Jahrgang 25 Freitag, den 23. Oktober 2015 des Landkreises Nordsachsen. Seite Seite Ehrung Engagierte Bürger

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1 1 Amtsblatt Jahrgang 25 Freitag, den 23. Oktober 2015 des Landkreises Nordsachsen Nummer 21 Kurzinfos Mitteilung Landratsamt Bekanntmachungen Zweckverband Seite 2-11 Seite Kultur und Schulen Seite Verschiedenes Seite Ehrung Engagierte Bürger Im Großen Saal des Oschatzer Thomas-Müntzer-Hauses wurden traditionsgemäß verdienstvolle Bürgerinnen, Bürger und Vereine der Großen Kreisstadt Oschatz auf einer festlichen Veranstaltung geehrt. Landrat Kai Emanuel (auf dem Foto rechts) hielt die Laudatio zugunsten von Bettina Müller vom Förderverein Landesgartenschau und überreichte danach gemeinsam mit dem Oschatzer Oberbürgermeister Andreas Kretschmar die Ehrenurkunde Engagierte Bürgerin. Landrat Emanuel würdigte die Rentnerin als Glücksgriff für ihren Verein und hob explizit deren Zuverlässigkeit, Kreativität und Einsatzbereitschaft hervor. Foto: D. Hunger

2 2 Mitteilungen des Landratsamtes Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat Finanzverwaltung Sekretariat Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat Bau und Umwelt Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Amt für Migration und Ausländerrecht Ordnungsamt SG Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter medien service I M P R E S S U M Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-tägig in den ungeraden Wochen in elektronischer Version und Auslagen in den Verwaltungsstandorten des Landkreises Nordsachsen. Bei Bedarf erscheinen Sonderausgaben. Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, Torgau, Schlossstraße 27, Telefon , amtsblatt@lra-nordsachsen.de Verlag und Druck: medienservice-torgau.de Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Emanuel oder der jeweilige Vertreter im Amt. Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Kontakt zum Bezug von Einzelexemplaren bzw. Abonnement Medienservice der Torgauer Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Elbstraße Torgau Germany Tel: Fax: amtsblatt@medienservice-torgau.de

3 3 Der Landrat 2.3 Gewährung pauschalierter Fördermittel gemäß VwV Kita Bau für Baumaßnahmen und Ausstattung in Kindertageseinrichtungen des Landkreises Nordsachsen in den Haushaltjahren 2015/2016 zusätzliche Landesmittel 3 Information aus dem Bereich ASD/Jugendgerichtshilfe 4 Sachstand zur Unterbringung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) 5 Informationen und Anfragen 2-156/15 Mitteilung des Büros des Kreistages Die 4. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Dienstag, dem 3. November 2015, Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Straße 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.55, Eilenburg, statt TAGESORDNUNG Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom Beratung und Beschlussfassung von einer Beschlussvorlage 2.1 Ausschreibung Stromleistungen für das 2-165/15 Landratsamt Nordsachsen 3 Informationen und Anfragen Landrat Kai Emanuel empfing in seinem Dienstzimmer im Schloss Hartenfels Torgau den römisch-katholischen Bischof von Magdeburg, Dr. Gerhard Feige, zu einem Gespräch über beiderseits interessierende Fragen. Das Treffen fand im Rahmen einer mehrtägigen Visite des Bischofs in der Pfarrei Torgau statt, die zum Bistum Magdeburg gehört. Mitteilung des Büros des Kreistages Die 6. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Montag, dem 26. Oktober 2015, Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, Kleiner Mehrzwecksaal, Schlossstraße 27, Torgau, statt. TAGESORDNUNG 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom Beratung und Beschlussfassung von Beschlussvorlagen 2.1 Projektförderung mit sozialpädagogischen Fachkräften im Landkreis Nordsachsen in der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie Familienbildung ( 11, 13, 14 und 16 SGB VIII) für Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Leipzig e.v., auf eine Projektförderung für das Kinder- und Jugendtelefon 2016 Drucks.-Nr / /15 Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von bis Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Tilo Köhler-Cronenberg, Telefon oder tilo.koehler-cronenberg@lra-nordsachsen.de. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz mittwochs in der Zeit von bis Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Tel o. Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de.

