Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N."

Transkript

1 Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K. u. U. S. 584), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2006 (GBl. S. 378; K. u. U S. 38) und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 8. Juni 1976 (K.u.U. S. 1169), zuletzt geändert am (K.u.U. 2004, S. 243). Präambel Die Schülermitverantwortung (SMV) des Friedrich-Schiller-Gymnasiums (FSG) erfüllt mit dieser Satzung ihre Aufgabe, die ihr durch das SchG gegeben wurde. Der Schülerrat erließ folgende Satzung am Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und die weibliche Form. Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeines 1Zweck 2 Erreichbarkeit 3 Beitritt 4 Kooperationen II. Aufgaben 5 Aufgaben 6Interessenvertretung 7 Schule ohne Rassismus Schule mit Courage III. Organe 8 Organe 9 SMV-Vorstand 10 Ausschüsse 11 Schülerrat IV. Ämter 12 Ämter 13 Schülersprecher 14 Stufensprecher 15 Beauftragter für Internetpräsenz 16 Beauftragter für Finanzen und Kassenführung 17 Beauftragter für SMV Recht und die Umsetzung der Satzung 18 Protokollanten 19 Klassen- und Kurssprecher 20 Verbindungslehrer 21 Vertreter in der Schulkonferenz V. Wahlen 22 Wahlen 23 Abwahlen VI. Zeugniseinträge 24 Zeugniseinträge VI. Schlussbestimmung 25 Änderung der Satzung 1

2 I. Allgemeines 1 Zweck (1) Die SMV ist die zentrale Interessensvertretung der Schüler. Sie ist Sache aller Schüler. Je mehr Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, desto größer ist ihr Erfolg. 2 Erreichbarkeit (1) Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten: (a) informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange der SMV; (b) ist ein öffentlich zugänglicher SMV-Briefkasten eingerichtet, den alle Schüler verwenden können. 3 Beitritt (1) Jeder Schüler des FSG hat die Möglichkeit, sich in die Arbeit der SMV einzubringen. (2) Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen. 4 Kooperationen (1) Die SMV entsendet mindestens zwei Vertreter zum Schülerbündnis Stuttgart, um über aktuelle bildungspolitische Themen berichten und die Meinung der SMV vertreten zu können. (2) Die SMV folgt der Einladung des Kultusministeriums zur Wahl des Landesschülerbeirats und bemüht sich selbst um mindestens einen Kandidaten. II. Aufgaben 5 Aufgaben Die Aufgaben der SMV sind insbesondere: (1) die Interessensvertretung der Schüler; (2) die kontinuierliche Durchführung des Projektes Schule ohne Rassimus Schule mit Courage. 6 Interessensvertretung (1) Die SMV vertritt die Interessen der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungs-, Vorschlags-, Beschwerde-, Vermittlungs-, Vertretungs- und Informationsrecht in Anspruch. Folgende Instanzen kommen dieser Aufgabe nach: (a) der SMV-Vorstand; (b) der Schülerrat; (c) die Schüler- und Stufensprecher; (d) die Vertreter in der Schulkonferenz. 2

3 7 Schule ohne Rassismus Schule mit Courage (1) Die SMV führt jährlich eine Aktion zum Thema Diskriminierung und Rassismus durch und erstattet der Bundes- bzw. Landeskoordination Bericht. (2) Zur Planung und Durchführung der Aktion bildet sie einen Ausschuss. III. Organe 8 Organe (1) Die SMV bildet folgende Organe: (a) SMV-Vorstand; (b) Ausschüsse; (c) Schülerrat. 9 SMV-Vorstand (1) Der SMV-Vorstand leitet die Arbeit der SMV. (2) Mitglieder des SMV-Vorstands sind: (a) die Schülersprecher; (b) die Stufensprecher; (c) der Beauftragte für Internetpräsenz; (d) der Beauftragte für Finanzen und Kassenführung; (e) der Beauftragte für SMV Recht und die Umsetzung der Satzung; (f) der Protokollant / die Protokollanten; (g) die Ausschussleiter; (3) Die Verbindungslehrer nehmen beratend an den Sitzungen teil. (4) Den Vorsitz haben die Schülersprecher oder stellvertretend ein weiteres Mitglied des SMV-Vorstands. (5) Die Einladung zu Sitzungen erfolgt jeweils eine Woche vorher per . (6) In der Regel findet alle zwei Monate eine Sitzung des SMV-Vorstands statt. (7) Der SMV-Vorstand ist beschlussfähig wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind. 1 (8) Jedes Mitglied nach 8 Abs. 2 ist stimmberechtigt. (9) Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. (10) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Enthaltungen gelten nicht als Stimmabgabe. (11) Von jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und allen Mitgliedern spätestens eine Woche nach Sitzungstermin per zuzusenden. Es wird in der jeweils nächsten Sitzung verabschiedet. (12) Protokolle werden im SMV Raum archiviert. Zuständig ist der Protokollant. 1 Es werden Anwesenheitslisten geführt und archiviert. 3

