Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3491. Kleine Anfrage mit Antwort

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1 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3491 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU), eingegangen am 28. Januar 2002 Mangelhafte Unterrichtsversorgung insbesondere an den Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover - Schulbehörde ohne Feuerwehrlehrkräfte und ohne vorausschauende Planung Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 18. Januar 2002 über konkrete Beispiele mangelhafter Unterrichtsversorgung insbesondere an den Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover. Beklagt wird insbesondere, dass die Bezirksregierung nicht genügend festangestellte Reservelehrer bereit hält, die schnell einspringen könnten. Pensionierungen meldeten die Schulleiter zwar frühzeitig an, doch die Dezernenten dürften nicht vorausschauend planen. Genannt werden Beispiele aus den Grundschulen In der Steinbreite, Bonner Straße, Am Sandberge und Hainholz sowie der Orientierungsstufe Lüerstraße. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Feuerwehrlehrkräfte standen a) der Bezirksregierung Hannover und b) für den Bereich der Landeshauptstadt Hannover zu den folgenden Stichtagen jeweils zur Verfügung: Schuljahresbeginn, 1. Oktober, 1. November, 1. Dezember, 1. Januar? 2. Warum standen für die genannten Unterrichtsausfälle keine Feuerwehrlehrkräfte zur Verfügung? 3. Warum dürfen Dezernentinnen und Dezernenten trotz frühzeitiger Anmeldungen den Unterrichtsausfall durch mögliche Pensionierungen nicht langfristig und vorausschauend planen? 4. Zu den konkreten Fällen von Unterrichtsausfall an den einzelnen Schulen: 4.1 Grundschule In der Steinbreite Warum hat die Landesregierung trotz längerfristiger Erkrankung von drei Lehrkräften nicht zeitnah und umgehend reagiert? Warum hat sie es zugelassen, dass von Anfang Dezember bis fast Ende Januar eine 1. Klasse nur 13 statt der vorgeschriebenen 20 Stunden Unterricht erhalten hat? 4.2 Grundschule Bonner Straße Warum hat die Landesregierung auf die seit Anfang Oktober auftretenden Unterrichtsausfälle nicht zeitnah und umgehend reagiert? Warum hat sie es zugelassen, dass trotz Überstunden und stundenweiser Vertretungen aus anderen Schulen Fächer wie Musik, Kunst und Sport sowie Förderstunden ersatzlos gestrichen werden mussten? 1

2 Warum wurde nicht umgehend eine Feuerwehrlehrkraft bereitgestellt und statt dessen Unterrichtsausfall billigend in Kauf genommen? 4.3 Grundschule Am Sandberge Warum hat es die Landesregierung zugelassen, dass an dieser Schule pro Klasse und Woche zwei Unterrichtsstunden fehlen? Warum hat sie auf diese Mangelsituation nicht umgehend mit der Zuteilung zusätzlicher Lehrerstunden reagiert? 4.4 Grundschule Hainholz Warum hat die Landesregierung auf die absehbare vorzeitige Pensionierung nicht durch Ersatz der ausfallenden Lehrerstunden reagiert? Warum hat sie statt dessen billigend in Kauf genommen, dass Förderstunden nicht mehr in Doppelbesetzung gegeben werden konnten, obwohl gerade besonders lernschwache Kinder davon betroffen sind? 4.5 Orientierungsstufe Lüerstraße Warum hat die Landesregierung auf den absehbaren Mutterschutz zweier Lehrkräfte nicht umgehend durch Bereitstellung entsprechender Lehrerstunden reagiert? Warum stand für diese Schule trotz absehbarer Mangelsituation keine Feuerwehrlehrkraft zur Verfügung? Warum nimmt die Landesregierung es billigend in Kauf, dass von Ende Oktober bis Ende Februar für alle Fünftklässler das Wahlfach Englisch sowie für alle Schüler Arbeitsgemeinschaften und Religion ausfallen? Inwieweit sind durch diese Unterrichtsausfälle Angebote der Hochbegabtenförderung betroffen? Ist nunmehr definitiv sichergestellt, dass die genannten und mögliche andere Unterrichtsausfälle beseitigt worden sind? (An die Staatskanzlei übersandt am 4. Februar 2002 II/72 951) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium /5-II/ Hannover, den 10. Juni 2002 Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Vertretungslehrkräfte als Springer- oder Feuerwehr-Lehrkräfte eingesetzt werden. Für die allgemein bildenden Schulen stehen im Schuljahr 2001/2002 für Vertretungsfälle 595 Springer-Lehrkräfte und im 2. Schulhalbjahr bis zu 623 Vertragsmöglichkeiten für die Einstellung von Feuerwehr-Lehrkräften zur Verfügung. Darüber hinaus können die 2