4 4 Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus E I N L A D U N G Nach mir die Sintflut? Unternehmensnachfolge richtig planen am 05. November 2015, Uhr,Torgau, Schloss Hartenfels, Flügel D, Plenarsaal Programm Begrüßung Geschäftsführerin der WFG des Landkreises Nordsachsen mbh Vorträge zum Thema Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge geschickt lösen Hinweise aus der Praxis Herr Herfurth, Geschäftsführer Unternehmenskontor für Deutschland GmbH Dresden Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Was ist wichtig? Herr Hieke, Rechtsanwalt HAGER Rechtsanwälte PartG mbh Leipzig Podiumsdiskussion Moderation Herr Stöber, Torgauer Verlagsgesellschaft mbh Schlusswort und anschließendes Get-together Veranstaltungskalender für 2016 Das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft informiert! Für das Jahr 2015 wird durch das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kultur und Sport wieder ein Veranstaltungsplan für die Bürgerinnen, Bürger und Gäste des Landkreises Nordsachsen erarbeitet. Aufgenommen werden alle öffentlichen Veranstaltungen, die einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden sollen. Dazu gehören Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Dorf-, Volks-, Heimat- und Stadtfeste sowie Turniere und Wettkämpfe oder auch Tage der offenen Tür und gesellige Veranstaltungen. Meldeschluss für das 1. Halbjahr 2016 ist der 01. Dezember Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen Veröffentlichung Ihrer Veranstaltungen haben, bitten wir Sie, den genannten Abgabetermin unbedingt einzuhalten. Für das 2. Halbjahr 2016 endet der Abgabetermin Ende Mai Später eingehende Meldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Termine können per Fax unter der Nummer oder per Mail (kristina.gehrt@ lra-nordsachsen.de) durchgegeben werden. Bei eventuellen Rückfragen sind wir unter Tel erreichbar. Dezernat Hauptverwaltung Landkreis Nordsachsen Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen vom zum Jahresabschluss zum des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen Beschluss: 1. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen fest Bilanzsumme ,46 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen ,30 EUR das Umlaufvermögen ,49 EUR Rechnungsabgrenzungsposten ,67 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital ,87 EUR Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ,19 EUR Rückstellungen ,39 EUR Verbindlichkeiten ,44 EUR Rechnungsabgrenzungsposten ,57 EUR 1.2. Jahresgewinn/Jahresverlust: ,63 EUR Summe der Erträge ,90 EUR Summe der Aufwendungen ,27 EUR 2. In den Anlagen werden die Bilanz zum , die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang zum Geschäftsjahr 2014 mit Erfolgsübersicht und Anlagennachweis zum und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 des Eigenbetriebes zur Kenntnis gegeben. Die Anlagen enthalten weiterhin den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Nordsachsen vom zur Prüfung des Jahresabschlusses zum des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 3. Der Kreistag beschließt die weitere Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von ,63 EUR wie folgt: Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von ,63 EUR. 4. Der Kreistag beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr vom bis zum * Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nordsachsen vom Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Nordsachsen hat den Jahresabschluss zum bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen nach 105, 106 SächsGemO i.v.m. 13, 14 SächsKomPrüf- VO Doppik und 32 SächsEigBVO für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 örtlich und als ausgewählter Abschlussprüfer gemäß 319 HGB i.v.m. 32 Abs. 3 SächsEigBVO unter Beachtung von 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses zum wurden von der Betriebsleitung vorgenommen. Die Prüfung hat das örtliche Prüforgan ( 103 SächsGemO) so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un-

5 5 ter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und Ertragslage sowie auf die Liquidität und Rentabilität des Eigenbetriebes wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wurden und dass beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Pflichtund freiwilligen Aufgaben und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes beachtet. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss sowie Anhang überwiegend auf der Basis von Stichproben bewertet. Die Prüfung erfasste auch die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit seinen Bestandteilen und Anlagen. Das örtliche Rechnungsprüfungsamt vertritt die Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die örtliche Prüfung hat zu keinen erforderlichen Einwendungen geführt. Aufgrund der bei der Prüfung gemachten Feststellungen und gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss einschließlich der Anlagen den gesetzlichen Vorschriften, der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und die sonstigen Angaben vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Eigenbetriebes. Gemäß 34 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht nach dieser öffentlichen Bekanntmachung an 7 Arbeitstagen (vom bis zum ) zur öffentlichen Einsichtnahme in den Büroräumen des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen in der Puschkinstraße 3 in Torgau aus. Winkler Dezernent Art der Änderung 1. Verschmelzung 2. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart 5. Veränderung von Gebäudedaten Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 SächsVerm- KatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem bis zum in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, Eilenburg in der Zeit Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVerm- KatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Dezernat Bau und Umwelt Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: Betroffene Flurstücke Gemarkung Cavertitz (6611): 38/6, 40/5, 44/5, 44/6, 45/2, 47/8, 51, 37/2, 37/3, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 94/17, 94/6, 67, 65/1, 49/2, 48/2, 48/1, 47/7, 47/6, 47/4, 47/2, 45/1, 44/4, 44/3, 40/4, 40/2, 39/1, 38/7, 38/1 Die Verschmelzung und die Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen stellen einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau oder den Außenstellen Südring 17, Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 5, Eilenburg; Friedrich- Naumann-Promenade 9, Oschatz; Fischerstraße 26, Torgau oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse poststelle@lra-nordsachsen.d .de erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin

6 6 Bekanntgabe der Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: Betroffene Flurstücke Gemarkung Pönitz (5598): 201/8, 201/5, 201/4, 201/3, 200, 197/7, 192, 165/2, 165/1, 164, 164/c, 164/a, 162/3, 162/2, 143/3, 142, 140/17, 140/16, 140/11, 139/6, 139/5, 139/4, 139/3, 139/2, 138, 138/b, 138/6, 138/5, 138/4, 137/52, 137/50, 137/42, 137/32, 137/23, 137/22, 137/h, 137/d, 136/21, 136/20, 136/15, 136/e, 136/d, 136/c, 56, 55, 54, 53, 52, 49, 46, 43, 41/a, 40/4, 3/2, 3/1, 1/6, 1/5, 1/4, 1/3 Art der Änderung 1. Zerlegung 2. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen 3. Berichtigung der Flächenangabe 4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 5. Änderung von Gebäudedaten Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 SächsVerm- KatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem bis zum in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, Eilenburg in der Zeit Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVerm- KatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Zerlegung und die Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen stellen einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau oder den Außenstellen Südring 17, Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 5, Eilenburg; Friedrich- Naumann-Promenade 9, Oschatz; Fischerstraße 26, Torgau oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse poststelle@lra-nordsachsen.d .de erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Öffentliche Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde Sanierung vorhandener Abwasseranlagen bis spätestens und Beantragung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dem Stand der Technik (vollbiologische Reinigungsstufe) entsprechen müssen. Kleinkläranlagen, die noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind entsprechend auszurüsten. Dieser Forderung nachkommen müssen diejenigen, deren Grundstücke dauerhaft keinen Anschluss an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage erhalten. Auskunft darüber, ob für das jeweilige Grundstück bis Ende 2015 ein öffentlicher Anschluss an eine zentrale Kläranlage geplant ist, geben die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen (Gemeinden oder Abwasserzweckverbände). Für die Anpassung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist festgelegt, innerhalb derer der Anlagenbetreiber eine entsprechende Anpassung an den Stand der Technik durchführen muss. Diese Übergangsfrist endet spätestens am Frühere Sanierungsfristen oder eventuell weitergehende Reinigungsanforderungen an die Kleinkläranlagen wurden in Abhängigkeit der Qualität der örtlichen Gewässer festgelegt. Auskünfte darüber geben die untere Wasserbehörde im Landratsamt Nordsachsen, aber auch die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen. Für alle Grundstückseigentümer, die Betreiber von Kleinkläranlagen sind, deren Ablauf direkt in ein Gewässer (oberirdisches Gewässer oder über Versickerung ins Grundwasser) einleitet, gilt: Nach Ablauf dieser o. g. Frist erlischt das Wasserrecht für die bisherige Abwassereinleitung in ein Gewässer. Die untere Wasserbehörde im Landkreis Nordsachsen ist verpflichtet, die Kleinkläranlagen, die am noch nicht dem Stand