4 10 Ausschüsse (1) Ausschüsse werden projektbezogen vom SMV-Vorstand eingesetzt und aufgelöst. (2) Ausschüsse übernehmen die Planung einzelner Projekte. (3) Mitglied eines Ausschusses wird jeder Schüler durch Erklärung, in der Regel in der ersten Sitzung. (4) Ausschüsse haben folgende Aufgaben: (a) Wahl eines Ausschussleiters als Vorsitzender und seines Stellvertreters. (b) Planung und Durchführung des jeweiligen Projekts; (c) Bericht an den SMV-Vorstand. (5) Von jeder Sitzung ist vom Vorsitzenden ein Protokoll anzufertigen und allen Mitgliedern spätestens eine Woche nach Sitzungstermin per zuzusenden. Es wird in der jeweils nächsten Sitzung verabschiedet. (6) Protokolle werden im SMV Raum archiviert. Zuständig ist der Protokollant. 11 Schülerrat (1) Der Schülerrat bildet die Kontaktstelle zwischen der aktiven SMV und der Schülerschaft. Er wird vorwiegend über die Arbeit der aktiven SMV informiert. (2) Die Schülersprecher und alle Klassen- und Deutsch- und Mathekurssprecher sind Mitglied des Schülerrats. (3) Zu den Aufgaben des Schülerrats gehören: (a) Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die die Schule in ihrer Gesamtheit angehen ( 66 Abs. 2 SchG). (b) Er beschließt die Satzung. (4) Den Vorsitz haben die Schülersprecher. (5) Die Einberufung einer Sitzung erfolgt unmittelbar vorher per Lautsprecherdurchsage. (6) Jedes Mitglied des Schülerrats nach 11 Abs 2 ist stimmberechtigt. (7) Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. 2 (8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Enthaltungen gelten nicht als Stimmabgabe. (9) Von jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Es wird in der jeweils nächsten Sitzung verabschiedet. (10) Protokolle werden im SMV Raum archiviert. Zuständig ist der Protokollant. IV. Ämter 12 Ämter (1) Gewählte Ämter der SMV sind: (a) die Schülersprecher; 2 Es werden Anwesenheitslisten geführt und archiviert. 4

5 (b) die Stufensprecher; (a.a.) die Unterstufensprecher; (a.b.) die Mittelstufensprecher; (a.c.) die Oberstufensprecher; (c) der Beauftragte für Internetpräsenz; (d) der Beauftragte für Finanzen und Kassenführung; (e) der Beauftragte für SMV-Recht und die Umsetzung der Satzung; (f) ein bis zwei Protokollanten; (g) die Klassen- bzw. Kurssprecher; (h) die Verbindungslehrer; (i) die Vertreter in der Schulkonferenz. 13 Schülersprecher (1) Für die Vertretung aller Schüler wählen alle Schüler zwei Schülersprecher. (2) Zu deren Aufgaben gehört: (a) Leitung der SMV Arbeit; (b) Vorsitz des SMV-Vorstands und des Schülerrats ( 67 Abs. 2); (c) Vertretung der Meinung der Schüler vor der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Elternschaft, den Ausschüssen oder dem Landesschülerbeirat. (3) Die Schülersprecher sollen an regionalen und überregionalen Veranstaltungen für Schülervertretungen teilnehmen, welche die Arbeit der SMV fördern. (4) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (5) Jeder Schüler kann sich zur Wahl stellen. 3 (6) Die Wahl findet nach 22 Abs.1, 2a, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (7) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 14 Stufensprecher (1) Für die Vertretung einzelner Stufen werden pro Stufe jeweils zwei gleichberechtigte Stufensprecher gewählt. (2) Die Stufensprecher sollen eine bessere Zusammenarbeit mit den einzelnen Stufen gewährleisten. (3) Zu den Aufgaben der Stufensprecher gehört: (a) das Repräsentieren ihrer jeweiligen Stufe; (b) das Vertreten der Interessen der jeweiligen Stufe vor der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Elternschaft, den Ausschüssen oder dem Landesschülerbeirat. 3 Die SMV empfiehlt mindestens ein Jahr Erfahrung in der SMV. Schülern der Kursstufe 2 wird empfohlen auf eine Kandidatur zu verzichten, damit die Leistung im Abitur nicht beeinträchtigt wird. 5

