Auszug aus der KONZEPTION DER HEILPÄDAGOGISCHEN JUGENDWOHNGRUPPE KOLBING

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1 Auszug aus der KONZEPTION DER HEILPÄDAGOGISCHEN JUGENDWOHNGRUPPE KOLBING Heilpädagogisches Jugendwohnprojekt Kolbing Kraiburg Inhalt: Vorwort (Auslassungen sind mit gekennzeichnet) 1. Zielgruppe 1.1 Zielgruppenbeschreibung 1.2 Aufnahmekriterien 2. Räumlichkeiten und Aufnahmekapazität 3. Personalstruktur 4. Pädagogische Zielsetzung 4.1 Soziale Fähigkeiten 4.2 Lebenspraktische Fähigkeiten 4.3 Persönliche Fähigkeiten 4.4 Aufgaben des Erziehers 5. Methodische Prinzipien 5.1 Erzieherisches Handeln 5.2 Eltern-Bezugspersonenarbeit 5.3 Wohn- und Werkpädagogik 5.4 Erlebnispädagogik Finanzen 8. Ablösung und Übergang Innenbetreutes Wohnen 1

2 Vorwort zur pädagogischen Haltung Das Ziel der PädagogInnen in der JugendWohnGruppe soll sein die Persönlichkeit jedes einzelnen Jugendlichen individuell, seinen Defiziten und Wünschen entsprechend zu fördern, Grundwerte und Lebensstrategien zu vermitteln und eine möglichst stabile Ausgangsposition für das weitere Leben zu schaffen. Durch Kommunikation und Offenheit soll kritisches Bewußtsein gefördert werden. Kritische und dennoch zielstrebige Diskussion zu führen, die die Bereitschaft der/des Jugendlichen sich anderen Meinungen zu stellen offen halten, sind Anforderungen an die pädagogischen Mitarbeiter, die ein hohes Maß an Flexibilität und Realitätssinn vorraussetzen. Für die Pädagogen muß das bedeuten, daß ihre Handlungsweisen in der Regel für die Jugendlichen erklär- und nachvollziehbar sein müssen. Die Pädagogen sollen nicht behüten und entmündigen, sondern die Jugendlichen zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen, d. h. die Möglichkeit bieten Fähigkeiten und Ideen auszuleben und Grenzen selbst zu erfahren. Pädagogik, gerade im Jugendhilfebereich kann nicht nur funktional und linear sein; sie darf nicht zum bloßen Interventionskonzept degradiert werden. Soziale Verortung und eine möglichst natürliche, komplexe und realistische Lebenswelt stellen eine gute Grundlage dar, um als Mensch in unserer Gesellschaft seinen Platz zu finden und zu behaupten. 1. Zielgruppe 1.1. Zielgruppenbeschreibung In der Jugendwohngruppe werden weibliche und männliche Jugendliche bis 18 Jahre aufgenommen, bei denen eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses angezeigt ist und die noch nicht in der Lage sind einen eigenen Haushalt zu führen. Die Empfehlung zur Unterbringung wird vom Jugendamt ausgesprochen. Gründe hierfür können sein: Unüberbrückbare Differenzen mit den Eltern, dem Vormund o.ä. von Arbeitslosigkeit geprägte oder bedrohte Familiensituationen und daraus resultierende Problematiken Probleme in Schule oder Ausbildung und damit in Zusammenhang stehende Konflikte mit Lehrern und Ausbildern Vielvölkerproblematik mit Anpassungsschwierigkeiten (Probleme durch Anderssein, Sprache, Kultur usw.) Mißbrauchssituation in der Familie Verwahrlosung, Haltlosigkeit, Übergriffsproblematik, Labilität, Kontaktprobleme, Lernproblematiken, Instabilität, Dissozialität Entlassung aus dem Jugendarrest (Vorbeugung einer weiteren kriminellen Karriere) 1.2 Kriterien der Aufnahme sind: Alter ab 13 Jahre der Besuch einer Schule oder Ausbildungsstätte eine gewisse Freiwilligkeit Einsicht des Jugendlichen in die Notwendigkeit an der Mitwirkung der Maßnahme 2

