Muster: Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten

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1 Muster: Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten Die Geschäftsführung der... (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und... (nachfolgend Betriebsrat genannt) schließen folgende Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten: Präambel Der Arbeitgeber räumt seinen Arbeitnehmern 1 nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen die Möglichkeit ein, bestimmte noch nicht fällige Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Aufbau von Wertguthaben einzubringen. Der Aufbau dieser Wertguthaben ermöglicht es den Arbeitnehmern, den Zeitpunkt der Vergütung geleisteter Arbeit nach dem Prinzip der Entgeltumwandlung zu verschieben, d.h. Wertguthaben werden als Bruttobeträge gutgeschrieben und unterliegen erst bei einer späteren Vergütung dem Lohnsteuerabzug und der Beitragspflicht der Sozialversicherungsträger. Als Wertguthaben können die unter 2.2 vereinbarten Ansprüche eingebracht werden. Die Wertguthaben werden vom Arbeitgeber über ein Kapitalisierungsprodukt mit Garantien rückgedeckt. Der mögliche Umfang der Freistellung des Arbeitnehmers bemisst sich nach dem Wertguthaben zum Zeitpunkt der Entnahme. 1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Zeitwertkonto Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen. 2. Entstehung von Wertguthaben Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Ansammlung von Bruttoentgelten zum Zwecke einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung nach 7 Abs. 1a SGB IV. Um eine nachgelagerte Verbeitragung und Versteuerung realisieren zu können, muss der Arbeitnehmer eine Wertguthabenvereinbarung gem. 7b SGB-IV mit dem Arbeitgeber schriftlich abschließen. Eine Umwandlungsvereinbarung, in der die Einbringung der Entgelte in das Wertguthaben geregelt wird, ist rechtzeitig vor Fälligkeit des Arbeitsentgeltes abzugeben. 1 Der verwendete Arbeitnehmerbegriff gilt gleichermaßen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die vollständige Gleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist gewährleistet. Muster-Betriebsvereinbarung Garant 60 Stand: Juni von 6

2 2.1 Einschränkungen Da der Aufbau von Wertguthaben zum Zwecke der Arbeitsfreistellung vorgesehen ist, können Einbringungen nur bis zu einer Höhe des Wertguthabens getätigt werden, wie Entnahmen auch noch zu Zeiten einer Freistellung während des Beschäftigungsverhältnisses möglich sind (Beispiel: ein 66-jähriger Arbeitnehmer, der bereits ein Wertguthaben in Höhe eines einjährigen Freistellungsanspruches aufgebaut hat, kann keine weiteren Einbringungen leisten, wenn sein Beschäftigungsverhältnis vertragsgemäß zum 67. Lebensjahr endet). 2.2 Einbringen von Gehaltsbestandteilen Folgende Gehaltsbestandteile können in Abhängigkeit von den gesetzlichen, arbeits- und tarifvertraglichen Möglichkeiten eingebracht werden (zutreffendes ankreuzen): Teile aus dem monatlichen Grundgehalt Sonderzahlungen (z.b. Tantiemen, Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) Einbringung von Überstunden, umgerechnet in Euro-Beträge Einbringung von Urlaubstagen (siehe hierzu 2.3). Die genannten Gehaltsbestandteile werden als regelmäßige monatliche oder jährliche Umwandlungen in gleicher Höhe von mindestens 600,- Euro p.a. und höchstens 6.000,- Euro p.a. eingebracht. Darüber hinaus können in jedem Monat Zuzahlungen aus den genannten Gehaltsbestandteilen erfolgen. Der Zuzahlungsbetrag muss mindestens 500,- Euro betragen. Durch die Umwandlungen dürfen die regelmäßigen Bezüge des Arbeitnehmers nicht unter die Grenze der geringfügigen Beschäftigung gemäß 8 SGB IV fallen, es sei denn, vor der Umwandlung bestand bereits eine geringfügige Beschäftigung. 2.3 Einbringung von Urlaubstagen (sofern unter 2.2 vereinbart) Es kann nur der Urlaub in das Wertguthaben eingestellt werden, der den gemäß Bundesurlaubsgesetz vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub übersteigt. Die einzubringenden Urlaubstage werden zum Einbringungszeitpunkt in Euro-Beträge umgerechnet. 3. Ansammlung der Wertguthaben Die aus Entgeltumwandlung angesammelten Entgeltguthaben inklusive der wegen der geleisteten Bruttoentgeltumwandlung ersparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (zusammen: Wertguthaben) sind vom Arbeitgeber zum Zwecke der Rückdeckung und der Sicherung der Wertguthaben an Stelle der Auszahlung auf einen Rückdeckungsvertrag einzuzahlen. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die mit Einstellungen in das Wertguthaben einhergehende Entgeltumwandlung keinen für den Arbeitnehmer negativen Einfluss auf künftige Vergütungserhöhungen oder auf andere vergütungsabhängige Leistungen des Arbeitgebers hat. Diese Leistungen werden auf Basis der ungekürzten Bruttobezüge errechnet und durchgeführt. Muster-Betriebsvereinbarung Garant 60 Stand: Juni von 6

