Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz)
|
|
- Ralph Friedrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schule: Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz) Datum: 1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigen Wahlberechtigt sind nach 90 die Elternsprecherinnen und Elternsprecher der Klassen oder Jahrgangsstufen mit jeweils einer Stimme. Stellvertretende Klassenelternsprecher können als Abwesenheitsvertreter aktiv mit wählen, sich aber nicht wählen lassen. Auch wenn ein Elternvertreter mehr als eine Klasse in der GEV vertritt, hat dieser nur eine Stimme. Anwesend sind Wahlberechtigte (nachvollziehbar durch eine Anwesenheitsliste als Anlage zum Wahlprotokoll) 2. Wahl der Wahlleitung Für die Durchführung wird eine Wahlleitung gewählt. Diese Person ist für den Wahlgang, den sie leitet, nicht in Funktionen wählbar, die Wahlleitung kann aber während der Wahlvorgänge wechseln. Wahlleitung: 3. Durchführung der Wahl und Erfassung der Kandidaten Wahlen sind grundsätzlich geheim und müssen daher per Stimmzettel durchgeführt werden. Dabei wird der der kandidierenden Person auf einen Zettel geschrieben. Durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Wahlberechtigten kann offen gewählt werden. Kandidaten für Elternsprecherin oder Elternsprecher der Schule (bei mehr als drei Kandidaten bitte eigenes Blatt verwenden) Kandidaten für bis zu drei stellvertretende Elternsprecherinnen oder Elternsprecher der Schule (bei mehr als sechs Kandidaten bitte eigenes Blatt verwenden) Wahlprotokoll GEV Seite 1 von 7
2 Schulkonferenz Kandidaten für Mitglieder in der Schulkonferenz Mitglieder für die Schulkonferenz werden im Allgemeinen in allen geraden Kalenderjahren (2014, 2016, 2018, Kann bei Fusionsschulen oder durch Nachwahlen anders sein) für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. (bei mehr als acht Kandidaten bitte eigenes Blatt verwenden) Kandidaten für stellvertretende Mitglieder in der Schulkonferenz Stellvertretende Mitglieder für die Schulkonferenz werden in mindestens gleicher Anzahl im Allgemeinen in allen geraden Kalenderjahren (2014, 2016, 2018, Kann bei Fusionsschulen oder durch Nachwahlen anders sein) für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. (bei mehr als acht Kandidaten bitte eigenes Blatt verwenden) Wahlprotokoll GEV Seite 2 von 7
3 Bezirkselternausschuss Für dieses Gremium werden zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder gewählt. Kandidaten für Mitglieder im Bezirkselternausschuss Kandidaten für stellvertretende Mitglieder im Bezirkselternausschuss (in mindestens gleicher Anzahl) Wahlprotokoll GEV Seite 3 von 7
4 Gesamtkonferenz Für dieses Gremium werden zwei beratende Mitglieder und zwei stellvertretende beratende Mitglieder gewählt. Kandidaten für Mitglieder in der Gesamtkonferenz Kandidaten für stellvertretende Mitglieder in der Gesamtkonferenz (in mindestens gleicher Anzahl) Wahlprotokoll GEV Seite 4 von 7
5 Gesamtschülervertretung Für dieses Gremium werden zwei beratende Mitglieder und zwei stellvertretende beratende Mitglieder gewählt. Kandidaten für Mitglieder in der Gesamtschülervertretung Kandidaten für stellvertretende Mitglieder in der Gesamtschülervertretung (in mindestens gleicher Anzahl) Wahlprotokoll GEV Seite 5 von 7
6 Fachkonferenz für Für dieses Gremium werden zwei beratende Mitglieder und zwei stellvertretende beratende Mitglieder gewählt. Diese Seite für die entsprechende Anzahl der Fachkonferenzen ausdrucken bzw. vervielfältigen. Kandidaten für Mitglieder in der o. g. Fachkonferenz Kandidaten für stellvertretende Mitglieder in der o. g. Fachkonferenz (in mindestens gleicher Anzahl) Wahlprotokoll GEV Seite 6 von 7
