81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern
|
|
- Günter Dressler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ich bin Elternsprecher / Elternsprecherin und jetzt? Die Schulmitwirkungsgesetze geben Eltern rechtlich abgesicherte Möglichkeiten mit Lehren und anderen Eltern zusammen das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder in der Schule zu beeinflussen. Mit der Teilnahme an schulischer Mitwirkung in den Gremien helfen wir den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu verwirklichen für unsere Kinder. Als Vertreter der Elternschaft einer Klasse sollte der Elternsprecher in der Lage sein sich über alle schulischen Belange der Klasse zu informieren und diese Informationen weiterzugeben. Er vertritt die Interessen aller Eltern/ Erziehungsberechtigter einer Klasse in den anderen schulischen Gremien, gegenüber der in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, der Schulleitung und dem zuständigen Schulamt. Die Aufgaben der Elternsprecher 81 (1-5) Einladung mit Tagesordnung zur Elternversammlung mindestens dreimal im Jahr: 81 (5). Die Einladung im Benehmen mit dem Klassenlehrer heißt nicht unbedingt einvernehmlich d.h. eine Elternversammlung ist auch ohne Lehrkräfte möglich, da die Lehrkräfte auf Einladung der Eltern als beratende Mitglieder an den Elternversammlungen teilnehmen. 81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern (1) Auf Wunsch von mindestens einem Fünftel der Eltern Minderjähriger einer Klasse finden Elternversammlungen statt. Die Lehrkräfte, die in der Klasse oder Jahrgangsstufe unterrichten, sollen auf Einladung der Elternversammlung beratend an deren Sitzungen teilnehmen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Schülerinnen und Schüler nehmen beratend teil. aus: Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG)
2 Organisation, Durchführung und Gestaltung der Elternversammlung Teilnahme als Vertreter der Klasse in der Elternkonferenz 81 (1 und 3) Beratendes Mitglied in der Klassenkonferenz (mit Rederecht!) 88 (1-3) 76 (4) Über die Beratungen werden Protokolle geführt. Es besteht eine Pflicht zur Protokollführung. Die Ergebnisse der Sitzung werden so auch für Personen festgehalten, die nicht teilnehmen konnten. Die Übermittlung von Beschlüssen wird erleichtern und die Kontinuität der Arbeit kann beim Wechsel von Mitgliedern gewahrt werden. Im Streitfall kann auf Grundlage des Protokolls der Sachverhalt festgestellt werden. Daher ist zu empfehlen alle Eltern der Klasse in geeigneter Weise über den Verlauf des Elternabends, Wahlergebnis, Vorhaben etc. zu informieren. Die Anforderung an die Protokollführung bestimmt sich nach ihrem Zweck. Notwendig sind Ergebnisprotokolle. Ordnungsgemäße Einladung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten. Wortprotokolle sind nicht erforderlich. Protokolle sind in der Regel aus dem Kreis der Mitglieder eines Gremiums zu bestimmen. Die Wahl der Elternsprecher und ihrer Stellvertreter Vor der erste Elternversammlung und vor der Wahl zum Elternsprecher einer Klasse empfiehlt es sich Teil 7 Abschnitt 1 (Mitwirkungsrechte in der Schule) des BbgSchulG durchzulesen. Ein gültiges Schulgesetz ist über die Schulleitung jederzeit einsehbar Wahlverfahren. Wer ist wählbar? 78 (1) alle Eltern minderjähriger Schüler, soweit sie nicht als Lehrkräfte oder sonstiges Schulpersonal an den betreffenden Schulen arbeiten; und alle Personen, die nach 74 (2) die Rechte der Eltern der Personensorgeberechtigten wahrnehmen. Wer ist wahlberechtigt? Alle Eltern minderjähriger Schüler und Personen, welche die Rechte der Eltern wahrnehmen 74 (2). Wie wird gewählt? 77 (3) vor der Wahl ist wichtig, die Beschlussfähigkeit und die Zahl der möglichen abzugebenden Stimmen festzustellen.
