Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 3. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
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1 Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 3 Inhalt Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der Feststellung Jahresergebnis 2011 Leine-Bad 18 Feststellung Jahresergebnis 2011 Wipperwelle 19 Feststellung Jahresergebnis 2011 Sportstätten 21 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Anhörungsverfahren für die Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Ohne von der Straßenbrücke B 247 bei Kallmerode bis zur Mündung in die Wipper 23 Verkauf von Grundstücken 25 Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch unter der Internetadresse (Amtsblatt) 17
2 A. Öffentliche Bekanntmachungen der Eigenbetrieb Leine-Bad Werkleitung Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Leine-Bad 1. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat der den Lagebericht und den Jahresabschluss 2011 wie folgt festgestellt: Der Jahresabschluss zum , der mit einer Bilanzsumme von ,71 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,75 abschließt, wird festgestellt und beschlossen. Der festgestellte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkleitung wird auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 erteilt. 2. Der Bestätigungsvermerk des zur Abschlussprüfung bestellten Wirtschaftsprüfungsunternehmens Mittelrheinische Treuhand GmbH, für den Jahresabschluss lautet: Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eigenbetrieb Leine-Bad, Leinefelde-Worbis, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der ThürEBV, den ergänzenden Regelungen in den Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 85 Abs. 3 ThürKO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die 18
3 Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erfurt, 24. September gez. Zwernemann/Kroy Wirtschaftsprüfer 3. Auslegungshinweis Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 mit Anlage des Eigenbetriebes Leine-Bad liegt zur Einsichtnahme, gemäß 25 Abs. 4 ThürEBV, in der Zeit vom bis im Fachbereich 1/Kämmerei der, Rossmarkt 2, Worbis, Leinefelde-Worbis, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister Eigenbetrieb Wipperwelle Werkleitung Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Wipperwelle 1. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat der den Lagebericht und den Jahresabschluss 2011 wie folgt festgestellt: Der Jahresabschluss zum , der mit einer Bilanzsumme von ,06 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,47 abschließt, wird festgestellt und beschlossen. Der festgestellte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkleitung wird auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 erteilt. 19
4 2. Der Bestätigungsvermerk des zur Abschlussprüfung bestellten Wirtschaftsprüfungsunternehmens Mittelrheinische Treuhand GmbH, für den Jahresabschluss lautet: Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eigenbetrieb Wipperwelle, Leinefelde-Worbis, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der ThürEBV, den ergänzenden Regelungen in den Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 85 Abs. 3 ThürKO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erfurt, 24. September 2012 gez. Zwernemann/Kroy Wirtschaftsprüfer 20
5 3. Auslegungshinweis Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 mit Anlage des Eigenbetriebes Wipperwelle liegt zur Einsichtnahme, gemäß 25 Abs. 4 ThürEBV, in der Zeit vom bis im Fachbereich 1/Kämmerei der, Rossmarkt 2, Worbis, Leinefelde-Worbis, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister Eigenbetrieb Sportstätten Werkleitung Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Sportstätten 1. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat der den Lagebericht und den Jahresabschluss 2011 wie folgt festgestellt: Der Jahresabschluss zum , der mit einer Bilanzsumme von ,13 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,27 abschließt, wird festgestellt und beschlossen. Der festgestellte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkleitung wird auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 erteilt. 2. Der Bestätigungsvermerk des zur Abschlussprüfung bestellten Wirtschaftsprüfungsunternehmens Mittelrheinische Treuhand GmbH, für den Jahresabschluss lautet: Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eigenbetrieb Sportstätten, Leinefelde-Worbis, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der ThürEBV, den ergänzenden Regelungen in den Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den 21
6 Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 85 Abs. 3 ThürKO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erfurt, 28. September 2012 gez. Zwernemann/Kroy Wirtschaftsprüfer 3. Auslegungshinweis Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 mit Anlage des Eigenbetriebes Sportstätten liegt zur Einsichtnahme, gemäß 25 Abs. 4 ThürEBV, in der Zeit vom bis im Fachbereich 1/Kämmerei der, Rossmarkt 2, Worbis, Leinefelde-Worbis, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister 22
7 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen B e k a n n t m a c h u n g Anhörungsverfahren für die Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Ohne von der Straßenbrücke B 247 bei Kallmerode bis zur Mündung in die Wipper Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in Weimar beabsichtigt, für die Ohne von der Straßenbrücke B 247 bei Kallmerode bis zur Mündung in die Wipper auf Teilen der Gemarkungen Kallmerode, Birkungen, Leinefelde, Reifenstein, Hausen, Kleinbartloff, Oberorschel, Niederorschel, Gernrode und Gerterode das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen. Die Feststellung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95). Im Rahmen des nach 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird Folgendes bekannt gegeben: Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Topografische Karten M 1 : und Liegenschaftskarten M 1 : ) liegen vom 4. März bis einschließlich 3. April 2013 in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus: Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt, Bauamt, Geschwister-Scholl-Straße 26/28, Dingelstädt Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr 9:00-12:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bauamt, Rathaus der Gemeinde Niederorschel, Marktplatz 2, Zimmer 22, Niederorschel Montag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 9:00-12:00 Uhr, Bürgerbüro Leinefelde, Bahnhofstraße 43, Leinefelde- Worbis Montag Dienstag Mittwoch 8:30-16:30 Uhr 8:30-16:30 Uhr 8:30-16:30 Uhr 23
8 Donnerstag Sonnabend 8:30-17:30 Uhr 8:30-16:30 Uhr 9:00-12:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue, Weststraße 2, Breitenworbis Montag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 9:00-12:30 Uhr Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Ref. Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in Weimar, Haus 2, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden: Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr von 8.00 Uhr Uhr Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben. Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet. Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, den Referat 440, Wasserwirtschaft Im Auftrag gez. H.-Günter Breitbarth Referatsleiter 24
9 Verkauf von Grundstücken BVBBVVVBVG Waldflächen in Kaltohmfeld TE Die BVVG als Immobiliendienstleister des Bundes beabsichtigt den Verkauf von Grundstücken: Gemarkung: Flur: Flurstück: Kaltohmfeld 4 5/1 und 100/6 Größe gesamt : 6,1226 ha Nähere Flurstücksangaben und der Lageplan sind auf unserer Homepage unter ersichtlich. Kaufpreis nach Gebot Ansprechpartner BVVG Thüringen Steigerstraße Erfurt Angebotsende (07:00 Uhr) Frau Beuther Tel: 0361/ Fax: 0361/ beuther.britta@bvvg.de Ihr Partner, wenn es um Grund und Boden geht. 25
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