7 7 der Technik entsprechen, verschließen zu lassen. Es ist dann bis zur erfolgten Umrüstung der Kleinkläranlage nur noch der Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube möglich. Die Dichtheit ist nachzuweisen. Anfallende Entsorgungskosten trägt der Grundstückseigentümer. Neue Wasserrechte müssen die Grundstückseigentümer rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde beantragen. Es wird empfohlen, die Anträge schnellstmöglich vorzulegen. Entsprechende Antragsformulare sind bei der unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine (unerlaubte) Abwassereinleitung in ein Gewässer aus einer Anlage, die nicht dem Stand der Technik entspricht bzw. eine unerlaubte Abwassereinleitung aus einer Anlage, die dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) informiert: Teilnehmergemeinschaft Audenhain baut letzte Wirtschaftswege im Verfahren Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Audenhain baute die Teilnehmergemeinschaft (TG) Audenhain über die Sommermonate drei weitere Wirtschaftswege aus. Es handelt sich hierbei um zwei Schotterwege, den Sandgrubenweg nahe der B 87 und die Verlängerung Hirtensteigweg hinter der Stallanlage der Agrargenossenschaft, welche beide in der Feldlage enden und ausschließlich Erschließungszwecken dienen. Gegen Grundstückseigentümer, die die Anpassung Ihrer Abwasseranlage an den Stand der Technik nicht bis zur festgelegten Frist vornehmen, erfolgen Zwangsmaßnahmen durch die zuständige untere Wasserbehörde. Der Freistaat Sachsen bietet Fördermittel an Bis zum werden für die Umrüstung der Abwasserbehandlungsanlagen durch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt Fördermittel bereit gestellt. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank. Eine Förderung kann entweder durch einen einmaligen Zuschuss oder alternativ, seit Februar 2014, durch ein zinsvergünstigtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Sanierungsfrist ist mit Kürzung der Zuwendung zu rechnen. Nähere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten geben die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen. Kontakt Auskünfte geben die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen ihres jeweiligen Verbandsgebietes und die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Nordsachsen: Landratsamt Nordsachsen Untere Wasserbehörde Dr.-Belian-Straße Eilenburg Sandgrubenweg Der dritte Wirtschaftsweg, Angermanns Weg, beginnt an der Staatsstraße 16 und endet am Höfeweg rückwärtig der Ortslage Audenhain. Er wurde mit Wirtschaftswegepflaster ausgebaut. Die Feldzufahrten und Ausweichstellen sind ungebunden mit einer Splittdecke befestigt und ermöglichen den Begegnungsfall. Der Weg trägt nicht nur die Erschließungsfunktion für die Bewirtschafter, sondern bietet außerdem Radfahrern und Spaziergängern einen weiten Blick auf die benachbarten Ortschaften. Der Ausbau des Weges erfolgte auf einer Länge von 1260 Metern in einer Breite von 3,00 Metern und jeweils 0,75 Meter breiten befahrbaren Banketten. Bereich Eilenburg, Bad Düben, Doberschütz, Laußig, Schönwölkau: (Frau Willner) Bereich Altkreis Torgau: (Herr Hänisch) Bereich Altkreis Oschatz: (Herr Müller) Bereich Delitzsch, Jesewitz, Schkeuditz, Taucha, Wiedemar: (Frau Bradatsch) Brumm Umweltamt Angermanns Weg Die Baukosten dieser drei Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf ca. 190 TEUR und werden zu 87 % aus Mitteln des Bundes und des Freistaates gefördert. Die übrigen Kosten zu 13 % trägt die Teilnehmergemeinschaft. Mit bereits erfolgter Verkehrsfreigabe verbleibt die weitere Unterhaltungspflicht bei der Gemeinde Mockrehna.

8 8 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: 413/Blu/ /TO-0650/4 vom Das Landratsamt Nordsachsen hat gegenüber der Firma Isoprojects Deutschland GmbH mit Datum vom die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1943) abgelehnt. Gemäß 15 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SächsVwZG) wird der Antragsstellerin die Entscheidung zum o. g. Antrag durch öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern des Landkreises Nordsachsen zugestellt, da der Aufenthaltsort der Antragstellerin unbekannt ist. Mit Schreiben vom forderte die Behörde Ergänzungen zu den Antragsunterlagen. Dieses Schreiben konnte nicht zugestellt werden. Des Weiteren war ab diesem Zeitpunkt keine weitere Kontaktaufnahme weder telefonisch noch per E- Mail mit der Antragsstellerin möglich. Daher ist die öffentliche Zustellung erforderlich. Das Landratsamt Nordsachsen erlässt folgenden Bescheid I. Verfügender Teil 1. Der Antrag vom der Firma Isoprojects Deutschland GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Recycling von Altreifen und einem zeitweiligen Lager am Standort Am Zeugamt 4 in Oschatz, Gemarkung Oschatz, Flurstück 2058/30 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung (III.) trägt die Antragstellerin. 3. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr i.h.v ,44 erhoben. Die Gebühr i.h.v ,44 wird mit Bekanntgabe dieses Bescheides fällig und ist unter Verwendung der angegebenen Bankverbindungen (Kostenentscheidung III.) innerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu entrichten. Sachverhaltsdarstellung II. Begründung Die Firma Isoprojects Deutschland GmbH beantragte mit Antrag vom die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Recycling von Altreifen und einem zeitweiligen Lager am Standort Am Zeugamt 4 in Oschatz, Gemarkung Oschatz, Flurstück 2058/30. Der Antrag erstreckt sich konkret auf eine Anlage zum Altreifenrecycling mit einer Behandlungskapazität von 90 t/d sowie einer Stahlreinigung mit einer Behandlungskapazität von 210 t/d sowie einem Lager für Input- und Output-Materialien mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 t. Hierbei handelt es sich um eine nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage gemäß 1 Abs. 1 i.v.m. Nr und Nr des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV). Gemäß 10 Abs. 5 BImSchG wurden folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch das Vorhaben berührt wird, im Genehmigungsverfahren beteiligt und um Stellungnahme zum Genehmigungsantrag gebeten: Landesdirektion Sachsen, Abt. Arbeitsschutz, Außenstelle Leipzig Landratsamt Nordsachsen: Umweltamt, Sachgebiete Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz und Abfallwirtschaft Untere Denkmalschutzbehörde Stadtverwaltung Oschatz Entsprechend der Rückmeldung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch das Vorhaben berührt wird, waren die eingereichten Antragsunterlagen zur umfassenden Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung nicht vollständig. Der Antragstellerin wurden Schreiben mit Datum vom , vom , vom und vom mit der Bitte zur Einreichung von geforderten Nachreichungen und Ergänzungen zugesandt. Die nachgereichten Unterlagen zu den Schriftsätzen vom und vom bedienten die Nachforderungen der einzelnen Fachbereiche nur unzureichend. Am fand im Landratsamt Nordsachsen eine Beratung zum laufenden Genehmigungsverfahren mit der Antragstellerin und Vertretern der unteren Immissionsschutzbehörde statt. Inhalt des Gesprächs waren die umfangreichen Nachforderungen, die der Antragstellerin mit Schriftsatz vom mitgeteilt wurden. Der Antragstellerin wurden nochmals persönlich die einzelnen Punkte der Nachforderungen erläutert und jeweils ein Exemplar einer Mehrfertigung der bisher eingereichten Ergänzungsunterlagen sowie die Schriftsätze der Nachforderungsschreiben vom , vom und vom übergeben. Im Ergebnis des Beratungsgespräches versicherte die Antragstellerin die Nachforderungen zeitnah zu bedienen und die Ergänzungen im Landratsamt Nordsachsen einzureichen. Der Antragstellerin ist somit bekannt, dass die Antragsunterlagen nicht vollständig sind und Unterlagen fehlen. Da keine weiteren Ergänzungen in der Genehmigungsbehörde eingegangen sind, wurde mit Schriftsatz vom die Antragstellerin letztmalig zur Einreichung von nachgeforderten Unterlagen aufgefordert. In diesem Schreiben wurde ihr die Frist zum zur Einreichung der Ergänzungen gesetzt. Die geforderten Nachreichungen und Ergänzungen mit den Schreiben vom und vom blieben offen und wurden nicht bedient. Die Antragstellerin kam der Aufforderung zur Einreichung der Ergänzungsunterlagen mit der Frist bis zum nicht nach. Bis zum Datum der Bescheiderstellung dieser Ablehnung sind keine weiteren Unterlagen von der Antragstellerin eingereicht worden. Eine weitere Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin war ab dem nicht mehr möglich weder telefonisch noch per . Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Landratsamtes Nordsachsen als Untere Immissionsschutzbehörde für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens und die Entscheidung über den Antrag nach 4 BImSchG ergibt sich aus 2 Abs. 1 S. 3 des Ausfüh-

9 9 rungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) und der Sächsischen Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (SächsImSchZuVO). Danach liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei den unteren Behörden, sofern die Aufgaben nicht explizit anderen Behörden zugeordnet sind. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Nordsachsen ergibt sich aus 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.v.m. 3 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Entscheidung Der Antrag der Firma Isoprojects Deutschland GmbH vom wird gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) abgelehnt. Die beantragte Reifenrecyclinganlage stellt gemäß Nr und des Anhangs der 4. BImSchV eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dar. Der Antrag soll gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV abgelehnt werden, wenn die Antragstellerin einer Aufforderung zur Ergänzung der Unterlagen innerhalb einer ihm gesetzten Frist, die auch im Falle ihrer Verlängerung drei Monate nicht überschreiten soll, nicht nachgekommen ist. Gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV ist die Antragsstellerin ihrer gesetzten Frist zur Ergänzung der Unterlagen bis zum nicht nachgekommen. Der Antrag