6 (4) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (5) Jeder Schüler der jeweiligen Stufe kann sich für das entsprechende Amt bewerben. (6) Die Wahl findet nach 22 Abs. 1, 2b, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (7) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 15 Beauftragter für Internetpräsenz (Internetbeauftragter) (1) Zu den Aufgaben gehört: (a) die Aktualisierung und Instandhaltung der Homepage; (b) die Aktualisierung und Instandhaltung der Präsenz in sozialen Netzwerken. (2) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (3) Die Wahl findet nach 22 Abs. 1, 2d, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (4) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 16 Beauftragter für Finanzen und Kassenführung (Finanzbeauftragter) (1) Zu den Aufgaben gehört: (a) die Verwaltung der Finanzen; (b) die Buchführung der Finanzen. (2) Der Finanzbeauftragte arbeitet unter der Aufsicht der Verbindungslehrer. (3) Ist der Finanzbeauftragte nicht voll geschäftsfähig, verwaltet er die Finanzen mit dem Namen eines Verbindungslehrers. (4) Ab einem Betrag von 150 muss ein Verbindungslehrer einer Transaktion zustimmen. (5) Der Finanzbeauftragte ist dem SMV-Vorstand und dem Schülerrat rechenschaftspflichtig und hat jährlich und auf Antrag seine Buchführung offen zu legen. (6) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (7) Die Wahl findet nach 22 Abs. 1, 2d, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (8) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 17 Beauftragter für SMV Recht und die Umsetzung der Satzung (Satzungsbeauftragter) (1) Zur Entlastung der Schülersprecher ist die Wahl eines Satzungsbeauftragten möglich. (2) Der Satzungsbeauftragte hat mitunter folgende Aufgaben: (a) Er sorgt für die Einhaltung der Satzung, der SMV Verordnung und des SchG; (b) Er berät unverbindlich zu allen Belangen des SchG, der SMV Verordnung und der SMV Satzung; (c) Er arbeitet Änderungen der Satzung ein. (3) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (4) Die Wahl findet nach 22 Abs. 1, 2d, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. 6

7 (5) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 18 Protokollanten (1) Zu ihren Aufgaben gehört: (a) die Anfertigung von Protokollen der SMV-Vorstands- und von der Schülerratssitzungen; (b) die Archivierung der Protokolle im SMV Raum; (c) das Verschicken der Protokolle an die von der Satzung vorgesehenen Personen. (2) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (3) Die Wahl von ein bis zwei Protokollanten findet nach 22 Abs. 1, 2d, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (4) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 19 Klassen- und Kurssprecher (1) Die Klassen- und Kurssprecher sind für den Kontakt zwischen der SMV und der Schülerschaft zuständig. (2) Zu seinen Aufgaben gehört im Besonderen: (a) der Besuch der Schülerratssitzungen; (b) Bericht über die Schülerratssitzung in der Klasse bzw. dem Kurs; (c) die Vertretung der Meinung der Klasse bzw. des Kurses im Schülerrat. (3) Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. (4) Die Wahl von einem Klassen- bzw. Kurssprecher und seinem Stellvertreter findet in der Regel nach 22 Abs. 1, 2c, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (5) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 20 Verbindungslehrer (1) Es werden vier Verbindungslehrer gewählt. (2) Zu ihren Aufgaben gehört: (a) die Beratung und Unterstützung der SMV Arbeit; (b) die Durchführung von Wahlen; (c) die Unterstützung aller Schüler als Vertrauensperson. (3) Die Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. (4) Die Wahl findet nach 22 Abs. 1, 2e, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (5) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. 21 Vertreter in der Schulkonferenz (1) Der Schülersprecher mit den meisten Stimmen ist Mitglied der Schulkonferenz. 7

8 (2) Ein Stellvertreter des Schülersprechers in der Schulkonferenz und zwei weitere Vertreter mit jeweiligen Stellvertretern werden gewählt. (3) Die Vertreter in der Schulkonferenz haben folgende Aufgaben: (a) die Vertretung der Meinung der Schüler; (b) das Einbringen der Schülerinteressen; (c) das Berichten über die Sitzungen in der SMV. (4) Die Vertreter können bei der Schulleitung durch Nennung der gewünschten Tagesordnungspunkte die Einberufung einer Schulkonferenz beantragen. (5) Die Amtszeit beträgt zwei regulär geplante Sitzungen, in der Regel ein Jahr. (6) Jeder Schüler ab Klassenstufe 7 kann sich zur Wahl stellen. (8) Die Wahl findet nach 22 Abs. 1, 2d, 3, 4a & b, 5, 6, 7 statt. (9) Eine Abwahl ist nach 23 möglich. V. Wahlen 22 Wahlen (1) Die Wahlen für ein Amt der SMV sind grundsätzlich frei, gleich, geheim, allgemein und direkt. (2) Die Berechtigung zur Wahl und das Recht, gewählt zu werden, richtet sich je nach Amt nach folgenden Vorgaben: (a) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Schüler der Schule. (b) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Schüler einer Stufe. (c) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Schüler einer Klasse. (d) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der aktiven SMV. Eine Einschränkung kann vom Schulgesetz vorgesehen sein. (e) Wahlberechtigt sind alle Schüler der Schule. Wählbar sind alle Lehrer der Schule mit Ausnahme des Schulleiters und seines Stellvertreters. (3) Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen richtet sich nach der Anzahl der für das Amt vorgesehenen Personen. (4) Die Gültigkeit eines Stimmzettels richtet sich nach diesen Vorgaben: (a) Die Kumulation von Stimmen auf eine Person ist nicht zulässig. (b) Ein Verzicht auf eine oder mehrere Stimmen ist zulässig. (5) In der Regel gibt es nur einen Wahlgang. Die Wahl der Stellvertreter für die Schulkonferenz erfolgt in einem zweiten Wahlgang. Über die Anzahl der Wahlgänge für die Wahl der Klassen- und Kurssprecher entscheidet der Klassenlehrer. (6) Die Wahlen aller Ämter finden am Anfang des Schuljahres statt. Eine Ausnahme bildet das Amt des Verbindungslehrers. Die Wahl für dieses Amt ist am Ende des Schuljahres vorgesehen. Über den genauen Termin entscheiden die Wahlleiter. (7) Eine Wahlanfechtung ist möglich und von allen Wahlberechtigten bei den Verbindungslehrern oder beim Beauftragten für SMV Recht und die Umsetzung der 8

9 Satzung zu beantragen. Eine Wahlanfechtung muss in jedem Fall geprüft und in schriftlicher Form dokumentiert werden. Die Dokumentation muss transparente Informationen darüber enthalten ob: (a) die Wahlanfechtung berechtigt ist; (b) eine Neuwahl nötig ist. 23 Abwahlen (1) Eine Abwahl ist grundsätzlich nach den Prinzipien des konstruktiven Misstrauensvotums möglich. (2) Jeder Wahlberechtigte kann bei den Verbindungslehrern einen Antrag auf ein Misstrauensvotum stellen. (3) 1/3 der Wahlberechtigten müssen den Antrag nachweislich unterstützen. (3) Ein Antrag für das konstruktive Misstrauensvotum für das Amt der Verbindungslehrer muss bei der Schulleitung eingereicht werden. Der Weg über die Schülersprecher ist möglich. VI. Zeugniseinträge 24 Zeugniseinträge (1) Die Entscheidung über einen Zeugniseintrag nach Abs. 5, 6, 7 fällen die Verbindungslehrer. (2) Die Ausschussleiter bzw. die Schülersprecher werden beratend gehört. (3) Zeugniseinträge werden nur am Ende des Schuljahres vergeben. (4) In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeit in der SMV durch Antrag bei den Verbindungslehrern vor dem Ende des Schuljahres bestätigt werden. (5) Im Zeugnis muss ein gewähltes Amt in der SMV vermerkt werden. (6) Im Zeugnis kann die freiwillige, engagierte Mitarbeit bei Projekten der SMV vermerkt werden. (7) Gründe für das Absehen von einem Zeugniseintrag können sein: (a) wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen bei Sitzungen; (b) der Entfall eines geplanten Projekts; (c) wiederholt schlechtes Betragen. (8) Die Arbeit in der SMV ist grundsätzlich ohne Wertung zu vermerken. (9) Die Arbeit in der SMV kann auf Antrag bei den Verbindungslehrern zusätzlich oder stattdessen in anderer geeigneter Form bestätigt werden. VII. Schlussbestimmung 25 Änderung der Satzung (1) Eine Änderung der Satzung ist nur mit einer 2/3 Mehrheit des Schülerrats zulässig. 9

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

Satzung der Fachschaft. der Technischen Universität Dortmund. Abschnitt II Die Fachschaftsvollversammlung. Abschnitt I Die Fachschaft.

Satzung der Fachschaft. der Technischen Universität Dortmund. Abschnitt II Die Fachschaftsvollversammlung. Abschnitt I Die Fachschaft. Satzung der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Dortmund Präambel In dieser Satzung wird aufgrund besserer Lesbarkeit das generische Maskulin benutzt. 3 Organe (1) Die Organe der FSM sind:

Mehr

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: SchulKonfO BW Ausfertigungsdatum: 08.06.1976 Gültig ab: 01.08.1976 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1976, 523, K.u.U. 1976, 1151 Gliederungs-Nr:

Mehr

SMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008

SMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008 SMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008 I Organe der SMV 1 Allgemeines SMV geht uns alle an. Die SMV fördert die Zusammenarbeit von Schülern und fördert eine Atmosphäre

Mehr

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 22. April 2010 I. Allgemeines 1 Zusammensetzung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Schülervertretung der Dreieichschule Langen besteht

Mehr

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden

Mehr

Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule

Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Allgemein 1 Aufgabe und Ziele (1) Die Schülervertretung vertritt und repräsentiert ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014

Mehr

Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen

Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Ablauf der Wahlen in einem

Mehr

Satzung der Klassenpflegschaft der Heimschule Lender

Satzung der Klassenpflegschaft der Heimschule Lender Heimschule Lender Staatlich anerkanntes Gymnasium Berufliche Gymnasien (SG, WG) Tagesheim/Hort Heimschule Lender 77880 Sasbach (b. Achern) Friedhofstraße 19 77880 Sasbach, 24.01.2014 Satzung der Klassenpflegschaft

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar ist in dieser Jugendordnung Jugendfeuerwehr genannt. (2) Der Jugendfeuerwehrwart ist der Leiter

Mehr

Die SMV ist Sache aller Schüler. Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn sie von der Basis der Schülerschaft unterstützt wird.

Die SMV ist Sache aller Schüler. Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn sie von der Basis der Schülerschaft unterstützt wird. Satzung der SMV des Auguste Pattberg - Gymnasiums Präambel Unter Berufung auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das Schulgesetz des Landes Baden Württemberg regelt diese Satzung die Aufgaben

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Die Fachschaftsvollversammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat am 27.01.2014 folgende Satzung

Mehr

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Mehr

Satzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath

Satzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath Satzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath Inhalt: 1. Aufbau der SV - Das Kernteam - Der Schülerrat 2. Ablauf einer Schülerratssitzung 3. Wahlen 4. Informationsfluss 5. SV-Pause/-Stunde

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie.

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie. 1 Der folgende Satzungstext ist die gültige Satzung des Lehramtsstudiengangs Chemie an der Universität Koblenz-Landau, Abt. Landau. Diese Satzung tritt am 15.11.2010 in Kraft. Sie kann geändert werden,

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM

GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM September 2012 INHALT PRÄAMBEL 3 1 DAS AUTONOME SCHWULENREFERAT 3 2 AUFGABEN 3 3 DIE VOLLVERSAMMLUNG 3 4 DAS

Mehr

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014 Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Stand: August 2014 Übersicht über die Paragrafen des Statuts der Schülervertretung Präambel 1 Satzungsgrundlage 2 Grundsätze für Richtlinien

Mehr

Alles Rund um die Schülervertretung

Alles Rund um die Schülervertretung Alles Rund um die Schülervertretung Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

Mustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld

Mustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld Mustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld Mustersatzung und -geschäftsordnung für Schülervertretungen im Bezirk Krefeld Textausgabe Stand: März 2015 Mustersatzung und

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Geschäftsordnung des Jungen Forum Kinderkardiologie. der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK)

Geschäftsordnung des Jungen Forum Kinderkardiologie. der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) Geschäftsordnung des Jungen Forum Kinderkardiologie der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) 1 Allgemeines Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Junges Forum Kinderkardiologie und

Mehr

Satzung der Schülervertretung des St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf (SdS-SUG)

Satzung der Schülervertretung des St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf (SdS-SUG) Schülervertretung Satzung der Schülervertretung des St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf (SdS-SUG) Eingangsformel 1 Die Schülervertretung des erzbischöflichen St. Ursula-Gymnasiums Düsseldorf hat gemäß dem

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Förderverein des Clara-Schumann-Gymnasiums Holzwickede e.v.

Förderverein des Clara-Schumann-Gymnasiums Holzwickede e.v. Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Vereinsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Clara-Schumann-Gymnasiums e.v.. Sitz Vereins ist Holzwickede. Seine Eintragung erfolgt im Vereinsregister Amtsgerichts Unna.

Mehr

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das

Mehr

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.

Mehr

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v. Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

JUGENDORDNUNG. in der Form vom

JUGENDORDNUNG. in der Form vom in der Form vom 12.3.2005 JUGENDORDNUNG des Bundesverbandes für Country Westerntanz Deutschland e.v. (BfCW) German Country & Western Dance Association e.v. (GCWDA) 1 Name Die Bundesverband für Country

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften

Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften Landesverband Saarland e.v. Kreisverband e.v. Bereitschaften Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften Stand 04.02.2012 Seite 1 von 8 Inhalt Präambel...3 1 Sitzungen des Kreisausschusses

Mehr

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen 3 II. Organisation der Schülervertretung 4 1.

Mehr

Gremien der Heiligenstockschule

Gremien der Heiligenstockschule Gremien der Heiligenstockschule SEB Schulleitung Aufgaben KEB Pflichten Schulkonferenz Rechte Schulfeste Gk Wie finde ich mich zurecht? Wo finde ich mich als Elternvertreter wieder? Leitfaden für die Klassenelternbeiräte

Mehr

ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE

ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE (TEIL 1) ZUSAMMENGESTELLT VON R.WAGNER, JANUAR 2014 Klassenpflegschaft 73 Schulgesetz Zusammensetzung Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse Klassenlehrer(in)

Mehr

Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz)

Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz) Schule: Wahlprotokoll für die Funktionen in der Gesamtelternvertretung (basierend auf dem Schulgesetz) Datum: 1. Feststellung der anwesenden Wahlberechtigen Wahlberechtigt sind nach 90 die Elternsprecherinnen

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

S a t z u n g. der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge

S a t z u n g. der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge S a t z u n g der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge bei der Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz Plauen Zwickau e. V vom 06.11.2008 1 1 Name, Sitz, Verhältnis zur Kammer 1. Der

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Gewerkschaft der Polizei

Gewerkschaft der Polizei Zusatzbestimmungen der Regionalgruppe Segeberg - Pinneberg zur Landessatzung der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Schleswig-Holstein e.v. Präambel: Zum Erreichen der Aufgaben und Ziele der Gewerkschaft

Mehr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub

Mehr

SV Satzung. (Stand: Hervorhebungen kennzeichnen Änderungsvorschläge der SV. Formale Korrekturen sind nicht gekennzeichnet.

SV Satzung. (Stand: Hervorhebungen kennzeichnen Änderungsvorschläge der SV. Formale Korrekturen sind nicht gekennzeichnet. SV Satzung (Stand: 07.09.2011 Hervorhebungen kennzeichnen Änderungsvorschläge der SV. Formale Korrekturen sind nicht gekennzeichnet.) Erklärung zum folgenden Satzungstext Aus Vereinfachungsgründen zur

Mehr

Mitbestimmung in der Demokratie

Mitbestimmung in der Demokratie Mitbestimmung in der Demokratie Vom Klassensprecher bis zum Landesschulsprecher Präsentiert von Anna-Lena Schepp Arezo Abirinejad Michelle Müller Wie wird die Demokratie in den hessischen Schulen sichtbar?

Mehr

Geschäftsordnung für die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin - Spandau

Geschäftsordnung für die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin - Spandau Geschäftsordnung für die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin - Spandau Inhalt 1 - Grundverständnis... 1 2 - Zusammensetzung der Trägerversammlung... 1 3 - Vorsitz der Trägerversammlung...

Mehr

I. Grundsätze der Schülervertretung

I. Grundsätze der Schülervertretung I. Grundsätze der Schülervertretung Artikel 1 Aufgaben und Ziele der Schülervertretung (1) Die Schülervertretung vertritt ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und Schüler des Scharnhorstgymnasiums

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

JUGENDORDNUNG. des Bürger-Schützen-Vereins Dinslaken 1461 e. V.

JUGENDORDNUNG. des Bürger-Schützen-Vereins Dinslaken 1461 e. V. JUGENDORDNUNG des Bürger-Schützen-Vereins Dinslaken 1461 e. V. Erstfassung der Jugendordnung des BSV Dinslaken 1461 e.v. in der Beschlussfassung der ordentlichen Jugendversammlung vom 14.01.2014. Präambel

Mehr

Schülervertretungskonzept. 1. Aufgaben einer Schülervertretung S Rechte der Schülervertretung S. 2

Schülervertretungskonzept. 1. Aufgaben einer Schülervertretung S Rechte der Schülervertretung S. 2 Grundschule Osburg Grundschule Osburg, Schulstraße 16, 54317 Osburg Schülervertretungskonzept Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgaben einer Schülervertretung S. 2 1.1 Rechte der Schülervertretung S. 2 2. Zusammensetzung

Mehr

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon Schülerorganisation Kantonsschule Wiedikon Goldbrunnenstrasse 80 8055 Zürich Zimmer 209 http://www.ks-wiedikon.ch/so so@ks-wiedikon.ch Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon 1. Name,

Mehr

Hochschule Emden Leer. Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik

Hochschule Emden Leer. Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik Hochschule Emden Leer Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik Geschäftsordnung In der Fassung vom 23.04.2013 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW"

Satzung des Vereins Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" 1 Der Verein Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" (Körperschaft) mit Sitz in 64283 Darmstadt verfolgt

Mehr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister

Mehr

Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop

Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bürgerschützenverein 1550 e.v. und hat seinen Sitz in Waltrop. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einfachheit halber in der nachfolgenden Satzung die maskuline Form zugrunde gelegt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einfachheit halber in der nachfolgenden Satzung die maskuline Form zugrunde gelegt wird. SV des Gymnasiums Kusel Staatliches Gymnasium Kusel, Walkmühlstr. 9 Es wird darauf hingewiesen, dass der Einfachheit halber in der nachfolgenden Satzung die maskuline Form zugrunde gelegt wird. 1. Allgemeines

Mehr

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei

Mehr

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.

Mehr

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr

Mehr

Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium

Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium Die Schülerschaft des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums hat sich dieses Statut in der vorliegenden Form, das am 15.09.2016 von der Klassensprechervollversammlung

Mehr

Satzung der Fachschaft des Instituts für Chemie der Universität Rostock

Satzung der Fachschaft des Instituts für Chemie der Universität Rostock Satzung der Fachschaft des Instituts für Chemie der Universität Rostock Nach Beschlussfassung durch den Fachschaftsrat Chemie der Universität Rostock am 26.06.2015 wird folgende Satzung der Fachschaft

Mehr

Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal

Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Zielsetzungen 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Allgemeines 3 1.3 Ziel und Zweck 3 1.4 Abgrenzung 3 2 Organisation

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

George-Orwell-Oberschule

George-Orwell-Oberschule Vereins-Satzung Förderverein George-Orwell-Oberschule (Realschule) Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein hat den Namen: "Förderverein George-Orwell-Oberschule (Realschule)" und erhält nach seiner Eintragung

Mehr

Satzung der Fachschaft WiSo

Satzung der Fachschaft WiSo Satzung der Fachschaft WiSo Stand: 1. Oktober 2010 Universität Trier Fachschaft WiSo Fachbereich IV Raum C-335 54296 Trier Tel.: +49 / 651 / 201-2637 E-Mail: fsrwiso@uni-trier.de Inhaltsverzeichnis: Abschnitt

Mehr

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

Satzung Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter

Mehr

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v. 1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen

Mehr

FÖRDERVEREIN DES. JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v.

FÖRDERVEREIN DES. JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v. FÖRDERVEREIN DES JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v. Satzung 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Johanneums zu Lübeck e.v.". 2. Der Verein ist im Vereinsregister

Mehr

des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v.

des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. S A T Z U N G des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. I. Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (2) Der

Mehr

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung des Vereins Bensheim hilft Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Zusammenschluss der Werkstätten für behinderte Menschen trägt

Mehr

Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Geschäftsjahr. Zweck des Vereins. (1) Der Verein führt den Namen

Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Geschäftsjahr. Zweck des Vereins. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Gangelt.

Mehr

Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim

Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim 1 1. Grundlegende rechtliche Regeln Das Schulgesetz* und die Elternbeiratsverordnung** bilden den

Mehr

Satzung Netzwerk Embryonenspende

Satzung Netzwerk Embryonenspende Satzung Netzwerk Embryonenspende 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Netzwerk Embryonenspende und hat seinen Sitz in Dillingen a. d. Donau. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung. der. Präambel

Satzung. der. Präambel Satzung der Deutschen Waldjugend (DWJ) in Sachsen in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) (Anerkannter Verband nach 56 SächsNatSchG) - Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes -

Mehr

Kunst akademie Düsseldorf

Kunst akademie Düsseldorf Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Geschäftsordnung für die Gremien der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 3 Düsseldorf, den 21.11.1988 DER REKTOR der Kunstakademie Düsseldorf Geschäftsordnung

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden

Mehr

Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof

Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof 1. Ziele Der Elternrat ist Ansprechperson für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den

Mehr

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v.

Satzung des Vereins Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v. Satzung des Vereins Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v. 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v.

Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v. Diese Satzung ist vorläufig und wird demnächst in überarbeiteter Form veröffentlicht. Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gewerbeverein

Mehr

Antrag auf Änderung der Abteilungsordnung, Anlage zur Einladung zur JHV des ASC

Antrag auf Änderung der Abteilungsordnung, Anlage zur Einladung zur JHV des ASC Wortlaut aktuell Vorgeschlagene Änderung Kommentar 1 Name und Sitz Die Abteilung "Arminia Supporters Club - Fan und Förderabteilung - ist entsprechend der Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.v. eine Abteilung

Mehr

Satzung der Schülervertretung des Georg-Samuei-Dörffei-Gymnasiums (GSDG)

Satzung der Schülervertretung des Georg-Samuei-Dörffei-Gymnasiums (GSDG) SCHULERVERTRE S.-O. GYM WEADA Satzung der Schülervertretung des Georg-Samuei-Dörffei-Gymnasiums (GSDG) 1 Allgemeines Um eine effektive und nachhaltige Arbeit einer Schülervertretung zu garantieren, wurde

Mehr

Satzung des Vereins Freunde und Förderer des Franz-Stock-Gymnasiums

Satzung des Vereins Freunde und Förderer des Franz-Stock-Gymnasiums Satzung des Vereins Freunde und Förderer des Franz-Stock-Gymnasiums 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Freunde und Förderer des Franz-Stock- Gymnasiums in Neheim Hüsten Der Verein ist

Mehr