haben Sie vielen Dank für die Übersendung Ihrer Forderungen zur Bundestagswahl 2013 bezüglich Lesben, Schwulen, Trans*-, Bi- und Intersexuelle.
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- Gregor Pfaff
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1 BKSL Bundeskonferenz Schwul-Lesbischer Netzwerke e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die Übersendung Ihrer Forderungen zur Bundestagswahl 2013 bezüglich Lesben, Schwulen, Trans*-, Bi- und Intersexuelle. Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine Politik der Vielfalt und für klare Kante gegen Diskriminierung. Es ist ein Kernanliegen von Bündnis 90/Die Grünen, jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen, einschließlich der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Die Bündnis 90/Die Grünen sind hierzu auf vielen Feldern aktiv und wollen sich nach der Bundestagswahl weiter für diskriminierungsfreies Deutschland einsetzen. Gerne übermitteln wir Ihnen nachfolgend unsere wichtigsten programmatischen Ziele für die nächste Wahlperiode: Gleiche Rechte für gleiche Liebe die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen Wir Grüne setzten uns seit über 20 Jahren für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Dies gehört ausdrücklich zu den Schlüsselprojekten unseres Wahlprogrammes für die Bundestagswahl Dank uns Grünen war Deutschland Vorreiter bei der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Heute haben uns viele Länder überholt. In vierzehn Ländern weltweit wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bereits geöffnet. Diesen Weg muss endlich auch Deutschland gehen. Damit wird die Gleichstellung vollendet etwa im Steuer- und Beamtenrecht oder beim gleichberechtigten Adoptionsrecht. Gleiche Liebe verdient gleichen Respekt und deshalb auch die gleichen Rechte. Volle Anerkennung von Regenbogenfamilien Für Bündnis 90/Die Grünen ist Familie überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen, und insbesondere dort, wo Kinder sind: in Ehen mit und ohne Trauschein, in Patchwork- und Regenbogenfamilien, bei Alleinerziehenden, bei Adoptiv- oder Pflegeeltern. Familien waren schon immer etwas Buntes. Doch das deutsche Familienrecht bildet diese Vielfalt nicht ab. Wir wollen, dass alle Kinder, unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen, den gleichen Schutz, die gleiche Förderung und Unterstützung seitens des Staates erfahren. Mit dem neuen Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung wollen wir die Beziehung von Kindern zu ihren sozialen Eltern insbesondere in Patchwork- und Regenbogen- Familien stärken. Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, eine Stärkung ihrer Rechte erfahren. Viele Paare ohne Trauschein, Lebenspartnerinnen und Alleinstehende wünschen sich Kinder und ziehen dafür auch ärztlich assistierte Reproduktion in Betracht. Bei der Übernahme der anfallenden Behandlungskosten sollen alle diese Gruppen gleich gestellt werden. Wir
2 fordern, dass die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung Lebenspartnerinnen, Unverheirateten und Alleinstehenden offen stehen muss. Bündnis 90/Die Grünen wollen außerdem eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Abstammungsrecht gleichstellen. Unserer Auffassung nach sollte Lebenspartnerin der Mutter analog zu ehelichen Beziehungen automatisch als Co-Mutter des Kindes anerkannt werden. Ehegattensplitting Wir wollen statt der Ehe Kinder fördern. Das Ehegattensplitting wollen wir deshalb durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum ersetzen. Das steigert Erwerbsanreize für Frauen und ist damit ein wichtiger Beitrag zur eigenständigen Existenzsicherung und senkt damit das Armutsrisiko von Frauen und Familien. Antidiskriminierungspolitik In einer offenen Gesellschaft wird niemand des Geschlechts, aus ethnischen oder rassistischen Gründen, aufgrund der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder wegen einer Behinderung benachteiligt. Sie ermöglicht und sichert gleichzeitig allen Mitgliedern die individuelle Wahrnehmung der Freiheits- und Bürgerrechte. Wir wollen in Deutschland und Europa Diskriminierungen bekämpfen und die von der schwarz-gelben Bundesregierung blockierte fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie der EU voranbringen. Eine strukturelle und finanzielle Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und stärkere Rechte für Einrichtungen wie Behindertenbeauftragte sollen im nationalen Bereich helfen, Diskriminierungen anzugehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wollen wir effektiver gestalten, den Rechtsschutz für Betroffene für Betroffene stärken und insbesondere ein echtes Verbandsklagerecht vorsehen. Danach sollen Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräte und Mitarbeitervertretungen über bisherigen Möglichkeiten des AGG hinaus stellvertretend für die Betroffenen klagen können. Sie sollen auch klagen können, wenn das Verfahren einen Präzedenzcharakter haben und Rechtssicherheit für eine größere Zahl von Beschäftigten schaffen könnte. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass das AGG entlang der Kritikpunkte der Europäischen Kommission europarechtskonform überarbeitet wird. Wir wollen erreichen, dass die Bestimmungen des AGG wie anderen Tendenzbetrieben auch auf Beschäftigungsverhältnisse auf Beschäftigte der Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordnete Einrichtungen Anwendung finden. Art. 3 des Grundgesetzes Im Gleichheitsartikel unserer Verfassung muss endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Bündnis 90/Die Grünen treten seit langem dafür ein, das besondere Gleichheitsgebot des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität zu ergänzen. Bereits bei der Verfassungsreform 1994 nach der Deutschen Einheit haben wir uns für die Aufnahme der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz stark gemacht. Das hat in der Verfassungskommission von Bund und Ländern seinerzeit eine einfache, jedoch nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit gefunden. In dieser Wahlperiode haben wir eine Anhörung im Rechtsausschuss bewirkt. Die
3 Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben aber schließlich unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Grundrechte von trans*- und intersexuellen Menschen wahren Wir unterstützen transsexuelle und intersexuelle Menschen in ihrem Kampf um ihre Menschenrechte. Eine Reform des Transsexuellenrechts muss Freiheit und Selbstbestimmung zum Leitbild haben, die Pathologisierung beenden und die Menschenwürde sichern. Die Leistungspflicht der Krankenkassen muss gesichert werden. Etwa 150 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland geboren, die keinem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Die zwangsweise Geschlechtsanpassung intersexueller Menschen muss ein Ende haben. Geschlechtliche Uneindeutigkeit muss rechtlich zugelassen und anerkannt werden. Bundesweiter Aktionsplan für Vielfalt Lesben und Schwule können heute so frei wie nie zuvor in Deutschland lieben und leben. Das ist auch ein Erfolg grüner Politik. Aber Diskriminierung ist noch nicht überwunden. Wir wollen einen bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt, der Homophobie und Transphobie entgegensteuert, der Forschung u.a. zu Diskriminierungen sowie queeren Lebensweisen fördert, insbesondere Jugendliche stärkt und deren Ausgrenzung im Elternhaus, in der Schule und in der Freizeit entgegenwirkt. Im Besonderen brauchen wir für Menschen aller Altersklassen und vor allem Jugendliche einen Ausbau der Coming-Out Beratung. Im Unterricht sollen alle Lebensweisen und sexuellen Identitäten gleichberechtigt dargestellt werden. Auch muss es möglich sein, im Alter nicht heterosexuelle Lebensentwürfe frei von Diskriminierung zu leben. Pflege- und Gesundheitspolitik Bündnis 90/Die Grünen werden die Belange von älteren und alten Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) in der Altenarbeit und in der Pflege aber auch bei der Förderung von LSBTI-Projekten berücksichtigen. Wir tun das in dem Bewusstsein, dass die heutige ältere Generation von LSBTTI-Personen in der Nachkriegszeit bis in die 80er Jahre einem hohen Maß an staatlicher und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt war und diesen Menschen daher besonderes Feingefühl für die persönlichen Lebensumstände entgegen gebracht werden muss. Wir wollen, dass LSBTTI auch im Alter selbstbestimmt leben können. Gerade die Intimität einer guten Pflege setzt ein hohes Maß an Vertrauen und Verständnis zwischen Pflegekräften und pflegebedürftigen Menschen voraus. Die sexuelle Vielfalt und die damit verbundenen unterschiedlichen Lebensweisen müssen in die Angebote und den Alltag der Altenhilfe, Altenpflege und Behindertenbetreuung Eingang finden. Wir setzen uns insbesondere für Wohnprojekte mit und ohne Pflege und Betreuung ein, die auch für LSBTTI geeignet sind. Wir wollen uns auch gegen die Diskriminierung von SeniorInnen und Menschen mit Behinderungen innerhalb der queeren Community engagieren. Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte Prävention im Bereich Sexuelle Gesundheit ein. Die relativ stabile Lage bei den HIV-Neuinfektionen in Deutschland ist kein Grund zur Entwarnung. Wir müssen auf neue Herausforderungen vor allem im Zusammenhang von HIV mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen (v.a. Hepatitis, Syphilis) reagieren. Aufklärung, Prävention, Zugang zu Medikamenten und Forschung zu HIV müssen deshalb
