Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema-

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1 Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema- Praxistag am in Herrenberg Gültstein

2 Warum Beteiligung wichtig ist: Beteiligung ist gutes Recht z.b. Art 12 UN-Kinderrechtskonvention, 5, 8, 36 SGB VIII Beteiligung stärkt Kinder und Jugendliche Beteiligung stärkt die Gemeinschaft Beteiligung ist ein Schutzfaktor Nach Mechthild Wolff und Sabine Hartig, Weinheim und Basel 2013

3 Neuordnung des Betriebserlaubnisverfahrens 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung am Kindeswohl orientierte Positivkriterien: Räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen entsprechen Zweck und Konzeption. Gesellschaftliche und sprachliche Integration werden unterstützt sowie die gesundheitliche Vorsorge nicht erschwert. Anwendung geeigneter Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten zur Sicherung der Kinderrechte.

4 Konkretisierung aus Sicht des Landesjugendamtes: Beteiligung (1) Information der Kinder/Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten (u.a. bei Aufnahme) Information der jungen Menschen über die Hausordnung Beteiligungsmöglichkeiten in der Einrichtung (Kinder- und Jugendrat, Gruppensprecher etc.)

5 Beteiligung (2) Einbeziehung der Kinder/ Jugendlichen an Weiterentwicklung der Beteiligungsverfahren Einbeziehung an Erstellung/ Weiterentwicklung von Gruppenregeln/ Hausordnung/ Konzeption (strukturelle Gestaltung) Einbeziehung der jungen Menschen bei Planung und Gestaltung von gemeinsamen Aktivitäten Einbeziehung der Kinder/ Jugendlichen bei der Hilfeplanung

6 Beschwerde (1) Informationen der Kinder/Jugendlichen über die in der Einrichtung vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beschwerdewegen (z.b. Zugang zu Telefon, Post, Internet, Handy) Nachvollziehbarer Umgang mit Beschwerden (z.b. Dokumentation, Einbeziehung aller Beteiligten)

7 Beschwerden (2) Information über vorhandene möglichst niederschwellige Beschwerdestellen (z.b. interne/ externe Ansprechpartner, Jugendamt, Kinderschutzstellen, KVJS- Landesjugendamt ) Einbeziehung der jungen Menschen in die Weiterentwicklung des Beschwerdemanagements Zugängliche Darstellungen der vorhandenen Beschwerdeverfahren Beschwerdefreundliches Klima

8 Landesjugendamt berät und unterstützt: z.b. Inhouse-Service des Landesjugendamts, Fortbildungsprogramm 2013 : Neues Angebot für einrichtungsbezogene Veranstaltungen: Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe Beschluss Landesjugendhilfeausschuss : Durchführung eines neuen Forschungsvorhabens Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen

9 Information und Ansprechbarkeit für Kinder und Jugendliche Information Vermittlung von Hilfe Beschwerden

10 Fortlaufender Prozess Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten ist ein fortlaufender Prozess, der nur mit Hilfe verantwortungsbewusster Erwachsener und entsprechender Rahmenbedingungen in den Jugendhilfeeinrichtungen gelingen kann Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe BAGLJÄ, November 2009

11 Konzepte und Fachkräfte Konzepte, in denen die Rechte der Kinder und Jugendlichen beschrieben werden, bilden die fachliche Grundlage. Die Fachkräfte der Einrichtungen sind es jedoch, die eine Beteiligung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen durch ihre persönliche, berufsethische und pädagogische Grundhaltung und durch ihr professionelles Handeln befördern und mit ihnen entwickeln müssen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe BAGLJÄ, November 2009

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