3 78 (7) am besten übernimmt die Lehrkraft das Amt des Wahlleiters, da diese für das zu wählende Amt nicht wählbar ist und dadurch die Objektivität gewahrt wird. 78 (8) es ist zu empfehlen in geheimer (schriftlicher Wahl) zu Wählen zumindest für die beiden ersten Klassenelternsprecher Wahlen sind geheim! 78 (9) es empfiehlt sich nicht mehrere Personen zu gleichen Ämtern in einem Wahlgang zu wählen. Wie viele Elternsprecher werden gewählt? 81 (4) es werden 2 gleichberechtigte Elternsprecher und 2 personenbezogene Stellvertreter pro Klasse gewählt. 78 (6) und 77 (1) Wie viele Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen? 81 (4) für jeden Schüler oder jede Schülerin werden 2 Stimmen dadurch sollen alleinerziehende oder alleinanwesende Erziehungsberechtigte und Mehrfacheltern nicht benachteiligt werden. 79 (1) P. 1 und 79 (2) Jede und jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begründen. Link zum Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG Online Version Die Durchführung und Gestaltung einer Elternversammlung Nach dem Brandenburgischen Schulgesetzt (BbgschulG) sind Elternsprecher und Elternsprecherinnen für die Einladung und Durchführung von Elternversammlungen verantwortlich. Die Aufgabe der als Gäste anwesenden Lehrkräfte ist es, die Eltern an diesem Abend zu informieren und deren Vorschläge zur Unterrichtsgestaltung gegebenenfalls zu berücksichtigen (BbgschulG 81 Abs. 2). Das Schulgesetz sieht mindesten drei Elternversammlungen im Schuljahr vor (BbgschulG 81 Abs. 5).
4 Häufig wird es notwendig sein sich öfter zu treffen. Geklärt werden sollte auch, ab wann es sinnvoll ist, die Schülersprecher zu den Elternversammlungen einzuladen oder sich gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse zu treffen. Wann führe ich eine Elternversammlung durch? Die Zahl der Elternversammlung hängt von der Initiative und Aktivität des Elternsprecherteams ab. Vorgegeben sind mindesten 3 Versammlungen pro Schuljahr. Anlässen können sein: Wahlen, Vorbereitung von Veranstaltungen, aktuelle Problem, gemeinsame Themen Die Absprache über Zeitpunkt und Anlass des Abends sollte mit der Klassenleitung und gegebenenfalls weiteren eingeladenen Lehrkräfte möglichst frühzeitig geschehen. Die Einladung sollte spätestens ein bis zwei Wochen vor dem Termin an die Eltern weitergegeben werden. Es kann mit der Lehrkraft verabredet werden, dass die Eltern die Einladung und ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Tipp: Bei der Planung des Zeitpunktes einer Elternversammlung sind andere schulische Termine, örtliche Veranstaltungen sowie große Fernsehereignisse wie WM, EM zu beachten. In der Regel sollte eine Elternversammlung nicht länger als zwei Stunden dauern. Wie führe ich eine Elternversammlung durch? Wie eine Elternversammlung geleitet wird hängt sowohl von der Persönlichkeit der Elternsprecher als auch von der Zielsetzung des Abends ab. Die Elternsprecher sollten möglichst viele Eltern zu einer Meinungsäußerung ermuntern, jeden Beitrag ernst nehmen, andere Meinungen tolerieren, um so eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens zu schaffen. Tipp: Die beste Sitzordnung ist die, bei der jeder jeden sieht (fördert das Gespräch). Die schlechteste ist die, bei der alle nach vorn blicken (hemmt das Gespräch). Vorstellungsmöglichkeiten: Um miteinander zur reden und den Eltern zu helfen, die Scheu zu überwinden, vor allem ihre Meinungen oder Wünsche und Anregungen öffentlich zu äußern, ist es hilfreich, wenn dieses Sprechen über ganz neutrale, jedem vertraute
