1. Grundlage. 2. Prozedere bei Zuwiderhandlung. 3. Ausnahmen

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2 1. Grundlage 2. Prozedere bei Zuwiderhandlung 3. Ausnahmen

3 1. Grundlage 9 der Hausordnung des Quirinus-Gymnasiums: Alle Handys, Smart-Phones, MP3/MP4-Player, Aufzeichnungsgeräte für Bild und Ton, Organizer u.ä. sind bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten und dürfen dort nicht benutzt werden. Das Mitführen o.g. Geräte in Klassenarbeiten bzw. Klausuren oder Prüfungen stellt eine Täuschungshandlung dar. Deshalb legen die Schülerinnen und Schüler vor Beginn der Arbeit/Klausur/Prüfung unaufgefordert ihre Geräte auf eigene Verantwortung auf den Tisch der aufsichtsführenden Lehrkraft. Verstöße gegen diese Regelung können als Täuschungsversuch gewertet werden, müssen es jedoch, wenn die Nutzung von Geräten dieser Art im Prüfungsraum oder das Mitführen beim Verlassen des Prüfungsraumes während der Prüfung festgestellt wird.* Stellen eine Lehrkraft, die Hausmeister oder sonstiges Personal der Schule einen Verstoß gegen diesen Paragraphen der Hausordnung fest, ziehen sie das betreffende ausgeschaltete Gerät sofort ein. Folgendes Prozedere soll dann ein einheitliches Vorgehen für alle Beteiligten sicher stellen: *Unterstrichendes wurde in der Schulkonferenz am neu beschlossen.

4 2. Prozedere Das betreffende Gerät wird im Sekretariat deponiert, der Name des Nutzers (mit Angabe der Klasse(nstufe)) notiert. Ersttäter Die/der Schüler/in kann das Gerät nach Ende ihres/seines Unterrichtes selbst abholen; sie/er wird verwarnt und über die Folgen einer Wiederholung (Leistung eines Sozialdienstes) aufgeklärt. 1. Wiederholungsfall (innerhalb von 12 Monaten) Das betreffende Gerät kann am nächsten Tag von einem Erziehungsberechtigten bzw. der/dem volljährigen Schüler/in abgeholt werden. Gleichzeitig wird ein Sozialdienst* ausgesprochen und mitgeteilt, dass im weiteren Wiederholungsfalle ein verschärfter Sozialdienst** zu leisten ist.

5 2. Wiederholungsfall Das betreffende Gerät kann am nächsten Tag von einem Erziehungsberechtigten bzw. der/dem volljährigen Schüler/in abgeholt werden. Die/der Schüler/in werden aufgefordert, kein elektronisches Gerät mehr auf das Schulgelände mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, auf Einhaltung zu achten. Gleichzeitig wird ein verschärfter Sozialdienst** ausgesprochen und mitgeteilt, dass bei erneutem Verstoß eine Disziplinarmaßnahme platzgreift.

6 3. und jeder weitere Wiederholungsfall Das betreffende Gerät kann am nächsten Tag von einem Erziehungsberechtigten bzw. der/dem volljährigen Schüler/in abgeholt werden. Die/der Schüler/in werden aufgefordert, kein elektronisches Gerät mehr auf das Schulgelände mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, auf Einhaltung zu achten. Der Schulleiter bzw. die Teilkonferenz der Lehrerkonferenz (Disziplinarkonferenz) spricht eine geeignete Disziplinarmaßnahme aus.

7 3. Ausnahmen a) Die Schüler/innen dürfen nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft für eine begrenzte Zeit elektronische Geräte nutzen. b) Die Schüler/innen dürfen nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft elektronische Geräte im Rahmen des Unterrichtes nutzen. c) Die Schüler/innen dürfen elektronische Geräte in dafür ausdrücklich benannten Räumen*** nutzen.

8 Anhang *Sozialdienst: Dieser Dienst besteht in einer (Schul)Stunde Dienst für die Schule in Absprache mit unserem Hausmeister, Herrn Weinhardt. **Verschärfter Sozialdienst: Dieser Dienst besteht in zwei (Schul)Stunden Dienst für die Schule in Absprache mit unserem Hausmeister, Herrn Weinhardt. ***Ausdrücklich benannte Räume: Zunächst sind das Foyer, die Mensa, der SV-Raum und der Schülerarbeitsraum vom Verbot ausgenommen.

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