3 4. Rückdeckung und Insolvenzsicherung Die Wertguthaben werden vom Arbeitgeber gegen Insolvenz gesichert. Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber einen Kapitalisierungstarif mit Garantieverzinsung (Rückdeckung) ab, in welchen das Wertguthaben eingezahlt wird. Das umgewandelte Entgeltguthaben des Arbeitnehmers einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird als Wertguthaben in die jeweilige Rückdeckung eingezahlt. Eine Nachschussverpflichtung oder ein Entnahmerecht des Arbeitgebers bei Änderung der Beitragssätze der Sozialversicherung besteht nicht. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zum Entnahmezeitpunkt ist nach den aktuellen Beitragssätzen aus dem Wertguthaben der Rückdeckung zu finanzieren. Erträge der Rückdeckung auch über den Garantiezins hinaus werden dem Wertguthaben gutgeschrieben und stehen dem Arbeitnehmer zu. Der Bruttoanspruch des Arbeitnehmers bei Auszahlung des Wertguthabens ist der tatsächliche Wert der Rückdeckung (verzinste eingezahlte Beiträge abzüglich der entnommenen Kosten). [Hinweis: Partizipationsmodell. andere Regelungen sind möglich]. Bei der Anlage des Wertguthabens ist der Rückfluss der dem Zeitwertkonto zugeführten Arbeitslohn-Beträge (Bruttoarbeitslohn im steuerlichen Sinne ohne den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) zum Zeitpunkt einer Freistellung nach Ziffer 6 gewährleistet (Zeitwertkontengarantie). Die Kosten der Rückdeckung des Wertguthabens (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) werden aus dem Wertguthaben finanziert. Zum Zwecke der Insolvenzsicherung sind die Ansprüche aus der Rückdeckung zu Gunsten des Arbeitnehmers an den einzelnen Arbeitnehmer zu verpfänden. 5. Arbeitnehmerinformation Der Arbeitnehmer unterrichtet den Arbeitnehmer nach Einrichtung der Rückdeckung schriftlich über die geeigneten Maßnahmen zur Insolvenzsicherung. Der Arbeitnehmer wird zudem einmal jährlich in Textform über die Höhe seines im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens informiert. Die Höhe der Kosten, der zugeteilten Überschüsse und des Standes der Rückdeckung können der Vertragsurkunde sowie den jährlichen Mitteilungen des Versicherers entnommen werden. 6. Verwendung des Wertguthabens Wertguthaben können verwendet werden (Zutreffendes ankreuzen), um dem gesetzlichen bzw. betrieblichen Rentenbeginn eine Phase der bezahlten Freistellung vorzuschalten (Vorruhestand), in Zeiten sog. gesetzlicher Freistellungen (Pflegezeit, Elternzeit, Teilzeit) eine Aufstockung der Lohnersatzleistungen bzw. des Gehaltes vorzunehmen, eine längere Pause im Arbeitsleben (z.b. für Sabbaticals, Weiterbildungsmaßnahmen) unter Fortzahlung der bisherigen Bezüge einzurichten. Muster-Betriebsvereinbarung Garant 60 Stand: Juni von 6

