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1 QUALIFIZIERUNG 1. Halbjahr 2013 Corporate Compliance professionell managen. Qualifizierung zum Compliance Officer (TÜV) und Compliance Auditor (TÜV).

2 QUALIFIZIERUNG Mit wirksamem Compliance Management das Haftungsrisiko minimieren. Ein risikoorientiertes Compliance Management ist heute unverzichtbar. Die Unkenntnis von Haftungsrisiken schützt nicht. Es lohnt sich im wirtschaftlichen Interesse des Unter neh - mens und im persönlichen Interesse der Compliance-Verantwortlichen, Organvertreter und Führungskräfte in der Organisation, wirksame Compliance-Strukturen aufzubauen. So bekommen Sie die Risiken sicher in den Griff. Compliance: Unternehmensführung umzusetzen nachhaltiger Unternehmenserfolg sowie die geschäftliche Reputation Corporate Compliance steht heute und den langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern. allerdings für mehr als bloße Risiko begrenzung und Haftungs vermeidung. Compliance steht für aktive Risikoprävention, die Verbesserung der Wett- Den Leitungs- und Aufsichtsorganen Sorgfaltspflichten erfüllen bewerbsfä higkeit und die nachhaltige der Unternehmen sind weit reichende Steigerung des Unternehmenswertes. Sorgfaltspflichten auferlegt. Nicht nur Zertifizierte Compliance-Kompetenz bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aus dem Unternehmen heraus, bewahrt Ihr Unternehmen vor wirtschaft lichem Schaden und unterstützt auch bei Verletzung der Aufsichts- und Sie dabei, eine integre und nachhal tige Sorgfaltspflichten seitens der Geschäfts - TUVdotCOM. TÜV-Abschluss und TUVdotCOM-Signet. Starkes Doppel für Ihre Werbung. Haben Sie einen Premium-Lehrgang (TÜV) der Nutzen Sie die Möglichkeit der Werbung mit TÜV Rheinland Akademie besucht? dem TUVdotCOM-Signet. Für nur 299, Euro können Sie 3 Jahre* aufmerksamkeitsstark mit Haben Sie die abschließende PersCert TÜV- Ihrer Kompetenz werben. Prüfung erfolgreich bestanden? Mehr dazu erfahren Sie in allen Premium- Dann haben Sie Fachkompetenzen erworben, Lehrgängen oder im Internet unter die sich sehen lassen können. Zeigen Sie Ihren Kunden doch, was Sie können! * Bei zeitlich befristeten Zertifikaten entspricht die Nutzungsdauer des TUVdotCOM- Signets der Gültigkeitsdauer des Zertifikates. leitungen, Organe oder Compliance- Verantwortlichen gehen die Ermittlungsbehörden heute konsequent vor. Sanktionen in Form von Haftstrafen oder Bußgeldern können schnell eine geschäfts- oder existenzbedrohende Größenordnung erreichen. Verschärfungen der Rechtslage im internationalen Kontext erhöhen die Anforderungen zusätzlich. Wirksames Compliance Management Nur mit wirksamen Compliance- Strukturen kann das Haftungsrisiko präventiv reduziert werden. Dies beinhaltet die wirksame Umsetzung eines Compliance-Programms, die Förderung einer das Risiko vermeidenden Compliance-Kultur im Unternehmen, die Kenntnis und Analyse der Compliance-Risiken im operativen Bereich, Instrumente der Risikofrüherkennung und ein Hinweisgebersystem, wirksame Kontrollen im operativen Bereich, das Monitoring der Lieferkette und das Screening der Lieferanten, Vertriebspartner und weiterer Geschäftspartner, 2

