Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

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1 Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

2 Impressum Verbandbuch Erstveröffentlichung 07/2005, Stand 10/ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/ Hamburg Tel.: (040) Fax: (040) Bestellnummer U036 Gestaltung und Satz Löser & Partner, Dresden Druck Beisner Druck GmbH & Co. KG, Buchholz/Nordheide Gedruckt auf Profisilk chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706

3 Notfallnummern und -adressen Verbandbuch von: Firma Anschrift Ersthelfer Name Telefon Ersthelfer Name Telefon Notruf Telefon Arzt Name Telefon Anschrift Durchgangsarzt Name Telefon Anschrift Notfalladresse z. B. Unfallkrankenhaus, nächstes Krankenhaus 3

4 4

5 Dokumentation Verletzungen und Erste Hilfe Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden zum Beispiel in einer Kartei, als Computer datei oder in einem Verbandbuch. Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens. Erste-Hilfe- Maß nahmen sowie die Namen des Verletzten, von Zeugen und Erst- Helfern. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden! Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhalts punkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb. 5

6 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Petra Musterfrau Station C, Zimmer 13 Verletzung und Ursache Kanülenstichverletzung nach Blutentnahme bei Patient Klaus Mustermann 6

7 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung Anne Müller, Station B Desinfektion mit Alkohol (82 %), Pflaster, Weiterleitung zum Betriebsarzt zur Feststellung von Immun- bzw. Impfstatus 7

8 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Verletzung und Ursache 8

9 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 9

10 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Verletzung und Ursache 10

11 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 11

12 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Verletzung und Ursache 12

13 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 13

14 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Verletzung und Ursache 14

15 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 15

16 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Verletzung und Ursache 16

17 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 17

18 Angaben zum Hergang bzw. Gesundheitsschaden Lfd. Nr. Datum Name des Verletzten Ort Verletzung und Ursache 18

19 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 19

20 Ein neues Verbandbuch Ein Blick auf das Unfallgeschehen Sie sind mit Ihren Eintragungen auf der letzten Seite angekommen. Blättern Sie doch einmal bevor Sie das alte Verbandbuch zur Seite legen (fünf Jahre aufbewahren nach BGV A1, 24) und ein neues beginnen, die Seiten noch einmal durch. Fällt Ihnen etwas auf? Gibt es Arbeitsplätze, an denen sich Unfälle häuften? Vielleicht viele Stolper- und Sturzunfälle, Stich- und Schnitt verletzun gen mit Nadeln und Kanülen? Unfälle an bestimmten Wochentagen oder häufig zur gleichen Tageszeit? Unfälle mit bestimmten Instrumenten, Geräten und Maschinen? Vielleicht fällt Ihnen ein, wie sich diese Unfälle vermeiden ließen? Tun Sie etwas gegen erkannte Unfallgefahren. Sprechen Sie uns ruhig auch mal an. Die Berater in Ihrer zuständigen Bezirksstelle helfen Ihnen gern. Im Notfall helfen können Lernen Sie helfen werden Sie Ersthelfer. Zwischen den Berufsgenossen schaften und den ermächtigten Ausbildungsstellen zur Ersten Hilfe gibt es entsprechende Ausbildungsvereinbarungen. Die ermächtigten Ausbil dungs stellen finden Sie im Internet unter qseh.de. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernimmt bei ihren Kunden und Versicherten die Ausbildungs kosten für die vorgeschriebene Anzahl Ersthelfer (BGV A1, 26). Aus kunft erhalten Sie von einer der Ausbildungsstellen oder bei der BGW. 20

21 Schriften zur Ersten Hilfe BGV A1 Grundsätze der Prävention BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe U 036 Verbandbuch BGI Plakat Erste Hilfe DIN A2 21

22 Ihre zuständigen Kundenzentren Grundsätzliches und Beitragsfragen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/ Hamburg Tel.: (040) Fax: (040) Annahme von Medienbestellungen Tel.: (040) Fax: (040) Hier können Sie auch ein neues Verbandbuch bestellen. Kundenzentren Berlin Spichernstraße Berlin Telefon: (030) Telefax: Karlsruhe Philipp-Reis-Straße Karlsruhe Telefon: (0721) Telefax: Bochum Universitätsstraße Bochum Telefon: (0234) Telefax: Köln Bonner Straße Köln Telefon: (0221) Telefax: Delmenhorst Fischstraße Delmenhorst Telefon: (04221) Telefax: Magdeburg Keplerstraße Magdeburg Telefon: (0391) Telefax: Dresden Gret-Palucca-Straße 1 a Dresden Telefon: (0351) Telefax: Mainz Göttelmannstraße Mainz Telefon: (06131) Telefax: Hamburg Schäferkampsallee Hamburg Telefon: (040) Telefax: München Helmholtzstraße München Telefon: (089) Telefax: Hannover (Außenstelle von Magdeburg) Anderter Straße Hannover Telefon: (0511) Telefax: Würzburg Röntgenring Würzburg Telefon: (0931) Telefax:

23 So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist. Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahl entspricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist.

24 Bestell-Nr.: U036 10/2013 BGW Pappelallee 33/35/ Hamburg

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