Lesben- und schwulenpolitische Prüfsteine zur Bundestagswahl 2009 Zehn Schritte zu Gleichstellung und Respekt

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1 Lesben- und schwulenpolitische Prüfsteine zur Bundestagswahl 2009 Zehn Schritte zu Gleichstellung und Respekt Auch zur Bundestagswahl 2009 hat der LSVD seine politischen Forderungen zur LGBT Gleichberechtigung als Wahlprüfsteine an die fünf großen Parteien gerichtet: CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE. Der Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien wurde hierbei viel Gewicht beigemessen. Nachfolgend finden Sie die konkreten Fragen des LSVD und unsere Auswertung der Antworten der Parteien sowie alle Antworten noch einmal im Original. Fragen des LSVD Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien In Deutschland sind Regenbogenfamilien rechtlich Familien zweiter Klasse. Besonders im Steuerrecht und Familienrecht besteht eine eklatante Ungleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Familien. Das geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder in Regenbogenfamilien. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können beispielsweise bei der Einkommenssteuer den Kinder- und den Betreuungsfreibetrag nicht auf die Co-Mutter oder den Co-Vater übertragen, auch wenn diese die Alleinverdiener sind. Das steht im krassen Widerspruch zu einer familienfreundlichen Politik. Bisher ist nur die Adoption leiblicher Kinder durch den anderen Elternteil zulässig. Aber auch adoptierten Kindern, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft aufwachsen, sollte der Staat zwei Elternteile und damit eine doppelte Absicherung nicht verweigern, z. B. im Hinblick auf Unterhalts- und Erbrechtsansprüche. Die Kinder sind die Benachteiligten der derzeitigen Rechtslage. Daher muss auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften das gemeinsame Adoptionsrecht und das gemeinsame Sorgerecht ermöglicht werden. Die Bundesärztekammer verbietet in ihren Richtlinien zur assistierten Reproduktion jegliche ärztliche Unterstützung bei einer künstlichen Befruchtung, wenn die betreffenden Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Damit sollen Ärzte vor möglichen Unterhaltsansprüchen der Kinder bewahrt werden. Denn der Gesetzgeber misst im Abstammungsrecht mit zweierlei Maß: Wird ein Kind in einer Ehe durch künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Dritten gezeugt, gilt es rechtlich als Kind beider Eheleute. Nicht so bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dort kann erst nach Geburt des Kindes und nach einer langjährigen Wartezeit über die Stiefkindadoption Rechtssicherheit erlangt werden. Diskriminierend ist auch, dass in einigen Bundesländern gleichgeschlechtliche Paare generell nicht als Pflegeeltern in Betracht gezogen werden. Lesben und Schwule sind genauso gute Eltern wie heterosexuelle Menschen. Das Recht auf Familiengründung muss für alle gelten. Es gibt keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die Familiengründung durch Adoption Pflegschaft oder Insemination generell zu verwehren. Sind Sie bereit, sich für die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Steuer- und Sozialrecht, im Sorge- und Adoptionsrecht sowie im Abstammungsrecht einzusetzen? Wie wollen Sie dies tun? Unterstützen Sie das Recht schwuler bzw. lesbischer Paare auf Familiengründung durch Adoption, Pflegschaft bzw. oder Insemination?

2 Antworten der Parteien: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien herstellen? Auswertende Zusammenschau CDU/CSU wiederholen lediglich, dass sie eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft ablehnen. Dies betrifft auch das Adoptionsrecht. Die anderen Fragen bleiben unbeantwortet. Die SPD wiederholt, dass sie in allen Regelungen eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen will. Bezüglich der Familiengründung steht für die SPD nicht der Personenstand, sondern ( ) das Kindeswohl im Vordergrund. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine steuer- und sozialpolitische Gleichbehandlung aller Lebensformen mit Kindern. Sie wollen das Adoptionsrecht auch für gemeinschaftliche A- doptionen durch Eingetragene Lebenspartnerschaften und für auf Dauer angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaften öffnen und fordern, dass die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung Lebenspartnerinnen, Unverheirateten und Alleinstehenden offen stehen muss. Die FDP will, dass die Erziehungsleistungen in Regenbogenfamilien beim Kinder- und Betreuungsfreibetrag anerkannt werden. Sie will ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartner und zudem bundesgesetzlich klarstellen, dass alle in Deutschland zulässigen reproduktionsmedizinischen Angebote allen Menschen unabhängig von ihrem Familienstand rechtlich offen stehen. DIE LINKE unterstützt die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien, ebenso unterstützt sie die Möglichkeit der Insemination für lesbische Paare. Die Gleichstellung könne über die Öffnung der Ehe vollzogen werden. Sie will steuerliche Vergünstigungen nur noch an tatsächliche Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern binden und damit auch die einkommensteuerrechtliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien beenden.