4 7. Regelungen zur Freistellung Freistellungen, die zum Zeitpunkt der geplanten Verwendung nicht ausreichend im Sinne der Zeitwertkontengarantie (vgl. Ziffer 4) bzw. durch ein entsprechendes Wertguthaben gedeckt sind, sind nicht möglich. 7.1 Umfang der Freistellung Eine Freistellung beträgt mindestens Monate und ist darüber hinaus nur in Blöcken zu je Monaten möglich. Um die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers nicht zu erschweren, ist die Möglichkeit einer befristeten vollständigen Freistellung innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses i.d.r. auf ein Jahr begrenzt. Von dieser Einschränkung nicht berührt sind die gesetzlichen Freistellungen Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit sowie Freistellungen am Ende des Beschäftigungsverhältnisses (Vorruhestand). 7.2 Ankündigung geplanter Freistellungen Der Freistellungsantrag ist spätestens Monate vor Beginn der Freistellung schriftlich zu stellen. Über die Freistellung entscheidet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitnehmers. Eine genehmigte Freistellung kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber widerrufen werden. 7.3 Umsetzung der Freistellung Während der Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Das für die Zeit der Feistellung vereinbarte Bruttogehalt wird dem Wertguthaben entnommen. Im Regelfall entspricht dies dem anteiligen Jahresgehalt, kann aber auf Wunsch des Arbeitnehmers auch abweichend vereinbart werden. Das vereinbarte Bruttogehalt muss jedoch mindestens 70 % und maximal 130% des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgeltes der unmittelbar vorangegangenen 12 Kalendermonate vor der Freistellung (Bruttoentgelt einschließlich Sonderzahlungen und Sachbezüge) betragen. Während der Freistellungsphase erfolgt die Belastung des Wertguthabens des Arbeitnehmers monatlich in Höhe des vereinbarten Bruttogehalts. Die Auszahlung erfolgt monatlich zum üblichen Gehaltszahlungstermin nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird dem Wertguthaben entnommen. Während der Freistellungsphase ist eine betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen. Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall können in Freistellungsphasen nicht neu entstehen, sondern wurden im Rahmen der Ansammlung der Wertguthaben berücksichtigt. [Hinweis: Andere Regelungen sind möglich] 7.4 Zusammentreffen einer Freistellung mit Krankheit, Kur oder Mutterschutz Bei ärztlich attestierter Erkrankung von mehr als drei Tagen oder einer von einem Träger der Sozialversicherung bewilligten Kur wird die Freistellung unterbrochen. Die Arbeitspflicht lebt in diesem Fall wieder auf. [Hinweis: Andere Regelungen sind möglich] Für die Zeit des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes wegen Mutterschutz sowie für die Dauer der Teilnahme an Wehrübungen wird die Freistellung ebenfalls unterbrochen. Während einer Unterbrechungsphase wird das Wertguthaben nicht belastet. Eine Unterbrechung verlängert grundsätzlich nicht den vereinbarten Freistellungszeitraum, sofern zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird. Muster-Betriebsvereinbarung Garant 60 Stand: Juni von 6

