Porträt. Beiträge und Leistungen. Versicherungspläne und Kombinationsmöglichkeiten Gemeinsame Bestimmungen. Massgebend ist das Reglement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Porträt. Beiträge und Leistungen. Versicherungspläne und Kombinationsmöglichkeiten Gemeinsame Bestimmungen. Massgebend ist das Reglement"

Transkript

1 Porträt Beiträge und Leistungen Versicherungspläne und Kombinationsmöglichkeiten Gemeinsame Bestimmungen Massgebend ist das Reglement Bern, im Februar 2008

2 Unsere Leistungspläne Beiträge, versicherter Jahreslohn, Einkauf, Austrittsleistung 1 1 LP 1a LP 1b LP 2 3 5a 4 4a 5 Alter /65 64/ % 1 15% 7% 1 15% 11% 11% 11% 13% 13% Risikobeitrag Verwaltungskostenbeitrag AHV- max. Jahreslohn min. Koordinationsabzug min. koordinierter Jahreslohn Kombinationen mit den Plänen 4/4a Maximal möglicher Einkauf Arbeitgeber Beitragsreserven Austrittsleistung Volle Beitragsgutschrift und Freizügigkeit CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF gemäss Reglement (siehe Offerten) Stand 2008: CHF pro versicherte Person und Jahr CHF CHF kein Abzug Selbständigerwerbende können im Maximum das AHV-pflichtige oder das durchschnittliche AHV-pflichtige Einkommen für längstens 5 Jahre vor Abzug der Beiträge an die berufliche Vorsorge versichern. Die PLÄNE 4 und 4a können in Ergänzung zu den anderen PLÄNEN abgeschlossen werden. Der zur Versicherung zugelassene AHV-Jahreslohn darf jedoch nicht überschritten werden. Einkäufe für fehlende Beitragsjahre sind möglich (steuerrechtliche Begrenzungen vorbehalten). Können bis zum fünffachen der jährlichen Arbeitgeberbeiträge einbezahlt werden. Die Austrittsleistung entspricht den gesamten bezahlten Sparbeiträgen, Eintrittsleistungen, Einkäufen, Zinsen und Überschussgutschriften. Beitragsbefreiung und Invalidenrentenanspruch bei Krankheit oder Unfall 1 1 LP 1a LP 1b LP 2 3 5a 4 4a 5 Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Höhe und Dauer der Beitragsbefreiung nach 6 Monaten Die Altersgutschriften erfolgen gemäss PLAN bis zum reglementarischen Rücktrittsalter. Ausnahme: im PLAN 4 und 5 nur in der Höhe gemäss BVG (PLAN 1) d.h. im Max. des BVG-Lohnes gemäss Obligatorium. Höhe der Invalidenrente Immer mind. gem. BVG - siehe Versicherungsausweis der jährlich zugestellt wird % vom Altersguthaben zuzüglich fehlende Beiträge bis zum Rücktrittsalter 5* 4* 1* *vom versicherten Lohn 15%* Ganze Invaliden- oder Teilinvalidenrente 10 bei einem Invaliditätsgrad ab 7 75% bei einem Invaliditätsgrad ab 6 5 bei einem Invaliditätsgrad ab 5 4 bei einem Invaliditätsgrad ab 4 vom versicherten Lohn. Beginn des Invalidenrentenanspruchs Der Rentenanspruch beginnt nach Erlöschen der Lohnersatzleistungen, in der Regel frühestens nach einem Jahr und spätestens nach 720 Tagen und/oder wenn der Rentenentscheid der IV vorliegt. Umwandlung der Invalidenrente in eine Altersrente Keine Umwandlung Umwandlung in Altersrente im reglementarischen Rücktrittsalter oder Kapitalbezug.