3 die strategische Compliance-Kommunikation, die Erfüllung der Prüf- und Dokumentationsanforderungen von Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Auditoren. Compliance-Verantwortliche mit Zertifikat Unsere Weiterbildung vermittelt den Teilnehmenden das erforderliche Know-how, um eine Compliance-Organisation im Unternehmen aufzubauen, einen angemessenen, risikoorientier ten Verhaltenskodex und ein internes Compliance-Regelwerk zu definieren, risikoorientierte Compliance-Trainings zu organisieren, das Compliance-Monitoring im operativen Bereich zu gewährleisten und interne Compliance-Audits wirksamkeitsorientiert durchzuführen, den Mitarbeitern und Führungs - kräften als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und die Geschäftsleitung bei ihrem Integritätsmanagement zu unterstützen, im Notfall planvoll und sicher vorzugehen, interne Untersuchungen bei Verdachts momenten wirksam um - zusetzen, die Compliance-Berichterstattung planvoll umzusetzen. Profitieren Sie vom anerkannten TÜV-Abschluss als Compliance Officer (TÜV) und Compliance Auditor (TÜV). Die Zertifikate Compliance Officer (TÜV) und Compliance Auditor (TÜV) haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und können bei dem Nachweis aktiver Compliance-Tätigkeit und regelmäßiger Weiterbildung durch eine Re zertifizierung verlängert werden. Je nach persönlicher Eingangsvoraussetzung können Vorqualifikationen auf Nachweis anerkannt werden sprechen Sie uns an! Qualifizierung. Lenkungskreis Compliance bei der Personen zer ti fi zie - rungs stelle PersCert TÜV Die Personenzertifizierungsstelle Pers- Cert TÜV unterhält für die konzeptionelle Begleitung der Zertifizierung von Compliance-Personal einen Lenkungskreis. Diesem Lenkungskreis gehören kompetente Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft an. Der Lenkungskreis berät die PersCert TÜV bei der konzeptionellen und fachlichen Festlegung des Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft. Der Lenkungskreis sichert die Un abhängigkeit und Transparenz des Zer tifizierungsverfahrens. Compliance Officer (TÜV) Effektiver Aufbau von Compliance-Strukturen in Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. Seite 4 Compliance Auditor (TÜV) Compliance Audits und interne Untersuchungen (Investigations) sicher umsetzen. Seite 8 Inhouse-Veranstaltungen Beide Seminare wie auch einzelne Inhalte dieser Seminare können Sie je nach Ihrem Bedarf als Inhouse-Veranstaltungen buchen. Sprechen Sie uns einfach an. Fragen Sie auch nach unseren weiteren Seminaren und E-Learning- Lösungen zum Thema Compliance. Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer weibliche und männliche Personen gemeint. Ihr Ansprechpartner Herr Frank Weber Telefon frank.weber@de.tuv.com 3

4 SEMINARE Compliance Officer (TÜV). Qualifizierung zum zertifizierten Compliance Officer (TÜV) in Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. Mit diesem Lehrgang erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um Ihre Aufgaben und Pflich ten als Compliance Officer erfolgreich umzusetzen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren mittels Best Practices und Case Studies, wie Sie Ihr internes Compliance-Programm gestalten und die betrieblichen Compliance-Strukturen in der Praxis passgenau für Ihre geschäftlichen Belange entwickeln. Ihr Nutzen Als zertifizierter Compliance Officer verfügen Sie über die Kompetenz und umfangreiches Praxiswissen, um wirksame risikoorientierte Compliance-Strukturen umzusetzen. Sie können Ihr Unternehmen künftig effektiv vor wirtschaftlichen, Haftungs- und Reputationsrisiken schützen. Sie begrenzen durch eigene Expertise Ihr funktionsbedingtes Haftungsrisiko. Ihre individuellen Fragen werden im Seminar von erfahrenen und renommierten Experten beantwortet. Sie erweitern Ihr Netzwerk im Austausch mit Experten und den Seminarteilnehmern. Die Teilnehmerunterlagen können Sie künftig als Handlungshilfe für Ihre Praxis verwenden. Inhalt Grundlagen, Haftungsrisiken und Prävention Was ist Compliance? Begriffsbestimmung Rechtliche Grundlagen von Compliance Bedeutung von Compliance für das Unternehmen Sorgfaltspflichten und unterneh merische Haftung Verschärfte Haftung der Organe Haftungsrisiken für das Unternehmen Verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen weltweit Tone at the top: Compliance als Leitungs- und Führungsaufgabe Integritätsmanagement Haftungsprävention in zentralen Risikofeldern Kartellrechts-Compliance und Haftungsprävention Korruptionsrechts-Compliance und Haftungsprävention Risikomanagement im Umgang mit Compliance-Risiken Risikoanalyse, Risikomatrix Die Compliance-Organisation Strukturelemente und zentrale Funktionen einer Compliance- Organisation Compliance Officer Aufgaben, Rechtsstellung und Garantenpflicht Haftungsrisiken für den Compliance Officer Aufbaukonzepte und Implementierung der risikoorientierten Compliance-Organisation Verhaltenskodex und interne Compliance-Richtlinien Hinweisgebersysteme Whistle - blowing-hotline, Ombudsstelle Wirksame Compliance-Strukturen und Kontrollen im operativen Bereich Fraud Management Risikoorientiertes Compliance- Schulungssystem und Praxistraining für risikoexponierte Bereiche Third Party Management und Geschäftspartner-Screening in der Compliance-Organisation Compliance-Reporting interne Berichtswege Compliance-Kommunikation Krisenkommunikation 4