3 Ausschließende Kriterien sind z. B.: Drogen- und Alkoholabhängigkeit extreme Aggressivität geistige und schwere körperliche Behinderung Hirnfunktionsstörungen (Bsp. Epilepsie) schwere psychiatrische Krankheitsbilder (Bsp. Schizophrenie) permanentes Weglaufen Rechtsgrundlage für die Aufnahme sind die KJHG (SGB VIII); vorrangig der 34 KJHG (SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 2. Räumlichkeiten und Aufnahmekapazität Die JWG befindet sich in Kolbing 4, Kraiburg a. Inn. In einem renovierten und zum Teil neu errichteten Riegel eines Vierseitbauernhofes befinden sich auf ca. 360 qm Wohnfläche in zwei Etagen neun Einzelzimmer für die Jugendlichen. An Freifläche steht der JWG ein Garten z. T. mit Obstbaumbestand zur Verfügung. Der Innenhof der Vierseitanlage kann ebenfalls von den Jugendlichen genutzt werden. 3. Personalstruktur Das Betreuerteam setzt sich aus fünf pädagogisch ausgebildeten Fachkräften (SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, Heilerziehungspflegern) zusammen, die in Voll-/Teilzeit den Regeldienst übernehmen. Eine Jahrespraktikumsstelle für PraktikantInnen z. B. der Fachhochschule oder Fachakademie ist eingerichtet. Fachdienste: Eine Diplompsychologin steht der Jugendwohngruppe in Teilzeit zur Verfügung. Sie berät und begleitet die Jugendlichen und das Team. Weitere Fachkräfte (Kinder- und Jugendtherapeuten, Logopäden, usw.) werden im Einzelfall hinzugezogen. 4. Pädagogische Zielsetzung Ich kann etwas - Ich habe soziale Umwelt und Ich bin wichtiger Teil einer Gemeinschaft - das zu erleben soll Gelegenheit und Raum geboten werden. Jugendliche und junge Erwachsene sollen Eigeninitiative und Selbständigkeit entwickeln können. Dies beinhaltet, unter dem Aspekt der Zieloffenheit, den Erwerb und die Differenzierung sozialer, individueller, ökologischer und ökonomischer Fähigkeiten. 4.1 Soziale Fähigkeiten Neben der Notwendigkeit individueller Entfaltungs- und Rückzugsmöglichkeiten, werden vor allem Werte des gemeinsamen Erlebens hoch eingeschätzt. Die Jugendlichen sollen lernen, Beziehungen (Gruppe, Freundeskreis, Vereine, Schule, Familie,.) aufzubauen und zu halten. 4.2 Lebenspraktische Fähigkeiten Im Sinne der lebenspraktischen Verselbständigung sollen die Jugendlichen schrittweise eigenverantwortliches Handeln in folgenden Bereichen lernen 3

4 Haushaltsführung Hygiene gesunde Ernährung Umgang mit Geld und persönlichen Papieren erfolgreicher Abschluß der Schule oder Berufsausbildung 4.3 Persönliche Fähigkeiten Der Jugendliche soll lernen sich als Individuum zu begreifen und als solches das Leben selbst zu gestalten, soweit dies nach der bisherigen Sozialisation möglich ist. Dazu gehören: die Erweiterung der persönlichen Interessen und Bedürfnisse realistische Fremd- und Eigenwahrnehmung Aufbau eines gesunden Selbstbewußtseins erkennen von Konflikten und entwickeln von Lösungsstrategien Eigeninitiative entwickeln können 4.4 Aufgaben des Pädagogen Zusammenleben mit dem Jugendlichen lebenspraktische und persönlichkeitsbildende Hilfen v.a. in Form von Anleitungen, Beratungen, Förderungen Systemische, ressourcenorientierte Beziehungsarbeit adäquater Ansprechpartner und Bezugsperson für die Jugendlichen sein, Hilfen in Krisen- und Konfliktsituationen geben d. h. konfliktbereit sein und klare Konfliktlösungen gemeinsam erarbeiten. regelmäßige, am Bedarf des einzelnen Jugendlichen orientierte Zusammenarbeit mit allen relevanten Stellen und Personen: Schule, Ausbilder, Arbeitsstelle, Jugendamt, u.a. Zusammenarbeit mit Fachdiensten v. a. in Form von Beratung, Entscheidungshilfen bei Konflikten, außerordentlichen Problemen, konzeptioneller Weiterentwicklung und psychotherapeutischer Hilfen 5. Methodische Prinzipien 5.1 Erzieherisches Handeln Basis des Handelns ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse, meint die Befriedigung der Existenzbedürfnisse die Befriedigung des Bedürfnisses nach Sicherheit (kein Mißbrauch, keine Mißhandlungen) die Befriedigung des Bedürfnisses nach Stabilität von Beziehungen und Geborgenheit Dies ist eingebunden in den strukturierten, wiederkehrenden Tagesablauf. Das fordert von den Mitarbeitern Klarheit, es bedarf Regeln und Strukturen. Erzieherisches Handeln basiert auf dem Erkennen der individuellen Problematik der Jugendlichen. Grundmaxime der Vermittlung von Stabilität muß daher das Aushalten der Schwierigkeiten sein, das "Trotzdem Festhalten" am Heranwachsenden um Veränderungen zu ermöglichen und neue Verhaltensmuster zu etablieren. 5.2 Eltern- Bezugspersonenarbeit 4

5 Ausgehend davon, daß Jugendliche von ihren Bezugspersonen / Eltern wesentlich geformt und beeinflußt wurden und werden, sind folgende Arbeitskriterien zu verfolgen: Erarbeitung einer möglichst umfassenden Anamnese möglichst regelmäßige persönliche Treffen Einsatz systemischer Denkansätze und Methoden Die Entscheidung über die zu entwickelnde Strategie hängt von der gezielten Abwägung der Situation im Einzelfall ab. 5.3 Wohn- und Werkpädagogik Die Eindrücke der Umwelt sind es, die Menschen in besonderer Weise beeinflussen; die Wohnumwelt ist ein Teil davon. Kreatives Handeln kann nicht erdacht, sondern muß erlebt werden. Selbstbestätigung und Selbstvertrauen sind Resultat eigener Leistung, selbst geschaffener Erfolgserlebnisse, d. h. das Selbstgeschaffene ist für den Jugendlichen sichtbar und fühlbar. Wohnen an sich muß mehr beinhalten als Unterbringung, vielmehr muß der Bedeutung von Wohnen im Sinne prägender Lebensbedingungen Aufmerksamkeit geschenkt werden. 5.4 Erlebnispädagogik Neben der kreativen und sportlichen Freizeitgestaltung arbeitet die Jugendwohngruppe verstärkt mit den methodischen Elementen der Erlebnispädagogik. Erlebnispädagogik findet ihren Einsatz zum Kontakt und Beziehungsaufbau, zur Unterstützung von Gruppenprozessen, als Krisenintervention und als Kontrolle der erreichten Verselbständigung. Das, für die Jugendlichen, verpflichtende Jahresprogramm beinhaltet gruppenbezogene erlebnispädagogisch orientierte Aktivitäten, handlungsorientierte Bausteine und Spaßelemente zu ausgewogenen Teilen Finanzen Die Jugendwohngruppe finanziert sich über einen mit der Entgeltkommission vereinbarten Tagessatz. 8. Ablösung und Übergang Um eine pädagogische Kontinuität und das Entstehen von Beziehungen zu ermöglichen wird ein längerfristiger Aufenthalt der Jugendlichen in der Jugendwohngruppe angestrebt. Beendet wird das Jugendwohnen, wenn eine Verselbständigung im angestrebten Maß erreicht ist, wenn keine Fördermöglichkeiten mehr gesehen werden, der junge Mensch die Zusammenarbeit nicht nur kurzfristig verweigert oder andere Betreuungsformen sinnvolle Alternativen darstellen Innenbetreutes Wohnen Die innenbetreute Wohngemeinschaft wird den Jugendlichen angeboten, die der JWG entwachsen sind und in ihr nicht mehr adäquat gefördert werden können. Voraussetzungen der Aufnahme sind, daß die Jugendlichen mindestens 16 Jahre alt sind, eine Schule oder Ausbildungsstätte besuchen. 5

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