Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

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1 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Lösungshinweise Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Handlungsbereich Prüfungstag 14. Oktober 2015 Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte L

2 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung Hinweise für den Korrektor: Die folgenden Lösungen sind lediglich Lösungshinweise und keine Musterlösungen. Sie sollen nur den Rahmen der zu erwartenden Prüfungsleistung abstecken. Der Korrektor ist durch die hier aufgeführten Lösungshinweise in seinem Bewertungsspielraum nicht eingeengt. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Bei Berechnungen sollen Folgefehler berücksichtigt werden und somit nicht zum Punktabzug führen. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir in den Aufgaben/Texten der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Männer und Frauen gemeint. Die Aufgaben mit Lösungsvorschlägen können von den Industrie- und Handelskammern oder Dritten nach einer Frist von sechs Monaten direkt bestellt werden bei: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Service-Center DIHK, Postfach , Bielefeld Tel.: 0521/ , Fax: 0521/ ,

3 aufgabe 1 Sie schulen die neuen Mitarbeiter der PROXIMUS Lebensversicherung AG bezüglich der Antragsbearbeitung. Da häufig Anträge unklar sind und eine sofortige maschinelle Verarbeitung nicht erfolgen kann, sind die Möglichkeiten der Versicherbarkeit bei Vorerkrankungen zu prüfen. Des Weiteren tritt oft auch Unverständnis bei Arzt, Kunde und Vermittler auf, wenn es infolge von Medikamenteneinnahme zwar zu einem erträglichen Krankheitszustand kommt, bei der Antragsbearbeitung aber dennoch Erschwernisse auftreten. a) Nennen Sie vier Informationsquellen, die Sie neben den Antragsfragen noch zur Risikoprüfung nutzen können. b) Zeigen Sie vier Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf, um ein anomales Risiko zu versichern. Nutzen Sie für Ihre Lösung die Anlage 1. c) Stellen Sie vier unterschiedliche Interessenlagen und Zielrichtungen von klinischer und Versicherungsmedizin gegenüber. Nutzen Sie für Ihre Lösung die Anlage 2. Lösungshinweise Aufgabe 1 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 3] (4 Punkte) a) Z. B.: ärztliches Zeugnis Selbstauskünfte der versicherten Person ärztliche Berichte Vorversicherung HIS (Hinweis- und Informationssystem, ehemals: Sonderwagnisdatei) (4 Punkte) b) Möglichkeiten Auswirkungen temporärer Risikozuschlag zeitlich begrenzte Beitragserhöhung Staffelung Risikozuschlag (dauerhaft) Dauerverkürzung Ausschlüsse durch Klausel Berufszuschläge Herabsetzung der Leistung mit jährlicher Anhebung bis zur vereinbarten Höhe allenfalls drei bis fünf Jahre dauerhafte Beitragserhöhung Angebot eines niedrigeren Endalters keine Leistung, wenn der Versicherungsfall auf dem Ausschlusstatbestand beruht Beitragserhöhung L Seite 3

4 c) klinische Medizin Versicherungsmedizin persönliche Fallbeurteilung durch einen Risikobeurteilung, neutrale Begutachtung Arzt mit Diagnose und Therapie Einzelfallbetrachtung Gruppenbeurteilung Patient interessiert, gesund/beschwerdefrei zu werden. laufende Revidierung des Urteiles möglich persönlicher Kontakt des Arztes mit dem Patienten, Kenntnis aller Unterlagen klinische Statistiken anhand kleiner Zahlen Überlebensrate Versicherer interessiert, eine evtl. abweichende Lebenserwartung zu erkennen. endgültige Festlegung bei Vertragsabschluss Akten, Unterlagen (oft unvollständige Auskünfte) auf großen Zahlen beruhende Sterbewahrscheinlichkeiten Übersterblichkeit aufgabe 2 Sie sind Außendienstmitarbeiter in der PROXIMUS Lebensversicherung AG. Ihr Kunde Alfred Müller hat Sie um Rückruf gebeten. Er möchte wissen, wie seine betriebliche Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz seines Arbeitgebers geschützt ist. Ihren Unterlagen zufolge besteht für Herrn Müller je eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung und einer Unterstützungskasse. a) Beschreiben Sie Herrn Müller Aufgabe, Funktion und Finanzierung des Pensionssicherungsvereins a. G. b) Begründen Sie Herrn Müller, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen seiner beiden bestehenden betrieblichen Altersvorsorgeverträge in die Absicherung des Pensionssicherungsvereins a. G. fallen. Lösungshinweise Aufgabe 2 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 2] a) Der Pensionssicherungsverein a. G. ist eine gesetzlich verpflichtende Selbsthilfeeinrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersvorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers. Er sichert laufende Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sowie in bestimmten Fällen der Direktversicherung ab. Die Finanzierung der Insolvenzsicherung basiert auf Beiträgen von insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgebern im Umlageverfahren. b) Direktversicherung: Direktversicherungen sind nur dann insolvenzsicherungspflichtig, wenn unverfallbare Anwartschaften bestehen und das Bezugsrecht widerruflich ist oder bei unwiderruflichem Bezugsrecht die Direktversicherung beliehen oder abgetreten ist. Eine Direktversicherung auf Basis einer Entgeltumwandlung, die nach 2001 abgeschlossen wurde, ist nicht insolvenzsicherungspflichtig. (12 Punkte) Seite 4 L