5 7.5 Rückkehr nach befristeter Freistellung Bei Rückkehr aus der Freistellungsphase wird der Arbeitgeber in jedem Falle die Beschäftigung auf einem gleichwertigen, der bisherigen Tätigkeit entsprechenden Arbeitsplatz gewährleisten. Grundsätzlich wird die Rückkehr auf den bisherigen Arbeitsplatz angestrebt. 8. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Der Abbau des Wertguthabens soll in der Regel so erfolgen, dass bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein Wertguthaben mehr vorhanden ist. 8.1 Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb des Konzerns in eine andere Gesellschaft, die ebenfalls am Zeitwertkonto teilnimmt, so wird das bestehende Wertguthaben einschließlich der darin enthaltenen der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung automatisch auf die neue Gesellschaft übertragen und dort weitergeführt. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen auf die neue Gesellschaft über. Bestehende Einbringungserklärungen des Arbeitnehmers behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit, sofern dem nicht arbeitsvertragliche oder betriebliche Regelungen der neuen Gesellschaft entgegenstehen. 8.2 Arbeitgeberwechsel Wechselt der Arbeitnehmer unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Arbeitgeber, bei dem eine vergleichbare Wertguthabenregelung besteht, kann das bestehende Wertguthaben einschließlich der darin enthaltenen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf Antrag des Arbeitnehmers und mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers unter Berücksichtigung der jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen auf diesen übertragen werden. Mit Übertragung des Wertguthabens erlöschen die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers aus diesen Regelungen. Für die Inanspruchnahme des Wertguthabens gelten die Bestimmungen des neuen, aufnehmenden Arbeitgebers. 8.3 Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund Alternativ kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) übertragen wird. Nach der Übertragung auf die DRVB kann der Arbeitnehmer das Wertguthaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Freistellungen in Anspruch nehmen. Mit Übertragung des Wertguthabens auf die DRVB erlöschen die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus diesen Regelungen. Eine Rückübertragung auf den Arbeitgeber sowie das weitere Besparen des Wertguthabens ist nach einer Übertragung auf die DRVB nicht mehr möglich. 8.4 Störfälle In den Fällen, in denen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Übertragung auf andere Arbeitgeber oder die DRVB nicht möglich ist, wird die Auszahlung des Wertguthabens in einem Einmalbetrag vorgenommen. In diesen Fällen wird das Wertguthaben unmittelbar lohnbesteuert und nach dem in 23 b Abs. 2 SGB IV niedergelegten besonderen Verfahren für die Berechnung und Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge (Störfallab- Muster-Betriebsvereinbarung Garant 60 Stand: Juni von 6

6 rechnung) verbeitragt. Im Todesfall wird das Wertguthaben nach erfolgter Versteuerung und Verbeitragung an die Erben ausgezahlt. 9. Verwaltung und Abwicklung der Wertguthaben Zur Führung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, für die Verwaltung der Rückdeckungsmittel und zur Abwicklung der Wertguthaben im Insolvenzfall wird der Arbeitgeber einen oder mehrere externe Dienstleistungspartner beauftragen. Die Auswahl oder der Wechsel der externen Dienstleistungspartner sowie die Umsetzung des Modells bleiben dem Arbeitgeber vorbehalten. 10. Zeitlicher Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, Umwandlungsvereinbarungen können erstmals ab dem... vorgenommen werden. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. 11. Schlussbestimmungen Diese freiwillige Betriebsvereinbarung entfaltet keine Nachwirkung. Ändern sich die dieser Betriebsvereinbarung zugrundeliegenden steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und/oder Durchführungsbestimmungen wesentlich, wird über die entsprechenden Bestimmungen in dieser Betriebsvereinbarung erneut verhandelt mit dem Ziel, eine neue, dem aktuellen Rechtsstand entsprechende Regelung zu vereinbaren. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige, oder - soweit dieses nicht möglich ist - annähernde Regelung zu ersetzen. Bei einer Vertragslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die derjenigen am nächsten kommt, die die Parteien vereinbart hätten, wären sie sich bei Vertragsschluss dieser Lücke bewusst gewesen. Datum: Datum: Arbeitgeber Betriebsrat Hinweis: Dieses Muster wurde unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage erstellt. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich als Hilfestellung dienen. In jedem Fall ist das Muster entsprechend der individuellen Bedürfnisse zu modifizieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerberater/Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine Haftung für dieses Muster wird nicht übernommen. Muster-Betriebsvereinbarung Garant 60 Stand: Juni von 6

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