5 Reaktive Compliance interne Untersuchungen Interne Untersuchungen: Charakteristika und Ziele Repressive Maßnahmen: Vorgehen zur Aufdeckung von Verstößen interner Umgang mit Verdachtsmomenten Durchführung von internen Ermittlungen Einschaltung einer externen Kanzlei? Arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte bei internen Ermittlungen Verhaltenskodex für die Durchführung interner Ermittlungen Verbotene Untersuchungstechniken Der richtige Umgang mit der Presse Umgang mit ausländischen Ermittlungsbehörden Reaktive Compliance staatsanwaltliche Ermittlungen und Hausdurchsuchungen Vorgehen der Ermittlungsbehörden Anonyme Anzeigen Strafanzeigen Wann findet deutsches Strafrecht Anwendung? Vertraulichkeitszusagen Zeugenvernehmungen Vernehmung von Beschuldigten Ablauf von Hausdurchsuchungen Sicherstellung von Beweismitteln Einblicke in Firmeninterna Beschlagnahmefreie Gegenstände Angemessene Reaktion des Unternehmens worauf sollte das Unternehmen besonders achten? Notfallplan für den Ernstfall Compliance Managementsysteme Compliance Managementsysteme die Sicht des Auditors TÜV Rheinland Compliance Managementsystem TR CMS 101:2011 Vorgehen bei der Implementierung eines CMS nach TR CMS 101:2011 Objektiver Nachweis durch Zertifizierung Compliance im kaufmännischen Bereich Grundsätze der Compliance im kaufmännischen Bereich Compliance-Risiken im kaufmännischen Bereich Compliance Management im kaufmännischen Bereich und Rechnungswesen Strukturierte Verknüpfung von Compliance Management und Rechnungswesen Externe Unternehmensfinanzierung Compliance Management bei Mergers & Acquisitions Compliance in Einkauf, Marketing und Vertrieb Compliance Management im Einkauf Compliance Management in Marketing und Vertrieb Prüfung von Compliance Managementsystemen Compliance Managementsysteme die Sicht des Wirtschaftsprüfers Compliance Prüfungsstandard IDW (IDW PS 980) Vorgehen bei der Prüfung von Compliance Managementsystemen Compliance in weiteren Unternehmensbereichen Datenschutz-Compliance IT-Compliance Human Resources und Compliance Allgemeines Gleichbehandlungs - gesetz (AGG) Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Compliance-Verstößen Prüfung Schriftliche Zertifikatsprüfung 5