3 Rücktrittsalter, Altersguthaben, Renten- oder Kapitalbezug Reglementarisches Rücktrittsalter Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre Altersrücktritt vorzeitig oder aufgeschoben Zinsgutschriften auf Altersguthaben (obligatorisch und überobligatorisch) Altersleistung Rentenumwandlungssatz im Zeitpunkt des reglementarischen Rücktrittsalters Der Altersrücktritt ist zwischen dem 58. und 70. Altersjahr möglich (auch Teilaltersrücktritt bei erheblicher Beschäftigungsgradreduktion). BVG-Mindestzins = 2.75% Stand Verzinsung PAT-BVG = 3.0 für 2008 Kapital- oder Rentenbezug (auch Teilbezug ist möglich) Der Kapitalbezug ist 6 Monate im Voraus zu beantragen. gemäss BVG, 6.8% (höher ab Jahrgang 1948 und älter) vom obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben (siehe Versicherungsausweis) Ehegatten-, eingetragene Partnerschafts-, Lebenspartner-, Kinder- und Waisenrenten Witwen-, Witwer-, Lebenspartnerrenten Kinderrenten zu Invaliditäts- oder Altersrenten Waisenrenten Vollwaisenrenten Anspruch auf Ehegatten- oder Lebenspartnerrente Abfindung 6 der Invaliden- oder Altersrente der Invaliden- oder Altersrente bis zum 20./25. Altersjahr der Invaliden- oder Altersrente bis zum 20./25. Altersjahr 3 der Invaliden- oder Altersrente bis zum 20./25. Altersjahr Der Anspruch besteht, wenn der Ehegatte a) für den Unterhalt eines/mehrerer Kinder aufkommen muss oder b) das 45. Altersjahr vollendet und die Ehe 5 Jahre gedauert hat. Besteht kein Rentenanspruch, wird eine Abfindung in der Höhe von drei Jahres-Ehegattenrenten ausgerichtet, mindestens jedoch das Altersguthaben, wenn dieses höher ist. Zusätzliche Auszahlung bei Überfinanzierung, Wahl zwischen Hinterlassenenrenten und Kapitalzahlung Zusätzliche Auszahlung an Ehegatten bei Überfinanzierung Wahl zwischen Hinterlassenenrenten und Kapitalzahlung Übersteigt das im Zeitpunkt des Todes vorhandene Altersguthaben das zur Finanzierung der Ehegattenrente benötigte Kapital, wird der nicht beanspruchte Teil des Altersguthabens ausbezahlt. Stirbt der aktive Versicherte vor dem Altersrentenbezug kann anstelle der Renten das Altersguthaben bezogen werden. Todesfallsumme Todesfallsumme beim Tod eines Versicherten oder wenn der Rentenbezug nicht 5 Jahre gedauert hat Todesfallsumme beim Tod eines Invalidenrentners oder wenn der Rentenbezug nicht 5 Jahre gedauert hat Todesfallsumme beim Tod eines Altersrentners oder wenn der Rentenbezug nicht 5 Jahre gedauert hat Begünstigte Personen Wenn keine Ehegattenrente zur Auszahlung gelangt oder die Auszahlung weniger als 5 Jahre dauert, wird die Todesfallsumme in der Höhe des Altersguthabens Ende Sterbemonat des Versicherten ausbezahlt. Bereits bezahlte Invaliden-, Hinterlassenen- und Kinderrenten sowie Kapitalund Abfindungszahlungen werden in Abzug gebracht. Wenn keine Ehegattenrente zur Auszahlung gelangt oder die Auszahlung weniger als 5 Jahre dauert, wird die Todesfallsumme in der Höhe des Altersguthabens im Zeitpunkt der Invalidisierung ausbezahlt. Bereits bezahlte Invaliden-, Hinterlassenen- und Kinderrenten sowie Kapitalund Abfindungszahlungen werden in Abzug gebracht. Wenn beim Ableben eines Altersrentners vor vollendetem 70. Altersjahr keine Ehegattenrente zur Auszahlung gelangt oder die Auszahlung der Ehegattenrente eines vor dem vollendeten 70. Altersjahr verstorbenen Altersrentners weniger als 5 Jahre dauert, wird die Todesfallsumme in der Höhe des Altersguthabens, das für die Berechnung der Altersrente vorhanden war, ausbezahlt. Bereits bezahlte Invaliden-, Alters-, AHV-Überbrückungs-, Hinterlassenen- und Kinderrenten werden in Abzug gebracht. a) der überlebende Ehegatte, [b) die BVG-Kinder, c) der Lebenspartner, d) andere Personen, e) die Kinder, f) Eltern, g) Geschwister.] [= Reihenfolge b) bis g) untereinander frei wählbar] (s. Regl. Art. 5.7)

