Betriebliche Altersversorgung
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- Franziska Kästner
- vor 6 Jahren
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1 Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und freie Mitarbeiter) Arbeitgeber Mindestens ein biometrisches Risiko (Alter, Tod, Invalidität) Bei Eintritt des Risikos und nach Erfüllung der Voraussetzungen Der Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar über Dritte Durch (lebenslange) Rente, Auszahlplan, ein- oder mehrmalige Kapialzahlungen 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 1
2 Die Beteiligten Arbeitnehmer Staat Arbeitgeber Begünstigter aus der Versorgungszusage Ggf. Finanzierung des Auswandes durch Entgeltumwandlung Förderung durch Steuerund Sozialabgabenersparnisse Erteilung einer Versorgungszusage Zahlung von Beiträgen 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
3 Grundsätzliche Formen der Zusage Leistungszusage Beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung Arbeitgeber verspricht eine bestimmte Leistung z.b. einen Festbetrag oder einen bestimmten Satz des Gehalts Arbeitgeber benennt seinen Aufwand und errechnet hieraus die Leistung der Aufwand kann z.b. prozentual vom Gehalt oder ein Festbetrag sein Arbeitgeber benennt seinen Aufwand und garantiert zum Altersbeginn die eingezahlten Beiträge zzgl. Erträge abzgl. Risikokosten 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 3
4 Grundsätzliche Formen der Finanzierung Arbeitgeberfinanziert: Arbeitgeber zahlt Beiträge zusätzlich zum Gehalt Arbeitnehmerfinanziert / Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer verzichtet auf Gehaltsbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersversorgung Auf die Entgeltumwandlung hat der Mitarbeiter regelmäßig ein Anrecht 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 4
5 Recht auf Entgeltumwandlung 1a BetrAVG Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Aber: Eine Entgeltumwandlung von tariflich vereinbartem Entgelt ist nur möglich, wenn der Tarifvertrag dieses ermöglicht Wolters Kluwer Deutschland / Seite 5
6 Unmittelbare Zusage Direktzusage, Pensionszusage Arbeitgeber Zusage Arbeitnehmer Der Arbeitgeber erteilt die Zusage und erfüllt diese selbst. Ob und inwieweit er sich zur Erfüllung des Versorgungsversprechens separate Rückdeckungsmittel, z.b. einen Versicherer, anschafft, obliegt allein seiner Entscheidung Wolters Kluwer Deutschland / Seite 6
7 Mittelbare Durchführungswege Arbeitgeber Zusage Arbeitnehmer Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Der Arbeitgeber erteilt die Zusage und beauftragt einen Dritten mit der Durchführung. Der Durchführende erhält vom Arbeitgeber die notwendigen Mittel in Form von einmaligen oder laufenden Beiträgen Wolters Kluwer Deutschland / Seite 7
8 Behandlung der Aufwendungen beim Arbeitnehmer Einkommensteuer Sozialabgaben Pensionszusage in beliebiger Höhe steuerfrei, da kein lohnsteuerlicher Zufluss vorliegt Arbeitgeberfinanziert: in beliebiger Höhe sozialabgabenfrei Entgeltumwandlung: bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (BBG) sozialabgabenfrei Unterstützungskasse In beliebiger Höhe steuerfrei, da kein direkter Rechtsanspruch auf die Leistung besteht Arbeitgeberfinanziert: in beliebiger Höhe sozialabgabenfrei Entgeltumwandlung: bis zu 4 % der BBG sozialabgabenfrei 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 8
9 Behandlung der Aufwendungen beim Arbeitnehmer Einkommensteuer Sozialabgaben Direktversicherung, Pensionskasse Pensionsfonds bis zu 4 % der BBG steuerfrei ( 3 Nr. 63 EStG) Weitere EUR p.a. steuerfrei, wenn keine Beiträge nach 40b EStG a.f. pauschal besteuert werden Alternative: Förderung nach 10a EStG ( Riester-Förderung ) bis zu 4 % der BBG sozialabgabenfrei Aber: bei Riester-Förderung sozialabgabenpflichtig 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 9
10 Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer Einkommensteuer Sozialabgaben Pensionszusage Unterstützungskasse Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 EStG) ggf. Versorgungsfreibetrag Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Volle Besteuerung als Sonstige Einkünfte ( 22 Nr. 5 EStG) Voller Beitragssatz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sofern dort versichert Einmalzahlungen werden zur Verbeitragung fiktiv auf 120 Monate verteilt. Bitte beachten Sie: Dies gilt auch für privat eingezahlte Beiträge z.b. in eine (ehemalige) Direktversicherung 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 10
11 Direktzusage Vorteile: Zusage hoher Beträge möglich Große Flexibilität in der Beitragshöhe Freie Wahl der Rückdeckung, z.b. Versicherung, Investmentfonds Insolvenzsicherung durch Pensions-Sicherungs- Verein (PSV) Nachteile: Etwas höherer Verwaltungsaufwand Pensionsrückstellungen belasten ggf. das Bilanzbild (nach BilMoG ggf. nur noch in Höhe der Unterdeckung) Langfristige Bildung steuerlich wirksamer Pensionsrückstellungen Fazit: Die Direktzusage eignet sich besonders für höhere flexible Aufwendungen, z.b. Tantiemeumwandlungen unternehmensspezifische flexible Versorgungszusagen Wolters Kluwer Deutschland / Seite 11
12 Unterstützungskasse Vorteile: Unbegrenzter Gehaltsverzicht möglich Geringer Verwaltungsaufwand Insolvenzschutz durch PSV Zusage eines einmaligen / mehrmaligen Kapitalbetrages Mit Versicherungsrückdeckung: Geringes Risiko durch kongruente Rückdeckung Keine oder geringe Bilanzberührung Nur laufende Aufwendungen Beschränkte Leistungshöhe Bei pauschaler Dotierung: Nachteile: Absehbare Nachzahlungspflicht des ArbG Pensionsrückstellungen belasten ggf. das Bilanzbild Gutachterkosten Teilweise hohe Verwaltungs-gebühren Fazit: Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für höhere gleichbleibende Aufwendungen Wolters Kluwer Deutschland / Seite 12
13 Direktversicherung & Pensionskasse Vorteile: Erfüllt Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Insolvenzsicherung durch unwiderrufliches Bezugsrecht Geringer Verwaltungsaufwand Nachteile: Steuerliche Förderung nur im Rahmen der Grenzen der 3 Nr. 63 und 10a EStG Leistung nur als Rente möglich Übertragung bei Wechsel des ArbG möglich Fazit: Die Direktversicherung/Pensionskasse eignen sich besonders für einfache und anspruchslose Versorgungsordnungen Entgeltumwandlung für untere und mittlere Einkommensgruppen 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 13
14 Pensionsfonds Vorteile: Erfüllt Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Insolvenzsicherung durch PSV Geringer Verwaltungsaufwand Übertragung bei Wechsel des ArbG möglich Höhere Renditechancen durch freiere Kapitalanlage Für Auslagerung von Direktzusagen geeignet Nachteile: Höheres Nachschussrisiko bei Unterdeckung Steuerliche Förderung nur im Rahmen der Grenzen der 3 Nr. 63 und 10a EStG Auszahlung gleichbleibender Zahlungen (Rente oder Auszahlplan) PSV-Beiträge Fazit: Der Pensionsfonds eignet sich für die Auslagerung von Direktzusagen Wolters Kluwer Deutschland / Seite 14
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