Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
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- Lilli Weber
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1 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Lösungshinweise Geprüfte/-r Fachwirt/-in Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Schaden- und Leistungsmanagement Prüfungstag 14. Oktober 2015 L
2 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung Hinweise für den Korrektor: Die folgenden Lösungen sind lediglich Lösungshinweise und keine Musterlösungen. Sie sollen nur den Rahmen der zu erwartenden Prüfungsleistung abstecken. Der Korrektor ist durch die hier aufgeführten Lösungshinweise in seinem Bewertungsspielraum nicht eingeengt. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Bei Berechnungen sollen Folgefehler berücksichtigt werden und somit nicht zum Punktabzug führen. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir in den Aufgaben/Texten der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Männer und Frauen gemeint. Die Aufgaben mit Lösungsvorschlägen können von den Industrie- und Handelskammern oder Dritten nach einer Frist von sechs Monaten direkt bestellt werden bei: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Service-Center DIHK, Postfach , Bielefeld Tel.: 0521/ , Fax: 0521/ ,
3 aufgabe 1 Sie sind Mitarbeiter der Leistungsabteilung der PROXIMUS Lebensversicherung AG. Ihnen liegen folgende Vertragsdaten vor: Name Vorname Geburtsdatum Beruf A = Angestellter AR = Arbeiter S = selbstständig B = Beamter Versicherungsnehmer Neumann Andreas 27. August 1970 Speditionskaufmann A Anschrift Bergischer Weg 60, Klagen Versicherungsnachweis: Versicherungsschein-Nummer vom: 10. Juli 2014 Tarif S 33 Nichtraucher Bedingungen PROXIMUS 3 Beginn 1. August 2014 Ablauf 1. August 2029 Zahlungsweise halbjährlich Beitrag 487,56 Beitragskonto ausgeglichen versicherte Person Versicherungsnehmer Versicherungssumme/Rente ,00 Überschussverwendung Beitragsverrechnung Bezugsrecht Erleben Versicherungsnehmer Ableben Tanja Müller, geb. 15. April 1980 (Lebensgefährtin) Beitragszahlungsdauer 15 Jahre vorgemerkte Rechte keine Risikoentscheidung normal Zusatzversicherung/-en keine Die für die Leistungsbearbeitung erforderlichen Unterlagen liegen Ihnen vollständig vor. Aus diesen geht hervor, dass Herr Neumann am 20. September 2015 wegen eines Herzinfarktes verstorben ist. Aus der ausführlichen ärztlichen Bescheinigung entnehmen Sie, dass Herr Neumann seit seinem 18. Lebensjahr bis 2012 starker Raucher war und seit dem Frühjahr 2015 wieder stark rauchte. Eine Anzeige bzw. Information erhielt die PROXIMUS Lebensversicherung AG hierüber nicht. Der starke Nikotinkonsum war ursächlich für den Herzinfarkt. a) Erörtern Sie, ob das Rauchen hier Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistung hat. (6 Punkte) b) Stellen Sie dar, wie die Versicherungsleistung hier ermittelt wird, und berechnen Sie (15 Punkte) diese nachvollziehbar. L Seite 3
4 c) Geben Sie an, was unter steuerlichen Gesichtspunkten hinsichtlich der Versicherungsleistung zu beachten ist, und begründen Sie dies. Lösungshinweise Aufgabe 1 [VO: 5 Absatz 5 Nr. 1] (4 Punkte) (25 Punkte) a) Der Vertragsabschluss erfolgte zum 10. Juli 2014, d. h., er rauchte während der letzten zwölf Monate vor Vertragsabschluss nicht. Die Einstufung in den Nichtrauchertarif war also möglich ( 1 Abs. 2 AVB). Dass er ab Frühjahr 2015 wieder rauchte, hätte er anzeigen müssen ( 1 Abs. 2 AVB). Da er dieser Verpflichtung nicht nachkam, vermindert sich die Versicherungssumme im Verhältnis des erforderlichen zum bisherigen Beitrag ( 1 Abs. 4 AVB). (6 Punkte) b) Berechnung des Beitrages für den Rauchertarif S 33 (Eintrittsalter 44): 1.200,00 24,00 Stückkosten = 1.176, ,00 entspricht ,00 Versicherungssumme X entspricht ,00 Versicherungssumme X = 2.429,22 Jahresbeitrag 2.429,22 = 1.238,90 (Halbjahresbeitrag) 1, , ,00 = 1.250,90 Halbjahresbeitrag inkl. Stückkosten Berechnung der Versicherungsleistung: 1.250,90 entspricht ,487,56 entspricht X. X = ,20 Nach 16 Abs. 1 AVB wird noch eine Gebühr in Höhe von 15,00 fällig und von der Versicherungsleistung in Abzug gebracht ,20 15,00 = ,20 Zur Auszahlung kommen ,20. c) Da die Auszahlung nicht an den Versicherungsnehmer erfolgt, ist eine Anzeige beim Finanzamt (Finanzamtsmeldung) erforderlich; es wird Erbschaftsteuer fällig, da der Freibetrag überschritten ist. Hinweis für den Korrektor: Eine Angabe der Paragrafen ist nicht erforderlich. (15 Punkte) (4 Punkte) Seite 4 L
