NHC SWISS PRIVATE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 249

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NHC SWISS PRIVATE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 249"

Transkript

1 NHC SWISS PRIVATE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 249

2 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 249 KAPITEL 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.1 Annahme und Beginn der Versicherung 1.2 Wer kann die Versicherung abschliessen? 1.3 Wer ist versichert? 1.4 Geltungsbereich 1.5 Versicherungspolice und Bedingungen 1.6 Prämienzahlung 1.7 Versicherungssumme 1.8 Prämien- und Leistungsanpassungen 1.9 Berichtigung von Prämien und Bedingungen 1.10 Was ist ein Leistungsfall? 1.11 Weitergabe von Informationen 1.12 Vorgehensweise nach dem Leistungsfall 1.13 Zeitlicher Geltungsbereich und Kündigung der Versicherung KAPITEL 2 LEISTUNGEN FÜR STATIONÄRE UND AMBULANTE BEHANDLUNG 2.1 Stationäre Leistungen und Tagespflege 2.2 Transport zum Krankenhaus 2.3 Ambulante Tarife 2.4 Schwangerschaft und Entbindung 2.5 Physiotherapie, Chiropraktik, Akupunktur und Sprachtherapie 2.6 Häusliche Pflege 2.7 Rehabilitation 2.8 Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 2.9 Hospiz 2.10 Ausschlüsse KAPITEL 3 ZAHNSCHUTZ KAPITEL 4 KRANKENBEGLEITUNG UND KRANKENBESUCH KAPITEL 5 ABBRUCHVERSICHERUNG KAPITEL 6 UNFALLVERSICHERUNG KAPITEL 7 BESTATTUNG KAPITEL 8 REISESCHUTZ 8.1 Rücktransport zum Wohnsitz 8.2 Fortsetzung der geplanten Reise 8.3 Krankenbegleitung und Krankenbesuch 8.4 Abbruch der Reise KAPITEL 9 GEMEINSAME BESTIMMUNGEN 9.1 Generelle Ausschlüsse 9.2 Doppelversicherung 9.3 Übertragung von Rechten 9.4 Regress 9.5 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 9.6 Definitionen 2

3 KAPITEL 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.1 Annahme und Beginn der Versicherung Die Versicherung ist gültig, wenn EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG, hiernach die Gesellschaft, den Antrag und die Gesundheitsprüfung vom Antragsteller erhalten hat und den Antragsteller über die Bedingungen der Versicherung informiert hat und die abgesprochene Prämie rechtzeitig bezahlt worden ist. Wenn der gesundheitliche Zustand des Antragsteller sich innerhalb der Zeit vom Angebot bis zur Annahme durch die Gesellschaft ändert, so muss der Antragsteller die Gesellschaft hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragt wird, gilt die Erweiterung als neuer Antrag und der Antragsteller muss ein neues Gesundheitszeugnis zur Risikoprüfung vorlegen. Die Erweiterung tritt erst nach Annahme durch die Gesellschaft und nach dem Ablauf eventueller Wartezeiten in Kraft. Bis zum Ablauf der Wartezeiten ist der Antragsteller gemäss den Leistungen des alten Tarifes versichert. 1.2 Wer kann die Versicherung abschliessen? Jeder kann die Versicherung abschliessen, unabhängig von Nationalität und Wohnort. Ausnahme sind Personen, die ihren ständigen Aufenthaltsort in den USA oder Kanada haben. Wenn sie in die USA oder Kanada umziehen, endet die Versicherung automatisch zur Hauptfälligkeit, wenn nichts anderes schriftlich mit der Gesellschaft vereinbart wurde. Personen unter 18 Jahren können nicht allein versichert werden. Personen, die älter als 64 Jahre sind, können den Versicherungsschutz nur nach Genehmigung der Gesellschaft erhalten. 1.3 Wer ist versichert? Versichert ist der im Versicherungsschein aufgeführte Personenkreis, der nachstehend als der Versicherte/die Versicherte bezeichnet wird. 1.4 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In den USA und Kanada leistet die Versicherung nur für akut eingetretene Erkrankungen/Leistungsfälle. Wenn der Arzt der Gesellschaft die Entscheidung trifft, dass der medizinische Zustand stabil ist, gilt die Deckung der Versicherung nicht mehr und die weitere Behandlung muss in einem anderen Land (nicht in den USA oder Kanada) fortgesetzt werden. 1.5 Versicherungspolice und Bedingungen Die Leistungsübersicht enthält eine Aufstellung von verschiedenen, kombinierbaren Tarifen mit unterschiedlichen Versicherungssummen. Um vollständige und detaillierte Informationen zu erhalten, lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen, die die gesetzliche Grundlage der Versicherung bilden. Wenn eine Leistung in der Beschreibung ( Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? ) nicht enthalten ist, sind die Kosten hierfür von der Versicherung nicht gedeckt. 1.6 Prämienzahlung Die Prämie ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens/zur Fälligkeit der Versicherung im Voraus zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist, wird die Gesellschaft eine Mahnung verschicken. Wenn die Prämie danach nicht bezahlt worden ist, besteht für die Gesellschaft ab Zeitpunkt des Inkrafttretens/ letzter Fälligkeit der Versicherung keine Leistungspflicht mehr. 1.7 Versicherungssumme Die Versicherungssummen und Höchstgrenzen, die in der Leistungsübersicht und in den Bedingungen erwähnt sind, gelten pro Versicherte und pro Versicherungsjahr, wenn nichts anderes in den Bedingungen erwähnt ist. 3

