Frankfurt. Wahl der Unterrichtsfächer für die Klassen 6 und 7
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- Ingelore Solberg
- vor 7 Jahren
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1 Wahl der Unterrichtsfächer für die Klassen 6 und 7 1
2 Information für Eltern und Schüler Gliederung des Unterrichts in den Klassen 6 und 7 Die Schüler können die sie interessierenden Fächer bei der Auswahl der Wahl- und Ergänzungsfächer kombinieren. Die Lehrkräfte sind gerne bereit, helfende Auskünfte zu geben. Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochestunden enthalten (36 Wochenstunden mit Genehmigung). Hat der Schüler mit mindestens zwei Wahlfächern 31 Wochenstunden erreicht, so kann er auf die Ergänzungskurse verzichten. Kein Schüler darf weniger als 31 und mehr als 35 Unterrichtsstunden pro Woche belegen (im Ausnahmefall 36). Die Errechnung muss auf dem offiziellen für jedes Fach vorgesehenen Stundenplan beruhen. Eine mögliche Reduzierung des Stundenplans in kleinen Klassen darf nicht berücksichtigt werden (Beschluss des Inspektionsausschusses). Grundsätzlich kann ein Schüler zu Beginn der 6. Klasse kein Wahlfach aufnehmen, das er in der 4. und 5. Klasse nicht schon gehabt hat. Ausnahmen können jedoch vom Direktor und den betreffenden Fachlehrern zugestanden werden, sofern der Schüler nachweisen kann, dass er in diesem Fach über ausreichende Kenntnisse verfügt, um am Unterricht in der 6. und 7. Klasse erfolgreich teilnehmen zu können. 2
3 Informationen für Schüler bezüglich der Wahl der Unterrichtsfächer für die 6. und 7. Klasse Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochenstunden enthalten. Sprache I Sprache II Religion / Moral Sport Mathematik oder Mathematik Gesamt I. Pflichtfächer 4 Unterrichtsstunden 1 Unterrichtsstunde 5 Unterrichtsstunden 1/15 Unterrichtsstunden II. Pflichtfächer, wenn nicht als Wahlfächer gewählt Naturwissenschaften (Biologie 2) Geschichte Erdkunde Philosophie a) Das Pflichtfach Naturwissenschaften () entfällt für diejenigen Schüler, die das Wahlfach Biologie wählen. Naturwissenschaften Bio 2 Stunden ist Pflichtfach, solange Physik oder Chemie nicht gewählt werden. b) Erdkunde (), Geschichte () und Philosophie () sind Pflichtfach, wenn sie nicht als Wahlfach gewählt werden. III. Wahlfächer Latein 4 Unterrichtsstunden Wirtschaftskunde 4 Unterrichtsstunden Philosophie 4 Unterrichtsstunden Physik 4 Unterrichtsstunden Sprache III 4 Unterrichtsstunden Chemie 4 Unterrichtsstunden Sprache IV 4 Unterrichtsstunden Biologie 4 Unterrichtsstunden Geschichte 4 Unterrichtsstunden Kunsterziehung 4 Unterrichtsstunden Erdkunde 4 Unterrichtsstunden Musik 4 Unterrichtsstunden a) Der Schüler muss mindestens 2 Wahlfächer belegen (ratsam sind 3 Wahlfächer, wenn möglich). b) Um in der 6. Klasse ein Wahlfach wählen zu können, muss der Schüler bewiesen haben, dass er den Anforderungen dieses Faches in der 4. und 5. Klasse gewachsen war. Es wird darauf hingewiesen, dass den Wahlfächern eine besondere Bedeutung zukommt, sowohl bei den Versetzungskonferenzen von Klasse 6 nach 7 als auch bei den schriftlichen Prüfungen der Reifeprüfung. c) Wahl der Sprachen Im Prinzip ist keine Änderung der Sprachen zu Beginn der 6. Klasse vorgesehen. In Ausnahmefällen gibt es jedoch folgende Möglichkeiten : Möchte ein Schüler vom Fremdsprachenunterricht mit Niveau IV zum Unterricht mit Niveau III (oder von III zu II) überwechseln, so ist das nur möglich, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen 3
4 Gründen genehmigen kann und unter der Voraussetzung, dass der Schüler einen Test (schriftlich oder mündlich) besteht. Falls ein Schüler den Unterricht einer Fremdsprache mit höherem Niveau für den Unterricht mit niedrigerem Niveau tauschen möchte, (z. B. von Sprache II nach Sprache III oder von III nach IV), so wird die Klassenkonferenz anhand der Leistungen des Schülers darüber entscheiden. Ein Schüler kann nur dann eine vorher noch nicht erlernte Fremdsprache auf dem Niveau der Sprache II, III oder IV wählen, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen Gründen genehmigen kann und wenn der Schüler einen schriftlichen oder mündlichen Test besteht. d) Die Verkehrssprache (langue véhiculaire) des Schülers ändert sich nicht in den Klassen 6 und 7 für die Fächer Erdkunde und Geschichte. Vertiefung Sprache I Vertiefung