Sekundarschule Speicher Schulordnung

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1 August 2010 Sekundarschule Speicher Schulordnung Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Lernende und Lehrende mit Respekt, Ehrlichkeit und Anstand begegnen. und Einrichtungen. Die Grundlage für ein konfliktfreies Zusammenleben miteinander bildet der Respekt voreinander, dazu gehört ganz wesentlich die Sprache. Respekt zeigt sich auch in sorgfältigem Umgang mit Material. Jedes Zusammenleben braucht Regeln. Sinnvolle Regelungen garantieren eine möglichst grosse Freiheit des Einzelnen. Wir sind überzeugt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule eine wichtige Basis für eine gute und erfolgreiche Schule und zum Wohl aller Jugendlichen ist. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Zusammenarbeit. Lehrpersonen und Schulleitung Sekundarschule Speicher

2 Schulhausordnung Sekundarschule Speicher Schulweg 1. Wie die Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen, liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. 2. Für Velos, Mofas, Roller und Kickboards werden die dafür bestimmten Stellplätze benützt. Für Mofas gilt ein Fahrverbot ab dem Mofaabstellplatz beim Nordeingang für das gesamte Pausenareal. Schulareal/Pausenareal Das Schulareal schliesst die Zufahrtsstrassen mit ein. Während der Öffnungszeiten des Jugendtreffs Le Coin gelten jene Regeln, ansonsten gehört der Jugendraum zum Schulareal. Das Pausenareal beschränkt sich das Schulhausgelände (siehe Plan). 3. Aus Sicherheitsgründen ist das Schneeball werfen nur innerhalb der Spielwiese erlaubt. 4. Für Ballspiele steht die Spielwiese zur Verfügung. 5. Spucken ist auf dem ganzen Pausenareal verboten. Kaugummi kauen ist während dem Unterricht nicht erlaubt. Ausnahmen während Prüfungen werden von den entsprechenden Lehrpersonen definiert. 6. Während der Unterrichtszeit und an Schulanlässen werden Handys und andere elektronische Medien nicht benützt. 7. Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind während der Schulzeit, an Schulanlässen und auf dem Schulareal (auch in der Freizeit) nicht erlaubt. 8. Die grosse Morgenpause verbringen alle im Freien. Das Entfernen vom Pausenareal ist nur mit Bewilligung der Lehrpersonen erlaubt. In Zwischenlektionen darf das Areal verlassen werden die Verantwortung fällt in den Bereich der Erziehungsberechtigten. 9. Wer Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar, Geräten, Informatik- und Lehrmitteln verursacht, haftet dafür. 10. Mobbing, Gewaltandrohungen und Gewalt werden nicht toleriert. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände sind verboten. 11. Auf dem Schulareal sorgen alle für Ordnung und Sauberkeit. 12. Das bestehende Benutzungsreglement im Umgang mit Medien ist Bestandteil dieser Schulhausordnung.

3 Schulhaus Das Schulhaus steht den Schülern und Schülerinnen von Uhr offen. 13. In der unterrichtsfreien Zeit stehen den Jugendlichen zwei Schülerarbeitsräume zur Verfügung. Im Schülerarbeitsraum wird nur geflüstert. Für Essen und Trinken steht die Pausenhalle zur Verfügung und muss wieder sauber verlassen werden. Allgemein ist im ganzen Schulhaus, ausser in der Pausenhalle, Ess- und Trinkverbot. Diese Regelung kann durch die entsprechende Lehrperson angepasst werden. 14. Alle kleiden sich arbeitskonform als Schüler und Schülerinnen. Während dem Unterricht werden keine Mützen getragen. Zusammenarbeit Elternhaus Bei Absenzen der Schülerinnen und Schüler besteht eine Informationspflicht durch die Erziehungsberechtigten. Die vier Jokerhalbtage müssen im Voraus bei der Klassenlehrperson angemeldet werden. Zum Zweck der Ferienverlängerung, vor und nach den Ferien muss das Begehren an die Schulleitung gestellt werden. Auf der Homepage steht ein Formular für beide Fälle zur Verfügung. Die Schule haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenstände. Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Eltern (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse).