4 1.8 Prämien und Leistungsanpassungen Die Prämien und Versicherungsleistungen werden jährlich zur Hauptfälligkeit mit 5% angepasst. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, wenn notwendig, einen höheren Prozentsatz zu erheben. Die Versicherungssummen für die Basistarife, Zahnschutz Erweitert, Zahnschutz Standard, die Unfallversicherung und Bestattung werden um jährlich 5% zur Hauptfälligkeit erhöht. 1.9 Berichtigung von Prämien und Bedingungen Die Altersgruppe, die die Versicherten bei Abschluss des Vertrages hatten, wird während der gesamten Laufzeit beibehalten (die Prämien der Krankenversicherung wird nach Altersgruppen festgesetzt). Bei Erreichen des 18. Lebensjahres gilt die Prämie für Erwachsene ab der nächsten Hauptfälligkeit. Falls die Gesellschaft Prämien und Versicherungsbedingungen ändert, werden diese Änderungen zur nächsten Hauptfälligkeit gültig. Wenn der Versicherungsnehmer eine Erhöhung der Prämie oder eine Änderung der Bedingungen nicht akzeptiert, muss sich dieser innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Danach kann die Versicherung nur zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden Was ist ein Leistungsfall? Ein Leistungsfall ist ein oder mehrere Ereignis(se), die gleichzeitig oder nacheinander statt finden und die vom selben Leistungsgrund entstehen. Kosten, die der Versicherte sich während eines Versicherungsjahres zuzieht als Konsequenz desselben Unfalls werden als ein Leistungsfall betrachtet. Falls die Behandlung länger als das Versicherungsjahr dauert, wird der Leistungsfall nach dem Auflauf des Versicherungsjahres oder der Versicherung, wenn die Versicherung früher aufhört, als beendet betrachtet. Die fortgesetzte Behandlung in einem neuen Versicherungsjahr wird als einen neuen Leistungsfall betrachtet. Der Fall wird dann bis zu der maximalen Versicherungssumme für das neue Versicherungsjahr gedeckt. Teile von der Versicherungssumme, die während eines Versicherungsjahres nicht gezahlt worden sind, können nicht während eines späteren Versicherungsjahres benutzt werden Weitergabe von Informationen Es kann während der Bearbeitung des Leistungsfalles für die Gesellschaft notwendig sein, Information und Daten an das internationale Netzwerk der Gesellschaft weiterzugeben. Hierunter fallen z.b. die Alarmzentrale, die globalen Servicebüros, etc. Die Weitergabe der Informationen erfolgt nur zur Verbesserung der Serviceleistungen und um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten Vorgehensweise nach dem Leistungsfall Die Gesellschaft verpflichtet sich, in Leistung zu treten, wenn a) der Versicherte für Erstattungen ein vollständig ausgefülltes Erstattungsformular mit allen Originalbelegen der Ausgaben der Gesellschaft zustellt. Wenn der Versicherte durch die Gesellschaft aufgefordert wird, muss er vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus weitere Arztberichte zur Verfügung stellen, die Auskunft über Diagnose, Art und Dauer der Behandlung, etc. geben. b) der Versicherte sicherstellt, dass der Gesellschaftsarzt Zugang zu allen relevanten medizinischen Berichten erhält. Hierzu gehören auch Informationen zu vorhergehenden Erkrankungen. c) der Versicherte im Falle von nicht akut aufgetretenen stationären Behandlungen, Tagespflege, ambulanten Operationen und Geburten die Gesellschaft informiert und sich vorher eine Kostenzusage einholt. d) der Versicherte den Leistungsfall innerhalb von einem Jahr, nachdem der Leistungsfall eingetreten ist, meldet. 4

5 1.13 Zeitlicher Geltungsbereich und Kündigung der Versicherung a) Die Versicherung kann mit einer Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Gegen eine Gebühr kann die Versicherung auch mit einer Frist zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Sollte die Versicherung während des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden, wird eine zusätzliche Gebühr fällig. b) Während der Versicherungsdauer garantiert die Gesellschaft eine lebenslange Erneuerung der Basistarife laut den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die Gesellschaft kann jeden Zusatztarif mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen. c) Die Gesellschaft kann einen Tarif mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit einstellen. Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherten einen vergleichbaren Versicherungsschutz anzubieten. d) Die Gesellschaft kann die Versicherung kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, falls der Versicherungsnehmer oder der Versicherte bei Abschluss wichtige Informationen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat. e) Die Gesellschaft kann die Versicherung kündigen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Versicherungsnehmer oder der Versicherte eine rechtswidrige Handlung in Verbindung mit einem Leistungsfall unternommen hat. Dies gilt auch, wenn falsche Informationen im Leistungsfall weitergeleitet werden. f) In Verbindung mit einer Aufhebung der Police infolge des arglistiges Verfahrens erwähnt in d) und e) soll die Gesellschaft als Maximum die Prämie von der letzten Fälligkeit der Versicherung zurückzahlen. KAPITEL 2 LEISTUNGEN FÜR STATIONÄRE UND AMBULANTE BEHANDLUNG 2.1 STATIONÄRE LEISTUNGEN UND TAGESPFLEGE Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle sind von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Schäden, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Körperliche Krankheiten Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für a) Stationären Aufenthalt maximal in einem Standard-Einbettzimmer im Krankenhaus, b) Behandlung auf der Intensivstation, c) Chirurgie, medizinische Behandlung, Untersuchungen, Labortests, Röntgen, Scans, die von autorisierten Ärzten und Krankenschwestern ausgeführt werden, d) Arzneimittel, Verbände und Pflege, e) Herzschrittmacher und andere medizinische Ausstattung die chirurgisch eingesetzt werden, f) Organtransplantationen, g) Ambulante Krebsbehandlung mit Chemo- und Strahlentherapie, h) Dialyse, 5

6 i) Rehabilitation während eines Krankenhausaufenthalts, j) Ärztlich angeordneter Aufenthalt im Krankenhaus für einen Verwandten, der ein versichertes Kind unter 18 Jahren begleitet, k) Krankenhaustagegeld. Wenn der Versicherte in ein Krankenhaus aufgenommen wird und der Gesellschaft für die Behandlung/Unterbringung keine Kosten entstehen, wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld für maximal 30 Tage pro Versicherungsjahr gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist die vorherige Genehmigung durch die Gesellschaft. l) Behandlung auf der Unfallstation, m) Behandlung von HIV/AIDS, unabhängig vom Krankheitsverlauf oder daraus entstandenen Komplikationen, wenn der Versicherte einen medizinischen Antikörpertest vorlegt, der nachweist, dass der Versicherte bei Abschluss der Versicherung HIV-negativ war. Mentale Störungen n) Aufenthalt, Behandlung maximal im Standard-Einbettzimmer- und Krankenhausverpflegung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Aufenthalt und die Behandlung vom behandelnden Psychiater angeordnet wurde und von der Gesellschaft zuvor genehmigt worden ist. Angeborene Erkrankungen, die diagnostiziert werden, bevor das Kind 3 Jahre alt wird o) Behandlung von Geburtsfehlern, Erbkrankheiten, Missbildungen und daraus resultierende Folgeerkrankungen bis zu maximal 2 % der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr. 2.2 TRANSPORT ZUM KRANKENHAUS Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Schäden, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für a) Transport im Krankenwagen zu und von der Behandlungsstelle, sofern der Transport von einem Arzt angeordnet ist, b) medizinisch notwendige Überführung zu einer angemessenen Behandlungsstelle im Fall, dass eine Behandlung nicht ordnungsgemäss ausgeführt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Überführung vom behandelnden Arzt angeordnet und zuvor von der Gesellschaft genehmigt worden ist. c) Transport zum nächstgelegenen Bestattungsinstitut im Falle des Todes. 2.3 AMBULANTE LEISTUNGEN Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Leistungsfälle, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Körperliche Krankheiten Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für a) chirurgische Eingriffe, die von behandelnden Arzt durchgeführt werden. Diese beinhalten eine Nachuntersuchung nach dem Eingriff. 6