4 Lebenspartnerrente Leistungsanspruch Urlaubs-Risikoversicherung Urlaubs-Risikoversicherung und Höhe der Risikoprämie für Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende Versicherter Lohn Beurlaubung eines Arbeitnehmers Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, auch unter Personen gleichen Geschlechts, ist bezüglich Leistungsanspruch der Ehe gleichgestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Der Altersunterschied ist nicht grösser als 15 Jahre. 2. Beide Partner sind unverheiratet, es besteht keine Verwandtschaft. 3. In den letzten 5 Jahren vor dem Tod bestand eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft oder es bestehen gemeinsame Kinder. 4. Der begünstigte Lebenspartner erhält keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente aus einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung. 5. Die gegenseitige Unterstützungspflicht wurde schriftlich vereinbart und wird der Kasse spätestens drei Monate nach dem Tod schriftlich mitgeteilt. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht allenfalls Anspruch auf die Todesfallsumme (Art und Art ). Die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist bei Urlaub, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit und für zu überbrückende Zeitperioden während längstens 2 Jahren möglich. Es sind keine Sparbeiträge zu entrichten. Der Risikobeitrag entspricht dem gewählten Versicherungsplan. Versichert wird der bisher versicherte Lohn, im Maximum CHF Bei unbezahltem Urlaub hat der Versicherte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu übernehmen. Vorbehalten bleibt eine allfällige Beteiligung des Arbeitgebers. WEF-Vorbezüge für Wohneigentum Vorbezüge für den eigenen Bedarf (eigene Nutzung am gewöhnlichen Aufenthaltsort) können bis drei Jahre vor dem reglementarischen Rücktrittsalter geltend gemacht werden. Vorzeitige Pensionierung ohne Altersrentenanspruch der AHV AHV-Überbrückungsrente bei vorzeitiger Alterspensionierung Als Ersatz einer fehlenden AHV-Rente kann eine Überbrückungsrente (im Maximum AHV-Altersrente) beantragt werden. Zum Kostenausgleich wird ab Erhalt der AHV-Rente die Altersrente der Kasse lebenslänglich reduziert. Beispiel einer AHV-Überbrückungsrente für eine Frau mit Jahrgang 1945: Das Altersguthaben beträgt im 62. Altersjahr: CHF Die Altersrente pro Jahr beträgt (Umwandlungssatz von 6.65%) CHF = pro Monat CHF Dieser Betrag reicht nicht aus, um das Budget im Gleichgewicht zu halten. Sie beantragt deshalb bis zum AHV-Rentenbezug im Alter 64 eine Überbrückungsrente von CHF Ab dem 62. Altersjahr betragen die Renteneinnahmen CHF Die bis zum 64. Altersjahr ausbezahlte Überbrückungsrente von CHF führt zu einer lebenslänglichen Rentenkürzung ab dem 64. Altersjahr von 7.0 von CHF pro Jahr=p/Mt. CHF Ab dem 64. Altersjahr besteht Anspruch auf die AHV und die Einnahmen betragen: PAT-BVG-Rente CHF /. CHF CHF AHV-Altersrente (Annahme) CHF CHF Gesundheitsprüfung Gesundheitsprüfung bei Eintritt oder Erhöhung der Versicherungsdeckung Beim Eintritt wird in der Regel auf eine Gesundheitsabklärung verzichtet. Die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität können jedoch bis auf die BVG- Leistungen gekürzt werden, wenn der Eintritt weniger als 5 Jahre zurückliegt und die Erkrankung oder der Unfall bereits beim Eintritt bestanden hat. Ist die Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beim Eintritt bereits zu 20 % oder mehr eingeschränkt und entsteht aus dem gleichen Grund eine Invalidität, so besteht dafür auch im überobligatorischen Bereich keine Versicherungsdeckung. Dies ist ein Porträt. Massgebend sind die Reglementsbestimmungen!

