Leitfaden zur Friedhofsatzung

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1 Leitfaden zur Friedhofsatzung Inhalt: Der alte Friedhofsteil Der erste Erweiterungsteil Der zweite Erweiterungsteil Übersichtsplan 1 6 Übersichtsplan 2 7 Übersicht über die Grabarten Bepflanzung der Gräber Gestaltung der Grabmale Sterbefall - was ist zu tun? Bestattungsgebühren Trauerfeier - Ablauf Gebührenaufstellung So erreichen Sie uns Vorwort Der neue Erweiterungsteil unseres Bad Boller Friedhofs wurde Mitte des Jahres 1994 eingeweiht. Die Schaffung dieses neuen Friedhofsteils war für die Gemeinde eine reizvolle Baumaßnahme, vor allem aber eine geistig-kulturelle Aufgabe. Der Friedhof soll durch Art und Qualität der Gestaltung die Beziehung unserer Dorfgemeinschaft zu ihren Toten spürbar werden lassen. Die neue Friedhofsanlage fügt sich harmonisch in die Umgebung am Bachlauf ein. Unser gesamter Friedhof, der inzwischen den alten Teil sowie die erste und zweite Friedhofserweiterung umfasst, soll ein naturnaher Ort der Stille und Besinnung sein. Deshalb enthält die Friedhofsatzung unter anderem auch Regelungen für die Gestaltung der einzelnen Grabstätten. Mit diesem Leitfaden möchten wir die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten aufzeigen. Er soll helfen, die recht umfangreiche Friedhofsatzung ein wenig verständlicher zu machen. Nicht alle Bestimmungen der Friedhofsatzung können in diesem Leitfaden aufgeführt werden. Bitte beachten Sie daher auch die Bestimmungen der Friedhofsatzung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an (Telefon / ). Ihre Friedhofsverwaltung Bad Boll 1

2 Der alte Friedhofsteil Unser ältester Friedhofsteil zeichnet sich vor allem durch seine imposanten Kastanienbäume und seinen parkähnlichen Charakter aus. Die alte Friedhofsmauer und der üppige alte Baumbestand geben ihm seinen besonderen Charme. Bestattungen in diesem Friedhofsteil sind grundsätzlich nicht mehr möglich, da die Gemeinde sich bei Ablauf der restlichen Nutzungszeiten der noch vorhandenen Gräber Gedanken über die weitere Nutzung dieses Friedhofsteils machen muss. Bitte beachten Sie den Übersichtsplan unseres Friedhofes auf Seite 5 dieser Broschüre. Damit aber bis zu einer eventuellen Wiederverwendung dieses Teils der typische Charakter eines Friedhofes erhalten bleibt, können die noch vorhandenen Gräber weitergepflegt werden, bis die Gemeinde die Flächen benötigt. 2

3 Der erste Erweiterungsteil Mit der Belegung dieses Friedhofsteils wurde Anfang der 70er Jahre begonnen. Derzeit werden die Grabfelder Hu (Urnengräber) und R (anonymes Rasengrabfeld für Erd und Urnenbestattungen) belegt. Als Besonderheit des ersten Erweiterungsteils ist das anonyme Rasengrabfeld für Erd und Urnenbestattungen zu nennen, dessen Einrichtung vom Bad Boller Gemeinderat im Jahre 1984 beschlossen wurde. Der Wunsch, Friedhof und Gräber weitgehend in die Natur zu integrieren, kann hier verwirklicht werden. Dieses Grabfeld soll naturbelassen angelegt sein. Dies bringt verschiedene Auflagen mit sich, die Sie auf Seite 7 dieses Leitfadens nachlesen können. Ein Steinkreuz weist darauf hin, dass es sich hier um die Rasengrabfläche der Gemeinde Bad Boll handelt. Die Aussegnungshalle wurde am Übergang vom alten Friedhofsteil zum ersten Erweiterungsteil gebaut und bildet den Mittelpunkt unseres Friedhofes. Zum jetzigen Zeitpunkt können im ersten Erweiterungsteil lediglich noch im bereits genannten anonymen Rasengrabfeld, im Kindergrabfeld, bei Zweitbelegungen von Doppelgräbern und im neuen Urnengrabfeld Bestattungen vorgenommen werden. Alle Einzel und Doppelgrabfelder sind voll belegt. Auf einigen Grabfeldern des ersten Erweiterungsteils sind die Ruhezeiten von einzelnen Gräbern bereits abgelaufen. Im Grabfeld Hu wurde bereits mit der Wiederbelegung in Form eines Urnengrabfeldes begonnen. 3