7 b) Konsultation und Behandlungen beim Allgemeinmediziner/Spezialisten, c) Labortests, Röntgen, Scans und Endoskopien, d) Kosten für Unterbringung im Falle einer medizinischen Überführung, e) ärztlich verschriebene Arzneimittel. Mentale Störungen (Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht) f) Ambulante psychiatrische Behandlung. Voraussetzung hierfür ist, dass eine solche Behandlung vom behandelnden Psychiater angeordnet worden ist. Angeborene Erkrankungen, die diagnostiziert werden, bevor das Kind 3 Jahre alt wird g) Behandlung von Geburtsfehlern, Erbkrankheiten, Missbildungen und daraus resultierende Folgeerkrankungen bis zu maximal 1 % der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr. 2.4 SCHWANGERSCHAFT UND ENTBINDUNG Versicherungssumme pro Schwangerschaft Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten nach frühestens 12 Monaten ab Beginn der Versicherung für a) ambulante Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburten, sowohl für normale Geburt, als auch Kaiserschnitt, b) Behandlung von Krankheit oder Unfall des Kindes/der Kinder. Diese ist im Versicherungsschutz der Mutter mit den jeweiligen Versicherungssummen während des ersten Monats nach der Geburt enthalten. Ausgenommen sind Schwangerschafts- oder Geburtskomplikationen Besondere Bedingungen für die Kindernachversicherung Kinder können innerhalb von zwei Monaten ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung in den Vertrag der Mutter aufgenommen werden. Hierfür reicht es aus, der Gesellschaft die Namen und Geburtsdaten schriftlich mitzuteilen. Es besteht für das Kind/die Kinder der gleiche Versicherungsschutz, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt versichert hatte. Ein abweichender Versicherungsschutz ist für Kinder nicht möglich. Wird die Versicherung für Kinder erst 3 Monate nach der Geburt abgeschlossen, müssen für jedes Kind Gesundheitsfragen beantwortet werden Besondere Bedingungen für Schwangerschaft und Geburt, die nicht durch künstliche Befruchtung entstanden sind Die Gesellschaft zahlt für Behandlungen von Komplikationen, die während der Schwangerschaft oder Geburt auftreten und die vom Arzt der Gesellschaft als ungewöhnlich definiert werden, siehe Absatz Ausschluss für Schwangerschaft/Geburt, wenn diese durch künstliche Befruchtung zustande gekommen sind Die Gesellschaft zahlt keine Kosten für die Behandlung von Schwangerschafts-, und Geburtskomplikationen, inklusive Fehlgeburten, siehe Absatz PHYSIOTHERAPIE, CHIROPRAKTIK, AKUPUNKTUR UND SPRACHTHERAPIE Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Leistungsfälle, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind. 7

8 2.5.2 Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für ambulante Behandlung, die von Physiotherapeuten, Chiropraktikern, Akupunkteuren oder Logopäden ausgeführt werden. 2.6 HÄUSLICHE PFLEGE Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Leistungsfälle, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für Betreuung und Krankenpflege, die im Haus des Versicherten und höchstens 90 Tage pro Versicherungsjahr nach einer Krankheit oder einem Unfall ausgeführt werden. Häusliche Krankenpflege muss zuvor von der Gesellschaft genehmigt worden sein. 2.7 REHABILITATION Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Leistungsfälle, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für medizinisch angeordnete Rehamassnahmen nach ernsthafter Krankheit in einer anerkannten Rehaklinik. Der Aufenthalt darf höchstens 90 Tage pro Versicherungsjahr dauern. Rehabilitation muss vor der Behandlung von der Gesellschaft genehmigt worden sein. 2.8 IMPFUNGEN UND VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Diese Kosten werden erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn übernommen. Für Kinder, die nach der Abschluss der Versicherung geboren worden sind, gilt die sechsmonatige Wartezeit nicht. Kosten werden von Geburt an übernommen. 2.9 HOSPIZ Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Leistungsfälle, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstanden sind Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für Aufenthalt, Betreuung und Krankenpflege in einem anerkannten und vom Versicherten gewählten Hospiz, wenn eine ernsthafte Krankheit oder Unfall vorangegangen ist. Aufenthalt und Pflege im Hospiz muss zuvor von der Gesellschaft genehmigt worden sein. 8

