Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern GmbH

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1 Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern GmbH Priemern Nr Bretsch / Verwaltung / Verbundsleiter Jugendhilfe 0171/ aholzhaus@mdlv.paritaet.org Leistungsbeschreibung Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Träger - Verbundsstruktur... 4 Angebotsbereich... 5 Zielgruppe... 6 Aufnahme... 6 Hausordnung... 6 Betreuung... 7 Personal... 7 Betreuungsaufgaben... 8 Betreungsphasen... 9 Phase I... 9 Phase II... 9 Phase III... 9 Organisation Ansprechpartner Leistungsentgelt Kooperationspartner Sonderaufwendungen Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung Hilfeplanung Erziehungsplanung Dokumentation Konzeptentwicklung Supervision Fallbesprechungen, Teamberatungen Fortbildung Geschäfts- und Jahresbericht

3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Partner in der Jugendhilfe, seit eineinhalb Jahrzehnten ist das Sozialtherapeutische Zentrum Gut Priemern als leistungsfähiger Träger von stationärer Jugendhilfe auf dem Markt. Im Haus Eichengrund Walsleben widmen wir uns der Arbeit mit männlichen sozial- und deliktgefährdeten Jugendlichen. Dafür bieten wir 12 Wohn- und Betreuungsplätze an. Das Haus Altmärkische Höhe hält ein Wohn- und Betreuungsangebot für 12 Mädchen mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf vor. Im Juli 2011 haben wir das Gartenhaus eröffnet, eine Kleinstwohngruppe für junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Die uns anvertrauten Jugendlichen werden von SozialpädagogInnen, ArbeitstherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und PsychologInnen betreut. Ergänzend und in Fortschreibung der bisherigen Arbeit unter stationären Bedingungen bietet unsere Gesellschaft auf der Grundlage der hiermit vorliegenden Leistungsbeschreibung ein Angebot für Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene an. In von uns angemieteten Wohnungen soll betroffenen Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, ambulant betreut Eigenständigkeit in Wohnen, Versorgung und sozialen Kompetenzen zu erwerben. Wir betreuen die Jugendlichen über einen ambulanten Dienst mit qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern der Jugendhilfseinrichtung unserer Gesellschaft und hoffen auf reges Interesse für dieses Angebot. Lenz Gut Priemern, den 24.Juni 2011 Geschäftsführer 3

4 1. Träger - Verbundsstruktur Die Sozialtherapeutische Zentrum Gut Priemern ggmbh besteht als gemeinnütziges Unternehmen seit Die Angebote des STZ umfassen ein Wohnheim für seelisch Behinderte infolge Sucht mit dazugehörigen Wohngruppen zur Verselbstständigung, verschiedene regionale Beschäftigungsprojekte mit dem Schwerpunkt Jugendliche, sowie dem Jugendhilfebereich, welcher aus zwei Intensivwohngruppen der Jugendhilfe jeweils für Jungen und Mädchen, einer Kleinstgruppe für junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und mit dazugehörigem Betreutem Wohnen zur Verselbstständigung besteht. Sozialtherapeutische Zentrum Gut Priemern ggmbh Suchthilfe mit 4 Bereichen Beschäftigungsprojekte mit dem Schwerpunkt Jugendliche Jugendhilfe Haus Eichengrund Walsleben Intensivwohngruppe für sozial- und deliktgefährdete männliche Jugendliche und junge Erwachsene Gartenhaus Priemern Wohngruppe für junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen Haus Altmärkische Höhe Lückstedt Intensivwohngruppe für Mädchen mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene 4

5 Das Haus Eichengrund in Walsleben Intensivwohngruppe für sozial und deliktgefährdete männliche Jugendliche und junge Erwachsene - hält 12 Plätze für stationäre Jugendhilfe und Untersuchungshaftvermeidung vor. Das Haus Altmärkische Höhe in Lückstedt Intensivwohngruppe für Mädchen mit besonderem sozialpädagogischen Bedarf hält ebenfalls 12 Plätze für stationäre Jugendhilfe und Untersuchungshaftvermeidung vor. Das Gartenhaus in Priemern Kleinstwohngruppe für junge Menschen mit seelischer Beeinträchtigung hält 5 Plätze für stationäre Jugendhilfe vor. Das Aufnahmealter in diesen Wohngruppen liegt zwischen 12 und 17 Jahren. Die uns anvertrauten Jugendlichen werden von SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, ArbeitstherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und RehabilitationspsychologInnen betreut. Sie besuchen verschiedene Bildungsmaßnahmen in der Umgebung oder nehmen an der von uns angebotenen Arbeitstherapie auf dem jeweiligen Gelände oder den Liegenschaften des Gutes teil. Das Ambulant betreute Wohnen versteht sich als notwendige Ergänzung des Gesamtangebotes der Jugendhilfe im Sozialtherapeutischen Zentrum Gut Priemern ggmbh. Es befindet sich räumlich ausgelagert in Zwei- und Dreiraumwohnungen in den nahegelegenen Gemeinden und Städten des Landkreises. 2. Angebotsbereich Die Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt auf Grundlage der 27 ff - SGB VIII (Hilfe zur Erziehung). Weiterhin entscheidend sind die 34 (Heimerziehung, sonstige Wohnformen), 35 (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und der 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) des SGB VIII. Die Jugendlichen werden in Zwei und Dreiraumwohnungen betreut, in der jeweils zwei Jungen oder Mädchen zusammen leben. Dabei erfolgt die Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal und durch unsere Psychologinnen. 5

6 3. Zielgruppe Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und junge Erwachsene, die in einer weiterführenden Wohnform betreut werden und zu einem selbstständigen Leben befähigt und angeleitet werden sollen. Die zu betreuenden Jugendlichen kommen zum einen unseren Wohngruppen des Jugendhilfeverbundes des Sozialtherapeutischen Zentrums und zum anderen von anderen Jugendhilfeeinrichtungen Aufnahme Die Aufnahme in das Betreute Wohnen erfolgt nach vorheriger Vorstellung des Falls innerhalb des pädagogischen Teams der jeweiligen Wohngruppe. Im Falle eines weiblichen Jugendlichen ist also zum Beispiel das Haus Altmärkische Höhe federführend. Es müssen für diese Aufnahme folgende Kriterien erfüllt sein: Straffreiheit seit 6 Monaten Pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch in den letzten 6 Monaten Der oder die Jugendliche kann selbstständig pünktlich aufstehen Kein Drogenkonsum Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes Nach der Erfüllung dieser Kriterien kann ein Jugendlicher aufgenommen werden. Sollte deutlich werden, dass der Jugendliche mit dieser Wohnform noch überfordert ist, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Rück- oder Überführung in eine der Wohngruppen möglich ist Hausordnung In den Wohnungen des Betreuten Wohnens wird es neben der bestehenden Hausordnung des Wohnungsbetreibers auch eine interne Hausordnung geben, an welche sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen halten müssen und zu deren Einhaltung sie sich per Unterschrift verpflichten. Bei Verstößen wird es ein Abmahnungsverfahren geben, was bei Wiederholung auch zu einer Einstellung der Hilfe führen kann. 6

7 4. Betreuung 4.1. Personal Die Betreuung erfolgt in weiten Teilen durch eine pädagogische Bezugsperson, welche die verschiedenen Betreuungsaufgaben übernimmt. Bei verschiedenen spezifischen Aufgaben werden die bestehenden Personalressourcen des Jugendhilfeverbundes genutzt. Das Betreuungsschlüssel für das Ambulant betreute Wohnen beträgt 1:3. Die personellen Qualitätsstandards werden durch Personal mit: Kompetenz im Bereich Sozialpädagogik/ Heimerziehung Kompetenz in Begleitung und Gestaltung des Alltags Entwicklung von Kontinuität, auftragsbezogene Kompetenz Verantwortungsbewußtsein für die anvertrauten jungen Menschen Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz Bereitschaft zur ständigen Reflexion, Weiterentwicklung der Konzeption und Weiterbildung Qualitäts-, Leistungs- und Kostenbewußtsein erfüllt. 7