7 Teilkonferenz für Lehrer/Schüler für Für dieses Gremium wird ein beratendes Mitglieder und ein stellvertretendes beratende Mitglieder gewählt. Diese Seite für die entsprechende Anzahl der Teilkonferenzen ausdrucken bzw. vervielfältigen. Kandidaten für Mitglieder in der o. g. Teilkonferenz Kandidaten für stellvertretende Mitglieder in der o. g. Fachkonferenz (in mindestens gleicher Anzahl) Einspruch gegen die Wahlen oder Wahldurchführung sind schriftlich begründet beim Wahlleiter einzulegen. 4. Unterschrift der Wahlleitung in Klarschrift Unterschrift Wahlprotokoll GEV Seite 7 von 7
Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz des Landes Berlin)
Schule: Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz des Landes Berlin) Datum: 1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigten Wahlberechtigt sind nach
MehrProtokoll der 1. Sitzung der Gesamtelternvertretung (GEV) im Schuljahr 2015/2016
GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM (Ganztagsgymnasium) Olbersstr. 38 10589 Berlin Tel.: (0 30) 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de Protokoll der 1. Sitzung der Gesamtelternvertretung (GEV) im Schuljahr 2015/2016
MehrProtokoll: Sitzung am
Seite 1 (6) Ort: Beginn: Ende: Leitung: Anwesende: Mensa des Gottfried-Keller-Gymnasium 19.00 Uhr 22.10 Uhr Herr Kreitmeyer Herr Nogossek [ab TOP 3] Siehe Anwesenheitsliste 20 von 32 Elternvertreter/innen
MehrWahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg
zuletzt geändert am 17.10.2011 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen dieser Wahl- und Geschäftsordnung sind die 3,8, 55 bis 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 30.07.2009 sowie
MehrDer Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den
Geschäfts- und Wahlordnung des Elternrates des Werner-von-Siemens-Gymnasium der Stadt Großenhain Auf der Grundlage der 45, 47 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) i.v.m. 13 der Elternmitwirkungsverordnung
MehrWahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der
Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirates
Geschäftsordnung des Elternbeirates Auf der Grundlage des Schulgesetzes für Baden Württemberg und der Elternbeiratsverordnung gibt sich der Elternbeirat folgende Geschäftsordnung: 1 Rechtsgrundlagen Die
MehrWahlordnung des Stadtelternrates Leipzig
Der SER der kreisfreien Stadt Leipzig hat am 03. Februar 2014 folgende Wahlordnung, nachfolgend WO genannt, beschlossen. Grundlage dieser WO ist die Geschäftsordnung des Stadtelternrat (SER) Leipzig, die
MehrB I L D U N G. Ein Ratgeber für Eltern- und Schülervertretungen
B I L D U N G B Ein Ratgeber für Eltern- und Schülervertretungen Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Ministers für Bildung, Jugend und Sport...5 Vorwort der Autoren dieser Broschüre...7 1 Wahlen in der
MehrVom 29. Juni Teil 1. 1 Allgemeines
Verordnung über die Wahl, die Organisation und das Verfahren der Vertretungen der Schüler und Erziehungsberechtigten im Bereich der Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (Schulmitwirkungsverordnung - SchMWVO
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen
Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 und des 28 der Verordnung
MehrElternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen
Elternbeirat der GHWRS Horgenzell Aufgrund des 57 Abs.4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01. August 1983 (Ges.Bl.S.410) und des 28 der Verordnung des Ministeriums
MehrElternmitwirkung an der Deutschen Schule Nairobi (DSN) 1
Elternmitwirkung an der Deutschen Schule Nairobi (DSN) 1 Präambel 1. Die Elternmitwirkung an der DSN dient als Mittler zwischen Elternschaft, Vorstand, Schulleitung und Schülervertretung. 2. Grundsätzliche
Mehr81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern
Ich bin Elternsprecher / Elternsprecherin und jetzt? Die Schulmitwirkungsgesetze geben Eltern rechtlich abgesicherte Möglichkeiten mit Lehren und anderen Eltern zusammen das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung
MehrMuster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom...