6 Zielgruppe Bereits bestellte und künftige Compliance Officer, Compliance Manager oder Compliance-Beauftragte aus der Wirtschaft, öffentlichen Verwaltung, aus Verbänden, Regierungsund Nichtregierungsorganisationen, Nonprofit-Institutionen, weiteren Organisationen und Körperschaften Legal und Compliance Counsels, Führungskräfte aus Rechtsabteilungen und Revision, Justiziare und Syndizi Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Gesellschafter, Mitglieder der Geschäftsleitung, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte Führungskräfte aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Recht, kaufmännische Steuerung und Controlling, Einkauf, Vertrieb, Supply Chain Management, Business Development Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifikatsprüfung Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mindestens 2-jährige Führungserfahrung oder beruflicher Abschluss und mindes - tens 5-jährige einschlägige qualifizierte Berufserfahrung Abschluss Die Prüfung wird von der unabhän - gi gen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung er halten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierungsstelle, das die Qualifikation als Compliance Officer (TÜV) bescheinigt. Hinweise Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang können Sie sich weiterbilden zum Compliance Auditor (TÜV) (Veranst.-Nr ). Ihre Referenten Ulrike Grube, Associate Partner und Anwältin bei Rödl & Partner. Leiterin des Geschäftsbereiches Prävention & Verteidigung. Dr. Christine Varga, Anwältin und Senior Associate im Bereich Prävention & Verteidigung und Geldwäschebeauftragte bei Rödl & Partner. Dr. Stephanie Troßbach, Rechtsanwältin, Associate Director und Compliance Counsel in Verantwortung für das Corporate Compliance Office eines DAX-30-Unternehmens. Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz, Rechtsanwalt, Vice President und Compliance Officer bei einem DAX- 30-Unternehmen, zuvor Head of Legal Compliance bei einem weiteren DAX- 30-Unternehmen und Anwalt in renommierten Kanzleien. Rainer Ozimek, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, langjährige Mitarbeit in einer großen internationalen Wirtschaftsprüfergesellschaft. Herr Ozimek hat verantwortlich an der Aufarbeitung großer Korruptionsfälle mitgewirkt. Dr. Jan Ulrich Wacke, Staatsanwalt, Schwerpunkt Abteilung für Wirtschaftsstraftaten. Walter Schlegel, Dipl.-Ing. und technischer Betriebswirt, Seniorauditor für Managementsysteme bei der TÜV Rheinland Cert GmbH. Seminar Nr Nürnberg Köln Berlin-Spandau Preis 2.585, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,15 Prüfungs- und Zertifikats ge bühr 350, zzgl. 19 % MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 416,50 In diesem Preis sind Er fri schungs getränke, Mittagessen und Teil nehmerunterlagen enthalten. 6

7 LEHRGÄNGE UND ZERTIFIZIERUNG Neu im Angebot 2013 TÜV Rheinland. Umfassende Kompetenz zum Thema Compliance. Geldwäschebeauftragter (TÜV). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention kommen viele neue gesetzliche Anforderungen und Sorgfaltspflichten auf die Verantwortlichen zu. Das Seminar benennt Ihnen die wesentlichen Herausforderungen und liefert Ihnen Lösungsvorschläge für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Aus dem Inhalt Gesetzliche Grundlagen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Geldwäschebeauftragten Sorgfaltspflichten und haftungsrechtliche Risiken Know Your Customer und Customer Due Diligence Wirtschaftlich Berechtigte und politisch exponierte Personen Gefährdungsanalyse/Betrugsgefährdungsanalyse Geldwäscheverdachtsmeldung Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung im Finanzsektor Zentrale Stelle nach 25c KWG Anforderungen an das Risikomanagement Rolle und Vorgehen von Aufsichtsund Ermittlungsbehörden Implementierung eines internen Systems der Geldwäscheprävention Berlin-Spandau Nürnberg Weitere Informationen Herr Frank Weber Telefon Compliance Care: Analyse und Zertifizierung im modularen Gesamtkonzept. Sie möchten wissen, wie Ihr Unternehmen im Bereich Compliance aufgestellt ist? TÜV Rheinland bietet verschiedene Assessments inkl. Ergebnisbericht online als Self-Check oder mit externer Unterstützung. Compliance Self Assessments online Compliance Self Assessment (Frageversion, 16 Module) Compliance Self Assessment (Vollversion mit TÜV Rheinland- Bericht, 16 Module) Compliance Self Assessment (Vollversion mit TÜV Rheinland- Bericht, neun Module) Module zur Analyse ausgewählter Compliance-Themengebiete Compliance Assessment durch TÜV Rheinland Bei dieser Analyse führt ein TÜV Rheinland-Spezialist eine fundierte Analyse in Ihrem Unternehmen durch. Zertifizierung Lassen Sie die Wirksamkeit Ihres Compliance Management-Systems prüfen auf Basis des TÜV Rheinland- Standards für Compliance Management-Systeme (TR CMS 101:2011). Weitere Informationen TÜV Rheinland Cert GmbH Telefon Jetzt online gehen: 7

