Konzernrichtlinie Züge fahren und Rangieren (Modulgruppen bis ); Bekanntgabe 4

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1 Fahrweg DB Netz AG Taunusstraße Frankfurt am Main Nach Verteiler Konzernrichtlinie 408 DB Netz AG I.NBGB Taunusstraße Frankfurt am Main Rainer Meffert Telefon Telefax Zeichen I.NBGB Me Orr (B 4) Frankfurt, Konzernrichtlinie Züge fahren und Rangieren (Modulgruppen bis ); Bekanntgabe 4 Sehr geehrte Damen und Herren, Bekanntgabe 4 zu KoRil 408 (Modulgruppen bis ) tritt zum in Kraft. Sie umfasst die Vorbemerkungen (Seiten I bis XXXV) sowie die Module , A01, A02, und , die als Neudruck beigefügt sind und auszutauschen sind. Hinweise, Erläuterungen Fahrt des Zuges - Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters Abschnitt 3 Absatz 1 wurde anders gegliedert. Neu ist, dass in Spalte 5 der La Mindestbremshundertstel vorgeschrieben sein können, über die ein Zug verfügen muss, damit die in der La angegebene Geschwindigkeit die zulässige Geschwindigkeit des Zuges werden darf. Des Weiteren wurden auch Regeln für Züge aufgenommen, in deren Fahrplan Mindestens 90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein angegeben ist. Modul A01 - Erläuterungen zur Führerraumanzeige des Fahrplans Ab Fahrplanwechsel am ist im Fahrplan das Zeichen enthalten. Das Zeichen kennzeichnet das Ende des anschließenden Weichenbereiches hinter Ausfahrsignalen von Bahnhöfen oder Blocksignalen von Abzweigstellen. Änderungen im Modul ergeben sich in Abschnitt 4 Absatz 2, Absatz 4 l sowie Absatz 6 r. Modul A02 - Erläuterungen zum Buchfahrplan Siehe Erläuterungen zu Modul A01; Änderungen ergeben sich in Abschnitt 4 Absatz a, Abschnitt 5 Absatz u sowie Abschnitt 6 Absatz h. Die Musterdarstellungen wurden angepasst. Der Z-Plan ist entfallen, weil er nicht mehr angewendet wird.... DB Netz AG Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main HRB USt-IdNr.: DE Vorsitzender des Aufsichtsrates: Hartmut Mehdorn Vorstand: Roland Heinisch, Vorsitzender Dagmar Haase Klaus Junker Wolfgang Scherz Karl-Heinz Stroh Dr. Matthias Zieschang

2 2/ Bremsen im Zug, Bremsen einstellen Abschnitt 2 Absatz 1 berücksichtigt, dass bei einem Teil der Triebfahrzeugfahrten eine Bremsstellung angegeben sein kann. Ist bei Triebfahrzeugfahrten keine Bremsstellung angegeben, muss die wirksamste Bremsstellung eingestellt werden Bremshundertstel Abschnitt 6 Absatz 10 übernimmt die bisher mit Ausnahme 23 bekannt gegebene Neuregelung. Wenn bei Bremsstellung R + Mg nicht mindestens 171 Bremshundertstel vorhanden sind, durfte bisher das Bremsgewicht R + Mg nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regel sagt nun, dass in diesem Fall von jedem Fahrzeug in Bremsstellung R + Mg 8 Tonnen vom Bremsgewicht R + Mg abzuziehen sind. gez. Nolte

3 Konzernrichtlinie Züge fahren und Rangieren Seite I Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe an Stellen außerhalb der DB AG bedürfen der Zustimmung der DB Netz AG. gültig ab

4 Züge fahren und Rangieren Seite II Zielgruppen, für welche diese Konzernrichtlinie erarbeitet wurde: - Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen, - Mitarbeiter, die Örtliche Richtlinien, Fahrpläne oder Betra aufstellen, - Mitarbeiter mit Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben im Bahnbetrieb, - Ausbilder im Bahnbetrieb Impressum Geschäftsführende Stelle: DB Netz AG Betriebsverfahren Bahnbetrieb Taunusstraße Frankfurt am Main (955) (069) Werden in dieser Konzernrichtlinie sprachlich vereinfachende Bezeichnungen wie Mitarbeiter, Fahrdienstleiter, Triebfahrzeugführer usw. verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. gültig ab

5 Züge fahren und Rangieren Seite III Inhaltsverzeichnis Modulgruppen Züge fahren und Rangieren - Allgemeines Züge fahren - Regelfall Züge fahren - Regelfall Züge fahren - Besonderheiten Züge fahren - Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb Züge fahren - Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen Züge fahren - Bilden der Züge Rangieren Züge fahren und Rangieren - Besonderheiten und Unregelmäßigkeiten - gültig ab

6 Züge fahren und Rangieren Seite IV Module Abkürzungen Fahrdienstleiter = Fdl Zugmelder = Zm Örtliche Aufsicht = öa Triebfahrzeugführer = Tf Triebfahrzeugbegleiter = Tb Zugführer = Zf Zugschaffner = Zs Weichenwärter = Ww Rangierbegleiter, Rangierer = Rb, Rg Bediener von Stellwerken - außer Fahrdienstleiter oder Weichenwärter - = Bed Stw Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab Züge fahren und Rangieren - Allgemeines Inhalt und zusätzliche Regeln 0102 Abkürzungen, Verkehrstage 0111 Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen Bahnanlagen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen 0122 Fahrzeuge, Züge ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen Grundstellung der Weichen usw., Umstellverbot, Flachkreuzungen Züge fahren - Regelfall - ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen Begriffserklärungen ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen 0202 Aufträge oder Meldungen ja ja ja ja ja ja ja ja alle Anderen Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen ja ja ja ja Rückmeldeposten gültig ab

7 Züge fahren und Rangieren Seite V Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab 0203 A01 Muster für Einträge im Zugmeldebuch ja ja V11, V21, V31, 0203 V41 Vordruck Zugmeldebuch ja ja Vordruck Fernsprechbuch ja ja ja ja Rückmeldeposten Fahrordnung im Bahnhof ja ja ja ja Fahrordnung auf der freien Strecke ja ja ja ja ja ja ja ja Zugmeldungen ja ja ja Fahrweg prüfen ja ja ja Fahrweg sichern ja ja Fahrweg prüfen und sichern - Mitarbeiter, Melden, Nachweis Räumungsprüfung - Allgemeines Räumungsprüfung - Strecken ohne Streckenblock Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - ja ja ja ja ja Rückmeldeposten ja ja ja ja ja ja Rückmeldeposten Hauptsignale bedienen ja ja Zugfahrten durchführen ja ja ja ja Züge beobachten ja ja ja ja Meldeposten Zugpersonal ja ja ja ja gültig ab

8 Züge fahren und Rangieren Seite VI Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab 0311 Wagenliste führen ja Zugvorbereiter V11 Vordruck Wagenliste ja Zugvorbereiter V21 Vordruck Internationale Wagenliste für Reisezüge ja Zugvorbereiter Bremszettel führen ja ja Zugvorbereiter V01 Vordruck Bremszettel ja ja Zugvorbereiter Zug vorbereiten ja ja ja Zugvorbereiter Zugaufsicht wahrnehmen ja ja ja ja ja Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auf einem Bahnhof ja ja ja ja Abfahrbereitschaft feststellen ja ja ja ja Mitarbeiter auf Betriebsstellen Abfahrauftrag erteilen, Abfahrt 0341 Fahrt des Zuges - Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters - ja ja ja ja ja ja ja A A02 Erläuterungen zur Führerraumanzeige des Fahrplans Erläuterungen zum Buchfahrplan ja ja ja ja Fahrt des Zuges - Aufgaben des Zugführers und des Zugschaffners - ja ja A01 Erläuterungen zum Fahrplan des Zugführers ja ja Zug oder Zugteile abstellen ja ja ja ja gültig ab

9 Züge fahren und Rangieren Seite VII Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab Züge fahren - Besonderheiten Anordnungen über den Zugverkehr ja ja ja ja V01 Vordruck Anordnungen über den Zugverkehr ja ja ja ja Merkhinweise anbringen bzw. eingeben 0403 Sperren anbringen bzw. eingeben 0411 Befehle - Regeln für Fdl, Zm, öa und Bed Stw Befehle - Regeln für Tf, Tb und Zf - ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja V01 Vordruck Befehl ja ja ja ja ja ja ja Fahrplan-Mitteilung ja ja ja V01 Vordruck Fahrplan-Mitteilung ja ja ja Blockstellen, Schrankenposten oder andere Stellen benachrichtigen ja ja ja Mitarbeiter, der sich auf Zugmeldungen meldet V11 Vordruck Streckenfahrplan ja ja ja Bahnübergangsposten benachrichtigen 0423 Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen 0431 Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen - Regeln für Fahrdienstleiter Sonderzüge, Umleiten von Zügen - Regeln für Tf und Zf - ja ja ja ja Melder ja ja ja gültig ab

10 Züge fahren und Rangieren Seite VIII Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab 0435 Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge vorgesehenen Maßen abweichen 0441 Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug Nachschieben - Regeln für Triebfahrzeugführer - ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Geschobene Züge ja ja ja Mitarbeiter an der Spitze des Zuges Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen ja Aufenthalt ausfallen lassen ja ja Ausfahrt verhindert ja Zugfahrten nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder Auftrag LZB- Fahrt zulassen 0456 Halten, Weiterfahrt nach Halt, Fahrt mit besonderem Auftrag 0458 Zustimmung des Fahrdienstleiters zurücknehmen 0461 Vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen 0462 Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen 0463 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fdl, Zm und Bed Stw Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Tf - ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja gültig ab

11 Züge fahren und Rangieren Seite IX Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab 0471 Gleise der freien Strecke sperren ja ja Bahnhofsgleise sperren ja ja Oberleitung ausgeschaltet oder gestört 0475 Arbeiten an technischen Einrichtungen 0476 Arbeiten an LZB-Streckeneinrichtungen - Regeln für Triebfahrzeugführer 0481 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fdl, Zm und Bed Stw Sperrfahrten durchführen - Regeln für Tf und Zf Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Reisende sichern ja ja ja ja ja ja ja ja Sonstige Besonderheiten ja ja ja ja Züge fahren - Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt ja Tf oder Zf arbeitsunfähig ja ja ja ja Schwierigkeiten beim Ausoder Einsteigen Nach Halten am Bahnsteig anfahren ja ja ja Anhalten vor der Signal- Zugschlussstelle 0531 Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war ja ja ja ja gültig ab

12 Züge fahren und Rangieren Seite X Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab 0541 Gefahrdrohende Umstände 0551 Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen ja ja ja ja ja ja Meldeposten Offene Türen ja ja ja ja ja ja ja ja Meldeposten Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen 0554 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug 0561 Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigen 0571 Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass ja ja ja ja ja ja ja ja Meldeposten ja ja ja ja ja ja ja ja Meldeposten ja ja ja ja ja ja ja ja Zug zurücksetzen ja ja ja ja Mitarbeiter an der Spitze des Zuges Verhalten bei Gefahr ja ja ja ja ja ja ja ja Sonstige Besonderheiten im Bahnbetrieb ja ja ja Züge fahren - Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen, Gleissperrsignalen (DV 301) oder Lichtsperrsignalen (DV 301) als Flankenschutzeinrichtungen, Weichen, Gleissperren, Riegeln 0611 Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener Einrichtungen des Bahnhofsblocks gestört 0622 Einrichtungen des Streckenblocks gestört ja ja ja ja ja ja ja ja gültig ab

