Vorgesehene Änderungen ab Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen

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1 Vorgesehene Änderungen ab 2005 Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen

2 Voraussichtliche Altersleistungen ab 1. Januar 2005 Diese neuen Altersleistungen werden bereits im Stiftungsausschuss beraten. Die definitive Abstimmung im Stiftungsrat erfolgt im März Der Altersrücktritt ist frei wählbar zwischen dem 58. und 65. Altersjahr Kapitaloption: Bis zu 50% des Altersguthabens (stufenlos) können in Kapitalform bezogen werden Die Anmeldefrist für den Kapitalbezug beträgt 6 Monate Ein Kapitalbezug bedingt das schriftliche Einverständnis des Ehepartners Ein Vorbezug für Wohneigentum wird beim Kapitalbezug angerechnet Der Kapitalbezug schliesst den anteilmässigen Überbrückungszuschuss aus Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 34

3 Voraussichtliche Altersleistungen ab 1. Januar 2005 / (2) Neuregelung Überbrückungszuschuss (UeZ): Der UeZ wird für Frauen und Männer bis zum ordentlichen Schlussalter AHV, jedoch längstens 5 Jahre, ausgerichtet Die Arbeitgeberin Stadt Zürich finanziert 60% des UeZ ohne Berücksichtigung der Beitragsjahre (Beschlussfassung im Gemeinderat noch offen) Die Höhe des UeZ entspricht weiterhin der maximalen AHV-Altersrente Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 35

4 Voraussichtliche Altersleistungen ab 1. Januar 2005 / (3) Einkäufe Leistungen Überbrückungszuschuss Mehrbeiträge Die freiwillige, beitragsfreie Versicherung ist ab Alter 55 möglich. Sie bedingt 10 Beitragsjahre. Für die Risikoversicherung werden Beiträge belastet. Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 36

5 Beispiel einer Alterspensionierung per 1. März 2005 Vorhandenes Altersguthaben (AGH) am CHF 380'000 Vorbezug Wohneigentum am CHF 200'000 Theoretisches AGH zur Berechnung der Altersleistungen CHF 580'000 AGH für lebenslängliche Pension (50%) CHF 290'000 AGH x altersabhängigen Umwandlungssatz = Pension pro Jahr Der Abzug für die Finanzierung des UeZ ist nicht eingeschlossen Die anwartschaftliche Ehegatten- / Partnerpension beträgt 2/3 der Alterspension Kapitalbezug CHF 90'000 Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 37

6 Voraussichtliche Hinterlassenenleistungen ab 1. Jan Diese neuen Hinterlassenenleistungen werden bereits im Stiftungsausschuss beraten. Die definitive Abstimmung im Stiftungsrat erfolgt im März Partnerpension eheähnliche Lebensgemeinschaften werden der Ehe gleichgestellt beide Partner sind unverheiratet und es besteht keine Verwandtschaft Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt muss nachweisbar mindestens 5 Jahre ununterbrochen bestanden haben gegenseitige Unterstützung wurde schriftlich vereinbart und der Vertrag muss bis längstens 3 Monate nach dem Tod eingereicht sein Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 38

7 Voraussichtliche Hinterlassenenleistungen ab 1. Jan / (2 Leistungen an sonstige Hinterlassene auf Gesuch hin werden einmalige Leistungen oder Pensionen an andere Personen, die keinen Anspruch auf Ehegatten-, Partneroder Waisenpensionen haben, gewährt Nachweis für massgebende Unterstützung des Überlebenden erforderlich Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 39

8 Voraussichtliche Hinterlassenenleistungen ab 1. Jan / (3 Todesfallsumme eine Todesfallsumme wird ausgerichtet, wenn keine Hinterlassenenleistungen fällig werden Die Höhe entspricht 3 Ehegatten-Jahrespensionen, im Maximum das vorhandene Altersguthaben Anspruchsberechtigte sind eigene Kinder, bei deren Fehlen die Eltern, bei deren Fehlen Geschwister Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 40

9 Voraussichtliche Invaliditätsleistungen ab 1. Januar 2005 Diese neuen Invaliditätsleistungen werden bereits im Stiftungsausschuss beraten. Die definitive Abstimmung im Stiftungsrat erfolgt im März Vertrauensärztlich Begutachtung Bei teilweiser oder voller gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist nach 1 Monat eine vertrauensärztliche Begutachtung zu veranlassen Höhe der Invalidenpension Eine Erwerbsinvalidität von mindestens 60% gibt Anspruch auf eine Dreiviertelpension, ein solcher von 70% auf eine volle Pension Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 41

10 Voraussichtliche Invaliditätsleistungen ab 1. Januar 2005 / (2) Mindest - Invaliditätsgrad von 20% bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 20% besteht Anspruch auf eine Pension Bei voller oder teilweisen Berufsinvalidität wird eine auf 2 Jahre befristete Invalidenpension ausbezahlt Die Karenzfrist bei der Berufsinvalidität beträgt 3 Beitragsjahre Ab dem 55. Altersjahr und nach 5 Beitragsjahren ist der Anspruch unbefristet Informationsveranstaltung 2003 für die angeschlossenen Unternehmen 42

Altersleistungen. ab 1. Januar 2005

Altersleistungen. ab 1. Januar 2005 Altersleistungen ab 1. Januar 2005 Altersrücktritt frei wählbar zwischen 58 und 65 Beispiel: Geburtsdatum der versicherten Person 15.01.1947 frühst möglicher Altersrücktritt 31.01.2005 Schriftliche Anmeldung

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