9 2.10 AUSSCHLÜSSE Die Versicherung deckt keine Kosten für a) Krankheiten, Unfälle und angeborene Krankheiten/Missbildungen (inklusiv daraus resultierender Symptome), die vor Abschluss der Versicherung bekannt waren, es sei denn, diese sind ausdrücklich in der Police erwähnt worden oder nach Gesundheitsprüfung von der Gesellschaft genehmigt worden. b) stationäre Behandlung, wenn medizinisch vertretbare ambulante Behandlung möglich ist, c) Behandlung, die von dem Versicherten selber, Mitglieder der Familie des Versicherten oder einer den vorgenannten Personen gehörenden Firma/Praxis ausgeführt werden, d) zahnärztliche Behandlung, einschliesslich Zahnersatz oder künstliche Zähne, e) Behandlung von Kinderlosigkeit, Verhütung oder Schwangerschaftsabbruch oder daraus resultierenden Folgeerkrankungen oder damit verbundenen Komplikationen, f) Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, allgemeine Gesundheitsprüfungen und Check-ups, denen keine vorherige Diagnose vorangeht, es sei denn, der bestehende Versicherungsschutz enthält Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, g) plastische oder kosmetische Chirurgie oder Behandlung, die damit verbunden ist. Es sei denn, die Behandlung ist medizinisch angeordnet und zuvor von der Gesellschaft genehmigt worden, h) Prothesen, es sei denn, dass Sie zum ersten Mal als Folge akuter Krankheit oder wegen eines Unfalls verschrieben worden ist, i) Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte, j) Aufenthalte in Pflegeheimen, Erholungsheimen, Spa s oder Kuren k) medizinische Behandlung, die nicht von den nationalen Gesundheitsbehörden im Wohnsitzland des Versicherten zugelassen ist, l) ergänzende Behandlungen, hierunter Naturheilkunde, frei verkäufliche Produkte, EDTA Behandlung, Homöopathie, Kinesiologie, Chinesische Medizin oder ähnliches, m) auftretende Krankheiten oder Komplikationen, die wegen Schwangerschaft oder Geburt innerhalb der ersten 12 Monate ab Versicherungsbeginn auftreten, n) Schwangerschaft/Geburt oder daraus resultierende Komplikationen, inklusive Fehlgeburt, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht Leistungen für Schwangerschaft und Geburt enthält, o) Leistungsfälle, die in den USA oder Kanada auftreten. Leistungsfälle, die wegen akuter Krankheit oder Unfall während Reisen in vorgenannte Länder auftreten und Geburten, die länger als 4 Wochen vor dem errechneten Termin stattfinden, sind versichert. Sowie der medizinische Zustand stabil ist, muss jede weitere Behandlung ausserhalb den USA oder Kanada stattfinden. p) psychologische Behandlungen. KAPITEL 3 ZAHNSCHUTZ 3.0 Versicherungssumme Bitte beachten Sie den Versicherungsschein 3.1 Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für a) Kontrollen, Zahnfüllungen und Reinigung, das Ziehen von Zähnen, röntgen, Wurzbehandlungen, Brücken, Stiftzähne, Paradontose, Goldarbeiten, Kronen und Implantaten. Die Behandlung darf frühestens nach Ablauf der Wartezeiten von 6 Monaten stattfinden. 9

10 Mit Zahnschutz Standard werden 65 % der Kosten gedeckt, mit Zahnschutz Erweitert werden 80 % der Kosten gedeckt. b) Zahnregulierung/Kieferorthopädie für Personen unter 18 Jahren. Die Behandlung darf frühestens nach Ablauf der Wartezeiten von 6 Monaten stattfinden. Mit Zahnschutz Standard werden 65 % der Kosten gedeckt, mit Zahnschutz Erweitert werden 80 % der Kosten gedeckt, jedoch maximal 50 % der Versicherungssumme. c) zahnärztliche Behandlung, die als Folge eines Unfalls ausgeführt wird. 3.2 Ausschlüsse Die Versicherung deckt keine Kosten für a) Schäden, die während des Kauens entstanden sind, siehe Absatz 3.1 c, b) kosmetische Behandlung, c) Transport in Verbindung mit der Behandlung, d) zahnärztliche Behandlung von Zähnen, die in einem erheblich schlimmeren Zustand sind als bei Personen in derselben Altersgruppe des Versicherten. KAPITEL 4 KRANKENBEGLEITUNG UND KRANKENBESUCH 4 KRANKENBEGLEITUNG UND KRANKENBESUCH 4.0 Versicherungssumme Unbegrenzt 4.1 Für wen werden diese Kosten gedeckt? Bis zu 2 Personen, die von dem Versicherten ausgewählt werden. 4.2 Welche Schadensfälle sind von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Krankenbegleitung, falls der Versicherte wegen akuter Krankheit/akuten Schadensfall ins Krankenhaus eingewiesen wird oder stirbt. 4.3 Sonderbestimmungen Die Versicherung deckt Krankenbesuch a) wenn die Gesellschaft schätzt, dass der Versicherte mindestens 5 Tage im Krankenhaus bleiben muss, b) wenn die Gesellschaft schätzt, dass der Versicherte in Lebensgefahr ist, c) wenn der Versicherte stirbt. 4.4 Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt für maximal 30 Tage gewöhnliche, allgemeine und angemessene zusätzliche Kosten für a) Begleitung des Versicherten, höchstens die gleiche Art des Transportes wie der Versicherte, jedoch nicht im Ambulanzflugzeug wenn der Versicherte zu einer angemessenen Behandlungsstelle oder nach Hause gebracht werden muss, b) Transport zu dem Versicherten höchstens Economyklasse, c) Unterbringung und lokalen Transport, d) Rücktransport (des Begleiters) ausschliesslich Economyklasse zum Wohnsitz des Begleiters oder zum Aufenthaltsort des Begleiters zum Zeitpunkt der Hinzuziehung. Die Krankenbegleitung hört auf, wenn der Versicherte entlassen wird oder wenn der Versicherte zu seinem Wohnsitz/ins Heimatland begleitet worden ist. 10

11 KAPITEL 5 ABBRUCHVERSICHERUNG 5 ABBRUCHVERSICHERUNG 5.0 Versicherungssumme Unbegrenzt 5.1 Welche Schadensfälle sind von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung leistet, wenn der Versicherte wegen eines Todesfalles oder plötzlich eintretender Krankheit/Unfall eines enges Familienmitglieds zurückreisen muss. 5.2 Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene zusätzliche Kosten für a) Transport ausschliesslich Economyklasse zu der Stelle wo die Einweisung, Tod oder Begräbnis stattgefunden hat, b) Transport ausschliesslich Economyklasse zum Haus des Versicherten oder der Stelle wo der Versicherte sich befunden hat als der Abbruch stattfand. 5.3 Ausschlüsse Die Versicherung leistet nicht a) wenn die vorzeitige Abreise weniger als 12 Stunden vor der geplanten Ankunft des Versicherten stattfindet, b) wenn die Person, die der Abbruch verursacht hat, zusammen mit dem Versicherten reist. KAPITEL 6 UNFALLVERSICHERUNG 6 UNFALLVERSICHERUNG 6.0 Versicherungssumme Bitte beachten Sie den Versicherungsschein 6.1 Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung? Die Versicherung deckt Entschädigung bei Invalidität oder Tod 6.2 Was ist ein Unfall? Ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, dass unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung oder Tod führt. 6.3 Was deckt die Versicherung? A Entschädigung im Todesfall 1) Verstirbt der Versicherte aufgrund eines Unfalles innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfallereignis, so wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. 2) Wenn die Gesellschaft bereits eine Entschädigung wegen Invalidität, die aufgrund eines Unfalles entstanden ist, geleistet hat, so wird diese von der Todesfallsumme abgezogen. B Entschädigung bei Invalidität 1) Die Entschädigung bei Invalidität wird laut schweizerischem Gesetz reguliert, und der Invaliditätsgrad wird in Übereinstimmung mit schweizerischer Reglementierung festgelegt. 2) Der Versicherte erhält eine Invaliditätsentschädigung ab einem Invaliditätsgrad von 5%. Der Invaliditätsgrad wird festgesetzt, wenn der Gesundheitszustand des Versicherten stabil ist und keine weiteren, grösseren, gesundheitlichen Veränderungen zu erwarten sind. 3) Der Beruf des Versicherten wird bei Einschätzung des Invaliditätsgrades nicht berücksichtigt. 4) Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad entsprechenden 11

12 Prozentsatz der Versicherungssumme. 5) Eine bestehende Invalidität kann nicht bewirken, dass die Entschädigung höher wird, als wenn eine solche Invalidität nicht vorgelegen hätte. 6) Der Invaliditätsgrad kann 100 % nicht übersteigen, auch wenn mehrere Körperteile aufgrund des gleichen Unfallereignisses von Dauerschäden betroffen sind. Eine vor dem Unfall bestehende Invalidität begründet keinen Entschädigungsanspruch. 7) Die versicherte Person muss sich in ständiger ärztlicher Behandlung befinden und die Anweisungen des Arztes befolgen. Wenn den Anweisungen nicht Folge geleistet wird, kann es die Auszahlung der Entschädigung verzögern. 6.4 Begrenzung der Versicherungssummen a) Bei Personen ab 65 Jahren wird die Leistung bei vollständiger Invalidität um 50 % reduziert. b) Bei Personen ab 75 Jahren wird die Leistung bei Tod um 50 % reduziert. c) Auch wenn mehrere Versicherungen bei der Gesellschaft abgeschlossen wurden, so wird die Leistungspflicht von der Gesellschaft pro Person auf maximal CHF 3,000,000 für den Invaliditätsschutz und CHF 2,000,000 für den Todesfallschutz begrenzt. Die Gesamtleistungspflicht der Gesellschaft pro Schadensfall ist auf CHF 70,000,000 begrenzt. d) Die Versicherung deckt nur Unfälle im Flugzeug, wenn der Versicherte als Passagier in einem national registrierten Flugzeug geflogen ist. 6.5 Ausschlüsse Die Versicherung leistet nicht bei permanenter Invalidität oder Todesfall infolge von a) Krankheit oder einer bis dahin nicht diagnostizierten Krankheit, auch nicht, wenn die Krankheit wegen eines Unfalles entstanden ist oder verschlimmert wurde. b) Verschlimmerung der Folgen von einem persönlichen Unfall, die wegen einer existierenden Krankheit oder einer zufällig entstandenen Krankheit eintritt. Ausserdem leistet die Versicherung nicht, c) wenn die Ursache des Unfalles unbekannt ist, d) die Kosten für zahnärztliche Behandlung, e) für Entschädigung bei Todesfall für Personen unter 18 Jahren, f) selbstverschuldete Vergiftung, wenn eine solche Vergiftung die entscheidende Ursache des Schadensfalles gewesen ist, g) für post-traumatische Stressstörung. 6.6 Wer erhält die Entschädigung? Entschädigung bei Invalidität wird dem Versicherten gezahlt. Der Versicherte darf zu diesem Zeitpunkt nicht verstorben sein. 6.7 Schiedsverfahren Auf Anfrage des Versicherten wird der permanente Invaliditätsgrad in Übereinstimmung mit schweizerischem Gesetz und Reglementierung festgelegt. Die Kosten für solches Schiedsverfahren werden zwischen dem Versicherten und der Gesellschaft geteilt. 12

13 KAPITEL 7 BESTATTUNG 7 BESTATTUNG 7.0 Versicherungssumme Bitte beachten Sie den Versicherungsschein 7.1 Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Bei Tod des Versicherten deckt die Versicherung gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten für a) den Transport des Versicherten, b) Die Kosten des Transports des Verwandten des Versicherten, c) Bestattung/Einäscherung des Versicherten, hierunter auch die Kosten für den Leichenbestatter, d) gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen in Verbindung mit Transport und Beerdigung/ Einäscherung des Versicherten. KAPITEL 8 REISESCHUTZ Die Deckung wird wirksam, wenn der Versicherte sein Heimatland verlässt und erlischt bei Rückkehr. 8.1 RÜCKTRANSPORT ZUM WOHNSITZ Versicherungssumme Unbegrenzt Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene zusätzliche Kosten für a) Rücktransport des Versicherten nach einem akuten eingetretenen Schadensfall, der laut den Leistungen für ambulante und stationäre Behandlung von der Gesellschaft gedeckt ist. Die Gesellschaft entscheidet, ob der Rücktransport notwendig ist und welches Transportmittel gewählt wird. b) Rücktransport des zurückgelassenen Gepäcks des Versicherten. 8.2 FORTSETZUNG DER GEPLANTEN REISE Versicherungssumme Unbegrenzt Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene zusätzliche Kosten für a) die Fortsetzung einer festgelegten Reiseroute nach einem akuten eingetretenen Schadensfall, der laut den Leistungen für ambulante und stationäre Behandlung von der Gesellschaft gedeckt ist, wenn der Versicherte seine Reiseroute abbrechen musste. b) die Fortsetzung der festgelegten Reiseroute ausschliesslich Economyklasse zum geplanten Aufenthaltsort laut Reiseplan des Versicherten. Die Fortsetzung der festgelegte Reiseroute muss zuvor von der Gesellschaft genehmigt werden. 8.3 KRANKENBEGLEITUNG UND KRANKENBESUCH Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Für wen werden diese Kosten gedeckt? Eine Person, die von dem Versicherten ausgewählt ist Welche Schadensfälle sind von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt Krankenbegleitung, falls der Versicherte wegen akuter Krankheit/akuten Schadensfall ins Krankenhaus eingewiesen wird oder stirbt. 13

14 8.3.3 Sonderbestimmungen Die Versicherung deckt Krankenbesuch a) wenn die Gesellschaft schätzt, dass der Versicherte mindestens 5 Tage im Krankenhaus bleiben muss, b) wenn die Gesellschaft schätzt, dass der Versicherte ins Lebensgefahr ist, c) wenn der Versicherte stirbt Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt für maximal 30 Tage gewöhnliche, allgemeine und angemessene zusätzliche Kosten für a) Begleitung des Versicherten, höchstens die gleiche Art von Transportmittel wie der Versicherte, jedoch kein Ambulanzflugzeug, wenn der Versicherte zu einer angemessener Behandlungsstelle oder nach Hause gebracht werden muss, b) Transport des Versicherten ausschliesslich Economyklasse, c) Unterbringung und lokalen Transport d) Transport ausschliesslich Economyklasse zur Wohnung des Begleiters oder zu der Stelle, wo der Begleiter sich aufgehalten hat, als der Krankenbesuch stattgefunden hat. Die Krankenbegleitung hört auf, wenn der Versicherte entlassen wird oder wenn der Versicherte zu seinem Wohnsitz/Heimatland begleitet worden ist. 8.4 ABBRUCH DER REISE Versicherungssumme Bitte beachten Sie die Leistungsübersicht Welche Schadensfälle sind von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung leistet, wenn der Versicherte wegen Todesfall oder plötzlich entstandener Krankheit/Unfall und Einlieferung in ein Krankenhaus eines engen Familienmitglieds des Versicherten hinzugezogen wird Welche Kosten werden von der Versicherung gedeckt? Die Versicherung deckt gewöhnliche, allgemeine und angemessene zusätzliche Kosten für a) Transport ausschliesslich Economyklasse zu der Stelle wo Einweisung, Tod oder Begräbnis stattgefunden hat. b) Transport ausschliesslich Economyklasse zum Haus des Versicherten, oder an die Stelle wo der Versicherte sich aufgehalten hat, als der Abbruch eingetreten ist Ausschlüsse Die Versicherung leistet nicht a) wenn die Ankunft weniger als 12 Stunden vor der geplanten Ankunft des Versicherten stattfindet, b) wenn die Person, die den Abbruch verursacht hat, zusammen mit dem Versicherten fährt. KAPITEL 9 GEMEINSAME BESTIMMUNGEN 9.1 Generelle Auschlüsse Die Versicherung deckt keine Schadensfälle a) deren Kosten nicht gewöhnlich, allgemein und angemessen sind. 14

15 b) die an einem Ort eintreten, der als Kriegszone zum Zeitpunkt des Schadensfalls in der Kriegs- und Risikoliste der Gesellschaft genannt ist. Ausserdem deckt die Versicherung keine Schäden, die direkt oder indirekt von folgenden Umständen entstanden sind: c) Infolge vorsätzlichem und fahrlässigem Benehmens des Versicherten, d) der Missbrauch von Alkohol, Drogen, Medizin oder anderen psychotropischen Substanzen, e) die Teilnahme des Versicherten bei professionellem Sport oder Training für diesen, f) die Teilnahme des Versicherten an wissenschaftlichen Expeditionen. g) die Teilnahme des Versicherten an Krieg, inneren Unruhen oder entsprechenden gefährlichen Aktivitäten, h) Auslösung von Atomenergie oder anderen radioaktiven Kräften sowie Bestrahlung aus radioaktiven Brennstoffen oder Abfällen. 9.2 Doppelversicherung Die Versicherung deckt keine Kosten, die von einer anderen Versicherung gedeckt werden. Diese Regelung wird nicht bei der Unfallversicherung angewandt. 9.3 Übertragung von Rechten Die Rechte des Versicherten können nicht ohne Zustimmung der Gesellschaft abgetreten oder verpfändet werden. 9.4 Regress Bei Leistungen aus dieser Versicherung tritt die Gesellschaft in alle diesbezüglichen Rechte des Versicherten ein. 9.5 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Gerichtliche Verfahren gegen die Gesellschaft werden bei einem Gerichtsstand in der Schweiz in Übereinstimmung mit schweizerischem Recht angestrengt. 9.6 Definitionen Im Rahmen dieser Versicherung werden die untenstehenden Wörter wie folgt definiert: Akute Krankheit/akuter Schadensfall. Körperlicher Schaden oder plötzliche, unerwartete Verletzung oder begründeter Verdacht auf die oben erwähnte. Ambulante Behandlung. Behandlung die nicht Krankenhausaufenthalte über Nacht zur Folge hat. Enges Familienmitglied. Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Partner/Partnerin, Schwiegerkinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwager/Schwägerin. Festgelegte Reiseroute. Reiseroute, die anhand der Reisebeschreibung eines Reisebüros, gekauften Flug-, Zug- oder Bustickets oder gebuchten Übernachtungen nachgewiesen werden kann. Gewöhnliche, allgemeine und angemessene Kosten. Übernahme der ortsüblichen und angemessenen Kosten für Dienstleistungen am Behandlungsort bzw. nach Prüfung der Angemessenheit. Heimatland. Das Land in dem der Versicherte als Einwohner registriert ist. Das Land muss in der Police angegeben sein. Hauptfälligkeit. Datum für Erneuung der Versicherung. Operation. Chirurgische Behandlung/Intervention einschliesslich Endoskopien. 15

16 Prothese. Künstliche Glieder. Rauschgifte. Marihuana, Cannabis, Haschisch, Hanf u. dergl. Standard privates Zimmer. Zimmer mit einem Bett. Ein Standard-Zimmer ist das billigste Privatzimmer im Krankenhaus. Stationäre Behandlung. Einweisung in ein Krankenhaus mit mindestens einer Übernachtung. Tagesleistungen. Blutwäsche, Krebsbehandlung hierunter Chemo/Strahlentherapie die in einem Labor ausgeführt werden und HIV/AIDS-Behandlung. Unfall. Ein plötzlich von aussen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Versicherungsjahr. Die 12 Monate zwischen jeder Fälligkeit der Versicherung. Die Fälligkeit geht aus dem Versicherungsschein hervor. Versicherungsperiode. Die Periode in welcher die Gesellschaft für Erstattung von Ersatzforderungen haftet. Wissenschaftliche Expeditionen. Expeditionen in Gebieten, in denen die örtlichen, öffentlichen Behörden eine Sondergenehmigung für den Aufenthalt fordern. Zahnärztliche Behandlung. Zahnärztliche Behandlung die wegen Krankheiten, Infektionen oder Schaden in den Zähnen oder im umgebenden Gewebe. Zusätzliche Kosten. Kosten, die ausschliesslich wegen eines deckungsberechtigten Schadensfalls entstehen. Wenn solche Kosten unabhängig vom Schadensfall bezahlt werden sollten, so werden diese nicht als Zusätzliche Kosten betrachtet. 16 NHC D 11.11

17 Europäische Reiseversicherungs AG Margarethenstrasse 38, Postfach CH-4003 Basel Tel Nordic Health Care Frederiksberg Allé 3 DK-1790 Kopenhagen V Tel info@nhcglobal.com

Nhc Global AE. Ein Unternehmen der Münchener Rück

Nhc Global AE. Ein Unternehmen der Münchener Rück Nhc Global AE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 246 Ein Unternehmen der Münchener Rück VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 246 KAPITEL 1 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.1 Annahme und Beginn der Versicherung 1.2 Wer kann

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

NHC GLOBAL PRIVATE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR Ein Unternehmen der Münchener Rück

NHC GLOBAL PRIVATE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR Ein Unternehmen der Münchener Rück NHC GLOBAL PRIVATE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 250 Ein Unternehmen der Münchener Rück VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN NR. 250 KAPITEL 1 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.1 Annahme und Beginn der Versicherung 1.2 Wer

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. V ERSICHERUNGSLEISTUNGEN 1

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Nhc spain versicherungsbedingungen Nr. 252

Nhc spain versicherungsbedingungen Nr. 252 Nhc spain versicherungsbedingungen NR. 252 versicherungsbedingungen Nr. 252 Gültig ab 01.10.2008 Kapitel 1 Allgemeine Bedingungen 1.1 Annahme und Beginn der Versicherung 1.2 Wer kann die Versicherung abschliessen?

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX 1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler

Mehr

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen Wichtige Informationen Der Versand des Originalantrags ist nicht notwendig. Sie können den Versicherungsschutz einfach per E-Mail oder Fax beantragen. Bitte prüfen Sie, ob die Formulare komplett ausgefüllt

Mehr

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung Kunde/Interessent: _ Mindeststandards: Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen

Mehr

Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld

Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG.

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG. KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG Leistungsvergleiche GKV und ARAG. Gesetzliche Krankenversicherung Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Vorsorgeuntersuchung und medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen

Mehr

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz.

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Gesundheit Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Privater Versicherungsschutz für Reisen bis zu einem Jahr Auslandsreise- Krankenversicherung ARE

Mehr

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Ergänzung des Krankenschutzes für Kinder LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Leistet auch für Kieferorthopädie Unser Kooperationspartner: Gute und schnelle Besserung! Wenn Ihr Kind krank ist,

Mehr

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*

Mehr

Risiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen.

Risiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Risiko-Unfallversicherung Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Nach Unfällen finanziell auf der sicheren Seite. Trotz aller Vorsicht gibt es gegen Unfälle keine Garantie. Sie können jeden

Mehr

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum Gesundheit & Wertvoll Privat Rundum Ob Spital, Arzt oder Zahnarzt Sie wollen rundum die beste medizinische Betreuung. Wenn Sie bei Krankheit oder Unfall wirklich von A bis Z abgesichert sein möchten, dann

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v. Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) gem. Empfehlung des Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.) mit der Nürnberger Versicherungsgruppe Das Highlight:

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt

Mehr

Schiffsurlaub. Versicherung

Schiffsurlaub. Versicherung Versicherung Schiffsurlaub Reise- und Reiserücktrittskosten-Versicherung speziell für den Wassersporturlaub Folgeschadenversicherung/Kautionssumme Zuverlässige und schnelle Hilfe durch die ANWB- Notrufzentrale

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN Stellen Sie ihre Cigna expatplus -versicherung zusammen Wählen Sie Ihre Basisversicherung Sie können aus 3 Plänen wählen: Globe Orbit Universe Sie können

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Sterbegeld. Mit Weitblick Vorsorge treffen. Für Mitglieder der hessischen Anwaltsvereine

Sterbegeld. Mit Weitblick Vorsorge treffen. Für Mitglieder der hessischen Anwaltsvereine Leben www.hdi-gerling.de Sterbegeld Mit Weitblick Vorsorge treffen Für Mitglieder der hessischen Anwaltsvereine Geben Sie Ihren Angehörigen die Sicherheit alles Notwendige getan zu haben. Unsere Empfehlung

Mehr

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Was ist unter einer behandlungsbedürftigen Krankheit zu verstehen?... 16 Behandlungsvertrag welche Pflichten ergeben sich für den Arzt?... 18

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

CHECK24 Versicherungscheck

CHECK24 Versicherungscheck CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Starker Schutz für gesunde und schöne

Mehr

inklusive Familienschutz

inklusive Familienschutz VERSICHERN inklusive Familienschutz Großer Schutz für kleine Leute VPV Vital Junior Rundum-Schutz für Ihr Kind bei Krankheit und Unfall Wie die VPV Vital Junior Ihnen im Ernstfall helfen kann: Max (3 Jahre)

Mehr

Privat-Patient beim Zahnarzt

Privat-Patient beim Zahnarzt Nach den Tarifen Zahn-Erhalt (ZBB), Zahn-Erhalt-Premium (ZBE), Zahn-Ersatz (ZAB) und Zahn-Ersatz-Premium (ZAE): Zahn-Erhalt nach Tarif ZBB Leistungen: Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Krankenversicherung für Mitglieder

Krankenversicherung für Mitglieder Krankenversicherung für Mitglieder Meine Bank Gesundheit ist das höchste Gut Mitglieder werden optimal betreut Es gibt nichts Wichtigeres im Leben als die Gesundheit. Noch nie war der medizinische Standard

Mehr

Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld

Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. CSS.privat So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. Smart versichert nach Schweizer Art. Die fünf Zahnbausteine des Tarifs CSS.privat ambulant. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Viel Leistung

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige

Mehr

Ein strahlendes Lächeln mit uns kein Problem!

Ein strahlendes Lächeln mit uns kein Problem! Ein strahlendes Lächeln mit uns kein Problem! Schöne Zähne und ZahnPlus lassen Sie einfach gut aussehen. Kunden und Rating- Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. DER FELS IN

Mehr

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten

Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Altstätten 2013 Statuten der Pferdeversicherungsgesellschaft Altstätten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen der Pferdeversicherungs- Gesellschaft

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann

Mehr

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro Die besten GKV-Zusatzversicherungen Leistungen ambulant, stationär und Zahn R+V Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium (K1U), Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S ohne R R+V

Mehr

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Familienangehörigen Kontakt mit ihrem Heimatkonsulat aufnehmen, da dieses nicht nur mit den Gewohnheiten und Gebräuchen des Landes sondern auch mit allen den Rückführungsprozess

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen. TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung.

Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen. TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung. Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung. Schutz vor finanziellen Folgen durch notfallbedingte medizinische Behandlungen.

Mehr

Allianz Salud. Allianz, Compañía de Seguros y Reaseguros, S.A. Achten Sie auf Ihre Lebensqualität, achten Sie auf Ihre Gesundheit.

Allianz Salud. Allianz, Compañía de Seguros y Reaseguros, S.A. Achten Sie auf Ihre Lebensqualität, achten Sie auf Ihre Gesundheit. Allianz Seguros Achten Sie auf Ihre Lebensqualität, achten Sie auf Ihre Gesundheit. Allianz, Compañía de Seguros y Reaseguros, S.A. Kundendienst Tel. 902 300 186 www.allianz.es Ihr Versicherungsvermittler

Mehr

ADAC-Auslands- Krankenschutz

ADAC-Auslands- Krankenschutz Für Mitglieder der energie-bkk So günstig können Sie sich und Ihre Familie absichern! Beitragsübersicht ADAC-Auslands-Krankenschutz für Mitglieder der energie-bkk ADAC-Auslands- Krankenschutz Für Mitglieder

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

Gesundheit Zahn-Zusatzversicherung. Der Zusatzschutz für Ihre Zähne

Gesundheit Zahn-Zusatzversicherung. Der Zusatzschutz für Ihre Zähne Gesundheit Zahn-Zusatzversicherung Der Zusatzschutz für Ihre Zähne Was ist eine Zahn- Zusatzversicherung? Hohe Kosten bei Zahnbehandlungen Ein Zahnarztbesuch kann schnell teuer werden. Viele Leistungen,

Mehr

Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard

Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Das bietet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatzmaßnahmen nur noch sogenannte Befundorientierte Festzuschüsse.

Mehr

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

A. Risiko-Lebensversicherung (Tod infolge von Krankheit oder Unfall) Inhaltsverzeichnis

A. Risiko-Lebensversicherung (Tod infolge von Krankheit oder Unfall) Inhaltsverzeichnis (AVB) für die Risiko-Lebensversicherung (Tod infolge von Krankheit oder Unfall) und die Invaliditäts-Kapitalversicherung (Invalidität infolge von Krankheit) gemäss VVG Ausgabe 01. 09 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland

Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland Im Überblick: Die Auslandsreisekrankenversicherungen Jahrestarife Einmalschutz-Tarife Tarife für Gäste aus dem Ausland Diese Übersicht ist eine Ergänzung zur PKV-Info Die Auslandsreisekrankenversicherung

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Unfallversicherungsvertrag

Unfallversicherungsvertrag Unfallversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Bayerischer Radsport-Verband e.v. Private Tretrad-Versicherung. MERKBLATT über die. A - Gemeinsame Bestimmungen

Bayerischer Radsport-Verband e.v. Private Tretrad-Versicherung. MERKBLATT über die. A - Gemeinsame Bestimmungen Bayerischer Radsport-Verband e.v. MERKBLATT über die Private Tretrad-Versicherung Versicherungsschutz wird den beim Bayerischen Radsport-Verband e.v. angemeldeten Mitgliedern der Vereine auf Grundlage

Mehr

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung 2 3 IHR PARTNER, WENN ES UM IHRE GESUNDHEIT GEHT: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon Versicherung AG bietet Personenversicherungen

Mehr

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Warum eine private Kranken-Vollversicherung? Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Während die Zahl der Beitragszahler stetig sinkt, steigt die

Mehr

TARIFE ESSENTIELLE MEDIUM EXTENSO. 100 % der tatsächlichen Kosten. s. Definition S. 10. 100 % der tatsächlichen Kosten, bis zu 50 /Tag

TARIFE ESSENTIELLE MEDIUM EXTENSO. 100 % der tatsächlichen Kosten. s. Definition S. 10. 100 % der tatsächlichen Kosten, bis zu 50 /Tag Umfassender Versicherungsschutz speziell für Expats 1 Heilbehandlungskosten Höchstbetrag der Heilbehandlungskosten je Versicherungsjahr und versicherte Person 750.000 1.500.000 2.000.000 KRANKENHAUSAUFENTHALT*

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

und beruhigenden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen.

und beruhigenden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen. Tarifli. CSS.mini CSS.mini. Die kompakte Zusatz versicherung, die Lücken der ge setzlichen Kranken versicherung schließt, ohne Löcher in den Geldbeutel zu reißen. 2 Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade

Mehr

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab.

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Zurich Medizin Check Sie können für die bei Antragstellung

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT. DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG FÜR IHR BMW MOTORRAD. BMW Financial Services Versicherungen

MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT. DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG FÜR IHR BMW MOTORRAD. BMW Financial Services Versicherungen BMW Financial Services Versicherungen Ratenschutzversicherungen Freude am Fahren MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT. DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG FÜR IHR BMW MOTORRAD. DIE RATENSCHUTZ- VERSICHERUNG. * IHRE VORTEILE

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0022 Versicherungsbedingungen Tarif BR-WZ 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr