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1 Statistischer Bericht L III 2 - j / 12 Personal im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg am statistik Berlin Brandenburg

2 Impressum Statistischer Bericht L III 2 j / 12 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im Januar 2014 Preis pdf-version: kostenlos Excel-Version: kostenlos Druck-Version: 8, EUR Herausgeber Zeichenerklärung Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 0 weniger als die Hälfte von 1 Behlertstraße 3a in der letzten besetzten Stelle, Potsdam jedoch mehr als nichts info@statistik-bbb.de nichts vorhanden Angabe fällt später an ( ) Aussagewert ist eingeschränkt Tel / Zahlenwert nicht sicher genug Fax Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2014 Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie

3 Inhaltsverzeichnis Statistischer Bericht L III 2 j / 12 statistik Berlin Brandenburg Seite Vorbemerkungen 5 Tabellen Entwicklung im Personalstand Beschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Vollzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Frauen nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Personal der öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni 2012 Öffentlicher Gesamthaushalt und sonstige öffentliche Personal im Landesbereich am 30. Juni 2012 Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Personal im kommunalen Bereich am 30. Juni 2012 Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Produktbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte der Gemeinden/GV nach Körperschaften und Dienstverhältnis Beschäftigte der in privater nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis... 41

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5 5 Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zur Statistik Bezeichnung der Statistik Personalstandstatistik Berichtszeitraum Stichtagserhebung zum des jeweiligen Jahres Periodizität jährlich Grundgesamtheit Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die in privater mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören der Bund (einschließlich des Bundeseisenbahnvermögens und den Beamtinnen und n, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen wurden), die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände, die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit und andere öffentlich bestimmte rechtlich selbstständige in öffentlich-rechtlicher. Die rechtlich selbstständigen Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit überwiegend öffentlicher Finanzierung werden im Rahmen der Forschungsstatistik nachgewiesen. Nicht nachgewiesen sind Rundfunk- und Fernsehanstalten (außer Landesmedienanstalten), Geschäftsbanken, Wirtschafts- und Berufsvertretungen (Kammern und Berufsverbände) sowie Kirchen. Rechtsgrundlagen Die Personalstandstatistik wird entsprechend den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Zweck und Ziele der Statistik Erhebungsinhalte Die Beschäftigten, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu den auskunftspflichtigen Dienststellen stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln dieser Stellen beziehen, werden nach folgenden Erhebungsmerkmalen erfasst: Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, Art, Umfang und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Laufbahngruppe, Einstufung, Dienst- oder Lebensaltersstufe, Ortszuschlagsstufe oder Stufe des Familienzuschlags, Bruttobezüge im Berichtsmonat (Juni), gegliedert nach Bezügebestandteilen, Dienst- oder Arbeitsort sowie bei den in einem Dienstverhältnis stehenden Personen der Wohnort, Einzelplan, Kapitel und Aufgabenbereich. Zweck der Statistik Die Ergebnisse der Personalstandstatistik sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die dort zu treffenden Regelungen erfordern sehr detaillierte statistische Ergebnisse, die den jeweils gefragten Sachverhalt eingehend beleuchten. Die Personalstandstatistik bildet eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Sie ist wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen ferner der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder, sie sind Grundlage für Personalstruktur und Organisationsuntersuchungen, die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten sowie Benchmarking insbesondere im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenzial aufzudecken. Da für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse keine Sozialversicherungspflicht besteht, stellt die Personalstandstatistik die einzige umfassende Datenquelle zur Ergänzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für die Bundesagentur für Arbeit und der Daten der Rentenversicherungsträger dar und fließt damit in Arbeitsmarktstatistiken und in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein. Erhebungsmethodik Art der Datengewinnung Die Personalstandsdaten werden überwiegend von zentralen Personalabrechnungsstellen nach einem jährlich weitgehend gleich bleibenden Merkmalskatalog in Form von Einzeldatensätzen auf elektronisch auswertbaren Datenträgern geliefert. Bei einzelnen Berichtsstellen, die dieses Verfahren nicht anwenden können, werden die Daten mit einem Fragebogen erfasst. Es handelt sich bei der Personalstandstatistik um eine Vollerhebung. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Bei allen Einheiten des Bundes und solchen, an denen mehrheitlich der Bund beteiligt ist, wird die Befragung zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die übrigen Einheiten werden von dem Statistischen Amt der Länder befragt. Die Bundes- und einzelnen Länderergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in aggregierter Form zusammengeführt. Schalenkonzept in der Personalstandstatistik In der Personalstandstatistik ändert sich das Konzept, nach dem die Ergebnisse der Statistik veröffentlicht werden. Hintergrund dieser Änderungen ist der Ausgliederungsprozess von öffentlichen Aufgaben aus der Kernverwaltung der Gebietskörperschaften in rechtlich selbstständige. In der Personalstandstatistik hatte dies zur Folge, dass immer mehr im mittelbaren öffentlichen

