Niedersachsen. Statistische Berichte. Niedersachsen. Personal im öffentlichen Dienst am 30. Juni 201. L III 2 j / 1

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen im Alter von... bis unter Jahren Beschäftigte des Landes am 30. Juni 2011 nach Altersgruppen 60 und älter unter Männer Frauen im Alter von... bis unter Jahren Beschäftigte der Kommunen am 30. Juni 2011 nach Altersgruppen 60 und älter unter Männer Frauen L III 2 j / 1 Personal im öffentlichen Dienst am 30. Juni 201 Niedersachsen

2 Zeichenerklärung: - = Nichts vorhanden 0 = Mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit. = Zahlenwert unbekannt oder aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht X = Nachweis ist nicht sinnvoll, unmöglich oder Fragestellung trifft nicht zu * = Selbständige Gemeinde ** = Große selbständige Stadt Abkürzungen dav. = davon. Mit diesem Wort wird die Aufgliederung einer Gesamtmasse in sämtliche Teilmassen eingeleitet. dar. = darunter. Mit diesem Wort wird die Ausgliederung einzelner Teilmassen angekündigt. DO-Angestellte = Dienstordnungsangestellte T1 = Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der Wochenstundenzahl T2 = Teilzeitbeschäftigte mit weniger als eines Vollzeitbeschäftigten Epl. = Einzelplan Kap. = Kapitel Gemeinden/Gv = Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise St. = Stadt Fl. = Flecken E. = Einheitsgemeinde Sgb = Samtgemeindebereich HPL = Haushaltsplan Fkz = Funktionsziffer Gl.Nr. = Gliederungsnummer Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel Fax Herausgeber: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) Zu beziehen durch: LSKN - Schriftenvertrieb - Postfach , Hannover Dienstgebäude Göttinger Chaussee 76, Hannover Tel , Fax vertrieb@lskn.niedersachsen.de Internet: Erschienen im Juni 2013 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen / Fachlich Verantwortliche 5 Erläuterungen und verwendete Begriffe 6 Tabellenteil 1. Zusammenfassende Übersichten Beschäftigte im öffentlichen Dienst am 30. Juni Beschäftigte des Landes am 30. Juni 2011 nach obersten Landesbehörden und Dienstverhältnis Beschäftigte des Landes am 30. Juni 2011 nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte der Gemeinden/Gv und Zweckverbände am 30. Juni 2011 nach Gebietskörperschaftsgruppen 13 und Gemeindegrößenklassen 1.5 Beschäftigte im Landes- bzw. kommunalen Dienst am 30. Juni Beschäftigte des Landes und der Gemeinden/Gv bis Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend 18 öffentlicher Beteiligung am Personalstand (Land und Kommunen ) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Altersteilzeitbeschäftigte Personal des öffentlichen Dienstes am nach Einstufungen, Umfang des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Vollzeitäquivalent des Personals des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, 42 Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses 3. Personalstand Land Personal des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, Umfang, Art des Dienstoder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Einstufungen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, Umfang, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Alter, Beschäftigungsbereichen sowie Art und Umfang 68 des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses 3.4 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, Laufbahngruppen und Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) 74

4 3.5 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses 75 sowie Altersgruppen 3.6 Vollzeitäquivalent des Personals des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, 78 Umfang, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen 3.7 Personalstandstatistik am nach Einzelplan / Kapitel Personalstand Kommunen Personal des öffentlichen Dienstes am nach kommunalen Aufgabenbereichen, Umfang, Art des Dienstoder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Einstufungen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach kommunalen Aufgabenbereichen, Umfang, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Alter, Beschäftigungsbereichen sowie Art und Umfang des 146 des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses 4.4 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, Laufbahngruppen und Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (ohne Altersteilzeitbeschäftigte) Personal des öffentlichen Dienstes am nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses 154 sowie Altersgruppen 4.6 Vollzeitäquivalent des Personals des öffentlichen Dienstes am nach staatlichen Aufgabenbereichen, Umfang, Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Beschäftigungsbereichen Vollzeitäquivalent der Beschäftigten im kommunalen Bereich Vollzeitäquivalent der Frauen im kommunalen Bereich Beschäftigte der Verwaltungseinheiten und der Landkreise nach Dienstverhältnissen und Umfang der Beschäftigung am Einzelergebnisse auf Kreisebene Einzelergebnisse nach Gemeindegrößenklasse Einzelergebnisse auf Gemeindeebene 5. Unternehmen in privater Rechtsform 5.1 Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung am nach Aufgabenbereichen Land Gemeinden/Gv mit verschiedenen Eignern aus en Unmittelbare Beteiligungen Mittelbare Beteiligungen Gemischte Beteiligungen 5.2 Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung am nach Kreisen und kreisfreien Städten (Dienstort) sowie Eigentümern Anhang A.1 Übersicht über die Besoldungs- und Vergütungsgruppen A.2 Gliederung der staatlichen Aufgabenbereiche (soweit Personal vorhanden ist) A.3 Gliederung der gemeindlichen Aufgabenbereiche

