Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge

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1 Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge Urs Muntwyler Leiter Abteilung Aktiv Versicherte

2 Voraussetzungen für eine eingetragene Partnerschaft Nach dem Partnerschaftsgesetz (PartG, seit in Kraft) können zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Der Personenstand lautet: «in eingetragener Partnerschaft» Beide müssen mind. 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Sie müssen nachweisen, dass sie weder in eingetragener Partnerschaft leben noch verheiratet sind. Verwandte in gerader Linie und Geschwister können keine eingetragene Partnerschaft eingehen.

3 Die Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft Die eingetragenen Partnerinnen oder Partner leisten einander Beistand und nehmen aufeinander Rücksicht. Sie sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft. Sie vertreten sich während des Zusammenlebens für die laufenden Bedürfnisse. Sie können eine gemeinsame Wohnung nur einvernehmlich kündigen oder veräussern. Hat eine eingetragene Person Kinder, so hat ihr der Partner oder die Partnerin in der Unterhaltspflicht und in der Ausübung der elterlichen Sorge in angemessener Weise beizustehen.

4 Auflösung der eingetragenen Partnerschaft Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wird vom Gericht auf gemeinsamen Antrag der Partnerinnen/Partner oder nach einem Jahr Getrenntleben verfügt. Soweit sich die Parteien nicht über die Wirkungen der Auflösung entscheiden können, entscheidet das Gericht. Die während der Partnerschaft erworbenen Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge werden wie bei einer Scheidung geteilt.

5 Rechtliche Auswirkungen der eingetr. Partnerschaft Die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe durchzieht die gesamte Rechtsordnung u.a. Erbrecht Steuerrecht Versicherungsvertragsrecht Sozialversicherungsrecht Arbeitsrecht Mietrecht

6 Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (1) Auch in der beruflichen Vorsorge wird die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe gleichgestellt. Festhalten der Höhe der Freizügigkeitsleistung bei Eintragung Melden des Zivilstandes / Datum der Eintragung Arbeitnehmer an Arbeitgeber an PKZH Schriftliche Zustimmung der Partnerin oder des Partners bei Barauszahlung der Austrittsleistung bei Vorbezug oder Verpfändung für Wohneigentum bei Kapitalbezug der Altersleistungen

7 Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (2) Bei der gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Partnerschaft erworbenen Austrittsleistungen wie bei einer Scheidung geteilt. Wiedereinkäufe im Falle einer Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sind von der Einkaufsbegrenzung ausgenommen.

8 Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (3) Stirbt eine der eingetragenen Personen, hat die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner zu gleichen Bedingungen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen wie verwitwete Ehegatten: sie/er hat mindestens ein Kind oder sie/er bezieht eine Rente der IV oder sie/er ist älter als 40 Jahre und die eingetragene Partnerschaft hat mindestens 5 Jahre gedauert. Die Pension beträgt 2/3 der Invaliden- bzw. Alterspension Fehlen die Voraussetzungen für die Zusprechung einer Hinterlassenenrente, hat die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner Anspruch auf eine einmalige Abfindung von drei Ehegatten-Jahrespensionen.

9 Pension für Partner mit Unterstützungsvertrag Der überlebende Partner gleichen oder verschiedenen Geschlechts ist dem verwitweten Ehegatten hinsichtlich Anspruchsberechtigung und Höhe der Leistungen gleichgestellt, sofern folgende Zusatzbedingungen kumulativ erfüllt sind: beide Partner sind weder verheiratet noch eingetragene Partner und zwischen ihnen besteht keine Verwandtschaft und die Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt hat zum Zeitpunkt des Todes nachweisbar mindestens 5 Jahre ununterbrochen bestanden und die gegenseitige Unterstützungspflicht wurde auf dem PKZH- Untersützungsvertrag vereinbart und zu Lebzeiten beider Partner der PKZH zugestellt.

10 Unterstützungsvertrag

11 Unterschiede Hinterlassenenleistungen Kapitalbezug Aufteilung bei Auflösung / Scheidung Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare zu gleichen Bedingungen Anspruch wie verwitwete Ehegatten. Zustimmung der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners. Das während der Partnerschaft erworbene Altersguthaben wird hälftig geteilt. Partner mit Unterstützungsvertrag tzungsvertrag für Paare gleichen oder verschiedenen Geschlechts zu gleichen Bedingungen Anspruch wie verwitwete Ehegatten. Zusätzlich muss folgendes erfüllt sein: Jahre gemeinsamer Haushalt PKZH-Unterstützungsvertrag

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