3 Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien - detaillierte Antworten der Parteien im Original auf die LSVD Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) & Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) Ehe durch unsere Verfassungsordnung schließt eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft aus. Dies betrifft auch das Adoptionsrecht. Die Entscheidung für Kinder und Familie ist eine persönliche Entscheidung, die wir unterstützen; Staat und Gesellschaft dürfen den Menschen aber nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Alle, die Kindern Leben schenken oder in anderer Weise Familie leben, verdienen Respekt und Anerkennung für die große Verantwortung, die sie übernehmen. Kinder zu haben darf nicht zu Benachteiligung führen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, der Ausweitung des Kinderzuschlages und der Einführung des Elterngeldes werden alle Eltern unterstützt, unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben. Antworten der SPD Wie unter 1.* ausgeführt, wollen wir die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. In der Konsequenz heißt das, dass die für Eheleute gewährten besonderen Regelungen auch für Paare gelten, die im Stand der eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Bezüglich der Familiengründung steht für die SPD nicht der Personenstand, sondern allen voran das Kindeswohl im Vordergrund. Familie ist da, wo Kinder sind! Die SPD hat sich schon immer für eine Politik der teilhabe, der Gerechtigkeit und der Vielfalt der Lebensentwürfe starkgemacht. * Unser Ziel ist es, das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichzustellen und bestehende Benachteiligungen abzuschaffen. Wir meinen, wer die gleichen Pflichten hat wie Eheleute, soll auch die gleichen rechte haben. Antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Familie überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen, und insbesondere dort, wo Kinder sind: in Ehen mit und ohne Trauschein, in Patchwork- und Regenbogenfamilien, bei Alleinerziehenden, bei Adoptiv- oder Pflegeeltern. In unserer Gesellschaft gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen des Zusammenhalts und miteinander Lebens. Wir wollen diese Vielfalt der Familienformen anerkennen und angemessen fördern. Jedes Kind muss die gleichen Rechte und die gleiche Absicherung haben. Familien mit Kindern werden derzeit grundlegend anders besteuert, je nachdem ob die Eltern verheiratet, allein erziehend sind oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Diese Ungleichbehandlung wollen wir beseitigen. Wir wollen eine steuer- und sozialpolitische Gleichbehandlung aller Lebensformen mit Kindern. Es kann nicht angehen, dass Kinder wegen ideologischer Vorbehalte gegenüber der Lebensform ihrer Eltern finanziell schlechter gestellt werden. Alle Familien müssen dem Staat gleich viel wert sein. Das derzeitige Familien- und Kindschaftsrecht deckt weder die Vielfalt noch die Veränderlichkeit der vielfältigen Familienformen ab. Patchworkfamilien, in denen Kinder mit mehr als

