Leistungsauftrag an das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich zum Erbringen von Energiedienstleistungen,
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- Artur Dressler
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1 I GR Nr.2002/329 I Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat 34 Zürich, 11. September 2002 Leistungsauftrag an das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich zum Erbringen von Energiedienstleistungen, Rahmenkredit I. Energiedienstleistungen Durch Energiedienstleistungen wird das Kerngeschäft des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) ergänzt. Sie umfassen die Bereiche Energie-Contracting und Facility-Management. Energie-Contracting umfasst die Planung, die finanzierung, den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und den Rückbau von Energieversorgungsanlagen. Die Anlagen sind imeigentum des ewz, das den Kundinnen und Kunden die gewünschte Energie (z.b. Wärme) oder das benötigte Medium (z.b. Frischluft) zu vertraglich festgelegten Preisen liefert. Im Facility- Management übernimmt das ewz in erster Linie die Instandhaltung technischer Anlagen sowie infrastrukturelle Dienstleistungen für Immobilien, die nicht in seinem Besitz sind. Die Vertragsdauer beträgt beim Ener&ie-Contracting 15 bis 30 Jahre, beim Facility-Management je nach Aufgabe 1 bis 10 Jahre.! Bereits 1994 wurde eine externe Studie erarbeitet, die Grundlagen, Voraussetzungen und Bedingungen für Contracting mit Wärmep\lmpen klären sollte. Hintergrund für diese Abklärungen bildeten einerseits die Überkapazitäten auf dem Strommarkt, die sinnvoll und effizient zur Substitution fossiler Energieträger eingesetzt werden sollten.andrerseits gaben die Erfahrungen aus der Energieberatung durch das ewz Anlass zu diesen Abklärungen, da sich gezeigt hatte, dass die Kundinnen und Kunden in vielen Fällen den neuen Ideen und moderner Technik gegenüber grosse Zurückhaltung zeigten. Viele der durch die Energieberatung vorgeschlagenen Massnahmen wurden nicht realisiert oder die umgesetzten Projekte wurden durch die Kundschaft nicht wie gewünscht betrieben. Durch die Realisierung (Fmanzierung, Planung, Bau) und den Betrieb eigener Anlagen für die Energielieferung an die Kundinnen und Kunden können diese Schwachstellen vermieden werden. Damit unterstützt Energie- Contracting sowohl die Umsetzung des Gemeindebeschlusses vom 5. März 1989 betreffend rationelle Verwendung der Elektrizität als auch die vom Stadtrat am 11. März 1992 beschlossenen Zielsetzungen für die Energiepolitik der Stadt Zürich. 2. Die Pilotphase beim Elektrizitätswerk Das ewz wird von seinen Kundinnen und Kunden als zuv~rlässiger, kompetenter, umweltbewusster und langfristig gesicherter Partner wahrgenommen. Dies ist ein zentraler Erfolgsfaktor im Energiedi enstl eistungs g esc häft. Mit einem Taxi-Unternehmen konnte 1995 ein erster Vertrag (Einspar-Contracting) abgeschlossen werden. Das ewz investierte in. die Energieanlage der Kundin, die damit jährlich beträchtliche Mengen Elektrizität einsparte. Um einen raschen Markteinstieg zu fmden,
2 -2- übernahm das ewz 1997 zwei privat erstellte Wärmepumpen- Anlagen mit den dafür abgeschlossenen Wärmelieferverträgen als Pilotprojekte. Mit dem Wärmeverbund Wipkingen nahm das ewz erstmals eine komplexe Pilotanlage in Angriff. Im Endausbauwird ein namhafter Anteil des Bedarfs von Warmwasser und Heizwärme für rund 940 Wohnungen mit Umweltenergie aus dem Rohabwasser gedeckt. Bivalente Wärmepumpenanlagen entziehen dem Rohabwasser über einen im Abwasserkanal der Rotbuchstrasse eingelegten Rinnenwärmetauscher Wärme. Der Wärmetauscher wurde in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Entsorgungsdepartement, Entsorgung + Recycling Zürich gebaut. Der Wärmeverbund versorgt die Gebäude v offzwei Baugenossenschafte:n, einer Versicherungskasse