So fördert der Staat die Altersvorsorge

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1 So fördert der Staat die Altersvorsorge Wissen bringt bares Geld 98

2 f g h Mit der Rentenreform 2001 wollte der Staat neben der Privatvorsorge vor allem die betriebliche Altersvorsorge stärken, die in den letzten Jahren mehr und mehr ins Hintertreffen geraten war wurden anschließend die steuerlichen Rahmenbedingungen für alle Durchführungswege im Bereich der Entgeltumwandlung harmonisiert. Das soll dafür sorgen, dass die sogenannte zweite Säule der Altersvorsorge gestärkt wird und die betriebliche Altersvorsorge den Ruf verliert, lediglich ein Privileg für gut verdienende Arbeitnehmer in Großbetrieben zu sein. 2 99

3 h So fördert der Staat die Altersvorsorge Entgeltumwandlung ist oft lukrativer als private Altersvorsorge auf eigene Faust Betriebsrente statt Gehaltserhöhung das spart Beiträge und Steuern Für frischen Wind sorgt dabei zweifelsohne vor allem das 2001 eingeführte Recht auf Entgeltumwandlung (> Seite 35). Aber schon vor Verabschiedung der Reform waren zwei Drittel aller Unternehmen gern bereit gewesen, eine betriebliche Altersversorgung einzuführen, wenn Mitarbeiter die Beiträge dafür überwiegend selbst aufgebracht hätten so eine Umfrage des Betriebsrentenexperten Höfer-Vorsorge-Management Ende der neunziger Jahre. Doch auch Arbeitnehmern kann die Entgeltumwandlung weit mehr bringen als eine Privatvorsorge auf eigene Faust: Schließlich schießt der Staat je nach Einkommen und Förderweg 30 bis 60 Prozent des Sparbeitrags aus dem Steuersäckel zu. Den besten Schnitt machen Mitarbeiter allerdings, wenn sie zu einem kleinen Trick greifen und sich anstelle der nächsten Gehaltserhöhung von ihrem Arbeitgeber erstmals eine Betriebsrente zusagen lassen. Denn in diesem Fall gilt die Betriebsrente als arbeitgeberfinanziert. Dadurch winken nicht nur Steuervorteile. Vielmehr bleiben die Beiträge für die Altersvorsorge in der Ansparphase auch komplett sozialabgabenfrei. Das kann ein Plus für beide Seiten sein. Denn von niedrigeren Sozialabgaben profitiert das Unternehmen ebenso. 100

4 f g h Förderung bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten Gleichgültig ob der Betrieb seinen Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt spendiert oder ob die Mitarbeiter die Beiträge aus Entgeltumwandlung aufbringen der Aufwand dafür gilt in beiden Fällen als Betriebsausgabe, die steuerlich gewinnmindernd geltend gemacht werden kann. In welcher Höhe der Fiskus das Ganze mit Steuervorteilen fördert, hängt vom gewählten Durchführungsweg ab. Und dauerhaft sozialabgabenfrei bleibt der Aufwand für die Betriebsrente nur, wenn allein der Arbeitgeber die Beiträge finanziert. 2 Die größte Gestaltungsfreiheit haben Unternehmen bei Direktzusagen (> Seite 50) oder Unterstützungskassen (> Seite 51). Hier bleibt der Versorgungsaufwand des Arbeitgebers in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Bei der Pensionskasse (> Seite 57), dem Pensionsfonds (> Seite 61) oder neuen, ab 2005 abgeschlossenen Direktversicherungen ist die Höhe der steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitgeberleistungen dagegen begrenzt. Je Arbeitnehmer sind Einzahlungen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung begünstigt. Das entspricht im Jahr 2007 einer Arbeitgeberleistung von maximal Euro pro Mitarbeiter. Ist die Firma in der Lage, mehr Geld für die Altersversorgung bereitzustellen, können weitere Euro steuerfrei Bei Direktzusagen haben Arbeitgeber große Gestaltungsfreiheit 101

5 h So fördert der Staat die Altersvorsorge eingezahlt werden vorausgesetzt es wird keine pauschalversteuerte Direktversicherungs- oder Pensionskassenzusage aus früheren Jahren fortgeführt. Der Zusatzbeitrag ist allerdings nur steuer-, aber nicht abgabenfrei. Pauschal versteuerte Direktversicherungen können weiter fortgeführt werden Bei Direktversicherungen (> Seite 54), die bis Ende 2004 erstmals zugesagt wurden, kann der betriebliche Versorgungsaufwand auch weiterhin bis zum Höchstsatz von Euro mit einer Pauschalsteuer gefördert werden. Bis zu dieser Höhe bleiben Arbeitgeberbeiträge auch abgabenfrei. Sind mehrere Mitarbeiter eines Betriebs gemeinsam in einem Gruppenvertrag versichert, dürfen für einzelne Mitarbeiter sogar bis zu Euro aufgewandt werden sofern die durchschnittlichen Zahlungen für alle begünstigten Arbeitnehmer den Höchstwert von Euro pro Kopf nicht überschreiten. Völlig steuerfrei ist der Versorgungsaufwand allerdings nicht. Der Betrieb muss für Beiträge zu solchen Direktversicherungen alter Prägung zusätzlich eine 20-prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abführen wobei diese Kosten ebenfalls zu den Betriebsausgaben zählen. Förderung bei Entgeltumwandlung Verzichten Mitarbeiter zugunsten einer späteren Betriebsrente auf Teile ihres Gehalts, haben sie hier nicht nur die Wahl zwischen fünf unterschiedlichen Durchführungswegen. Sie können 102

6 f g h zusätzlich auch noch zwischen verschiedenen Förderwegen wählen, die zum Teil miteinander kombinierbar sind: P die steuerfreie Entgeltumwandlung, P die Riester-Förderung, P die neue Rürup-Förderung oder beim Fortführen von Altverträgen P die pauschalversteuerte Entgeltumwandlung. Das alles klingt zunächst kompliziert. Doch die Entscheidung lässt sich vergleichsweise einfach treffen, wenn dabei der optimale Förderweg genau ausgelotet wird. Denn jedes Fördermodell bietet andere Vorteile. Sofern der jeweilige Tarifvertrag die Auswahl nicht von vornherein begrenzt, sollten Arbeitnehmer daher genau prüfen, welche Förderung in ihrem persönlichen Fall günstiger ist. 2 Steuerfreie Bruttolohnumwandlung Verzichten Arbeitnehmer zugunsten einer Betriebsrente auf die Auszahlung eines Teils ihres Gehalts, können sie ihr Recht auf Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) voll ausschöpfen und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf das Betriebsrentenkonto fließen lassen. Das sind 2007 immerhin bis zu Euro. Der Clou dabei: Jeder Euro, den sich Mitarbeiter nicht auszahlen, sondern für den Ruhestand gutschreiben lassen, bleibt zunächst steuer- und bis Ende 2008 auch sozialabgabenfrei. Erst wenn das Geld später als Rente Brutto für netto vorsorgen Entgeltumwandlung mit der Eichel-Förderung 103

7 h So fördert der Staat die Altersvorsorge zurückfließt, will auch das Finanzamt davon etwas abhaben. Dann sind Steuern und bei gesetzlich Krankenversicherten auch Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge (rund 16 Prozent) auf die Betriebsrente fällig. Neue Betriebsrenten können sogar aufgestockt werden Falls die Betriebsrente erstmals im Jahr 2005 oder später zugesagt wurde und Arbeitgeber sowie der Tarifvertrag es zulassen, können sogar weitere Euro steuerfrei auf das Betriebsrentenkonto fließen. So sieht es jedenfalls das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vor, das 2005 in Kraft trat. Beim Aufstocken der Förderhöhe für die steuerfreie Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) spielten die Sozialversicherungsträger allerdings nicht mit. Deshalb ist der neue zusätzliche Festbetrag von Euro zwar steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei. Außerdem können ihn nur Arbeitnehmer nutzen, die keine pauschal versteuerte Betriebsrente (> Seite 129) aus früheren Jahren mehr fortführen. Ein Großteil des Versorgungsaufwands wird durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert Die steuerfreie Entgeltumwandlung verspricht den meisten Arbeitnehmern ein gutes Geschäft, da ihre Steuerlast im Alter trotz Besteuerung der gesetzlichen Rente seit 2005 meist niedriger ausfällt als in der Berufsphase. Weiteres Plus: Ein Großteil des Vorsorgeaufwands wird in der Ansparphase aus der Ersparnis bei den Steuern und Sozialabgaben finanziert. Netto fällt der Gehaltsverzicht daher kaum ins Gewicht. 104