5 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage der Personalstandstatistik ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S.671) in der zum Stichtag der Erhebung gültigen Fassung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Personal-Istbestand des öffentlichen Dienstes jährlich am 30. Juni zu erheben. Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Ergebnisse der Personalstandstatistik zum Stichtag 30. Juni Die Erhebung erstreckt sich jeweils auf folgende Bereiche: Unmittelbarer öffentlicher Dienst Behörden, Gerichte und Einrichtungen der Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände und Bundeseisenbahnvermögen. Mittelbarer öffentlicher Dienst Rechtlich selbständige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit, Träger der Zusatzversorgung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank sowie Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes bzw. des Landes. Erhoben wurde 2011 ferner das Personal der privatrechtlichen Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht darüber hinaus Angaben über die Beschäftigten bei den rechtlich selbständigen Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung des öffentlichen oder privaten Rechts mit überwiegend öffentlicher Finanzierung. Zum Personal-Istbestand zählen alle Beschäftigten, die am Stichtag in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, die befristet Beschäftigten (einschl. ABM- Beschäftigte) und die ohne Bezüge Beurlaubten, die nachrichtlich in Tabelle 1.1 ausgewiesen sind. Nicht einbezogen werden - Personen, die gegen eine Aufwandsentschädigung bzw. Ehrensold tätig sind. - Kräfte, die direkt aus Drittmitteln bezahlt werden und deshalb keinen Arbeitsvertrag mit der Berichtsstelle abgeschlossen haben. - Ehrenamtliche Beschäftigte. - Beschäftigte in einem indirekten Beschäftigungsverhältnis zur Beschäftigungsstelle (z.b. Krankenschwestern, die nicht auf Grund eines Einzeldienstvertrages, sondern eines Kollektivvertrages mit einem Mutterhaus beschäftigt werden). - Beschäftigte mit Werkvertrag. Hinsichtlich der erhobenen Merkmale war in früheren Jahren (bis einschließlich 1988) zwischen einem jährlichen Grundprogramm und einem in jedem dritten Jahr anzuwendenden erweiterten Merkmalskatalog zu unterscheiden. Tabellen zur Altersstruktur der Bediensteten konnten nur in jedem neunten Jahr (1977, 1986) vorgelegt werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Automatisierung der Datenverarbeitung wird seit 1989 jährlich der komplette Merkmalskatalog zugrunde gelegt: - Aufgabenbereich / Produkt (staatlich, kommunal), - Dienst- oder Arbeitsverhältnis, - Beschäftigungsumfang (Voll-, Teilzeit), - Dauer der Beschäftigung (unbefristet, befristet), - Laufbahn-, Entgeltgruppe und Einstufung, - Bruttobezüge im Berichtsmonat, - Dienst- oder Arbeitsort, Wohnort (nur für Beamte), - Arbeitszeitfaktor, - Geburtsmonat und -jahr, - Geschlecht. Die Umstellung in den niedersächsischen Kommunen von der kameralistischen auf die doppische Haushaltsführung schlägt sich erstmalig in diesem Bericht nieder. Beschäftigte werden nicht mehr nach der kommunalen Aufgabe, sondern nach dem kommunalen Produkt ausgewiesen. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist durch die Zuordnung der Beschäftigten zur Produktsystematik für die Tabellen 4.1, 4.2, 4.6 sowie nicht mehr möglich. Bei den Teilzeitbeschäftigten werden in der Erhebung zwei Gruppen (T 1 und T 2) unterschieden. Teilzeitbeschäftigte, deren Wochenstundenzahl mindestens 50 % einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, zählen zur Gruppe T 1, die übrigen zur Gruppe T 2. Ab 1998 werden unter den T 2 Teilzeitbeschäftigten auch Beamte nachgewiesen. Allerdings wird auf diese differenzierte Darstellung der Teilzeitbeschäftigten in den vorliegenden Tabellen verzichtet. Als T 3-Beschäftigte werden geringfügige Alleinbeschäftigungen im Sinne der Sozialversicherung ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) erfasst, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt. Sie werden i.d.r. in den Tabellen nicht dargestellt. Die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes eingestellten Arbeitskräfte sind in den Veröffentlichungstabellen enthalten, können aber auch gesondert dargestellt werden. In den vorliegenden Statistischen Bericht wurden Einzelergebnisse für alle Verwaltungseinheiten und Landkreise aufgenommen (Tab. 4.7). Bei Vergleichen auf der Basis der Verhältniszahlen je Einwohner müssen Unterschiede hinsichtlich der wahrzunehmenden Aufgaben und der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Fachlich Verantwortliche: Dr. Dirk Soyka Fachgebietsleiter Tel Katja Hintze Teamleiterin Tel