6 6 Dienst und bei in privater nachgewiesen wurden. Um die Vergleichbarkeit der Daten im Zeitverlauf und über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu verbessern, ist eine Integration dieser Einheiten notwendig. In Abstimmung mit den Finanzstatistiken wurden daher die Darstellungsbereiche überarbeitet. Neben dem öffentlichen Dienst, den öffentlichen Arbeitgebern und den en wird ab 2012 auch der öffentliche Gesamthaushalt dargestellt. Dieser bietet eine erweiterte Darstellung für Vergleiche mit den Finanzstatistiken. Derartige Vergleiche waren bisher nur auf Ebene der e möglich. Der öffentliche Gesamthaushalt wird aus den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen abgeleitet. Er entspricht institutionell dem Staatssektor und kann daher besser für internationale Vergleiche herangezogen werden. Eine Untergliederung des öffentlichen Dienstes in unmittelbaren und mittelbaren Dienst wird nicht mehr vorgenommen. Siehe hierzu die Tabelle 2.1 Personal der öffentlichen Arbeitgeber. Merkmale Öffentlicher Dienst In den Personalstatistiken umfasst der öffentliche Dienst das Personal aller e, und der in öffentlich-rechtlicher. e Alle Ämter, Behörden, Gerichte und, für die in den Haushaltsplänen der Länder, der Gemeinden/ Gemeindeverbände (GV) und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden. Alle aus den en ausgegliederten rechtlich unselbstständigen mit kaufmännischem Rechnungswesen (i. d. R. Eigen- oder Landesbetriebe und Sondervermögen). Zweckverbände Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbstständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft zum Mitglied haben. Sozialversicherung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung unter Aufsicht des Landes. in öffentlich-rechtlicher Rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Landes oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. Hierzu zählen z. B. die Zusatzversorgung der Gemeinden/Gemeindeverbände, Studentenwerke, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und das Amt für Statistik. in privater Rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Aufgabenbereich Den Aufgabenbereichen liegen die in den öffentlichen Haushalten verwendeten Systematiken zu Grunde. Für Bund und Länder ist dies der jeweils geltende staatliche Funktionsplan. Im kommunalen Bereich werden die Produktgruppen aus dem doppischen Rechnungswesen verwendet. Die Zusammenfassung der staatlichen und kommunalen Aufgabenbereiche wird entsprechend dem Schlüssel der Finanzstatistik vorgenommen. Vollzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrages verkürzt wurde, welche ansonsten aber die für sie tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in Altersteilzeit, auch wenn sie sich in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden. Teilzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt (wenn nicht gesondert ausgewiesen einschl. aller Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden unabhängig vom gewählten Modell). Altersteilzeit Ermöglicht älteren Beschäftigten eine frühere Beendigung des aktiven Berufslebens (Blockmodell) oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand (Teilzeitmodell). Altersteilzeit kann überwiegend mit Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, vereinbart werden. Während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. In der Personalstandstatistik werden alle Altersteilzeitbeschäftigte als Teilzeitbeschäftigte nachgewiesen, unabhängig davon, welches Modell gewählt wurde und in welcher Phase sie sich befinden. Phasen der Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell der Altersteilzeit wird in der ersten Hälfte der gesamten Altersteilzeit die vorherige Arbeitszeit bei gekürzten Bezügen beibehalten (Arbeitsphase). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Beschäftigte vom Dienst freigestellt (Freistellungsphase). Die gekürzten Bezüge werden dabei weiter gezahlt.

