Verordnung 994/2010 Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung
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- Kristina Schwarz
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1 Verordnung 994/2010 Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung Eckpunkte der Novellierung Dr. Ulrich Bürkmann
2 Gliederung Rechtsrahmen Novelle der SoS-VO Bedeutung für das Netzgebiet der ONTRAS
3 Gliederung Rechtsrahmen Novelle der SoS-VO Bedeutung für das Netzgebiet der ONTRAS
4 Gesetzlicher Rahmen Lit.: Stand
5 Gesetzlicher Rahmen Security of Supply (SoS-VO) SoS-VO VERORDNUNG (EU) Nr. 994/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung, insbesondere unter schwierigen klimatischen Verhältnissen und bei Störungen. Lit.: Stand
6 Gesetzlicher Rahmen Wirkungskette: 1 Interne Regelenergie (Netzpuffer, veränderte Fahrweisen) 2 Externe Regelenergie ( VHP oder Lokal) 3 Netz- und marktbezogene Maßnahmen nach 16 Ziff. 1 EnWG 4 Instrumentarium nach 16 Ziff. 2 EnWG Danach: Notfall EnSiG/GasSV 6
7 Gliederung Rechtsrahmen Novelle der SoS-VO Bedeutung für das Netzgebiet der ONTRAS
8 Hintergrund Transportunterbrechung in der Ukraine 2009 Verordnung (EU) Nr. 994/2010 Versorgungssicherheitsverordnung Gas Transportunterbrechung in der Ukraine 2013/2014 Stress-Test der EU-Kommission 2014 Einschätzung der Kommission: Unzureichende Umsetzung der SoS-VO (unkoordinierte Präventions-/Notfallpläne; viele Ausnahmen möglich) Konsultation der Verordnung in 2015 Entwurf der Novelle Verordnung (EU) Nr. 994/2010 vom Gesetzgebungsverfahren Rat und Parlament bis Ende 2016 geplant Verschärfende bzw. konkretisierende Neuregelungen mit Auswirkungen auf ONTRAS 8
9 Vorgaben gemäß Art. 6 SoS-VO zum Infrastrukturstandard Der Infrastrukturstandard gilt als erfüllt, wenn bei einem unterstellten Ausfall der Gaslieferungen am Importpunkt mit der größten Einspeiseleistung nach Deutschland, über die verbleibenden Transportkapazitäten (N-1) so viel Gas eingespeist werden kann, dass der errechnete maximale Tagesbedarf in Deutschland (so wie er mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren auftritt) gedeckt werden könnte. N 1 [%] = 595, , , ,89 474,80 100, N % Ergebnis: N - 1 [ % ] = 197 % Der Infrastrukturstandard gemäß SoS-VO ist für den GÜP Mallnow erfüllt. 9
10 Vorgaben gemäß Art. 8 SoS-VO zum Versorgungsstandard Der Versorgungsstandard gemäß Art. 8 Abs.1 SoS-VO verpflichtet die Erdgasunternehmen, die Versorgung der geschützten Kunden auch im Falle besonders hohen Gasverbrauchs aufrecht zu erhalten und hierfür auch entsprechende Vorsorge zu tätigen. Hierfür werden drei Szenarien vorgegeben: Fall a) extreme Temperaturen an sieben aufeinander folgenden Tagen mit Spitzenlast, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren vorkommen Für Deutschland: Erdgasgesamtverbrauch der geschützten Kunden Mio. m³. Die maximal mögliche Importmenge an den Grenzübergangspunkten für diesen Zeitraum beträgt Mio. m³ Erdgas, womit der Versorgungsstandard als erfüllt angesehen werden kann. Das deutsche Fernleitungsnetz verfügt über einen sehr hohen Versorgungssicherheits- Standard und liegt bei allen diesbezüglichen Kennzahlen im EU-Spitzenfeld. 10
11 Vorgaben gemäß Art. 8 SoS-VO zum Versorgungsstandard Fall b) ein außergewöhnlich hoher Gasverbrauch über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen, wie er mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren vorkommt Erdgasgesamtverbrauch der geschützten Kunden von Mio. m³. Die maximal mögliche Grenzübergangsmenge an den Grenzübergangspunkten für diesen Zeitraum beträgt Mio. m³ Erdgas, womit der Versorgungsstandard als erfüllt angesehen werden kann. Fall c) bei Ausfall der größten einzelnen Infrastruktur unter durchschnittlichen Winterbedingungen für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen Erdgasgesamtverbrauch in Deutschland der geschützten Kunden von Mio. m³. Die maximal mögliche Grenzübergangsmenge an den Grenzübergangspunkten für diesen Zeitraum bei gleichzeitigem Ausfall des GÜP Mallnow beträgt Mio. m³ Erdgas, womit der Versorgungsstandard als erfüllt angesehen werden kann Das deutsche Fernleitungsnetz verfügt über einen sehr hohen Versorgungssicherheits- Standard und liegt bei allen diesbezüglichen Kennzahlen im EU-Spitzenfeld. 11
