B I S C H Ö F L I C H E S O R D I N A R I A T M A I N Z
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- Klaus Gert Krause
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1 B I S C H Ö F L I C H E S O R D I N A R I A T M A I N Z Informationen zur Ausbildung von Ersthelfern und Ersthelferinnen in den Kirchengemeinden und Kindertageseinrichtungen Warum wenden wir uns jetzt mit dem Thema Erste Hilfe an Sie? Alle angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sowie die Ehrenamtlichen sind über die Berufsgenossenschaften gesetzlich unfallversichert zu günstigen Bedingungen im Rahmen eines Präventionsvertrages mit dem Bistum Mainz. Dieser Vertrag zur Unterstützung der einzelnen Kirchengemeinden sieht vor, dass neben den Versicherungsleistungen auch Vorsorge getroffen wird wie z. B. durch ausgebildete Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen. Wir wenden uns jetzt an Sie, weil es zur Umsetzung des Präventionsvertrages gehört, für die Ersthelferausbildung im Bistum Sorge zu tragen. Warum sind Ersthelfer/innen wichtig? Statt in einer Unfallsituation hilflos auf das Eintreffen eines Sanitäters oder Arztes warten zu müssen, können Personen mit einer Ersthelferausbildung schnell und kompetent erste Hilfsmaßnahmen ergreifen. Warum finanzieren die Berufsgenossenschaften die Ersthelfer-Ausbildung? Die Berufsgenossenschaften haben u. a. den gesetzlichen Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dort, wo mehrere versicherte Personen zusammenarbeiten, soll auch jemand mit einer Ersthelferausbildung in erreichbarer Nähe sein, um bei Bedarf unmittelbar helfen zu können. Dies kann dazu beitragen, gesundheitliche Unfallfolgen zu mindern. Die Berufsgenossenschaften finanzieren pro Person einen Erste Hilfe Grundkurs mit 8 Doppelstunden sowie alle 2 Jahre einen Kurs Erste-Hilfe-Training mit 4 Doppelstunden. Was sollten Sie als Pfarrer oder Verwaltungsrat tun? Unsere Empfehlung: Besprechen Sie als Pfarrer im Kreis Ihrer hauptamtlichen Mitarbeitern/innen oder als Verwaltungsrat die Aspekte, die unten als 1. Schritt skizziert sind das Weitere delegieren Sie!
2 Angesprochen werden können: Der 1. Schritt: Personen auswählen und ihre Bereitschaft zur Absolvierung eines Ersthelferkurses erfragen - Alle in der Pfarrei haupt- und nebenamtlich angestellten Mitarbeiter/innen (z.b. pastorale Mitarbeiter/innen, Pfarrsekretäre/innen, Küster/innen, Hausmeister/innen etc.) - Erzieher/innen in Kindertageseinrichtungen (siehe dazu auch die besonderen Infos ab Seite 4) - Ehrenamtliche, die das Ehrenamt regelmäßig (also etwa ein- bis zweimal monatlich) ausüben: Leiter/innen von regelmäßig sich treffenden Gruppen (Familiengruppen, Seniorengruppen, Jugendgruppen etc.) Hier kann jede/r für seine/ihre Gruppe eine Ausbildung erhalten. (Achtung: Keine Jugendlichen unter 16 Jahren und keine Personen, die einmalig im Jahr bei einem Fest oder im Zeltlager aushelfen etc.) Haupt- und Ehrenamtliche mit einer Ersthelferausbildung (von 8 Doppelstunden) müssen alle zwei Jahre zur Auffrischung ihrer Erste-Hilfe-Kentnisse am Erste-Hilfe-Training (Fortbildungskurs) teilnehmen. Der 2. Schritt: Kursangebote in der Region ausfindig machen Es gibt die Möglichkeit, bei ausreichender Personenzahl in einem Pfarreienverbund/einer Pfarrgruppe oder im Dekanat eigene Ausbildungskurse bei den unten aufgeführten Anbietern durchführen zu lassen, neben möglichen Einzelanmeldungen bei regulär angebotenen Kursen. Welcher Kurstyp ist der richtige? Anerkannt werden der Grundkurs für betriebliche Ersthelfer (mit 8 Doppelstunden) und der Auffrischungskurs das sog. Erste Hilfe-Training (mit 4 Doppelstunden) und nicht der Erste- Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber. Wer bietet in der Region diese Kurse an? Die Kurse werden von ermächtigten Stellen angeboten. Dazu zählen auch die großen Rettungsorganisationen: - Malteser ( (Geschäftsstelle Mainz, Tel / , Lydia.Winchenbach@maltanet.de) - Deutsches Rotes Kreuz ( - Johanniter ( 2
3 - Arbeiter-Samariter-Bund ( - DLRG ( Weitere Adressen finden Sie auf der Homepage unter dem Link: Liste der ermächtigten Stellen. Der 3. Schritt: Die Anmeldung zum Kurs Nehmen Sie die Kursanmeldung direkt beim Anbieter vor. Vergewissern Sie sich jedoch vorab, ob folgende Voraussetzungen auch wirklich gegeben sind: - Handelt es sich um einen betrieblichen Ersthelferkurs? (ggf. den Veranstalter ausdrücklich fragen!) - Sind die Ehrenamtlichen regelmäßig (etwa ein- bis zweimal monatlich) für die Pfarrei tätig? - Ist der/die hauptamtliche Mitarbeiter/in im Berufsalltag in regelmäßigen Kontakt zu anderen hauptamtlichen und/oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen? - Welche Erzieher/innen der Kindertagesstätte nehmen an Erste Hilfe Kursen teil? Die Unfallkasse Hessen finanziert max. eine/n Erzieher/in je Gruppe als Ersthelfer/in. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz befürwortet, dass alle Erzieher/innen Ersthelfer sind. Füllen Sie einen Anmeldebogen aus und geben Sie ihn den Teilnehmern mit zum Kurs. Diesen Anmeldebogen finden Sie auf der Homepage der VBG unter dem Link Richtlinien und Formulare als letztes Dokument Formular für die Anmeldung und Bestätigung. In dieses Formular werden - rechts oben die Anschrift der Pfarrei (pro Pfarrei ein eigenes Formular); - die Teilnehmer/innen und - die Anmeldenummer eingetragen: o Haupt- und Nebenamtliche in Pfarreien sind unter VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) Nr.: (s.u. *) o ehrenamtlich Tätige in den Pfarreien sind unter VBG Nr.: (s.u. *) anzumelden. * Die Anmeldenummer ist per Mailanfrage der Kirchengemeinde über: arbeitssicherheit@bistum-mainz.de erhältlich. Der Pfarrer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der aufgeführte Teilnehmerkreis auch zur Teilnahme berechtigt ist. 3
4 Besondere Regelungen für die Ausbildung von Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen (Diese werden gemeinsam von der BGW und den jeweiligen Unfallkassen finanziert) Erzieher/innen in Kindertageseinrichtungen melden sich unter BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflege) mit der Nummer der Einrichtung (bitte beim Rentamt oder Kirchenrechner erfragen) an. Für Erzieher/innen einer Kindertageseinrichtung in Rheinland-Pfalz wird ebenso in o. g. Formular, rechts oben die Anschrift der Pfarrei eingetragen, zusätzlich jedoch auch Name und Anschrift der Einrichtung. Die Unfallkasse Hessen hat ihr eigenes Anmeldeformular. Es ist abrufbar mit Ausfüllhinweisen unter: Der 4. Schritt: Kosten - Die Ausbildungsorganisation rechnet direkt die Kurskosten mit der VBG oder bei Erzieher/innen mit der BGW bzw. den jeweiligen Unfallkassen Rheinland-Pfalz oder Hessen ab. Damit haben Sie nichts zu tun! - Sollten allerdings Fahrtkosten entstehen, so sind diese seitens der Pfarrei/pastoralen Einheit zu tragen. Der 5. Schritt: Dokumentation der Ersten Hilfe - Halten Sie zur Dokumentation die Ersthelferlisten in den Arbeitssicherheitsunterlagen im Pfarrbüro zur Einsichtnahme bereit. - Tragen Sie den Namen der Ersthelfer/innen in die auszuhängenden Notfallrufnummernplakate ein. - Plakate sind erhältlich unter: oder auf der Bistumshomepage: unter dem Suchwort Arbeitssicherheit, hier unter Gesundheitsschutz/Erste Hilfe 4
5 Der 6. Schritt: Kurse für Erste-Hilfe-Training Die Anmeldung zum Auffrischungskurs Erste-Hilfe-Training (mit 4 Doppelstunden), der alle zwei Jahre wiederholt werden muss, um das Wissen wach zu halten und für den Ernstfall handlungsfähig zu sein, erfolgt ebenso wie zum Grundkurs (siehe vor). Sollten Fragen oder Unklarheiten zu diesem Thema bestehen, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Bistums, Herrn Prof. Dr. van der Broeck (Tel / ). (Stand: ) ( Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bistum Mainz) 5
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