und von Privaten. Im Wärmeverbund Moos in Zürich- Wollishofen gelangt eine Wärmepumpenanlage zum Einsatz, die Quellwasser aus dem Wasserwerk Moos der Wasserversorgung Zürich als Wärmequelle nutzt. DieWärme wird der Genossenschaft Neubühl geliefert. Am Wärmeverbund Moos sind rund 240 Wohnungen, Ateliers und Läden angeschlossen. In der Folge entstanden Kooperationen mit namhaften umweltbewussten Firmen wie der Sctlweizerischen Rückversicherungsge- 'seilschaft (Swiss Re). Aktuell ist die Erstellung eines Bürogebäudes am Soodring 33 in Adliswil. Das ewz übernimmt Planung, Bau, Fmanzierung, Betrieb, Wartung und Unterhalt der Energie- und Lüftungszentralen. Es liefert der Kundin Wärme, Kälte sowie Frischluft für deli gesamten Neubau. Die Projekte Wipkingen und Soodring 33 lagen in der Fmanzkompetenz des Gemeinderats und wurden von diesem bewilligt. Alle anderen Kredite wurden vom Stadtrat genehmigt. Insgesamt betreibt das ewz 24 Anlagen (Stand Ende 2001) und verkauft etwa 20 M Wh Wärme. 3. Die Entwicklung bei anderen Stadtwerken und weiteren Mitbewerbern Neben Zürich haben auch andere Stadtwerke begonnen, Aktivitäten im Bereich der Energiedienstleistungen zu entwickeln und als neue Geschäftsfelder aufzubauen. Dazu zählen beispielsweise die Industriellen WerkeBasel (I WB), die für ihre «neuen Geschäftsfelder» für die Jahre 2001 bis 2004 einen Rahmenkredit in der Höhe von 25 Mio. Franken zugesprochen erhielten. Zuvor wurden den I WB bereits zwei Rahmenkredite von 4 und 7 Mio. Franken gevfährt. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Wmterthur hat in der Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung die Aufgabe «Energie-Contracting» ergänzt und für diese für die ersten 3 Jahre einen Rahmenkreditvon 5 Mio. Franken gesprochen. Für das Elektrizitätswerk der Stadt Bern, das zusammen mit der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung der Stadt Bern aus derstadtverwaltung ausgegliedert wird, wird ein Leistungsauftrag für den Bereich Contracting formuliert. Andere Wege beschreiten die Städtischen Werke Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall. Mit der Etawatt Schaffhausen AG gründeten sie eigens eine Flrma, die Contracting anbietet. Ähnliche Wege begehen Energie Wasser Luzern (ewl).
3 -3- Auf dem langsam entstehenden Markt positionieren sich weitere Anbieter von Energiedienstleistungen, allen voran weitere schweizerische Energieversorgungsunternehmen (EVU). Zudem sind auch private Anbieter in den Geschäftsfeldern Contracting- und Facility- Management aktiv. Künftig dürften ve~ebrt auch ausländische Anbieter den Schweizer Energiedienstleistungsmarkt bearbeiten. 4. Die Strategie des Elektrizitätswerkes Die Aufgaben im Bereich Energiedienstleistungen leiten sich aus dem ewz-leitbild, der ewz-edl-strategie und der ewz-umweltpolitik ab. Gernäss Leitbild gelten Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit als die Qualitätsfaktoren für die Leistungen des ewz, und Pioniergeist, Zuverlässigkeit und Agilität werden als die zentralen Unternehmenswerte definiert, welche das ewz charakterisieren sollen. Darauf beruht die EDL-Strategie, die besagt, dass das ewz seine Dienstleistungen mit neuen Geschäftsfeldern (Energiedienstleistungen) erweitern und auf dem Markt als Gesamtenergieanbieter auftret~n kann. Die ewz-umweltpolitik unterstützt diese Strategie: «Wir &etzen unsere Umweltkompetenz in Marktleistung um, indem wir neutral beraten in Bezug auf einen effektiven, effizienten und sicheren Einsatz unserer Energieprodukte und aus den betriebswirtschaftlich verfügbaren Mitteln Vorhaben finanziell unterstützen, welche zur nachhaltigen Entwicklung irn Energiebereich beitragenj) Als wichtigste Zielsetzungen der ewz-edl- Strategie sind die Akquisition neuer Kundinnen und Kunden und die Steigerung der Energie- und Umwelteffizienz zu betrachten. 