Flexible ambulante Hilfen. für Kinder, Jugendliche und Familien

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1 Flexible ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

2 Leitgedanke Wir gehen davon aus, dass unsere Kinder und Jugendlichen ihrem Leben einen positiven Sinn geben wollen und dass die nötigen Ressourcen dafür vorhanden sind. Da sie in ihrem bisherigen Leben viel Misserfolg und Frustration erlebt haben, ist es für sie und für uns nicht immer leicht, diese Ressourcen zu erkennen. Die Aufgabe der Pädagogen besteht darin, mit den Klienten (Kinder, Jugendliche, Familien) Situationen zu gestalten, in denen sie sich als kompetent und erfolgreich erleben, was ihnen Schritt für Schritt eine positivere Sicht von sich selbst und ihrer Zukunft ermöglicht. (Marianne und Kaspar Baeschlin) Aufbauend auf dieser respektvollen und von Wertschätzung getragenen Grundannahme sind wir der festen Überzeugung, dass nur die Kinder/Jugendlichen/Familien selbst wissen können, welche Lösungen zu ihrem persönlichen Lebensweg passen und wohin ihr Weg gehen soll. Deshalb interessieren uns die Ziele der jungen Menschen und ihrer Familien. Wir unterstützen sie darin, Ideen zu entwickeln, wie sie in kleinen Schritten diese Ziele in ihrem Leben umsetzen werden. Diese Haltung bestimmt das pädagogische und therapeutische Handeln in unserer Einrichtung.

3 Für alle Flexiblen ambulanten Hilfen der EJO gilt: Träger: Die Flexiblen ambulanten Hilfen sind Teil der Ev.Jugendhilfe Obernjesa e.v. Der Verein ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit Angeboten nach 27 ff SGB VIII. Standorte: Die 4 ambulanten Teams arbeiten von Anlaufstellen/Büros aus, die im Stadtgebiet Göttingen liegen. Öffentliche Träger: Zuständiger örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Göttingen, mit dem Vereinbarungen über die Kostensätze getroffen werden. Die Teileinrichtungen unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt gem. 45 SGB VIII durch das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Gesetzliche Grundlagen: Aufgenommen wird auf der Grundlage von 30, 31, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Im Einzelfall kann eine Aufnahme nach dem SGB XII 53 oder 67 erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung gem. 75 Abs. 4 SGB XII voraus. Kosten: Es gilt der jeweils aktuelle Kostensatz (für die Fachleistungsstunde bzw. die Kostenpauschale der Betreuungsstufen) gemäß Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Göttingen, die nach Abschluss den Kostenträgern unaufgefordert zugesandt wird. Kooperation mit dem Jugendamt: Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambulanten Hilfen ist der Hilfeplan gemäß 36 SGB VIII und dessen Fortschreibung. In der Regel geschieht die Kooperation mit dem Jugendamt auf der Grundlage dieses Hilfeplanes, der gemeinsam mit Familie und Kind aufgestellt worden ist. In individuell vereinbarten Zeitabschnitten kommt es zu Informationsaustausch und Fortschreibung des Hilfeplanes. Als Grundlage für diese Gespräche dient ein von den Mitarbeitern der Flexiblen ambulanten Hilfen verfasster, ausführlicher schriftlicher Situationsbericht über die Arbeit mit dem entsprechenden Kind und seiner Familie. Aufnahme: Nach Anfrage des Jugendamtes bei der Leitung oder bei den Mitarbeitern der Teams direkt findet ein gemeinsames Gespräch zum Kennenlernen mit dem Kind/Jugendlichen und der Familie statt. Das Jugendamt legt den 1.Hilfeplan bzw. frühere Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsberichte vor, die die Mitarbeiter für ihre Arbeit benötigen.

4 Familienaktivierung (FAkt) FAkt im Überblick FAkt ist eine intensive, klar strukturierte Arbeitsphase, die sich i. d. R. über sechs bis zwölf Wochen erstreckt. FAkt dient der Krisenintervention, dem Klären der familiären Situation sowie dem Erschließen von Ressourcen, der Aktivierung von Selbsthilfepotential in der Familie und der Anregung zum Netzwerkaufbau. Die Fachkräfte werden die Familie bedarfsorientiert mit 4 bis maximal 15 Std./Woche begleiten und soweit als möglich motivieren, aktivieren, beraten und ihr Anregung geben. FAkt umfaßt insgesamt 90 Stunden direkte Zusammenarbeit ( face-to-face-stunden ). Die Familienmitglieder werden im Kontakt zu neuen Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten angeregt. FAkt orientiert sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Familie. Im Anschluß an FAkt bestehen bedarfsgerechte Möglichkeiten der Nachbetreuung von bis zu sechs Betreuungseinheiten á 3 face-to-face-std., die zusätzlich finanziert werden müssen. Rechtl. Grundlagen: 27 ff. KJHG. Voraussetzungen Teilnahme am Informationsgespräch. Zustimmung zur Maßnahme von den in der Familie lebenden Erwachsenen. Mitarbeit der Erziehungsberechtigten. Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit der Kinder/Jugendlichen in der Familie. Zielgruppe: Für welche Familien kommt ein FAkt - Angebot in Frage? Für Familien in akuten und länger anhaltenden Krisensituationen. Für Familien, deren Kinder/Jugendliche für eine stationäre Maßnahme nach 34, 35a vorgeschlagen werden und deren Fremdunterbringung vermieden werden soll. Für Familien, in denen Kinder/Jugendliche nach einer Fremdunterbringung in die Familie zurückgeführt werden sollen. Zur Überprüfung, inwieweit die Familie ihre erzieherischen Verpflichtungen erfüllen kann, sodass von einem dem Kindeswohl entsprechenden Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie ausgegangen werden kann. Für welche Familien kommt ein FAkt - Angebot nicht in Frage? Wenn Elternpersonen erheblich psychisch erkrankt oder geistig behindert sind. Wenn das Kindeswohl in der Familie gefährdet ist. Ziele Aufzeigen von Stärken und Ressourcen. Klärung des gegebenenfalls geeigneten und notwendigen Unterstützungsbedarfes. Vermeiden von Fremdunterbringung. Beratung zur Krisenüberwindung. Motivieren, Hilfe anzunehmen und selbst aktiv zu werden. Anregen zum Kennenlernen und Vernetzen von Unterstützungsmöglichkeiten.

5 1. Ansatz Der gesamte Arbeitsansatz der FAkt basiert auf der Überzeugung, dass in jedem Familiensystem genügend Stärken vorhanden sind, die eine Entwicklung in der Familie in Gang bringen. Ausgangspunkt ist die ganzheitliche Betrachtung des Familiensystems. Das Selbsthilfepotential der Familienmitglieder wird aktiviert, und es wird konsequent mit den Stärken und Ressourcen gearbeitet. Die akute Krise wird durch intensive Beratung innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes als Chance zur Veränderung genutzt. Ziele werden gemeinsam erarbeitet. 2. Grundhaltungen Achtung vor den Werten anderer. Orientierung an den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten sowie deren Nutzung. Vertrauen auf die Stärken jedes Menschen. Förderung zur Selbständigkeit. Ermutigung zum Handeln. Kontaktgestaltung zum Jugendamt nicht ohne das Wissen der Familie. 3. FAkt-Ablauf Kontaktaufnahme findet über das Jugendamt statt. Terminvereinbarung für das Informationsgespräch (i.d.r. in der Familie) durch das Jugendamt, um die FAkt - Arbeitsweise und die FAkt - Mitarbeiterinnen kennenzulernen. Entscheidung von seiten der Familie für oder gegen die FAkt. Bei Übereinkunft ein erstes Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten. Hier wird die Situation der Familie im Beisein der Familienbegleiterin dargestellt, und es werden zwischen Familie und Jugendamt die daraus resultierenden Aufträge/Ziele für die Zusammenarbeit von Familie und FAkt erarbeitet, ausgehandelt und festgehalten. Aufbau einer Arbeitsbeziehung. Zusammenarbeit unter Verwendung unterschiedlicher Verfahrensweisen Verfahrensweisen Bedarfsorientiert können folgende Verfahrensweisen eingesetzt werden: Weiterführende Informationsgewinnung der familiären Situation mit Hilfe von Genogramm, Soziogramm, Beziehungsrad, Lebenslinie. Zu Clearingzwecken Einsatz von Videoaufnahmen/-analysen. Ressourcenorientierte Beratungsgespräche. Akute Konflikte und Krisen entschärfen und bearbeitbar machen. Einsatz von Krisenmanagement (Stimmungsbarometer, Shellys Krisenkarte). Bilanzgespräche zur Überprüfung der Teilziele. Einzelgespräche bei Bedarf mit jedem Familienmitglied. Netzwerk: Anregung zum Kennenlernen von Unterstützungsmöglichkeiten. Elternberatung: Vorschläge zur Strukturierung des Alltags, Finanz- u. Haushaltsplan; Finden von Entlastungsmöglichkeiten; Beobachten und Anregung zu angemessenen Verhaltensweisen; Beispiele von Grenzsetzung und sinnvollen Konsequenzen/Sanktionen; Beispiele von Lob und Belohnung; Aufklären über entwicklungsbedingte Verhaltensweisen. Elemente aus Kommunikations- und Interaktionstraining: Aktiv zuhören und nachfragen; antworten und ausreden lassen; ermutigen; eigene Gefühle und die von anderen wahrnehmen und äußern; Feedback; Unterstützung bei der Suche nach förderlichen Lösungsmöglichkeiten.

6 3.2. Abschluss Allen Beteiligten wird ein Abschlussbericht zugesandt. Darin enthalten sind Maßnahmewünsche der Familie und gegebenenfalls die aus Sicht der FAkt-Mitarbeiterinnen anschließenden Maßnahmeempfehlungen. In einem letzten Hilfeplangespräch wird mit allen Beteiligten Bilanz gezogen und ggf. über weitere erforderliche unterstützende Maßnahmen beraten und entschieden. 4. Abgrenzung FAkt SPFH FAkt erfolgt in einem Zeitraum von bis zu 12 Wochen und dient zum einen der Krisenintervention und zum anderen dem Clearing, d.h. einer tiefergehenden Bestandsaufnahme und Informationsgewinnung des Ist- Zustandes im Haushalt der Familie. Ziel ist, die Familie zur Hilfeannahme zu motivieren, die Ressourcen zu ermitteln, Anregung zu geben und das Selbsthilfepotential zu aktivieren. Zum Abschluss wird gegebenenfalls eine geeignete Anschlußmaßnahme empfohlen. SPFH erfolgt in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren und dient einem längerfristigen Erarbeiten und Trainieren der im Hilfeplan festgelegten Arbeitsschwerpunkte mit dem Ziel, dass die Familie die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und für das gesamte Familienalltagsleben wieder alleine in die Hand nehmen kann.

7 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) SPFH im Überblick Rechtliche Grundlage 27 i.v.m. 31 KJHG Aufgabe: Pädagogische und alltagspraktische Lebenshilfe, die im Umfeld der Familie stattfindet Arbeitsgrundlage: Aktivierung der familiären Potentiale und Ressourcen Die Begleitung orientiert sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Familie Stundenumfang: In der Regel 4-10 Fachleistungsstunden (face-to-face-stunden) wöchentlich Dauer: längerfristige Maßnahme (max. 2 Jahre) Voraussetzungen Erkennbarer Wunsch und Bereitschaft der Familie nach Lösungen zu suchen Wunsch nach Veränderung in Zusammenarbeit mit der Familienbegleiterin Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit der Kinder in der Familie Zielgruppe Familien in Krisensituationen, in denen deutlich ist, dass die Familie sehr hohen Belastungen ausgesetzt ist, die es verhindern die eigenen Ressourcen zu nutzen Familien mit bislang eingeschränkter Bereitschaft, Unterstützungsangebote anzunehmen (z.b. auf familiengerichtliche Veranlassung) Familien im Anschluß an eine FAkt-Maßnahme Ziele Betreuung und Begleitung der Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Lösung von Konflikten: Stärkung der Fähigkeit zur Ressourcen- und Problemwahrnehmung als Grundlage für Verhaltensänderungen Entwicklung von individuellen Lösungsideen und Zielen gemeinsam mit der Familie Herausarbeitung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung, die die Familie in die Lage versetzt, eine angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten Erlernen eines wertschätzenden Umgangs miteinander Stärkung des Selbstwertgefühls Begleitung beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen Hilfe zur Selbsthilfe unter dem Motto: Was können Sie selbst tun, damit Sie die Familienbegleitung so schnell wie möglich wieder loswerden?

8 Grundhaltung und methodischer Ansatz Die SPFH MitarbeiterInnen arbeiten mit einer systemischen Sichtweise. Die Grundhaltung dabei ist wertschätzend und lösungsorientiert. Sie sind einer am Auftrag orientierten Prozessbegleitung verpflichtet. Diese Grundhaltung ist gekennzeichnet durch: Impuls-Geben zur Entwicklung Achtung vor den Werten anderer Orientierung an vorhandenen Fähigkeiten/Möglichkeiten sowie deren Nutzung anstatt Fixierung auf Defizite und Probleme Vertrauen auf die Stärken jedes Menschen Förderung der Selbständigkeit anstatt Entmündigung Ermutigung zum Handeln Transparenz in der Arbeit, Kontaktgestaltung zum Jugendamt nicht ohne Wissen der Familie Aufgaben Anleitung bei der Einübung alltagspraktischer Dinge wie Ernährung, Hygiene, Umgang mit Geld Anleitung bei der Erweiterung der erzieherischen Kompetenz: Trainieren von Belohnen und Strafen, Grenzen setzen, Regeln, Rituale einführen etc. Anleitung beim Erlernen von positiver, wertschätzender Kommunikation Unterstützung beim Erlernen eines selbstständigen und adäquaten Umgangs mit Behörden und Institutionen Unterstützung bei Reflexion und Klärung der Familienbeziehungen Hilfe bei der Vorbereitung bzw. Verarbeitung einer zeitweiligen Herauslösung eines Kindes aus der Familie Begleitung bei der Rückführung eines Kindes Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven Aufzeigen von zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten (Tagesgruppe, Hort, Kindergarten, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychotherapie) sowie Begleitung bei der Kontaktaufnahme Bildung einer Vernetzung zwischen Familie und helfenden Institutionen, um Lösungsideen zu verbinden Ablauf Ist der Einsatz einer SPFH bewilligt, wird ein Informations- und Kennenlerntermin mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Jugend, der Familie und den MitarbeiterInnen der SPFH vereinbart. Können sich alle die Zusammenarbeit vorstellen, wird ein weiterer Termin für die Hilfeplanung vereinbart. Hier werden dann Ziele gemeinsam formuliert, die unterschiedlichen Aufträge geklärt und überlegt, welcher zeitliche Umfang angemessen erscheint. Arbeitsweise Auftragsklärung und Zielsetzung in Zusammenarbeit mit Familie und Jugendamt Kennenlernen des Familiensystems, Familiendiagnose Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen Familie und Familienbegeleiterin Herausarbeiten von Arbeitsschwerpunkten und Prioritätensetzung Bearbeiten der Ziele/Arbeitsschwerpunkten Unterstützung im Kontakt mit Ämtern/Institutionen Enge, der Familie offen gelegte Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Halbjährliche Berichte

9 Methoden: Lösungsorientierte Gespräche Beratung und Anleitung in Erziehungsfragen, Elterntraining im Alltag Genogramm Soziogramm Familienbrett Krisenbarometer Skalierung Teilnehmende Beobachtung Elemente des Video-Home-Training (VHT)

10 Betreutes Wohnen (BeW) Betreutes Wohnen im Überblick Das betreute Wohnen durch das Team Rosdorfer Weg erfolgt vom Jugendhilfestützpunkt aus, der in der Göttinger Innenstadt liegt. Dort gibt es Büros, Räume für Freizeitaktivitäten (TG-Turnhalle kann mitgenutzt werden), einen Internetladen und eine Küche. Im Jugendhilfestützpunkt wird eine 2-Zimmerwohnung für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft angeboten. Das betreute Wohnen durch das Team Beyerstraße erfolgt von einem Werkstatt-Büro in Göttingen- Weende aus. Dort gibt es neben dem Büro eine Küche und einen großen Werkstatt- und Freizeitraum. Das Betreute Wohnen durch das Team Nord hat eine Anlaufstelle in der Holtenser Landstraße. Rechtliche Grundlage: 34, 35,35a,41 SGB VIII, Hilfeplanung gem 36 Aufgabe: Hilfe zur Verselbständigung für Jugendliche und junge Erwachsene in eigener/von der Einrichtung angemieteter Wohnung (Einzelwohnung bzw. kleine Wohngemeinschaft) im Stadtgebiet von Göttingen. Betreuungsumfang: 4 und mehr Fachleistungsstunden/wöchentlich; Dauer: individuell befristete Maßnahme bis zur Verselbständigung. Es sind zwei Modelle möglich, nach denen die Betreuung durchgeführt und abgerechnet werden kann: Entweder nach Betreuungsstufen oder nach Fachleistungsstunden. Voraussetzungen Freiwilligkeit und Bereitschaft der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen für Unterstützung Motivation sein Leben meistern zu lernen Fähigkeit und Bereitschaft der jungen Menschen in einer Wohnung allein/mit anderen leben zu können Zielgruppe Mädchen und Jungen ab 16 Jahren. Junge Menschen, die nicht (mehr) in einer Wohngruppe/Pflegefamilie betreut und gefördert werden können oder wollen. Jugendliche und junge Erwachsene, die nach abgeschlossener jugendpsychiatrischer Behandlung noch große Ängste haben, auf sich allein gestellt ihr Leben zu bewältigen. Ziele Selbständiges und eigenverantwortliches Leben Materielle Sicherung der Existenz Einbeziehung des sozialen Netzwerkes und das Wissen, wo man sich Hilfe holen kann Grundhaltung Die pädagogische Grundhaltung ist wertschätzend. Wir nähern uns dem jungen Menschen in seiner Lebenswelt. Wir beziehen die Familie und Angehörige mit ein (systemische Sichtweise). Wir interessieren uns für die Stärken und Ziele der jungen Menschen. Wir unterstützen sie darin, Vorstellungen zu entwickeln, wie sie in kleinen Schritten die Ziele in ihrem Leben in Zukunft umsetzen werden. Die Idee ist, die Kraft in die Richtung von gewünschten Veränderungen zu richten (Lösungsorientierung). Das Motto: Man kann nicht schwimmen lernen ohne ins Wasser zu gehen.

11 Angebote nach Hilfeplanung Wohnungssuche und Hilfe bei der Ersteinrichtung Anleitung und Training von alltagspraktischen Dingen, Haushaltsführung Unterstützung zum selbständigen Umgang mit Behörden, Ärzten und Institutionen Unterstützung beim Umgang mit Geld und Konto Hilfe hinsichtlich der Schul-, Ausbildungs-und Arbeitsperspektive Persönliche Lebensberatung Unterstützung bei der Klärung der Familienbeziehungen Freizeitunternehmungen und Gruppenangebote Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzwerkes Rufbereitschaft für Krisen Unterstützung der Gesundheitsfürsorge und bei therapeutischen Maßnahmen Aufnahme Die Jugendhilfemaßnahme beginnt mit einem Informations- und Kennenlerntermin mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Jugend, der überweisenden Institution, dem jungen Menschen, evtl. seiner Familie und den Mitarbeiterinnen der Flexiblen ambulanten Hilfen. Können sich alle die Zusammenarbeit vorstellen, wird ein weiterer Termin für die Hilfeplanung vereinbart. Hier werden dann Ziele gemeinsam formuliert, die unterschiedlichen Aufträge geklärt und überlegt, welcher zeitliche Umfang angemessen erscheint. Arbeitsweise Auftragsklärungen sind die Grundlage der Zusammenarbeit. Termine werden in regelmäßigen Abständen vor Ort (Schule, Ausbildungsstelle, Stadtbereich etc.), im eigenen Haushalt und den Anlaufstellen durchgeführt. Für die Betreuungsarbeit bedeutet dies häufig Aufgabenstellungen wie: Organisation und Strukturierung des Tagesablaufes Sicherung und Erweiterung lebenspraktischer Fertigkeiten (Einkaufen, Kochen,Waschen, Geldeinteilung) Erarbeitung einer persönlichen beruflichen Perspektive (Motivationsarbeit, Bewerbungstraining, Schulkontakte etc.) Aufbau und Erhalt tragfähiger sozialer Beziehungen (Einzelgespräch, Teilnahme an Gruppe, Freizeitunternehmungen) Aufbau von Selbstwert durch Stärkung und Rückhalt durch Familie Bewältigung von Krisensituationen zu lernen Netzwerkarbeit in Nachbarschaft, Scene und Gemeinde Dabei orientiert sich die Betreuung an den jungen Menschen: 1. Ihren Äußerungen (Zielen, Wünschen, Motivation, Fähigkeiten..) 2. Ihrem Verhalten (Engagement, Mut, Kooperation, Verweigerung, Angst, Neugier..) 3. Ihren äußeren Lebensbedingungen (Anforderungen der Ausbildung, Wohnsituation, vertragliche Vereinbarung der Betreuung, Bezug zur Familie..)

12 Erziehungsbeistandschaft (EB) Erziehungsbeistandschaft im Überblick Es handelt sich hierbei um eine Hilfe zur Erziehung, die sich vorrangig am Kind oder Jugendlichen in seiner Familie orientiert. Mithin ist immer auch die Gesamtfamilie angesprochen. Ziele: - Überwindung der Krisensituation eines Kindes oder Jugendlichen - Gelingende Beziehungen innerhalb der Familie - Mit älteren Minderjährigen Arbeit Richtung Verselbständigung - Auslaufende Nachsorgemaßnahme nach stationären und teilstationären Angeboten Rechtliche Grundlage: 30 KJHG; Hilfeplanung gem. 36 KJHG Leistungsumfang: Zielorientierung je nach Hilfeplanung mit einem Betreuungsumfang von 4 und mehr Fachleistungsstunden wöchentlich. In der Regel befristete Maßnahme. Voraussetzungen Bereitschaft des jungen Menschen (und der Familie) für Unterstützung Wunsch der Beteiligten nach Veränderung Ausreichend tragfähiger familiärer Rahmen Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes in der Familie Zielgruppe Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen die sich in familiären Konfliktsituationen befinden mit starken Auffälligkeiten im schulischen Rahmen mit psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen Grundhaltung und Arbeitsweise Die pädagogische Grundhaltung ist wertschätzend und annehmend. Wir nähern uns dem jungen Menschen in seiner Lebenswelt. Wir beziehen die Familie und Angehörige mit ein (systemische Sichtweise), wir interessieren uns für die Stärken und Ziele der jungen Menschen. Wir unterstützen sie darin, Ideen zu entwickeln, wie sie in kleinen Schritten die Ziele in ihrem Leben in Zukunft umsetzen werden. Die Idee ist, die Kraft in die Richtung von gewünschten Veränderungen zu richten (Lösungsorientierung). Angebote Bezugsperson auf Zeit für den jungen Menschen zu sein Regelmäßige Beratungsgespräche für Kind, Jugendlichen und Eltern Schulbegleitung und Bearbeitung schulischer Probleme Freizeitpädagogische Unternehmungen Soziales Lernen in kleiner Gruppe Ablauf Ist der Einsatz einer Erziehungsbeistandschaft durch das Jugendamt bewilligt, wird ein Informationsund Kennenlerngespräch mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Jugend, derm Jugendlichen/jungen Erwachsenen, evtl. seiner Familie und dem Erziehungsbeistand vereinbart. Können sich alle die Zusammenarbeit vorstellen, werden gemeinsam die Ziele formuliert, die unterschiedlichen Aufträge geklärt und festgelegt, welcher zeitliche Umfang angemessen erscheint.

13 Teams und Leistungsschwerpunkte der Flexiblen Hilfen der EJO Gesamtleitung Flexible ambulante Hilfen: Herr Wolf, Tel Flex-Team 1 Schwerpunkte: SPFH, EB, Betreutes Einzelwohnen Göttingen, Holtenser Landstr. 65 Tel u Anrufbeantworter nutzen! Fax flex.eins@jugendhilfe-obernjesa.de Flex-Team Nord Schwerpunkte: SPFH, EB, Betreutes Einzelwohnen Göttingen, Holtenser Landstr. 65 Tel Anrufbeantworter nutzen! Fax flex-nord@jugendhilfe-obernjesa.de Flex-Team Beyerstraße Schwerpunkte: SPFH, EB, Betreutes Einzelwohnen Göttingen, Beyerstr. 27 Tel Anrufbeantworter nutzen! Fax beyerstrasse@jugendhilfe-obernjesa.de FAkt-Team Schwerpunkte: Familienaktivierung, SPFH Göttingen, Holtenser Landstr. 65 Tel Anrufbeantworter nutzen! Fax fakt@jugendhilfe-obernjesa.de Team Northeim Schwerpunkte: SPFH, EB, Betreutes Einzelwohnen Neustadt Northeim Tel

14 Standorte 1& Holtenser Landstr. 65 Arbeitsbereich: Göttingen FAkt, SPFH Tel fakt@jugendhilfe-obernjesa.de Beyerstraße 27 Arbeitsbereich: Göttingen EB, SPFH, Betreutes Wohnen Tel beyerstrasse@jugendhilfe-obernjesa.de Rosdorfer Weg 42 Arbeitsbereich: Göttingen EB, SPFH, Betreutes Wohnen Tel flex@jugendhilfe-obernjesa.de Holtenser Landstr. 65 Arbeitsbereich: Göttingen EB, SPFH, Betreutes Wohnen Tel flex-nord@jugendhilfe-obernjesa.de Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an das jeweilige Team oder an die Leitung der EJO. Evangelische Jugendhilfe Obernjesa e.v. Am Thie Rosdorf Tel.: Fax: ejo@jugendhilfe-obernjesa.de Bankverbindung: Evang. Kreditgenossenschaft Hannover BLZ: Kto: Mitglied des Diakonischen Werkes der ev. Luth. Landeskirche Hannover

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