5 Themen miteinander erprobt wird. Zum Beispiel kann man die Anregung geben nicht nur Namen und Wohnort zu nennen sondern: bei Erstklässlern: aus welcher Kita kommt mein Kind, wie bewältigt es den Schulweg. Bei Siebtklässlern: warum haben wir diese Schule gewählt. Bei Neunklässlern; warum hat mein Kind diesen Zweig gewählt. Tipp: Durch die Anwendung verschiedener Methoden kann eine Elternversammlung aufgelockert werden. Vor allem die Gruppenarbeit bietet eine gute Möglichkeit viele Eltern zu aktivieren. Checkliste zur Vorbereitung einer Elternversammlung: Folgende Informationen sollte die Einladung beinhalten: Zeit Ort Tagesordnung: Die Tagesordnung enthält mindestens das Hauptthema, den Bericht der Lehrkraft, den Bericht aus den anderen Schulgremien und Verschiedenes / Informationsaustausch. Elternsprecher und Klassenleitung sollten sich darüber verständigen wer, wann, was, wie, wo gegebenenfalls eine Fachlehrkraft oder eine Referenten einlädt; die Einladung schreibt und vervielfältigt; die Schulleitung und den Hausmeister über diesen Termin informiert; Elternversammlungen müssen nicht unbedingt in der Schule stattfinden. Die Gremienstruktur 82 Die Elternkonferenz Die Elternsprecher jeder Klasse bilden zusammen die Elternkonferenz. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreter. Jede Klasse hat zwei
6 Stimmen, da es zwei gleichberechtigte Elternsprecher pro Klasse gibt. Zur Elternkonferenz wird mindestens dreimal im Jahr durch den Schulelternsprecher eingeladen 75 (1) und 78 (3). Die Schulelternsprecher vertreten die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulamt, dem Schulverwaltungsamt und dem Schulträger. 84 Die Schülerkonferenz Sekundarstufe I und II Der Schülersprecher lädt mindestens dreimal alle Schülersprecher und zu einer Konferenz ein. Elternvertreter und Lehrervertreter sind beratende Mitglieder. 85 Die Lehrerkonferenz Die Mitglieder werden in der Regel sechsmal im Jahr von der Schulleitung eingeladen. Eltern- und Schülervertreter sind beratende Mitglieder. Innerhalb von Kollegien einer Schule gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen über Unterricht und Erziehung. Hier können Elternvertreter und Schülervertreter Hinweise aus ihrer Perspektive beisteuern. 87 Die Fachkonferenz Die Mitglieder beraten mindestens zweimal im Schuljahr. Eltern- und Schülervertreter sind beratende Mitglieder. In den Fachkonferenzen fällt die letzte Entscheidung über die Einführung zugelassener Schulbücher und die Koordinierung, der Bewertung und Beobachtung der Lernentwicklung sowie die Leistungsbewertung in dem Fach oder der Fachrichtung. 88 Die Klassenkonferenz Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig unterrichten. Die Eltern- und Schülersprecher der Klasse sind beratende Mitglieder. Der Vorsitzende der Klassenkonferenz ist der Klassenleiter. Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel sind auch manchmal Klassenkonferenzen notwendig, wenn es um Ordnungsmaßnahmen geht, wenn
7 Konflikte zwischen Schülergruppen zu lösen sind oder Probleme mit Fachlehren auftauchen. Elternsprecher haben das Recht an diesen Sitzungen teilzunehmen, wenn über Versetzung, Zeugnisse und Abschlüsse gesprochen wird. Die Elternsprecher sind verpflichtet über die Inhalte Stillschweigen zu bewahren 75 (8). 91 Die Schulkonferenz hier Schul-Hort-Konferenz Die Schulkonferenz ist das einzige Gremium in dem Eltern, Schüler und Lehrer gleichberechtigte Entscheidungen treffen. In keinem Gremium sind so viele Entscheidungen zu treffen und Beratungen durchzuführen. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden jeweils für zwei Jahre gewählt. An den Beratungen der Schulkonferenz können alle Angehörigen der Schule als Gäste teilnehmen. Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über: 1. die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule, 2. die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung, 3. das Einvernehmen mit dem Schulträger bei der Namensgebung, 4. die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung, 5. die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen, 6. die Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie über die Grundsätze zu Art und Umfang möglicher Werbung, 7. die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann, 8. die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben, 9. die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen, 10. die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im 11. Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.