5 «Das Ziel Ihrer beruflichen Vorsorge heisst Sicherheit und Ertrag. Dafür setzen wir uns ein.» Mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) wird bezweckt, den Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Je nach Wahl des Versicherungsplanes wird dieses Ziel unterschiedlich erreicht. PLAN 1 = Minimalvorsorge PLAN 1 LP Unterschiede der einzelnen PLÄNE Altersabhängige Sparbeiträge 7%, 1, 15% und berechnet vom Lohn abzüglich BVG-Koordinationsabzug. PLAN entspricht BVG-Minimum mit dem koordinierten Lohn von maximal CHF Sparbeiträge und Begrenzung des versicherbaren Lohnes wie in PLAN 1. Risikoleistungen (Tod/Invalidität) sind bedeutend besser versichert. Bevorzugt von Angestellten von Selbständigerwerbenden PLAN 1a LP PLAN 1b LP PLAN 2 PLAN 3 PLAN 5a PLAN PLAN 4a Sparbeiträge wie in PLAN 1 Keine obere Begrenzung des versicherbaren Lohnes. Koordinationsabzug ist auf 1/2 des BVG-Abzuges, bzw. auf CHF reduziert. PLAN 1b LP kein Koordinationsabzug. PLAN verbessert Situation von TEILZEIT-BESCHÄFTIGTEN deutlich. Löhne können bereits ab CHF / versichert werden. Tiefer bzw. kein Koordinationsabzug führt zu deutlich höheren Leistungen. Je nach Alter betragen die Sparbeiträge 11% oder 13% vom versicherten Jahreslohn. Es wird kein Koordinationsabzug, welcher bei variablen Löhnen den Jahresbeitrag beeinflusst und nachträgliche Abrechnungen erfordert, in Abzug gebracht. Jahreslöhne von Teilzeitbeschäftigten sind ab CHF versicherbar. Wie PLAN 2 jedoch mit Sparbeitrag von vom versicherten Jahreslohn. Führt zu noch höheren Sparbeiträgen, Altersguthaben und Einkaufsmöglichkeiten. Wie PLAN 3 jedoch mit Sparbeitrag von vom versicherten Jahreslohn. Führt zu noch höheren Sparbeiträgen, Altersguthaben und Einkaufsmöglichkeiten. PLÄNE mit geringer Risikoversicherung Der Sparbeitrag beträgt vom versicherten Jahreslohn, bzw. im Plan 5. Führt zu noch höheren Sparbeiträgen, Altersguthaben und Einkaufsmöglichkeiten. Minimale Risikoleistungen bei Tod/Invalidität. In jedem Fall mindestens jedoch BVG-Leistungen. Bei Erkrankung/Invalidität ist die Beitragsäufnung zu Lasten der PAT-BVG auf die Höhe gemäss BVG begrenzt d.h. im Maximum des BVG-Lohnes gemäss Obligatorium. Wie PLAN 4. Äufnung des Sparguthabens bei Erkrankung/Invalidität jedoch mit Sparbeiträgen, so dass das projizierte Alterskapital erreicht wird. Unsere flexiblen Lösungen Die Vorteile der standeseigenen Vorsorgeeinrichtung Unfall und Krankheit sind versichert! Start mit PLAN 1a LP, 1b LP oder 2, sobald als höhere Beiträge möglich sind, wechseln zu PLAN 3 und wenn die Risikodeckung nicht (mehr) gesucht ist (z.b. im Alter), wechseln zu PLAN 4, 4a oder 5. Selbständigerwerbende bestimmen den zu versichernden Jahreslohn jedes Jahr neu. Beitragszahlung vierteljährlich (nachschüssig) zusammen mit den AHV- Beiträgen der Ausgleichskasse medisuisse AHV IV, St.Gallen (sofern die Abrechnung bei dieser Kasse erfolgt). Der Anlageertrag wird ausschliesslich im Interesse der Mitglieder verwendet. Die Anlagen erfolgen so, dass langfristige Sicherheit bei genügendem Ertrag mit angemessener Risikoverteilung (Diversifikation) gewährleistet ist. Ethische Grundsätze sind im Anlagereglement festgelegt.

6 Berufliche Vorsorge (BVG) Obligatorisch für Arbeitnehmer Jahreslohn (auf ein Jahr umgerechnet) über CHF (Stand 2008) und bei Arbeitsverträgen von mehr als 3 Monaten Freiwillig, aber immer beliebter bei Selbständigerwerbenden interessante Altersvorsorge mit günstiger Risikoversicherung mögliche Steueroptimierung durch Beiträge und Einkaufszahlungen für fehlende Beitragsjahre Steuervorteile und die steuerrechtliche Behandlung der beruflichen Vorsorge Die Beiträge der Arbeitgeber gelten als Geschäftsaufwand. Die von Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden an Vorsorgeinrichtungen geleisteten Beiträge sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden abziehbar. Für Einkaufszahlungen sind Begrenzungen zu beachten. Unsere Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder oder Versicherungsberater Fordern Sie Ihren Versicherungsberater oder Treuhänder auf, bei der PAT-BVG Offerten zu verlangen. Sie können diese natürlich auch persönlich bei uns anfordern. Für Offerten benötigen wir Geburtsdatum, Geschlecht, zu versichernder Jahreslohn, gewünschter Beginn und gewünschte PLAN-Variante(n). Kombination mit anderen standeseigenen Versicherungen Wir ermöglichen Lösungen mit hoher und minimaler Risikodeckung. Entsprechend sind unsere Versicherungspläne sehr gut ergänzbar mit anderen standeseigenen Versicherungen, wie z. B. der: Schweizerische Ärzte-Krankenkasse Ob. Graben 37, Postfach, 9001 St. Gallen Telefon , Fax info@saekk.ch Versicherung der Schweizer Ärzte Länggass-Strasse 8, Postfach, 3000 Bern 9 Telefon , Fax versa@versa.ch Fragen beantworten wir gerne P A T B V G Geschäftssitz Bern Telefon , Fax info@pat-bvg.ch P A T B V G Durchführungsstelle: medisuisse, St. Gallen Telefon , Fax info@pat-bvg.ch