6 Erläuterungen und verwendete Begriffe Unmittelbarer öffentlicher Dienst: Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen und Unternehmen des Bundes und der Länder, Gemeinden/ Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Bundeseisenbahnvermögen. Mittelbarer öffentlicher Dienst: Rechtlich selbständige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit, Träger der Zusatzversorgung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank sowie Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes bzw. des Landes. Privatrechtliche öffentliche Einrichtungen: Unternehmen und Einrichtungen mit einer privatrechtlichen Rechtsform (z.b. GmbH oder AG), an deren Nennkapital / Stimmrecht die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 % beteiligt ist. Für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen werden weniger Merkmale erhoben. Aufgabenbereich/Produkt: Die Untergliederung der Aufgabenbereiche bzw. Produkte erfolgt in Abstimmung mit der Finanzstatistik auf der Grundlage des geltenden staatlichen Funktionenplans bzw. des kommunalen Produktrahmens. Verwendet wurde eine bundesweit vereinheitlichte Systematik, die in Einzelfällen geringfügig von der niedersächsischen abweichen kann. : Alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen der Einzelpläne 0-8, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der kommunalen Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden (kamerales Rechnungswesen). : Alle aus den en ausgegliederten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen mit kaufmännischem oder doppischem Rechnungswesen, z. B. Eigenbetriebe. Vollzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Teilzeitbeschäftigte T 1: Beschäftigte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (einschl. Beschäftigte in Altersteilzeit). Teilzeitbeschäftigte T 2: Beschäftigte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Altersteilzeit: Beschäftigte, die sich aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelung in Altersteilzeit befinden, werden differenziert nach Modell (Blockmodell oder Teilzeitmodell) und beim Blockmodell weiter differenziert nach Phase (Arbeits- oder Freistellungsphase) erfasst. Unabhängig von Modell und Phase werden Altersteilzeitbeschäftigte immer zu den T 1 Beschäftigten gezählt. Arbeitszeitfaktor: Dieser Faktor gibt den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden. Beschäftigte: Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte unter Einschluss der T 2-Beschäftigten. Vollzeitäquivalent: Mithilfe des Arbeitszeitfaktors wird die Arbeitszeit aller Beschäftigten in Vollzeitbeschäftigung ausgedrückt. Dauerkräfte, Personal auf Dauer: Beamte, Richter sowie Angestellte und Arbeiter mit unbefristeten Verträgen, ohne Bedienstete in Ausbildung. Personal in Ausbildung: Maßgebend für die Zuordnung zum Personal in Ausbildung ist die Bezahlung von Anwärterbezügen bzw. einer Ausbildungsvergütung (einschl. Ausbildungsgeld bei Krankenpflegepersonal in Ausbildung) sowie das Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses. Bedienstete mit Zeitvertrag: Arbeitnehmer in einem Vertragsverhältnis auf Zeit (befristetes Arbeitsverhältnis): z. B. ABM-Beschäftigte, Bedienstete mit Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfspersonal, Saisonkräfte, Werkstudenten. AFG-Zeitverträge (ABM-Beschäftigte): Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gemäß 260 ff. SGB II Beschäftigte. Ohne Bezüge Beurlaubte: Beschäftigte, die für eine Tätigkeit außerhalb der Verwaltung des Dienstherrn, aus Arbeitsmarktsgründen, zur Betreuung und Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, zur Bewerbung um ein Mandat oder zur Ausübung eines Mandates, zur Erziehung eines Kindes oder zur Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ohne Bezüge beurlaubt werden. Beamte: Bedienstete, die durch Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf berufen worden sind: Planmäßige Beamte, beamtete Hilfskräfte, Beamte in Ausbildung und Wahlbeamte. Als Beamte gelten auch

