Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Natur sind selbstverständlich.
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- Jürgen Breiner
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1 Schulordnung Um das Leben in unserer Gemeinschaft angenehm zu gestalten, regelt diese Haus- und Schulordnung den Betrieb an den Schulstandorten der Kreisschule Oberes Seetal. 1. Allgemeines Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Natur sind selbstverständlich. Auf ordentliche Kleidung wird Wert gelegt (siehe dazu auch den Abschnitt Pflichten der Schüler/- innen und Eltern). Alle sind angehalten, im Schulhaus und in der Umgebung für Sauberkeit zu sorgen. Die Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Die Klassen säubern im Turnus das Schulareal. Fremdes Eigentum wird respektiert und in Ruhe gelassen. Im Schulbetrieb gelten die 3 Regeln: 1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. 2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. 3. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und Angestellte gehen respektvoll miteinander um. In den Schulzimmern gelten ergänzend die Regeln der jeweiligen Lehrpersonen. 2. Schulweg, Benutzung von Fahrzeugen Das Verhalten auf dem Schulweg fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schülerinnen und Schüler verlassen spätestens eine Viertelstunde nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude. Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas oder anderen rollenden Geräten auf dem Schulweg erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schulleitung empfiehlt dringend das Tragen eines Helms. Die Fahrräder und Mofas müssen in den Veloständern abgestellt werden. Für Beschädigung oder Diebstahl von Fahrzeugen lehnt die Schule jede Haftung ab. An sämtlichen schulischen Ausflügen und Exkursionen per Velo muss ein Helm getragen werden. Die Schulleitung empfiehlt den Schülerinnen und Schülern zur Gesundheitsförderung den Schulweg zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückzulegen (vgl. dazu auch Punkt 11).
2 Seite 2 von Pausen Die Toiletten müssen zu Beginn der Pausen benützt werden. In den grossen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und halten sich ausschliesslich auf dem Pausenareal auf. Grundsätzlich sind alle Spiele verboten, die andere Mitschüler und Mitschülerinnen gefährden. - So ist im Winter bspw. das Einschneebeln verboten. Auf dem Schulareal dürfen nur auf bestimmten Plätzen Schneebälle geworfen werden (s. Punkt 11). Nach den grossen Pausen ist der Gong die Aufforderung, das entsprechende Unterrichtszimmer zügig aufzusuchen. 4. Im Schulgebäude Schulsäcke, Turntaschen, Schuhe und andere persönliche Gegenstände sind ordentlich an den dafür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden am persönlichen Eigentum der Schülerinnen und Schüler. In den Schulräumen sind Hausschuhe zu tragen. Schulmobiliar und Schulanlagen sind sorgfältig zu behandeln. Für fahrlässige und mutwillige Beschädigungen oder Verluste haben die Verursacher (bzw. deren gesetzliche Vertreter) aufzukommen. Schäden sind sofort dem Hauswart zu melden. Kaugummikauen ist im Innern des Schulhauses und in der Turnhalle nicht gestattet. Generell ist es ohne Bewilligung einer Lehrperson nicht gestattet, sich im Schulhaus zu verpflegen. Das Spielen mit Bällen im Schulhaus und im Vorraum der Turnhalle ist untersagt. Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, Mitmenschen gefährden oder Inventar beschädigen, werden eingezogen und können von den Eltern nach Voranmeldung bei der jeweiligen Schulleitung abgeholt werden. Fundgegenstände können beim Hauswart abgegeben und abgeholt werden. Über Gegenstände, die nicht innerhalb eines Jahres abgeholt werden, verfügt der Hauswart. 5. Zwischenstunden Während der Schulzeit, auch während Zwischenstunden, darf das Schulareal grundsätzlich nicht verlassen werden. Die Zwischenstunden können an den Arbeitsplätzen, auf dem Pausenplatz oder auf der Spielwiese verbracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Unterricht der übrigen Klassen nicht gestört wird. Nach vorheriger Absprache mit zuständigen Lehrkräften stehen eventuell auch Klassenzimmer zur Verfügung. Haben Schülerinnen oder Schüler der Oberstufe eine stundenplantechnische Zwischenstunde und bleiben dazu im Schulhaus (Wahl- oder Wahlpflichtfach nicht belegt), verhalten sie sich entsprechend der Schulhausordnung. 6. Besuch von Wahlfächern, Instrumentalunterricht und Schulsport