wird entsprechend abgelehnt. Entsprechend 4 der 9. BImSchV sind dem Antrag die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind. Dies war bei der Antragstellung nicht der Fall. Daher wurden Nachforderungen zur Ergänzung der Unterlagen erhoben, damit eine Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erfolgen kann. Diesen Aufforderungen zur Ergänzung der Unterlagen ist die Antragstellerin mehrfach nicht nachgekommen. Gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV war der Antrag zwingend abzulehnen, da die Antragstellerin den mehrfachen Aufforderungen zur Ergänzung ihrer Antragsunterlagen innerhalb einer ihr gesetzten Frist nicht nachgekommen ist. Des Weiteren liegt der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Nordsachsen die Gewerbeabmeldung der Firma Isoprojects Deutschland GmbH mit Datum vom (Posteingang am ) vor. Dies führt ebenfalls zur Verstärkung der Annahme, dass vonseiten der Antragstellerin kein weiteres Interesse an der Fortführung des Genehmigungsverfahrens besteht. III. Kostenentscheidung 1. Für die Ablehnung des Antrages nach 20 Abs. 2 S. 2 der 9. BImSchV wird eine Gebühr i.h.v ,44 erhoben. 2. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) ist zur Zahlung der Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen) derjenige verpflichtet, der die Amtshandlung veranlasst. Die Kostenentscheidung beruht auf 1, 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 und 12 SächsVwKG i.v.m. der Neunten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (9. SächsKVZ). immissionsschutzrechtliche Gebühr Der Gebührenberechnung liegen die von der Antragstellerin angegebenen Investitionskosten/Gesamtbaukosten in Höhe von ,00 zugrunde. Die Gebühren betragen nach Tarifstelle 1.2 i.v.m. Tarifstelle der lfd. Nr. 55 Tarifstelle % der Gebühr nach Tarifstelle 1.1 Tarifstelle zuzüglich 0,05 % der übersteigenden Errichtungskosten , = ,00 x 0,05% = 4.472, ,00 Tarifstelle % der Gebühr nach Tarifstelle ,75 Gesamt 9.777,75 Gemäß 10 Abs. 1 SächsVwKG kann bei Ablehnung eines Antrages die für die beauftragte Amtshandlung festzusetzende Verwaltungsgebühr bis auf ein Viertel ermäßigt werden. In Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens wird für die Ablehnung des Antrages die festzusetzende Verwaltungsgebühr auf ein Viertel reduziert. Für die Ablehnung des Antrages ist eine Gebühr in Höhe von 2.444,44 festgesetzt. Die zu entrichtende Gesamtgebühr beträgt 2.444, Die Verwaltungsgebühr gemäß Nr. 1 wird mit der Bekanntgabe dieses Bescheides fällig und ist innerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu entrichten. Den Betrag in Höhe von 2.444,44 zahlen Sie bitte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides auf das Konto der Sparkasse Leipzig BLZ: Kto-Nr.: IBAN: DE BIC: WELADE8LXXX Verwendungszweck: ein. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau oder den Außenstellen Südring 17, Torgau; Fischerstraße 26, Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4-5, Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse poststelle@lra-nordsachsen.d .de erhoben werden. Torgau, den 30. September 2015 Landratsamt Nordsachsen Emanuel Landrat

10 10 Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) informiert: Teilnehmergemeinschaft Goitzsche baut Weg zur Brandprüfstelle aus Von der geplanten Unterschutzstellung ist das Gebiet des Landkreises Nordsachsen in der Gemeinde Laußig und der Gemeinde Doberschütz betroffen. Der o. g. Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten werden in der Zeit vom bis einschließlich beim Landratsamt Nordsachsen Verwaltungsstandort Eilenburg Dr.-Belian-Straße 4 Zi.: Eilenburg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Entwurf der Rechtsverordnung, einschließlich der Anlagen 1 und 2 auf den Internetseiten des Landkreises Nordsachsen veröffentlicht. Nutzen Sie hierzu diesen Link: Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Goitzsche baute die Teilnehmergemeinschaft (TG) im September dieses Jahres den Weg zur Brandprüfstelle in Laue aus. Die vorhandene unbefestigte Wegtrasse wurde mit der Doppelbelastung von landwirtschaftlichem und industriellem Verkehr durch das anhängige Betriebsgelände der Brandprüfstelle Laue der MFPA Leipzig GmbH überfordert. Mit jetzt erfolgtem Ausbau in Asphalt wurde einerseits die Erschließungssituation für die Landwirtschaft und andererseits für die Prüfanstalt verbessert. Die Baukosten beliefen sich auf insgesamt 130 TEUR und wurden zu 90 % aus Mitteln des Bundes und des Freistaates gefördert. Der Ausbau des Weges erfolgte geradlinig auf einer Länge von 450 Metern von der Kreisstraße 7443 bis zur Einfahrt in das Betriebsgelände der MFPA, von dort weiterführend als Neutrassierung auf 150 Metern am Rand der Feldlage entlang und endet an einem bereits vorhandenen asphaltierten Wirtschaftsweg. Die Breite der Wegtrasse beträgt 3,00 Meter mit beiderseits jeweils 0,75 Meter breiten befahrbaren Banketten. Zur Regelung des Begegnungsverkehrs wurden zusätzlich zwei