4 zwei erwachsenen Bezugspersonen aufwachsen, oder gleichgeschlechtliche Regenbogenfamilien sind bislang weitgehend unberücksichtigt. Wir wollen das Adoptionsrecht auch für gemeinschaftliche Adoptionen durch Eingetragene Lebenspartnerschaften und für auf Dauer angelegte nicht-eheliche Lebensgemeinschaften öffnen. Viele Paare ohne Trauschein, Lebenspartnerinnen und Alleinstehende wünschen sich Kinder und ziehen dafür auch ärztlich assistierte Reproduktion in Betracht. Bei der Übernahme der anfallenden Behandlungskosten sollen alle diese Gruppen gleich gestellt werden. Wir fordern, dass die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung Lebenspartnerinnen, Unverheirateten und Alleinstehenden offen stehen muss. Antworten der FDP (durch Dirk Niebel MdB, Generalsekretär der Freie Demokratischen Partei) Liberale unterstützen jede auf Dauer angelegte Gemeinschaft, in der Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Liberale Politik setzt sich dafür ein, dass jeder seine individuelle Lebensform frei von gesellschaftlichen und staatlichen Zwängen wählen kann. Die gesellschaftliche Realität wandelte sich schneller las dies vom Gesetzgeber und den politischen Parteien nachvollzogen wurde. Nicht nur die Eltern-Kind-Familie im klassischen Sinne ist die allein prägende Form des Zusammenlebens. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen familiären Lebensformen und Lebensstilen geführt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die verschiedenen familiären Lebensformen zu bewerten oder zu lenken. Liberale Familienpolitik heißt nicht, die Bürgerinnen und Bürger in bestimmte familiäre Idealbilder seien es traditionelle oder sogenannte moderne zu pressen und nur diese zu fördern. Echte Freiheit bei der Entscheidung erfordert, dass der Staat familienfreundliche Rahmenbedingungen schafft und unfaire Nachteile ausgleicht. Staatliche Familienförderung muss immer dort ansetzen, wo Kinder sind. Zahlreiche Kinder wachsen heute in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf. In diesen sogenannten Regenbogenfamilien tragen gleichgeschlechtliche Elternpaare oder alleinstehende lesbische Mütter oder schwule Väter Verantwortung für die Erziehung der Kinder. Diese Erziehungsleistungen müssen bei dem Kinder- und Betreuungsfreibetrag anerkannt werden. Die FDP fordert das gemeinsame Adoptionsrecht für Lebenspartner. Ausschlaggebend für die Adoption muss alleine das Wohl des Kindes sein. Die Stiefkindadoption ist eine nur halbherzige Lösung und wird dem Kindswohl nicht gerecht. Ein Kind hat gute Entwicklungschancen in einer stabilen und gefestigten Beziehung, wie sie auch eingetragene Lebenspartnerschaften bieten. Insbesondere die Annahme des leiblichen Kindes des Partners oder bei der gemeinschaftlichen Adoption von bereits in der Partnerschaft lebenden Pflegekindern wird eine Adoption im Regelfall dem Kindeswohl entsprechen. Eine Adoption, bei der zwei Partner ein Kind adoptieren und beide Partner Verantwortung übernehmen ist gerade im Interesse des Kindeswohls. Ein nur beschränktes Adoptionsrecht für eingetragenen Lebenspartner in Form der Stiefkindadoption trägt zudem dazu bei, Vorurteile gegenüber homosexuellen Frauen und Männern im Bezug auf ihre Erziehungskompetenz zu verstärken. Bei Stiefkindadoptionen soll es bei einvernehmlichem Wunsch von Mutter, Vater und adoptionswilligem Stiefelternteil mit notariellen Beurkundungen unwiderruflich ermöglicht werden, dass wie bei der Erwachsenen-Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen erhalten bleibt. Die FDP fordert bundesgesetzlich klarzustellen, dass alle in Deutschland zulässigen reproduktionsmedizinischen Angebote allen Menschen unabhängig von ihrem Familienstand

5 rechtlich offen stehen sollen, also insbesondere auch nicht verheirateten Frauen mit Kinderwunsch. Das geltende Recht verkennt, dass auch immer mehr lesbische Paare den legitimen Wunsch nach eigenen Kindern äußern. Nur eine bundesgesetzliche Regelung ist geeignet, verbindliche Standards und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Antworten von DIE LINKE DIE LINKE unterstützt die umfassende Gleichstellung der Regenbogenfamilien, ebenso unterstützen wir die Möglichkeit der Insemination für Lesbische Paare. Die Gleichstellung kann über die Öffnung der Ehe vollzogen werden und müsste flankiert werden über die Sensibilisierung der Verwaltungen und Behörden. Parallel verfolgt DIE LINKE im Einkommensteuerrecht eine Umorientierung auf eine konsequente individuelle Besteuerung. Damit verliert die Ehe ihre einkommensteuerrechtlichen Privilegien. Steuerliche Vergünstigungen sollen nur noch an tatsächliche Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern gebunden sein. Damit wäre der einkommensteuerrechtlichen Diskriminierung von Regenbogenfamilien der Boden entzogen. Unser Konzept zur Erbschaftsteuerreform sieht eine Gleichstellung von eingetragenen und nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe vor. Neben einem einheitlichen Freibetrag für alle Erbberechtigen, sieht unser Konzept einen doppelten Freibetrag unter anderem auch für eine vom Erblassers/der Erblasserin benannte Person vor. Damit werden auch nicht eingetragene Lebenspartnerschaften erfasst.

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