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1 Statistischer Bericht L III 2 j / 07 Personal im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg am Statistik Berlin Brandenburg

2 Statistischer Bericht L III 2 j / 07 Herausgegeben im März 2009 Preis pdf-version: kostenlos Druck-Version: 8, EUR Excel-Version: 18, EUR Impressum Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Dortustraße Potsdam info@statistik-bbb.de Potsdam Tel Zeichenerklärung Fax Berlin 0 weniger als die Hälfte von 1 in Tel der letzten besetzten Stelle, Fax jedoch mehr als nichts nichts vorhanden Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Angabe fällt später an Für nichtgewerbliche Zwecke sind ( ) Aussagewert ist eingeschränkt Vervielfältigung und unentgeltliche / Zahlenwert nicht sicher genug Verbreitung, auch auszugsweise, mit Zahlenwert unbekannt oder Quellenangabe gestattet. Die Verbrei- geheimzuhalten tung, auch auszugsweise, über elek- x Tabellenfach gesperrt tronische Systeme/Datenträger bedarf p vorläufige Zahl der vorherigen Zustimmung. Alle r berichtigte Zahl übrigen Rechte bleiben vorbehalten. s geschätzte Zahl

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Statistischer Bericht L III 2 j / 07 Seite 4 Statistik Berlin Brandenburg Tabellen 1 Entwicklung im Personalstand 1.1 Beschäftigte insgesamt nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Vollzeitbeschäftigte insgesamt nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Teilzeitbeschäftigte insgesamt nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis 18 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis 26 3 Personal im kommunalen Bereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte der Gemeinden/GV nach Körperschaften und Dienstverhältnis 33 4 Beschäftigte der Einrichtungen in privater Rechtsform nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis 39

4 4 Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zur Statistik Bezeichnung der Statistik Personalstandstatistik Berichtszeitraum Stichtagserhebung zum des jeweiligen Jahres Periodizität jährlich Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die rechtlich n Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören im Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände, die Zweckverbände und das Bundeseisenbahnvermögen und im Bereich des mittelbaren öffentlichen Dienstes die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank, die Sozialversicherungsträger und die rechtlich n Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Die rechtlich n Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit überwiegend öffentlicher Finanzierung werden im Rahmen der Forschungsstatistik nachgewiesen. Rechtsgrundlagen Die Personalstandstatistik wird entsprechend den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I. S. 438), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz -BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I. S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Zweck und Ziele der Statistik Erhebungsinhalte Die Beschäftigten, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu den auskunftspflichtigen Dienststellen stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln dieser Stellen beziehen, werden nach folgenden Erhebungsmerkmalen erfasst: Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, Art, Umfang und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Laufbahngruppe, Einstufung, Dienst- oder Lebensaltersstufe, Ortszuschlagsstufe oder Stufe des Familienzuschlags, Bruttobezüge im Berichtsmonat (Juni), gegliedert nach Bezügebestandteilen, Dienst- oder Arbeitsort sowie bei den in einem Dienstverhältnis stehenden Personen der Wohnort, Einzelplan, Kapitel und Aufgabenbereich. Zweck der Statistik Die Ergebnisse der Personalstandstatistik sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die dort zu treffenden Regelungen erfordern sehr detaillierte statistische Ergebnisse, die den jeweils gefragten Sachverhalt eingehend beleuchten. Die Personalstandstatistik bildet eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Sie ist wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen ferner der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder, sie sind Grundlage für Personalstruktur und Organisationsuntersuchungen, die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten sowie Benchmarking insbesondere im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenzial aufzudecken. Da für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse keine Sozialversicherungspflicht besteht, stellt die Personalstandstatistik die einzige umfassende Datenquelle zur Ergänzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für die Bundesagentur für Arbeit und der Daten der Rentenversicherungsträger dar und fließt damit in Arbeitsmarktstatistiken und in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein. Erhebungsmethodik Art der Datengewinnung Die Personalstandsdaten werden überwiegend von zentralen Personalabrechnungsstellen nach einem jährlich weitgehend gleich bleibenden Merkmalskatalog in Form von Einzeldatensätzen auf elektronisch auswertbaren Datenträgern geliefert. Bei einzelnen Berichtsstellen, die dieses Verfahren nicht anwenden können, werden die Daten mit einem Fragebogen erfasst. Es handelt sich bei der Personalstandstatistik um eine Vollerhebung. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Bei allen Einheiten des Bundes und solchen, an denen mehrheitlich der Bund beteiligt ist, wird die Befragung zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die übrigen Einheiten werden von dem Statistischen Amt der Länder befragt. Die Bundes- und einzelnen Länderergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in aggregierter Form geführt. Merkmale Öffentlicher Dienst Unmittelbarer und mittelbarer öffentlicher Dienst. Unmittelbarer öffentlicher Dienst e und des Landes, Gemeinden/Gemeindeverbände, Zweckverbände. Hierzu gehören Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich un Einrichtungen (z. B. Eigen- und Landesbetriebe). Mittelbarer öffentlicher Dienst Sozialversicherungsträger und andere Einrichtungen in öf-

