Die Aufgaben der Vereinsverwaltung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Aufgaben der Vereinsverwaltung."

Transkript

1 Inhatt. Einleitung 9 Die Aufgaben der Vereinsverwaltung. A. Die Leitung des Vereins durch den Borstand, l. Die Rechte und die Pflichten des Vorstandes Der Verkehr mit dem Registergericht Die Führung des Verzeichnisses der Genossen Die Sorge um die Buchführung Die Veröffentlichung der Bilanz und der Mitgliederbewegnng Ankündigung des Berichts über die Revision durch den Verband Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Die Beschaffung der Betriebsmittel a) Eigene Mittel 37 b) Fremde Mittel Annahme von Spareinlagen Einlagen in laufender Rechnung Anleihen bei der Landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse Die Verwendung der Betriebsmittel Die Bewilligung von Darlehen Die Übernahme von Verkaufsprotokollen und sonstigen Abtretungen (Zessionen). Der Erwerb und die Wieder- Veräußerung von Grundstücken 54 1* Bibliografische Informationen digitalisiert durch ie

2 4 3. Bewilligung von Krediten in lausender Rechnung a) Der Scheckverkehr 62 b) Der Wechselverkehr Die Bewilligung von Warenkrediten Sicherstellung der Darlehen und Kredite Der Ankauf von Mvbilien und Grundstücken, die in das ständige Eigentum des Vereins übergehen Der gemeinschaftliche Ankauf von Wirtschaftsbedürfnifsen Der gemeinschaftliche Verkauf von Wirtschaftserzeugnissen Festsetzung des Zinsfußes für Spareinlagen, Darlehen, laufende Rechnung und Warenbezüge und der Provisionssätze für Darlehen, lausende Rechnung und Warenbezüge Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der dem Verein gehörigen Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenstände, Zuchtvieh usw Die Verwaltungskosten und die Erstattung barer Auslagen an die Mitglieder des Vorstandes und an Bevollmächtigte nach den vom Aufsichtsrat hierfür aufgestellten Grundsätzen 107 II. Weitere Pflichten des Vorstandes Die Überwachung der Verwendung der Darlehen Anregung zur Sparsamkeit und zu vernünftigem Geschäftsbetrieb Verdrängung des Wuchers aus dem Bereinsbezirk Geistige und sittliche Hebung der Mitglieder Ausfertigung der den Verein verpflichtenden Schriftstücke und Abschluß der Verträge mit dem Rechner und sonstigen Beamten Beaufsichtigung des Kassen- und Rechnungswesens, die Anlegung der Kassenbestände und die Einziehung der Außenstände Die Feststellung des Lagerbestandes am Jahresschluß.. 120

3 5 8. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Jahresrechnnng und der Bilanz nach den Borarbeiten des Rechners., Die Bekanntmachungen des Vereins in den dazu bestimmten Blättern Die Erstattung der vom Revisionsverband vorgeschriebenen Anzeigen und Mitteilungen an den Verband 125 III. Besondere Pflichten des Vorstehers 125 B. Die Besorgung der Vereinsgeschüfte durch den Rechner. I. Allgemeine Obliegenheiten Bestellung des Rechners Pflichten des Rechners Sicherheitsleistung 134 a),b) c) d) Rechnewerträge 135 II. Die Bücher und Drnckmnster für den laufende» Geschäftsbetrieb Das Journal Die Quittungen Die Kontobücher Die vom Berein angeliehenen Gelder Die vom Berein ausgeliehenen Gelder Die laufende Rechnung und der Scheck- und Wechselverkehr 161 A. Laufende Rechnung 161 B. Scheckverkehr 162 G. Wechselverkehr, Wechselinkasso Die gemeinsamen Bezüge Das Verzeichnis der Schuldner und Bürgen Der Vertrieb von Wirtschaftserzeugnissen Die in dauerndem Eigentum des Vereins bleibenden Gegenstände 202