7 7 Altersteilzeit im Teilzeitmodell Beim Teilzeitmodell der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit die Hälfte der vorherigen Arbeitszeit. Arbeitszeitfaktor Der Faktor gibt den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit, bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden. Der Arbeitszeitfaktor wird zur Berechnung des Vollzeitäquivalents verwendet. Tarifliche Vereinbarungen, die die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten bei gleichzeitiger Absenkung der Bezüge beschränken, führen zu einer Absenkung des Arbeitszeitfaktors. Da die Arbeitszeiten, die mit einem Arbeitszeitfaktor von 100 % korrespondieren, vertraglich oder gesetzlich unterschiedlich festgelegt sind, kann das Arbeitsvolumen (in Stunden) nicht mit Hilfe dieses Faktors errechnet werden. Vollzeitäquivalente Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder Freistellungsphase befinden. Auszubildende gehen in die Berechnung überwiegend als Vollzeitbeschäftigte ein. Die Vollzeitäquivalente werden mit Hilfe des Arbeitszeitfaktors berechnet. Geringfügig Beschäftigte Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Es sind nur geringfügig Beschäftigte enthalten, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt. Geringfügig Beschäftigte werden nur nachrichtlich ausgewiesen. Ohne Bezüge Beurlaubte Beschäftigte, die für eine Tätigkeit außerhalb der Verwaltung des Dienstherrn, aus Arbeitsmarktgründen, zur Betreuung und Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, zur Bewerbung um ein Mandat oder zur Ausübung eines Mandates, zur Erziehung eines Kindes oder zur Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ohne Bezüge beurlaubt werden. Ohne Bezüge Beurlaubte werden nur nachrichtlich ausgewiesen. Bedienstete, die - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - durch eine Ernennungsurkunde in das nverhältnis berufen worden sind. Richter Berufsrichter in Sinne des Deutschen Richtergesetzes, die sowohl bei Gerichten als auch Behörden (z. B. Ministerien) tätig sind; auch zu Richtern auf Probe ernannte Gerichtsassessoren. Nicht zu den Richtern zählen: Richter an Gemeindegerichten sowie Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig sind. In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte. Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiter, nicht aber. in Ausbildung und mit Zeitvertrag sind jeweils enthalten. Geringfügig Beschäftigte werden hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen und sind bei den n nicht enthalten. Personal in Ausbildung in Ausbildung sind Bedienstete, die den vorgeschriebenen bzw. üblichen Vorbereitungsdienst ableisten (Referendare, Inspektor- und Assistentanwärter sowie Anwärter für den einfachen Dienst). Zu den n in Ausbildung gehören Auszubildende für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, ferner Pflegepersonal in Ausbildung für den mittleren (Lernschwestern, -pfleger) und den einfachen Dienst (Pflegehilfeschüler), Referendare, die den Vorbereitungsdienst im verhältnis ableisten, Personen, die für eine Ausbildung im nverhältnis vorbereitet werden (z. B. Dienstanfänger) und Praktikanten mit Ausbildungsvertrag (Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr). Wegen des Erhebungsstichtages 30. Juni wird die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben. mit Zeitvertrag in einem befristeten privatrechtlichen Vertragsverhältnis, z. B. Beschäftigte mit Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfspersonal, Saisonkräfte, AFG- Beschäftigte nach 260 ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz, Doktoranden, Diplomanden, Werkstudenten; in der Regel aus einmaligen Mitteln bezahlte Kräfte. Einstufung Die Beschäftigten sind bei den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtages maßgeblich waren.

