Alles Licht 2013 Normen und Prüfzeichen. Ing. THALLER Ernst

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1 Alles Licht 2013 Normen und Prüfzeichen Ing. THALLER Ernst

2 Alles Licht 2013 Normen und Prüfzeichen Ing. THALLER Ernst seit 1980 Techniker beim Amt der NÖ Landesregierung Seit 1982 Mitarbeit im Austrian Standard Institute (früher: ÖNORM-Institut) Seit 2005 Mitarbeit bei der Lichttechnischen Gesellschaft Österreich Straßenbeleuchtung THALLER Ernst

3 Warum Normen und Prüfzeichen? Normen sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken Zahlreiche Beispiele: Gewicht, Längen, Größen, etc. Prüfzeichen sind ein Qualitätsnachweis Allerdings: die meisten Normen sind nicht als verbindlich erklärt!

4 Warum Normen und Prüfzeichen? Normen repräsentieren den Stand der Technik, helfen bei der Kaufentscheidung und beim Kostenvergleich. Sie werden bei Haftungsentscheidungen von Gerichten herangezogen Prüfzeichen bestätigen die Einhaltung von Normen und Vorschriften

5 Welche Branchen brauchen wir bei der Straßenbeleuchtung? Elektrotechnik Lichttechnik Stahlbau Tiefbau

6 Wie erkenne ich, ob eine Firma zuverlässig ist? Anfrage beim Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) Referenzen von vergleichbaren Arbeiten ISO 9001,9002, bzw zertifizierung

7 Welchen Nutzen bringen mir Normen? Es ist gewährleistet, dass sie damit immer den Stand der Technik - zum Zeitpunkt der Realisierung - haben.

8 Elektrotechnik Die Elektrotechnik ist - wie kein anderer Bereich der Technik - gesetzlich geregelt: Elektrotechnikgesetz ETG 1992 ÖVE-Vorschriften Nullungsverordnung 1998, etc. Stromart, Frequenz und Spannung sind einheitlich

9 Elektrotechnik Wichtige NORMEN für elektrische Anlagen: ÖVE/ÖNORM E für Errichtung ÖVE L20 für Kabelverlegung ÖVE/ÖNORM EN für Betrieb ÖNORM EN und für Instandhaltung ÖVE/ÖNORM E bis3 Erdungsanlagen

10 Elektrotechnik Elektrische Anlage ist eine ortsfeste Zusammenfassung elektrischer Betriebsoder Verbrauchsmittel. Straßenbeleuchtung ist eine elektrische Anlage Anlagenverantwortlicher ist namhaft zu machen (in ÖVE/ÖNORM EN festgelegt)

11 Elektrotechnik Schutzart: Regelt berühren von unter Spannung stehenden Teilen, sowie Eindringen fester Fremdkörper und Flüssigkeiten (z.b. IP44) Schutzklasse: Maßnahme gegen gefährliche Spannungen an Teilen von Betriebs- oder Verbrauchsmitteln (z.b. Schutzklasse II)

12 Lichttechnik ÖNORMEN EN bis 4: diese regeln die Beleuchtungsauswahl nach Straßentypen und Verkehrsbedeutung sowie Berechnungs-und Prüfmethoden ÖNORM O1051: Diese regelt die Beleuchtung an Konfliktzonen

13 Lichttechnik ÖNORM O1052: sie legt Grenzwerte für Lichteinwirkung auf Menschen und Umwelt fest ÖNORM O1053: diese regelt das Beleuchtungsniveau in verkehrsarmen Zeiten

14 Lichttechnik ÖNORM EN 60598: diese regelt den elektrischen und mechanischen Aufbau von Leuchten ÖNORM EN 62471: diese regelt die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen betreffend Strahlung und Augenschutz

15 Lichttechnik ErP Richtlinie2009/125/EG: legt Anforderungen für Energieeffizienz von Leuchten und Lampen fest Verordnung(EG) Nr. 245/2009: regelt Umsetzung der ErP Richtlinie in den Mitgliedsstaaten: Auslaufen von bestimmten Produkten nach Zeitplan

16 Stahlbau ÖNORM EN 40-1 bis 7: diese regelt die Erzeugung von Lichtmasten aus Beton, Stahl, Aluminium und Kunststoff ÖNORM E4015: Feuerverzinkung von Bauteilen aus Stahl

17 Kennzeichnung Alle Hersteller sind ermächtigt, ihre normgeprüften Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Der Anwender kann sich bei seriösen Firmen mit Normenkennzeichnung auf die Produktqualität verlassen.

18 Altbestand Leuchten

19 Elektrotechnik Prüfzeichen(Beispiele):

20 Elektrotechnik ENEC oder ÖVE(veraltet) - Prüfzeichen bescheinigen eine Vielfalt von kontrollierten Merkmalen eines Produktes

21 Elektrotechnik ENEC oder ÖVE(veraltet) - Prüfzeichen bescheinigen eine Vielfalt von kontrollierten Merkmaleneines Produktes

22 CE CE Kennzeichnung bedeutet, dass ein (technisches) Produkt bestimmte Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt. Die Verwendung des Produktes kann trotzdem gefährlich sein.

23 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Ing. THALLER Ernst

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