Geschäftsordnung des Elternbeirats der Schule vom... Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der Verordnung des Ministeriums
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Handreichung zur Schulwahlordnung. F 3
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Handreichung zur Schulwahlordnung F 3 www.gew-rlp.de Handreichung zur Schulwahlordnung mit Erläuterungen und Musterformularen Vorwort
MehrReglement Elternrat. Schule Teufen. Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort
1. Schule Teufen Reglement Elternrat Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort 1. Version Arbeitsgruppe Elternmit Wirkung 24.04.2013 Angepasste Version Vorstand Elternrat
MehrGeschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath
Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018
Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018 Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der
MehrSatzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel
Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung
MehrVorstellung der Elternarbeit am Michael Gastmann Stellvertretender Schulpflegschaftsvorsitzende
Vorstellung der Elternarbeit am Michael Gastmann Stellvertretender Schulpflegschaftsvorsitzende 24. September 2013 1 Mitwirkung der Eltern am Dionysianum Im Grundsatz geht es bei der Elternbeteiligung
MehrGesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel!
GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel! Geschäftsordnung des Gesamtelternbeirats der öffentlichen Schulen des
MehrGeschäftsordnung der Gesamtschülervertretung des RLG
1 von 9 Inhalt Präambel...2 I Aufgaben und Ziele der Gesamtschülervertretung...2 II Aufbau der Gesamtschülervertretung...2 1 stimmberechtigte Mitglieder 2 nicht stimmberechtigte Mitglieder 3 Wahl 4 Übergangsbestimmung
MehrSatzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf
Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule Schule an den Standorten: Siegburgerstr. 137-139, 40591 Düsseldorf und Räuscherweg 40, 40221 Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 Inhaltsverzeichnis
MehrSatzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim
Satzung der SMV Markgräfler-Gymnasium Müllheim Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Aufgaben ( 1-3) 2. Organe der SMV ( 4-10) 4 Organe der SMV 5 Der Klassensprecher 6 Der Kurssprecher 7 Der Schülerrat
MehrGeschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom
2.3/44.23 der Städtischen Musikschule Dormagen vom 27.06.2006 1 Aufgaben des Beirats... 2 2 Mitglieder des Beirats... 2 3 Beratende Mitglieder des Beirats... 3 4 Wahl des Beirats... 3 5 Wahlleiter... 3
Mehr1. Abschnitt: Allgemeines
Elternbeirat am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goldberggymnasiums Sindelfingen (GGS) vom 15.01.2014 Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
MehrArbeitshilfe: Wahl der Klassenelternvertretung * Handreichung der Koordinationsstelle für Elternarbeit im MBWWK
Arbeitshilfe: Wahl der Klassenelternvertretung * Handreichung der Koordinationsstelle für Elternarbeit im MBWWK Rechtsgrundlage: Wahlleitung: Zeitpunkt der Wahl: Schulwahlordnung (SchulWO) abrufbar: www.eltern.bildung-rp.de
MehrSchülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums
Schülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums vom 27. April 2018 bisher nicht geändert ONG Schülerverfassung Seite 1! von! 14 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Klassen- und Kurssprecher*innen
MehrWahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung
Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am 308.2011 beschlossenen Fassung 1 Zweck der Wahlordnung Zweck der Wahlordnung ist die geordnete Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirates der Kirbachschule Hohenhaslach (Grund- und Werkrealschule)
1. Abschnitt - Allgemeines 1 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen dieser Geschäftsordnung bilden die 55 und 57 SchG sowie die 19, 24 bis 29 Elternbeiratsverordnung, hinsichtlich der Wahl der Elternvertreter
MehrHeinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK
Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf SV-Satzung des HHBK Niklas Lay, im Auftrag SV-Team 22.01.2011 Inhalt Inhalt...1 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...4 2.1. Wahl der Klassensprecher...4 2.2. Wahl
MehrWahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats Pestalozzi Gymnasium, Biberach an der Riss
Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats Pestalozzi Gymnasium, Biberach an der Riss Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 23. März 1976 (Gesetzbl.
MehrGeschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover
Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover Grundlagen dieser Geschäftsordnung sind die Bestimmungen des NSchG in der Fassung vom 19. Juni 2013 und der Verordnung des Niedersächsischen
MehrWahlen zum Klassenelternsprecher 2015 Wahlen zum Schulelternbeirat (2015) Wahlen zum Schulausschuss (2015) Wahlen zum Schulelternsprecher (2015)
Trier, 07.09.2015 Wahlen zum Klassenelternsprecher 2015 Wahlen zum Schulelternbeirat (2015) Wahlen zum Schulausschuss (2015) Wahlen zum Schulelternsprecher (2015) Reihenfolge Termin nach Schuljahresbeginn
Mehr1. Abschnitt. Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goethe-Gymnasiums Freiburg. Allgemeines
Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goethe-Gymnasiums Freiburg Auf Grund des 57 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 und des 28 der Verordnung
MehrWAHL- UND GESCHÄFTSORDNUNG
WAHL- UND GESCHÄFTSORDNUNG des Elternbeirats des Robert-Bosch-Gymnasiums Langenau 1. Abschnitt: Allgemeines Auf der Grundlage des Schulgesetzes von Baden-Württemberg vom 1. August 1983 zuletzt geändert
MehrSatzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums
Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die
MehrDie Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Jahrgangsstufen-Elternvertreter bilden den Elternbeirat.
GESCHÄFTSORDNUNG DES ELTERNBEIRATS ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINES 1 RECHTSGRUNDLAGE Die Grundlagen dieser Geschäftsordnung bilden die 55 und 57 Schulgesetz (SCHG) sowie die 24 bis 29 Elternbeiratsverordnung
MehrVERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO)
VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) Inhalt: Seite 2 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite
Mehr1 Geltungsbereich und Grundlagen
Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften
MehrSatzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N.
Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K. u. U. S. 584), zuletzt
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6
Inhaltsverzeichnis SV-SATZUNG 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...3 2.1. Wahl der Klassensprecher...3 2.2. Wahl der Jahrgangsstufensprecher (Sek. II)...3 2.3. Wahl des Schülersprechers...3 2.4. Weitere
MehrGesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung
Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Aufgrund des 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen
MehrGeschäftsordnung des GEB Fürth (GeschO GEB Fü)
Geschäftsordnung des GEB Fürth (GeschO GEB Fü) Diese Geschäfts- und Wahlordnung regelt die Grundlagen der Arbeit des Gemeinsamen Elternbeirats für die Grund- und Mittelschulen in der Stadt Fürth (GEB FÜ).
MehrC 1 // INFODIENST // Schulwahlordnung (SchulWO) vom 7. Oktober 2005, zuletzt am 20. Juni Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Schulwahlordnung (SchulWO) vom 7. Oktober 2005, zuletzt am 20. Juni 2012 C 1 www.gew-rlp.de Schulwahlordnung (SchulWO) vom 7. Oktober
MehrLeitfaden für Elternvertreter und Elternvertreterinnen
Leitfaden für Elternvertreter und Elternvertreterinnen Liebe Eltern, das Schulgesetz bietet Eltern Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in der Berliner Schule. Aber wo können Sie sich einbringen,
MehrSchüler und Eltern mit Wirkung RATGEBER FÜR SCHÜLER- UND ELTERNVERTRETUNGEN
B I L D U N G Schüler und Eltern mit Wirkung RATGEBER FÜR SCHÜLER- UND ELTERNVERTRETUNGEN Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Ministers für Bildung, Jugend und Sport...5 1 Wahlen in der brandenburgischen
MehrQual der Wahl. So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen!