4 6 III. Die Rechnungslegung und die Aufstellung der Bilanz am Jahresschlüsse Die Anfertigung der Kontoauszüge Die Rechnungslegung Die Aufstellung der Bilanz Die Heftung und Aufbewahrung der Jahresrechnungen, Bilanzen, Belege und Akten 209 C. Die Beaufsichtigung der Vereinstätigkeit durch den Aussichtsrat 211 D. Die Mitgliederversammlung Die Bedeutung der Mitgliederversammlung Die Vorbereitung zur Mitgliederversammlung Die Art und die Form der Verhandlungen Die Leitung der Versammlung Die Protokollführung 252 E. Sonstiger Rechtsverkehr. a) Das gerichtliche Mahnverfahren 258 b) Bestellung von Bevollmächtigten 271 F. Allgemeines. I. Der Generalverband ländlicher Genossenschaften für Deutschland und seine Verbände 274 a) Die Zwecke 274 b) Die Gliederung 275 c) Der Verkehr mit dem Verband 278 II. Die Landwirtschaftliche Zentral-Darlehnskasse s. Deutschland a) Die Zwecke 281 b) Die Einrichtung 283 c) Der Verkehr mit der Landwirtschaftlichen Zentral- Darlehnskaffe, Abteilung Geldverkehr 284

5 7 III. Die provinziellen Warengesellschafte» a) Die Zwecke " b) Der Verkehr mit der Landwirtschaftlichen Zentral-Darlehuskasse, Abteilung Warenverkehr, resp, mit dem Provinziellen Wareninstitut 285 IT. Die Druckerei der Landwirtschaftliche» Zcntral-Darlehnslasse zu Neuwied am Rhein 285 V. Das Gesamtbild 289 Sachregister 293

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach 1 S A T Z U N G der Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg mit dem Sitz in Neubulach 2 1 Firma Die Firma der Genossenschaft lautet Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg 2 Sitz Der Sitz der Genossenschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Firma und Sitz der Genossenschaft. 1 Firma und Sitz. II. Gegenstand der Genossenschaft

Inhaltsverzeichnis. I. Firma und Sitz der Genossenschaft. 1 Firma und Sitz. II. Gegenstand der Genossenschaft Satzung 2014_Layout 1 09.07.14 13:52 Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Firma und Sitz der Genossenschaft 1 Firma und Sitz II. Gegenstand der Genossenschaft 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft III. Mitgliedschaft

Mehr

Satzung des Vereins. Verein der Freunde und Förderer der Christian-Spielmann-Schule in Weilburg/Lahn

Satzung des Vereins. Verein der Freunde und Förderer der Christian-Spielmann-Schule in Weilburg/Lahn Satzung des Vereins Verein der Freunde und Förderer der Christian-Spielmann-Schule in Weilburg/Lahn 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Christian-

Mehr

Progeno Baugruppe Mitgliedschaft & Beteiligung

Progeno Baugruppe Mitgliedschaft & Beteiligung Progeno Baugruppe Mitgliedschaft & Beteiligung Agenda 1 Organisation Genossenschaft 2 Satzung & Mitgliedschaft 3 PEP - Zeitleiste 4 PEP - Organisation 5 PEP - Beteiligung 09.11.2015 2 Alles rund um die

Mehr

Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund Aufzeichnungspflichtigen. 10 Jahre 10 Jahre

Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund Aufzeichnungspflichtigen. 10 Jahre 10 Jahre Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund 10 Jahre 10 Jahre - zu Handelsbüchern, Inventaren, Beginn: Ende des jeweiligen Kj. Beginn: Ende des jeweiligen Eröffnungsbilanzen,

Mehr

Satzung. des. Fördervereins "Freunde und Ehemalige des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen" 1 Name, Sitz

Satzung. des. Fördervereins Freunde und Ehemalige des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins "Freunde und Ehemalige des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen" vom 12. November 2011, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. November

Mehr

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN Stand: 03/2012

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN Stand: 03/2012 Aufbewahrungspflichten Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten

Mehr

TOP 10. Aktuelle Fassung der Satzung der Raiffeisenbank Gotha eg Stand 8. Juni Änderungsvorschläge an die Generalversammlung

TOP 10. Aktuelle Fassung der Satzung der Raiffeisenbank Gotha eg Stand 8. Juni Änderungsvorschläge an die Generalversammlung 1 Anlage zu TOP 10 Änderung der Satzung der Raiffeisenbank Gotha eg Synoptischer Vergleich zur aktuellen Fassung der Satzung. Änderungen und Ergänzungen sind jeweils in der rechten Spalte hervorgehoben.