3 Seite 3 von 13 Die Anmeldung für ein Wahl-, Wahlpflichtfach und den Instrumentalunterricht ist für die Dauer von einem Jahr verpflichtend. Die Anmeldung für den freiwilligen Schulsport erfolgt jedes Semester und ist für ein halbes Jahr verpflichtend. 7. Schulmaterial Den zur Verfügung gestellten Lehrmitteln und Schulmaterialien ist Sorge zu tragen. Beschädigtes und/oder verlorenes Schulmaterial wird auf Kosten des verantwortlichen Schülers der verantwortlichen Schülerin ersetzt. 8. Absenzen Wer am Schulbesuch verhindert ist, meldet sich vor Unterrichtsbeginn ab. Zusätzlich legen die Oberstufenschülerinnen und -schüler die von den Eltern unterschriebene Absenz der Klassenlehrperson unaufgefordert vor. Auf Verlangen der Schulleitung haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Arzt- und Zahnarztbesuche sind soweit wie möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Der versäumte Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben sind selbständig nachzuholen. Urlaubsregelungen sind auf dem Beiblatt ersichtlich. 9. Umgang mit Mobiltelefonen, elektronischen Geräten und dem Internet Mobiltelefone, Audiogeräte, tragbare Spielkonsolen und ähnliche elektronische Geräte dürfen während der Schulzeit und den Pausen nicht benutzt werden. Sie bleiben im Schulhaus und auf dem Schulareal ausgeschaltet. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Regelung halten (offenes Tragen gilt als Benutzen), müssen ihr Gerät abgeben. Die Rückgabe erfolgt durch die Schulleitung oder durch das Sekretariat. Der Umgang mit dem Computer ist durch ein separates Merkblatt geregelt. Die Veröffentlichung von Bildern, Filmen oder Texten im Internet ist nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Personen erlaubt. Beleidigende, verletzende oder Ruf schädigende Einträge im Internet werden strafrechtlich verfolgt. 10. Suchtmittel, Gewalt Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und Drogen sind auf dem ganzen Schulareal strikte untersagt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Reisen, Lager und alle weiteren Schulanlässe. Die Eltern werden dringend aufgefordert, ihren Kindern den Genuss von Suchtmitteln auch auf dem Schulweg zu verbieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ihre Vorbildwirkung für die jüngeren Kinder aufmerksam gemacht werden. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht auf das Schulareal gebracht werden. Gewalttätige Handlungen, Drohungen und Fälschungen werden geahndet. 11. Ergänzende Vorschriften
4 Seite 4 von 13 Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder nur in Not- und Ausnahmefällen motorisiert zur Schule bringen oder von dort abzuholen. Fahrten durch die Quartierstrassen stellen eine zusätzliche Gefahr für die anderen Kinder dar. Die Schülerinnen und Schüler dürfen frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulareal eintreffen. Das Schulhaus darf vor dem Läuten nicht betreten werden. Ausnahme: Benützerinnen und Benützer des Schulbusses im Winter. Der Schulweg soll nicht mit dem Kickboard zurückgelegt werden. Auf dem Schulareal Eggen dürfen keine Kickboards abgestellt werden. Schülerinnen und Schüler, welche entweder ausserhalb eines Kreises mit 800 m Radius um das Schulhaus wohnen (vgl. nachfolgende Abbildung) oder einen effektiven Schulweg von über 900 m haben, dürfen mit einem verkehrstüchtig ausgerüsteten Fahrrad oder Mofa zur Schule kommen. Fahrradkreis Zu Beginn des Schuljahres wird den Berechtigten ein Platz im Fahrradständer zugeteilt. Zum Schutz des Spezialbelags ist jegliches Befahren des Roten Platzes verboten. Das Werfen von Schneebällen ist nur auf der Wiese hinter der Mehrzweckhalle erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz der Kinder, die sich am Schneeballwerfen nicht beteiligen wollen. Die Wiese ist für Kinder, die Schneebälle werfen wollen, frei zugänglich, solange kein Hinweisschild das Betreten der Weise verbietet, d.h. solange genug Schnee liegt und der Boden gefroren ist. 12. Umsetzung und Massnahmen Die Aufsicht über die Einhaltung der einzelnen Punkte der Schul- und Hausordnung liegt bei den