13 Züge fahren und Rangieren Seite XI Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab 0625 Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereich einer Abzweigstelle gestört 0631 Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört 0641 Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen - Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung 0661 Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Triebfahrzeugführer Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen - Regeln für Zugpersonal Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben 0691 Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen - Regeln für Zugpersonal - ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Züge fahren - Bilden der Züge Allgemeine Regeln für das Bilden der Züge 0711 Stärke oder Länge der Züge 0721 Bremsen im Zug, Bremsen einstellen ja Zugvorbereiter ja Zugvorbereiter ja ja Zugvorbereiter Bremshundertstel ja ja Zugvorbereiter gültig ab

14 Züge fahren und Rangieren Seite XII Modul Nr. Bezeichnung gilt für 408 Fdl Zm öa Tf Tb Zf Zs Ww Rb, Rg Bed Stw Andere (einzeln genannt) gültig ab Rangieren 0801 Allgemeines ja ja ja Vorbereiten ja ja ja Durchführen - Regelfall - ja ja ja Durchführen - Weichen, Gleissperren, Signale Durchführen - Übergänge sichern Durchführen - Ladestellen oder Umschlaggleise bedienen Durchführen - Abstoßen oder Ablaufen - ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Fahrzeuge aufhalten ja ja Fahrzeuge abstellen und festlegen 0851 Auf Hauptgleisen rangieren ja ja ja ja ja ja ja Züge fahren und Rangieren - Besonderheiten und Unregelmäßigkeiten Besonderheiten ja ja ja ja ja Unregelmäßigkeiten an Weichen oder Gleissperren ja ja ja ja ja gültig ab

15 Züge fahren und Rangieren Seite XIII Weitere Bestandteile Regelwerksnummer Titel gültig ab A01 Muster für Einträge im Zugmeldebuch V11 Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Titel) A V12 Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Einlage) A V21 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Titel) A V22 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Einlage) A V31 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken (Gemeinschaftsstrecke liegt links) (Titel) A V32 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken (Gemeinschaftsstrecke liegt links) (Einlage) A V33 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken (Gemeinschaftsstrecke liegt rechts) (Titel) A V34 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken (Gemeinschaftsstrecke liegt rechts) (Einlage) A V41 Fernsprechbuch V11 Wagenliste (A 4) V12 Wagenliste (A 5) V21 Internationale Wagenliste für Reisezüge (deutsch/französisch/niederländisch) V22 Internationale Wagenliste für Reisezüge (deutsch/italienisch/jugoslawisch) V23 Internationale Wagenliste für Reisezüge (deutsch/tschechisch/ungarisch) V24 Internationale Wagenliste für Reisezüge (deutsch/polnisch) V01 Bremszettel A01 Erläuterungen zur Führerraumanzeige des Fahrplans A02 Erläuterungen zum Buchfahrplan A01 Erläuterungen zum Fahrplan des Zugführers V01 Anordnungen über den Zugverkehr V01 Befehl V01 Fahrplan-Mitteilung V11 Streckenfahrplan (Titel) V12 Streckenfahrplan (Einlage) gültig ab

16 Züge fahren und Rangieren Seite XIV gültig ab

17 Züge fahren und Rangieren Seite XV Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz 0341A A02 4,5,6 401, 402, 801 bis a a Nr a Abdrücken Abfahrauftrag - Art Bedingungen Besonderheiten Abfahrbereitschaft - Besonderheiten Feststellen Melden Abfahrt des Zuges - Bedingungen Fahrzeug an der Spitze steht über Signal hinaus - Haltepunkt, Haltestelle Mehrere Züge stehen zur Abfahrt bereit - Übergang Rangierfahrt in Zugfahrt - Zustimmung des Fahrdienstleiters 0331 Abfahrtzeit Abhilfetext - eingeschränkte Geschwindigkeit offene Türen a - Bremsgewicht ermitteln Abkürzungen Ablaufen Abstände der Fahrzeuge Ausschalten der automatischen b Laufwegsteuerung - Begriff Bremsbesetzung Einschränkungen Fahrzeuge Fahrzeuggruppen Gleise Abmelden, Abmeldung - Abfahrtzeit Abmeldende Stelle Berichtigung Durchfahrtzeit Rücknahme Sperrfahrten Stichwort Abstände der Wagen - Beim Abstoßen und Ablaufen Abstellen - Wagen vor freizuhaltenden Modul Abschnitten Abstoßen - Abstände der Wagen Begriff Besonderheiten Bremsen Gleise Schutz gegen das Auflaufen anderer Wagen - Wagengruppen Abweichen vom Fahrplan für Zugmeldestellen - Allgemeines 0461 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien Strecke - Allgemeines Befahren des Gegengleises Gleichzeitige Fahrten in derselben Fahrtrichtung - Streckenbegehung Abzweigstellen - Begriff Fahrordnung auf der freien Strecke Achszähler - Störung Änderung - Reihenfolge der Züge Traktionsart Von örtlich nicht besetzter Zugmeldestelle - Wiederholen durch Schrankenwärter Wortlaut Zeitpunkt Abschnitte, freizuhaltende - Abstellen von Wagen Abschnitt Absatz Ärmelstreifen des Zugführers Anbieten - Anbietende Stelle Anwendungsfälle Wiederholen d - Wortlaut a - Zeitpunkt Anfordern von Hilfe Tf arbeitsunfähig Ankündigen - Arbeiten Aufheben Einführen Annehmen - Ablehnen c - Anwendungsfälle Form Wiederholen d - Wortlaut gültig ab