5 Unterstützungskasse: Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse sind für Arbeitgeber insolvenzsicherungspflichtig. Fraglich ist bei Herrn Müller, inwiefern bereits unverfallbare Ansprüche bestehen, da der Pensionssicherungsverein a. G. nur für unverfallbare Anwartschaften und laufende Betriebsrenten aufkommt. Die Unverfallbarkeit tritt grundsätzlich dann ein, wenn der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage bereits fünf Jahre bestanden hat; Anwartschaften auf Entgeltumwandlung sind sofort gesetzlich unverfallbar. Hinweis für den Korrektor: 1 b Abs. 5 BetrAVG (12 Punkte) aufgabe 3 Sie sind Mitarbeiter der Vertragsabteilung der PROXIMUS Lebensversicherung AG. Sie sollen für die Auszubildenden eine Schulung zum Thema Dynamik abhalten. a) Stellen Sie die dynamische Erhöhung (Dynamik) in der Lebensversicherung und deren Zweck aus Sicht des Kunden dar. b) Grenzen Sie die Leistungsdynamik von der Beitragsdynamik ab. c) Erörtern Sie, inwieweit dynamische Erhöhungen von Kapitallebensversicherungen bei Versicherten mit einem hohen Lebensalter (z. B. ab dem 60. Lebensjahr) unter Renditegesichtspunkten sinnvoll sind. Lösungshinweise Aufgabe 3 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 4] a) Im Versicherungsbereich bezeichnet Dynamik die vertraglich vereinbarte regelmäßige (meist jährliche) Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ziele sind die Anpassung des Versicherungsumfanges an die vermutete Änderung des Bedarfes während der Vertragsdauer und/oder der Inflationsausgleich. Die Erhöhung erfolgt vereinbarungsgemäß entweder mit einem festen Faktor oder nach einem Index (z. B. Anpassungsfaktor der Deutschen Rentenversicherung). b) Bei der Leistungsdynamik wird die Erhöhung ausgehend von der versicherten Leistung (Versicherungssumme) berechnet. Die damit verbundene Erhöhung des Beitrages, bestimmt auf der vertraglichen Berechnungsbasis für Beiträge und Leistungen, wird in der Lebensversicherung normalerweise prozentual höher liegen als die Erhöhung der Versicherungssumme. Bei der Beitragsdynamik wird der Beitrag um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Die damit verbundene Erhöhung der versicherten Leistung wird in der Lebensversicherung normalerweise prozentual geringer ausfallen als die Erhöhung des Beitrages. L Seite 5

6 c) Die Rendite ist bei älteren bzw. alten Versicherten im Vergleich zu jungen Lebensjahren deutlich geschmälert. Jede Beitragserhöhung gilt nämlich als Neuabschluss, bei dem erneut Abschlusskosten und Verwaltungskosten fällig werden. Bei der Berechnung der Anpassung wird auch das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Erhöhung berücksichtigt. Das nun höhere Risiko führt zu einer höheren Risikoprämie, wodurch der Sparanteil der Beiträge für die dynamische Erhöhung also immer geringer wird. Ferner verbleibt bis zum Vertragsende immer weniger Restlaufzeit, wodurch die Verzinsung bzw. der Zinseszinseffekt immer geringer ausfällt. aufgabe 4 Im Sommer 2014 verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Die entsprechenden gesetzlichen Neuregelungen betreffen auch die PROXIMUS Lebensversicherung AG. Sie bereiten eine Präsentation für die Kollegen des Innendienstes vor. a) Zählen Sie vier Kernpunkte des LVRG auf und (4 Punkte) b) stellen Sie drei dieser Kernpunkte inhaltlich dar. (12 Punkte) c) Zeigen Sie eine mögliche Auswirkung auf die Produktentwicklung von Lebensversicherungen anhand eines Beispieles auf. (4 Punkte) Lösungshinweise Aufgabe 4 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 2] Begrenzung der Ausschüttung aus den Bewertungsreserven a) b) Die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wurde begrenzt. Versicherer müssen an ausscheidende Kunden nur noch die Reserven zur Hälfte auskehren, die den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigen. Das ist der Betrag, der im jeweils aktuellen Zinsumfeld erforderlich ist, um die zugesagten Leistungen zu sichern. Senkung der Garantiezinsen bzw. des Höchstrechnungszinses für Neuverträge Der Garantiezins bzw. der Höchstrechnungszins, d. h. der Wert, mit dem der gebildete Kapitalstock höchstens verzinst werden darf, wurde seit dem 1. Januar 2015 auf 1,25 % abgesenkt (Änderung des 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung). Die Neuregelung gilt nur für Neuverträge. Für die vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossenen Verträge wurde der Garantiezins nicht abgesenkt. Seite 6 L