8 f g h Wandelt ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Jahresgehalt von Euro einen Betrag von Euro steuerfrei in eine Betriebsrente um, würde er rund 837,34 Euro an Steuern und Sozialabgaben sparen. Er müsste daher lediglich auf 737,66 Euro Nettogehalt im Jahr verzichten, um volle Euro auf das Betriebsrentenkonto einzuzahlen. Bei Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung betrug der Zuschuss vom Staat dagegen maximal 488,47 Euro (114 Euro Zulage plus 374,47 Euro Steuerersparnis). Dadurch wäre der Nettogehaltsverzicht immerhin 1.086,53 Euro d. h. rund 348,87 Euro höher als bei der steuer- und sozialabgabenfreien Umwandlung. Noch deutlicher wird der Vorteil der steuerfreien Gehaltsumwandlung, wenn statt der Euro bereits in diesem Jahr Euro auf das Betriebsrentenkonto fließen. Wer so viel für die Altersvorsorge opfern kann und will, spart auch als Durchschnittsverdiener rund Euro Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer aus dem zuvor genannten Beispiel müsste daher centgenau gerechnet nur 1.014,80 Euro im Jahr aus eigener Tasche opfern, um mehr als den doppelten Betrag zinsbringend für die Betriebsrente anzulegen. 2 Allein die Abgabenersparnisse machen diese Form der Gehaltsumwandlung äußerst lukrativ. Wenn das Geld dann noch in ein leistungsstarkes Versorgungswerk fließt, kann die sogenannte Eichel-Förderung oft mehr als die staatlich gestützte Privatvorsorge oder andere betriebliche Fördervarianten bringen. Steuerfreie Entgeltumwandlung kann mehr bringen als die staatlich geförderte Privatvorsorge 105

9 h So fördert der Staat die Altersvorsorge Wichtig: Für gesetzlich Krankenversicherte bringt die Betriebsrente derzeit jedoch einen gravierenden Nachteil mit sich: Die spätere Auszahlung ist seit Verabschiedung des Modernisierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Modernisierungsgesetz) Ende 2003 in voller Höhe sozialabgabenpflichtig. Das heißt: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf seine Betriebsrente zahlen und zwar den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Derzeit sind das insgesamt rund 16,2 Prozent. Private Riester-Renten bleiben dagegen bislang sozialabgabenfrei. Ob diese Ungleichbehandlung von Dauer ist, ist allerdings fraglich. Doch für Durchschnittsverdiener ist die private Riester-Rente nach geltendem Recht deshalb netto günstiger. Pro und Kontra der Abgabenbelastung im Rentenalter sollten in jedem Einzelfall vor Abschluss einer Entgeltumwandlung geprüft werden. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen bei Entgeltumwandlung drauf Bei steuerfreier Entgeltumwandlung können allerdings weit höhere Beiträge auf das Betriebsrentenkonto fließen als bei jedem anderen Förderweg. Denn der Höchstbetrag steigt von Jahr zu Jahr, weil sich auch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nach oben verschiebt. Wer wirklich etwas für seine zusätzliche Altersvorsorge tun will, hat bei Eichel-Förderung daher deutlich bessere Möglichkeiten als bei Nutzung der Riester-Zulage. Das gilt zumindest für die Jahre bis 2008, da die Riester-Förderung erst dann ihre Endstufe erreicht. 106

10 f g h Einziger Wermutstropfen: Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge für die Entgeltumwandlung war dem Gesetzgeber angesichts chronisch defizitärer Kassenlage der Krankenund Rentenversicherungsträger von vornherein ein Dorn im Auge. Deshalb sieht das Altersvermögensgesetz (AVmG) vor, sie ab 2009 wieder abzuschaffen. Der Sozialbeirat der Bundesregierung sowie die Gewerkschaften, die Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersversorgung (aba) und andere machen sich derzeit allerdings für eine Beibehaltung der Abgabenfreiheit in der Ansparphase stark. Denn da Betriebsrenten mittlerweile in der Auszahlphase mit dem vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung belastet sind, wäre bei Wegfall der Abgabenfreiheit in der Ansparphase eine Doppelverbeitragung die Folge, weil sowohl die Beiträge als auch die Rente belastet werden. Das ist zwar rechtlich zulässig, würde die Entgeltumwandlung aber gerade für Gering- oder Durchschnittsverdiener völlig unattraktiv machen. Für sie wäre die private Riester-Rente dann ganz eindeutig das bessere Vorsorgemodell. Die Regierung will ihre 2001 beschlossene Regelung daher noch einmal überdenken. Eine Entscheidung ist jedoch frühestens Ende 2007 oder sogar erst 2008 zu erwarten. Ob die Sozialversicherungsfreiheit ab 2009 entfällt, entscheidet sich in Was wird gefördert? Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist im Grunde genommen bei allen Durchführungs 107

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