5 aufgabe 2 Sie sind Mitarbeiter in der Leistungsabteilung der PROXIMUS Lebensversicherung AG. In einer von Ihnen geleiteten Projektgruppe sollen Ideen entwickelt werden, um einerseits die Versicherten bei der Wiedereingliederung in den Beruf zu unterstützen und andererseits Schadenminderung zu erreichen. Dabei beschäftigt sich die Projektgruppe zunächst mit Fragen der Umorganisation des Arbeitsplatzes für Selbstständige oder Gesellschafter/ Betriebsinhaber und der Einrichtung eines Case-Managements. a) Erläutern Sie, was unter einer Umorganisation zu verstehen ist, und geben Sie drei Voraussetzungen an, die erfüllt sein müssen, damit vom Versicherer vorgeschlagene Maßnahmen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes zumutbar sind. b) Zur Erarbeitung von Umorganisationsmaßnahmen wird auch die Außenregulierung genutzt. Stellen Sie drei Informationen dar, die von einem Außenregulierer hierfür erhoben werden. c) Erläutern Sie, was im Rahmen der Berufsunfähigkeits-Leistungsfallbearbeitung unter Case-Management zu verstehen ist. Lösungshinweise Aufgabe 2 [VO: 5 Absatz 5 Nr. 2 und Nr. 4] a) Bei der Umorganisation prüft der Versicherer, ob der bisherige Arbeitsplatz des Versicherten so umstrukturiert werden kann, dass eine Tätigkeit ausgeübt werden kann, durch die er weiterhin eine unveränderte Stellung im Unternehmen innehat/behält. Zumutbarkeitsvoraussetzungen, z. B.: die betriebliche Zweckmäßigkeit Die Wirtschaftlichkeit, d. h., die Umorganisation muss ohne erheblichen Kapitaleinsatz möglich sein. Es darf für den Betriebsinhaber nicht nur eine Verlegenheitstätigkeit verbleiben. Der Gesundheitszustand muss eine Umorganisation zulassen. Die Tätigkeit muss nach der Umorganisation der Ausbildung und Erfahrung entsprechen. b) Z. B.: genaue Ermittlung von Teiltätigkeiten des Firmeninhabers und der Anteile dieser vor Ort am konkreten Arbeitsplatz Aufnahme der Firmendaten (z. B. Betriebsaufbau, Mitarbeiterzahl, Organisationsabläufe) Beschreibung des konkreten Arbeitsplatzes/-umfeldes Ermittlung der Möglichkeiten für den Einsatz von Hilfsmitteln Ermitteln des medizinischen Sachverhaltes (z. B. Beschwerden, Krankheitsverlauf, geplante Maßnahmen) c) Unter Case-Management versteht man zielgerichtet und systematisch eingesetzte individuelle Maßnahmen und Aktivitäten in der Berufsunfähigkeits-Leistungsfallbearbeitung, die darauf gerichtet sind, den Betroffenen bei der Gesundung und der Wiedereingliederung ins Berufsleben zu unterstützen. (9 Punkte) (6 Punkte) (25 Punkte) (9 Punkte) L Seite 5
6 Aus Sicht des Versicherers wird dadurch eine Optimierung der Leistungsfallbearbeitung auch unter Kostengesichtspunkten angestrebt. Insofern profitieren beide Seiten: Versicherer und Versicherter. Beim Case-Management sind verschiedene interne und externe Spezialisten involviert. Einen hohen Stellenwert hat die Kommunikation zwischen den Betroffenen und den eingesetzten Experten unter Berücksichtigung des Datenschutzes. (6 Punkte) aufgabe 3 Sie sind Mitarbeiter der Leistungsabteilung der PROXIMUS Lebensversicherung AG. Ihr Kunde, Michael Schmidt, möchte gerne von Ihnen wissen, mit welcher Versicherungsleistung er bei Ablauf seiner Lebensversicherung im Jahr 2025 voraussichtlich rechnen kann. a) Berechnen Sie 1. den Betrag, den die PROXIMUS Lebensversicherung AG nach gültiger Rechtslage und aktuellem Steuerrecht an Herrn Schmidt überweisen würde, und 2. die steuerliche Erstattung, die Herr Schmidt vom Finanzamt erhalten wird, wenn er die entsprechenden Ansprüche mit der Einkommensteuererklärung geltend macht. Unterstellen Sie einen individuellen Steuersatz in Höhe von 25 %. b) Geben Sie (ohne Berechnung) an, wie der Vertrag bei einer Laufzeit von 15 Jahren steuerlich behandelt würde. Hinweise: Nicht zu berücksichtigen sind: Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschalen, Kirchensteuer, Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag. (6 Punkte) Seite 6 L