Sprache II Vertiefung Mathematik Vertiefungskurse a) Der Begriff Vertiefungskurs bedeutet, dass der Unterricht des gewählten Faches tiefgreifender ist. Es handelt sich also nicht um Unterstützungsunterricht, und ein solcher Vertiefungskurs sollte daher nur von Schülern mit besonderem Interesse oder besonderer Begabung für das Fach gewählt werden. b) Schüler, die an einem Vertiefungskurs in der Hauptsprache oder in Sprache II teilgenommen haben, werden während der mündlichen und schriftlichen Reifeprüfung zwangsläufig über den Lehrstoff des Vertiefungskurses geprüft. c) Der Vertiefungskurs Mathematik kann nur von Schülern, die fünfstündige Mathematik gewählt haben, belegt werden. Schüler, die in diesem Fach an einem Vertiefungskurs teilgenommen haben, werden während der Reifeprüfung darin mündlich geprüft. d) Schüler, die ein oder mehrere Vertiefungsfächer belegen, müssen sich zusätzlich für mindestens zwei andere Wahlfächer entscheiden. Ergänzungsfächer Wirtschaftswissenschaften Labo Physik Soziologie Labo Biologie Kunsterziehung Informatik Musik Labo Chemie Sprache V, Deutsch, Italienisch, Spanisch Sport Ergänzungskurse müssen belegt werden, wenn der Schüler mit Pflichtfächern und Vertiefungskursen insgesamt keine 31 Wochenstunden erreicht. a) Die Ergänzungskurse werden in der Verkehrssprache des Schülers (langue véhiculaire) oder, falls dies nicht möglich ist, in einer anderen Verkehrssprache eingerichtet oder in der Sprache des Sitzlandes. b) Ergänzungsfächer werden im Abitur nicht geprüft. c) Die Ergänzungskurse Labo Biologie, Labo Physik und Labo Chemie sind für diejenigen Schüler gedacht, die die entsprechenden Wahlfächer gewählt haben. d) Kunsterziehung, Musik und Wirtschaftswissenschaften können nicht mehr belegt werden, wenn sie schon als Wahlfach gewählt wurden. 4
5 Fächerwahl 1. Die Schüler müssen vor Beginn der Februarferien ihre endgültige Fächerwahl getroffen haben, damit die Schule die Kurse für das nächste Schuljahr einrichten kann. 2. Aus stundenplantechnischen oder finanziellen Gründen wird es vielleicht nicht möglich sein, alle Wahlfachkurse in allen Sprachbereichen einzurichten. Sollte es nicht möglich sein, einen Wahlfachkurs in der Hauptsprache einer Sprachabteilung einzurichten, so versucht man, den Kurs in einer der Verkehrssprachen anzubieten. Beim Einrichten eines Kurses wird den Wahlfächern Vorrang gegeben. a) Sollte es vorkommen, dass die Wahlfachkurse Geschichte und Erdkunde nicht in der Verkehrssprache eines Schülers eingerichtet werden können, so kann der Schüler die Kurse in einer anderen Verkehrssprache belegen. Diese andere Sprache darf jedoch nicht die Hauptsprache des Schülers sein (Oberster Rat, April 1993). b) Falls die Zahl der Schüler, die Wirtschaftswissenschaften gewählt haben, nicht ausreicht, um einen Kurs in ihrer Verkehrssprache einzurichten, so kann der Kurs in der Sprache des Landes, in dem die Schule den Sitz hat, eingerichtet werden (Oberster Rat, April 1993). Schüler, die die 6. Klasse wiederholen a) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt, befindet sich in der gleichen Lage wie der Schüler, der in die 6. Klasse kommt, d.h. er muss sich nach dem bestehenden Fächerangebot richten. Die Schule ist nicht verpflichtet, einen Kurs einzurichten, den der Schüler im abgelaufenen Schuljahr gewählt hatte, wenn die Schülerzahl für die Einrichtung des Faches nicht ausreicht. b) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt und die Schule wechselt, muss sich dem Fächerangebot in der neuen 6. Klasse anpassen. Schüler, die die 7. Klasse wiederholen a) Die Schule muss Schülern, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben, die Wahlfächer anbieten, die sie im Vorjahr gewählt hatten. b) Ein Schüler, der die Abiturprüfung nicht bestanden hat, darf ein anderes Ergänzungsfach wählen, wenn das Fach, das er gewählt hatte, in seiner neuen Klasse nicht mehr eingerichtet ist. 5
6 Änderung der Optionsfächer Frankfurt In der Folge wird ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Optionen geändert werden können. Einschränkung: Sollte eine Änderung einer Option das Zustandekommen oder das Wegfallen eines Kurses, oder eine Erhöhung oder eine Verminderung der Wochenstundenzahl einer entsandten Lehrkraft, oder aber weitreichende verwaltungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen, so kann eine solche Optionsänderung von der Direktion nicht akzeptiert werden. 1. Änderung der Sprache 1.1 Im Prinzip ist keinerlei Änderung in der Wahl der Sprachen vorgesehen, mit Ausnahme zu Beginn der 6.Klasse, wenn die folgenden Änderungen möglich sind: - Änderung der Sprache II - Wechsel von einem niedrigeren zu einem höheren Niveau (zum Beispiel Wechsel von Sprache IV zu Sprache III); - Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Niveau (zum Beispiel Wechsel von Sprache II zu Sprache III). 1.2 Entscheidung über Änderungsanträge, unabhängig vom Alter des Schülers oder vom beantragten Niveau, obliegen ausschließlich der Direktion und können nur unter den folgenden Bedingungen in Betracht gezogen werden: - Vorliegen eines begründeten Änderungsantrags, entweder von Seiten der Eltern des betroffenen Schülers, den Lehrern oder des Schülers selbst, falls er das achtzehnte Lebensjahr bereits überschritten hat; - Beratung und Vorschlag der Klassenkonferenz; - Formelle Beweise von Seiten der Schule, die Auskunft darüber geben, ob der Schüler theoretisch in der Lage wäre, dem gewünschten Kurs zu folgen. Im Falle der Änderung der Sprache II, muss die Bedeutung der Sprache II in Bezug auf den Unterricht anderer Fächers in dieser Sprache in den Entscheidungsprozess unbedingt einbezogen werden. Falls eine Änderung der Sprache II in den Jahren vor dem sechsten Schuljahr erfolgt, wird die neue Sprache II zur Unterrichtssprache in den Fächern Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften. Im Falle einer Änderung der Sprache II mit dem Eintritt in die sechste Klasse, bleibt die ehemalige Sprache II die Unterrichtssprache für die Fächer Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften; - Keinerlei schwerwiegende verwaltungstechnische Gründe, die gegen die gewünschte Änderung stehen. 2. Änderung von Mathematik 3 und Mathematik 5 Schüler der sechsten Klasse, die in die siebte Klasse versetzt werden, können von fünf-stündiger Mathematik zu drei-stündiger Mathematik wechseln (aber Einschränkung beachten!) 3. Schülern der sechsten Klassen, die in die siebte Klasse versetzt werden, ist es ebenfalls erlaubt ein Wahlfach (vierstündig) durch ein Pflichtfach (zweistündig) des selben Faches zu ersetzen (unter der Voraussetzung, dass die Mindestwochenstundenzahl von 31 Unterrichtstunden nicht unterschritten wird). Im Umkehrfall ist dies nur möglich, wenn der Schüler einen entsprechenden Test für dieses Fach bestanden hat und die Maximalstundenzahl von 36 Wochenstunden nicht überschritten wird. Es versteht sich von selbst, dass eine Änderung der gewählten Fächer stets eine Ausnahme bleiben sollte. 6
7 SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN IN KLASSE 6 A. Zwei Serien mehrstündiger Prüfungen 1. Eine Serie vor den Weihnachtsferien 2. Eine Serie am Ende des Schuljahres, für die nachfolgenden Fächer: a) Pflichtfächer Sprache I Vertiefung Sprache I Sprache II Vertiefung Sprache II Mathematik (3 Std.) Mathematik (5 Std.) 3 Unterrichtstunden 3 Unterrichtstunden b) Wahlfächer Latein Philosophie 4 Std. Sprache III Sprache IV Geschichte 4Std. Erdkunde 4 Std. Wirtschaftswissenschaften Physik Chemie Biologie Kunsterziehung Musik 3 Unterrichtstunden B. Für alle anderen Fächer: In Philosophie (2 Wochenstunden) und in Mathematik Vertiefungskurs wird zu Ende eines jeden Semesters eine schriftliche Prüfung während der Schulwoche organisiert. Die Dauer dieser Prüfung entspricht zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden. In den Fächern Biologie, Geschichte und Erdkunde (jeweils zwei Wochenstunden) werden im Rahmen des normalen Stundenplans zu Ende eines jeden Semesters zwei schriftliche Prüfungen von jeweils einer Unterrichtstunde organisiert. Für die obengenanten Fächer entspricht die End-B-Note dem arithmetischen Mittel der beiden B-Semester- Noten. In den Ergänzungsfächern wird eine schriftliche Prüfung von einer Unterrichtstunde am Ende eines jeden Semesters organisiert. Für weitere Informationen benutzen Sie den Link: 7
AN DIE ELTERN DER SCHÜLER DER 3. KLASSE. Frankfurt,
EUROPÄISCHE SCHULE Praunheimer Weg 16 D-60439 Frankfurt am Main Tel.: 069-9.88.74.0 KC/CG/11-1/33/D Fax 069-9.88.74.74 AN DIE ELTERN DER SCHÜLER DER 3. KLASSE Frankfurt, 09.1.011 Wahl der Fächer für die
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