Ausweichstellen geschaffen. Mit bereits erfolgter Verkehrsfreigabe verbleibt die weitere Unterhaltungspflicht bei der Stadt Delitzsch. Während der Auslegungsfrist können nach 20 Abs. 2 Satz 3 SächsNatSchG von den Betroffenen Bedenken und Anregungen zu den Entwürfen der Verordnungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der genannten Auslegungsstelle vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Eilenburg, den Brumm Amtsleiterin Dezernat Soziales Seniorenbezogenes Leitbild Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen über die öffentliche Auslegung eines Verordnungsentwurfs Verordnungsentwurf des Landratsamtes Nordsachsen zur Festsetzung des Naturschutzgebietes Schwarzbachniederung vom Das Landratsamt Nordsachsen als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt das Naturschutzgebiet Schwarzbachniederung gemäß 22 Abs. 1 und 2 und 23 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, i. V. m. 3 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und 13 des Gesetzes über Naturschutz und der Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz SächsNatSchG vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, durch den Erlass der genannten Rechtsverordnung festzusetzen. Im Juli 2015 hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen ein Seniorenbezogenes Leitbild mit 11 Handlungsfeldern verabschiedet. Jetzt geht es darum, diese Zukunftsziele zusammen mit Akteuren, Kommunalpolitikern und einem Begleitgremium regional zu verankern. In einer Impulsvorstellung wurden die interessierten Bürgerinnen und Bürger informiert und für weitere Schritte zur Mitwirkung sensibilisiert. Die Termine der Sozialraumkonferenzen werden in den nächsten Amtsblättern bekannt gegeben.

11 11 Dezernat Soziales Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen Förderung von Projekten im Jahr 2016 Die Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen fördert Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Prävention menschenfeindlicher Einstellungen wie Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Für kleinere und kurzfristigere Projekte wurde ein Aktionsfonds eingerichtet, bei dem fortlaufend Anträge eingereicht werden können. Das ist so auch noch bis Ende des Jahres möglich. Der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen hat in seiner letzten Sitzung die Antragsfristen für Projekte im Jahr 2016 festgelegt. Für eine Projektlaufzeit ab dem sind Projektanträge bis zum bei der Externen Koordinierungs- und Fachstelle einzureichen. Weitere Antragsfristen für das Jahr 2016 sind vorgesehen. Durch die Fachstelle ist eine Projekt- und Antragsberatung möglich. Für Auskünfte und Beratung steht hierzu Frank Schubert von der externen Koordinierungs- und Fachstelle (Mail: Tel.: / ) zur Verfügung. Nähere Informationen zur Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen, zu den bisher geförderten Projekten, zum Antragsverfahren sowie Termine finden sich auf der Homepage Kinder suchen Familien Der Pflegekinderdienst sucht Familien für: Bereitschaftspflege sowie Vollzeitpflege Die Pflegeeltern sollten: liebevoll und tolerant sein Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein müssen Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können. Ihre Ansprechpartner: Bereich Torgau Frau Politschuk Tel.: Schlossstraße 27, Torgau Bereich Delitzsch-Eilenburg Frau Helfer-Thiemecke Tel.: Richard-Wagner-Str. 7a, Delitzsch Bereich Oschatz Frau Renner Tel.: Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz Die Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben!, vom Freistaat Sachsen im Rahmen des Landesprogramms Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz sowie durch den Landkreis Nordsachsen. Dezernat Soziales - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu verschiedensten Fragen der Elternschaft zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: Für den Großraum Torgau, Bad Düben und Laußig: Nicole Julich Tel.: Nicole.Julich@lra-nordsachsen.de Für den Großraum Oschatz, Schildau und Belgern: Sabine Frisch Tel.: Sabine.Frisch@lra-nordsachsen.de Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: Kathrin.Grasse@lra-nordsachsen.de Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz Tanja Schön Tel.: Tanja.Schoen@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst

12 12 Bekanntmachung Zweckverband Zweckverband Döllnitzbahn Einladung zu einer öffentlichen Verbandsversammlung Datum: bis Uhr Ort: Rathaus Stadt Oschatz I Neumarkt 1 I Oschatz Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters 3. Beschluss zur Auflösung des Zweckverbands zum Beschluss zur Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz zum Beschluss zur Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum Beschluss zur Feststellung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2014 Mügeln, den gez. Kai Emanuel stellv. Verbandsvorsitzender Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien Öffentliche Bekanntmachung Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes je für die Bereiche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2016 liegen in der Zeit vom bis einschließlich zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Torgau-Westelbien, Am Wasserturm 1, Torgau, während der üblichen Dienstzeiten aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung vom bis einschließlich Einwendungen gegen diese Entwürfe erheben. gez. Barth Verbandsvorsitzende Abwasserzweckverband Mittlere Mulde Öffentliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittlere Mulde fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. Inhalt 27/2015 Beschluss zur Wahl des Verbandsvorsitzenden des AZV Mittlere Mulde 28/2015 Beschluss zur Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden des AZV Mittlere Mulde 29/2015 Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2013 Scheler Verbandsvorsitzender Feststellung der Jahresrechnung 2013 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittlere Mulde stellte in ihrer Sitzung am die geprüfte Jahresrechnung per fest. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfers liegt der Verbandsversammlung vor. Bilanz AKTIVA Anlagevermögen ,20 a 2 Umlaufvermögen ,87 a 3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 a 4 Nicht durch Kapitalpositionen gedeckter Fehlbetrag 0,00 a Summe AKTIVA ,07 a PASSIVA Kapitalpositionen ,36 a 2 Sonderposten ,56 a 3 Rückstellungen ,00 a 4 Verbindlichkeiten ,15 a 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 a Summe PASSIVA ,07 a In der Ergebnisrechnung wurde ein Ergebnis von ,66 a (davon ,40 a ordentliches Ergebnis und ,74 a außerordentliches Ergebnis) erzielt. Die Finanzrechnung führte zu einer Änderung des Finanzmittelbestandes i. H. von ,91 a aus einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von ,48 a, einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von ,93 a und einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von ,36 a. Die Jahresrechnung 2013 liegt gemäß 88b SächsGemO in der Zeit vom bis einschließlich im Büro des Abwasserzweckverbandes Mittlere Mulde, Maxim-Gorki-Platz 1, Eilenburg (Zimmer 2.05) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Scheler Verbandsvorsitzender

13 13 Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Mittlere Mulde über die öffentliche Auslegung des 1. Entwurfs des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 Der 1. Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 des Abwasserzweckverbandes Mittlere Mulde liegt gemäß 76, Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom im Büro des Abwasserzweckverbandes Mittlere Mulde, Maxim- Gorki-Platz 1, Eilenburg, Zimmer 2.05, zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Scheler Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Unteres Leinetal Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal I. Der Abwasserzweckverband Unteres Leinetal hat in seiner 4. öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung im Jahr 2014 am den Jahresabschluss 2014 des Zweckverbandes festgestellt. Beschluss 15/2015 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 entsprechend 58 SächsKomZG i.v.m. 88 Abs. 3, 131 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO: 1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2014 des AZV Unteres Leinetal auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung und der örtlichen Prüfung fest und beschließt: 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses: 1.1 Bilanzsumme ,93 a davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen ,81 a das Umlaufvermögen ,41 a Rechnungsabgrenzungsposten 475,71 a Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 a davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital ,66 a die Investitionszuschüsse ,88 a die Ertragszuschüsse ,00 a die Rückstellungen ,07 a die Verbindlichkeiten ,32 a 1.2 Jahresverlust ,35 a Summe der Erträge ,33 a Summe der Aufwendungen ,68 a 2. Die Behandlung des Jahresverlustes: Der Jahresverlust i.h.v ,35 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Die Entlastung des Vorsitzenden: Dem Verbandsvorsitzenden wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014 erteilt. II. Der Jahresabschluss wurde einer örtlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH unterzogen. Durch die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH wurde im Prüfbericht mit Datum vom der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal Schönwölkau, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von 88b Abs. 3 der SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss in der Zeit von Montag, den bis Dienstag, den , am Sitz des AZV Unteres Leinetal in Wölkau, Parkstraße 11, Kundenbüro OEWA, zu den Dienststunden Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr öffentlich ausliegt. Bitte Termin für die Einsichtnahme zu o. g. Dienststunden vorab telefonisch vereinbaren unter der Telefonnummer: oder gez. Tiefensee Verbandsvorsitzender

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