7 Ihnen liegen folgende Vertragsdaten vor: Name Vorname Geburtsdatum Beruf A = Angestellter AR = Arbeiter S = selbstständig B = Beamter Versicherungsnehmer Schmidt Michael 27. August 1961 Bürokaufmann A Anschrift Hauptstr. 45, Kleinhausen Versicherungsnachweis: Versicherungsschein-Nummer N vom: 10. Oktober 2005 Tarif S 34 Dynamik (%) keine Bedingungen PROXIMUS 3 Beginn 1. Oktober 2005 Ablauf 1. Oktober 2024 Zahlungsweise monatlich Beitrag 274,87 Beitragszahlungsdauer 19 Jahre Beitragskonto ausgeglichen Policendarlehenszinskonto ausgeglichen versicherte Person Michael Schmidt Versicherungssumme ,00 (garantierte) Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung prognostiziertes Überschussguthaben bei Ablauf ,48 ; inklusive Bewertungsreservenbeteiligung prognostizierte Schlussdividende 972,15 Policendarlehen (fällig bei Ablauf) 5.500,00 Bezugsrecht Erleben Versicherungsnehmer Ableben Tanja Müller, geb. 15. Januar 1978 Risikoentscheidung normal Zusatzversicherung/-en keine Lösungshinweise Aufgabe 3 [VO: 5 Absatz 5 Nr. 1] (26 Punkte) a) 1. Ablaufleistung: , , ,15 = ,63 Beitragssumme: 274, = ,36 Erträge: , ,36 = ,27 L Seite 7
8 KESt.: 25 % von ,27 = 5.822,07 Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 5.822,07 = 320,21 Gesamt: 6.142,28 Auszahlung: , , ,00 = ,35 Herr Schmidt würde von der PROXIMUS Lebensversicherung AG ,35 überwiesen bekommen ,27 2. Halbeinkünfteverfahren: = , % von ,14 = 2.911,04 Steuer davon 5,5 % Solidaritätszuschlag = 160,11 Gesamt: 3.071, , ,28 = 3.071,13 Erstattung Herr Schmidt erhält vom Finanzamt eine Rückerstattung in Höhe von 3.071,13. b) Bei Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2005 und vor dem 1. Januar 2012 greift die 12/60er-Regel und damit das Halbeinkünfteverfahren nur bei zwölf Jahren Laufzeit (= erfüllt) und frühestem Ablaufalter 60 (= nicht erfüllt). In diesem Fall sind die Erträge mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer zu versteuern. (6 Punkte) aufgabe 4 Als Mitarbeiter der Projektgruppe BU 2016 sind Sie damit betraut, Controllingmaßnahmen in der Leistungsprüfung aufzusetzen. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der Services im Leistungsfall und die Analyse des Berufsunfähigkeitsbestandes. a) Erläutern Sie vier Kennzahlen, anhand derer Bearbeitungszeiten bei der Prüfung eines Leistungsfalles gemessen werden können. b) Stellen Sie vier Gründe dar, die neben der Umorganisation zur Ablehnung der Leistungen führen können, und nehmen Sie jeweils zu der Gewichtung in der Praxis Stellung. Lösungshinweise Aufgabe 4 [VO: 5 Absatz 5 Nr. 3] (8 Punkte) (16 Punkte) (24 Punkte) a) Z. B.: Gesamtregulierungsdauer (gemessen von der Meldung des Leistungsfalles bis zum Zugang der abschließenden Entscheidung) Reaktionszeit von der Meldung des Leistungsfalles bis zur Kontaktaufnahme (telefonisch oder schriftlich) Bearbeitungszeit nach Eingang der Selbstauskunft oder der Auskünfte Dritter (z. B. Ärzte) und der weiteren Reaktion durch den Versicherer Zeitraum vom Eingang der letzten angeforderten Unterlagen bis zur abschließenden Entscheidung (je 2 Punkte, max. Seite 8 L Punkte)
9 b) Z. B.: Ausübung der Gestaltungsrechte bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Rücktritt und/oder Anfechtung): Auch nach der Reform und dem Inkrafttreten des VVG 2008 spielen die vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen bei den Ablehnungen eine gewichtige Rolle. Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht: Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen den festgelegten Grad (meistens 50 %) erreichen, um einen Leistungsanspruch begründen zu können. Neben der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist dies der gewichtigste Grund für Ablehnungen. Prognosezeitraum nicht erreicht: Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen auch den vereinbarten Zeitraum lang (meist ein halbes Jahr) anhalten (entweder prognostisch oder faktisch). Neben der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und dem Nichterreichen des Berufsunfähigkeitsgrades ist dies der gewichtigste Grund für Ablehnungen. Abstrakte oder konkrete Verweisung: Bei der abstrakten Verweisung wirken die neuen Bedingungswerke auf der einen Seite (Verzicht auf die abstrakte Verweisung) und auf der anderen Seite sind die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen sehr hoch. Die konkrete Verweisung spielt tendenziell im Nachprüfungsverfahren eine größere Rolle. Da die versicherte Person dann aber wieder einen Beruf ausübt, besteht bei Vergleichbarkeit kein Bedarf mehr an dem Bezug der Rente. Individuelle Ausschlussklausel: Sie spielt in der Leistungsprüfung nur ein untergeordnete Rolle. (je 4 Punkte, max. 16 Punkte) L Seite 9
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