8 8 1 Entwicklung im Personalstand 1.1 Beschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst zusammen Land Krankenhäuser in öffentlichrechtlicher Land

9 9 zusammen Gemeinden und Gemeindeverbände Sozialversicherung Zweckverbände in öffentlichrechtlicher kommunal Krankenhäuser Jahr

10 10 1 Entwicklung im Personalstand 1.2 Vollzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst zusammen Land Krankenhäuser in öffentlichrechtlicher Land

11 11 zusammen Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Sozialversicherung Zweckverbände in öffentlichrechtlicher kommunal Jahr

12 12 1 Entwicklung im Personalstand 1.3 Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst zusammen Land Krankenhäuser in öffentlichrechtlicher Land

13 13 zusammen Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Zweckverbände in öffentlichrechtlicher kommunal Sozialversicherung Jahr

14 14 1 Entwicklung im Personalstand 1.4 Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst zusammen Land Krankenhäuser in öffentlichrechtlicher Land

15 15 zusammen Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Zweckverbände in öffentlichrechtlicher kommunal Sozialversicherung Jahr

16 16 1 Entwicklung im Personalstand 1.5 Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Jahr Öffentlicher Dienst zusammen Land Krankenhäuser in öffentlichrechtlicher Land

17 17 zusammen Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Zweckverbände in öffentlichrechtlicher kommunal Sozialversicherung Jahr

18 18 1 Entwicklung im Personalstand 1.6 Frauen nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst zusammen Land Krankenhäuser in öffentlichrechtlicher Land

19 19 zusammen Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Zweckverbände in öffentlichrechtlicher kommunal Sozialversicherung Jahr

20 20 1 Entwicklung im Personalstand 1.7 Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigungsbereich Jahr Insgesamt Vollzeitbeschäftigte und Richter¹ Teilzeitbeschäftigte und Richter¹ zusammen zusammen Bund davon: Bundesbereich darunter: Bund in öffentlich-rechtlicher Sozialversicherung unter Aufsicht des Bundes darunter: Bundesagentur für Arbeit einschließlich Berufs- und Zeitsoldaten

21 21 2 Personal der öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni Öffentlicher Gesamthaushalt und sonstige öffentliche Merkmal Insgesamt Öffentliche Arbeitgeber Öffentlicher Gesamthaushalt zusammen e Extrahaushalte sonstige öffentliche Insgesamt Kommunaler Bereich Landesbereich Sozialversicherung Vollzeitbeschäftigte Kommunaler Bereich Landesbereich Sozialversicherung zusammen Teilzeitbeschäftigte Kommunaler Bereich Landesbereich Sozialversicherung zusammen Nachrichtlich: /Richter/DO-Angestellte Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte zusammen

22 22 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigungsverhältnis zusammen Insgesamt Land in öffentlichrechtlicher zusammen Darunter Frauen Land in öffentlichrechtlicher Beschäftigte Richter Vollzeitbeschäftigte Richter Teilzeitbeschäftigte Richter Vollzeitäquivalente Richter Nachrichtlich: Teilzeitbeschäftigte T1 und Richter Teilzeitbeschäftigte T2 und Richter Teilzeitbeschäftigte ohne Altersteilzeit und Richter Altersteilzeitbeschäftigte und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell Arbeitsphase und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell Freistellungsphase und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell und Richter ohne Bezüge Beschäftigte und Richter Geringfügig Beschäftigte