Qual der Wahl So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen! Wahlen sind eine demokratische Grundlage in unserem Verband. Damit Wahlen auf Ortsebene korrekt ablaufen, wurde diese Checkliste entwickelt. Sie
MehrDEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009
DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,
MehrW a h l o r d n u n g
W a h l o r d n u n g 1 Geltungsbereich Die Wahlordnung der GTIV regelt die in 6 (4) der Satzung vorgesehenen Wahlen des Präsidenten bzw. der Präsidentin, des 1. und 2. Vizepräsidenten bzw. der 1. und
MehrELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE
ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE (TEIL 1) ZUSAMMENGESTELLT VON R.WAGNER, JANUAR 2014 Klassenpflegschaft 73 Schulgesetz Zusammensetzung Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse Klassenlehrer(in)
MehrSchulwahlordnung (SchuIWO) Vom 7. Oktober Inhaltsübersicht. Teil 1 Elternvertretungen Abschnitt 1 Allgemeines
1 Wahlrecht 2 Wahlgrundsätze 3 Niederschrift 1 von 19 Schulwahlordnung (SchuIWO) Vom 7. Oktober 2005 Inhaltsübersicht Teil 1 Elternvertretungen Abschnitt 1 Allgemeines Abschnitt 2 Wahl der Klassenelternsprecherinnen,
MehrRADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.
RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. Seite 1 RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Geltungsbereich
MehrWahlordnung zur Wahl der Klassenelternsprecher
Wahlordnung zur Wahl der Klassenelternsprecher Der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Aßling erlässt gemäß Art. 68 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung
MehrMitbestimmung in der Demokratie
Mitbestimmung in der Demokratie Vom Klassensprecher bis zum Landesschulsprecher Präsentiert von Anna-Lena Schepp Arezo Abirinejad Michelle Müller Wie wird die Demokratie in den hessischen Schulen sichtbar?
MehrVHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung
VHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung Wahlordnung des Industrieforums VHPready e.v. 1. VORBEMERKUNG Alle
MehrOrdnung für Klassenpflegschaften und Schulpflegschaften (Elternbeirat) der Deutschen Schule Ho Chi Minh Stadt
Ordnung für Klassenpflegschaften und Schulpflegschaften (Elternbeirat) der Deutschen Schule Ho Chi Minh Stadt 1. Präambel 1.1. Klassenpflegschaften und die Schulpflegschaft sind ein Instrument der Mitwirkung
MehrWahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet
ERMLANDFAMILIE e.v. Wahlordnung Allgemeines 1 Präambel Diese Wahlordnung regelt die Wahlen, Delegierungen und Berufungen zur Ermländervertretung und die Wahl der Mitglieder des Ermländerrates des Ermlandfamilie
Mehr1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahl des Vorsitzenden und 2 Stellvertreter
Geschäftsordnung des Elternbeirats der Karl-Brachat-Realschule Villingen-Schwenningen vom 26.04.2017 Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen
MehrElternvertretung an Schulen: Wir reden mit!