5 Seite 5 von 13 Lehrpersonen mit Unterstützung der Hauswarte. Für die Pausenaufsicht sind die Lehrpersonen zuständig. Fehlbare Schülerinnen und Schüler werden dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin o- der der Schulleitung gemeldet. Verstösse gegen die Schul- und Hausordnung werden je nach Schwere und Wiederholung geahndet mit Ermahnung, Strafaufgaben, Arrest, Strafstunden an schulfreien Nachmittagen, Betragensqualifikation durch herabgesetzte Beurteilung der Sozialkompetenz im Zwischenbericht, Timeout, Anzeige an die Kantonspolizei, Überweisung des Verfahrens an die Schulpflege oder an die Jugendanwaltschaft. 13. Rechte der Schüler/-innen und Eltern Schülerinnen und Schüler haben das Recht, von Lehrpersonen, der Standort- und der Schulleitung in schulischen und persönlichen Angelegenheiten und Problemen angehört zu werden. Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den betreffenden Lehrpersonen nach Terminabsprache zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrpersonen sollen zuerst durch direkte Gespräche behoben werden. Kommt keine Einigung zustande, können sie den Fall der Schulleitung unterbreiten. 14. Pflichten der Schüler/-innen und Eltern Die Schülerinnen und Schüler sind zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. Sie haben die Anweisungen aller Lehrpersonen, der Schulleitung und des Hauswartes zu befolgen. Laut Schulgesetz tragen die Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihre Kinder in der unterrichtsfreien Zeit zu beaufsichtigen. Die Kleidung der Schüler/-innen ist ordentlich und vollständig; Dies bedeutet, dass der Ausschnitt nicht tief ist, die Kleider keine gewaltverherrlichende oder sexistischen Aufdrucke haben, Röcke bis zu den Knien reichen, keine kurzen Hosen wie Hotpants getragen werden und die Hüfte und der Bauch bedeckt sind; Ferner wird die Kappe oder die Mütze im Unterricht ausgezogen (vgl. chic for school ). Jede Adressänderung ist der Klassenlehrperson schriftlich zu melden. Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern und der Schüler / die Schülerin die Kenntnisnahme dieser Haus- und Schulordnung sowie dem Beiblatt in Bezug auf ICT und der Kleiderordnung chic for school. Die Haus- und Schulordnung tritt per 1. August 2010 in Kraft. Schulleitung Meisterschwanden, 20. Januar 2012 Beilagen: - Beiblatt zur Schulordnung: Informations- und Kommunikationstechnologien ICT - Beiblatt zur Schulordnung: Absenzen, Urlaub - Chic for school - Einverständniserklärung
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7 Seite 7 von 13 Beiblatt zur Hausordnung: Informations- und Kommunikationstechnologien ICT Regeln für die Nutzung von ICT Wir beachten den Datenschutz und schützen uns selber: Ich gebe im Internet keine persönlichen Angaben über mich oder andere Personen bekannt. Benutzernamen für Foren wähle ich so, dass sie keine Angaben über mich enthalten (Name, Alter, Geschlecht, usw.). Ich gebe Passwörter und Zugangsdaten nicht weiter. Meine adresse gebe ich nur mir gut bekannten Personen weiter. Ich treffe mich keinesfalls mit Personen, die ich im Internet kennen gelernt habe, ausser in Begleitung meiner Eltern und an einem öffentlichen Ort. Wir respektieren unsere Mitmenschen: Ich versende keine beleidigenden Mitteilungen. Ich bin höflich und verwende eine angemessene Sprache. Ich übernehme die Verantwortung für den Inhalt meiner s. Auch in Chaträumen verhalte ich mich anständig und beleidige oder verunglimpfe niemanden. Ich greife nicht auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten zu und gebe keine solche Inhalte und Links weiter. Wir berücksichtigen das Urheberrecht: Filme, Texte, Bilder und Musik sind meistens urheberrechtlich geschützt. Ich darf sie nicht herunterladen und schon gar nicht weitergeben. Möchte ich Texte oder Bilder veröffentlichen (z.b. auf meiner Homepage), bespreche ich dies zuerst mit meiner zuständigen Lehrperson und mit meinen Eltern. Zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht veröffentlicht werden, darf ich Texte oder Bilder aus dem Internet verwenden. Ich gebe jeweils die Quelle an. Regeln für die Benützung des Computerraums und der Arbeitsstationen in den Schulzimmern Wir nutzen die Einrichtung mit der nötigen Sorgfalt: Ich verpflichte mich, Computer und Internet nur für das Lernen zu nutzen (kein Netlog, Messenger, Facebook, Twitter usw.). Ich installiere nichts auf den Geräten. Ich drucke Dokumente nur aus, wenn ich dies zuvor mit der Lehrperson besprochen habe. Nach Beendigung meiner Arbeiten hinterlasse ich den Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt. Wir halten die Regeln ein: Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, werden die Eltern und die Schulleitung informiert. Die Schulleitung entscheidet über angemessene Massnahmen.