Mehr

Genossenschaft Wasserversorgung Tobelhof-Gockhausen-Geeren. Statuten

Genossenschaft Wasserversorgung Tobelhof-Gockhausen-Geeren. Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Tobelhof-Gockhausen-Geeren Statuten I. NAME, SITZ UND ZWECK ART. 1 Name, Sitz Unter dem Namen «Genossenschaft Wasserversorgung Tobelhof-Gockhausen- Geeren» besteht eine

Mehr

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln:

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: I. Anzeigepflichten

Mehr

AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN

AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht Aufzeichnungen Pflicht für alle Anhang zum sabschluss ( 264 Abs. 1 Pflicht für Kapitalgesellschaft: sabschluss Wie bei Außenprüfung

Mehr

Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie

Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie Wie entstand die Satzung? Mustersatzungen: Genossenschaftsverband RA SES Eulitz & Schrader + Beispielsatzungen: Bioenergiedorf Jühnde hndeeg eg Bürger rger-energiegenossenschaft

Mehr

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Synopse jener Normen der Satzung der Volksbank im Märkischen Kreis eg, über deren Änderung die Vertreterversammlung vom 29. Mai 2018 Beschluss

Mehr

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Satzung DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Präambel Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des Die Liga - Fußballverband e.v., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Moosburg "Wasserwerk der Stadt Moosburg a.d.isar" vom 1. Dezember 2010

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Moosburg Wasserwerk der Stadt Moosburg a.d.isar vom 1. Dezember 2010 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Moosburg "Wasserwerk der Stadt Moosburg a.d.isar" vom 1. Dezember 2010 Die Stadt Moosburg eriäßt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung

Mehr

Information. zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen. am 28. Februar 2018

Information. zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen. am 28. Februar 2018 Information zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen am 28. Februar 2018 Nutzvermögensverbände* Einige Grundlagen Dies sind diejenigen Verbände, bei denen sich die frühere Allmende ganz

Mehr

Muster vom 16. Juni 2017

Muster vom 16. Juni 2017 Muster vom 16. Juni 2017 Aufgrund 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur

Mehr

Satzung. zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök

Satzung. zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach

Mehr

BEISPIEL RECHNUNGSWESEN (STEUERUNG UND KONTROLLE) SCHNELL & EINFACH VERSTEHEN. Manuel Nothacker

BEISPIEL RECHNUNGSWESEN (STEUERUNG UND KONTROLLE) SCHNELL & EINFACH VERSTEHEN. Manuel Nothacker Manuel Nothacker RECHNUNGSWESEN (STEUERUNG UND KONTROLLE) SCHNELL & EINFACH VERSTEHEN BEISPIEL Das Leben ist einfach, aber wir bestehen darauf, es kompliziert zu machen. Konfuzius Lang ist der Weg durch

Mehr

Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wirges

Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wirges Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wirges 1 Rechtsform (1) Die Forstbetriebsgemeinschaft Wirges ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Grundbesitzern ( 16 20 des Gesetzes zur Erhaltung

Mehr

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit 1 Der "Verein" ist 1873 gegründet worden. Er hat Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung (Ministerial-Bekanntmachung vom 7.1.1892, Regierungsblatt vom 13.1.1892,

Mehr

Die Jahresabrechnung bei Stiftungen

Die Jahresabrechnung bei Stiftungen Kompetenzkreis Stiftungen OWL am 13.06.2013 Die Jahresabrechnung bei Stiftungen 1 Kompetenzkreis Stiftungen OWL am 13.06.2013 Der Jahresabschluss einer Stiftung besteht aus Jahresabrechnung Vermögensübersicht

Mehr

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Mai 2010 WVD-Statuten Seite 1 von 8 27. Mai 2010 I. Name, Sitz und Zweck Art.