Elternvertretung an Schulen: Wir reden mit! Aufgaben der Klassenelternvertreter/innen und praktische Hinweise für Ihr Engagement Der Workshop findet statt im Rahmen des Projektes Neukölln Gemeinsam Gestalten
MehrSV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule
Stand September 2002 SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule 1. Die Organe der SV 1.1 Die beschlussfassenden Organe der SV sind die Klassen 5 13, der Schülerrat und die Schülerversammlung; die ausführenden
MehrSatzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land
Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land vom 14. Mai 2014 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 12 vom 5. Juni 2014) Gemäß 19 des Gesetzes zur Förderung
MehrMax-Eyth-Realschule Backnang SMV
Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der
MehrProtokoll Kurssprecherwahlen Studienakademie Stuttgart
Protokoll Kurssprecherwahlen Studienakademie Stuttgart Datum:.. Kurs: Protokollant/in: Wahlleitung: (Das älteste Kursmitglied, welches selbst nicht zur Wahl steht, hat die Wahlleitung inne. Die Wahlleitung
MehrSMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt
SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der
MehrWarum Wahlen? Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden. etwa ein Jahr vor Wahlen. Einberufung
Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden Grundlage ist die Satzung und Wahlordnung des Landesverbandes Warum Wahlen? lt. Satzung alle 4 Jahre neuer Vorstand und Kassenprüfer (Ergänzungswahlen auch zwischendurch)
MehrWahlordnung für die Wahl zum Elternbeirat (WahlOEB)
WahlOEB GS Nürnberg Eibach - Stand: 22.09.2016 Seite 1 von 5 Der Elternbeirat der Grundschule Nürnberg Eibach erlässt gemäß Art. 68 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
MehrLEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung
Aktuelle Fassung der vom 19.04.2005 mit Änderungen vom 28.09.2005, 28.06.2011, 12.04.2012 und 06.09.2016 Geschäftsordnung des es Hamburg 1 Mitglieder (1) Der LEA Hamburg ist der Zusammenschluss der für
MehrStatut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen
Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Inhaltsverzeichnis 1 Organe...1 2 Aufgaben...1 3 Klassensprecherin oder Klassensprecher...2 4 Aufgaben
MehrSatzung für den Elternbeirat der Kindertagesstätte Kunterbunt in Chieming
Satzung für den Elternbeirat der Kindertagesstätte Kunterbunt in Chieming Abschnitt I Allgemeines 1 Elternbeirat der Kindertagesstätte (1) Gemäß Art. 14 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes
MehrWahlordnung für die Wahl zum Elternbeirat (WahlOEB)
Der Elternbeirat der Grundschule an der Fröttmaniger Straße 21 erlässt gemäß Art. 68 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit 13 Abs. 2 Satz 4 der Schulordnung
MehrHEINRICH - KRAFT - SCHULE
HEINRICH - KRAFT - SCHULE INTEGRIERTE GESAMTSCHULE - EINE SCHULE FÜR ALLE - Fachfeldstraße 34 60386 Frankfurt Tel 069/ 212-48994 + 48995 Fax 069/212-49110 email: poststelle.heinrich-kraft-schule@stadt-frankfurt.de
MehrSMV Satzung der Hoffmannschule
1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.
MehrWahlordnung zur Wahl des Elternbeirats an der Montessori Grund- und Mittelschule Lauf (WahlOEB)
Der Elternbeirat der Montessori Grund- und Mittelschule Lauf erlässt gemäß Art. 68 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit 13 Abs. 2 Satz 4 der Schulordnung
MehrDie SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule
Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchulG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung 1. Aufgaben der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur
MehrMitwirkungsordnung der Schulen der Hoffbauer ggmbh
Mitwirkungsordnung der Schulen der Hoffbauer ggmbh ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Ziel der Mitwirkung (1) Ziel der Mitwirkung ist es, Eigenverantwortung für das Leben und die Arbeit an der/dem auf
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Achern vom Abschnitt Allgemeines
des Elternbeirats des Gymnasiums Achern vom 23.02.2010 Aufgrund von 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. 8. 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert 30. Juli
MehrMitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverband e.v. am
STARGARDER BEHINDERTENVERBAND e.v. DER VORSITZENDE SBV e.v., Walkmüllerweg 4a, 17094 Burg Stargard, Tel. (039603) 20452 Anmeldung zur Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverbandes e.v. am 22.05.2014
MehrSatzung der Klassenpflegschaft der Heimschule Lender