5 5 fentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. e Alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden. Alle aus den en ausgegliederten rechtlich unn Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (i. d. R. Eigenbetriebe, Landes- und Sondervermögen). Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Landes oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. Hierzu zählen z. B. die Zusatzversorgung der Gemeinden/Gemeindeverbände, Studentenwerke, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und das Amt für Statistik. Vollzeitäquivalente Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeitsoder Freistellungsphase befinden. Auszubildende gehen in die Berechnung überwiegend als Vollzeitbeschäftigte ein. Die Vollzeitäquivalente werden mit Hilfe des Arbeitszeitfaktors berechnet. Geringfügig Beschäftigte Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Es sind nur geringfügig Beschäftigte enthalten, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt. Ohne Bezüge Beurlaubte Beschäftigte, die für eine Tätigkeit außerhalb der Verwaltung des Dienstherrn, aus Arbeitsmarktgründen, zur Betreuung und Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, zur Bewerbung um ein Mandat oder zur Ausübung eines Mandates, zur Erziehung eines Kindes oder zur Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ohne Bezüge beurlaubt werden. Bedienstete, die - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - durch eine Ernennungsurkunde in das nverhältnis berufen worden sind. Richter Berufsrichter in Sinne des Deutschen Richtergesetzes, die sowohl bei Gerichten als auch Behörden (z. B. Ministerien) tätig sind; auch zu Richtern auf Probe ernannte Gerichts- assessoren. Nicht zu den Richtern zählen: Richter an Gemeindegerichten sowie Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig sind. In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte. Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiter, nicht aber. in Ausbildung und mit Zeitvertrag sind jeweils enthalten. Geringfügig Beschäftigte werden hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen und sind bei den n nicht enthalten. Personal in Ausbildung in Ausbildung sind Bedienstete, die den vorgeschriebenen bzw. üblichen Vorbereitungsdienst ableisten (Referendare, Inspektor- und Assistentanwärter sowie Anwärter für den einfachen Dienst). Zu den n in Ausbildung gehören Auszubildende für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, ferner Pflegepersonal in Ausbildung für den mittleren (Lernschwestern, -pfleger) und den einfachen Dienst (Pflegehilfeschüler), Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Angestelltenverhältnis ableisten, Personen, die für eine Ausbildung im nverhältnis vorbereitet werden (z. B. Dienstanfänger) und Praktikanten mit Ausbildungsvertrag (Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr). Wegen des Erhebungsstichtages 30. Juni wird die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben. Einrichtungen in privater Rechtsform privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Landesbereich e und des Landes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht der Länder stehen, ohne Sozialversicherungsträger (Öffentlicher Dienst im Landesbereich). Hinzu kommen die privatrechtlichen Unternehmen, die sich mehrheitlich unmittelbar im Besitz der Länder befinden (Öffentliche Arbeitgeber im Landesbereich). Kommunaler Bereich e und der Gemeinden/ Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht der Kommunen stehen. Sozialversicherungsträger Einrichtungen der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung unter Aufsicht des Landes. Aufgabenbereich Die Hauptorganisationsbereiche gliedern sich in und. Die weitere Untergliederung erfolgt in Abstimmung mit der Finanzstatistik auf der Grundlage des geltenden staatlichen Funktionsplanes bzw. des kommunalen Gliederungsplanes. Die Zusammenfassung der staatlichen und kommunalen Aufgabenbereiche wird entsprechend dem Schlüssel der Finanzstatistik vorgenommen.