8 134 Der Kreiselternrat Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule ein Mitglied des Kreiselternrates 82 (4) und 78 (6). Die Kreisräte dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in schulischen Angelegenheiten im Kreis sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Kreisschulrat. Sie beraten mindestens zweimal im Jahr. Quelle: 99 u. 91 Schulkonferenz Schul-Hort-Konferenz Schulleiter, 4 Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte, 5 Vertreter der Konferenz der Schülerinnen, 5 Vertreter der Elternkonferenz 87 Fachkonferenzen Alle Lehrkräfte, die in dem Fach unterrichten 85 Konferenz der Lehrkräfte Alle Lehrkräfte der Schule 84 Schülerkonferenz Alle Klassensprecher der Klassen 83 Elternkonferenz Alle Elternsprecher der Schule 88 Klassenkonferenz Alle Lehrerinnen, die in einer Klasse unterrichten 83 2 Klassensprecher pro Klasse 81 2 Elternsprecher pro Klasse Rosa-Luxemburg-Schule Potsdam, Elternkonferenz, 21. November Fassung
Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6
Inhaltsverzeichnis SV-SATZUNG 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...3 2.1. Wahl der Klassensprecher...3 2.2. Wahl der Jahrgangsstufensprecher (Sek. II)...3 2.3. Wahl des Schülersprechers...3 2.4. Weitere
MehrAuszug aus dem Hamburger Schulgesetz
Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz 20-10-2010 Sechster Abschnitt: Mitwirkung von Eltern 68 - Träger der Elternrechte, Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem
MehrMitwirkung im Land Brandenburg
Mitwirkung im Land Brandenburg Allgemeines Gute Schule bekommt eine immer zentralere gesellschaftliche Bedeutung. Die großen Veränderungen und Ereignisse der letzten Jahre seien es die schlechten Ergebnisse
MehrHeinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK
Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf SV-Satzung des HHBK Niklas Lay, im Auftrag SV-Team 22.01.2011 Inhalt Inhalt...1 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...4 2.1. Wahl der Klassensprecher...4 2.2. Wahl
MehrSchülerInnenvertretung (SV) Statut
1 SchülerInnenvertretung (SV) Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule (Standort Schreventeich) Statut Die SchülerInnenvertretung (SV) der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hat sich folgendes Statut gegeben:
MehrSMV Satzung der Hoffmannschule
1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.
MehrDas Amt des Elternsprechers....und was man daraus machen kann
Das Amt des Elternsprechers...und was man daraus machen kann Diese Präsentation... erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bietet lediglich einen generellen Überblick für das Amt in den Klassen 1-9
MehrDer Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den
Geschäfts- und Wahlordnung des Elternrates des Werner-von-Siemens-Gymnasium der Stadt Großenhain Auf der Grundlage der 45, 47 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) i.v.m. 13 der Elternmitwirkungsverordnung
MehrElternmitwirkung an der Deutschen Schule Nairobi (DSN) 1
Elternmitwirkung an der Deutschen Schule Nairobi (DSN) 1 Präambel 1. Die Elternmitwirkung an der DSN dient als Mittler zwischen Elternschaft, Vorstand, Schulleitung und Schülervertretung. 2. Grundsätzliche
MehrLeitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim
Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim 1 1. Grundlegende rechtliche Regeln Das Schulgesetz* und die Elternbeiratsverordnung** bilden den
MehrKatholische Elternschaft Deutschlands = KED
Elternmitwirkung Eltern mit Wirkung Katholische Elternschaft Deutschlands = KED KED im Bistum Aachen bildet mit KED der Bistümer Köln, Essen, Paderborn und Münster den Landesverband KED NRW Die KED NRW
MehrSMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch
SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08.06.1976, zuletzt geändert am 20.07.2018.
MehrElternmitwirkung Welche Rechte habe ich als Elternteil an der Schule? unser Gastgeber:
Elternmitwirkung Welche Rechte habe ich als Elternteil an der Schule? unser Gastgeber: Kinder hungern nach Bildung. Sie wollen lernen und haben ein Recht darauf. Dabei haben sie Anspruch auf jede erdenkliche
MehrSMV Satzung der Realschule Tettnang
SMV Satzung der Realschule Tettnang I) Grundsätze und Aufgaben $1: Die SMV der Realschule Tettnang ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur mit Erfolg haben, wenn wirklich alle Schüler sie unterstützen.
MehrGeschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath
Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken
MehrKlassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz...
6-1 Inhalt 6 Kooperation und Kommunikation in der Schule... 6-2 6.1 Klassenteam... 6-2 6.2 Klassenkonferenz... 6-3 6.3 Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung... 6-4 6.4 Lehrerkonferenz... 6-5 6.5 Schulkonferenz...
MehrSMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt
SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt Dezember 2017 SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt Aus... Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, es ist
MehrSatzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf
Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule Schule an den Standorten: Siegburgerstr. 137-139, 40591 Düsseldorf und Räuscherweg 40, 40221 Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 Inhaltsverzeichnis
MehrKlaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Klaus-Groth-Schule Grund- und Regionalschule der Stadt Heide Statut der Schülervertretung 1 Organe Die Schülervertretung hat folgende Organe: 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher 2. die Schülersprecherin
MehrDie SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule
Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchulG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung 1. Aufgaben der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur
MehrGeschäftsordnung des Elternbeirates
Geschäftsordnung des Elternbeirates Auf der Grundlage des Schulgesetzes für Baden Württemberg und der Elternbeiratsverordnung gibt sich der Elternbeirat folgende Geschäftsordnung: 1 Rechtsgrundlagen Die
MehrSatzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow
Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG]
MehrELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE
ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE (TEIL 1) ZUSAMMENGESTELLT VON R.WAGNER, JANUAR 2014 Klassenpflegschaft 73 Schulgesetz Zusammensetzung Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse Klassenlehrer(in)
MehrOrdnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel
Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Präambel Das Angebot familienergänzender Dienste durch den Träger der Tageseinrichtung für Kinder (Evangelischer Gesamtverband
MehrVorstellung der Elternarbeit am Michael Gastmann Stellvertretender Schulpflegschaftsvorsitzende
Vorstellung der Elternarbeit am Michael Gastmann Stellvertretender Schulpflegschaftsvorsitzende 24. September 2013 1 Mitwirkung der Eltern am Dionysianum Im Grundsatz geht es bei der Elternbeteiligung
MehrSMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt
SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der
MehrWahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der
Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der
MehrSMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule
SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7
MehrSatzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim
Satzung der SMV Markgräfler-Gymnasium Müllheim Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Aufgaben ( 1-3) 2. Organe der SMV ( 4-10) 4 Organe der SMV 5 Der Klassensprecher 6 Der Kurssprecher 7 Der Schülerrat
MehrStatut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen
Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. August 2013 gültig. Inhaltsverzeichnis Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen...1 1 Organe...1 2 Aufgaben...1
MehrDER KLASSENSCHÜLERSPRECHER...5 GRUNDSÄTZE GUTER SCHÜLERVERTRETUNGSARBEIT... 6 DER SCHÜLERSPRECHER... 7 DIE SCHULKONFERENZ... 8
2012 INHALT VORWORT... 2 RECHTE UND AUFGABEN VON SCHÜLERINNEN/DER SCHÜLER- VERTRETUNG...3 DER KLASSENSCHÜLERSPRECHER...5 GRUNDSÄTZE GUTER SCHÜLERVERTRETUNGSARBEIT... 6 DER SCHÜLERSPRECHER... 7 DIE SCHULKONFERENZ...
MehrSMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums
SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler
MehrMax-Eyth-Realschule Backnang SMV
Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der
MehrSMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums
SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg
MehrVom 29. Juni Teil 1. 1 Allgemeines
Verordnung über die Wahl, die Organisation und das Verfahren der Vertretungen der Schüler und Erziehungsberechtigten im Bereich der Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (Schulmitwirkungsverordnung - SchMWVO
MehrDiese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn.
Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Dabei bezieht sich diese Satzung auf die 62 70 des Schulgesetzes (SchG) vom 01.08.1983
MehrKlassenpflegschaftsabend (Elternabend)
Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) DIE KLASSENELTERNVERTRETERINNEN Die Eltern jeder Klasse wählen 2 Elternvertreter. Der 1. Elternvertreter ist der Vorsitzende der Klassenpflegschaft (der Klassenlehrer
MehrStatut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll
Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014
MehrStatut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen
Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Inhaltsverzeichnis 1 Organe...1 2 Aufgaben...1 3 Klassensprecherin oder Klassensprecher...2 4 Aufgaben
MehrSatzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule
Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule Für die Schülervertretung gelten in erster Linie die Vorschriften des Schulgesetzes und des SV- Erlasses des Schulministeriums NRW. Dieses
MehrDie Klassenelternversammlung (KEV)
Die Klassenelternversammlung (KEV) Ziele des Elternabends Kennen lernen und Vertrauensbildung zwischen den Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und Lehrkräften Verständigung über Gemeinsamkeiten
Mehr- Elternbeirat O r i e n t i e r u n g s l e i t f a d e n E l t e r n a b e n d
Das Schulgesetz und die Elternbeiratsverordnung Baden-Württemberg (siehe auch www.landesrechtbw.de) bilden den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Elternabenden (Treffen der Klassenpflegschaft).