8 Seite 8 von 13 Ich nehme zur Kenntnis, dass die Schule das Recht hat, in alle s, Schülerdateien, Akten usw. Einsicht zu nehmen. Wichtig! Ich verpflichte mich, keine Texte, Bilder, Spiele etc. abzusenden oder in Umlauf zu bringen, die gegen geltende Gesetze verstossen oder den Ruf der Schule beeinträchtigen. Es dürfen keine Viren- oder andere Schadprogramme und Hacker-Angriffe per gestartet werden. Mutwillige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Ich bin darüber informiert, dass beleidigende, verletzende oder Ruf schädigende Einträge im Internet in jedem Fall angezeigt werden. Es drohen strafrechtliche Massnahmen. Die Schulleitung Januar 2012
9 Seite 9 von 13 Beiblatt zur Schulordnung: Absenzen, Urlaub Grundsatz Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. Urlaubsgesuche sind rechtzeitig einzureichen (siehe unten). Die Schulpflege ist bei nicht gewährten Urlauben (LP, SL) Rekursinstanz. Rekurse müssen schriftlich und begründet spätestens 8 Tage vor Urlaubsbeginn eingereicht werden. Die Eltern übernehmen für die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffs die Verantwortung. Krankheitsbedingte Absenzen Bei Krankheit einer Schülerin/eines Schülers muss vor Unterrichtsbeginn eine Information an die Klassenlehrperson oder das Schulsekretariat erfolgen. Ist ein Kind länger als zwei Wochen krank, muss der Schulleitung ein Arztzeugnis vorgelegt werden. In begründeten Fällen darf ein Arztzeugnis auch früher verlangt werden. Paragraph 38 Gemäss Paragraph 38 im Schulgesetz haben die Schüler/-innen auf Ersuchen der Eltern das Recht auf einen freien Halbtag pro Quartal, dies ohne Begründung. Diese Halbtage können pro Schuljahr kumuliert werden. Dieser Urlaub wird direkt mittels dem Formular zum Bezug des Paragraphen 38 bei der Klassenlehrperson beantragt (vgl. Anhang). Zum Bezug des Paragraph 38 ist die Klassenlehrperson bis spätestens drei Tage vor dem Urlaub schriftlich zu informieren. Die Schüler/-innen sind selber verantwortlich, den verpassten Stoff sowie Hausaufgaben nachzuholen resp. zu erledigen. Verpasste Prüfungen können durch die Lehrpersonen nachgeholt werden. An folgenden Tagen dürfen Schüler/-innen keine freien Tage "Paragraph 38" beziehen: Jugendfest, Sporttag, Schulreise, Projektwoche, Klassenlager, Wettschwimmen, Clean-up-Day. Urlaube bis max. 5 Tage während des Schuljahres Die Schulleitung kann auf begründetes Gesuch hin und mit Zustimmung der Klassenlehrperson solche Urlaube bewilligen. Diese Urlaube sind 14 Tage vor Urlaubsbeginn einzureichen. Längere Urlaube während des Schuljahres Die Schulpflege kann auf begründetes Gesuch hin und mit Einverständnis der Klassenlehrperson und der Schulleitung solche Urlaube bewilligen. Diese Urlaube sind 30 Tage vor Urlaubsbeginn bei der Schulleitung einzureichen. Länger dauernde Dispensation von Schulfächern Über länger dauernde, teilweise oder gänzliche Dispensationen von Pflicht- und Wahl- /Wahlpflicht-Fächern entscheidet das Departement BKS. Für solche Dispensationen ist ein schriftlicher Antrag der Eltern erforderlich.