6 6 Vollzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrages verkürzt wurde, welche ansonsten aber die für sie tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in Altersteilzeit, auch wenn sie sich in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden. Teilzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt (einschl. aller Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden unabhängig vom gewählten Modell). Altersteilzeit Ermöglicht älteren Beschäftigten eine frühere Beendigung des aktiven Berufslebens (Blockmodell) oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand (Teilzeitmodell). Altersteilzeit kann überwiegend mit Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, vereinbart werden. Während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. In der Personalstandstatistik werden alle Altersteilzeitbeschäftigte als Teilzeitbeschäftigte nachgewiesen, unabhängig davon, welches Modell gewählt wurde und in welcher Phase sie sich befinden. Phasen der Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell der Altersteilzeit wird in der ersten Hälfte der gesamten Altersteilzeit die vorherige Arbeitszeit bei gekürzten Bezügen beibehalten (Arbeitsphase). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Beschäftigte vom Dienst freigestellt (Freistellungsphase). Die gekürzten Bezüge werden dabei weiter gezahlt. Altersteilzeit im Teilzeitmodell Beim Teilzeitmodell der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit die Hälfte der vorherigen Arbeitszeit. Arbeitszeitfaktor Der Faktor gibt den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit, bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden. Der Arbeitszeitfaktor wird zur Berechnung des Vollzeitäquivalents verwendet. Tarifliche Vereinbarungen, die die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten bei gleichzeitiger Absenkung der Bezüge beschränken, führen zu einer Absenkung des Arbeitszeitfaktors. Da die Arbeitszeiten, die mit einem Arbeitszeitfaktor von 100 % korrespondieren, vertraglich oder gesetzlich unterschiedlich festgelegt sind, kann das Arbeitsvolumen (in Stunden) nicht mit Hilfe dieses Faktors errechnet werden. mit Zeitvertrag in einem befristeten privatrechtlichen Vertragsverhältnis, z. B. Beschäftigte mit Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfspersonal, Saisonkräfte, AFG- Beschäftigte nach 260 ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz, Doktoranden, Diplomanden, Werkstudenten; in der Regel aus einmaligen Mitteln bezahlte Kräfte. Einstufung Die Beschäftigten sind bei den einzelnen Besoldungs-, Entgelt-, Vergütungs- und Lohngruppen nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtages maßgeblich waren.

7 7

8 8 1 Entwicklung im Personalstand 1.1 Beschäftigte insgesamt nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Insgesamt Arbeiter² Jahr 2000 ohne Stiftungen 2 Mit Einführung des TVöD/TVL ist eine Unterscheidung nach Angestellten und Arbeitern nicht möglich. Der Nachweis erfolgt schrittweise seit 2006 unter dem Begriff.

9 9 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Krankenhäuser Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr Insgesamt Arbeiter²

10 10 1 Entwicklung im Personalstand 1.2 Vollzeitbeschäftigte insgesamt nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Insgesamt Arbeiter² Jahr 2000 ohne Stiftungen 2 Mit Einführung des TVöD/TVL ist eine Unterscheidung nach Angestellten und Arbeitern nicht möglich. Der Nachweis erfolgt schrittweise seit 2006 unter dem Begriff.

11 11 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Mittelbarer Landesdienst Krankenhäuser Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr Insgesamt Arbeiter²

12 12 1 Entwicklung im Personalstand 1.3 Teilzeitbeschäftigte insgesamt nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Insgesamt Arbeiter² Jahr 2000 ohne Stiftungen 2 Mit Einführung des TVöD/TVL ist eine Unterscheidung nach Angestellten und Arbeitern nicht möglich. Der Nachweis erfolgt schrittweise seit 2006 unter dem Begriff.

13 13 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr Insgesamt Arbeiter²

14 14 1 Entwicklung im Personalstand 1.4 Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Insgesamt Arbeiter² Jahr 2000 ohne Stiftungen 2 Mit Einführung des TVöD/TVL ist eine Unterscheidung nach Angestellten und Arbeitern nicht möglich. Der Nachweis erfolgt schrittweise seit 2006 unter dem Begriff.

15 15 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Krankenhäuser Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr Insgesamt Arbeiter²

16 16 1 Entwicklung im Personalstand 1.5 Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst insgesamt Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Insgesamt Arbeiter² Jahr 2000 ohne Stiftungen 2 Mit Einführung des TVöD/TVL ist eine Unterscheidung nach Angestellten und Arbeitern nicht möglich. Der Nachweis erfolgt schrittweise seit 2006 unter dem Begriff.

17 17 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr Insgesamt Arbeiter²

18 18 1 Entwicklung im Personalstand 1.6 Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Jahr Beschäftigte Richter Arbeiter Bundesdienst insgesamt Unmittelbarer Bundesdienst dar.: Bund ¹ Mittelbarer Bundesdienst dar.: Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes einschließlich Berufs- und Zeitsoldaten

19 19 Vollzeitbeschäftigte Richter Arbeiter Teilzeitbeschäftigte Richter Arbeiter Schl.- Nr

20 20 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigungsverhältnis Insgesamt Land Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Darunter Frauen Land Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Beschäftigte Richter Insgesamt Vollzeitbeschäftigte Richter Insgesamt Teilzeitbeschäftigte Richter Insgesamt Vollzeitäquivalent Richter Insgesamt Nachrichtlich: ohne Bezüge Beschäftigte und Richter Insgesamt Geringfügig Beschäftigte Insgesamt Teilzeitbeschäftigte T1 und Richter Insgesamt Teilzeitbeschäftigte T2 und Richter Insgesamt Teilzeitbeschäftigte ohne Altersteilzeit und Richter Insgesamt

21 21 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigungsverhältnis Insgesamt Land Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Darunter Frauen Land Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Altersteilzeitbeschäftigte und Richter Insgesamt Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell - Arbeitsphase und Richter Insgesamt Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell - Freistellungsphase und Richter Insgesamt Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell und Richter Insgesamt

22 22 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Fkz. Aufgabenbereich insgesamt Beschäftigte Land Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform insgesamt Vollzeitäquivalent Land Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Insgesamt Allgemeine Dienste /02 Politische Führung und zentrale Verwaltung¹ dar.: Politische Führung Innere Verwaltung Statistischer Dienst Hochbauverwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.: Polizei Rechtsschutz dar.: Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung² /12 dar.: Allgemeinbildende und berufliche Schulen Hochschulen dar.: Universitäten Hochschulkliniken 16/17 Wissenschaft, Forschung³ Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung dar.: Krankenhäuser und Heilstätten 4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung⁵ Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen⁶ einschl. auswärtiger Angelegenheiten 2 einschl. kultureller Angelegenheiten 3 einschl. Entwicklung außerhalb der Hochschulen 4 einschl. Wiedergutmachung 5 einschl. kommunaler Gemeinschaftsdienste 6 einschl. allgemeinem Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