8 SEMINARE Compliance Auditor (TÜV). Compliance Audits und interne Untersuchungen (Investigations) sicher umsetzen. Mit diesem Auditorenlehrgang erhalten Sie das erforderliche Praxis-Know-how für die Planung und Durchführung von internen Compliance-Audits, laufenden Wirksamkeitsüberprüfungen des Compliance Managementsystems sowie von internen Sonderuntersuchungen (Investigations & Forensic). Ihr Nutzen Als zertifizierter Compliance Auditor verfügen Sie über das Praxiswissen, um interne Compliance-Audits und laufende Wirksamkeitsprüfungen eines Compliance Management - systems erfolgreich umzusetzen. Sie wissen, wie Sie Compliance- Audit-Reports erstellen und dabei geeignete Maßnahmen zur Defizitbeseitigung und Verbesserung empfehlen. Sie verfügen über Kompetenz und Praxis-Know-how für die sichere Planung, Durchführung und Bewertung von internen Investigations. Sie begrenzen durch eigene Expertise Ihr funktionsbedingtes Haftungsrisiko. Ihre individuellen Fragen werden im Seminar von erfahrenen Experten beantwortet. Sie erweitern im Austausch mit Fachleuten und Seminarteilnehmern Ihr Expertennetzwerk. Inhalt Compliance-Audits Auditarten und Prüfungsarten Risikoorientierte Planung des Compliance-Audits: Scope und Grenzen Methoden und Ressourcen für das Auditprojekt Auditablauf und -durchführung Auditleitfaden Interviews, Auditgesprächsführung und -fragetechniken Bewertung der Prozesslandschaft CMS und der Einhaltung von Compliance-Vorgaben Bewertung der Umsetzung von Risiko managementvorgaben Dokumentation der Auditfeststellungen; Dokumentationsrichtlinien Vorgehen bei Abweichungen oder Verdachtsmomenten Auditabschlussbericht Internes Reporting und KVP Auditpraxisbeispiele Investigations & Forensic Ziele und Berechtigungen interner Untersuchungen Identifikation von Wirtschaftskriminalitätsrisiken; Risikobewertung Handlungskonzepte zur Adressierung von Verdachtsfällen Reaktionskette bei Anfangsverdacht Maßstäbe, Voraussetzungen und Grenzen interner Untersuchungen Leitlinien zur Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen Planung einer internen Unter - suchung; Scope und Ressourcen des Untersuchungsobjektes; einbezogene Berichte; externe Expertise Vorgehen bei interner Investigation; Sachverhaltsaufklärung Sicherung von Beweismitteln Durchgängige Dokumentation Rechte und Pflichten der intern Ermittelnden, Zeugen, Betroffenen Hinzuziehung von Rechtsbeiständen, Betriebsrat Vermeidung von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz Anzeige, Einschalten und Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden Gestalten von Sanktionsmaßnahmen Juristische Schritte Praxisbeispiele und Falldiskussion Laufende Wirksamkeitsüberwachung des Compliance-Systems Grundsätze der Wirksamkeitsüberwachung Stellung und Verantwortung des Compliance Officers Der Compliance Officer in der Praxis: die Risiken kennen, die richtigen Fragen stellen Zusammenwirken Compliance Management und Interne Revision Prüfungsmodelle im Vergleich: Compliance-Audits, anlassabhängige Überwachung vs. Untersuchungen Vorgehen bei laufender Wirksamkeitsüberwachung des CMS 8

9 Zentrale Prüfungs- und Kontrollhandlungen Risikobewertung Stichprobenumfänge Indiziensammlung; Cross Checks zur Plausibilisierung von Kontroll - ergebnissen Compliance-Kontrollen im Rechnungswesen Feststellung betrügerischer Hand - lungen Compliance-Kontrollen im Einkauf Lieferantenauswahl, Lieferanten - screening Compliance-Kontrollen im Vertrieb Korruptionskontrollen, Einhaltung von Compliance-Richtlinien im Vertrieb Überwachungsergebnis: Optimierung des Compliance Managements Präventives Fraud Management Zielgruppe Compliance-Verantwortliche aus Unternehmen, Organisationen, Verbänden, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen Forensic-Experten und Fraud Examiners Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Revision, Controlling, Risikomanagement und Unternehmenssicherheit Verantwortliche Mitarbeiter Corporate Legal, Compliance Counsels, Rechtsanwälte, Justiziare und Syndizi Auditoren sowie verantwortliche Fach- und Führungskräfte mit Auditaufgaben Wirtschaftsprüfer Consultants Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifikatsprüfung: Die bestandene Prüfung zum Compliance Officer (TÜV) (Seminar Nr ) Bei Teilnehmenden mit vergleichbarer Aus- bzw. Weiterbildung und/oder qualifizierter Auditerfahrung erfolgt die Prüfung der Vorqualifikation durch die TÜV Rheinland Akademie. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Com - pliance oder beruflicher Abschluss und min des tens 5-jährige qualifizierte Berufserfahrung, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Compliance Abschluss Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle Pers- Cert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierungsstelle, das die Qualifikation als Compliance Auditor (TÜV) bescheinigt. Trainer Rainer Ozimek, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, langjährige Mitarbeit in einer großen internationalen Wirtschaftsprüfergesellschaft. Herr Ozimek hat verantwortlich an der Aufarbeitung großer Korruptionsfälle mitgewirkt. Dr. Stephanie Troßbach, Rechtsanwältin, Associate Director und Compliance Counsel in Verantwortung für das Corporate Compliance Office eines DAX-30-Unternehmens. Walter Schlegel, Dipl.-Ing. und technischer Betriebswirt, Seniorauditor für Managementsysteme bei der TÜV Rheinland Cert GmbH. Seminar Nr Köln Nürnberg Köln Preis 1.685, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,15 Prüfungs- und Zertifikats ge bühr 290, zzgl. 19 % MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 345,10 In diesem Preis sind Er fri schungs getränke, Mittagessen und Teil nehmerunterlagen enthalten. 9

