Protokoll der SR-Sitzung am von Uhr bis Uhr. 1. Eröffnung

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1 Protokoll der SR-Sitzung am von Uhr bis Uhr 1. Eröffnung Die SR-Sitzung wird durch Luis Rieger um 10:30 eröffnet. Außer den Klassen 5c, 5d (Klassenarbeiten) und 6a, 9b, 9c (Klassenfahrten) sind alle Klassen anwesend. Die Klasse 5c ist ab Uhr ebenfalls vertreten. 2. Geschäftsordnung des Schülerrates Luis erklärt kurz, was eine Geschäftsordnung ist und für was eine GO nützlich ist. In ihr werden vor allem die Wahlverfahren festgehalten. Hierbei gelten demokratische Grundsätze. Als Diskussionspunkt erwähnt Luis 3 (4) der GO, nachdem Schüler, die nicht direkt von einer Klasse oder einem Jahrgang gewählt wurden unter gewissen Umständen Teil des SR werden können. Nach einer kurzen Diskussion wurde dafür gestimmt, dass zwar nicht durch die Klassen-/ Jahrgangsverbände gewählte Schüler Teil des SR werden können, ihnen jedoch das Stimmrecht vorenthalten ist. Die Geschäftsordnung wurde mit 28 Ja, 4 Nein und 3 Enthaltungen beschlossen. Die Stimmzettel wurden nach einem Antrag auf Stimmzettelvernichtung vernichtet. 3. Spinnertreffen zum Projekttag Der Projekttag findet am 23. Juni 2016 statt. Am vergangenen Spinnertreffen wurden bereits einige Grundsätze festgelegt. Außerdem fand die Bildung eines Teams statt. Jeder der möchte soll einen Workshop anbieten können. Falls ein Schüler einen Workshop anbietet, wird dieser ebenfalls durch einen Lehrer begleitet. In den kommenden Wochen wird nach Projekten, Projektleitern, etc. gesucht. Hierzu wurde die -Adresse projekttag@sv-stiftsschule.de eingerichtet. 4. Global Goals Curriculum Kongress in Berlin Karo erzählt von einem Kongress, der sich mit den Global Goals beschäftigte, an dem sie teilnahm. Hierbei geht sie insbesondere auf die Schule in der dieser Prozess stattfand ein. Diese Schule verfolgt andere Grundsätze als normale Schulen. KARO GEHT HIERRAUF WEITER EIN 5. Tag des sozialen Engagements Luis erklärt mit Hilfe einer Fragerunde im Schülerrat, was der Tag des sozialen Engagements ist und das noch Projekte für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 8 gesucht werden. Für die Jahrgangsstufen 9 und 7 ist bereits geklärt, in welche Einrichtungen die Schüler gehen. 6. Rederunde Luis erwähnt den SV-Briefkasten, welcher für Anregungen, Beschwerden, etc. bisher wenig genutzt wurde. Die Schüler sind dazu aufgefordert, diese Möglichkeit bei Bedarf zu nutzen oder direkt auf jemanden aus der SV zuzugehen. Des Weiteren geht Luis auf den Begegnungsnachmittag am Freitag, den um Uhr ein, für den sich die SV wünscht mit möglichst vielen Gesichtern vertreten zu sein. Bei den bisherigen Treffen war das Erscheinen von Schülern eher selten. 7. Ende der Versammlung

2 Luis beendet die Versammlung um Uhr und wünscht den Schülern noch einen schönen Tag. 8. Anhang: Geschäftsordnung der Schülervertretung der Stiftsschule St. Johann Amöneburg 1 Ziele der Schülervertretung 1. Wir verstehen uns als ein von allen Mitgliedern der Schule anerkannter Teil der Stiftsschule St. Johann Amöneburg. 2. Die Ziele der Schülervertretung bestehen in der Interessenvertretung der Schüler, der Repräsentation der Schülerschaft vor der Schulleitung, der Lehrkräfte und sonstigen Gremien. Ein weiteres Ziel ist die Mitwirkung an der Gestaltung des allgemeinen Schulalltags. 3. Die Kommunikation und das Verständnis zwischen den Schülern und den Lehrkräften ist der Schülervertretung ein wichtiges Anliegen. 4. Die Schülervertretung ist mit ihren Veröffentlichungen diskret und schadet mit ihnen nicht das Image der Schule. 2 Schülerschaft und Gremien der Schülervertretung 1. Die Schülerschaft setzt sich aus allen aktiven Schüler der Stiftsschule St. Johann Amöneburg zusammen. 2. Die Schülerschaft wählt die Schülervertretung und die SV-Verbindungslehrer. 3. Die SV-Arbeit wird von folgenden Gremien getragen: Dem Schülerrat (Klassensprecher und Jahrgangsstufensprecher) ( 3) und der Schülervertretung (Schülersprecher) ( 4) 3 Schülerrat 1. Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassen-/Jahrgangsstufensprechern zusammen. Der Schülerrat tagt in der Regel einmal im Monat. 2. Er dient der Information der Schülerschaft über die SV-Arbeit, der Ideensammlung aus der Schülerschaft und der Entscheidungsfindung bei wichtigen Projekten. 3. Für die Teilnahme an SV-Aktionen und Versammlungen ist ein betroffenes Mitglied des Schülerrates vom Unterricht zu befreien. 4. In den Schülerrat können weitere Mitglieder der Schülerschaft durch eine einfache Mehrheitswahl beitreten, nachdem sie sich persönlich und in Absprache mit der Schülervertretung vor dem Schülerrat vorgestellt haben. Sie sind aber nicht stimmberechtigt und nehmen eine beratende Funktion ein. Die Amtszeit der betroffenen Schüler endet mit der Amtszeit der Schülervertretung. 4 Schülervertretung 1. Die Schülervertretung setzt sich aus dem Schulsprecher und den 2 Vertretern zusammen. Davon sollte mindestens eine Person Oberstufenschüler sein. 2. Die Aufgaben und Projekte werden nach Absprache auf die Mitglieder verteilt. Dazu

3 bilden diese Arbeitsgruppen, zu denen bei Bedarf auch andere Lehrkräfte oder Schüler eingeladen werden können. Ein zumutbares Maß an Arbeitseinsatz wird von allen Mitgliedern erwartet. 3. Die Schülervertretung trifft sich bei Bedarf. Die SV-Verbindungslehrer wohnen bei Bedarf den Sitzungen bei. Die Schulferien bleiben grundsätzlich sitzungsfrei. 4. Die Schülervertretung lädt fristgerecht, spätestens eine Woche im Voraus, zu Schülerrats-Sitzungen ein. Die Festlegung der Tagesordnung geschieht durch die Schülervertretung und ist auf der Einladung bekannt zu geben. 5. Die Schülervertretung hat in erster Linie eine repräsentative Funktion innerhalb und außerhalb der Schule. 6. Die Schülervertretung übernimmt die Vertretung der Schülerschaft während der Schulbeiratssitzungen, Konferenzen. 7. Die Schülervertretung ist für ihre Arbeit in der SV vom Unterricht zu befreien. 8. Die Schülervertretung bleibt nach dem Ende ihrer Amtszeit für ein Jahr mit beratender Funktion im Schülerrat. Dies ist nicht der Fall, falls die Amtszeit nach 5 (9) beendet wird. 5 Wahlordnung 1. Schülervertretung: 3 Schüler werden von der Schülerschaft für die Amtszeit von einem Jahr gewählt. 2. Klassensprecher: 2 Klassensprecher werden vom Klassenverband in den ersten 3 Wochen nach Schulbeginn für die Amtszeit von einem Schuljahr gewählt. 3. Jahrgangsstufensprecher: 5 Jahrgangsstufensprecher der Jahrgänge in der Qualifikationsphase werden am Anfang der Qualifikationsphase für die Amtszeit von 2 Schuljahren gewählt. In der Einführungsphase bleiben die Stammgruppensprecher der E1 bis zum Ende der E2 als Mitglieder im Schülerrat gewählt. 4. Stufensprecher: Von jeder Stufe (Unter-, Mittel- und Oberstufe) wird zu Beginn eines Schuljahres eine zweiköpfige Stufenvertretung vom Schülerrat gewählt. 5. Gesamtkonferenz: Die 3 Schulsprecher sind mit beratender Funktion in der Gesamtkonferenz einzuladen. Bei Bedarf dürfen sie bis zu 3 weitere Schüler einladen, an der Konferenz teilzunehmen. 6. Fachkonferenzen: Bei Bedarf dürfen die Schülersprecher nach Absprache mit den Fachbereichsleitern an Fachkonferenzen teilnehmen. 7. Kreisschülerrat: Die Delegierten des Kreisschülerrates werden durch den Schülerrat gewählt. Der/Die Schulsprecher ist automatisch delegiert. 8. Der Verbindungslehrer und die Verbindungslehrerin ( 7) werden zusammen mit der Schülervertretung zu Beginn eines Schuljahres, für eine Amtszeit von zwei Jahren, in einer geheimen Wahl von der Schülerschaft gewählt. 9. Die Inhaber der Ämter scheiden aus dem Amt aus, wenn - sie von 2/3 der Wahlberechtigten, nach einem Schülerbegehren von mindestens 10 Schülern, abgerufen werden, - sie vom Amt zurücktreten, - sie die Schule nicht mehr besuchen. Falls ein/e Amtsinhaber aus diesem ausscheidet, muss die Schülervertretung binnen 3 Wochen für Neuwahlen sorgen. Falls die Schülervertretung aus dem Amt zurücktritt, muss die Schulleitung hierfür sorgen. 6 Wahlverfahren 1. Alle Wahlen der SV finden nach demokratischen Grundsätzen statt (frei, geheim,

4 gleich, unmittelbar, allgemein). 2. Die Stimmen können auf einen Kandidaten vereint werden oder auf mehrere verteilt werden. 3. Pro zu wählende Position kann eine Stimme abgegeben werden. 4. Bei der Klassensprecherwahl spielt das Geschlecht keine Rolle. 5. Wer sich für das Amt des Schülersprechers bewirbt, darf sich 3 Wochen im Voraus in Absprache mit den Schülersprechern des Vorjahres an Infowänden der Schule bewerben. 6. Die Schülersprecherwahl muss einen Monat im Voraus beworben werden. In diesem Zusammenhang sind explizit die Schüler der Oberstufe zu befragen. 7. Bei Ende einer Amtszeit ist für Neuwahlen zu sorgen. - Bei Klassensprecherwahlen vom Klassenlehrer - Bei Schülersprecherwahlen von der bisherigen Schülervertretung - Bei Verbindungslehrern von der Schülervertretung 7 Die Schülerratssitzung 1. Leitung - Der Schülersprecher oder die Schülersprecherin leitet die Versammlung. Gegebenenfalls übernimmt dies einer der Vertreter. Die Versammlungsleitung ruft die Tagesordnungspunkte der Reihe nach auf. Die Versammlungsleitung kann jederzeit das Wort ergreifen. 2. Protokoll - Von jeder Sitzung ist ein Protokoll durch eine gewählte, zweiköpfige Protokollführung anzufertigen. - Das Protokoll muss durch die Versammlungsleitung unterzeichnet werden. - Das Protokoll muss die Tagesordnung, Beginn und Schluss, sowie alle Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten und den wesentlichen Gang der Sitzung wiedergeben. - Das Protokoll muss spätestens einen Monat nach der Sitzung jedem Schülerratsmitglied zur Verfügung stehen. 3. Aussprache - Es wird sich durch Handzeichen zu Wort gemeldet. - Die Versammlungsleitung erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Meldungen. - Die Versammlung kann auf Antrag eines Schülerratsmitgliedes die Redezeit beschränken. - Die Versammlungsleitung kann sich für Alternativen entscheiden. 4. Anträge - Jedes Mitglied des Schülerrates kann Anträge stellen. - Ein Antrag muss spätestens 2 Tage vor der Versammlung bei der Versammlungsleitung eingehen. - Verspätete Anträge können durch Mehrheitsbeschluss behandelt werden. 5. Geschäftsordnungsanträge - GO-Anträge werden durch 2 gehobene Hände angezeigt. Anträge zur GO werden sofort ohne Berücksichtigung der Rednerliste behandelt. Der Antragsteller erhält die Möglichkeit, seinen Antrag zu begründen. Es besteht die Möglichkeit der formellen oder inhaltlichen Gegenrede. Erfolgt keine Gegenrede wird der Antrag ohne Abstimmung angenommen. Bei Gegenrede erfolgt eine Abstimmung. - Mögliche GO-Anträge sind: - Antrag auf Schluss der Debatte - Antrag auf Schluss der Rednerliste

5 - Antrag zur Änderung der Tagesordnung 6. Schluss der Besprechung - Nach einem Antrag auf Schluss der Diskussion kann je eine Rede für und eine gegen den Antrag sprechen. Danach folgt die Abstimmung. 7. Abstimmung - Die Versammlungsleitung stellt zu Beginn der Sitzung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder fest. - Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder mindestens eine Woche zuvor schriftlich eingeladen wurden. Die Tagesordnung muss auf demselben Weg bekannt gegeben werden. - In begründeten dringenden Fällen darf diese Frist auch auf drei Tage verkürzt werden. - Die Versammlungsleitung zählt die Stimmen aus und gibt diese anschließend bekannt. - Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. - Eine Wahl findet durch Handzeichen statt, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied eine geheime Wahl fordert. - Im Fall einer geheimen Wahl ist eine Wahlleitung zu wählen, die die Stimmzettel auswertet. Die Wahlleitung darf nicht wählen. 8. Ausschüsse - Der Schülerrat kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse einrichten, in denen auch Schüler mitarbeiten können, die nicht im Schülerrat sind. 9. Ausnahmen - Es muss nicht jede Versammlung des Schülerrates nach stattfinden. Allerdings sollte bei maßgeblichen Abstimmungen dieses Schema verfolgt werden. 8 SV-Verbindungslehrer 1. Die 2 SV-Verbindungslehrer unterstützen die Arbeit der SV. 2. Die SV-Verbindungslehrer sind Ansprechpartner bei Problemen, haben eine beratende Funktion in der Schülervertretung und vermitteln zwischen SV und Lehrerschaft/Schulleitung. 3. Die SV-Verbindungslehrer beraten bei dem Umgang mit dem SV Konto. 4. Die SV-Verbindungslehrer helfen bei der Planung/Umsetzung von SV-Seminaren und Projekten. 9 SV-Kasse 1. Die finanziellen Mittel der Schülervertretung wird für deren Arbeit an der Schule genutzt. 2. Es muss mindestens zweimal im Jahr eine Kassenprüfung durch die/den SV- Verbindungslehrer stattfinden. Hierbei muss ein Schüler beisitzen. 3. Über den Umsatz des SV-Kontos ist Buch zu führen. 4. Über die Verwendung des Geldes bestimmt die Schülervertretung. 5. Kassenführer ist der Schülersprecher. 10 Gültigkeit Die Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Annahme durch den Schülerrat der Stiftsschule St. Johann Amöneburg in Kraft.

6 Sie gilt sinngemäß auch für Klassen, Jahrgänge und bei anderen Beschlüssen der Schülerschaft. Die Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Schülerrates geändert werden. Um den Lesefluss des Dokumentes nicht zu behindern, wurde stellvertretend für alle Geschlechter die männliche Form benutzt. Natürlich sind Menschen anderer Geschlechter nicht aus unserer Gemeinschaft ausgeschlossen. Beschlossen am Schülervertretung

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