3 Bezirksregierungen aus den angewiesenen Mitteln für teilzeitbeschäftigte angestellte Lehrkräfte weitere Arbeitsplätze für Springer-Lehrkräfte einrichten; dies ist zurzeit im Umfang von rd. 100 Arbeitsplätzen der Fall. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Die Bezirksregierungen verwalten die ihnen zur Verfügung stehenden Vertragsmöglichkeiten für Vertretungslehrkräfte in eigener Verantwortung. Sie haben die Aufgabe, gemäß der Dringlichkeit die Vertretungslehrkräfte so einzusetzen, dass im gesamten Schuljahr die besonders schwerwiegenden Unterrichtsausfälle vermindert werden können. Deshalb werden die Feuerwehrlehrkräfte nicht vorab auf kleinste Planungseinheiten verteilt, sondern von den schulfachlichen Dezernaten im Regelfall als Kontingent für den gesamten Bezirk betrachtet. Eine Aufteilung nach den Teilfragen 1 a und 1 b ist deshalb nicht möglich. Für den Regierungsbezirk Hannover standen im Laufe des 1. Schulhalbjahres für neue Unterrichtsausfälle zu den Stichtagen , , und Vertragsmöglichkeiten für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung. Für das 2. Schulhalbjahr können frei gewordene Arbeitsplätze und erhöhte Mittel verwendet werden. Zu 2: Auf die Vorbemerkung und die Angaben zu den Fragen 1 und 4 wird verwiesen. Zu 3: Dezernentinnen und Dezernenten sind gehalten, bei frühzeitiger Kenntnis von Pensionierungen oder Erkrankungen langfristig und vorausschauend zu planen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wie die nachstehend aufgeführten Fälle zeigen, besteht die Problematik darin, dass krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften im Regelfall gerade nicht vorhersehbar sind. Auch in den übrigen Fällen wurde durch Schulen und Bezirksregierung vorausschauend gehandelt. Zu 4.1: Im Dezember kam es an der Grundschule In der Steinbreite zu einer nicht vorhersehbaren Häufung von Erkrankungen. Nach Absprache zwischen Schule und Bezirksregierung wurde auf den Einsatz einer Feuerwehrlehrkraft für die Klassenlehrerin der hauptsächlich betroffenen Klasse 1 a vor den Weihnachtsferien verzichtet, da eine Rückkehr der Lehrkraft nach den Ferien nicht ausgeschlossen war. Da der Einsatz von Feuerwehr-Lehrkräften für die beiden anderen erkrankten Lehrkräfte aus dienstrechtlichen Gründen ausschied, erfolgte eine Abordnung von einer benachbarten Grundschule an die Grundschule In der Steinbreite. Nachdem am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien feststand, dass die Klassenlehrerin der Klasse 1 a ihren Dienst vorerst nicht würde aufnehmen können, wurden umgehend Mittel zur Einstellung einer Vertretungslehrkraft bewilligt. Dass zwischen Antrag der Schule und Dienstantritt einer Vertretungslehrkraft ein gewisser Zeitraum verstreicht - eine Vertretungslehrkraft muss gefunden werden, Mitwirkungsrechte des Personalrats sind zu beachten - ist evident. Die Bezirksregierungen sind gehalten, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten. Von der überproportionalen Kürzung von Unterricht einseitig zulasten einer Lerngruppe war der Schulaufsicht nichts bekannt. Die Schule wurde zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass eine solche Verfahrensweise nicht zulässig ist. Nach Dienstantritt der Feuerwehrlehrkraft wurde die Pflichtstundenzahl in der betroffenen Klasse wieder erteilt. 3