10 WEITERE INTERESSANTE SEMINARE Januar bis August 2013 Seminare für IT-Manager, IT Sicherheitsverant - wortliche und Complianceverantwortliche. IT-Security-Beauftragter (TÜV). Nürnberg Hannover Frankfurt/M Köln Hamburg München Berlin-Spandau Nürnberg Stuttgart IT-Security-Manager (TÜV). Hannover Frankfurt/M Köln Hamburg München Berlin-Spandau Nürnberg Stuttgart IT-Security-Auditor (TÜV). Hamburg Köln IT-Sicherheit kompakt für kleine IT-Organisationen. Berlin-Spandau München Nürnberg Informationssicherheit durch Risikomanagement. Berlin-Spandau Frankfurt/M Köln Security-Awareness-Koordinator. (TÜV). Köln München IT-Compliance Manager (TÜV). Frankfurt/M Nürnberg Haftungsfragen in der IT-Sicherheit. München Köln Gerichtsfeste Beweisführung bei IT-Kriminalität im Unternehmen. Köln München Datenschutzbeauftragter (TÜV). Köln Hannover Hamburg Frankfurt/M Stuttgart Berlin-Spandau München Köln Leipzig Köln Hannover Datenschutzmanager. Hannover Köln Hamburg Frankfurt/M Berlin-Spandau Köln München Stuttgart Datenschutzauditor (TÜV). Hannover Köln Hamburg Frankfurt/M Berlin-Spandau Köln München Stuttgart Zollrecht und Zollverfahren für Export und Import. Köln Nürnberg Zollrecht und Zollabwicklung. Köln Dresden München Frankfurt/M Kölner Fachkonferenz Produktpiraterie und Markenschutz. Köln Wenn Sie ausführliche Informationen zu diesen Veranstaltungen wünschen, beraten wir Sie gern! Tel servicecenter@de.tuv.com 10

11 SEMINARE Anmeldung. Per Fax an (kostenfrei in Deutschland) Hiermit melde ich mich zu folgendem/-n Seminar/-en an: Titel/akad. Grad Name, Vorname Firma Seminar Seminar-Nr. Termin Ort USt-IdNr. Abteilung/Funktion Straße/Postfach Seminar Seminar-Nr. Termin Ort Seminar Seminar-Nr. Termin Ort Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teilnehmerunterlagen inkl. TÜV Rheinland Immer in Ihrer Nähe. PLZ, Ort Telefon/Fax * Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde) Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie in den untenstehenden AGB finden. Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der -Adresse stimme ich zu, regelmäßig Infor - mationen von TÜV Rheinland zu erhalten. Info-Hotline: (kostenfrei in Deutschland) Datum, Unterschrift ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE. 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen im Weiteren als Bildungsmaßnahmen be - zeichnet der TÜV Rheinland Akademie GmbH nachfolgend Veranstalter genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten (1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als 2 Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500, fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten. (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere aber nicht ausschließlich die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. (11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10, erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffent - lichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht. Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstr. 56, Berlin Fax: ewiderruf@de.tuv.com Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstr Berlin Stand: /Fernabsatz 11

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

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