18 Züge fahren und Rangieren Seite XVI Stichwort Modul 408 Anordnungen über den Zugverkehr - Allgemeines Bestätigen Vordruck V01 Anrufschrankenwärter - Melden Ansage des freien Fahrwegs beim Rangieren - Allgemeines Anschlussbahnhöfe - Begriff Anschlussstellen - Begriff Fahrten d Arbeiten - Ankündigen LZB-Streckeneinrichtung Technische Einrichtungen Zugeinwirkungen Zustimmung Arbeitende Triebfahrzeuge - Begriff Arbeitsaufnahme, Arbeitsschluss - Melden Arbeitsstelle auf der freien Strecke - Benachrichtigung, allgemein 0423 Abschnitt Absatz Stichwort - Gleissperrung von Bahnhofsgleisen - Gleissperrung von Gleisen der freien Strecke - Räumungsprüfung auf Zeit Rückmelden Auflaufen - Schutz gegen andere Wagen Aufträge und Meldungen - Bezeichnen der Züge Einträge im Zugmeldebuch 0203A01 - Nachweisen Wiederholen Ausbleiben - Rückblockung Rückmeldung Ausfahren - von Trittstufen Benachrichtigung nicht möglich - Benachrichtigung nicht zulässig Benachrichtigung, Wortlaut Meldeposten Merkhinweise, Sperren Voraussetzungen Arbeitsübergabe, Arbeitsübernahme - Allgemeines Durchgehende Arbeit Unterbrochene Arbeit Arbeitsunfähigkeit von Tf/Zf , 2 Aufdrücken - Begriff Aufenthalt - Außerplanmäßiger Melden Auffahren von Weichen Aufhalten der Fahrzeuge - Bremsen Hemmschuhe Aufheben - Fahren auf dem Gegengleis Modul Abschnitt Absatz Ausfahrgleis - Rangieren allgemein Ausfahrsignal - Bahnhöfe ohne Ausfahrt - Verhindert 0453 Ausfall - Aufenthalt Bremse Druckluftbremse Hauptluftbehälterleitung Hauptluftleitung Luftfederung Wagenliste c - Züge Außergewöhnliche Fahrzeuge - Abmelden a - Anordnungen über den Zugverkehr - Aussetzen Beförderungsanordnung Zugvorbereitung f - Zulassen der Zugfahrt a Nr. 8 Außergewöhnliche Sendungen - Abmelden a - Anordnungen über den Zugverkehr Aussetzen Beförderungsanordnung Besondere Regeln für Lü Sendungen - Besondere Regeln für Schwerwagen - Kennzeichnung gültig ab

19 Züge fahren und Rangieren Seite XVII Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - Wagenliste c - Zugvorbereitung f - Zulassen der Zugfahrt a Nr. 8 Außergewöhnliche Züge Abmelden a - Anordnungen über den Zugverkehr Beförderungsanordnung Außerplanmäßiger Aufenthalt - Allgemeines Durchführen Fahrplan-Mitteilung 0415V01 Aussteigen - Reisende Schwierigkeiten Verbotswidrig Ausweichanschlussstelle - Begriff Automatische Kupplung - UIC 69 oder UIC 69e Bahnanlagen - Begriffe 0121 Bahnhöfe - Begriff Grenze zur freien Strecke Bahnhofsblock - Ankündigen Störungen Bahnhofsgleise - Gleissperrung 0472 Bahnhofsgrenze - Begriff Bahnsteig - höhengleiche Übergänge höhengleiche Zugänge Länge Nach Halt anfahren Trittstufen ausfahren Bahnübergang - Befahren von Hilfszügen Melden von Signal Bü oder 16b durch Tf - nach unterbrochener Arbeitszeit nicht schnee- und eisfrei - Sichern beim Rangieren Sichern durch Posten i A n A d A01 - Sichern durch Zugpersonal Stichwort - Technische Bahnübergangssicherung ausgefallen - Verhalten bei offenen Schranken - Verhalten bei Sperrfahrten Bahnübergangsposten - Benachrichtigung, Notwendigkeit Benachrichtigung, Bedingungen für das Einführen - Melden Merkhinweis Sperre Baugleis - Erklären zum Baugleis Fahrten Bedarfszüge siehe auch Sonderzüge - Begriff Befahren des Gegengleises Abmelden Aufheben Anbieten, Annehmen , 6 - Befehle , Einführen Merkhinweis nicht zugelassen Räumungsprüfung Reihenfolge der Züge Signal- und Blockbedienung Sperren Zugfolge Zugmeldungen , 7, 8 - Zugschlussfeststellung nicht möglich - Zuständigkeit Befehle Ausfertigen Befahren des Gegengleises Behandeln durch Zugpersonal Bescheinigen Diktieren Form Nachschieben Modul Abschnitt Absatz 4 gültig ab

20 Züge fahren und Rangieren Seite XVIII Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - ohne Vordruck Ort der Übermittlung Sperrfahrten Übermitteln Vordruck 0412 V Zurückziehen Zuständigkeit für Ausfertigen Beförderungsanordnung für außergewöhnliche Fahrzeuge, Sendungen, Züge - Allgemeines Anordnungen über den Zugverkehr - Unregelmäßigkeiten Bekanntgabe - Ausfall von Zügen Verkehren von Sonderzügen Beiblatt zum Befehl Beidrücken - Anhalten vor dem Begriff Benachrichtigen über Zugfahrten - Arbeitsstellen auf der freien Strecke e - Bahnübergangsposten Blockstellen a - Schrankenwärter c Personenkreis Vorgänge am Zug Besetzen - Arbeitende Triebfahrzeuge bei Zügen Arbeitende Triebfahrzeuge beim Rangieren - Fahrzeug an der Spitze eines Zuges - Fahrzeug an der Spitze geschobener Züge - Führerräume bei Zügen Betriebsstellen - Begriff Grundsätze Nachgeschobene Züge Blockbedienung - Befahren des Gegengleises Schiebetriebfahrzeuge Sperrfahrten Blockeinrichtungen - Grundstellung bei selbsttätigem Streckenblock Verbinden von Zugmeldungen - Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen - Zugmeldungen nicht erforderlich Beobachten der Züge - Gegenstand des Beobachtens Stichwort Modul 408 Abschnitt Bilden der Züge Auszuschließende Fahrzeuge Besonderheiten Einstellen von Fahrzeugen b mit niedrigerer Geschwindigkeit Absatz - Störungen, Bahnhofsblock Störungen, Streckenblock 0622 Blockstellen - Begriff Blockstrecken - Begriff Bremse, dynamische - Ausfall b, c Bremsen - Bei Gefahr Automatische Lastabbremsung Bremsstellungen Feste Handhaben bei Unregelmäßigkeiten Vom Wagenzug aus Bremsgewicht ermitteln Bremshundertstel 0722 Bremsprobe - Rangieren Züge c Bremsstellungen einstellen Bremszettel - Anleiten zum Führen Berichtigen durch Triebfahrzeugführer Dauerbremszettel Grundsätze Unterrichtung des Triebfahrzeugführers Vordruck 0312V01 Buchfahrplan - Erläuterungen 0341A A01 - Erläuterungen zur Führerraumanzeige 0341A01 - Muster A A01 5 gültig ab