4 Zu 4.2: Eine Lehrkraft der Grundschule Bonner Straße war ab Mitte Oktober bis zu den Weihnachtsferien erkrankt. Die Stunden konnten weitgehend schulintern unter Anwendung des flexiblen Unterrichtseinsatzes aufgefangen werden. Mangels langfristiger Dienstunfähigkeitsbescheinigungen und der damit verbunden Erwartung einer kurzfristigen Rückkehr der erkrankten Lehrkraft schied der Einsatz einer Feuerwehr-Lehrkraft aus. Als Mitte November eine weitere Lehrkraft erkrankte, reagierte die Bezirksregierung umgehend mit der Abordnung zweier Lehrkräfte an die Grundschule. Zum wurden der Schule ein Versetzungszugang sowie eine Vertretungslehrkraft zugewiesen. Am nahm eine der erkrankten Lehrkräfte ihren Dienst wieder auf und die zweite im Februar mit vorübergehend reduzierter Stundenzahl, sodass der Unterricht seit Beginn des 2. Schulhalbjahres in allen Lernbereichen wieder nach Plan erteilt werden kann. Zu 4.3: Eine Versorgungssituation wie in der Frage unterstellt, lag und liegt an der Grundschule Am Sandberge nicht vor. Zum Stichtag der Statistik am verfügte die Schule bei 486,0 Lehrer-Soll-Stunden über 470,0 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erfüllung der Pflichtstundentafeln benötigte die Schule insgesamt 412,0 Lehrer-Ist-Stunden, sodass für zusätzliche pädagogische Maßnahmen noch 58,0 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung standen. Entscheidend ist, dass die Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln erteilt werden können. Diese Voraussetzung war und ist bei dieser Grundschule gegeben. Aufgrund einer Einstellung stieg die Unterrichtsversorgung zum bei einem Soll von 488,0 Stunden sogar auf 507,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zu 4.4: An der Grundschule Fichteschule im Stadtteil Hainholz ging zum eine für den Schulkindergarten verantwortliche Sozialpädagogin überraschend aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand. Als Ersatz erfolgte zum die Abordnung einer Lehrkraft von einer benachbarten Grundschule, sodass für die Schule lediglich ein Zeitraum von zwei Monaten zu überbrücken war. Die Fichteschule verfügte zu Beginn des 1. Schulhalbjahrs 2001/ nach Korrektur der Statistik durch die Bezirksregierung - bei 374,0 Lehrer-Soll-Stunden über 380,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erfüllung der Pflichtstundentafeln benötigte sie insgesamt 293,0 Lehrer-Ist-Stunden, sodass für pädagogische Maßnahmen also noch 87,5 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung standen. Damit war ein schulinterner Ausgleich problemlos möglich. Die der Schule in hohem Umfang zugewiesenen Förderstunden wurden im Wesentlichen zur Bildung kleiner Lerngruppen - im 1. und 4. Jahrgang hat die Schule so genannte Zusatzklassen gebildet - eingesetzt. Die ausgeschiedene Sozialpädagogin war lediglich mit 8,0 Stunden in Fördermaßnahmen eingesetzt. Wenn im Falle eines unerwarteten Ruhestandes zugunsten der Erteilung des Pflichtunterrichtes für einen vorübergehenden Zeitraum auf Doppelsetzung im Förderbereich verzichtet wird, ist dies vertretbar. Zu 4.5: Die Orientierungsstufe Lüerstraße verfügte zu Beginn des 1. Schulhalbjahrs 2001/2002 bei 406,0 Lehrer-Soll-Stunden über 430,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erfüllung der Pflichtstundentafeln benötigte die Schule insgesamt 342,0 Lehrer-Ist-Stunden, sodass für pädagogische Maßnahmen noch 88,5 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung standen. Die außergewöhnlich hohe Unterrichtsversorgung der Schule erfolgte durch die Bezirksregierung vorausschauend, um den bereits absehbaren Unterrichtsausfall einer Lehrkraft, die vom bis in Mutterschutz ging, zu kompensieren. Auch die erst im Herbst bekannt gewordene Schwangerschaft einer weiteren Lehrkraft (Mutterschutzfrist vom bis ) war von der Schule mit den vorhandenen Lehrer- 4

5 Ist-Stunden problemlos aufzufangen. Daher war die Bereitstellung einer Feuerwehr- Lehrkraft zu keinem Zeitpunkt erforderlich. Es ist allerdings festzustellen, dass die mit Zustimmung des Schulelternrats und gegen den Rat der Bezirksregierung getroffene Entscheidung der Schule, zugunsten kleinerer Lerngruppen im 6. Jahrgang eine zusätzliche Klasse zu bilden, Handlungsspielräume zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung einschränkt. Bei der Überversorgung der Schule in weiten Teilen des Schuljahres und den damit verbundenen Kompensationsmöglichkeiten war - insbesondere im Zeitraum der Überschneidung der o. a. Mutterschutzfristen - eine vorübergehende Kürzung in Angeboten, die nicht Bestandteil der Stundentafel sind, sinnvoll und zumutbar. Als zusätzliches Angebot der Schule war davon der wahlfreie Englischunterricht im 5. Jahrgang für Schüler mit Latein als 1. Fremdsprache betroffen. Im Bereich der Arbeitsgemeinschaften wird bezogen auf das ganze Schuljahr - auch unter Berücksichtigung der zeitweisen Kürzungen - die Pflichtstundenzahl gemäß der Stundentafel für diese Schulform mehr als erfüllt, da die Schule ihre Arbeitsgemeinschaften mit doppelt so vielen Stunden großzügig ausgestattet hatte. Die zeitlich befristete Auflösung des Religionsbandes durch die Schule erfolgte lediglich aus schulorganisatorischen Gründen, nicht aufgrund mangelnder Versorgung mit Lehrkräften. Ein besonderes Angebot der Hochbegabtenförderung gibt es an der Schule nicht. Allerdings sind Schülerinnen und Schüler einer ehemaligen Hochbegabtenklasse der Grundschule Kestnerstraße an die Orientierungsstufe Lüerstraße übergegangen. Für sie erfolgt kein besonderes Angebot an Arbeitsgemeinschaften, vielmehr haben sie ein Vorgriffsrecht auf eine Arbeitsgemeinschaft ihrer Wahl. Sie können aus dem allgemeinen Angebot an Arbeitsgemeinschaften die für sie geeignetsten auswählen. Dieses Angebot ist bezogen auf das gesamte Schuljahr über die Stundentafel hinaus erfüllt worden. Jürgens-Pieper (Ausgegeben am 13. Juni 2002) 5

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