7 der Ministerpräsident, die Minister, die Landräte und die hauptamtlichen Bürgermeister (als Wahlbeamte), ferner Staatsanwälte. Beamte in Ausbildung: Beamte im Vorbereitungsdienst (Referendare, Inspektoren- und Assistentenanwärter). Richter: Alle Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom (BGBl. I S. 713). DO-Angestellte (Dienstordnungsangestellte): Angestellte mit Beamtenbesoldung, die in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis aufgrund einer Dienstordnung bei einem Sozialversicherungsträger beschäftigt sind. Soweit nicht anders angegeben, werden sie bei den Arbeitnehmern nachgewiesen. Arbeitnehmer: Beschäftigte, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist nicht mehr möglich. Arbeitnehmer in Ausbildung: Auszubildende, Lernschwestern und Krankenpflegeschüler sowie Personen, die für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis vorbereitet werden und noch nicht mit Ernennungsurkunde zu Beamten auf Widerruf ernannt worden sind. Beschäftigungsbereich: Zusammenfassung von Aufgabenbereichen; und zwar unterscheidet man Unmittelbarer öffentlicher Dienst Land 11 = 1) 12 = ohne Krankenhäuser 2) 13 = Krankenhäuser des Landes 3) Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv) 21 = 1) 22 = ohne Krankenhäuser 2) 23 = Krankenhäuser der Gemeinden/Gv 3) Zweckverbände 24 = 25 = ohne Krankenhäuser 2) 26 = Krankenhäuser der Zweckverbände 3) Mittelbarer öffentlicher Dienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht der Länder 40 = Betriebskrankenkassen privater Unternehmen unter Aufsicht des Landes 41 = Krankenversicherung unter Aufsicht des Landes (ohne Betriebskrankenkassen privater Unternehmen) 42 = Unfallversicherung unter Aufsicht des Landes 43 = Rentenversicherung unter Aufsicht des Landes 1) Im Haushalt brutto geführte Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen. 2) Als Sonderrechnung geführte rechtlich unselbständige Einrichtungen und Unternehmen. 3) Als Sonderrechnung geführte rechtlich unselbständige Krankenhäuser. Sonstige Einrichtungen 47 = Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes 48 = Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht der Gemeinden/Gv. Gebietsstand: Die regionale Darstellung folgt dem Gebietsstand vom mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Namensbezeichnungen. Gemeindegrößenklassen: Der Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindegrößenklassen liegen die Bevölkerungsfortschreibung zum auf der Basis der Volkszählung 1987 und der Gebietsstand am zugrunde. Einwohner (am ): Fortschreibung auf der Grundlage der Volkszählung Laufbahngruppe: Mit der Neufassung des niedersächsischen Beamtengesetzes 4) ist die Einteilung in vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) durch nur noch zwei Laufbahngruppen mit jeweils zwei Einstiegsämtern abgelöst worden. Einstufung: Die Beschäftigten sind bei den einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltstufen nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtags maßgeblich waren. Dienst-, Lebensaltersstufe oder Stufe: Die Stufe bestimmt die Höhe der Bezüge der Besoldungs- bzw. Entgeltstufe bei aufsteigenden Gehältern. Familienzuschlag: Familienzuschlag wird für Beamte und Richter in Abhängigkeit vom Familienstand gezahlt. Bruttomonatsbezüge: Es werden die durchschnittlichen Bruttoverdienste im Berichtsmonat Juni nachgewiesen. Einmalzahlungen sind nicht enthalten. Brutto - HPL: Er umfasst neben den Aufgabenbereichen Epl.0-7 (Verwaltung) auch den Aufgabenbereich Epl.8 (Wirtschaftliche Unternehmen) und enthält somit alle brutto im Haushalt geführte Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen einschl. der Regiebetriebe, die bis 1992 den rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen zugeordnet waren. Netto - HPL: Er umfasst alle aus den Haushalten ausgegliederten Einrichtungen und Unternehmen (z.b. Eigenbetriebe). Auch hier werden alle Aufgabenbereiche Epl. 0-8 zugelassen. 4) Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2012 (Nds.GVBl. S.518).