Mehr

S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus. Betriebssatzung. in der Fassung der Änderung vom

S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus. Betriebssatzung. in der Fassung der Änderung vom S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus Betriebssatzung in der Fassung der Änderung vom 01.01.2015 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes (1) Die Einrichtungen zur Wasserversorgung und

Mehr

Kirchbauförderverein Jakobuskirche Oppenweiler e.v. Version 1.0, Stand Kontakt:

Kirchbauförderverein Jakobuskirche Oppenweiler e.v. Version 1.0, Stand Kontakt: Kirchbauförderverein Jakobuskirche Oppenweiler e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Kirchbauförderverein Jakobuskirche Oppenweiler. (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand der Waldgenossenschaft Gilsbach

Geschäftsordnung für den Vorstand der Waldgenossenschaft Gilsbach Geschäftsordnung für den Vorstand der Waldgenossenschaft Gilsbach Inhaltsverzeichnis: Vorbemerkung Abschnitt A: Allgemeine Grundsätze der Geschäftsleitung 1. Geschäftsleitung 2. Gegenstand der Geschäftsleitung

Mehr

Waldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss

Waldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss Waldgenossenschaft Remscheid eg Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2015 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Waldgenossenschaft Remscheid eg wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-

Mehr

Statuten der Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen

Statuten der Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen Statuten der Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen 1. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Die unter dem Namen Elektrizitäts-Genossenschaft Mülligen mit Sitz in Mülligen nach Art. 828 bis 926 des OR im Handelsregister

Mehr

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

Satzung Dorfladen Appenheim w.v. Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins

Mehr

Umwandlung einer GmbH & Co. KG in die»kleine«ag Masterplan

Umwandlung einer GmbH & Co. KG in die»kleine«ag Masterplan Reihe Unternehmensformen Band 3 Stefan Plötze Umwandlung einer GmbH & Co. KG in die»kleine«ag Masterplan Diplomica Stefan Plötze Umwandlung einer GmbH & Co. KG in die kleine AG Masterplan Plötze, Stefan:

Mehr

Anlage A3. Jahresabschluss unkonsolidiert Betriebliche Vorsorgekassen. gemäß 3 JKAB-V

Anlage A3. Jahresabschluss unkonsolidiert Betriebliche Vorsorgekassen. gemäß 3 JKAB-V BGBl. II - Ausgegeben am 18. März 2010 - Nr. 88 1 von 6 Anlage A3 Jahresabschluss unkonsolidiert Betriebliche Vorsorgekassen gemäß 3 JKAB-V BGBl. II - Ausgegeben am 18. März 2010 - Nr. 88 2 von 6 GLIEDERUNG

Mehr

[Verwaltungskostensatzung VwKostS]

[Verwaltungskostensatzung VwKostS] Satzung der Stadt Plauen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten [Verwaltungskostensatzung VwKostS] Vermerke Beschluss Ausfertigung Mitteilungsblatt

Mehr

Finanzordnung. Bürger-Schützenverein Oberlohberg e.v Gültig ab März Seite 1 von 7

Finanzordnung. Bürger-Schützenverein Oberlohberg e.v Gültig ab März Seite 1 von 7 Finanzordnung Bürger-Schützenverein Oberlohberg e.v. 1907 Gültig ab März 2015 Seite 1 von 7 Inhalt 1 Allgemein... 3 2 Kassierer... 3 3 Zahlungsverkehr... 3 4 Buchführung... 5 5 Rechnungslegung... 5 6 Prüfungswesen...

Mehr

Anlage zu Tagesordnungspunkt 9:

Anlage zu Tagesordnungspunkt 9: Anlage zu Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Änderung von der Satzung: Alter Wortlaut 15 Vertretung (1) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gesetzlich vertreten. ( ) Neuer

Mehr

Satzung der EHRENBERG Schülergenossenschaft Delitzsch

Satzung der EHRENBERG Schülergenossenschaft Delitzsch Satzung der EHRENBERG Schülergenossenschaft Delitzsch Präambel Die Schülergenossenschaft ist ein pädagogisches Projekt am Christian-Gottfried-Ehrenberg-Gymnasium Delitzsch in Delitzsch. Es ist Anliegen

Mehr

Der Verein führt den Namen Dorfladen Bremke e.v.. Er hat seinen Sitz in Gleichen Bremke. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Der Verein führt den Namen Dorfladen Bremke e.v.. Er hat seinen Sitz in Gleichen Bremke. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Satzung Förderverein Dorfladen Bremke e.v. i.g. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Bremke e.v.. Er hat seinen Sitz in Gleichen Bremke. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Inhaltsverzeichnis_HO_TH_2000_jlr-HOTH2000V2IVZ

Inhaltsverzeichnis_HO_TH_2000_jlr-HOTH2000V2IVZ Seite 1 von 5 Landesrecht TH Einzelnorm Amtliche Abkürzung: ThürLHO Fassung vom: 20.12.2007 Gültig ab: 01.01.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Gliederungs- Nr: 630-1 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 : Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 : Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1 : Aktienrecht A. Einführung 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe 13 II. Satzungsstrenge 13 IM. Fungibilität der Aktie 13 IV. Einführung der sogenannten kleinen AG" 14 V. Hohe Regelungsdichte

Mehr

Anlage A3. Jahresabschluss unkonsolidiert Betriebliche Vorsorgekassen. gemäß 3 JKAB-V

Anlage A3. Jahresabschluss unkonsolidiert Betriebliche Vorsorgekassen. gemäß 3 JKAB-V BGBl. II - Ausgegeben am 11. Dezember 2014 - Nr. 342 1 von 6 Anlage A3 Jahresabschluss unkonsolidiert Betriebliche Vorsorgekassen gemäß 3 JKAB-V BGBl. II - Ausgegeben am 11. Dezember 2014 - Nr. 342 2 von

Mehr

1. Grundlagen des Rechnungswesens

1. Grundlagen des Rechnungswesens Aufwand = Verringerung des Reinvermögens Ertrag = Erhöhung des Reinvermögens Reinvermögen = Geldvermögen + Sachvermögen Sachvermögen: Das gesamte betriebliche Vermögen mit Ausnahme des Bankguthabens, des

Mehr

Windenergie und regionale Wertschöpfung. Harald Mild - Projektentwicklung

Windenergie und regionale Wertschöpfung. Harald Mild - Projektentwicklung 1 Windenergie und regionale Wertschöpfung Harald Mild - Projektentwicklung 2 Wie alles begann: - Windpark Creußen Neuhof - Learning by Doing - Positives übertragen - Bürger begeistern - unabhängige Strukturen

Mehr

Satzung. A. Name, Sitz

Satzung. A. Name, Sitz Satzung A. Name, Sitz 1 Der Verein führt den Namen: Verein Urlaub auf dem Bauernhof in der Fränkischen Schweiz mit den Landkreisen Bamberg, Bayreuth und Forchheim. Der Verein hat seinen Sitz immer an dem

Mehr

Satzung. Junggesellenverein Macken e.v.

Satzung. Junggesellenverein Macken e.v. Satzung Junggesellenverein Macken e.v. Stand: 31. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Vereinstätigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Pflichten der Mitglieder

Mehr

Hauptsatzung. vom 23. Juli 2001

Hauptsatzung. vom 23. Juli 2001 Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis - Hauptsatzung vom 23. Juli 2001 mit allen nachfolgenden Änderungen 1. Änderungssatzung vom 15. September 2003 2. Änderungssatzung vom 09. Mai 2005 I. Form der

Mehr

S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK

S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitglieder 5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss 6 Gemeinnützigkeit 7 Organe 8 Mitgliederversammlung

Mehr

1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital

1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Rodeberg vom 08.03.1996 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 26.10.2000, der 2. Änderungssatzung vom 12.10.2001 und der 3. Änderungssatzung vom

Mehr

Förderverein der Georg-August-Zinn-Schule Heringen/Werra e.v. Satzung

Förderverein der Georg-August-Zinn-Schule Heringen/Werra e.v. Satzung Förderverein der Georg-August-Zinn-Schule Heringen/Werra e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung Geändert auf der Mitgliederversammlung am 21. März 2017 1 Name und Sitz 1. Der Förderverein

Mehr

WKV F I N A N Z O R D N U N G. WKV - Finanzordnung

WKV F I N A N Z O R D N U N G. WKV - Finanzordnung WKV Westdeutscher Kegel- und Bowlingverband e. V. F I N A N Z O R D N U N G WKV - Finanzordnung Nov. 2012 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Ziffer Titel Seite 1.0 Allgemeines 2 2.0 Grundlagen der Finanzwirtschaft

Mehr

Energiegenossenschaft Zwiefalten e.g.

Energiegenossenschaft Zwiefalten e.g. Gemäß 16 Abs. 2 Buchst. b der Satzung gibt sich der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat diese Geschäftsordnung: Der Vorstand führt die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung.

Mehr

Die Stellung der Vertreterversammlung in der (Wohnungs-) Genossenschaft

Die Stellung der Vertreterversammlung in der (Wohnungs-) Genossenschaft Die Stellung der Vertreterversammlung in der (Wohnungs-) Genossenschaft, Berlin /Bristol Web: www.iwgr.de Leitungsstrukturen der Genossenschaft (1) Vorstand Leitungsorgan ( 27 Abs. 1 GenG) Aufsichtsrat

Mehr

Allgemeine Entgeltordnung

Allgemeine Entgeltordnung Allgemeine Entgeltordnung der Stadt Gelsenkirchen vom 16.04.2010 Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 aufgrund des 41 Abs. 1 S.1 2 lit. i) der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz

Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz - Anlage 1 der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 1. Juni 2017, GVBl. 2017, S. 189 - Aufgrund des 1 a des

Mehr

Buchführung und Rechnungswesen

Buchführung und Rechnungswesen 3 Grundlagen der Finanzbuchführung 3.1 Inventur und Inventar Jeder Kaufmann ist nach Handelsrecht und nach Steuerrecht verpflichtet, 1. zu Beginn eines Handelsgewerbes ( 240 Abs. 1 HGB) und 2. für den

Mehr

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1 Anlage I FS ERFOLGSPLAN Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung/Verminderung des Bestandes fertiger und unfertiger Leistungen

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Leun im Lahn-Dill-Kreis

Satzung der Jagdgenossenschaft Leun im Lahn-Dill-Kreis Satzung der Jagdgenossenschaft Leun im Lahn-Dill-Kreis 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Leun, sie hat ihren Sitz in 35638 Leun, Bahnhofstraße

Mehr

Leonberger Modellbau-Club e. V.

Leonberger Modellbau-Club e. V. Leonberger Modellbau-Club e. V. LMC Postfach 1538, 71229 Leonberg Telefon 07152/43688 Satzung des LMC I. NAME SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1: Name : Der am 20.Januar 1979 gegründete Verein trägt den Namen

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Schwetzingen

Satzung der Jagdgenossenschaft Schwetzingen Stadt Schwetzingen Rhein-Neckar-Kreis Satzung der Jagdgenossenschaft Schwetzingen Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, S. 369)

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

1.5 Seite - 1 Verwaltungsgebührensatzung

1.5 Seite - 1 Verwaltungsgebührensatzung 1.5 Seite - 1 der Stadt Düren vom 3.7.2008, in Kraft getreten am 1.8.2008, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 25.06.2015 1 1 Gebührenpflichtige Leistungen Für die in der Anlage genannten Leistungen

Mehr

Satzung des ACV Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz. ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz e.v. Seite - 1 -

Satzung des ACV Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz. ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz e.v. Seite - 1 - ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz e.v. Seite - 1 - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen ACV Automobil-Club Verkehr, Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz e.v. (nachfolgend

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn Stadtwerke Wasserburg a. Inn

Stadt Wasserburg am Inn. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn Stadtwerke Wasserburg a. Inn Stadt Wasserburg am Inn Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn Stadtwerke Wasserburg a. Inn 2 Inhaltsverzeichnis 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital 3 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines.

Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines. I. Allgemeines. 1. Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung von Vorschriften der Reichsversicherungsordnnng. Vom 5. Juli 1912... 1 2. Rundschreiben des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) über die Zeit

Mehr

Jagdgenossenschaft Holzgerlingen - Kreis Böblingen -

Jagdgenossenschaft Holzgerlingen - Kreis Böblingen - Jagdgenossenschaft Holzgerlingen - Kreis Böblingen - Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, S. 369) und 1 der Verordnung des

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft XXX. S a t z u n g

Satzung der Jagdgenossenschaft XXX. S a t z u n g ENTWURF Satzung der Jagdgenossenschaft XXX Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Leseprobe zu. Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung. Kommentar. gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN

Leseprobe zu. Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung. Kommentar. gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN Leseprobe zu Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung Kommentar 11. Auflage 2012, n, gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 32557 2 Gesamtabnahmeverpflichtung für alle drei Bände. I. Band

Mehr

Satzung. der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Münsterland. 1 Name und Sitz

Satzung. der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Münsterland. 1 Name und Sitz Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Münsterland 1 Name und Sitz Die forstwirtschaftliche Vereinigung führt den Namen Forstwirtschaftliche Vereinigung Münsterland und hat ihren Sitz in Saerbeck.

Mehr

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Warburger Heimat- und Verkehrsverein" und hat seinen Sitz in 34414 Warburg-Kernstadt. 2 Der Verein soll

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Müllheim (ENTWURF)

Satzung der Jagdgenossenschaft Müllheim (ENTWURF) Satzung der Jagdgenossenschaft Müllheim (ENTWURF) Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBI. 2014, S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen

Mehr

VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT

VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT S A T Z U N G 1 Name Sitz Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT 2.

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Hülben

Satzung der Jagdgenossenschaft Hülben Satzung der Jagdgenossenschaft Hülben Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mehr

ENTWURF STATUTEN STRASSEN-UNTERHALTSGENOSSENSCHAFT RICKENBACH (UHG) I N RICKENBACH LU V O M

ENTWURF STATUTEN STRASSEN-UNTERHALTSGENOSSENSCHAFT RICKENBACH (UHG) I N RICKENBACH LU V O M ENTWURF STATUTEN F Ü R D I E STRASSEN-UNTERHALTSGENOSSENSCHAFT RICKENBACH (UHG) I N RICKENBACH LU V O M Name Sitz I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Eigentümer der im Anhang aufgeführten Grundstücke im

Mehr

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Finanzordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2010 1 1. Geltungsbereich, Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...3 2. Beiträge und Gebühren...3

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Roseburg

Hauptsatzung der Gemeinde Roseburg Hauptsatzung der Gemeinde Roseburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.11.2009 und mit Genehmigung des Landrates des

Mehr

S T A T U T E N. EW Hinterrhein selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt. der Gemeinde Hinterrhein. mit Sitz in Hinterrhein

S T A T U T E N. EW Hinterrhein selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt. der Gemeinde Hinterrhein. mit Sitz in Hinterrhein S T A T U T E N EW Hinterrhein selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt der Gemeinde Hinterrhein mit Sitz in Hinterrhein I II III IV V VI UNTERNEHMUNG, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT ORGANE

Mehr

seit 1862 Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Meilen Ausschnitt aus Stich von Meilen ca. 1860 Gerichtsgebäude Kirche Löwen Pfarrhaus Statuten

seit 1862 Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Meilen Ausschnitt aus Stich von Meilen ca. 1860 Gerichtsgebäude Kirche Löwen Pfarrhaus Statuten Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Meilen Ausschnitt aus Stich von Meilen ca. 1860 Gerichtsgebäude Kirche Löwen Pfarrhaus Statuten Statuten der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes Meilen Neufassung

Mehr

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2003

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rees. vom Gebührenpflichtige Leistungen

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rees. vom Gebührenpflichtige Leistungen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rees vom 22.06.2005 1 Gebührenpflichtige Leistungen Für die in der Anlage genannten Leistungen erhebt die Stadt Verwaltungsgebühren. Die Erhebung von Gebühren aufgrund

Mehr

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Schützenverein Harste von 1927 e. V. Schützenverein Harste von 1927 e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Schützenverein Harste hat seinen Sitz in Harste und ist unter dem Namen Schützenverein Harste von 1927 e. V. in das Vereinsregister beim

Mehr

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft.

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Genossenschaft Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Hartmut Vöhringer Eine Genossenschaft ist: Rechtsform für Vielzahl von Personen

Mehr

OC Bochum Gelsenkirchen Satzung

OC Bochum Gelsenkirchen Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub (OC) Bochum- Gelsenkirchen. 2. Er ist eingetragener Verein mit Sitz in Bochum. 3. Der OC ist eine rechtlich

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Greiz "Kreisstraßenmeisterei" 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital, Sitz

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Greiz Kreisstraßenmeisterei 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital, Sitz Gemäß 76 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73), geändert durch Gesetz vom 18.Juli 2000 (GVBl. S. 177), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.09.2001 (GVBl. S. 257) hat der

Mehr

Kreispferdezuchtverein Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft Kreis sowie der Städte Mönchengladbach

Kreispferdezuchtverein Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft Kreis sowie der Städte Mönchengladbach Kreispferdezuchtverein Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft Kreis sowie der Städte Mönchengladbach und Köln Kreispferdezuchtverein Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft Kreis sowie der Städte Mönchengladbach und Köln

Mehr

Von der Anfangs- bis zur Schlussbilanz: ein integratives Fallbeispiel. Die Bilanz zum X1 eines Unternehmens hat folgendes Aussehen:

Von der Anfangs- bis zur Schlussbilanz: ein integratives Fallbeispiel. Die Bilanz zum X1 eines Unternehmens hat folgendes Aussehen: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre / Rechnungslegung Prof. Dr. Bernd Hüfner Diana Hertig, M.Sc. BM Buchführung Von der Anfangs- bis zur Schlussbilanz:

Mehr

Satzungsänderung der Volksbank Ludwigsburg eg Synopse

Satzungsänderung der Volksbank Ludwigsburg eg Synopse Satzungsänderung der Volksbank Ludwigsburg eg Synopse Alte Fassung III. Organe A. Der Vorstand 16 Aufgaben und Pflichten des Vorstands (2) Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, e) die Bestimmungen

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 26/00 vom 29.06.00, geändert in Nr. 42a/01 vom 18.10.01

Mehr

Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v.

Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz

Mehr

Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH. Bilanz. zum. 31. Dezember 2016

Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH. Bilanz. zum. 31. Dezember 2016 Anlage Nr. Blatt 1 I Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2016 411 Bilanz zum AKTIVA Vorjahr T A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow 7.4 Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung über die Eigenbetriebe der

Mehr

S A T Z U N G. für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes

S A T Z U N G. für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes Verband der Hyundai Vertragspartner Deutschland e.v. S A T Z U N G für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. 1 Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes 1. Der Verband der Hyundai-Vertragspartner

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. der Kommunale Betriebe Soest AöR. vom Gebührenpflichtige Leistungen. 2 Höhe der Gebühr

Verwaltungsgebührensatzung. der Kommunale Betriebe Soest AöR. vom Gebührenpflichtige Leistungen. 2 Höhe der Gebühr Verwaltungsgebührensatzung der Kommunale Betriebe Soest AöR vom 17.01.2008 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW

Mehr

Anlage 2 zum Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen:

Anlage 2 zum Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen: Verwaltervertrag für Wohnungseigentum Anlage 2 zum Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen: Leistungsverzeichnis für besondere Leistungen und Zusatzvergütungen Leistungsverzeichnis für besondere

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld III/33 Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld 1 Firma, Sitz, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma HERSFELDER EISENBAHN

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Jambo Bukoba e.v.

Satzung des gemeinnützigen Vereins Jambo Bukoba e.v. Satzung des gemeinnützigen Vereins Jambo Bukoba e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Name des Vereins ist "Jambo Bukoba e.v." (2) Sein Sitz ist in München. 2 Zweck (1) Vereinszweck ist die Förderung von Kinder-

Mehr

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft 1 Name und Sitz des Vereins Der am 11.01.2018 gegründete Verein hat seinen Sitz in Nandlstadt. Er führt den Namen Initiative NandlstadtElternFürKinder. 2 Aufgaben und Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt

Mehr