4 Der zweite Erweiterungsteil Wie bereits im Vorwort erwähnt, wurde der zweite Erweiterungsteil unseres Bad Boller Friedhofes im Juni des Jahres 1994 eingeweiht. Die Gemeinde Bad Boll hat in einjähriger Bauzeit unter großem finanziellen Aufwand diese Erweiterung umgesetzt, durch die ca. 750 neue Grabstätten entstanden. Das weinrote, zeltartige Rondell beherrscht den Eingang zum zweiten Erweiterungsteil unseres Friedhofs Den Übergang vom ersten zum zweiten Erweiterungsteil beherrscht das weinrote, zeltartige Rondell, das inzwischen schon von üppigen Ranken bewachsen ist. Aus einem Guss ist die gesamte Ausstattung dieses Friedhofsteils, für die das Architekturbüro das nötige Zubehör wie Wasserstellen, Gießkannenhalter, Kompostbehälter und Sitzgruppen eigens entworfen hat. Trotz aller Geländeaufschüttungen, die für den Bau notwendig waren, blieb die Wildhecke in der Mulde zum Bachweg sowie einige der schönen alten Obstbäume, die im jetzigen Urnenhain stehen, erhalten. Die terrassenartig angelegten Grabfelder des hinteren Friedhofsteils fügen sich besonders gut in die Umgebung ein und tragen so dazu bei, 4

5 Friedhofsverwaltung Bad Boll Neue Grabarten im 2. Erweiterungsteil Neben Einzel und Doppelgräbern für Erdbestattungen wurden im zweiten Erweiterungsteil 3 neue Grabfelder geschaffen, die keinen Pflegeaufwand verursachen, da sie alle von der Gemeinde Bad Boll gepflegt werden. In allen drei Grabfeldern sind keine Grabausstattungen (Grabsteine, Grabeinfassungen, Skulpturen, Schalen und sonstige Bepflanzungen) zulässig. 3 neue Grabarten: Rasengrabfeld mit Das Rasengrabfeld mit Gedenktafel für Urnenbeisetzungen. Wenn Sie den Friedhof vom Eingangsrondell her betreten finden Sie das Rasengrabfeld mit Gedenktafel gleich links vom Hauptweg. Das erste Feld ist bereits abgeschlossen und wird direkt im Anschluss ebenfalls links vom Hauptweg weitergeführt. Hier wurden Gräber geschaffen, die nicht anonym sind und gleichzeitig keinen Pflegeaufwand verursachen. Auf den Rasengräbern sind nur Gedenkplatten in einer Größe von 45 cm auf 30 cm zulässig. Die weiteren Vorschriften für die Grabtafeln finden Sie auf Seite 9. Gedenktafel für Erdbestattungen, Rasengrabfeld mit Gedenktafel für Urnenbestattungen und Urnengemeinschaftsgrabfeld Das Rasengrabfeld mit Gedenktafel für Erdbestattungen. Erdbestattungen Wenn Sie den Friedhof vom Eingangsrondell her betreten finden Sie das Rasengrabfeld mit Gedenktafel für Erdbestattungen am anderen Ende des Friedhofs. Links vom dortigen Ausgang. Hier wurden Gräber geschaffen, die nicht anonym sind und gleichzeitig keinen Pflegeaufwand verursachen. Auf den Rasengräbern sind nur Gedenkplatten in einer Größe von 50 cm auf 35 cm und einer Stärke von 6 cm zulässig. Die weiteren Vorschriften für die Grabtafel finden Sie auf Seite 8. Das Urnengemeinschaftsfeld befindet sich im zweiten Erweiterungsteil. Hier wurde ein Grabfeld geschaffen, das durch Dauerbegrünung einheitlich gestaltet wird und somit für die Hinterbliebenen keinen Pflegeaufwand verursacht. Die Grabstellen sind nicht einzeln gekennzeichnet. An Steinstelen werden Namenstafeln mit den Namen der in diesem Grabfeld beigesetzten Verstorbenen angebracht. 5

6 Übersicht alter und 1. Erweiterungsteil Derzeit werden die Grabfelder Hu (Urnengräber) und R (anonymes Rasengrabfeld für Erd und Urnenbestattungen) belegt. Oberhalb der Aussegnungshalle befindet sich der erste Erweiterungsteil, unterhalb davon befindet sich der alte Friedhofsteil. 6

7 Übersicht 2. Erweiterungsteil Derzeit werden im zweiten Erweiterungsteil die Grabfelder D1, E1, F1 L1 und M1 belegt. 7

8 Friedhofsverwaltung Bad Boll Grabarten für Erdbestattungen Grundsätzliches Für alle Grabarten wie Einzel-, Doppel-, Urnen- und Rasengräber wird ein separates Grabfeld zur Verfügung gestellt. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Daher ist es nicht möglich, ein bestimmtes Wunschgrab zu erhalten. Die Grabeinfassungen, die im alten Friedhof sowie im ersten Erweiterungsteil aus Maggiagranit und im zweiten Erweiterungsteil aus Muschelkalk bestehen, werden von der Gemeinde Bad Boll verlegt. Grabarten für Erdbestattungen Einzelgrab, Erdbestattung Die Grabfelder für Erdbestattung liegen im zweiten Erweiterungsteil. Die Pflanzfläche der Einzelgräber ist 2 m² groß. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Möglichkeiten für Erdbestattungen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung Doppelgrab, Erdbestattung Die Doppelgräber im zweiten Erweiterungsteil werden derzeit belegt. Die Pflanzfläche bei Doppelgräbern ist 4 m² groß. Die Ruhezeit beträgt im alten Friedhofsteil sowie im ersten Erweiterungsteil 25 Jahre, im zweiten Erweiterungsteil 20 Jahre. Bei der zweiten Belegung eines Doppelgrabes verlängert sich die Ruhezeit für die Grabstelle bis zum Ablauf der 20 jährigen Ruhezeit für die Zweitbelegung. Rasengrabfeld mit Gedenkplatten für Erdbestattungen Dieses Grabfeld befindet sich im zweiten Erweiterungsteil. Hier wurden Gräber geschaffen, die nicht anonym sind und gleichzeitig keinen Pflegeaufwand verursachen. Auf den Rasengräbern sind nur Gedenkplatten in einer Größe von 50 cm auf 35 cm und einer Stärke von 6 cm zulässig. Die Gedenkplatte ist mittig verdübelt auf einer Konsole mit den Maßen 15 cm x 15 cm, Höhe der vorderen Seite 13 cm / Höhe der hinteren Seite 23 cm anzubringen und muss dabei 8 cm über dem Boden liegen. Die Konsole muss auf der vorhandenen Fundamentbodenplatte verdübelt aufgestellt werden. Die Gedenkplatte darf nur aus Diabas, Sandstein rot oder Kalkstein Jura gelb gefertigt sein. Alle sichtbaren Seiten müssen fein geschliffen sein. Schriften und Ornamente sind frei wählbar, dürfen aber nicht größer als die Gedenktafel und nicht höher als 5 cm sein. Grabausstattungen jeder Art sind nicht zulässig. Anonymes Rasengrabfeld für Erd und Urnenbestattungen (Einzelgräber) Das Rasengrabfeld befindet sich im ersten Erweiterungsteil, Grabfeld (R R). Es handelt sich hier um ein reines Rasenfeld, auf dem keinerlei Grabausstattungen zulässig sind. Die Rasenfläche wird von der Gemeinde Bad Boll gepflegt. 8

9 Friedhofsverwaltung Bad Boll Grabarten für Urnenbestattungen Urnengrab Das Grabfeld für die Urnengräber befindet sich im ersten Erweiterungsteils (Feld Hu), gegenüber der Aussegnungshalle. Die Pflanzfläche bei Urnengräbern ist ca. 1 m² groß. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Möglichkeiten für Urnenbestattung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung Urnen-Rasengrab mit GedenkMaximale Werte platte (Einzelgräber) Dieses Grabfeld befindet sich im zweiansichtsfläche Höhe MindestMindestten Erweiterungsteil (D1 D1). D1 Hier wurden steinstärke Gräber geschaffen, die nicht anonym qm m m sind und gleichzeitig keinen PflegeaufGrabmale für Kindergräber 0,45 0,60 0,14 wand verursachen. Auf den Gräbern werden liegende Gedenkplatten in einer Größe von 45 cm auf 30 cm, Grabmale fürgranitart einstellige Amazonas Grün 0,70 gefertigt0,90 0,14 die aus der sein müssen, angebracht. Die Beschriftung der Platten darf nur mit erhaben gehauenen Buchstaben Zahlen erfolgen, die1,20 ausschließlich0,90 den oder die0,14 VornaGrabmale fürund zweistellige men, den Nachnamen sowie das Geburts und Sterbejahr des Verstorbenen darstellen dürfen. Sonstige Inschriften, Ornamente, und Symbole Grabmale für einstellige 0,35 0,90 0,14 sind nicht zulässig. Die Rasenfläche wird von der Gemeinde Bad Boll gepflegt. Urnengemeinschaftsfeld Das Urnengemeinschaftsfeld befindet sich im zweiten Erweiterungsteil, Grabfeld (L1). Gestaltung der Grabmale - Materialien Hier wurde ein Grabfeld geschaffen, das Bei der Gestaltung der Grabmale sind bestimmte Richtlinien zu beachdurch Dauerbegrünung einheitlich gestaltet ten, um die Friedhofsanlage sinnentsprechend zu gestalten. wird und somit für die Hinterbliebenen keinen Pflegeaufwand verursacht. Die GrabstelNicht zugelassen sind Grabmale len sind nicht einzeln gekennzeichnet. An Steinstelen werden Namenstafeln mit den Namen der in diesem Grabfeld beigesetzten Verstorbenen aus schwarzem Kunststein oder aus Gips angebracht. Auch in diesem Grabfeld sind keine Grabausstattungen (Grabsteine, Grabeinfassungen, Schalen und sonstige Bepflanzungen) mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem zulässig. Die Grünfläche wird von der Gemeinde Bad Boll gepflegt. Schmuck Anonymes Rasengrabfeld für Erd und mit Farbanstrich auf Stein Urnenbestattungen (Einzelgräber) Das Rasengrabfeld befindet sich im ersten Erwei mit Glas, le, odersich Kunststoffen terungsteil, Grabfeld (R RPorzellan ). Es handelt hier um in jeder Form ein reines Rasenfeld, auf dem weder Grabsteine mit Lichtbildern. aufgestellt noch Bepflanzungen vorgenommen werden dürfen. Auch Schalen oder BlumengebinDiedürfen Gemeinde Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen,wird sode nicht kann auf den Gräbern abgelegt werden. Die Rasenfläche fern dies der Würde und der Gesamtgestaltung des Friedhofes nicht wivon der Gemeinde Bad Boll gepflegt. derspricht. 9

10 Die Bepflanzung der Gräber Bei der Gestaltung und Bepflanzung der Gräber bitten wir, die folgenden Punkte zu beachten: Die Gräber müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Belegung hergerichtet sein. Die Gräber müssen dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen oder Kränze sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. Pflanzen, die benachbarte Gräber beeinträchtigen können sowie Bäume und höher wachsende Sträucher dürfen nicht verwendet werden. Pflanzen müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht über das Grab hinausragen und nicht höher als 1,50 m sind. Blech, Glas, Perlkränze oder ähnlicher Ersatzschmuck darf nicht verwendet werden. Eine persönliche Note bei der Gestaltung der Gräber ist gewollt. Die Bepflanzung ist ein Zeichen, das die Hinterbliebenen für ihre Verstorbenen setzen. Die Gräber dürfen nicht mit Kies, Sand, gebrochenem Naturstein oder ähnlichem belegt werden. Die Gräber dürfen nicht mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden. 10

11 Größe und Gestaltung der Grabmale Friedhofsverwaltung Bad Boll Aus bestattungstechnischen Gründen ist es notwendig, die Maße der Grabmale zu beschränken. Die einzelnen Höchstmaße können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen. Um die Standsicherheit der Grabmale zu gewährleisten, ist es auch notwendig, dass die in der Tabelle aufgeführten Mindeststärken eingehalten werden. Die Gemeinde kann entgegen dieser Regelungen Ausnahmen zulassen, sofern dies der Würde und der Gesamtgestaltung des Friedhofs nicht widerspricht. Maximale Werte Mindestmaß Ansichtsfläche Höhe Steinstärke Grabmale für Kindergräber 0,45 qm 0,60 m 0,14 m Grabmale für Einzelgräber 0,70 qm 0,90 m 0,14 m Persönliche Grabzeichen drücken die letzte sichtbare Zuwendung zum Verstorbenen aus und können so auch Hilfe für die Lebenden sein. Grabmale für Doppelgräber 1,20 qm 0,90 m 0,14 m Grabmale für Urnengräber 0,35 qm 0,90 m 0,14 m Gestaltung der Grabmale - Materialien Bei der Gestaltung der Grabmale sind bestimmte Richtlinien zu beachten, um die Friedhofsanlage sinnentsprechend zu gestalten. Nicht zugelassen sind Grabmale aus schwarzem Kunststein oder aus Gips mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck mit Farbanstrich auf Stein mit Glas, le, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form mit Lichtbildern. Die Gemeinde kann Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen, sofern dies der Würde und der Gesamtgestaltung des Friedhofes nicht widerspricht. 11

12 Sterbefall - was ist zu tun? Bei einem Sterbefall ist folgendes zu veranlassen: Falls der Sterbefall nicht in einer Klinik erfolgte, muss die Leichenschau unverzüglich durch einen Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Es ist zweckmäßig, den Arzt zu verständigen, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat. Ist der Tod in einer Klinik oder einem Seniorenheim eingetreten, so zeigt diese Einrichtung den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes an. In allen anderen Fällen muss der Sterbefall durch die Hinterbliebenen oder das von den Hinterbliebenen beauftragte Bestattungsinstitut beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Das Standesamt stellt nach der Beurkundung des Sterbefalls die Sterbeurkunden aus.. Soll die Bestattung auf dem Friedhof in Bad Boll erfolgen, so muss beim Friedhofsamt ein Antrag auf Belegung einer Grabstätte ausgefüllt werden. Wichtig: Machen Sie den Beerdigungstermin erst bekannt, wenn er vom Friedhofsamt bestätigt wurde. Der Termin für die Bestattung wird vom Friedhofsamt Bad Boll im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen festgelegt. Der Termin muss mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass Trauerkarten erst gedruckt bzw. Traueranzeigen erst aufgegeben werden, wenn der gewünschte Bestattungstermin vom Friedhofsamt und vom Pfarramt bestätigt wurde. Wichtige Telefon-Nummern: Friedhofsverwaltung Bad Boll, Frau Reimann, Hauptstraße 94, Bad Boll, Telefon , Fax: , BReimann@bad-boll.de Evangelisches Pfarramt, Herr Pfarrer Schart, Brunnenweg 4, Bad Boll, Telefon 22 13, Fax , Ev.Pfarramt.Boll@t-online.de Katholisches Pfarramt Heilig Kreuz, Herr Pfarrer Batscho, Blumhardtweg 12, Bad Boll, Telefon 22 59, Fax , HeiligKreuz.Boll@drs.de Pfarramt der Herrnhuter Brüdergemeine, Herr Pfarrer Clemens, Herrnhuter Weg 6, Bad Boll, Telefon , Fax: pfarramt@bruedergemeine-bad-boll.de 12

13 Ablauf der Trauerfeier FRIEDHOFSVERWALTUNG BAD BOLL Informationen zur Trauerfeier Die Hinterbliebenen erhalten einen Schlüssel zur Leichenzelle, in der der Verstorbene liegt. Die Verstorbenen werden in der Leichenzelle der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Bad Boll aufgebahrt. Es gibt 2 Leichenzellen in der Aussegnungshalle. Die Leichenzelle, in der der Verstorbene liegt, ist durch ein Schild gekennzeichnet. Die Angehörigen erhalten auf Wunsch entweder vom Bestatter oder von der Friedhofserwaltung einen Schlüssel für die Leichenzelle Das Grab wird von der Gemeinde Bad Boll ausgehoben. Die Aussegnungshalle wird ca. 2 Stunden vor Beginn der Trauerfeier aufgeschlossen. Kränze und Bukette können in der Aussegnungshalle abgegeben werden. Kränze und Bukette von den örtlichen Gärtnereien werden von diesen Firmen in der Aussegnungshalle oder je nach Wunsch der Angehörigen am Grab aufgestellt. Die Leichenträger werden von der Friedhofsverwaltung Bad Boll benachrichtigt. Sofern bei der Trauerfeier ein Organist spielen soll, müssten die Angehörigen diesen beauftragen. FRIEDHOFSVERWALTUNG BAD BOLL Beisetzung Bei einer Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung wird die Urne nach der Trauerfeier vom Totengräber zum Grab getragen. Bei einer Trauerfeier zur Einäscherung gibt es verschiedene Möglichkeiten die Trauerfeier abzuschließen.. Entweder wird der Sarg am Ende der Trauerfeier aus der Aussegnungshalle in den Bereich der Leichenzellen oder zum Auto des Bestattungsunternehmens gefahren der Verstorbene entschwindet quasi aus dem Blickfeld der Trauergemeinde oder der Sarg bleibt stehen und die Trauernden können zum Sarg gehen und sich verabschieden ähnlich der Verabschiedung am Grab. Die Urnenbeisetzung findet dann zu einem späteren Zeitpunkt, meist im engsten Familienkreis, statt. 13

14 Bestattungsgebühren Für die Aufbahrung des/der Verstorbenen Gebühren gemäß Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Bad Boll vom Benutzung der Leichenzelle Bad Boll (pro Tag) 40,00 2. für die Reinigung und Desinfektion der Leichenzelle 20,00 Für die Trauerfeier 3. Benutzung der Aussegnungshalle Bad Boll 275,00 4. Bestattungsordner 70,00 5. Leichenträger je Träger (in der Regel werden 4 Träger benötigt) Für das Herstellen und Eindecken einer Grabstätte 55, für ein Grab zur Erdbestattung 570, für ein Urnengrab 225,00 7. Für die Beisetzung von Aschen 30,00 Für die Grabstelle 8.1 für die Überlassung einer Einzelgrabstelle (Erdbestattung) 3.000, für ein Überlassung eines Doppelgrabes (Erdbestattung) 4.500, Für den Erwerb eines weiteren Nutzungsrechts an einer Doppelgrabstelle Gebühren anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. 225,-- / Jahr 8.3 für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 1.500, für die Überlassung eines Urnenrasengrabes mit Gedenktafel 900, für die Überlassung einer Grabstelle im Urnengemeinschaftsgrabfeld Für die Überlassung einer Grabstelle im anonymen Rasengrabfeld Für die Grabeinfassung 170,00 170, Doppelgrab 376, Einzelgrab 279, Urnengrab 146, für die Gedenktafel im Urnengemeinschaftsgrabfeld 368,90 Bitte beachten Sie, dass außer den vorstehend genannten Gebühren noch folgende Kosten entstehen: Beim Einzel-, Doppel- und Urnengrab kommen noch die Kosten für den Grabstein hinzu. Bei einer Zweitbelegung einer Doppelgrabstelle fallen Kosten für das Entfernen des vorhandenen Grabsteins, die Bearbeitung und das erneute Setzen des Grabsteins an. Beim Rasengrab mit Gedenktafel (Erd- oder Urnenbestattung) kommen die Kosten für die Grabplatte hinzu. 14

15 Gebührenaufstellung für die Grabarten Bestattungsgebühren für Erdbestattungen Einzelgrab 15 Doppelgrab Rasengrab Gedenktafel Anonymes Rasengrab 7. Grabeinfassung 279,00 376,00 0,00 0,00 8. Zwischensumme 4.434,00 9. Benutzung der Leichenzelle (pro Tag 40,00 ) Gesamtbetrag 4.434, , , ,00?,00?,00?,00?,00 Summe Zeile Summe Zeile Bestattungsgebühren für Urnenbeisetzungen 1. Bezeichnung Benutzung der Aussegnungshalle Urnengrab 1. Reinigung + Desinfektion der Leichenzelle 20,00 20,00 20,00 20,00 Benutzung der Aussegnungshalle ,00 275,00 275,00 275,00 3. Bestattungsordner 70,00 70,00 70,00 70,00 Leichenträger 4. (i. d. Regel 4 x 55,00 ) 220,00 220,00 220,00 220,00 Herstellung + Ein- 5. decken der Grabstätte 570,00 570,00 570,00 570,00 6. Grabstelle 3.000, , , ,00 Urnenrasengrab mit Gedenktafel Summe Zeile Urnengemeinschaftsgrab Summe Zeile Anonymes Rasenurnengrab 275,00 275,00 275,00 275,00 2. Bestattungsordner 70,00 70,00 70,00 70,00 3. Herstellung + Eindecken der Grabstätte 225,00 225,00 225,00 225,00 4. Urnenbeisetzung 30,00 30,00 30,00 30,00 5. Urnengrabstelle 1.500,00 900,00 170,00 170,00 6. Grabeinfassung 146,00 0,00 0,00 0,00 7. Grabtafel 0,00 0,00 368,90 0,00 8. Zwischensumme 2.246, , ,90 770,00 Wenn die Trauerfeier vor der Einäscherung stattfindet, kommen für die Aufbahrung und die Trauerfeier noch folgende Gebühren hinzu: 9. Reinigung und Desinfektion der Leichenzelle 20,00 20,00 20,00 20, Leichenträger 55,00 55,00 55,00 55, Benutzung der Leichenzelle (pro Tag 40,00 )?,00?,00?,00?,00 Gesamtbetrag Summe Zeilen Summe Zeilen Summe Zeilen Summe Zeilen

16 So erreichen Sie uns Bei der Erstellung dieses Leitfadens für unseren Friedhof Bad Boll wurde darauf geachtet, alle Sachverhalte möglichst ausführlich zu erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung Bad Boll. So erreichen Sie uns: Bürgermeisteramt Bad Boll Friedhofsverwaltung Hauptstraße Bad Boll Ansprechpartnerin Frau Reimann Telefon (07164) Telefax (07164) Internet Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung Montag bis Freitag Uhr Dienstag Uhr Stand:

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