Umstrittenes Ehegattensplitting

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1 Umstrittenes Ehegattensplitting Ehegattensplitting zu Gunsten der Kinder abschaffen Die Abschaffung des Ehegatten-Splitting ist überfällig... Es ist nicht die Aufgabe des Staates, den Trauschein zu fördern. Das Ehegattensplitting ist überholt. Steuerlich begünstigt werden soll nicht die Ehe, sondern Familien und Familie heißt Kinder. Bündnis '90 Die Grünen SPD-Chef Gabriel will Ehegattensplitting abschaffen Die SPD will im Falle eines Wahlsieges die Familienförderung "radikal" umbauen. Parteichef Sigmar Gabriel sagte dem "Spiegel", die SPD wolle das Ehegatten-Splitting für neu verheiratete Paare abschaffen, das Kindergeld und den sogenannten Kinderzuschlag zusammenlegen sowie den Kinderfreibetrag abschmelzen, von dem nur Besserverdiener profitierten. Ja zum Ehegattensplitting Insbesondere die Abschaffung des Ehegattensplitting steht für die Union nicht zur Debatte. Studien belegen, dass gerade Familien mit mittlerem Einkommen und Kindern vom Ehegattensplitting am stärksten profitieren. Das Ehegattensplitting ist Ausdruck der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, die die Ehepartner mit der Eheschließung eingehen. Es ist verfassungsrechtlich geradezu geboten, Ehepartner nicht durch die jeweils vereinbarte Aufgabenverteilung zu benachteiligen. texte_und_interviews/tabid 6/SubTabID 9/InhaltTypID 3/Inhalte.aspx FDP lehnt von SPD geforderte Abschaffung von Ehegattensplitting ab Die Pläne seien "der Weg in ein Zwei-Klassen-Steuerrecht" und eine "Kampfansage an sechs Millionen Ehepaare mit Kindern", sagte der FDP-Politiker. Bei einer Abschaffung des Splittings würden Familien mit einem Hauptverdiener mit einem Einkommen von Euro pro Jahr etwa 6000 Euro mehr Steuern zahlen. ( ) SPD CDU/ CSU FDP 1. Was versteht man unter dem Ehegattensplitting? (Buch, S. 146) Das Ehegattensplitting wird bei Arbeitnehmern durch die Lohnsteuerklassen erfasst: Lohnsteuerklasse I: Ledige Lohnsteuerklasse III: Verheiratete Lohnsteuerklasse V: für Verheiratete, dessen Ehegatte in der Klasse III eingestuft ist

2 2. Beispielrechnungen: a) Tanja und Robert, unverheiratet, Tanja verdient Euro/Mo., Robert studiert. b) Tanja und Robert heiraten. Der Verdienst bleibt gleich und R. studiert. Ermitteln Sie die Lohnsteuer/Mo., verwenden Sie: Foto: D. Claus 3. Welcher Verfassungsartikel des Grundgesetzes begründet die Bevorzugung der Lebensform "Ehe"? (Buch, S. 146) 4. Welche besonderen Leistungen werden bei den Sozialversicherungen durch das Vorliegen der Lebensform "Ehe" gewährt? (Buch, S. 77, 80) 1360 BGB Verpflichtung zum Familienunterhalt Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. 5. Welche gegenseitige Verpflichtung ergibt sich für Tanja und Robert durch die Eheschließung? (Buch, S. 147) 6. Welchem Anteil in Prozent entspricht das Ehegattensplitting im Rahmen aller Leistungen für Ehe und Familie? (Buch, S. 154) 7. Tanja und Robert haben nach acht Ehejahren drei Kinder (2, 5, 7 Jahre). Tanja verdient nun Euro/Mo., Robert arbeitet nicht, sondern kümmert sich um die Kinder. Mit welchen staatlichen Leistungen für Ehe und Familie können sie rechnen? (Buch, S. 91, 154) Foto: D. Claus

3 8. "Menschen gleichen Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten ebenfalls in den Vorteil des Ehegattensplitting kommen." Wie stehen Sie zu dieser Forderung? (Buch, S. 153) 9. Zwischen welchen Parteien des Deutschen Bundestages bestehen Übereinstimmung zum Ehegattensplitting? 10. Wie bewerten Sie das Ehegattensplitting? a) Das Ehegattensplitting sollte erhalten bleiben, weil es ein Ausgleich für die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung der Ehegatten ist. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplitting führt dazu, dass zumeist Frauen nicht berufstätig werden. Deshalb sollte es abgeschafft werden. Das Ehegattensplitting sollte abgeschafft werden und mit einem Familiensplitting für die Familien ersetzt werden. Das Ehegattensplitting sollte bestehen bleiben, weil in Ehen überwiegend die Kinder geboren werden 1. Das Ehegattensplitting sollte bestehen bleiben, weil das Grundgesetz ausdrücklich den Schutz der Ehe vorsieht. 1 vgl. (keine) Lust auf Kinder, Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungswissenschaft, S. 18

4 Lösungshinweise: 1. Das gesamte Einkommen in einer Ehe wird steuerlich auf den Ehemann und die Ehefrau in gleicher Höhe verteilt. Damit ergibt sich häufig ein geringerer Steuersatz für die beiden Hälften als der Steuersatz für das gesamte Einkommen. 2. a) Tanja zahlt 466,25 Euro/Mo. Lohnsteuer. Robert zahlt keine Lohnsteuer. 2. b) Tanja zahlt 230,50 Euro/Mo. Lohnsteuer. 3. Art. 6 Abs. 1 GG begründet die Bevorzugung der Ehe. 4. In der Krankenversicherung wird Familienhilfe gewährt. In der Rentenversicherung kann sich eine Rente für die Witwe, den Witwer ergeben. 5. Die Eheschließung erzeugt eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung. 6. Der Anteil beträgt 10,6 Prozent. Hinweis: Im Berichtsjahr 2010 wurden 19,8 Mrd. Euro für das Ehegattensplitting gewährt, die gesamten ehe- und familienbezogenen Leistungen betrugen 200,3 Mrd. Euro. 7. Das Ehepaar erhält nun Kindergeld, und zwar für die beiden ersten Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro, gesamt 558 Euro. Weiterhin wirkt der Vorteil des Ehegattensplitting, der sich wie folgt berechnet: Lohnsteuerbelastung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: 760,33 Euro Lohnsteuerbelastung für die Eheleute: 454,83 Euro Ersparnis: 760,33-454,83 Euro = 305,50 Euro 8. Schülermeinung, Proargument: Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung, damit wäre das Ehegattensplitting eine gerechte Entlastung. Contraargument: Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können keine eigene Kinder bekommen. Die Grundlage für eine Familie mit Kindern ist damit grundsätzlich nicht gegeben. 9. SPD und Grüne haben eine übereinstimmende Einstellung, ebenso CDU/CSU und die FDP. 10. Schülermeinungen Hinweis: In einer Umfrage von Forsa für die Zeitschrift Eltern sprechen sich 16 Prozent der befragten Eltern für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus. Siehe Abbildung auf der nächsten Seite. "Demokratie gestalten" liegt als siebte Auflage vor und wurde vom KM mit ZN 165/04-B ( ) zugelassen. Rechtsstand des Buches: 10/2012

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