12 Eckpunkte des Vorschlags der EU-KOM Regionale Kooperation: Erstellung regionaler Präventions- und Notfallpläne (Art. 7) sowie Risikobewertungen (Art. 6), Definition von Regionen Solidarität: zielt darauf ab, dass im Krisenfall und bei Ausschöpfung aller marktbasierten Maßnahmen umliegende Nachbarstaaten die Versorgung in ihrem Land einschränken, um so die Versorgung von Haushalten, essenziellen sozialen Diensten und Fernwärmeanlagen in einem notleidenden Mitgliedstaat aufrecht zu erhalten. Infrastrukturstandard Erfüllung des N-1-Standards auch auf regionaler Ebene Verpflichtete Implementierung bi-direktionaler GÜP-Kapazitäten mit finaler Entscheidung (Ausnahmen) durch EU-KOM Grundsätzlich werden die Präventions- und Notfallpläne nicht allein mehr auf nationalstaatlicher Ebene erstellt 12
13 Eckpunkte der Novelle Versorgungsstandard: Erweiterte Definition geschützter Kunden einschließlich Spielraum in der Auslegung (Erweiterung um KMU + soz. Einrichtungen, Fernwärmeanlagen, Notfall- und Sicherheitseinrichtungen) durch Mitgliedstaaten Pflicht zur Notifizierung Definitionen geschützter Kunden bei EU-KOM Emergency crisis level in einem MS führt zur temporären Absenkung möglicher angehobener Supply Standards auf das definierte Level Informationspflichten zu Lieferverträgen Die Reversierung von Gasflüssen soll europaweit innerhalb der Lieferkorridore durchgesetzt werden. 13
14 Regionale Kooperation - Kriterien Geografische Lage/Nähe Existierende/geplante GÜP und Kapazitäten zwischen Mitgliedsstaaten (MS) sowie sog. Versorgungsmuster (Berücksichtigung L-Gasregionen) Marktentwicklung und reife Handhabbare Anzahl an MS pro Region Soweit möglich, Berücksichtigung bestehender regionaler Strukturen und bestehende Kooperationen EU-KOM kann Regionen anpassen 14
15 Eckpunkte des Vorschlags der EU-KOM (2) Versorgungsstandard: Erweiterte Definition geschützter Kunden einschließlich Spielraum in der Auslegung (Erweiterung um KMU + soz. Einrichtungen, Fernwärmeanlagen, Notfall- und Sicherheitseinrichtugnen) durch MS Pflicht zur Notifizierung der MS-Definitionen geschützter Kunden bei EU-KOM Emergency crisis level in einem MS führt zur temporären Absenkung möglicher angehobener Supply Standards auf das definierte Level Verpflichtete Implementierung bi-direktionaler GÜP-Kapazitäten mit finaler Entscheidung (Ausnahmen für Waidhaus und Medelsheim) durch EU-KOM Risikobericht: Hydraulisches (ENTSOG-) Modell und regionale N-1 Betrachtung Informationspflichten zu Lieferverträgen Die Reversierung von Gasflüssen soll europaweit innerhalb der Lieferkorridore durchgesetzt werden. 15
16 Stand der Diskussion im Europäischen Parlament (Berichterstatter: Buzek [Pl] Insgesamt 888 Änderungsanträge, Kompromissverhandlungen, 65 Änderungsanträge im ITRE-Ausschuss bestätigt: Breite Unterstützung für regionalen Ansatz zur gemeinsamen Risikobewertung und Erstellung von Präventions- und Notfallplänen, Notfallkorridore als zusätzliche Informationsquelle Mehrheit für Solidaritätsmechanismus als letztes Mittel, Konkretisierung der Rahmenbedingungen und stärkere Rolle der KOM, Informationsaustausch über Gaslieferverträge (D müsste alle Langfristverträge über russische Gaslieferungen melden) Enge Definition geschützter Kunden : nur Haushalte, wesentliche soziale Dienste und Fernwärmeanlagen zur Versorgung dieser Stärkere Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Gas- und Stromversorgungssicherheit, u.a. bei der Risikobewertung und der Erstellung der Präventions- und Notfallpläne Verankerung der Gasnachfragereduzierung als (vorrangige) Maßnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit Parlament unterstützt weitestgehend Vorschlag der EU-KOM 16
17 Stand der Diskussion im Europäischen Rat 2. Entwurf der Ratsposition vor der Sommerpause beraten Regionaler Ansatz bleibt zentraler Streitpunkt: wird seitens AT, BE, DE, FR, IT abgelehnt; Unterstützung für KOM-Vorschlag durch PL Solidaritätsmechanismus: Forderung nach KOM-Leitlinien Informationsaustausch: Klarstellung in Einzelpunkten und Aufnahme eines Artikels zum Schutz der Vertraulichkeit Neu: Möglichkeit für Vorrang kritischer Gaskraftwerke im Notfall Ambition des slowakischen Ratsvorsitzes ist politische Einigung der EU-Institutionen bis Ende
