Leitfaden für Gemeinden zur Umsetzung von LED Projekten

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1 zur Umsetzung von LED Projekten Feinanalyse/Bestandserhebung Rechtliche Grundlagen Planung Produktauswahl Ausschreibung Finanzierungsmöglichkeiten

2 Impressum: Im Rahmen einer Diplomarbeit an der Donau Universität Krems, ist dieser Leitfaden zum Thema Öffentliche Beleuchtung in Österreichischen Gemeinden entstanden. Die darin enthaltenen Aussagen und Bilddarstellung sind in Zusammenarbeit mit fachkundigen renommierten Unternehmen der Beleuchtungsbranche sowie umfassender Literaturrecherche entstanden. Dieser Leitfaden wurde sorgfältig geprüft, jede Haftung für die darin enthaltenen Aussagen wird jedoch ausgeschlossen. Bei eventuellen Rückfragen werden Sie ersucht mit dem Verfasser dieses Schriftstückes in Verbindung zu treten. Ing. Christian André +43(650) , Bildnachweis Titelbild: AE Schreder / Calla Stand: Mai

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Hintergrund des Leitfadens Vom Bedarf zum Projekt Rechtliche Grundlagen und Normen Projektablauf Beleuchtungssanierung Feinanalyse Planungsprozess Ausschreibung Lebenszykluskosten Produktauswahlkriterien Ausschreibungsverfahren Straßenbeleuchtungs-Contracting Dienstleisterverzeichnis

4 1 Vorwort Die moderne LED-Technologie hat in den letzten Jahren eine äußerst positive Entwicklung durchlaufen und stellt konventionelle öffentliche Beleuchtungs-Technik in vielen Punkten in den Schatten. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht lassen sich mittlerweile durch erzielte Strom- Einsparungen die Investitionskosten in relativ vernünftigen Zeiträumen refinanzieren. Letztendlich entscheidet jedoch der Projektumfang ob die erforderlichen Maßnahmen sich innerhalb eines kürzeren oder längeren Zeitraumes über die Energieeinsparung verdienen lassen. Die Verordnung 2009/245/EG der Europäischen Kommission vom 18.März 2009 mit ihrer ErP-Richtlinie (2009/125/EC, Ecodesign-Richtlinie) definiert bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Leuchten und Leuchtmittel. Der Kernpunkt dieser Richtlinie sieht das Ausphasen (Auslaufen) aller ineffizienten Leuchten und Leuchtmittel in mehreren Stufen vor. (2012, 2015, 2017) Das bedeutet dass ab diesen Zeitpunkten (aktuell 2015 und 2017) bestimmte Leuchtmittel nicht mehr von der Industrie und Handel in Verkehr gebracht werden dürfen und somit sehr viele Österreichische Gemeinden sich noch intensiver mit dieser Thematik auseinander setzten müssen, da über 70% der österreichischen Gemeinden noch sehr großen Handlungsbedarf haben. Um das gesamte Potential der innovativen LED-Technik nutzen zu können, reicht es nicht aus, lediglich die Leuchten und Leuchtmittel zu tauschen. Die öffentliche Beleuchtungsanlage muss als gesamte Einheit betrachtet werden und auch den elektrotechnischen und blitzschutztechnischen Schutzmaßnahmen gemäß dem Elektrotechnikgesetz entsprechen. Mit der LED-Technik stehen wir vor einem Technologiewechsel, der die Betrachtung der gesamten Beleuchtungsanlage erfordert, damit dem Bedürfnis nach Sicherheit, Betriebskostenreduktion, Energieeffizienz und letztendlich der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden kann. Die LED-Branche boomt Europaweit und auch in Österreich tummeln sich eine Vielzahl von Start-up-Unternehmen um an diesem Kuchen mitnaschen zu können. Sehr oft werden speziell kleinere und mittlere Gemeinden von derartigen Unternehmen durch perfekte Präsentationen ihrer Produkte und Dienstleistungen zu Entscheidungen hingerissen, die nicht immer dem Vorteil der Gemeinde dienen. Aus diesem Grund versucht der Autor dieses Leitfadens auf die vielen potentiellen Risiken hinzuweisen, die zu einer Fehlentscheidung führen können. Bei der Verfassung dieses Dokumentes wurde großes Augenmerk darauf gerichtet, sämtliche Punkte, die für eine Entscheidung relevant sein könnten in einfacher und verständlicher Form aufzubereiten, abseits von lichttechnischem Fachwissen. 4

5 2 Hintergrund des Leitfadens Da dieses Dokument im Rahmen einer Diplomarbeit entstanden ist, wurde neutral recherchiert und versucht die Thematik mit den Augen von Gemeindeorganen zu sehen. Um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen, liegen diesem Leitfaden folgende Untersuchungen zu Grunde: Stand der Technik: Um hier aussagekräftige Daten zu erhalten wurden die unterschiedlichsten Technologien und Produkte der führendsten Anbieter am Markt untersucht. 3 LED-Projekte wurden auf Herz und Nieren hinsichtlich ihrer Umsetzungs-Qualität überprüft und auch der tatsächliche Energieverbrauch vor und nach der Maßnahme quantifiziert. Online-Umfrage: Um einen Überblick über die öffentlichen Beleuchtungen Österreichischer Gemeinden zu erhalten wurde vom Verfasser dieses Dokumentes eine Onlineumfrage entwickelt und an 671 Österreichische Gemeinden per übermittelt. Zumindest 120 Gemeinden haben sich an dieser Umfrage beteiligt und gaben Aufschluss über den Stand Ihrer eingesetzten Technik und Bedürfnisse. Experteninterviews: Mit Verantwortlichen ausgesuchter Gemeinden verschiedenster Größenordnung (4.000 bis Einwohner) wurden Experteninterviews durchgeführt, die zu interessanten Erkenntnissen geführt haben. Diese Erkenntnisse sind in den Leitfaden eingebunden worden und werden letztendlich den Lesern nützen, wenn sie aktuell vor der Entscheidung stehen ein derartiges Projekt umzusetzen. Finanzierungsmöglichkeiten/Fördermöglichkeiten/Vergabeverfahren: Um einen Überblick zu erhalten wurden auch die gängigsten Finanzierungsmodelle für LED- Projekte untersucht und hinsichtlich ihrer Tauglichkeit überprüft. Auch die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens wird in diesem Leitfaden untersucht und in Abstimmung mit dem Bundesvergabegesetz 2006 dargestellt. 5

6 3 Vom Bedarf zum Projekt Wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt um ein LED-Projekt ins Leben zu rufen? Auf Grund der aktuellen Ecodesign-Richtlinie der Europäischen Union ist absoluter Handlungsbedarf gegeben, da bereits in diesem Jahr bestimmte Leuchtmittel nicht mehr erhältlich sein werden und ab 2017 verschärft sich die Situation weiter. 2015: n n Ausphasen von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und Natriumdampf-Hochdruck-Plug-In-Lampen (oft als Ersatz für Quecksilberdampf- Hochdrucklampen beworben) 2017: n Höhere Anforderungen für Halogen-Metalldampflampen n Ausphasen konventioneller magnetischer Vorschaltgeräte. Nur mehr elektronische Vorschaltgeräte (EVG) sind zugelassen. Wenn Ihre Beleuchtungsanlage größtenteils diese Leuchtmittel besitzt, bzw. das Alter Ihrer Anlage 30 Jahre überschritten hat, sollten sie sich gedanklich mit einer Modernisierung auseinandersetzen. Es ist akuter Handlungsbedarf gegeben. 6

7 Bestands- Erhebung Recycling- Phase Bedarfsplan Lebenszyklusphasen Beleuchtungsanlage Nutzungs- Phase Planungs- Phase Realisierungs- Phase Die Bestandserhebung (Feinanalyse) ist die Grundlage für jede Bedarfsplanung dar und dient somit als Basis für das Qualitätsmanagement der Planung. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Bestandserhebung wird in weiterer Folge ein Bedarfsplan erstellt und alle Anforderungen an das Projekt einschließlich des Umfeldes und der späteren Nutzung erfasst und dokumentiert. Die Bedarfsplanung ist sehr arbeitsintensiv, sichert jedoch den Projekterfolg und stellt die Grundlage für das Qualitätsmanagement der Planung. In ihm werden möglichst messbare Ziele und Anforderungen an das Projekt beschrieben, an denen die Lösungen der Planer und ausführenden Firmen bewertet werden können. So kann während des Projektes ein Soll-Ist-Vergleich stattfinden und bereits in der Planungsphase regelnd eingegriffen werden. Dies ist ohne detaillierte Vorgaben der Planung nicht möglich. 7

8 4 Rechtliche Grundlagen und Normen Die Verpflichtung zum Betrieb einer Straßenbeleuchtung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die Pflicht zum Betrieb einer Straßenbeleuchtung wird vielmehr aus verschiedenen rechtlichen Normen und aus der Rechtsprechung abgeleitet. n Verkehrssicherungspflicht gem ABGB Jeder, der auf seinem oder auf einem seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen Verkehr für Menschen eröffnet oder unterhält, hat für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. n Wegehalterhaftung gem. 1319a ABGB Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder seine Leute den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Wegehalter ist, wer für Kosten der Errichtung und Erhaltung des Weges aufkommt und die Verfügungsmacht besitzt und hat für die erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. n Bauwerkhaftung gem ABGB Eine Außen- bzw. Straßenbeleuchtungsanlage ist im Sinne des 1319 ABGB ein aufgeführtes Werk. Der Besitzer des Bauwerks haftet, wenn Teile eines Bauwerkes herabstürzen oder sich ablösen und dadurch Schaden verursachen. n Straßenverkehrsordnung (StVO) 32: Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sind anzubringen. 89: Verkehrshindernisse durch Lampen kenntlich machen 90: Verkehrssicherungspflicht von Baustellen In Bezug auf die Straßenbeleuchtung haftet der Besitzer sofern er den Betrieb nicht an Fachunternehmen auslagert auch für die elektrotechnische Sicherheit, insbesondere die Funktion der Schutzmaßnahmen und das ist in den meisten Fällen der Bürgermeister. Normen sind nicht als verbindlich erklärt. Sie repräsentieren jedoch den Stand der Technik. Nachdem Haftungsansprüche aufgrund unzureichender Beleuchtung bei Unfällen, Straftaten etc. geltend gemacht werden können, ist die Einhaltung der folgenden Normen dringend zu empfehlen! n ÖNORM EN ( Teil 1 4) Diese Norm regelt erstmalig Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen. n ÖNORM O1053 Straßenbeleuchtung Auswahl der Beleuchtungsklassen Berücksichtigung des situativen Verkehrsflusses. Diese Norm stellt eine Ergänzung zur EN dar und regelt das Beleuchtungsniveau in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens. n ÖNORM O 1051 Straßenbeleuchtung Beleuchtung von Konfliktzonen. Diese ÖNORM gilt für die Errichtung von Beleuchtungsanlagen bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, Kreisverkehren, Fahrbahnteilern sowie Parkplätzen. n ÖVE/ÖNORM E elektrotechnische Sicherheitsvorschriften n ÖNORM EN Arbeiten an elektrischen Anlagen n ÖNORM EN 40 Vorgaben für die Bemessung und Prüfung von Lichtmasten 8

9 Wiederkehrende Prüfungen n Erstellung E-Befund mindestens alle 5 Jahre (Verteiler) n Prüfung der Standsicherheit mindestens alle 5 Jahre (Lichtmaste) Eine Dokumentation über Art und Umfang der Prüfungen ist in Form eines Anlagenbuches zu führen. 5 Projektablauf Beleuchtungssanierung 9

10 Leitfaden für Gemeinden 5.1 Feinanalyse Die Feinanalyse (Bestandserhebung) stellt den wichtigsten Punkt im Rahmen eines Beleuchtungsprojektes dar und wird in vielen Fällen nur halbherzig betrieben. Für manche Dienstleister und Anbieter bedeutet dies die Zählung von Lichtpunkten und Darstellung der Anschlussleistung. Achten sie bei der Beauftragung zu einer Feinanalyse/Bestandserhebung auf folgende Kriterien: n Das Unternehmen sollte neben der elektrotechnischen Konzession (Elektrofirma, Technisches Büro oder Zivilingenieurbüro für E-Technik) über zertifizierte Lichttechniker verfügen (Info erhalten Sie unter: Lichttechnische Gesellschaft Österreich) n Es sollte eine Überprüfung der gesamten lichttechnischen Anlage durchgeführt werden. (Beinhaltet die Messung jedes Lichtpunktes, optische Kontrolle, Lichtmastüberprüfung, Messung der Verteiler, Überprüfen der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften, Fehlerstromauslösung, Erdungsmessungen) n Lückenlose Dokumentation der gesamten Anlage (dazu zählen die Aufnahme jedes Lichtpunktes in die Kataster-/Straßenpläne der Gemeinde, Erstellung von Prüfprotokollen gemäß Anforderungen der ÖVE/ÖNORM E / Anlagenbuch, bzw. Ersatzanlagenbuch) Dies führt dann zwangsläufig zu einem Ersatzanlagenbuch und Sie erfüllen damit auch die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Ihrer Betreiberverantwortung. 10

11 Im Wesentlichen sollte diese Feinanalyse folgende Punkte beinhalten: Kategorisierung der beleuchteten Straße nach Straßennutzung (Landesstraße, Hauptstraße, Wohnstraße...), Darstellung der Konfliktzonen (Kreuzungsbereiche, Schutzwege, Kreisverkehr...), Verkehrsaufkommen Erhebung der Lichtpunkte und Eintragung in den Katasterplan Zustandsbeurteilung Masten, Leuchten Energieverteilung (Zuordnung der einzelnen Lichtpunkte zu den Einspeise- Punkten, Verkabelungsplan mit Querschnitt und Leiteranzahl, Dokumentation der Verteilereinbauten und Zustandsbeurteilung, Dokumentation der elektrotechnischen sowie blitzschutztechnischen Schutzmaßnahmen) Dokumentation des Energieverbrauches Dokumentation der Messungen (punktuelle Messung der Beleuchtungsstärke, Spannungsmessungen am Einspeisepunkt und am Ende des Stranges, Strommessungen an den einzelnen Strängen, Überprüfung der Elektrotechnischen Schutzmaßnahmen nach ÖVE/ÖNORM E , 62, 63 Überprüfung der Abschaltbedingungen) Eine ordnungsgemäße Feinanalyse ihrer Beleuchtungsanlage führt zu einer umfassenden Dokumentation ihrer Beleuchtungsanlage und ist zwingend erforderlich um die Rahmenbedingungen für eine folgende Planung zu schaffen. Eine Aufstellung von Dienstleistern, die über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen ist diesem Dokument als Anlage beigefügt. Sehr viele Unternehmen der Branche sind bereits in dieser Phase des Projektes in der Lage eine grobe Kostenschätzung abzugeben ohne dass zu diesem Zeitpunkt ein Zivilingenieur mit der Ausschreibung beauftragt werden muss. Diese Grobkostenschätzung sollte in jedem Fall Bestandteil der Feinanalyse sein, damit Sie im Vorfeld wissen wohin die Reise geht. Diese Grobkostenabschätzung des zukünftigen LED- Projektes gibt im Vorfeld Aufschluss darüber ob sich das Projekt als rentabel erweist und die erforderlichen Maßnahmen zum Gemeindebudget passen. Projektkostenabschätzung (inklusive Darstellung der Amortisation) 11

12 In jedem Fall ist eine Feinanalyse/Bestandserhebung mit den daraus resultierenden Ersatzanlagenbüchern zu empfehlen, da zum einen der gesetzlichen Verpflichtung Rechnung getragen wird und zum anderen dringend erforderliche elektrotechnische Sofortmaßnahmen abgeleitet werden können. Die Feinanalyse / Erstellung der Ersatzanalgenbücher ersetzt die 5-jährige verpflichtende wiederkehrende Prüfung elektrotechnischer Anlagen und somit kann dieser Synergieeffekt bei sehr geringen Mehr- Kosten genutzt werden. 5.2 Planungsprozess Wenn der Schritt der Bestanderhebung abgeschlossen ist und alle Daten der bestehenden Anlage dokumentiert sind, sollten Sie einen Zertifizierten Lichtplaner mit der Planungsarbeit beauftragen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Fachplaners auf geeignete Qualifikation und verlangen Sie Nachweise und Referenzen. Sollte die Lichtplanung einem bestimmten Ortsentwicklungskonzept entsprechen so binden Sie ggf. Ihre Abteilung für Stadtmarketing/Ortsentwicklung in die Vorbesprechungen mit ein. Auf Basis der vorangegangenen Analyse kann nun der Planer die lichttechnischen Berechnungen durchführen um die entsprechenden Daten für die Ausschreibung zu erhalten. 12

13 5.3 Ausschreibung Da für den Betrieb einer Beleuchtungsanlage und insbesondere in Bezug auf die zu erwartenden Lebenszykluskosten der Anschaffungspreis eine untergeordnete Rolle spielt sollte in jedem Fall einem Bestbieterverfahren der Vorzug gegeben werden. Bei der Betrachtung von Lebenszykluskosten fällt auf, dass die Betriebskosten (Energie, Wartung, Instandhaltung, Reinigung) nicht selten das 2 3 fache der Anschaffungskosten ausmacht und das in einem Betrachtungszeitraum von nur 25 Jahren. Es zahlt sich also aus verschiedene Faktoren, die betriebskostenmindernd sind in die Ausschreibung einzubauen und diese mit einem Punktesystem entsprechend auf oder abzuwerten. Dies betrifft auch die Qualifikation von Bietern und allfällige Gerantieerweiterungen. Beispiel für eine mögliche Punkteverteilung nach dem Bestbieterprinzip: Mindestvoraussetzung: Produkte des Herstellers mind. 10 Jahre am Markt...5 Punkte Für jedes weitere Jahr am Markt erhält der Bieter einen zusätzlichen Punkt, maximal...15 Punkte Mindestvoraussetzung: z.b. 20 kw...20 Punkte Für jedes weitere kw Reduktion erhält der Bieter einen zusätzlichen Punkt, maximal...25 Punkte Mindestvoraussetzung: Schutzklasse IP Punkte Für jede Erhöhung der Schutzklasse erhält der Bieter 1 zusätzlichen Punkt, maximal...12 Punkte Angebotsbewertung nach Höhe Das beste Angebot erhält die volle Punktezahl maximal...33 Punkte Mindestvoraussetzung: 10 Jahre Garantie...5 Punkte Für jedes weitere Jahr erhält der Bieter einen zusätzlichen Punkt, maximal...15 Punkte 13

14 Bietervoraussetzungen: Da die Nutzungsdauer einer öffentlichen Beleuchtung sich meist über mehrere Jahrzehnte erstreckt, sollte der Bieterkreis eingeschränkt ausgeschrieben werden. Vorzugsweise sollte lediglich jene Unternehmen ein Angebot abgeben dürfen, die bereits entsprechend lang am Markt aktiv sind und davon ausgegangen werden kann, dass diese auch noch 20 Jahren nach Projektabschluss als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Ersatzteilverfügbarkeit, bzw. Service garantieren können. Anschlussleistung: Eine niedrige Anschlussleistung gewährleistet auch niedrige Energiekosten. Da rund 70% der im Lebenszyklus anfallenden Betriebskosten den Energiekosten zuzuschreiben sind sollte dieser Punkt eine sehr hohe Gewichtung erhalten. Produktqualität: Höhere Qualität verursacht in der Regel auch höhere Kosten, wirkt sich aber langfristig positiv auf die Betriebskosten aus. Eine höhere Schutzklasse der angeschafften Leuchten kann in Extremfällen (Extremer Niederschlag, Hagel, etc.) dazu beitragen Ersatzteilkosten einzusparen. Preis: Der Anschaffungspreis, bzw. die Investitionskosten verursachen ja über den gesamten Lebenszyklus 30-50% der Gesamtkosten. Im Lebenszyklus betrachtet liegt er aber meist deutlich unter den Betriebskosten und sollte demnach auch entsprechend seiner Gewichtung bewertet werden. Erweiterte Garantieleistungen: Eine Garantieleistung von 10 Jahren auf LED-Leuchtmittel ist angesichts der hohen Lebensdauerversprechen vieler Hersteller schon beinahe Standard. 10 Jahre entsprechen einer Lebensdauer von Betriebsstunden. Sehr viele Hersteller stellen bereits heute Lebenserwartungen von Betriebsstunden in Aussicht. Eine gute Möglichkeit für viele Anbieter sich Extra-Punkte im Ausschreibungsverfahren zu holen und dabei die Sicherheit der Gemeinde zu stärken. 14

15 5.4 Lebenszykluskosten In der Betriebswirtschaftslehre stellt der Lebenszyklus ein Konzept dar, das von der Annahme ausgeht, dass jedes Objekt in charakteristische Phasen unterteilt werden kann und einem bestimmten Verlauf auf einer Zeitachse folgt. Das bedeutet, man geht von einer begrenzten Existenz des Objektes aus. Während dieser Existenz entstehen in jeder Phase Kosten, die als Lebenszykluskosten definiert sind. Dies beinhaltet Planungskosten, Errichtungskosten, Betriebskosten, Wartungskosten, Sanierungskosten bis hin zu den Abbruch- und Entsorgungskosten am Ende des Lebenszyklus. Für die Auswahl eines LED-Projektes sollte aber eine Betrachtung von 25 Jahren (entspricht in etwa Betriebsstunden) mehr als ausreichend sein um eine Größenordnung zu erhalten welche Kosten in diesem Zeitraum anfallen. Im Wesentlichen sind das: Herstellungskosten (Projektkosten, Anschaffungskosten) Nutzungskosten (Energie, Wartung, Inspektion, Reinigung, Wiederbeschaffungskosten und Entsorgungskosten) Ein sehr hilfreiches Werkzeug für die Erfassung dieser Kosten hat die Berliner Energieagentur GmbH auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt und bietet eine EXCEL-Tabelle zum kostenfreien download an: 15

16 5.5 Produktauswahlkriterien Viele Hersteller von LED-Leuchten sprechen nicht selten von Lebensdauern in Richtung Betriebsstunden (=25 Jahre). Damit diese Lebensdauern auch tatsächlich erreicht werden können sollte bereits im Vorfeld eine entsprechende Produktspezifikation stattfinden die in Ausschreibungen wichtige Produkteigenschaften festlegt: 16

17 5.6 Ausschreibungsverfahren Welches Ausschreibungsverfahren zur Anwendung gelangt regelt im Wesentlichen das Bundesvergabegesetz Wenn eine öffentliche Körperschaft (Bund, Länder, Gemeinden) bestimmte Waren und Dienstleistungen auf dem Markt nachfragt sind bestimmte Vergabeverfahren zwingend einzuhalten um die Gefahr von Bevorzugung Einzelner zu verhindern. Es gibt eine Vielzahl von Vergabeverfahren, die im wesentlichen von der Art des Auftrages abhängen (Liefer-, Bau-, oder Dienstleistungsaufträge) oder eine Kombination daraus darstellen. Welches Vergabeverfahren nun für Ihre Gemeinde das optimale ist, kann Ihr Fachplaner sagen, der mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt ist. Die folgende Abbildung gibt Auskunft welchen Bestimmungen Ihr Ausschreibungs-Verfahren unterliegt: 17

18 Bei LED-Projekten öffentlicher Beleuchtung gelangen am häufigsten folgende Vergabeverfahren zur Anwendung: n Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung n Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung n Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung n Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung Das Bundesvergabegesetz 2006 wird ständig erweitert, die aktuelle Rechtsvorschrift (Fassung vom ) ist unter folgendem link kostenfrei abrufbar: URL: 6 Straßenbeleuchtungs-Contracting Contracting ist eine spezielle Finanzierungsform, bei der ein spezialisiertes Unternehmen (Contractor) Investitionen in einer Gemeinde oder Unternehmen (Contracting-Nehmer) tätigt, und diese Investition inklusive Gewinn in Form von Ratenzahlungen innerhalb einer bestimmte Laufzeit refundiert bekommt. Es gibt verschiedenste Formen des Contractings (z.b. Energieliefer-Contracting, Finanzierungs-Contracting, etc.), für die Sanierung von Straßenbeleuchtungen hat sich aber das Einspar-Contracting etabliert. Dabei investiert der Contractor in die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung und gibt ein Energieversprechen ab (Reduktion der Stromkosten). Die Laufzeit eines derartigen Vertrages richtet sich in der Regel nach den zu erwartenden Einsparungen im Stromverbrauch. Contracting-Laufzeiten über 15 Jahre sind nicht zu empfehlen, da es auf Grund der zu erwartenden Lebensdauer von LED-Anlagen noch keine Langzeiterfahrung gibt. 15 Jahre Laufzeit entspricht einer durchschnittlichen Anlagennutzung von Betriebsstunden. Je nach Projektumfang kann sich eine Amortisation über die Betriebskosteneinsparung ausgehen ist aber in wenigen Fällen möglich, da neben der Leuchten-Sanierung, sehr oft auch Tragwerke samt Fundamenten und Verteiler erneuert werden müssen. Allfällige Förderungen von Bund oder Land können in diesem Fall die Amortisierung innerhalb vernünftiger Zeiträume unterstützen. Ob eine derartige Finanzierungs-Form für ihre Gemeinde interessant sein könnte, kann bereits in der Feinanalyse in Erfahrung gebracht werden. 18

19 7 Dienstleisterverzeichnis Im Internet können sie unter eine österreichweite Aufstellung zuverlässiger und seriöser Contracting-Anbieter entnehmen. Die meisten davon sind auch in der Lage eine professionelle Feinanalyse gemäß ÖVE/ÖNORM E ,-62,-63 vor Projektstart durchzuführen. 19

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