21 Züge fahren und Rangieren Seite XIX Stichwort Modul A01 Abschnitt 5 Absatz - Muster zur Führerraumanzeige -D (ergänzte Zuggattungsbezeichnung), siehe DA, DAB, DB DA, DAB, DB - Außergewöhnliches Fz/Zug , 4 - Auszuschließende Fahrzeuge a Nr 3 - Einschränkungen für das Befahren von Bfs-gleisen Verständigen beim Rangieren a 1 Deckungsstellen Druckkraft, zulässige - Beschränken Durchfahrt von Zügen - Allgemeines Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal A A A a 5 f 3 3 Durchfahrtzeit - Begriff Durchführen der Zugfahrten - Abfahrauftrag Abfahrbereitschaft Außerplanmäßiges Anhalten von Zügen - Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal Übergang Rangierfahrt in Zugfahrt - Übergang Zugfahrt in Rangierfahrt - Vorzeitiges Ab- oder Durchlassen - Zulassen einer Zugfahrt in einen Zugfolgeabschnitt - Zulassen gleichzeitiger Fahrten - Zustimmung des Fahrdienstleiters 0331 zur Abfahrt Durchgehende Hauptgleise - Begriff Durchrutschweg - Auflösen Dynamische Bremse - Ausfall b, c - Bremsgewicht anrechnen Einfahrgleis - Fahrt in bestimmte Gleise Rangieren Sperre Einfahrtmeldung Rückmeldung c Stichwort Modul 408 Einfahrweg - Begrenzung Einfahrweiche - Rangieren über Einsetzen von Fahrzeugen, siehe Fahrzeuge Einsteigen - Schwierigkeiten Verbotswidrig Einstellen - Außergewöhnliche Fahrzeuge oder Sendungen 8 5 Abschnitt Absatz a - Fahrzeuge mit niedrigerer b Geschwindigkeit - Güterwagen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit - Nicht arbeitende Lokomotiven Wagen in Züge Wagen mit Großzettel in Züge Einträge - im Zugmeldebuch Muster für Einträge im Zugmeldebuch 0203 A01 Einzelräumungsprüfung - Anlässe Eisabwurf - Maßnahmen von Zub und Tf Eiszapfen ep-bremse - Bremszettel Wagenliste k Ende des anschließenden Weichenbereichs, siehe Weichenbereich Ersatzsignal - Erlischt nicht Fahrauftrag - Rangieren , 2 Fahrbereitschaft - Feststellen beim Rangieren Fahrdienstleiter - Aufgaben Vorwissen beim Rangieren auf Hauptgleisen - Zuständigkeit Zustimmung zur Abfahrt des 0331 Zuges Fahren auf Sicht Fahrgeschwindigkeit der Züge - Ermäßigung der Geschwindigkeit in besonderen Fällen - Fahren auf Sicht Fahrt bei dunklem Lichtvorsignal gültig ab

22 Züge fahren und Rangieren Seite XX Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - Fahrt mit besonderem Auftrag - Zulässige Geschwindigkeit Fahrordnung - Abweichen auf der freien 0462 Strecke - Abweichen vom Fahrplan für 0461 Zugmeldestellen - Gewöhnliche Fahrtrichtung bei zweigleisigen Bahnen - Gleichzeitige Fahrten derselben Fahrtrichtung - im Bahnhof Mehrere Strecken derselben Fahrtrichtung - Umleiten Fahrplan - Bekannt geben bei Son a derzügen - Fahrplanänderung Fahrplan für Zugmeldestellen - Abweichen vom Allgemeines Fahrplan-Mitteilung - Behandeln durch Triebfahrzeugführer Vordruck 0415V01 - Übermitteln Fahrplanunterlagen - Buchfahrplan 0341 A02 - Fahrplanänderung Fahrplan für Zugführer A01 - Fahrplan für Zugmeldestellen Fahrplan-Mitteilung 0415V01 - Inhalt bei Sonderzügen Streckenfahrplan 0421V11 Fahrstraßen - Störungen beim Auflösen Fahrstraßenhebel - Sichern des Fahrwegs Zurücklegen Fahrstraßen Zugschlussstellen Fahrt des Zuges - Aufgaben der Zugbegleiter Ausfall eines Aufenthalts Beobachten der Strecke Durchfahrt von Zügen Fahrtrichtung - Gewöhnliche Fahrtrichtung bei zweigleisigen Bahnen Gleichzeitige Fahrten derselben - Mehrere Strecken derselben Fahrweg - Ansage des freien Fahrwegs bei Rangierfahrten Auftrag zur Fahrwegsicherung - Fahrwegsicherung bei Rangierfahrten mit Reisenden - Fahrweg sichern bei Zugfahrten - Fahrweg sichern bei Zugfahrten ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals Halt am gewöhnlichen Halteplatz Meldung Grenzzeichenfrei a - Meldung Halten c Stichwort Modul 408 Abschnitt - Meldung Zugschluss b Fahrthindernisse Absatz - Fahrwegsicherungsmeldung Meldung Grenzzeichenfrei a - Nicht richtig Verbot des Abstellens zwischen Flankenschutzeinrichtungen und Fahrweg Während unterbrochener Arbeitszeit Fahrwegprüfbezirke - Prüfende Mitarbeiter Fahrweg prüfen - Abschnittsprüfung a - Fahrwegprüfbezirke Feststellen der richtigen Stellung der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen Grundsatz Hinsehen b - Kleinwagenfahrten auf Gleisen mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage Lü Berta oder Lü Cäsar Maßnahmen bei besetzten Einfahrgleisen ohne selbsttätige Gleisfreimeldeanlage Meldungen Mittelbare Feststellung Prüfende Mitarbeiter Selbsttätige Gleisfreimeldeanlage, a allgemein - Störung einer selbsttätigen 0625 Gleisfreimeldeanlage - Triebfahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern - Versandung, Rostbildung, Verschmutzung Fahrwegsicherung - Auftrag gültig ab

23 Züge fahren und Rangieren Seite XXI Stichwort Modul 408 Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - Rangierfahrten mit Reisenden Zugfahrten, allgemein Zugfahrten ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals Fahrwegsicherungsmeldung - Wortlaut Fahrzeuge - Aussetzen bei Schäden Auszuschließende bei der Zugbildung - Begriffserklärung Besetzen an der Spitze bei geschobenen Zügen - die Ablaufberge nicht oder nur beschränkt befahren dürfen - Einsetzen i e c b,c c,d - Einstellen von Fahrzeugen b mit niedrigerer Geschwindigkeit - Einteilung Festlegen von abgestellten Kuppeln a - Verbot des Abstellens zwischen Flankenschutzein- richtungen und Fahrweg - Verschieben Fehlende Bremshundertstel bei Bremsunregelmäßigkeiten ,3a Fernsprechbuch - Allgemeines Einträge a - Vordruck 0203V41 Fernsprecher - Fernsprechverbindungen für Zugmeldungen - Völlig gestörte Verständigung 0631 Festbremsortungsanlage Feststellbremse, siehe Handbremse Feuer im Zug Flankenschutzeinrichtungen - Begriff Aufgehobene Signalabhängigkeit Fahrzeuge zwischen Fahrweg und Flankenschutzein- richtung - Feststellung der richtigen Stellung Abschnitt Absatz Freie Strecke - Grenze gegen den Bahnhof Maßnahmen bei Halt eines Reisezuges - Sperrfahrten beginnen oder enden Führerräume - Besetzen des vorderen Führerraums bei Zügen Besetzen des vorderen beim Rangieren Führerraumanzeige der Fahrplanangaben - Ausgefallen Erläuterungen 0341A01 Gefahr - Aufheben der Schutzmaßnahmen b - Bremsen bei Gleise erkunden bei gefahrdrohenden Umständen - Nothaltauftrag Rangieren Schutz gefährdeter Züge Verhalten , Gegengleis, siehe Befahren des Gegengleises Geschobene Züge Begriff Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze - Geschwindigkeit Kuppeln der Triebfahrzeuge Zulässig Geschwindigkeit - Aufgehobene Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen Bei der Abfahrt auf Bahnhöfen Beschränkung im Einfahrgleis Einfahrt in bestimmte Gleise Erkundungsfahrt auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit d - Ermäßigen bei unsichtigem Wetter - Ermäßigen bei vermindertem Reibwert - Fahren auf Sicht Fahrten, die mit besonderem Auftrag stattfinden - Geschobene Züge Güterwagen Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit - Nachgeschobene Züge a gültig ab

24 Züge fahren und Rangieren Seite XXII Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - Rangieren Schiebetriebfahrzeuge, b zurückkehrende - Schneeräumer Sperrfahrten Zulässige Geschwindigkeitsheraufsetzung b in der La Gleise erkunden Gleisfreimeldeanlagen, selbsttätige - bei Kleinwagen Prüfung des Fahrwegs Störungen Versandung, Rostbildung, Verschmutzung Gleissperren - Fahrwegsicherung bei Rangierfahrten mit Reisenden - Grundstellung Maßnahmen bei Störungen , 4 - Sichern durch Sperre Stellen durch Rangierpersonal Verbot des Umstellens Gleissperrung, siehe Sperren von Gleisen Gleisstromkreise - Störung Gleiswaagen - Befahren Grenzzeichen - Meldung Grenzzeichenfrei a a Großzettel Grundstellung - Gleissperren, Riegel, Sperr signale, Weichen Güterwagen - Begriff Einstellen in Züge Halt - auf freier Strecke Gewöhnlicher Halteplatz nicht am gewöhnlichen -platz Halteplatz, gewöhnlicher - Halt Haltepunkt - Begriff Haltestelle - Begriff Haltsignal - Unzulässiges Vorbeifahren Stichwort Handbremse - Abgestoßene Wagengruppen Modul 408 Abschnitt Absatz b - Ablaufende Wagengruppen b - Aufhalten der Wagen Ausfall der Druckluftbremse des Zuges - Besetzen Lösen beim Vorbereiten des i Zuges - Rangieren Handhaben der Bremsen bei 0681 Unregelmäßigkeiten - Ausfall der Druckluftbremse Ausfall der dynamischen Bremse b, c - Bremsen bei Gefahr Bremsen vom Wagen aus Hauptluftleitung unterbrochen Hauptluftbehälterleitung unterbrochen - Notbremse Weiterfahrt bei Ausfall von Bremseinrichtungen Handverschluss - Sichern von Weichen beim Rangieren Sichern von Weichen bei Zugfahrten - Zungen- oder Herzstückverschluss nicht in Ordnung Hauptgleise - Begriff Durchgehende Freihalten beim Rangieren Rangieren 0851 Hauptluftleitung - Unterbrochen , 7 Hauptluftbehälterleitung - Unterbrochen Hauptsignale - Auffahrtstellen Bedienen Haltstellung nicht möglich Maßnahmen bei gemeldeter Haltstellung - Reißen der Stellleitung Vorzeitig auf Halt Zurücknahme Zurückstellen auf Halt Zugschlussstellen Zuständigkeit Heißläuferortungsanlage - Anzeige eines Heißläufers Störung Hemmschuhe - Ablaufen gültig ab

25 Züge fahren und Rangieren Seite XXIII unterbrochener Arbeitszeit - Befahren von Bahnübergängen Stichwort Modul 408 Abschnitt Abstand Abstoßen Auslegen Entfernen Wirkungsweise Herzstückverschluss - Nicht in Ordnung Hilfe anfordern Feuer im Zug Tf arbeitsunfähig Triebfahrzeugbegleiter Hilfszüge auf Strecken mit Absatz - Geschwindigkeit Grundsatz Signalbedienung Verständigung ICE - Ausfall Druckluftbremse a - Bremshundertstel Trittstufen ausfahren ICE-A - Außergewöhnliches Fz/Zug , 4 - Auszuschließende Fahrzeuge a Nr 3 - Einschränkungen für das Befahren von Bfs-gleisen Kleinwagen - Ansage freier Fahrweg verboten Auffahren von Rückfallweichen verboten - Bahnübergänge sichern Bezeichnen Fahrplanangaben a - Fahrstraße nicht aufgelöst Fahrweg nicht festlegen bei d - Gleis sperren d 3 e - Gleisstromkreise gestört , 3 - Kleinwagenfahrten Merkhinweis 0402 Nr. 1 - Selbsttätige Gleisfreimeldeanlage Signalbedienung bei Sperrfahrten Verständigen beim Rangieren a - Zugvorbereitung g Kreuzen - Begriff Kuppeln der Fahrzeuge - Entkuppeln Entkuppeln während der Fahrt Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - Gemeinsam bewegte a Fahrzeuge - Nachschiebende Triebfahrzeuge - Triebfahrzeuge geschobener Züge - Vorbereiten des Zuges a -L (ergänzte Zuggattungsbezeichnung) 3, 4 Nr 3 Ladegleise, Ladestellen - Feststellen der Fahrbereitschaft a Oberleitung Lademaßüberschreitung, siehe Lü-Sendungen Länge der Züge Berücksichtigen der Bahnsteiglängen - Gesamtzug Wagenzug Wendezug Lange Ladung - Nachschieben a - Zugbildung Lastabbremsung, automatische - Güterwagen Last - Überschreiten Laufwegsteuerung, automatische - Ausschalten b Lichthauptsignal - Erloschen Lichtvorsignal - Erloschen Stellung Halt erwarten nicht möglich Linienzugbeeinflussung - Abfahrt des Zuges e - Arbeiten Blockstellen Bremse unwirksam a - Langsamfahrstellen LZB-geführte Züge LZB-Halt an LZB-Blockstelle Rangieren an der Spitze eines Zuges b Nr. 4 - Unwirksam , 5, 6 - Schiebetriebfahrzeug Störungen der Streckeneinrichtung - Streckenbeobachtung Zulässige Geschwindigkeit Zurücksetzen eines Zuges f, g - Zustimmung des Fdl zurücknehmen gültig ab

26 Züge fahren und Rangieren Seite XXIV Stichwort Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz - Zustimmung zur Abfahrt f LNT - Außergewöhnliches Fahrzeug , - Auszuschließende Fahrzeuge a Nr 3 - Einschränkungen für das Befahren von Bfs-gleisen Lü Anton - Beförderungsart a Lü Berta - Beförderungsart b - Fahrwegprüfung Lü Cäsar - Bedingungen Beförderungsart c - Fahrwegprüfung Lü Dora - Aufheben der Gleissperrung d - Beförderungsart d - Sperren von Gleisen Lü-Sendungen - Abnehmen von Signalteilen Aufheben der Gleissperrung d - Beförderungsanordnung Beförderungsart Behandeln beim Rangieren Kennzeichnung Sperren von Gleisen f c - Unregelmäßigkeiten Vorbeileiten Mehrere Züge stehen zur Abfahrt bereit Mängel - Am Oberbau An Fahrzeugen Entgleiste Wagen Melden - Bei Arbeitsaufnahme Bei Arbeitsschluss Durchgehende Arbeitszeit Uhrzeitvergleich Unterbrochene Arbeitszeit Verlassen des Stellwerks Merkhinweise - Anbringen bzw. eingeben 0402 Mindestbremshundertstel , 3 Mitarbeiter - Abgrenzen der Tätigkeiten Vorrang von Sicherheit und Pünktlichkeit - Tätigkeiten selbstständig verrichten Mitteleuropäische Sommerzeit - Umstellen der Uhren bei Beginn und Ende Nachschieben von Zügen - Anfahren c Modul Abschnitsatz Ab a - Ansetzen des Schiebetriebfahrzeugs - Beenden Befehl Bremsen Blockbedienung Druckkraft, zulässige Geschwindigkeit Merkhinweis Signalbedienung Sperre Unbeabsichtigtes Trennen vom Zug Verständigen Zugbildung Zugmeldungen Zugvorbereitung NBÜ, siehe Notbremsüberbrückung Nebenfahrzeuge - Mit Kraftantrieb Ohne Kraftantrieb Nebengleise - Begriff Notbremse - Bremsen aus dem Zug Notbremsüberbrückung - Bremszettel Maßnahmen Nicht vorhanden Nicht wirksam Wagenliste k Nothaltauftrag Ausführen Streckenfernsprechverbindung a - Zugfunk nicht verfügbar Notruf - Anfordern von Hilfe LZB-Nothalt Nothaltauftrag ankündigen Oberleitung - Ausgeschaltete Bedienen von Ladestellen Fahren mit gesenktem Stromabnehmer - Mängel Regellichtraum bei Störung nicht eingeschränkt Offene Türen 0552 Ortskenntnis - Zugbegleiter Pfeifeinrichtung - Gestört gültig ab

27 Züge fahren und Rangieren Seite XXV Stichwort Modul 408 Abschnitt Absatz PZB-Einrichtung - Fahrzeugeinrichtung gestört Streckeneinrichtung gestört Zwangsbremsung Räumungsprüfstelle - Allgemeines Räumungsprüfung, Bestätigen der Räumungsprüfung - Arbeiten a Ausbleiben der Rückblockung Auswerten der Fahrtstellung Befahren des Gegengleises Bestätigen der Räumungsprüfung Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit - Einzelräumungsprüfung Ergänzende oder abweichende Regeln - Feststellungen für die Räumungsprüfung Prüfen der Haltstellung Räumungsprüfung auf Zeit Räumungsprüfung bei besonderen technischen Einrichtungen , 5 - Rückblockung Rückmelden bei Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock Rückmeldeposten Sperren selbsttätig wirkender Einrichtungen Voraussetzungen für das Aufheben der Räumungsprüfung auf Zeit - Zugfolge auf eingleisigen Strecken - Zugschlussfeststellung nicht c möglich - Zugschlussmeldeposten b Nr. 1 - Zugschlussmeldung Zuletzt gefahrener Zug nicht feststellbar - Zuständigkeit Zuständigkeit für das Aufheben der Räumungsprüfung auf Zeit Rangierbegleiter - Allgemeines Stichwort Modul Abschnitt Absatz - Ausführen der Aufgaben bestätigen - Fahrauftrag Fahrbereitschaft feststellen Fahrweg beobachten Fahrzeuge festlegen Oberleitung b - Rangieren auf Hauptgleisen Verständigen Rangieren - Ablaufen Abstoßen Ansage des freien Fahrwegs Auffahren von Weichen Ausfahrgleis Bedienen von Ladestellen mit Oberleitung - Befahren von Gleiswaagen Befahren von stärker geneigten Gleisen - Begriff a - Begriffserklärungen Behandlung von Lü Sendungen - Beobachten des Fahrwegs Bremsen Einfahrgleis Einfahrweiche Entkuppeln während der Fahrt - Fahrauftrag Feststellen der Fahrbereitschaft - Geschwindigkeit Hauptgleis über Signal Ra Übergänge sichern Umschlaggleise Verhalten bei Gefahr Verschieben Verständigen Vorbeifahrt an Signalen Vorbereiten Zurücknahme von Signalen Zustimmung des Weichenwärters Rangierfahrt - Ansage des freien Fahrwegs Befahren eines gesperrten Bahnhofsgleises - Begriff Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt - Übergang in eine Zugfahrt gültig ab

28 Züge fahren und Rangieren Seite XXVI Stichwort Modul 408 Rangierfunk - Regeln Rangierseite - Allgemeines Rangiersignale - Rangierseite Sichtverbindung Verbindungsmann Regelfahrzeuge Regelzug Reihenfolge der Züge - Änderung Befahren des Gegengleises Reisende - Aus- oder Einsteigen Fahrwegsicherung bei Rangierfahrten - Sichern 0491 Reisezüge - Ausfall Begriff Reisezugwagen - Begriff Riegel - Abgebunden Grundstellung Maßnahmen bei Störungen Rückblockung - Allgemeines Ausbleiben Rückmelden, Rückmeldung - Anlässe für das Einführen Auf Strecken ohne Streckenblock - Ausbleiben Begriff Blockbedienung Blockstelle nicht Blockendstelle - Durchführen Einfahrtmeldung c - Einführen Merkhinweis, Sperre Voraussetzungen für das Aufheben - Wortlaut Zuständigkeit für das Aufheben Rückmeldeposten - Bei selbsttätigem Streckenblock Schiebetriebfahrzeug, nicht mit dem Zug gekuppelt - Befehle Blockbedienung Geschwindigkeit a Nr. 2 - Rückmelden b Schneeräumfahrten - Bahnhofsgleise, die nicht befahren werden dürfen Geschwindigkeit Sperren von Nachbargleisen Sperrfahrt Schnellbremsbeschleuniger - Anrechnen des Bremsgewichts Schranken - Verhalten des Triebfahrzeugführers bei offenen Schranken Schrankenwärter - Meldet sich nicht Wiederholen der Abmeldung Schutzweiche - Sichern durch Handverschluss Abschnitt Absatz Stichwort Modul 408 Abschnitt - Signalbedienung Überwachen der Rückkehr Zugmeldungen Schlusssignal - Fehlt Zweifelhaft Schmierfilm, siehe verminderter Reibwert Schneedecke - geschlossene Absatz - Verzicht auf Handverschluss Schwerwagen - Außergewöhnliche Sendung a - Beförderungsanordnung Besondere Regeln Einstellen in Züge a Nr. 1 - Eintragen in Wagenliste a - Kennzeichnen Tragfähigkeit der Bahnanlagen - Unregelmäßigkeiten Zwischenwagen Selbststellbetrieb - Abschnittsprüfung bei Arbeiten Anhalten vor der Signalzugschlussstelle - Auffahren von Weichen Benachrichtigen von Arbeitsstellen - Benachrichtigung von Bahnübergangsposten - Eingeben von Langsamfahrstellen Ersetzen von Feststellungen bei Räumungsprüfung c Nr. 3 - Fahren auf dem Gegengleis gültig ab

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