4 Benutzungsreglement Umgang mit Medien Sekundarschule Speicher Das Computernetzwerk ist Eigentum der Schule und steht den Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung und zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet dient dem Schutz aller Beteiligten - der Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkörpers und der Schule. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt sich nur dann erhalten, wenn alle Nutzer das Inventar rücksichtsvoll behandeln und Ordnung halten. Allgemein 1. Das Anmelden in den persönlichen Benutzer-Account erfolgt nur mit der Benützung eines persönlichen Passwortes, das geheim zu halten ist und in der Verantwortung der Benutzer liegt. 2. Vor dem Verlassen eines Arbeitsplatzes sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäss und sauber zu hinterlassen. Wo möglich, muss die Stromzufuhr für das Gerät ausgeschaltet werden. 3. Störungen und Schäden sind sofort der Netzwerk-Administration mündlich, schriftlich oder per mitzuteilen: ict@schule-speicher.ch 4. Es ist untersagt, Software jeder Art zu kopieren. Bei einem Verstoss prüft die Schulleitung strafrechtliche Folgen. 5. Software (z.b. Plug-lns) darf nur mit Erlaubnis der Netzwerk-Administration installiert werden. 6. Die Manipulation des Schulsystems und anderer Systeme, z.b. durch das Erstellen funktionsschädigender Programme, ist untersagt. 7. Den Nutzern ist bekannt, dass die Schule durch den Netzwerk-Administrator und die Lehrpersonen durch regelmässige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs ihrer Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schülern nachkommt. Dazu ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der Nutzer festzustellen sind. 8. Persönliche Inhalte werden im eigenen Benutzer-Account abgelegt. Aus Sicherheitsgründen haben die Netzwerk-Administration und das Lehrerkollegium das Recht, auch diese persönlichen Dokumente zu kontrollieren und zu löschen.

5 9. Vorschläge, Änderungswünsche und weitere Hinweise sind zu richten an: 10. Geschriebenes und Multimedia-Anwendungen wie Tonaufnahmen oder Filme entsprechen sprachlich und inhaltlich den allgemeinen Umgangsformen der Schule. Internet 11. Im Umgang mit dem Internet dürfen weder illegale Informationen herunter geladen, weiterverbreitet, gespeichert oder selbst angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Seiten mit Gewalt, verherrlichendem, pornografischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstösse dagegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge. 12. Bedenkliche Inhalte auf Internetdiensten (Webseiten, s, Newsgroups, Community-Plattformen wie Facebook, etc.) sind der Lehrperson sofort mitzuteilen. 13. Das Internet und das Schulnetzwerk dürfen nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Publikationsrechte sind zu respektieren. 14. Es ist grundsätzlich untersagt, den Internetzugang der Schule Speicher zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen unserer Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Die Nutzer sind für den Inhalt Ihrer s selbst verantwortlich. 15. Die den Schülerinnen und Schülern zugänglichen Inhalte im Internet werden nur zum Teil überprüft und gefiltert. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Schule Speicher ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internetzugang bereit gestellten Informationen verantwortlich. 16. Bei der Beteiligung an Diskussionen in Newsgroups sind die Regeln "Netiquette" - der jeweiligen Newsgroup zu beachten. 17. Die Teilnahme an Chats und Community-Plattformen (zb. Facebook, etc.) ist untersagt, ausser wenn die Teilnahme während Unterrichtssequenzen von einer Lehrperson in Auftrag gegeben wurde.

6 Massnahmen Schulhausordnung Sekundarschule Speicher 2. Fahren mit Mofas auf dem Pausenareal 1x Ermahnung 2x Strafstunde 3x Verkehrserziehung 5. Kaugummi kauen im Unterricht, Spucken 1 Woche Säubern des im Pausenareal Schulareals ( fetzeln ) 6. Benutzung von Handys und anderen elektronischen 2 Lektionen Strafstunde Medien in der Pause und während der Rückgabe Ende Halbtag Unterrichtszeit 7. Drogenkonsum Info Eltern Fallübergabe an SL Einschaltung der Polizei Androhung Ausschluss 7. Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulareal, Info Eltern an Schulanlässen Info Schulleitung Schriftlicher Verweis 2 Lektionen Strafstunde 8. Unerlaubtes Verlassen des Pausenareals während 1 Lektion Strafstunde der Pause 9. Kostenpflichtige Behebung des Schadens 10. Mobbing, Gewaltandrohung, Gewaltanwendung Im persönlichen Gespräch und Elterngespräch wird unsere Schulhauskultur vermittelt. Weitere Schritte erfolgen nach Absprache. Gemäss Art. 26 der Disziplinarordnung des Kantons AR werden rechtliche Schritte nötig. 12. Bei einem Verstoss gegen das Benutzungsreglement im Umgang mit Medien prüft die Schulleitung strafrechtliche Folgen gemäss Benutzungsreglement. 14. Nicht arbeitskonforme Kleidung Umziehen auf nächsten Halbtag Bei allen anderen Regeln wird zuerst der Dialog mit dem Jugendlichen gesucht, in einem Wiederholungsfall wird 1 Lektion Strafstunde ausgesprochen. Die Eltern werden nach der dritten Strafstunde informiert, um einen guten Informationsaustausch zu gewährleisten und allfällige Rahmenbedingungen festzulegen.

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