenrather Elternverein e.v. S a t z u n g Herkenrather Elternverein e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Herkenrather Elternverein. 2. Er hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach. 3. Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes

Mehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v.

Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v. Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v., hat seinen Sitz in Schwalmtal und ist in das zuständige Vereinsregister

Mehr

Satzung BVB Supporters Lennetal e.v. ab

Satzung BVB Supporters Lennetal e.v. ab Satzung BVB Supporters Lennetal e.v. ab 16.01.2016 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen BVB Supporters Lennetal e.v. Er hat den Sitz in Nachrodt-Wiblingwerde. Er soll in das

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung des Myanmar Development Aid e.v.

Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Von der Mitgliederversammlung geändert am 26.07.2016 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Myanmar Development Aid e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz am

Mehr

Satzung des HeidelFriends

Satzung des HeidelFriends Satzung des HeidelFriends 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen HeidelFriends. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namenszusatz e.v.. (2) Er hat den Sitz

Mehr

Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg

Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg Anlage 3 1 Name und Sitz des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen: Verein für die Betreuung an der Johannes-Kepler-

Mehr

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV SATZUNG des Vereins Partner für psychisch Kranke e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Partner für psychisch Kranke e. V. Er wurde am 18.12.1990 gegründet und am 15.02.1991 unter der laufenden

Mehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr

Mehr

EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str München. Tel.: 089 / Die Schlümpfe e.v. Satzung

EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str München. Tel.: 089 / Die Schlümpfe e.v. Satzung EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str. 42 81925 München Tel.: 089 / 95 76 07 34 Die Schlümpfe e.v. Satzung München, April 2007 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Eltern-Kind-Initiative

Mehr

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v.

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. Satzung Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. 2. Der Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. mit Sitz in Löbersdorf verfolgt

Mehr

Vereinssatzung. Hofzwerge Dutum e. V.

Vereinssatzung. Hofzwerge Dutum e. V. Vereinssatzung Hofzwerge Dutum e. V. 31.08.09 1 Name und Sitz (1) Die Hofzwerge Dutum e.v. mit Sitz in Rheine verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts

Mehr

Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg

Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg Fassung vom 20. Juli 2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-

Mehr

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v.

Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Waldkindergarten Sehnde e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer

Mehr

Satzung des. Vereins der Absolventen. der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v.

Satzung des. Vereins der Absolventen. der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v. Satzung des Vereins der Absolventen der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v. genehmigt durch die Jahresmitgliederversammlung am 14. Oktober 2016 Satzung Verein der Absolventen der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Theater im Fluss, Künzelsau e.v. und hat seinen Sitz in Künzelsau

(1) Der Verein führt den Namen Theater im Fluss, Künzelsau e.v. und hat seinen Sitz in Künzelsau 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Theater im Fluss, Künzelsau e.v. und hat seinen Sitz in 74653 Künzelsau (2) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Künzelsau eingetragen (3)

Mehr

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005 Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Satzung Stand: Januar 2005 Sitz des Vereins Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Geschäftsstelle: Pommersches Landesmuseum Mühlenstraße

Mehr

Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.

Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Grünstadt und

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Satzung des Fördervereins Internationale Gymnasien Geithain e. V. Präambel

Satzung des Fördervereins Internationale Gymnasien Geithain e. V. Präambel 09. März 2015 Satzung des Fördervereins Internationale Gymnasien Geithain e. V. Präambel Der Förderverein Internationale Gymnasien Geithain e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und Förderer der staatlich

Mehr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins Integration. Flüchtlinge. Kamp-Lintfort e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen,,Verein Integration Flüchtlinge Kamp-Lintfort. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

FÖRDERVEREIN. Satzung. des Max-Steenbeck-Gymnasiums Cottbus e. V.

FÖRDERVEREIN. Satzung. des Max-Steenbeck-Gymnasiums Cottbus e. V. FÖRDERVEREIN des Max-Steenbeck-Gymnasiums Cottbus e. V. Universitätsstraße 18, 03046 Cottbus (0355) 714061, (0355) 726422, foerderverein@steenbeck-gymnasium.de Satzung 1 Zweck des Vereins (1) Zweck des

Mehr

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen.

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. Satzung Satzung Orang-Utans in Not e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz

Mehr

Er soll mit dem Zusatz "e. V." in das Vereinsregister des zuständigen. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

Er soll mit dem Zusatz e. V. in das Vereinsregister des zuständigen. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke Förderverein der Grundschule Taching e. V. V e r e i n s s a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Grundschule Taching Er soll mit dem Zusatz "e. V." in das

Mehr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr