Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium"

Transkript

1 Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium Die Schülerschaft des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums hat sich dieses Statut in der vorliegenden Form, das am von der Klassensprechervollversammlung beschlossen und am XXX von der Schulleitung bestätigt wurde, gegeben. Dieses Statut ist laut 84, Abs. 10 SchulG rechtskräftig. Wenn im Folgenden das männliche Genus verwendet wird, sind damit sowohl der männliche als auch der weibliche Sexus gemeint.

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben der SV Seite 3 2 Ämter der SV Seite 3 3 Organe der SV Seite 3 4 Klassensprechervollversammlung Seite Klassensprecherversammlung Seite Mini-Klassensprecherversammlung Seite Konstituierung der SV Seite 9 8 Wahl der Klassensprecher Seite Wahl des Vorstands der Mini-KV Seite Klassensprechervollversammlung im Jahr Seite Wahl der Schülersprecher Seite Wahl der Schülervertreter Seite SV-Team Seite Kommunikationswege der SV Seite Geschäftsordnung der SV Seite Wahlkampfordnung Seite 22 2

3 1 AUFGABEN DER SV (1) DIE SCHÜLERVERTRETUNG (SV) 1. nimmt die Interessen der Schülerschaft wahr und partizipiert aktiv an schulischen Entscheidungsfindungsprozessen, 2. fungiert als Bindeglied zwischen Schülerschaft, Lehrerschaft bzw. Schulleitung, 3. trägt zur Bereicherung des Schullebens u. a. durch Veranstaltungen auf folgenden Ebenen bei: (a) kultureller Ebene (z.b. das Jahrbuch), (b) sozialer Ebene (z.b. die Valentinsbriefaktion, Unterstufenfasching), (c) sportlicher Ebene (z.b. Ballspiele-Tag). 2 ÄMTER DER SV (1) IN DER SV GIBT ES FOLGENDE FUNKTIONSTRÄGER: 1. Schülersprecher, 2. Schülervertreter, 3. Klassensprecher. 3 ORGANE DER SV (1) DIE SV BESTEHT AUS FOLGENDEN ORGANEN: 1. der Klassensprechervollversammlung als oberstes Organ (vgl. 4), 2. der Klassensprecherversammlung, 3. der Mini-Klassensprecherversammlung, 4. dem SV-Team als Organisationsorgan (vgl. 10). 4 KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG Die Klassensprechervollversammlung ist das oberste Organ der Schülervertretung der Schule. 3

4 (1) ZUSAMMENSETZUNG Die SV-Versammlung setzt sich zusammen aus: 1. den Schülersprechern, 2. den Schülervertretern 3. den Klassensprechern, 4. den Antragstellern, 5. den zur Wahl stehenden Kandidaten. (2) AUFGABEN DER SV-VERSAMMLUNGEN 1. Die Funktion der SV-Versammlungen besteht im Informationsaustausch, in der Meinungsbildung sowie der Wahl von Delegierten. 2. Die SV-Versammlungen (a) beraten sich zu aktuellen schulischen Themen, (b) beratschlagen über Themen der Schulkonferenz, (c) wählen die Schülervertreter, (d) wählen die Vertreter für die Fachkonferenzen, (e) wählen die Vertreter für das LSP und SSP, (f) beschließen Statutsänderungen mit 2/3 Mehrheit. (3) DURCHFÜHRUNG 1. Die Klassensprechervollversammlung wird von den Schülersprechern vorbereitet und geleitet. Sie sind Sitzungsvorsitzende und mit dem SV- Statut sehr gut vertraut. 2. Die Schülersprecher berufen auf Antrag von 1/3 der Klassensprechervollversammlung oder nach eigenem Ermessen die nächste Klassensprechervollversammlung. Es findet mindestens eine Klassensprechervollversammlung pro Schulhalbjahr statt. 3. Die Schülersprecher bestimmen zu Beginn der Sitzung einen Protokollanten. Das 4

5 Protokoll der Klassensprechervollversammlung wird in den folgenden 7 Kalendertagen öffentlich in der Schule ausgehangen. (4) BESCHLUSSFÄHIGKEIT 1. Zu Beginn der Klassensprechervollversammlung wird die Anzahl der Stimmberechtigten förmlich festgestellt. Die Klassensprechervollversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Klassen mit mindestens einem Delegierten vertreten sind. (5) STIMMRECHT 1. Die beiden gleichberechtigten Klassensprecher haben jeweils 1 Stimme. 2. Die Schülervertreter haben jeweils 1 Stimme. 3. Die gleichberechtigten Schülersprecher haben jeweils 1 Stimme. (6) WAHLMODALITÄTEN 1. Beschlüsse werden soweit nicht anders im 4 des SV-Statuts geregelt - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit oder eine Mehrheit an Enthaltungen führen zur Verschiebung auf die nächste Klassensprechervollversammlung. 2. Antragsteller und Wahlkandidaten müssen anwesend sein. Antragsteller haben die Möglichkeit sich durch einen Klassensprecher vertreten zu lassen. Im Fall der begründeten Abwesenheit müssen sie bei einem Mitglied des SV-Teams entschuldigt sein und ihren Antrag bzw. ihre Wahlbereitschaft schriftlich formuliert und bei diesem abgegeben haben. Nach der Vollendung ihres Anliegens können sie dazu aufgefordert werden die Sitzung zu verlassen. 3. Wenn eine Person eine geheime Wahl beantragt, muss diese durchgeführt werden. Für den Fall, dass es genauso viele Kandidaten wie zu wählende gleichberechtigte Vertreter gibt, ist eine geheime Wahl nicht gestattet. Für die Wahl der Schülervertreter für die Fachkonferenzen ist eine geheime Wahl nicht gestattet. 5

6 5 KLASSENSPRECHERVERSAMMLUNG (1) ZUSAMMENSETZUNG Die Klassensprecherversammlung setzt sich zusammen aus: 1. den Schülersprechern 2. den Schülervertretern 3. den Klassensprechern ab Klassenstufe 8. (2) AUFGABEN DER KLASSENSPRECHERVERSAMMLUNG 1. Die Funktion der Klassensprecherversammlung besteht im Informationsaustausch sowie in der Meinungsbildung. (3)DURCHFÜHRUNG 1. Die Klassensprecherversammlung wird von den Schülersprechern vorbereitet und geleitet. Sie sind Sitzungsvorsitzende und mit dem SV-Statut sehr gut vertraut. 2. Die Schülersprecher berufen auf Antrag von 1/3 der Klassensprecherversammlung oder nach eigenem Ermessen die nächste Klassensprecherversammlung ein. 3. Die Schülersprecher bestimmen zu Beginn der Sitzung einen Protokollanten. Das Protokoll der Klassensprecherversammlung wird in den folgenden sieben Kalendertagen öffentlich in der Schule ausgehangen. (4)BESCHLUSSFÄHIGKEIT 1. Zu Beginn der Klassensprecherversammlung wird die Anzahl der Stimmberechtigten förmlich festgestellt. Die Klassensprecherversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Klassen mit mindestens einem Delegierten vertreten sind. 6

7 (5)STIMMRECHT 1. Die beiden gleichberechtigten Klassensprecher haben jeweils 1 Stimme. 2. Die Schülervertreter haben jeweils 1 Stimme. 3. Die gleichberechtigten Schülersprecher haben jeweils 1 Stimme. (6)WAHLTMODALITÄTEN 1. Beschlüsse werden soweit nicht anders im 4 des SV-Statuts geregelt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit oder eine Mehrheit an Enthaltungen führen zu einer Verschiebung auf die nächste Klassensprecherversammlung. 2. Wenn eine Person eine geheime Wahl beantragt, muss diese durchgeführt werden. $6 MINI-KLASSENSPRECHERVERSAMMLUNG (1) ZUSAMMENSETZUNG Die Mini-Klassensprecherversammlung setzt sich zusammen aus: 1. dem Vorstand 2. den Klassensprechern der Klassenstufe 5. bis den Vertrauenslehrern (nach eigenem Ermessen) (2) AUFGABEN DER MINI-KLASSENSPRECHERVERSAMMLUNG 1. Die Funktion der Klassensprecherversammlung besteht im Informationsaustausch sowie in der Meinungsbildung. (3)DURCHFÜHRUNG 7

8 1. Die Mini-Klassensprecherversammlung wird von dem Vorstand vorbereitet und geleitet. Der Vorstand stellt den Sitzungsvorsitzenden, der mit dem Statut gut vertraut ist. 2. Der Vorstand beruft auf Antrag von 1/3 der Mini- Klassensprecherversammlung, auf Anordnung der Vertrauenslehrer, nach eigenem Ermessen, die nächste Mini-Klassensprecherversammlung. 3. Der Vorstand bestimmt zu Beginn der Sitzung einen Protokollanten. Das Protokoll der Mini-Klassensprecherversammlung wird in den folgenden 7 Kalendertagen dem SV-Treffen zur Aushängung überreicht. (4)BESCHLUSSFÄHIGKEIT 1. Die Mini-Klassensprecherversammlung ist im Allgemeinen nicht beschlussfähig, jedoch kann die Beschlussfähigkeit im Einzelfall von dem SV-Team erteilt werden, wenn dieser nur für die Mini-Klassensprecherversammlung von Relevanz ist. In diesem Fall wird zu Beginn der Sitzung die Anzahl der Stimmberechtigten förmlich festgestellt. Die Mini-Klassensprecherversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Klassen mit mindestens einem Delegierten vertreten sind. (5)STIMMRECHT 1. Die beiden gleichberechtigten Klassensprecher haben jeweils 1 Stimme. 2. Jedes der gleichberechtigten Vorstandsmitglieder hat 1 Stimme. Sie besitzen keine zusätzliche Stimme. (6)WAHLMODALITÄT 1. Beschlüsse werden soweit nicht anders im 4 des SV-Statuts geregelt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit oder eine Mehrheit an Enthaltungen führen zu einer Verschiebung auf die nächste Klassensprecherversammlung. 2. Wenn eine Person eine geheime Wahl beantragt, muss diese durchgeführt werden. 8

9 7 KONSTITUIERUNG DER SV 1. Zu Beginn des Schuljahres konstituiert sich die SV in der in 8-13 dargelegten chronologischen Reihenfolge neu. 2. Bis zur Neuwahl des SV-Teams führen die amtierenden Mitglieder des SV-Teams die Arbeit fort und bleiben sowohl in der Klassensprechervollversammlung als auch in der Klassensprecherversammlung stimmberechtigt. 9

10 8 WAHL DER KLASSENSPRECHER (1) ORGANISATION DER WAHLEN 1. In den ersten 4 Wochen bzw. vor der ersten Klassensprechervollversammlung des Schulhalbjahres werden, sofern das Amt im Laufe des Schuljahres nicht vakant geworden ist, in den Klassen 5-13 zwei gleichberechtigte Klassensprecher gewählt. 2. Nach Möglichkeit sollte sowohl ein weiblicher und ein männlicher Klassensprecher gewählt werden. 3. Die Wahl wird von dem Klassenlehrer geleitet und durchgeführt. 4. Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. 5. Es finden getrennte Wahlgänge für die männlichen und weiblichen Kandidaten statt, außer alle Kandidaten haben das gleiche Geschlecht. 6. Jeder Schüler der Klasse hat jeweils eine Stimme für den männlichen und weiblichen Kandidaten. 7. Haben alle Kandidaten das gleiche Geschlecht, hat jeder Schüler der Klasse zwei Stimmen für unterschiedliche Kandidaten. 8. Die Klassensprecher werden jeweils in einem Wahlgang bestimmt. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los. 9. Die Klassensprecher werden für die Zeit des gesamten laufenden Schuljahres gewählt. 10. Die Klassensprecher sind gleichberechtigt. (2) AUFGABEN UND RECHTE DER KLASSENSPRECHER 1. Die wichtigste Aufgabe der Klassensprecher ist es, ihre Klassen über die aktuelle SV-Aktivität zu informieren. Um Vollständigkeit der Informationen zu garantieren, sollte das Protokoll der SV- Sitzung verwendet werden. 2. Die Klassensprecher vertreten die Anliegen ihrer Mitschüler vor den Lehrkräften und in den Gremien der Schülervertretung. 3. Sie können Anregungen zur Gestaltung des Unterrichts und zu sonstigen die 10

11 Klasse betreffenden Fragen an die jeweiligen Klassenlehrer und an Lehrkräfte des Klassenkollegiums herantragen. 4. Sie können den Schülersprecher, den Schulleiter oder den Verbindungslehrer kontaktieren. 5. Die Aufgabe der Klassensprecher darf nicht als Position zur Vollziehung eventueller Lehrer unterstützender disziplinärer Maßnahmen gegen Mitschüler gesehen werden. Auch Lehrer haben nicht das Recht, die Klassensprecher zur Ausführung dieser Aufgaben zu animieren oder zu verpflichten. 6. Die Klassensprecher haben die Klasse zu vertreten, sie sind allerdings nicht weisungsgebunden. 7. Die Klassensprecher sind verpflichtet, an den Sitzungen der SV-Versammlung teilzunehmen. (3) ABWAHL VON KLASSENSPRECHERN 1. Auf begründeten Antrag hin kann ein Misstrauensvotum gegen einen amtierenden Klassensprecher initiiert werden. Ein solcher Antrag kann von jedem Schüler der Klasse gestellt werden, nachdem der Antrag von mindestens der Hälfte der Schüler der Klasse unterstützt wird. 2. Die Abwahl eines Klassensprechers bedarf einer 2/3- Mehrheit der Klasse. Die Neuwahl eines Klassensprechers erfolgt anschließend, sofern dieser abgewählt wurde. 9 WAHL DES VORSTANDS DER MINI-KLASSENSPRECHERVERSAMMLUNG Der Vorstand ist das Organisationsorgan der Mini-Klassensprecherversammlung (1)ZUSAMMENSETZUNG 1. Der Vorstand setzt sich aus folgenden vier gleichberechtigten Vertretern zusammen: (a) den zwei Mitgliedern aus der 6.Klasse 11

12 (b) den zwei Mitgliedern aus der 7.Klasse (2)BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM VORSTANDSMITGLIED 1. Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Wahl mindestens in der 6.Klasse sein. (3)DURCHFÜHRUNG DER WAHL 1. Die Wahl erfolgt auf der 1. Mini-Klassensprecherversammlung, sofern das Amt im Laufe des Schuljahres nicht vakant geworden ist. 2. Nach Möglichkeit sollten sowohl ein weibliches und ein männliches Vorstandsmitglied gewählt werden. 3. Jeder Bewerber erhält die Möglichkeit sich vorzustellen und seine Kandidatur zu verteidigen. 4. Gewählt wird in der auf der Liste stehenden Reihenfolge 5..Es finden getrennte Wahlgänge für die männlichen und weiblichen Kandidaten statt, wenn es sowohl mindestens zwei weibliche als auch männliche Kandidaten gibt. Ansonsten findet ein gemeinsamer Wahlgang statt. 6. Jedes Mitglied der Mini-Klassensprecherversammlung hat jeweils eine Stimme für den männlichen und weiblichen Kandidaten. 7. Wenn ein gemeinsamer Wahlgang stattfindet, haben alle Mitglieder der Mini- Klassensprecherversammlung zwei Stimmen. 8. Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Stimmen werden von zwei Mitgliedern der Mini-Klassensprecherversammlung ausgezählt. 9. Das Wahlergebnis wird unmittelbar nach der Auszählung bekannt gegeben. 10. Die Amtszeit beginnt mit dem Schließen der Mini- Klassensprecherversammlung, in der dieser gewählt wurde. (4)AUFGABEN DES VORSTANDS 12

13 1. Die Amtszeit eines jeden Vorstandsmitglieds dauert nach Möglichkeit bis zum Ende der 7. Klasse. 2. Der Vorstand dient zur Absprache und Organisation von den Mini- Klassensprecherversammlungen. 3. Der Vorstand dient des Weiteren als Bindeglied zwischen dem SV-Treffen und der Mini-Klassensprecherversammlung. Dafür sitzen nach Möglichkeit zwei Mitglieder des Vorstands den Treffen des SV-Teams bei. 4. Der Vorstand informiert das SV-Team vor jeder Sitzung und unterrichtet dieses im Nachhinein darüber. (5)ABWAHL EINES VORSTANDSMITGLIED 1. Auf begründeten Antrag hin kann ein Misstrauensvotum gegen ein amtierendes Vorstandsmitglied initiiert werden. Ein solcher Antrag kann von jedem Schüler der 5.-7.Klasse gestellt werden, nachdem die Unterschriften von mindestens 40% der Schüler des 5.-7.Jahrgangs gesammelt wurden. 2. Die Abwahl eines Vorstandsmitglied bedarf einer 2/3- Mehrheit der Mini- Klassensprecherversammlung. Die Neuwahl eines Vorstandsmitglieds erfolgt direkt anschließend SV-VERSAMMLUNG DES SCHULJAHRES (1) ORGANISATION 1. Ein Schülervertreter stimmt mit der Schulleitung einen Termin bis zur 3. Woche nach Schulbeginn für die 1. Klassensprechervollversammlung ab. Auf der 1. Klassensprechervollversammlung finden sämtliche Wahlen - sofern im Folgenden nicht anders geregelt - statt. (2) AUFGABEN DER 1. SV-VERSAMMLUNG Die 1. Klassensprechervollversammlung erfüllt im Einzelnen folgende Aufgaben: 1. Erläuterung der Funktionen und Pflichten von Fachkonferenzvertretern, 2. Erläuterung der Funktionen und Pflichten der Vertreter für das Landesschüler- 13

14 sowie Stadtschülerparlament 3. Wahl der: (a) Vertreter für die Fachkonferenzen, (b) Vertreter für das SSP und LSP (c) Mitglieder des SV-Teams 4. Auszählung der Stimmen zur Schülersprecherwahl (3) WAHL DER SCHÜLERVERTRETER FÜR DIE FACHKONFERENZEN 1. Die Delegierten für die Fachkonferenzen vertreten die Interessen, Wünsche und Vorstellungen der Schülerschaft auf den entsprechenden Versammlungen. 2. Sie haben Sitz-, Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht und nutzen dieses z. B. in Entscheidungsfindungsprozessen bzgl. der Anschaffung neuer Lehrmaterialien oder auch der Ausgestaltung der Lerninhalte. 3. Die SV-Versammlung wählt 2 Delegierte pro Fachschaft. Wählbar sind Schüler ab der 8. Klasse.. 4. Eine geheime Wahl ist hierbei nicht gestattet. (4) DOKUMENTATION DER GEWÄHLTEN VERTRETER 1. Der Protokollant der Sitzung hält den vollen Namen, die Klasse/den Jahrgang aller Gewählten fest. 11 WAHL DER SCHÜLERSPRECHER (1) BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM SCHÜLERSPRECHER 1. Der Bewerber muss mindestens 1 Schuljahr vor der Wahl Mitglied des SV-Teams gewesen sein. (2) DURCHFÜHRUNG DER WAHL 1. Die Wahl erfolgt vor der 1. Klassensprechervollversammlung, sofern das Amt im 14

15 Laufe des Schuljahres nicht vakant geworden ist. 2. Nach Möglichkeit sollte sowohl ein weiblicher und ein männlicher Schülersprecher gewählt werden. 3. Die Bewerber müssen sich mindestens drei Tage vor dem Beginn der Sitzung im SV-Raum auf die dort ausliegende Liste eintragen. 4. Jeder Bewerber erhält die Möglichkeit sich vorzustellen und seine Kandidatur zu verteidigen. 5. Gewählt wird in der auf der Liste stehenden Reihenfolge in den Klassen Durchgeführt wird die Wahl durch die Klassensprecher. 7. Es finden getrennte Wahlgänge für die männlichen und weiblichen Kandidaten statt, wenn es sowohl mindestens zwei weibliche als auch männliche Kandidaten gibt. Ansonsten findet ein gemeinsamer Wahlgang statt. 8. Jeder Schüler hat jeweils eine Stimme für den männlichen und weiblichen Kandidaten. 9. Wenn ein gemeinsamer Wahlgang stattfindet, haben alle Schüler zwei Stimmen für jeweils unterschiedliche Personen. 10. Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Stimmen werden von zwei Schülervertretern auf der ersten Klassensprechervollversammlung ausgezählt. 11. Das Wahlergebnis wird unmittelbar nach der Auszählung bekannt gegeben. 12. Die Amtszeit beginnt mit dem Schließen der Klassensprechervollversammlung, in der diese gewählt wurden. 13. Beide Schülersprecher sind gleichberechtigt. (3) AUFGABEN UND RECHTE DER SCHÜLERSPRECHER 1. Die Schülersprecher tragen ein hohes Maß an Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. 2. Ihre Amtszeit beträgt 1 Schuljahr. Eine Wiederwahl ist möglich. 3. Sie sind auf Seiten der Schülerschaft der Informations- und 15

16 Organisationsmittelpunkt der Schule. Sie führen und koordinieren das SV-Team und die SV-Mitglieder, delegieren Aufgaben und stellen sicher, dass übertragene Aufgaben rechtzeitig und zuverlässig wahrgenommen werden. 4. Der Schülersprecher reicht mögliche Anträge im Namen der Schülerschaft zu Konferenzen ein. 5. Die Schülersprecher halten ständig Verbindung zu den Schülervertretern und allen SV- Mitgliedern und unterrichten diese laufend über die Ausführung der Aufgaben. 6. Die Schülersprecher setzen die Beschlüsse der Schülervertretung um. Sie sind für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich. Die Verantwortung kann ggf. an andere SV-Mitglieder für Projekte im Voraus übertragen werden. 7. Die Schülersprecher nehmen an der Klassensprechervollversammlung, der Klassensprecherversammlung sowie an der Schulkonferenz teil. Ferner können die Schülersprecher nach eigenem Ermessen ein Mandat für das Stadtschülerparlament und das Landesschülerparlament wahrnehmen. 8. Auf Antrag von 2/3 der Klassensprechervollversammlung oder des SV-Teams kann ein Schülersprecher das SV-Team auflösen und die Schülervertreter werden neu gewählt (vgl. 9). Hierbei behalten die Schülersprecher ihr Amt. 9. Die Schülersprecher sind verpflichtet, an den Sitzungen des SV-Teams teilzunehmen. 10. Die Schülersprecher haben das Recht, Schülervertreter von der SV auszuschließen, wenn diese ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß durchführen und die SV-Versammlung oder das SV-Team dieser Maßnahme mit 2/3 Mehrheit zustimmt. (4) ABWAHL DES SCHÜLERSPRECHERS 1. Auf begründeten Antrag hin kann ein Misstrauensvotum gegen einen amtierenden Schülersprecher initiiert werden. Ein solcher Antrag kann von jedem Schüler gestellt werden, nachdem die Unterschriften von mindestens 40% der Schülerschaft gesammelt wurden. 2. Die Abwahl eines Schülersprechers bedarf einer 2/3- Mehrheit der Klassensprechervollversammlung. Die Neuwahl eines Schülersprechers kann dann 16

17 erfolgen, wenn die unter 11 (1) genannten Wahlbedingungen erfüllt sind. 12 WAHL DER SCHÜLERVERTRETER (1) BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM SCHÜLERVERTRETER 1. Der Bewerber muss mindestens in der 8. Klasse sein. (2) DURCHFÜHRUNG DER WAHL 1. Die Wahl erfolgt auf der 1. Klassensprechervollversammlung. 2. Gewählt werden Teams, die aus 9 bis 15 Schülern bestehen. 3. Die Bewerberteams müssen sich mindestens fünf Schultage vor dem Beginn der Sitzung im SV-Raum auf die dort ausliegende Liste eintragen. 4. Jedes Bewerberteam erhält die Möglichkeit sich vorzustellen und seine Kandidatur zu verteidigen. 5. Gewählt wird in der auf der Liste stehenden Reihenfolge auf der ersten Klassensprechervollversammlung des neuen Schuljahres. 6. Gewählt ist, welches Team die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Stimmen werden von einer neutralen Person (nach Möglichkeit die Vertrauenslehrer) unter Aufsicht eines Vertreters jeden Bewerberteams ausgezählt. 7. Das Wahlergebnis wird unmittelbar nach der Auszählung bekannt gegeben. 8. Gewählte Schülervertreter sind die 9 bis 15 Mitglieder des gewählten Teams. 9. Die Amtszeit beginnt mit dem Schließen der Klassensprechervollversammlung, in der dieser gewählt wurde. (3) DURCHFÜHRUNG DER WAHL IM FALL DES AUSSCHEIDENS EINZELNER SCHÜLERVERTRETER 1. Die Wahl erfolgt, wenn das Amt im Laufe des Schuljahres vakant geworden ist. 17

18 2. Die durch Ausscheiden einzelner Schülervertreter frei werdenden Plätze im SV-Treffen werden aufgefüllt bis mindestens 9, jedoch maximal 15 Plätze besetzt sind. 3. Bewerber für das Amt des Schülervertreters müssen sich mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Sitzung im SV-Raum auf die dort ausliegende Liste eintragen. 4. Jeder Bewerber erhält die Möglichkeit sich vorzustellen und seine Kandidatur zu verteidigen. 5. Gewählt wird in der auf der Liste stehenden Reihenfolge. 6. Gewählt sind, welche Bewerber die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Stimmen werden von einem Schülervertreter ausgezählt. (3) AUFGABEN UND RECHTE DER SCHÜLERVERTRETER 1. Seine Amtszeit beträgt 1 Schuljahr. Eine Wiederwahl ist möglich. 2. Die Schülervertreter unterstützten den Schülersprecher bei der Koordination und Durchführung jeglicher Aktionen. 3. Die Schülervertreter sind verpflichtet, an den Sitzungen der Klassensprechervollversammlung teilzunehmen. 4. Die Schülervertreter nehmen Schulkonferenz teil. Ferner können sie nach eigenem Ermessen ein Mandat für das Stadtschülerparlament und das Landesschülerparlament wahrnehmen. 5. Schülervertreter können einen Schüler seiner Schule auf dessen Wunsch bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber dem Schulleiter und den Lehrkräften, insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen und Beschwerdefällen, unterstützen (vgl. 79, Abs. 3 SchulG). 6. Schülervertreter sollen sich in der großen Pause im SV-Raum befinden. (4) ABWAHL EINES SCHÜLERVERTRETERS 18

19 1. Auf begründeten Antrag hin kann ein Misstrauensvotum gegen einen amtierenden Schülervertreter initiiert werden. Ein solcher Antrag kann von jedem Schüler gestellt werden. 2. Die Abwahl des Schülervertreters bedarf einer 2/3- Mehrheit der Klassensprechervollversammlung. Die Neuwahl eines Schülervertreters kann dann erfolgen, wenn die unter 12 (1) genannten Wahlbedingungen erfüllt sind 13 SV-Team Das SV-Team ist das Organisationsorgan der SV (1) ZUSAMMENSETZUNG 1. Das SV-Team setzt sich aus bis zu folgenden 17 Vertretern zusammen: (a) den 2 Schülersprechern (b) den 9 bis 15 Schülervertretern (2) AUFGABEN DES SV-Teams 1. Das SV-Team dient zur Absprache und Organisation von Aktionen und Projekten. 2. Aus dem SV-Team werden die Vertreter der Gremien wie der Schulkonferenz bestimmt. 14 KOMMUNIKATIONSWEGE DER SV 1. Die Schülersprecher und die durch sie berechtigte Personen nutzen neben dem persönlichen Gespräch u. a. folgende Möglichkeiten der Informationsweitergabe und Kommunikation mit Schülern, Lehrern sowie der Schulleitung: (a) die SV-Versammlungen, (b) das SV-Team, (c) Informationsblätter, die u. a. auf SV-Zusammenkünften ausgeteilt und von den Klassensprechern in den Klassen vorgetragen werden, (d) die ausgewiesenen, von der Schulleitung genehmigten Anschlagsflächen bzw. 19

20 Stellwände, (e) der SV-Raum, das während der großen Pause zu regelmäßigen Zeiten besetzt ist, 15 GESCHÄFTSORDNUNG DER SV (1) SITZUNGSVORSITZENDER 1. Die Schülersprecher sind gleichsam die Sitzungsvorsitzenden. 2. Mindestens einer der Schülersprecher organisiert die Vorbereitung der Versammlung und leitet die Zusammenkunft. 3. Er achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung, entscheidet, wann Störungen (vgl. 14 (4) 5.) des Sitzungsbetriebes vorliegen und darf diese ggf. ahnden. Dem Sitzungsvorsitzenden ist es gestattet, ein SV-Mitglied als Beisitzer zu bestimmen, der ihn beim Sitzungsvorsitz unterstützt. (2) TAGESORDNUNG 1. Die Tagesordnung bzw. Änderungen und Erweiterungen werden mit einfacher Mehrheit verabschiedet. (3) SITZUNGSORDNUNG 1. Wortmeldungen sind durch Handzeichen an den Sitzungsvorsitzenden zu richten. Das Rederecht hat ausschließlich derjenige, dem es vom Sitzungsvorsitzenden erteilt worden ist. 2. Der Sitzungsvorsitzende führt ggf. eine Rednerliste bzw. lässt sie vom Beisitzer führen. 3. Außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen wird das Wort nur dann erteilt, wenn ein Geschäftsordnungsantrag (=GO-Antrag) gestellt werden soll. (4) ANTRÄGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG 20

21 1. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied der Sitzung gestellt werden. Sie werden vom Antragssteller kurz begründet. 2. Ein GO-Antrag wird dem Sitzungsvorsitzenden dadurch signalisiert, dass die Hand erhoben wird und GO-Antrag oder Antrag zur Geschäftsordnung gerufen wird. 3. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch je ein Sitzungsteilnehmer für und einer gegen diesen Antrag sprechen. Anschließend ist sofort förmlich über den Antrag abzustimmen. 4. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. GO-Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit: (5) ANTRÄGE 1. Nach Schluss der Debatte/Aussprache lässt der Sitzungsvorsitzende den Antrag im Originalwortlaut vom Protokollanten vorlesen und stellt ihn erst dann zur Abstimmung. Sind mehrere ähnliche Anträge gestellt worden, wird zunächst der weitestgehende Antrag abgestimmt. In Zweifelsfällen entscheidet der Sitzungsvorsitzende über die Reihenfolge der Abstimmung. 2. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, wenn nicht per GO-Antrag geheime Wahl vorgeschrieben worden ist. 3. Der Vorsitzende stellt förmlich fest, mit welchem Abstimmungsergebnis der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Er kontrolliert, dass der Originalwortlaut des Antrages und das exakte Abstimmungsergebnis im Protokoll vermerkt werden. 4. Ein angenommener Antrag gilt ebenso wie die Ablehnung eines Antrages für die Dauer einer Legislaturperiode (sofern dieser nicht anders konzipiert wurde). 5. Ein bereits abgestimmter Antrag darf im laufenden Schuljahr nur dann erneut zur Wahl gestellt werden, wenn die stimmberechtigten Mitglieder mit 2/3-Mehrheit zunächst formal feststellen, dass sich die dem Antrag zugrunde liegende Sachlage entscheidend geändert hat. 21

22 16 Wahlkampfordnung 1. Innerhalb der ersten fünf Schultage des neuen Schuljahres, müssen sich die kandidierenden SV-Teams in der im SV-Raum ausliegenden Liste eingetragen haben und sich beim Schulleiter gemeldet haben. 2. Die Anmeldung zur Kandidatur muss form- und fristgerecht erfolgen. Zu späte oder ungültige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Die Anmeldung umfasst eine Liste mit allen Mitgliedern, sowie deren Klassenstufe und deren Unterschrift. Zusätzlich ist ein Plan für zukünftige Aktionen, Veränderungen und deren Finanzierung bei der Anmeldung vorzulegen. 4. Die erste Klassensprechervollversammlung findet minimal fünf Schultage nach Ende der Anmeldefrist statt. 5. Nur in dieser Zeit ist ein Wahlkampf möglich. Die Ausmaße dessen ist miteinander und der Schulleitung abzusprechen. Der Wahlkampf findet nur gemeinsam statt. Bei Missachtung droht der Ausschluss des Teams von der Wahl im Ermessen der Schulleitung. Die Schulleitung Schülersprecher 22

Statut. für die Schülerinnen- und Schüler-Vertretung. des Gymnasiums Schloss Plön

Statut. für die Schülerinnen- und Schüler-Vertretung. des Gymnasiums Schloss Plön Statut für die Schülerinnen- und Schüler-Vertretung des Gymnasiums Schloss Plön vom 04.2015 1 AUFGABEN DER SV Die Schülervertretung (SV)... (1) nimmt die Interessen der Schülerschaft wahr und partizipiert

Mehr

SchülerInnenvertretung (SV) Statut

SchülerInnenvertretung (SV) Statut 1 SchülerInnenvertretung (SV) Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule (Standort Schreventeich) Statut Die SchülerInnenvertretung (SV) der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hat sich folgendes Statut gegeben:

Mehr

Klaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher

Klaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Klaus-Groth-Schule Grund- und Regionalschule der Stadt Heide Statut der Schülervertretung 1 Organe Die Schülervertretung hat folgende Organe: 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher 2. die Schülersprecherin

Mehr

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler

Mehr

SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt Dezember 2017 SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt Aus... Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, es ist

Mehr

SMV Satzung der Hoffmannschule

SMV Satzung der Hoffmannschule 1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.

Mehr

Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule

Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchulG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung 1. Aufgaben der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur

Mehr

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule

SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7

Mehr

Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule

Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule Für die Schülervertretung gelten in erster Linie die Vorschriften des Schulgesetzes und des SV- Erlasses des Schulministeriums NRW. Dieses

Mehr

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der

Mehr

Statut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau

Statut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau Hahnheide-Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Trittau in Trittau i. E. Schülervertretung Im Raum 23 * 22946 Trittau * Tel. 04154 80780 * Fax 04154 807819 * Hahnheide-Schule.Trittau@Schule.LandSH.de

Mehr

SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch

SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08.06.1976, zuletzt geändert am 20.07.2018.

Mehr

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf SV-Satzung des HHBK Niklas Lay, im Auftrag SV-Team 22.01.2011 Inhalt Inhalt...1 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...4 2.1. Wahl der Klassensprecher...4 2.2. Wahl

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis SV-SATZUNG 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...3 2.1. Wahl der Klassensprecher...3 2.2. Wahl der Jahrgangsstufensprecher (Sek. II)...3 2.3. Wahl des Schülersprechers...3 2.4. Weitere

Mehr

Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf

Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule Schule an den Standorten: Siegburgerstr. 137-139, 40591 Düsseldorf und Räuscherweg 40, 40221 Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. August 2013 gültig. Inhaltsverzeichnis Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen...1 1 Organe...1 2 Aufgaben...1

Mehr

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV SV-Ordnung 1. Aufgaben der SV Die SV 1.1. vertritt im Rahmen ihrer Rechte & Pflichten die Schüler im Gesamten wie im Einzelnen. 1.1.1. Bis zum Ende des Schuljahres 2011-12 werden im Rahmen der SV-Arbeit

Mehr

SMV-Satzung vom 1. Juli 2013

SMV-Satzung vom 1. Juli 2013 SMV-Satzung vom 1. Juli 2013 1 Inhaltsverzeichnis I. Aufgaben der SMV... 1. Interessensvertretung der Schüler... 2. Selbstgewählte Aufgaben... 3. Kooperationen... 4. Aktionen und Ausschüsse... II. Organe

Mehr

Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek

Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek -Entwurf- Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek Inhaltsverzeichnis 1 Organe 2 Aufgaben 3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher; Kurssprecherinnen und Kurssprecher 4 Aufgaben

Mehr

SMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach

SMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 8. September 2004 und vom 4. April 2007 (K. u. U. 2007, S. 70). I. Aufgabe der

Mehr

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Inhaltsverzeichnis 1 Organe...1 2 Aufgaben...1 3 Klassensprecherin oder Klassensprecher...2 4 Aufgaben

Mehr

SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen

SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 des Schulgesetzes (Stand: 18. Dezember 2013) und orientiert sich an dem Entwurf einer SMV-Satzung des Landesschülerbeirates.

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014

Mehr

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der

Mehr

Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach

Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach - Schülervertretung - Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach In der Fassung vom 14. Februar 2011 INHALT 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Gremien und Ämter der SV - Amtsperioden

Mehr

SMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule

SMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule FRIEDRICH-SCHELLING-SCHULE Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Schulweg 6 74354 Besigheim Telefon: 07143/803010 Fax: 07143/31368 e-m@il: richter@friedrich-schelling-schule.de www.friedrich-schelling-schule.de

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung.

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung. SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere

Mehr

Satzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim

Satzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim Satzung der SMV Markgräfler-Gymnasium Müllheim Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Aufgaben ( 1-3) 2. Organe der SMV ( 4-10) 4 Organe der SMV 5 Der Klassensprecher 6 Der Kurssprecher 7 Der Schülerrat

Mehr

STATUT DER SCHÜLERVERTRETUNG DER THOMAS-MANN-SCHULE. (Verabschiedet am )

STATUT DER SCHÜLERVERTRETUNG DER THOMAS-MANN-SCHULE. (Verabschiedet am ) STATUT DER SCHÜLERVERTRETUNG DER THOMAS-MANN-SCHULE (Verabschiedet am 1.2.2012) (Wenn im Folgenden das männliche Genus verwendet wird, sind damit sowohl der männliche als auch der weibliche Sexus gemeint.)

Mehr

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen

Mehr

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,

Mehr

SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim

SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim Die Schülermitverantwortung (SMV) ist Angelegenheit aller Schülerinnen und Schüler. Nur wenn alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere die älteren

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates GESCHÄFTSORDNUNG Des Schülerrates October 14, 2015 Inhalte 1: Geltungsbereich... 2 2: Sitzungspräsidium... 2 3: Worterteilung und Rednerfolge... 2 4: Wort zur Geschäftsordnung... 3 5: Anträge... 3 6: Dringlichkeitsanträge...

Mehr

SMV-Satzung (Stand: )

SMV-Satzung (Stand: ) SMV-Satzung (Stand: 11.10.2013) Einleitung Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem

Mehr

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament Hess. Schulgesetz

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament Hess. Schulgesetz Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament 121-126 Hess. Schulgesetz Der Klassenrat Aufgaben des Klassenrates: Gemeinsames, regelmäßiges Gremium der ganzen Klasse inkl. Lehrkraft (LK als Garant dafür,

Mehr

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn.

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Dabei bezieht sich diese Satzung auf die 62 70 des Schulgesetzes (SchG) vom 01.08.1983

Mehr

Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen

Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Wahlordnung a. Wahl der Klassensprecher

Mehr

Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow

Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG]

Mehr

SMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule.

SMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule. SMV-Satzung Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer, etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und die weibliche Form. Diese Satzung bezieht

Mehr

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Die Fraktion 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die über die Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat

Mehr

Geschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule

Geschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule Geschäftsordnung der Schülervertretung der Max Klinger Schule Präambel Die Schülervertretung (SV) der Max Klinger Schule ist die demokratisch legitimierte Vertretung der Schülerschaft unserer Schule. Sie

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung (WGO)

Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk DV Regensburg Seite 0 0 0 0 0 Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) DER KOLPINGJUGEND IM KOLPINGWERK DER DIÖZESE REGENSBURG (im folgenden Kolpingjugend

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom Schulzentrum Rudersberg Grund-, Werkreal- und Realschule SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 04.04.2007

Mehr

Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide

Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide Präambel: I. Dies ist das Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide (im folgenden Text auch abgekürzt als KGB)

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 4. 4. 07. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur

Mehr

Wahlordnungsvorschriften zu den Wahlen der Klassensprecher, des Schülersprechers, der Schulkonferenzmitglieder und des Vertrauenslehrers.

Wahlordnungsvorschriften zu den Wahlen der Klassensprecher, des Schülersprechers, der Schulkonferenzmitglieder und des Vertrauenslehrers. Wahlordnungsvorschriften zu den Wahlen der Klassensprecher, des Schülersprechers, der Schulkonferenzmitglieder und des Vertrauenslehrers. Die Wahlordnungsvorschriften regeln: 1. die Amtszeit 2. den Wahlmodus

Mehr

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule

SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule Stand September 2002 SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule 1. Die Organe der SV 1.1 Die beschlussfassenden Organe der SV sind die Klassen 5 13, der Schülerrat und die Schülerversammlung; die ausführenden

Mehr

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v. Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen

Mehr

SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach

SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 23. Februar 2016 und die SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der

Mehr

Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck. vom 22. Januar 2018

Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck. vom 22. Januar 2018 Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck vom 22. Januar 2018 Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck vom 22. Januar 2018 Präambel Die Klassensprecher-Voll-Versammlung hat am

Mehr

Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule

Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Die Schülervertretung der IKS hat sich nach dem Beschluss des Schülerparlamentes in der Sitzung am 20. März 2018 das folgende Statut gegeben: Die Schülervertretung

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

SMV-Satzung für das FEG

SMV-Satzung für das FEG SMV-Satzung für das FEG Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der bei Abfassung aktuell gültigen SMV-Verordnung. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller

Mehr

Satzung der Schülermitverantwortung (SMV) des Bildungszentrums Weissacher Tal Gültig ab dem Schuljahr 2007/2008

Satzung der Schülermitverantwortung (SMV) des Bildungszentrums Weissacher Tal Gültig ab dem Schuljahr 2007/2008 Gültig ab dem Schuljahr 2007/2008 Vorbemerkung: Der Schülerrat erlässt diese SMV-Satzung im Rahmen der neuesten Fassung des Schulgesetzes und der SMV-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Sprachlich

Mehr

Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverband e.v. am

Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverband e.v. am STARGARDER BEHINDERTENVERBAND e.v. DER VORSITZENDE SBV e.v., Walkmüllerweg 4a, 17094 Burg Stargard, Tel. (039603) 20452 Anmeldung zur Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverbandes e.v. am 22.05.2014

Mehr

Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule

Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Allgemein 1 Aufgabe und Ziele (1) Die Schülervertretung vertritt und repräsentiert ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und

Mehr

SMV-Satzung - GaR. I. Aufgabe der SMV. Organe der SMV

SMV-Satzung - GaR. I. Aufgabe der SMV. Organe der SMV SMV-Satzung - GaR Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller

Mehr

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main 1 Grundsätze (1) Der Schwerpunkt der Schülermitverantwortung liegt an der einzelnen Schule. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, müssen Schulleitung,

Mehr

Satzung des Schülerrats des. Inhalt. 1 Namensgebung. 2 Die Satzung des Schülerrates des Pestalozzi-Gymnasium Heidenau 2.1 Satzung 2.