23 23 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Land Darunter Frauen Land Einstufung insgesamt Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform insgesamt Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Insgesamt und Richter B 11 B B B B R R R R R R R C C C C W W W A 16 hd A 15 hd A 14 hd A 13 hd A 16 gd L A 15 gd L A 14 gd L A 13 gd L A 13 gd S + Zulage A 13 gd S A A A 10 gd A 9 gd A 9 md S + Zulage A 9 md S A A A 6 md A 6 ed S A 5 ed S A A in Ausbildung höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst

24 24 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Land Darunter Frauen Land Einstufung insgesamt Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform insgesamt Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform E15Ü E E E E E E E9, E9b E8, E8a E7, E7a E E E4, E4a E E2Ü E Außertariflich BAT Ia BAT Ib BAT IIa hd BAT IIa Fg10 gd S BAT III BAT IVa BAT IVb BAT Vb gd BAT Vb Fg1c md S BAT Vc BAT VIb BAT VII BAT VIII ed S, BAT IXb Lohngruppe 8, 8a Lohngruppe 7, 7a Lohngruppe 6, 6a Lohngruppe 5, 5a Lohngruppe 4, 4a Lohngruppe 2, 2a Lohngruppe 1, 1a 6 6 nicht zuordenbar¹ in Ausbildung höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst Arbeiter , die nicht den Tarifverträgen TVöD/TV-L und BAT/MTArb/BMT-G zugeordnet werden können.

25 25 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Land Darunter Frauen Land Alter in Jahren insgesamt Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform insgesamt Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Insgesamt und älter Durchschnittsalter 45,9 45,9 46,8 45,2 45,8 45,7 47,4 45,7

26 26 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Epl./ Kap. Nr. Einzelplan Kapitel Vollzeitäquivalent Insgesamt Vollzeit Teilzeit Altersteilzeit Vollzeit Teilzeit Altersteilzeit Landesbereich Landtag Landtag Allgemeine Bewilligungen Landesbeauftragter für den Datenschutz Ministerpräsident und Staatskanzlei Ministerpräsident und Staatskanzlei Europa, Internationales Ministerium des Innern Ministerium des Innern Allgemeine Bewilligungen Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) Polizeipräsidium Potsdam Landeskriminalamt Fachhochschule der Polizei Landeseinsatzeinheit der Polizei Zentraldienst der Polizei Landesakademie für öffentliche Verwaltung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Zentrale Ausländerbehörde Minister der Justiz Ministerium der Justiz Allgemeine Bewilligungen Deutsche Richterakademie Tagungsstätte Wustrau Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz Soziale Dienste der Justiz Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit Finanzgericht Berlin-Brandenburg Arbeitsgerichte Sozialgerichte Minister für Bildung, Jugend und Sport Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Allgemeine Bewilligungen Landeszentrale für politische Bildung Landesinstitut für Lehrerbildung Studienseminare für die Ausbildung der Lehrkräfte

27 27 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Epl./ Kap. Nr. Einzelplan Kapitel Vollzeitäquivalent Insgesamt Vollzeit Teilzeit Altersteilzeit Vollzeit Teilzeit Altersteilzeit Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Landesjugendamt Regionalschulämter Grundschulen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Oberschulen Gymnasien Zweiter Bildungsweg Förderschulen Oberstufenzentren/ Berufliche Schulen Potsdam Kolleg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Allgemeine Bewilligungen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen Theodor-Fontane-Archiv Brandenburgisches Landeshauptarchiv Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Filmmuseum Potsdam Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Allgemeine Bewilligungen Arbeitsmarkt Landesamt für Arbeitsschutz Maßregelvollzug Prüfdienst Krankenund Pflegeversicherungen Landesamt für Soziales und Versorgung Landesinstitut für Rechtsmedizin Minister für Wirtschaft Ministerium für Wirtschaft Allgemeine Bewilligungen Wirtschafts- und Strukturförderung Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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