18 Alternative Konzepte: Umsetzung Solidarität - Non-Paper der EU-KOM Anwendung nur als ultima ratio Marktbasierte Maßnahmen ausgeschöpft Märkte können keine Mengen mehr bereitstellen Maßnahmen (auch nicht-marktbasiert) der Notfallpläne ausgeschöpft Basierend auf Marktmechanismus: Demand-Response-Mechanismus soll verfügbare Mengen und deren Preise anzeigen Fehlanreize vermeiden, Abwarten auf Solidarität muss vermieden werden, Teilnahme am Markt muss angereizt werden Verursachungsgerechte Kostenverteilung DSM wird nach Europa exportiert! 18
19 Alternative Konzepte: Umsetzung Solidarität - Non-Paper der EU-KOM Mechanismus, sofern alle Maßnahmen aus Notfallpläne ausgeschöpft sind: Information über verfügbare Mengen Kunde -> Lieferant/Händler Information über verfügbare Mengen Händler -> TSOMS1 Transport der verfügbaren Mengen TSOMS1->TSOMS2 Bei Ausschöpfung Demand-Respose-Mechanismus (= marktbasiert) sollen nationale verpflichtende Kürzungen erfolgen (= nicht-marktbasiert) Erstattungsforderungen: TSOMS1->NRAMS2 Lieferanten, die von Unterstützung profitieren (MS2), sollen Kosten tragen Verantwortung zur Umsetzung des Mechanismus? CompetentAuthorities Finanzielle Regelungen: Abstimmung zwischen Competent Authorities der MS DSM wird nach Europa exportiert! 19
20 Alternative Konzepte: Lieferkorridore ENTSOG Der Supply Corridor Approach ist weiter gefasst und flexibler als das von der EU- Kommission vorgeschlagenen Regional Concept. Definition der Korridore auf Basis bestimmter Szenarien, z.b.: Ausfall russischer, norwegischer Produktion, Produktionseinschränkungen im L-Gas Weiterhin nationale Entwicklung der Präventions- und Notfallpläne unter Einbeziehung der MS entlang eines Korridors Marktmechanismen sollen so lange wie möglich aufrecht erhalten bleiben. Bei Marktversagen / im Notfall ist es notwendig, dass eine behördliche Koordination von Eingriffen (nicht-marktbasierte Maßnahmen) stattfindet. Die behördliche Koordination von nicht-marktbasierten Maßnahmen entlang des Korridors ist von den avisierten Regelungen zur Solidarität abzugrenzen. Supply Corridor Approach wird seitens FNB Gas und BdEW unterstützt! 20
21 Alternative Konzepte: Lieferkorridore ENTSOG Die bestehende, grenzüberschreitende Infrastruktur soll dazu genutzt werden, das Potenzial der im System vorhandenen Flexibilität (Produktion, Speicher, Import) sinnvoll zu nutzen und dadurch die Versorgung von geschützten Kunden im Notfall zu gewährleisten. Es sollen keine Kapazitäten explizit für den Notfall vorgehalten werden. Alternative Quellen, die bei Versorgungsunterbrechungen genutzt werden können, sollten durch jeden Mitgliedsstaat identifiziert werden. Im Krisenfall sollen die notwendige Maßnahmen (Markt/Infrastruktur) zur Beherrschung, zuerst durch jeden Mitgliedstaat und anschließend entlang des SupplyCorridors evaluiert / geplant werden Supply Corridor Approach wird seitens FNB Gas und BdEW unterstützt 21
22 Alternative Konzepte: ACER Vorschlag Konzept, das vor dem DSM-Mechanismus der KOM zum Einsatz kommen soll Händler kaufen Optionen für den Notfall (Leistungspreis) Unterschied zum KOM-Vorschlag, der keine Handelbarkeit der Solidaritätsmechanismen vorsieht Offene Fragen: Gibt es MS, die bereit sind, für diese Vorsorge (Versicherungsprämie) zu bezahlen? Würden diese Optionen bei der Berechnung des Versorgungsstandards berücksichtigt? Wie können Regelungen getroffen werden, dass im Solidaritätsfall eine physische Abwicklung durchführbar ist? (Speicherkapazitäten, feste Kapazitätsbuchungen) Auswirkungen auf den Versorgungsstandard im Anbieterstaat? Bewertung ist offen 22
23 Gliederung Rechtsrahmen Novelle der SoS-VO Bedeutung für das Netzgebiet der ONTRAS
24 Konsequenzen für das ONTRAS-Netzgebiet aus dem Regionen-Modell Der Anspruch an die FNB zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit steigt! Drei russische Lieferkorridore, hohe technische Verfügbarkeit, aber hohe Abhängigkeit Risiko bei Lieferausfall: Speicher Bei Umsetzung SoS-VO Novelle drohen ONTRAS Investitionen zum Anschluss an andere Aufkommensquellen. (Interconnection Points zu PL und CZ) Offen sind: Klare Kostenverteilung (x-border cost allocation) Keine Benachteiligung im Effizienz-Benchmark Energieträger Gas darf nicht durch übermäßige redundante Infrastrukturen und den damit verbunden Kosten unattraktiv gegenüber Konkurrenzenergien werden Aktive Mitarbeit der ONTRAS an der weiteren Ausgestaltung des Rechtsrahmens erforderlich. 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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