Satzung des Schülerrats des. Inhalt. 1 Namensgebung. 2 Die Satzung des Schülerrates des Pestalozzi-Gymnasium Heidenau 2.1 Satzung 2. Pestalozzi-Gymnasium Heidenau Hauptstraße 37, 01809 Heidenau Tel.: 03529-512371 Fax: 03529-515779 E-Mail: sekretariat@pestalozzigymnasium-heidenau.de Außenstelle: Ernst-Schneller-Str. 12, 01809 Heidenau

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 20.02.2018

Mehr

SMV-Satzung. Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.

SMV-Satzung. Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen. SMV-Satzung I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler 1. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf

Mehr

STATUT. der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg

STATUT. der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg STATUT der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg 1 Statut der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg Präambel Wesen und Aufgaben der Schülervertretung sind in den 79 ff. des Schleswig-Holsteinischen

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007 SMV-Satzung d e r B e r u f l i c h e n S c h u l e R i e d l i n g e n Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen

SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9.Dezember 2015. Schüler, Klassensprecher,

Mehr

Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau

Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau 1 Vorwort Die Schülerinnen und Schüler der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad

Mehr

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Die Fachschaftsvollversammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat am 27.01.2014 folgende Satzung

Mehr

SMV-Satzung des St. Raphael Gymnasiums Heidelberg

SMV-Satzung des St. Raphael Gymnasiums Heidelberg SMV-Satzung des St. Raphael Gymnasiums Heidelberg Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -.

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -. - XI.1. - XI. Sitzungsordnung Allgemein Die Vereinssatzung der Sportgemeinschaft Rödental sieht vor, dass die offiziellen Mitgliederversammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe (Präsidium, erweiterter

Mehr

Geschäftsordnung Version 6

Geschäftsordnung Version 6 01.10.2015 Version 6 Der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.v. (DVG) ist aus der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte hervorgegangen und führt deren ursprüngliche Ziele und Aufgaben

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN Der Jugendgemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner Sitzung am 05. Februar 1996 folgende Geschäftsordnung, geändert durch Beschluss am

Mehr

SMV-Satzung am Remstal-Gymnasium

SMV-Satzung am Remstal-Gymnasium SMV-Satzung am Remstal-Gymnasium Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 Schulgesetz vom 01.08.1983 in der Fassung vom 09.Mai 2017 und der SMV-Verordnung vom 08.Juni 1976 in der Fassung vom 09.Dezember

Mehr

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten. DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,

Mehr

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: SchulKonfO BW Ausfertigungsdatum: 08.06.1976 Gültig ab: 01.08.1976 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1976, 523, K.u.U. 1976, 1151 Gliederungs-Nr:

Mehr

Satzung der Fachschaft. der Technischen Universität Dortmund. Abschnitt II Die Fachschaftsvollversammlung. Abschnitt I Die Fachschaft.

Satzung der Fachschaft. der Technischen Universität Dortmund. Abschnitt II Die Fachschaftsvollversammlung. Abschnitt I Die Fachschaft. Satzung der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Dortmund Präambel In dieser Satzung wird aufgrund besserer Lesbarkeit das generische Maskulin benutzt. 3 Organe (1) Die Organe der FSM sind:

Mehr

Satzung. der SMV im Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim

Satzung. der SMV im Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim Satzung der SMV im Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim 1 Allgemeines (1) Jeder Schüler ist Mitglied der Schülermitverantwortung (SMV). (2) Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden

Mehr

Christian-Grüninger-Str.12

Christian-Grüninger-Str.12 SMV Justus-von-Liebig-Schule Christian-Grüninger-Str.12 73035 Göppingen November 4, 2014 Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Geschäftsordnung des Elternbeirates Geschäftsordnung des Elternbeirates Auf der Grundlage des Schulgesetzes für Baden Württemberg und der Elternbeiratsverordnung gibt sich der Elternbeirat folgende Geschäftsordnung: 1 Rechtsgrundlagen Die

Mehr

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung

Mehr

Protokoll der SR-Sitzung am von Uhr bis Uhr. 1. Eröffnung

Protokoll der SR-Sitzung am von Uhr bis Uhr. 1. Eröffnung Protokoll der SR-Sitzung am 18.05.2016 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr 1. Eröffnung Die SR-Sitzung wird durch Luis Rieger um 10:30 eröffnet. Außer den Klassen 5c, 5d (Klassenarbeiten) und 6a, 9b, 9c (Klassenfahrten)

Mehr

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015 I. Allgemeines Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 6. Mai 2015 Im Folgenden wird die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist darin inbegriffen. 1 Zusammensetzung,

Mehr

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014 Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Stand: August 2014 Übersicht über die Paragrafen des Statuts der Schülervertretung Präambel 1 Satzungsgrundlage 2 Grundsätze für Richtlinien

Mehr

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen 3 II. Organisation der Schülervertretung 4 1.

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April III 144

Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April III 144 Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April 2010 - III 144 Wesen und Aufgaben der Schülervertretung sind in den 79 ff. des Schleswig- Holsteinischen

Mehr

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v.

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Seite 1 von 6 Seiten Stand vom 12. Dezember 2016 GESCHÄFTSORDNUNG Erstellt von der Vorstandschaft am 5. Dezember 2005 Beschlossen

Mehr

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den Geschäfts- und Wahlordnung des Elternrates des Werner-von-Siemens-Gymnasium der Stadt Großenhain Auf der Grundlage der 45, 47 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) i.v.m. 13 der Elternmitwirkungsverordnung

Mehr

Statut der Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule Kiel

Statut der Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule Kiel Statut der Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule Kiel Die Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule hat sich in der Sitzung vom das folgende Statut gegeben: Inhaltsverzeichnis 1 Organe der Schülervertretung...3

Mehr

SMV-Kodex. Des Liselotte-Gymnasiums Mannheim

SMV-Kodex. Des Liselotte-Gymnasiums Mannheim SMV-Kodex Des Liselotte-Gymnasiums Mannheim SMV Schülermitverantwortung am Liselotte-Gymnasium Mannheim Der SMV-Kodex des Liselotte-Gymnasiums ist das Regelwerk unserer SMV. Er ist änderbar und kann deshalb

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN vom 7. Mai 1992 (DAB 7/92, BN 132), zuletzt geändert am 23. November 2017 (DAB 2/2018, S. 29, Regionalteil Niedersachsen) 1

Mehr