8 Tabellenteil 1. Zusammenfassende Übersichten

9 1.1 Beschäftigte im öffentlichen Dienst am 30. Juni 2011 Dienstverhältnis (i = insgesamt, w = weiblich) Bund 1) Land Unmittelbarer öffentlicher Dienst Mittelbarer öffentlicher Dienst Gemeinden/GV Kommunale Zweckverb. des des Bundes 2) Landes Beamte und Richter Arbeitnehmer I W Vollzeitbeschäftigte Beamte und Richter Arbeitnehmer I W Teilzeitbeschäftigte 3) Beamte und Richter Arbeitnehmer I W Nachrichtlich : Ohne Bezüge beurlaubte Beamte und Richter Arbeitnehmer ) Ohne Soldaten, ohne Deutsche Bahn, ohne Deutsche Post, einschl. Bundeseisenbahnvermögen. 2) Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes, rechtlich selbständige Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen, die in öffentlicher Rechtsform geführt werden unter Aufsicht des Bundes 3) Einschl. Altersteilzeitmodellen.

10 1.2 Beschäftigte des Landes am 30. Juni 2011 nach obersten Landesbehörden und Dienstverhältnis Vollzeitbeschäftigte darunter Teilzeitbeschäftigte 1) Oberste Landesbehörden (einschl. nachgeordneter Dienststellen) Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt dar. in Ausbildung insgesamt Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt Beamte und Richter Arbeitnehmer Nds. Landtag Nds. Staatskanzlei Nds. Ministerium für Inneres und Sport dar. Polizei Nds. Finanzministerium dar. Steuerverwaltung Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie undgesundheit dar. Zentrale soziale Aufgaben Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Nds. Kultusministerium Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nds. Justizministerium Nds. Landesrechnungshof Nds. Umweltministerium Zusammen Rechtlich unselbständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform 2) dar. Universitäten Hochschulkliniken Krankenhäuser nachrichtlich: Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform 3) dar. Hochschulen Forsten ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. 2) z. B. Hochschulen mit kaufmännischem Rechnungswesen. 3) z. B. rechtlich selbständige Stiftungshochschulen und -hochschulkliniken.

11 1.3 Beschäftigte des Landes am 30. Juni 2011 nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis darunter Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) FKZ Aufgabenbereich Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt insgesamt dar. in Ausbildung Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt Beamte und Richter Arbeitnehmer (Brutto - HPL) 0-8 (Brutto - HPL) Allgemeine Dienste Politische Führung und zentrale Verwaltung dar.: Politische Führung Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.: Polizei Rechtsschutz dar.: Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten , 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen ,113, dar.: Grund-, Haupt- und Sonderschulen Realschulen Gymnasien, Kollegs Gesamtschulen Berufliche Schulen Hochschulen Sonstiges Bildungswesen ,17 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Kultureinrichtungen einschl. Kulturverwaltung Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung

12 Noch: 1.3 Beschäftigte des Landes am 30. Juni 2011 nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis darunter Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) FKZ Aufgabenbereich Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt insgesamt dar. in Ausbildung Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt Beamte und Richter Arbeitnehmer 4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Rechtlich unselbständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform 2) 0-8 (Netto - HPL) darunter 13 Hochschulen dar.: Universitäten Hochschulkliniken Fachhochschulen Krankenhäuser und Heilstätten Nachrichtlich: 0-8 Rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform 3) darunter 13 Hochschulen Forsten ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. 2) z. B. Landesbetriebe. 3) z. B. öffentlich-rechtliche Stiftungen.

13 1.4 Beschäftigte der Gemeinden/Gv und Zweckverbände am 30. Juni 2011 nach Gebietskörperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen Gebietskörperschaftsgruppe Gemeindegrößenklasse ( bis unter Einwohner) Beamte Arbeitnehmer insgesamt insgesamt dar. in Ausbildung darunter Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) Beamte Arbeitnehmer insgesamt Beamte Arbeitnehmer Kreisfreie Städte und mehr unter Einheitsgemeinden/ Samtgemeindebereiche und mehr unter Zusammen darunter: Große selbständige Städte Selbständige Gemeinden Landkreise Einheitsgemeinden/SGB und Landkreise insgesamt e (Brutto-HPL) Kreisfreie Städte und mehr unter

14 Noch: 1.4 Beschäftigte der Gemeinden/Gv und Zweckverbände am 30. Juni 2011 nach Gebietskörperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen Gebietskörperschaftsgruppe Gemeindegrößenklasse ( bis unter Einwohner) insgesamt insgesamt dar. in Ausbildung insgesamt darunter Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 1) Beamte Arbeitnehmer Beamte Arbeitnehmer Beamte Arbeitnehmer Einheitsgemeinden/ Samtgemeindebereiche und mehr unter Zusammen darunter: Große selbständige Städte Selbständige Gemeinden Landkreise Einheitsgemeinden/SGB und Landkreise e insgesamt (Netto - HPL) 2) Kreisfreie Städte Einheitsgemeinden/SGB und Landkreise insgesamt Krankenhäuser 3) Kreisfreie Städte Einheitsgemeinden/SGB und Landkreise Krankenhäuser insgesamt Zweckverbände Kreisfreie Städte Einheitsgemeinden/SGB und Landkreise Zweckverbände insgesamt ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. 2) Ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. 3) Krankenhäuser in öffentlicher Rechtsform und mit kaufmännischem Rechnungswesen.

15 1.5 Beschäftigte im Landes- bzw. kommunalen Dienst am 30. Juni 2011 Schl. Nr. Dienstsitz Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land darunter weiblich Beschäftigte insgesamt darunter: Vollzeitbeschäftigte Land insgesamt insgesamt Gemeinden/Gv Zweckverbände Mittelbarer öffentl. Dienst darunter weiblich Land Gemeinden/Gv Zweckverbände Mittelbarer öffentl. Dienst 101 Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Göttingen Goslar Helmstedt Northeim Osterode am Harz Peine Wolfenbüttel Braunschweig Region Hannover dar. Hannover, Landeshauptst Diepholz Hameln-Pyrmont Hildesheim Holzminden Nienburg (Weser) Schaumburg Hannover Celle Cuxhaven Harburg Lüchow-Dannenberg Lüneburg Osterholz

16 Noch: 1.5 Beschäftigte im Landes- bzw. kommunalen Dienst am 30. Juni 2011 Schl. Nr. Dienstsitz Kreisfreie Stadt Landkreis Statistische Region Land darunter weiblich Beschäftigte insgesamt darunter: Vollzeitbeschäftigte Land Mittelbarer öffentl. Dienst insgesamt darunter weiblich Land insgesamt Gemeinden/Gv Zweckverbände Gemeinden/Gv Zweckverbände Mittelbarer öffentl. Dienst 357 Rotenburg (Wümme) Heidekreis Stade Uelzen Verden Lüneburg Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg (Oldb), Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund Weser-Ems außerhalb Niedersachsens Niedersachsen

17 1.6 Beschäftigte des Landes und der Gemeinden/Gv bis Jahr Beamte und Richter Arbeitnehmer insgesamt insgesamt dar. in Ausbildung Beamte und Richter Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dar. in Ausbildung insgesamt Teilzeitbeschäftigte 1) Beamte und Richter Arbeitnehmer Land ) Frauen Gemeinden / GV Frauen ) Einschl. Altersteilzeitmodellen. 2) Verlagerung nach T 3 (geringfügig Beschäftigte).

18 1.7 Beschäftigte der rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung am Dienstverhältnis Beschäftigte insgesamt Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte insgesamt dar. Frauen insgesamt dar. Frauen insgesamt dar. Frauen Beamte Arbeitnehmer dar.: in Ausbildung mit Zeitvertrag dar.: in Ausbildung mit Zeitvertrag Außerdem: geringfügig Beschäftigte

19 2. Personalstand Land und Kommunen

20 2.1 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses Beschäftigte BB- Nr. Beschäftigungsbereich Beamte und Richter dar. in Ausbildung auf Dauer Arbeitnehmer mit Zeitvertrag dar. in Ausbildung Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Sozialversicherungsträger Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh Zweckverbände, Krankenhäuser ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Frauen Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Sozialversicherungsträger Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh Zweckverbände, Krankenhäuser ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Männer Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Sozialversicherungsträger Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh Zweckverbände, Krankenhäuser ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung

21 2.1 Personal des öffentlichen Dienstes am nach Beschäftigungsbereichen, Umfang, Art und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses Vollzeitbeschäftigte BB- Nr. Beschäftigungsbereich Beamte und Richter dar. in Ausbildung auf Dauer Arbeitnehmer mit Zeitvertrag dar. in Ausbildung Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Sozialversicherungsträger Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh Zweckverbände, Krankenhäuser ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Frauen Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Sozialversicherungsträger Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh Zweckverbände, Krankenhäuser ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Männer Landesdienst Land Rl. selbst. öffentl. Einricht Gemeinden/Gv Zweckverbände Rl. selbst. öffentl. Einricht Sozialversicherungsträger Land, Land, Sonderrechn. ohne Krh Land, Krankenhäuser Gemeinden/Gv., Gem., Sonderrechn. ohne Krh Gem., Krankenhäuser Zweckverbände, Zweckv. Sonderrechn. ohne Krh Zweckverbände, Krankenhäuser ,41 Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung

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