5. Leistungsauftrag zur Umsetzung der Strategie Zur Umsetzung der Strategie wird dem ewz der Leistungsauftrag erteilt, Energiedienstleistungen (Energie-Contracting und Facility- Management) definitivais neues Geschäftsfeld zu betreiben. Das ewz wird damit ermächtigt, Energiedienstleistungen anzubieten und die mit dem Geschäft verbundenen Verträge mit seinen Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten abzuschliessen. Es ist berechtigt, in neue Anlagen zu investieren und bestehende Anlagen zu übernehmen. Das ewz übernimmt die Planung, die Finanzierung, den Bau, den Betrieb und den Rückba~ solcher Anlagen. Primär werden Energiedienstleistungen auf dem Gebiet der Stadt Zürich angeboten, das ewz hat aber auch die Möglichkeit, Energie- Contracting und Facility-Management inder übrigen Schweiz anzubieten, sofern dies dem wirtschaftlichen Gedeihen des neuen Geschäftsfeldes dienlich ist. Es darf seine Dienstleistungen aktiv anbieten. Alle Projekte sind über ihre Vertragsdauer eigenwirtschaftlich zu betreiben. Durch den Einbezug aller Phasen von der Planung über die Erstellung bis zum Betrieb von Energieanlagen ermöglicht das Geschäftsfeld Energiedienstleistungen eine Verlängerung der Wertschöpfungskette. Damit eröffnen sich neue Handlungsspielräume zur Umsetzung ger energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich, welche durch die ewz-edl-strategie aktivausgeschöpft werden sollen. Im Geschäftsfeld Energiedienstleistungen setzt das ewz eigenes Personal vornehmlich für die konzeptionellen und koordinativen Projektarbeiten sowie für die Vertretung der Bauherrschaft ein. Die entsprechenden Mitarbeiter nutzen dazu die irn Bereich des Kerngeschäfts des ewz erworbenen Kenntnisse und Ressourcen. Für die
4 -4 Planung, die Projektierung und den Bau der erforderlichen Anlagen arbeitet das ewz mit privaten Unternehmen zusammen. Für diese Unternehmen resultiert aus der Tätigkeit des ewz im Bereich Energiedienstleistungen ein zusätzliches Geschäftspotenzial, weil Anlagen, die im Zuge von Energiedienstleistungsverträgen erstellt werden, in der Regel höhere Investitionen erfordern als konventionelle Lösungen (dafür weisen sie in der Regel niedrigere Betriebskosten auf, z.b. durch den Einsatz von Umgebungs- oder Abwärme anstelle fossiler Brennstoffe). Kooperationen können auch mit anderen Stadtwerkep und Versorgungsbetrieben sowie mit der Swisspower AG und allfälligen Tochtergesellschaften dieser Partner eingegangen werden. Im Interesse der Kundschaft oder aus sachlichen Gründen kann das ewz auch einekooperation mit anderen geeigneten Unternehmen begründen. 6. Kredit und Wirtschaftlichkeit Für die Umsetzung und Erfüllung des Leistungsauftrages benötigt das Geschäftsfeld Energiedienstleistungen für die Jahre 2003 bis 2006 finanzielle Mittel in der Höhe von 75 Mio. Franken. Um auf dem Markt bestehen zu können, sind kurze Entscheidungswege von der Projektanfrage bis zur Kreditbewilligung erforderlich. Die Form ein,es Rahmenkredites schafft für das ewz die auf dem Markt geforderte Flexibilität. Über die Aufteilung des Rahmenkredites in die Objektkredite entscheidet der Stadtrat. Begründung der Höhe des Rahmenkredites: Zurzeit sind im Bereich Energie-Contracting und Facility-Management Angebote im umfang von rund 8 Mio. Frankenoffen. Die Realisierungschancen betragen bei diesen Projekten etwa 70 prozent. Im Weiteren liegen Projektanfragen vor, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. Franken auslösen würden. pie Umsetzungschancen dieser Projektanfragen werden mit realistischen 30 Prozent betrachtet. Hinzu kommen Grossprojekte in der Stadt Zürich und Umgebung, die sich zu Beginn der Planungsphase bzw. in der Team-Qualifikationsphase befinden. Dasewz hat bereits Interesse bekundet, entsprechende Angebote zu unterbreiten, was bei den zuständigen Stellen auf sehr positives Echo gestossen ist. Das geschätzte Investitionsvolumen dieser Grossprojekte beträgt etwa 100 Mio. Franken. Die Chancen einer Realisierung dieser Projekte sind offen und schwer abschätzbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer aktiveren Marktbearbeitung zusätzliche Aufträge generiert werden, was zu weiteren Investitionen führen wird. Aufgrund der ausstehenden Angebote, Projektanfragen und der geplanten Grossprojekte wird ein Investitionsvolumen von etwa 75 Mio. Franken für die Jahre 2003 bis 2006 erwartet. Wirtschaftlichkeit: Die Angebote werden nach betriebswirtschaft. lichen Gesichtspunkten gerechnet, die Anlagen sind über die Vertragsdauer wirtschaftlich zu betreiben. Für das EDL-Geschäftgelten die seiben finanzpolitischen Zielsetzungen wiefür das Kerngeschäft des ewz. Im Gemeindebeschluss vom 5. März 1989 «Rationelle Verwendung von Elektrizität» sind diese wie folgt festgelegt: Art. 4 Finanzpolitische Zielsetzung f"ör das Elektrizitätswerk Als finanziel1e Zielsetzung für das Elektrizitätswerk gilt ein Reinertrag von 6 bis 9 Prozent des Umsatzes. Risiko: Zur Begrenzung des Investitionsrisikos werden einerseits Energie-Contracting-lFacility-Management- und Dienstbarkeitsver-
5 5 - träge mit der Kundin abgeschlossen. Die Dienstbarkeiten werden ins Grundbucheingetragen. Andererseits liegen die Schwerpunkte der EDL-Geschäftstätigkeit vor allem im Bereich der Dienstleistungsgebäude, der Wohnbauten und der Gebäude der öffentlichen Hand. Die Angebote werden so platziert und die Kundschaft so ausgewählt, dass hauptsächlich in diesen weniger risikobehafteten Bereichen investiert wird. Die Bonität der Kundinnen und Kunden wird überprüft. Controlling: Über die Kreditnutzung und die Geschäftsentwicklung des Geschäftsfeldes Energiedienstleistungen wird zuhanden der ewz- Geschäftsleitung berichtet. Die Berichterstattung basiert auf der Ein- und Mehrjahresplanung der entsprechenden Investitionsgrössen, der Projektkosten (Energie-Contracting) und der Erlöse und Betriebskosten der entsprechenden Anlagen bzw. Aufträge (Energie-Contracting/Facility-Management). Mittels QuartaIsbericht werden der Stand der Offertstellung (Tendenz) und der effektiv erhaltenen Aufträge (Energie-Contracting und Facility-Management) rapportiert und Abschätzungen über die Einhaltung der geplanten Investitionen geihacht (Erwartungsrechnung). Innerhalb einer Ergebnisrechnung werden die bereits laufenden Energie- Contracting-Anlagen sowie die Aufträge des Facility-Manageqtents (beide Bereiche pro Auftrag und im Total) ebenfalls quartalsweise rapportiert. Somit ist eine laufende Übersicht und Überwachung des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes und der Ergebnisse. sichergestellt. 7. Ökologie und Energiepolitik DerEinsatz von Energie ist eine der wichtigsten umweltpolitischen Schlüsselgrössen. Die städtische Energiepolitik legt daher besonderes Gewicht auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Schadstoffbelastung aus Energieversorgung und Energieverbrauch. Damit will die Stadt Zürich zur Erfüllung der energie- und umweltpolitischen Ziele des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Reduktion der CO2-Emissionen, beitragen. Die bisher ausgeführten Projekte belegen, dass der Geschäftsbereich Energiedienstleistungen diese Absicht der städtischen Energiepolitik wesentlich unterstützen kann.auf dem Gebiet der Stadt Zürich hat daher das Angebot für ewz- Energiedienstleistungen die Bestimmungen der Zielsetzungen für die Energiepolitik und des Wärmeversorgungskonzeptes der Stadt Zürich zu erfüllen. Das ewz unterstützt den rationellen EinSatz von Energie durch intelligente Konzepte in der Planung und den effizienten Betrieb seiner Anlagen, deren Energieverbrauch dem Stand der Technik entspricht. Die Anwendung von erneuerbaren Energieträgem ist zu fördern, namentlich die Nutzung von Umgebungswärme wie Erdsonden oder Grundwasser, bei günstigen Voraussetzungen auch der Einsatz von Holzschnitzelheizungen und die Nutzung von Abwärme. Je nach Versorgungssituation mit Elektrizität sollen auch Wärme- Kraft-Kopplungsanlagen eingesetzt werden. Bei der Wahl der Energieträger sind ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Das ewz hat ein Umweltmanagementsystem nach ISO eingeführt, das im Mai 2000 erfolgreich zertifiziert wurde. Es bezieht Umweltverträglichkeit in alle unternehmerischen Entscheide ein und leistet damit seinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Es verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung der Umwelt-
6 -6 belange. Die Umweltzielsetzungen betreffen auch das neue Geschäftsfeld der «Energiedienstleistungen». Sie werden laufend kontrolliert. Inder Planungsphase von Neubau-, Sanierungs- oder Umbau-Projekten wird der Energieeffizienz grosse Beachtung geschenkt. Die vom ewz eingesetzten Energiesysteme tragen dazu bei, dass gegenfiber konventionell konzipierten Anlagen der Einsatz nicht erneuerbarer Energieträger reduziert wird. Dadurch verringern sich die Emissionen von Schadstoffen. Durch die Nutzung von Umweltenergie und erneuerbaren Energieträgem kann in den bis heute vomewz betriebenen Anlagen der COz-Ausstoss gegenfiber ölbeheizten Anlagen um rund 1900 Tonnen pro Jahr vermindert werden. 8. Kommissionspostulat «Energie-Coutracting, Rahmenkredit~ Von der Spezialkommission Finanzdepartement/Departement der Industriellen Betriebe ist am 28. Juni 2001 folgendes Postulat eingereicht worden: «Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen. ob er dem Gemeinderat eine Vorlage für einen Rahmenkredit für das Energie- Contracting und weitere Energiedienstleistungen des ewz vorlegen kann. Die Begründung lautet:»mit der Weisung 369 beantragt der Stadtrat einen Kredit in Höhe von Fr für ein Energie- Contracting-Projekt des ewz für das neue Bürogebäude der Schweizer Rück in Adliswil. Das Energie-Contracting stellt 'eine begrüssenswerte Ausweitung der ewz-aktivitäten dar. Damit das ewz nicht mit Einzelvorlagen an den Gemeinderat gelangen muss, soll ein Rahmenkredit für Energie-Contracting und weitere Energiedienstleistungen beschlossen werden. in dessen Rahmen der Stadtrat die einzelnen Kredittranchen freigeben kann. Damit würde das ewz mehr Flexibilität erhalten. Der Wmterthurer Gemeinderat hat bereits 1999 einen entsprechenden Rahmenkredit zugunsten der Städtischen Werke bewilligt.» Das Postulat wurde am 11. Juli 2001 zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen. Mit der vorliegenden Weisung wird dieses Postulat erfüllt. 9. Bedeutung rlir die Wirtschaft, die Stadt Zürich und das ewz Die im Geschäftsbereich Energiedienstleistungen zu realisierenden Projekte lösen durch Planungs- und Bauarbeiten ein beträchtliches Investitionsvolumen aus, das der Wirtschaft und ihren Arbeitsplätzen willkommene Impulse liefert. Weiter bietet sich der Wirtschaft die Gelegenheit, fortschrittliche Technologien einzusetzen. Die im Rahmen der Projekte zu erbringenden Energiedienstleistungen erlauben dem ewz, die rationelle Nutzung von Energie aktiv zu fördern. Es wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbrauchsreduktion von nichterneuerbarer Energie geleistet, was die Energieversorgung langfristig sichert und die Schadstoffbelastungen reduziert.die Luftqualität verbessert sich lokal, was zu mehr Lebensqualität in der Umgebung führt. Das ewz geht mit Kundinnen und Kunden eine langfristige Partnerschaft über die Vertragsdauer ein. Im Hinblick auf eine mögliche Öffnung des Elektrizitätsmarktes trägt das Geschäftsfeld Energiedienstleistungen zur Sicherung des Absatzes für Elektrizität bei und erweitert das Kerngeschäft. Das ewz kann dann ausserhalb der Stadt Zürich die Elektrizität für seine Anlagen im Energie-Contracting liefern.
7 Dem Gemeinderat wird beantragt: A. Zuhanden der Gemeinde I. Für den Bau von Anlagen des Geschäftsbereichs «Energiedienstleistungen» des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich wird ein Rahmenkredit von 75 Mio. Franken bewilligt. 2. Über die Aufteilung des Rahmenkredites in die Objektkredite entscheidet der Stadtrat. Er beachtet dabei den vom Gemeinderat beschlossenen Leistungsauftrag für die Energiedienstleistungen des Elektrizitätswerks. B. In eigener Kompetenz ~. Dem Elektrizitätswerk wird ein Leistungsauftrag für das Erbringen von Energiedienstleistungen gernäss den nachstehenden Bestimmungen erteilt: Art. 1 Auftrag Das Elektrizitätswerk wird beauftragt, Energiedienstleistungen «<Energie-Contracting und Facility-Management») definitivais neues Geschäftsfeld zu betreiben. Darunter fallen insbesondere die Lieferung von Wärme, Kälte, Frischluft und Licht und der Betrieb der zu ihrer Erzeugung und AußJereitung erforderlichen Anlagen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Zu diesem Zweck ist das Elektrizitätswerk im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung der Stadt Zürich namentlich ermächtigt, die daiu erforderlichen Dienstleistungs-, Kauf- und Lieferverträge mit Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten abzuschliessen, Investitionen in eigene Anlagen zu tätigen oder bestehende Anlagen zu übernehmen, solche zu betreiben oder betreiben zu lassen und sein Angebot an Energiedienstleistungen aktiv zu vermarkten. Die Rechte an den Anlagen werden zwischen den Vertragsparteien in einer Dienstbarkeit geregelt. Art. 2 Geltungsbereich Das Elektrizitätswerk bietet Energiedienstleistungen primär auf dem Gebiet der Stadt Zürich an, ist jedoch - soweit zum wirtschaftlichen Gedeihen des neuen Geschäftsfelds tunlich und sinnvoll -berechtigt, auch in der übrigen Schweiz Energiedienstleistungen anzubieten, namentlich auch in Zusammenarbeit mit Elektrizitätswerken anderer Städte und Gemeinden. Art. 3 Wirtschaftlichkeit Alle Energiedienstleistungsprojekte des Elektrizitätswerks müssen -über ihre Vertragsdauer betrachtet - eigenwirtschaftlich sein. Zur Überprüfung und Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit baut das Elektrizitätswerk ein geeignetes Controlling auf. Art.4 Energiepolitische Zielsetzungen und Auflagen Auf dem Gebiet der Stadt Zürich sind die Bestimmungen der Zielsetzungen fiir die Energiepolitik und das Wärmeversorgungskonzept der Stadt Zürich einzuhalten. Das Elektrizitätswerk unterstützt den rationellen Einsatz von
8 -8 Energie durch intelligente Konzepte in der Planung und den effizienten Betrieb seiner Anlagen, deren Energieverbrauch dem Stand der Technik entspricht. Die Anwendung von erneuerbaren Energieträgern ist zu fördern, namentlich die Nutzung von Umgebungswärme, bei gü~stigen Voraussetzungen auch der Einsatz von Holzschnitzelheizungen und die Nutzung von Abwärme. Je nach der Versorgungslage mit Elektrizität sollen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen eingesetzt werden. Bei der Wahl der Energieträger sind ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Elektrische Widerstandsheizungen zur Erzeugung von Raumwärme dürfen nur bei besonderen Verhältnissen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, so etwa, wenn dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder der Hygiene erforderlich ist, wenn sich dadurch gesamthaft energetisch bessere Ergebnisse realisieren lassen oder wenn andere Lösungen wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Der Strombezug für die Energiedienstleistungen hat zu den jeweils gültigen Preisen bzw. Tarifen zu erfolgen. Art. 5 Verhältnis zum privaten Gewerbe Das Elektrizitätswerk setzt zur Erfüllung seines Auftrages vorab seine im Bereich des Kerngeschäfts als Energieversorger erworbenen Kenntnisse und Ressourcen ein, namentlich aus den Bereichen Projektkoordination, Be. schaffung und Betrieb von Anlagen, einschliesslich Bereitschaftsdienst und Call Center. Das Elektrizitätswerk ver. gibt die Aufträge flir die Planung, die Projektierung und den Bau der erforderlichen Anlagen in der Regel an private Unternehmen. Art.6 Kooperationen In den Bereichen Marketing und Betrieb kooperiert das Elektrizitätswerk namentlich mit anderen Stadtwerken und Versorgungsbetrieben, mit der Swiss Citypower AG sowie mit allralligen Tochtergesellschaften dieser Kooperationspartner. Soweit im Kundeninteresse oder aus sachlichen, z.b. geografischen Gründen geboten, kann das Elektrizitätswerk im Einzelfall auch mit anderen geeigneten Unternehmungen eine Kooperation begründen. 2. Das Postulat GR Nr der Spezialkommission Finanzdepartement/Departement der Industriellen Betriebe vom 11. Juli 2001 betrettend Energie-Contrading, Rahmenkredit, wird als erledigt abgeschrieben. Die Berichterstattung im Gemeinderat ist dem Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe übertragen. Im Namen des Stadtrates der Stadtpräsident Dr. Elmar Ledergerber der Stadtschreiber Dr. Martin Brunner
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