4 weiterentwickelt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung für den Haushalt 2013 bei den Aufklärungsmaßnahmen 1,2 Millionen Euro gekürzt hat. Damit hat die Bundesregierung eine differenzierte HIV-Prävention verhindert und verkennt die neuen Risiken und Herausforderungen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Zielgruppen bedarfsgerechte, spezifische und niedrigschwellige Präventionsangebote erhalten. Die Bundeskampagne Ichweißwasichtu (IWWIT) wollen wir fortführen und adäquat finanzieren. Menschen mit HIV haben aufgrund der verbesserten Therapiemöglichkeiten eine deutlich gestiegene Lebensqualität und Lebenserwartung. Dennoch sind sie noch viel zu oft gesellschaftlicher Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. HIV-Positive brauchen geeignete Beratungsangebote und Fördermaßnahmen zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. Menschen mit HIV sind der Gefahr der Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt, ob im privaten Umfeld, bei Behördengängen oder besonders im Berufsleben. Gemeinsam mit Verbänden und den Arbeitsagenturen wollen wir uns für die Akzeptanz von Menschen mit HIV allgemein und insbesondere am Arbeitsplatz einsetzen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass Menschen mit erhöhtem Medikamenten- und spezifischem Ernährungsbedarf eine unbürokratische, diskriminierungsfreie Unterstützung und Gleichbehandlung durch Ämter, Behörden und Krankenkassen erfahren. Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten Bündnis 90/Die Grünen wollen die Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung in Deutschland rechtlich rehabilitieren und entschädigen. Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits einen Antrag Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten in den Bundestag eingebracht. Wir wollen eine Aufhebung aller Urteile, die nach den Kriterien des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Das betrifft die Strafverfolgung nach 175 StGB in der Bundesrepublik bis 1994 aber auch die Strafverfolgung in der DDR bis Die antihomosexuelle Strafgesetzgebung in Deutschland hat Menschenrechte eklatant verletzt und ganze Generationen homosexueller Bürger um ihr Lebensglück betrogen. Diese schweren Menschenrechtsverletzungen sind bis heute nicht aufgearbeitet. Unter Rot-Grün haben wir 2002 nach zähen Verhandlungen als ersten Schritt die Aufhebung der Urteile nach 175 aus der NS-Zeit erreicht. Nun muss die Aufarbeitung auch für die Zeit bis 1994 erfolgen. Der Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er die menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller jahrzehntelang nicht beseitigt hat. Und dass das auch verfassungsrechtlich geht, hat eine von uns initiierte Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages deutlich bewiesen. Menschenrechts- und Entwicklungspolitik Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass sich die Bundesregierung die Yogyakarta-Prinzipien zu eigen macht. Ebenso muss sich die künftige Bundesregierung nachdrücklich für die weltweite Anerkennung und Beachtung der Yogyakarta-Prinzipien einsetzen, die eine systematische Gesamtschau auf die Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender leisten.
5 Deutsche Menschenrechtspolitik muss eine klare Position beziehen gegenüber Ländern, die Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender mit Füßen treten. Gerade angesichts der früheren Verfolgung Homosexueller in unserem Land hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen aktiv zu stärken. Deutsche Menschenrechtspolitik muss eine klare Position beziehen gegenüber Ländern, die Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender mit Füßen treten. Die Menschenrechte von LSBTTI müssen integraler Bestandteil der Außenpolitik und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sein. Daher unterstützen wir ein LSBTTI-Inklusionskonzept. Ein Schwerpunkt muss die massive Unterstützung von internationalen Bemühungen zur Abschaffung der Kriminalisierung von Homosexualität sein im Rahmen der Vereinten Nationen wie bei sämtlichen bilateralen Kontakten mit Staaten, die noch an der Strafverfolgung von Homosexualität festhalten. Gleichzeitig muss die deutsche Außenpolitik auf bilateraler wie multilateraler Ebene jeder Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender entgegentreten. Dazu gehören Bemühungen gegen grassierende Gewalt und dagegen, dass Täter oftmals keine Strafverfolgung zu fürchten haben. Klare Stellung beziehen muss die deutsche Politik auch gegen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. In den auswärtigen Beziehungen und in der Entwicklungszusammenarbeit muss mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschenrechte gepocht werden. In der Entwicklungszusammenarbeit, und dort insbesondere in HIV- Präventionsprogrammen, muss darauf geachtet werden, dass auch Homosexuelle und Transgender in eine Präventionsstrategie integriert sind. Die Grünen setzen sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür ein, dass die EU- Antidiskriminierungsbestimmungen in den Mitgliedsländern und bei den Beitrittskandidaten umfassend und konsequent umgesetzt werden. Wir danken Ihnen erneut für Ihr Schreiben anlässlich der Bundestagswahl und verbleiben mit besten Grüßen, Bündnis 90/Die Grünen
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