Heimschule Lender Staatlich anerkanntes Gymnasium Berufliche Gymnasien (SG, WG) Tagesheim/Hort Heimschule Lender 77880 Sasbach (b. Achern) Friedhofstraße 19 77880 Sasbach, 24.01.2014 Satzung der Klassenpflegschaft
MehrProtokoll der 1. Sitzung der Gesamtelternvertretung (GEV) im Schuljahr 2012/2013 (Teilprotokoll)
GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM (Ganztagsgymnasium) Olbersstr. 38 10589 Berlin Tel.: (0 30) 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de Protokoll der 1. Sitzung der Gesamtelternvertretung (GEV) im Schuljahr 2012/2013
MehrFunktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof 1. Ziele Der Elternrat ist Ansprechperson für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den
MehrHochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007
Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Herausgeber: Präsidium der HAW Hamburg Redaktion: Justitiariat (A. Horstmann) Tel.: 040/42875-9042 Bekanntmachung gemäß 108 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen
MehrSitzung der Gesamtelternvertretung vom Sitzungsprotokoll
Sitzung der Gesamtelternvertretung vom 29.09.2014 Sitzungsprotokoll Leitung: Anwesenheit: Protokoll: Tagesordnung: Herr Härtel siehe Liste Fr. Stachewicz 1. Geschäftsordnung 2. Allgemeine Informationen
MehrWAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat. ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002)
WAHLORDNUNG für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002) Wahlordnung Universitätsrat 4. Sitzung des Senates vom 9. März 2004 Seite 1 1 Wahlgrundsätze Die Mitglieder
MehrSchulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung
Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden
MehrKurzinfo für die Wahlen zur Klassenelternvertretung
Kurzinfo für die Wahlen zur Klassenelternvertretung Die Rechtsgrundlage für die Wahlen ist die Schulwahlordnung, die unter www.bildung-rp.de unter Rechtsgrundlagen abrufbar ist. In jeder Klasse müssen
MehrSMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule
SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7
MehrElternwahlverordnung (Eltern WVO).* Vom 22. August Inhaltsübersicht Allgemeine Vorschriften Klassenelternschaft Schulelternrat
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) Elternwahlverordnung (Eltern WVO).* Vom 22. August 1997. (GVBl. LSA S. 821) einschließlich: - Ä-VO v. 29.10.2004 (GVBl. LSA S. 766) - 2. Ä-VO v. 2.10.2007 (GVBl. LSA S. 334)
MehrProtokoll: Sitzung am
Seite 1 (6) Ort: Beginn: Ende: Leitung: Anwesende: Schulleitung: Lehrervertreterin: Schülervertreter/innen: Mensa des Gottfried-Keller-Gymnasium 18.00 Uhr 21.40 Uhr Herr Watermann [Wahlprozedere] Frau
MehrWahlordnung für den Elternbeirat und der Klassenelternsprecher
Der Elternbeirat der Grundschule Garching-Ost erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 BayEUG sowie 14 i.v.m. 13 der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) im Einvernehmen
MehrDie Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen
Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Wahlordnung a. Wahl der Klassensprecher
MehrKlaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Klaus-Groth-Schule Grund- und Regionalschule der Stadt Heide Statut der Schülervertretung 1 Organe Die Schülervertretung hat folgende Organe: 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher 2. die Schülersprecherin
MehrWahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse
Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht (1) Die Mitglieder des Vorstandes der Hamburger Versicherungsbörse (HVB) werden in geheimer Briefwahl für die Dauer von vier
MehrOrdnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Forchheim Ordnung zur Wahl der Diakone und Ältesten 1 Präambel 1. Diese Wahlordnung hat ihre Grenze dadurch, dass über der Ordnung die klare Weisung durch
MehrWahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen
Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand
MehrSatzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen.
Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz Gemäß 19 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrGeschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.
Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis
MehrSatzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule
Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule Für die Schülervertretung gelten in erster Linie die Vorschriften des Schulgesetzes und des SV- Erlasses des Schulministeriums NRW. Dieses
Mehr