23 23 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Fkz. Aufgabenbereich Beschäftigte Land in öffentlichrechtlicher in öffentlichrechtlicher Vollzeitäquivalente Land Allgemeine Dienste Politische Führung und zentrale Verwaltung Politische Führung Innere Verwaltung Statistischer Dienst Hochbauverwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Polizei Brandschutz Rechtsschutz Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Sonstige Rechtsaufgaben Finanzverwaltung Steuer- und Zollverwaltung Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten /12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Unterrichtsverwaltung Öffentliche Grundschulen Öffentliche weiterführende allgemein- bildende Schulen Öffentl. Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs Öffentliche berufliche Schulen Sonstige schulische Aufgaben Hochschulen Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dgl Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs Sonstiges Bildungswesen Sonstige Weiterbildung Ausbildung der Lehrkräfte Fort- u. Weiterbildung der Lehrkräfte Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren /19 Kultur und Religion Sonstige Kulturpflege Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten Denkmalschutz und -pflege

24 24 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Fkz. Aufgabenbereich Beschäftigte Land in öffentlichrechtlicher in öffentlichrechtlicher Vollzeitäquivalente Land 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Verwaltung für soziale Angelegenheiten Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Gesundheitswesen Arbeitsschutz Gesundheitsschutz Umwelt- und Naturschutz Umwelt- und Naturschutzverwaltung Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft Landwirtschaft und Ernährung Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei Forstwirtschaft und Jagd Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verwaltung f. Energie- u. Wasserwirtschaft, Gewerbe u. Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens Verwaltung für Straßen- und Brückenbau Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung Luftfahrt Finanzwirtschaft Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

25 25 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Einstufung Beschäftigte Land Darunter Frauen Land in öffentlichrechtlicher in öffentlichrechtlicher und Richter B 11 B B B B 2, B R 8 R R R R C C C 2 C W W W A 16 hd A 15 hd A 14 hd A 13 hd A 15 gd L A 14 gd L A 13 gd L A 13 gds, A 13 gds+z A A A 10 gd A 9 gd A 9 md S + Zulage A 9 md S A A A 6 A 5 md A 6 ed S A 5 ed S A 4 A in Ausbildung zusammen höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst

26 26 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Einstufung Beschäftigte Land Darunter Frauen Land in öffentlichrechtlicher in öffentlichrechtlicher Außertariflich E 15Ü E E E E E E E 9, E 9b E 8, E 8a E 7, E 7a E E E 4, E 4a E 3, E 3a E 2Ü E E nicht zuordenbar¹ in Ausbildung zusammen höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst beinhaltet alle Tarifverträge, welche nicht den TVöD/TV-L zugeordnet werden konnten und einzelvertragliche Beschäftigungsverhältnisse

27 27 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Alter in Jahren Beschäftigte Land in öffentlichrechtlicher Darunter Frauen Land in öffentlichrechtlicher und jünger und älter Durchschnittsalter... 47,5 48,2 45,6 44,8 47,7 48,3 44,8 45,2

28 28 3 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Epl./ Kap. Nr. Einzelplan Kapitel und Richter Insgesamt Vollzeitäquivalente Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Altersteilzeit Landesbereich zusammen Landtag Brandenburg zusammen Landtag Brandenburg Allgemeine Bewilligungen Landesbeauftragter für den Datenschutz Beauftragter des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kom. Diktatur Ministerpräsident und Staatskanzlei zusammen Ministerpräsident und Staatskanzlei Minister des Innern zusammen Ministerium des Innern Allgemeine Bewilligungen Polizeipräsidium Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg Zentraldienst der Polizei Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Zentrale Ausländerbehörde Minister der Justiz zusammen Ministerium der Justiz Allgemeine Bewilligungen Deutsche Richterakademie -Tagungsstätte Wustrau Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Soziale Dienste der Justiz Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit Finanzgericht Berlin-Brandenburg Arbeitsgerichte Sozialgerichte Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Minister für Bildung, Jugend und Sport zusammen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Allgemeine Bewilligungen Förderung der Weiterbildung und der politischen Bildungsarbeit Landesinstitut für Lehrerbildung Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Landesjugendamt Staatliche Schulämter Grundschulen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Oberschulen Gymnasien Zweiter Bildungsweg Förderschulen Oberstufenzentren/Berufliche Schulen

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