1. Verhalten im Schulhaus
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- Arnim Rosenberg
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2 1. Verhalten im Schulhaus Der sorgfältige Umgang mit allen zur Schule gehörenden Sachen ist selbstverständlich Pflicht. Die Finken, Schuhe, Kleider werden ordentlich versorgt. Gegessen und getrunken wird nur im Freien. In den Schulhausgängen oder im Treppenschacht wird nicht mit Bällen gespielt und es darf nichts heruntergeworfen werden. Abfälle gehören in die Abfalleimer. Während der Unterrichtszeit sind in den Schulhausgängen alle ruhig. 2. Verhalten auf dem Schulhausareal Zu Ordnung und Sauberkeit auf dem ganzen Schulhausareal tragen alle ihren Teil bei. Periodisch werden die Lehrpersonen zusammen mit den Kindern auf dem Pausenplatz für Sauberkeit sorgen
3 Bei Beschädigungen irgendwelcher Art muss der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen. Um den Ball zu holen, darf nur unter Aufsicht einer Lehrperson auf das Garagendach geklettert werden. Die Kinder verbringen die Pause bei jeder Witterung im Freien. Das Schulhausareal wird während der Pause nicht verlassen. Bälle / Schneebälle dürfen nicht gegen das Schulhaus geworfen werden. Schneeballschlachten sind nur auf dem Asphalt gestattet. Das Mitbringen und Benutzen von Natels, elektronischen Spielsachen, Discman und Walkman ist auf dem Schulareal verboten. Während des Unterrichts darf auf dem Asphaltplatz kein Fussball gespielt werden. Auf dem Pausenplatz gelten folgende Zeiten: Morgen Montag bis Freitag Nachmittag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr (gem. Fussballplan!) Montag bis Mittwoch Uhr bis Uhr ab Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr ab Uhr Freitag Uhr bis Uhr ab Uhr Gesperrte Gebiete des Pausenplatzes werden nicht betreten. Die Anweisungen der Lehrerschaft und der Hauswarte müssen befolgt werden. Konsequenzen bei wiederholten Zuwiderhandlungen: Die Lehrperson setzt Zeitaufwand, Arbeitszeitpunkt und Arbeit fest und teilt dies dem Kind und dessen Eltern mit
4 Velofahrer: Auf dem Schulhausareal wird nicht herumgefahren. Die Kinder stellen ihre Velos in den ihnen zugeteilten Veloständern ab. Falls kein Platz vorhanden ist, müssen sie im Schulhaus Schachen abgestellt werden. Die Schule haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene Fahrräder. Rollerblades, Rollbretter oder Trottinetts / Kickboards: Rollerblades, Rollbretter oder Trottinetts / Kickboards werden zwischen 7.00 Uhr und Uhr auf dem Schulhausareal nicht benützt. Die Kickboards müssen in den Ständer vor dem Schulhaus abgestellt werden. Wer trotzdem mit den Rollerblades in die Schule kommt, muss sie an der Schulhaustreppe ausziehen, gegen normale Strassenschuhe austauschen und die Rollerblades tragen. 3. Gemeindebrunnen: Es gilt: Nichts hineinwerfen. Nicht spritzen. Nicht im Brunnen herumlaufen. Das Eis nicht betreten. Kein Eis herumwerfen! 4. Für die zwei Abzugsschächte gilt: Keine Kieselsteine hineinwerfen! - 4 -
5 5. Turnhallen / Schwimmbad Schulhaus Schachen Essen und Trinken sind im ganzen Turn- und Schwimmhallenbereich nicht erlaubt. Die Turnhallen und das Schwimmbad dürfen im Rahmen des Schulbetriebes nur unter Aufsicht der Lehrperson betreten werden. In der Turnhalle werden nur saubere Hallenturnschuhe getragen, die auf dem Boden keine Striemen hinterlassen. 6. Pausenplatz Schulareal Schachen Ballspiele und Schneeballschlachten dürfen nur auf dem Sportplatz oder der Spielwiese stattfinden. Keine Bälle fliegen in Richtung Innenhof oder Schulhaus. Ganzes Schulareal ausser Parkplätze, Veloständer und Kindergartenareal siehe Plan
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