10 Seite 10 von 13 Sportunterricht Schüler/-innen, die wegen Verletzungen oder Unwohlsein nicht Sport treiben können, werden von bestimmten Übungen dispensiert als Helfer/-innen, eventuell als Spielleiter/-innen eingesetzt, oder können für die entsprechende Lektion eine Aufgabe (z.b. im Schulzimmer) zugewiesen erhalten. Kann eine Schülerin/ein Schüler mehr als zwei Wochen nicht am Turnunterricht teilnehmen, so wird ein Arztzeugnis erwartet. Über länger dauernde, teilweise oder gänzliche Dispensationen vom obligatorischen Sportunterricht mit Arztzeugnis entscheidet die Schulleitung in Vertretung der Schulpflege. Musikschule Der Unterricht an der Musikschule findet, ausser an gesetzlichen Feiertagen, immer statt. Absenzen sind in jedem Fall mit der betreffenden Musiklehrperson direkt abzusprechen. Übersicht Urlaub Antrag an Frist 38 Klassenlehrer/-in 3 Tage bis 5 Tage Schulleitung 14 Tage mehr als 5 Tage Schulpflege via Schulleitung 30 Tage Dispensation von Schulfach BKS via Schulleitung - Meisterschwanden, März 2014 Carmen Pirovano, Schulleiterin
11 Formular zum Bezug des Paragraphen 38 Gemäss Paragraph 38 im Schulgesetz haben die Schüler/-innen auf Ersuchen der Eltern das Recht auf einen freien Halbtag pro Quartal, dies ohne Begründung. Diese Halbtage können pro Schuljahr kumuliert werden. Dieser Urlaub wird direkt bei der Klassenlehrperson beantragt. Zum Bezug des Paragraph 38 ist die Klassenlehrperson bis spätestens drei Tage vor dem Urlaub schriftlich zu informieren. Die Schüler/-innen sind selber verantwortlich, den verpassten Stoff sowie Hausaufgaben nachzuholen resp. zu erledigen. Verpasste Prüfungen können durch die Lehrpersonen nachgeholt werden. An folgenden Tagen dürfen Schüler/-innen keine freien Tage "Paragraph 38" beziehen: Jugendfest, Sporttag, Schulreise, Projektwoche, Klassenlager, Wettschwimmen, Clean-up-Day. Name der Schülerin/des Schülers:... Name der Kindergarten-/Klassenlehrperson:... Datum des zu beziehenden Halbtages:... Datum und Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten:...
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13 13/13 Bestätigung/Einverständniserklärung Wir bestätigen nachfolgend, dass wir von der Schulordnung sowie dem Beiblatt zur Schulordnung: Informations- und Kommunikationstechnologie ICT vom Januar 2012 Kenntnis genommen haben. Wir erklären uns einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn ICT in der Schule selbstständig nutzen darf. Wir akzeptieren die im Beiblatt zur Schulordnung: Informations- und Kommunikationstechnologien erwähnte Regeln und unterstützen unsere Tochter / unseren Sohn darin, sie einzuhalten. Von speziellen schulischen Anlässen werden allenfalls Fotos der Schülerinnen und Schülern auf unserer Homepage veröffentlicht. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob sie damit einverstanden sind, dass Fotos, die ihr Kind zeigen, auf der Homepage veröffentlich werden. Wir sind einverstanden Wir sind nicht einverstanden Ort: Datum: Namen des Schülers/der Schülerin: Unterschrift des Schülers/der Schülerin: Namen der Eltern: Unterschrift der Eltern. Bitte dieses Blatt unterschrieben an die Klassenlehrperson zurückgeben. Danke.
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