8 4.2. Betreuungsaufgaben Die pädagogische, soziale und psychologische Betreuung soll gewährleisten, dass der Jugendliche befähigt wird, ein selbstbestimmtes Leben ohne Drogen und Delinquenz zu führen. Dabei gibt es verschiedene Betreuungsbereiche, die zu beachten und zu bewältigen sind. Soziale und Therapeutische Einzelfallhilfe Krisen- und Konfliktbewältigung bei aktuellen und Aufarbeitung bei vergangenen Problemen Schaffung von Lösungsstrategien Schule und Ausbildung Motivation zum regelmäßigen und ordnungsgemäßen Schul- und Ausbildungsbesuch Hilfe und Unterstützung bei der Berufswahl Gemeinsame Besuche des Berufsberatungszentrums und der Agentur für Arbeit Unterstützung bei Gesprächen innerhalb der Schule oder der Ausbildung Gemeinsame Aufarbeitung von Wissenslücken Haushaltsführung Beratung und Anleitung in Ernährungsfragen Befähigung zum selbstständigen Einkauf und Umgang mit Haushaltsgeld Befähigung zum eigenständigen Erledigen von Haushaltsaufgaben, wie Reinigen der Wohnräume, Wäsche waschen, Aufräumen, kleinere Reparaturen und Zubereiten von Mahlzeiten Freizeitverhalten Förderung individueller Kreativität und Entfaltung eigener Fähigkeiten Befähigung zu einem ausgeglichen Tagesablauf Selbstständige und sinnvolle Freizeitgestaltung Förderung und Unterstützung von Teilnahme an Vereinsgeschehen Umgang mit Behörden Vermittlung von Verständnis und Toleranz für öffentliche Einrichtungen Hilfe bei der Stellung von Anträgen und Beratung bei Behördengängen Bewerbertraining Elternarbeit Begleitung im Umgang mit dem Elternhaus Strategieentwicklung zur Konfliktlösung und Konfliktaufarbeitung Regelmäßige Elterngespräche 8

9 4.3. Betreuungsphasen Das Betreute Wohnen gliedert sich in 3 Phasen der Betreuung, welche sich im Grad der Selbstständigkeit des zu betreuenden Jugendlichen unterscheiden. Nach dem Erreichen der 3. Phase der Betreuung kann mit dem zuständigen Jugendamt geprüft werden, ob eine Entlassung des betreffenden Jugendlichen in einen eigenen Wohnraum ohne weitere Betreuung möglich ist Phase I Der Jugendliche wird zu allen Gesprächen und Behördengängen begleitet. Es erfolgt eine intensive Betreuung bei Schul- und Ausbildungsfragen. Einkauf und Organisation des Haushaltes erfolgen gemeinsam. Der Jugendliche nimmt an der Freizeitgestaltung der jeweiligen Wohngruppe teil. Intensive Elternarbeit wird geleistet Phase II Ausbildungsfragen und Behördengänge werden mit dem Jugendlichen besprochen und vorbereitet. Eine Begleitung erfolgt auf Wunsch des Jugendlichen. Einkauf und Verwaltung des Haushaltsbudgets bewältigt der Jugendliche selbstständig. Die Freizeitgestaltung wird unterstützt, erfolgt aber selbstständig. Dem Jugendlichen wird die Teilnahme an speziellen Aktivitäten der Wohngruppen angeboten. Die Gespräche mit den Eltern erfolgen weiterhin in regelmäßigen Abständen Phase III Ausbildungsfragen und Behördengänge werden im Bedarfsfall mit dem Jugendlichen besprochen und vorbereitet. Das Haushaltsbudget wird wöchentlich an den Jugendlichen ausgegeben. Fragen, die sich im täglichen Leben stellen und Konflikte werden besprochen und Lösungsstrategien gesucht. Die Eltern können sich bei Gesprächsbedarf an die Pädagogen wenden. Die Betreuung umfasst durchschnittlich 13 Wochenstunden durch eine pädagogische Fachkraft. Sollte ein höherer Betreuungsaufwand notwendig werden, so werden die zusätzlich zu leistenden Stunden über Fachleistungsstunden abgerechnet. Desweiteren werden auch psychologische Betreuungszeiten mit der mit dem Jugendamt vereinbarten Fachleistungsstunde in Rechnung gestellt. Dieser zusätzlichen Betreuungsbedarf wird mit dem zuständigen Jugendamt im Einzelnen und unmittelbar ermittelt. Die Betreuung endet mit der Einstellung der Hilfe. Ziel ist es den Jugendlichen am Ende der Betreuung nach etwa 12 Monaten - in einen eigenen Wohnraum zu entlassen und ihn zu befähigt zu haben, sein Leben selbstständig zu bewältigen. Das Betreute Wohnen begreift sich als Nachbetreuung für verschiedene Jugendhilfeeinrichtungen und im speziellen für die Einrichtungen des Sozialtherapeutischen Zentrums Gut Priemern ggmbh. 9

10 5. Organisation 5.1. Ansprechpartner Geschäftsführer: Verbundsleiter Jugendhilfe: Uwe Lenz, Priemern Nr. 2, Bretsch, Tel / Andreas Holzhaus, Priemern Nr.2, Bretsch, Tel / oder 0171/ Leistungsentgelt Berechnung erfolgt nach dem vorliegenden Entgelt, welches u.a. die Kosten für Miete, Nebenkosten und Verpflegung enthält Kooperationspartner Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst der Jugendämter Jugendgerichtshilfe BewährungshelferInnen Beratungsstellen (Suchtberatung, Pro Familia, etc.) Psychiatrische Fachkrankenhäuser SchulleiterInnen und LehrerInnen DAG und Jugendwerkstatt Hindenburg als Bildungsträger Sozialpsychiatrischer Dienst Jugendberatung der Polizei gesetzliche BetreuerInnen Haus- und FachärztInnen Eltern, Vormund Wohnungsgesellschaften 5.4. Sonderaufwendungen Taschengeld Schul- und Klassenfahrten Familienheimfahrten Aufwendungen für eine Brille Beiträge für Vereine Fahrten und andere Kosten im Rahmen der Bewerbung, die nicht das Arbeitsamt übernimmt 10

11 6. Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung 6.1. Hilfeplanung in der Regel halbjährlich individuell und kurzfristig bei Krisensituationen Das Gespräch wird durch die BezugserzieherIn mit dem jungen Menschen vorbereitet, um ihm Sicherheit zu geben und um ihn zu befähigen, seine Bedürfnisse und Zielstellungen zu benennen. Die Hilfeplangespräche sollten im Wechsel im zuständigen Jugendamt und in der Einrichtung stattfinden. Die Hilfeplanung enthält Teilziele unter Berücksichtigung der Gesamtziele. Die einzelnen Teilschritte werden festgehalten und Verantwortlichkeiten benannt. Was soll in welchem Zeitraum von wem geleistet, erreicht werden? Die Wahl der Methoden wird dokumentiert Erziehungsplanung im Team als Fallbesprechung kontinuierliche Überprüfung des Betreuungsbedarfs (alle 2 Monate) gemeinsame Festlegungen zwischen Jugendlichen und ErzieherInnen Die Mitwirkung/ Einbindung externer Helfersysteme wird geplant und der gezielte Informationsaustausch sichergestellt Dokumentation Die Dokumentation dient der Sicherstellung und Verfügbarkeit von gültigen Dokumenten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Dazu gibt es: Gesprächsprotokolle zwischen Erzieher und Jugendlichem Schriftliche Festlegungen mit Terminen und Überprüfungen Teamprotokolle der Fallbesprechungen im Rahmen des wöchentlichen Team Hilfeplanprotokolle Entwicklungsberichte Gutachten, Stellungnahmen von Schulen 6.4. Konzeptentwicklung Die Konzeptentwicklung umfaßt die Zielstellung der Fortschreibung im Sinne der Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts. Die Konzeptentwicklung basiert auf einer systematischen Analyse der Arbeit, der Erfassung des Bedarfs, extern durch Befragung der Jugendämter und intern durch Auswertung entwicklungsbezogener Daten. Alle Mitarbeiter sind an der Konzeptentwicklung beteiligt. 11

12 6.5. Supervision Supervision durch einrichtungsunabhängige externe Supervisor/innen Regelmäßige Team- und Fallsupervision Einzelsupervision bei Bedarf 6.6. Fallbesprechungen, Teamberatungen Eine regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit erfolgt im Team. Die Umsetzung der pädagogischen Ziele wird bewertet und der Einfluß von Störfaktoren auf den Erziehungsprozeß wird analysiert. Die Reflexion berücksichtigt folgende Aspekte: Verwirklichung des Betreuungskonzeptes Realisierung der Erziehungsplanung Kontaktgestaltung zwischen den am Erziehungsprozeß Beteiligten Organisation und Rahmenbedingungen 6.7. Fortbildung Der Fortbildungsbedarf wird periodisch erfaßt. Die Auswahl der Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt den Nutzen für die Leistungserbringung und die persönlichen Fortbildungsinteressen der Mitarbeiter. Im Team erfolgt ein Austausch über Inhalte der Fortbildungen 6.8. Geschäfts- und Jahresberichte Die Gut Priemern ggmbh existiert seit Die Geschäftsergebnisse werden durch testierte Jahresabschlüsse nachgewiesen. Uwe Lenz Geschäftsführer A.Holzhaus Verbundsleiter Jugendhilfe Stand

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