MehrStatut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau
Hahnheide-Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Trittau in Trittau i. E. Schülervertretung Im Raum 23 * 22946 Trittau * Tel. 04154 80780 * Fax 04154 807819 * Hahnheide-Schule.Trittau@Schule.LandSH.de
Mehr3. Der Schulelternrat 4. Die Schulkonferenz 5. Die Klassenkonferenzen
Gesetzliche Grundlagen der Elternmitwirkung sind das Schulgesetz MV (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 i. d. F. vom 13.Dezember 2012 und die Schulmitwirkungsverordnung (SchMWVO M-V) vom 29. Juni 1998. Elternbeteiligung
MehrSMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach
Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 8. September 2004 und vom 4. April 2007 (K. u. U. 2007, S. 70). I. Aufgabe der
MehrEin Ratgeber für Kinder. an Hamburger Grundschulen
Ein Ratgeber für Kinder an Hamburger Grundschulen Impressum Herausgeber Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Straße 31 22083 Hamburg Unter Mitwirkung von: Ingrid Bauerkämpfer, Barbara Beutner,
MehrMitwirkungsordnung der Schulen der Hoffbauer ggmbh
Mitwirkungsordnung der Schulen der Hoffbauer ggmbh ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Ziel der Mitwirkung (1) Ziel der Mitwirkung ist es, Eigenverantwortung für das Leben und die Arbeit an der/dem auf
MehrSatzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums
Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die
MehrAlles Rund um die Schülervertretung
Alles Rund um die Schülervertretung Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt
MehrKonferenzverordnung (KoVO).* Vom 2. August 2005.
Konferenzverordnung (KoVO).* Vom 2. August 2005. einschließlich: - VO zur Änderung der Konferenzverordnung vom 19. September 2008 (GVBl. LSA S. 307) Aufgrund von 29 Abs. 3 in Verbindung mit 82 Abs. 2 des
MehrKonzept zur Partizipation der Eltern
Konzept zur Partizipation der Eltern Inhalt Konzept zur Partizipation der Eltern 1. Legitimation 2. Bestandsaufnahme 3. Arbeitsplanung 4. Evaluation 1. Legitimation Dem Couven Gymnasium ist es ein besonderes
MehrMitwirkung entwickelt sich schrittweise
Mitwirkung entwickelt sich schrittweise 1. Allgemeines Wie in allen neuen Bundesländern hat sich auch im Land Brandenburg das Schulwesen grundlegend geändert. Wir erinnern uns: Anfang 1990 wurden alle
Mehr1. Abschnitt: Allgemeines
Elternbeirat am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goldberggymnasiums Sindelfingen (GGS) vom 15.01.2014 Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
MehrDEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009
DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,
MehrSMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen
SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 des Schulgesetzes (Stand: 18. Dezember 2013) und orientiert sich an dem Entwurf einer SMV-Satzung des Landesschülerbeirates.
MehrKonferenzverordnung (KoVO).* Vom 2. August 2005.
Konferenzverordnung (KoVO).* Vom 2. August 2005. einschließlich: - Ä-VO der Konferenzverordnung vom 19. September 2008 (GVBl. LSA S. 307) - Gesetz v. 2.2.2011 - GVBl. LSA S. 58, 59) - 2. Ä-VO vom 22.7.
MehrPetra Voß Lehrerin seit 1984 an verschiedenen Schulen Zuletzt stellv. Schulleiterin an BS Parchim Diplomlehrerin für Ma/Ph, Ernährung Verheiratet,
Schuljahr 2013/14 Petra Voß Lehrerin seit 1984 an verschiedenen Schulen Zuletzt stellv. Schulleiterin an BS Parchim Diplomlehrerin für Ma/Ph, Ernährung Verheiratet, zwei erwachsene Kinder 1. Zusammensetzung
MehrWahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg
zuletzt geändert am 17.10.2011 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen dieser Wahl- und Geschäftsordnung sind die 3,8, 55 bis 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 30.07.2009 sowie
MehrWahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz)
Schule: Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz) Datum: 1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigen Wahlberechtigt sind nach 90 die Elternsprecherinnen
MehrSMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung.
SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere
MehrSMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom
Schulzentrum Rudersberg Grund-, Werkreal- und Realschule SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 04.04.2007
MehrEltern mit - Wirkung
Eltern mit - Wirkung Klassenschülerversammlung Klassensprecher Stellvertreter alle Schüler Schülerrat (SMV) Vorsitzender Stellvertreter alle Klassensprecher und deren Stellvertreter Klassenelternversammlung
MehrKonzept der Schülervertretung (SV-Konzept)
Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina
MehrRichtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten
Richtlinien über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten vom Mai 1991, in Kraft getreten am 03.05.1991. I. Allgemeines (1) Ziel dieser Richtlinien
MehrWahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz des Landes Berlin)
Schule: Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz des Landes Berlin) Datum: 1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigten Wahlberechtigt sind nach
MehrNiedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2013 - Auszug - 32 Eigenverantwortung der
MehrSMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule
FRIEDRICH-SCHELLING-SCHULE Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Schulweg 6 74354 Besigheim Telefon: 07143/803010 Fax: 07143/31368 e-m@il: richter@friedrich-schelling-schule.de www.friedrich-schelling-schule.de
MehrOrganisation der Gremien einer hessischen Schule
Organisation der Gremien einer hessischen Schule Übersicht der Gremien Lehrer / Behörden Eltern Schüler Kultusministerium Landeselternbeirat Landesschülerrat Schulamt Kreiselternbeirat Kreisschülerrat
MehrDEUTSCHE SCHULE COLEGIO ALEMÁN SANTA CRUZ DE TENERIFE
Satzung für die Schülervertretung der Deutschen Schule Santa Cruz de Tenerife 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung In der Schülervertretung (SV) sind alle Schüler der Deutschen Schule Teneriffa (DST) zusammengeschlossen.
Mehr2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung.
Wahl- und Geschäftsordnung des Fördervereines der Grundschule im Rot, Eppingen Aufgrund 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultur und Sport für Fördervereine und Pflegschaften an öffentlichen Schulen
MehrWahlordnung zur Wahl der Klassenelternsprecher
Wahlordnung zur Wahl der Klassenelternsprecher Der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Aßling erlässt gemäß Art. 68 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung
MehrLeitfaden zur Elternarbeit
Grundschule Haßbergen Schulstr. 15 31626 Haßbergen Tel: 05024/444; Fax: 05024/88 76 20 e-mail: gshassbergen@gmx.de www.gs-hassbergen.de Leitfaden zur Elternarbeit Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung
MehrStatut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek
-Entwurf- Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek Inhaltsverzeichnis 1 Organe 2 Aufgaben 3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher; Kurssprecherinnen und Kurssprecher 4 Aufgaben
MehrSMV-Satzung (Stand: )
SMV-Satzung (Stand: 11.10.2013) Einleitung Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem
MehrGeschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom
2.3/44.23 der Städtischen Musikschule Dormagen vom 27.06.2006 1 Aufgaben des Beirats... 2 2 Mitglieder des Beirats... 2 3 Beratende Mitglieder des Beirats... 3 4 Wahl des Beirats... 3 5 Wahlleiter... 3
MehrSMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim
SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim Die Schülermitverantwortung (SMV) ist Angelegenheit aller Schülerinnen und Schüler. Nur wenn alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere die älteren
MehrMuster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom...
Geschäftsordnung des Elternbeirats der Schule vom... Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der Verordnung des Ministeriums
MehrGeschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1
Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1 1. Grundlage Schulvorstände An berufsbildenden Schulen beraten Schulvorstände die Schulleitung in sämtlichen Angelegenheiten und fassen Beschlüsse nach
MehrElternvertretungen. (2) Eltern im Sinne dieser Ordnung sind die gesetzlichen Vertreter der Schüler sowie die Eltern volljähriger Schüler.
I. Abschnitt Allgemeines Elternvertretungen 1 Erziehungs- und Verantwortungsgemeinschaft Eltern haben durch Elternvertretungen teil an der an katholischen Schulen in freier Trägerschaft zu verwirklichenden
MehrSMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach
SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 23. Februar 2016 und die SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der
MehrS a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau
S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrGremien der Heiligenstockschule
Gremien der Heiligenstockschule SEB Schulleitung Aufgaben KEB Pflichten Schulkonferenz Rechte Schulfeste Gk Wie finde ich mich zurecht? Wo finde ich mich als Elternvertreter wieder? Leitfaden für die Klassenelternbeiräte
MehrGRUNDSCHULE KARL FRIEDRICH FRIESEN. Elternarbeit an der Grundschule
GRUNDSCHULE KARL FRIEDRICH FRIESEN Elternarbeit an der Grundschule Inhaltsverzeichnis ÜBERSICHT DER ELTERNMITARBEIT 3 DER ELTERNABEND 4 ELTERNVERTRETER 5 DIE KLASSENKONFERENZ 6 DER SCHULELTERNRAT (SER)
MehrElternmitwirkung. unser Gastgeber:
Elternmitwirkung unser Gastgeber: Kinder hungern nach Bildung. Sie wollen lernen und haben ein Recht darauf. Dabei haben sie Anspruch auf jede erdenkliche Unterstützung durch uns Erwachsene. [Quelle: BER]
MehrRechtliche Regelungen zur Schülermitbestimmung
Seminar Schüler Schule Mitbestimmung 29. März 2014 Rechtliche Regelungen zur Schülermitbestimmung Bernhard Strube, Sprecher der Landeselterninitiative für Bildung e.v. www.eltern-fuer-bildung.de Schulgemeinschaft
MehrSMV-Satzung vom 1. Juli 2013
SMV-Satzung vom 1. Juli 2013 1 Inhaltsverzeichnis I. Aufgaben der SMV... 1. Interessensvertretung der Schüler... 2. Selbstgewählte Aufgaben... 3. Kooperationen... 4. Aktionen und Ausschüsse... II. Organe
MehrVerwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)
Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften
MehrDie Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Jahrgangsstufen-Elternvertreter bilden den Elternbeirat.
GESCHÄFTSORDNUNG DES ELTERNBEIRATS ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINES 1 RECHTSGRUNDLAGE Die Grundlagen dieser Geschäftsordnung bilden die 55 und 57 Schulgesetz (SCHG) sowie die 24 bis 29 Elternbeiratsverordnung
MehrGeschäftsordnung Elternbeiratt. (gemäß Art.66 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) )
GRUNDSCHULE PYRBAUM ELTERNBEIRAT Geschäftsordnung Elternbeiratt (gemäß Art.66 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ) Inhalt Allgemeines 1 Geltungsbereich
MehrINFORMATIONEN FÜR NEUE ELTERNBEIRÄTE SCHILLERSCHULE GRIESHEIM
INFORMATIONEN FÜR NEUE ELTERNBEIRÄTE SCHILLERSCHULE GRIESHEIM Inhaltsverzeichnis Begrüßung durch den Schulelternbeirat S. 3 Elternabend mit Wahl des Klassenelternbeirats S. 4 Aufgaben des Klassenelternbeirats
MehrStatut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule
Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Die Schülervertretung der IKS hat sich nach dem Beschluss des Schülerparlamentes in der Sitzung am 20. März 2018 das folgende Statut gegeben: Die Schülervertretung
MehrDer Schulelternrat. Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine. Info-EA
. Der Schulelternrat Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine Info-EA Version: 1.01 Stand: 06.08.2013 Status: Eingeführt PID: Autoren: Wibke Ballnus, Christiane Borchert-Edeler, Dirk Iwasinski
MehrSeite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse
Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden
MehrGesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung
Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Aufgrund des 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen
MehrStatut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide
Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide Präambel: I. Dies ist das Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide (im folgenden Text auch abgekürzt als KGB)
MehrVerordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO)
Verordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO) vom Aufgrund der 42 und 45 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl.
MehrOrdnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH
Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Vorbemerkungen: Am 20.04.2010 wurde die neue Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) durch das Sozialministerium
MehrElternrechte und Elternpflichten THG
Elternrechte und Elternpflichten 04.10.2012 THG Interesse? Nur Eltern können Elterninteressen wahrnehmen Nein Ist es mir wirklich egal wie mein Kind beschult wird? Nein Nein, aber... Ja ElternvertreterIn
Mehr