7 gesetzliche Beschränkung von Dividendenausschüttungen an Aktionäre Kunden werden stärker an den Risikogewinnen beteiligt. Absenkung des Höchstzillmersatzes größere Kostentransparenz Ausschüttungen an die Aktionäre der Versicherungsunternehmen müssen an den Finanzierungsbedarf des Versicherungsunternehmens für die übernommenen Garantieleistungen angepasst werden. D. h., die Aktionäre erhalten je nach Finanzsituation keine oder eine nur geringe Dividende, wenn Mittel zur Sicherung der Garantien benötigt werden. Versicherungsnehmer wurden bis zum LVRG allgemein zu 75 % an den Risikoüberschüssen beteiligt. Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung ( 4 Abs. 4) wurde eine Mindestbeteiligung der Versicherten an den Überschüssen in Höhe von mindestens 90 % vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden. Der Höchstzillmersatz für Abschlusskosten, der bilanziell für die Beitragskalkulation angesetzt werden darf, wurde seit dem 1. Januar 2015 von 40 auf 25 der Beitragssumme reduziert. Das bedeutet, dass Versicherer in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur in Höhe von bis zu 25 der Beitragssumme bilanziell anrechnen können. Dadurch werden die Rückkaufswerte in den ersten Jahren erhöht. Lebensversicherungsverträge müssen seit dem 1. Januar 2015 eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung enthalten. Diese Effektivkostenquote gibt an, wie sich die Kosten auf die Rendite auswirken. Die Kennziffer bezieht alle einkalkulierten Kosten ein, also neben den laufenden auch die Abschluss- und Vertriebskosten. L Seite 7

8 Mehr Kontrollbefugnisse für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Versicherungsunternehmen müssen sich intensiver mit ihrer Risikosituation auseinandersetzen. (je 1 Punkt, max. 4 Punkte) Das neue Gesetz verpflichtet die Versicherungsunternehmen, sich mit der aktuellen Risikosituation intensiver auseinanderzusetzen. Die Versicherungsaufsicht erhält zudem erweiterte Eingriffsbefugnisse; sie kann z. B. Prognoserechnungen auch für einen längeren Betrachtungszeitraum verlangen (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 55b Satz 1 VAG). Für den Fall einer bedeutenden Verschlechterung der Eigenmittel- bzw. Finanzverhältnisse soll die BaFin künftig die Auszahlung variabler Vergütungen untersagen ( Sollregelung ). (je 4 Punkte, max. 12 Punkte) Hinweis für den Korrektor: Eine Nennung der Paragrafen ist nicht erforderlich. c) Z. B.: Produktneugestaltung, um die Ablaufleistung durch Verzicht auf einen Mindestgarantiezins attraktiver zu machen (neue Garantiemodelle, kapitalmarktnahe Produkte) Entwicklung neuer Produkte mit größerer Kostentransparenz. (4 Punkte) aufgabe 5 Die PROXIMUS Lebensversicherung AG plant die Einführung einer neuen Tarifgeneration. In diesem Zusammenhang soll eine Vielzahl von Geschäftsprozessen überarbeitet werden. Sie sind Mitglied der entsprechenden Projektgruppe. a) Beschreiben Sie, was unter dem Begriff Workflow zu verstehen ist. (10 Punkte) b) Stellen Sie vier Ziele dar, die mit einem Workflow erreicht werden sollen. (4 Punkte) c) Geben Sie sechs Ziele an, die mit der Einführung eines Workflow-Managements verfolgt werden. Lösungshinweise Aufgabe 5 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 5] a) Es handelt sich um eine Beschreibung eines arbeitsteiligen, meist wiederkehrenden Geschäftsprozesses, der aus einzelnen Tätigkeiten aufgebaut ist Durch den Workflow werden die Aufgaben, Verarbeitungseinheiten sowie deren Beziehungsgeflecht innerhalb eines Prozesses (z. B. Arbeitsablauf und Datenfluss) festgelegt. Hierbei bestimmt der Workflow die operative Ebene so genau, dass die folgenden Tätigkeiten durch den Ausgang der jeweils vorangehenden Tätigkeit bestimmt sind. Er hat damit einen beschriebenen Anfang, einen genau organisierten Ablauf und ein genau beschriebenes Ende. (10 Punkte) Seite 8 L

9 b) Z. B.: Die Kundenzufriedenheit soll erhöht werden. Die Kosten sollen gesenkt werden. Die Einführung von neuen Produkten soll beschleunigt werden. Die Mitarbeiterzufriedenheit soll erhöht werden. Die Bearbeitungszeiten sollen verkürzt werden. (4 Punkte) c) Z. B.: verbesserte Anpassungen bei notwendigen Veränderungen klare Zuordnung von Ressourcen Erhöhung der Überschaubarkeit von Tätigkeiten Dokumentation von Entscheidungen Erfassung von Bearbeitungszeiten Erhöhung der Qualität von Arbeitsprozessen Vereinheitlichung von Arbeitsprozessen verbesserte Informationsverfügbarkeit für alle Beteiligten L Seite 9

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