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben

Mehr

ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1

ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente

Mehr

Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG

Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG 00.9,. Lesung - Beilage.5 Pensionskasse AR Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG Synoptische Darstellung der materiellen Änderungen an der geltenden Regelung (Änderungen in Fettschrift)

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement Vorsorgeplan A Ausgabe 2006 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Die reglementarischen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG - Ausgabe 20140101 - SR 20131202

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Pensionskasse IMOREK (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Legende Persönlicher Vorsorgeausweis

Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 Arbeitgeber-Lohndaten: Der Arbeitgeber meldet der PKSO den AHV-Bruttolohn inkl. 13. Monatsgehalt und den PK-pflichtigen Zulagen (z.b. LEBO Vorjahr,

Mehr

Basis. Vorsorgeplan. Für Ihre soziale Sicherheit. Sulzer Vorsorgeeinrichtung

Basis. Vorsorgeplan. Für Ihre soziale Sicherheit. Sulzer Vorsorgeeinrichtung Sulzer Vorsorgeeinrichtung Basis Vorsorgeplan Für Ihre soziale Sicherheit. 1.1. 2019 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.1.1 Vorsorgereglement... 1 1.1.2 Vorsorgeplan...

Mehr

Pensionskassen in der Schweiz

Pensionskassen in der Schweiz Albanischer Verein Pensionskassen in der Schweiz Sandro Trachsel Stv. Leiter Vorsorge Themen Drei-Säulen-Konzept AHV / BVG Wer ist versichert? Wer muss obligatorisch in einer Pensionskasse versichert werden?

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2017

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2017 Kurzreglement gültig ab 1. Januar 2017 Allgemeines Dieses Kurzreglement bildet einen Auszug aus dem Reglement per 1. Januar 2017 der Pensionskasse der Stadt Arbon, welches alleine massgebend ist. Bei der

Mehr

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan VL Für die in den Allgemeinen Bestimmungen umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2018 für alle im Plan VL versicherten

Mehr

REGLEMENT Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan BB. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan BB. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan BB Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 Personalvorsorge Gate Gourmet Switzerland (PGG) Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 gültig ab 01.01.2019 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20140101 - SR 20131202 - D.docx Seite

Mehr

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Pensionskasse Milchwirtschaft (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil Vorsorgeplan: E5 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene

Mehr

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Für die vom GAV über die minimalen Ansprüche für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Mehr

REGLEMENT Neuerungen

REGLEMENT Neuerungen REGLEMENT 2019 Neuerungen 1 Neuerungen im Reglement 2019 Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen der neuen Reglemente Uno und Scala von GastroSocial, welche per

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.06 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement MA - Ausgabe 0600 - SR

Mehr

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich

Mehr

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Swissmedic Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2016

VORSORGEREGLEMENT 2016 Pensionskasse Coiffure & Esthétique (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil Vorsorgeplan: S3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B40.F Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2017

VORSORGEREGLEMENT 2017 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2017 Erster Teil: Vorsorgeplan BS Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WO Ausgabe 0400

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Pensionskasse Optik / Photo / Edelmetall (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan H4plus2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar.

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Raum für Ihre Notizen Wo ist was geregelt? Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig

Mehr

Versicherungsausweis

Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis der Pensionskasse Syngenta Erläuterungen zum Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis (Vorderseite) 1 Ihre persönlichen Daten Bitte melden Sie Adress-

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2016

VORSORGEREGLEMENT 2016 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil: Vorsorgeplan BBF3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan A30 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im

Mehr

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge

Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge Vorsorgereglement Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge Gültig ab: 01.01.2018 Möbel Hubacher AG 4852 Rothrist Arbeitnehmer Vertrag Nr. 1/101608/PP AXA Leben AG General-Guisan-Strasse 40, Postfach 300

Mehr

Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1

Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2016 ANHANG zum Reglement 2006 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2016 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-srente Die maximale

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 -

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises Januar 2018 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.09 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen

Mehr

Anhang 1 zum Vorsorgereglement

Anhang 1 zum Vorsorgereglement Anhang 1 zum Vorsorgereglement Vorsorgeplan Mauritius (gültig ab 01.01.2018) für Name Anschluss (nachfolgend Arbeitgeber genannt) in der Mauritius Pensionskasse (nachfolgend Stiftung genannt) Anschluss-Nr..

Mehr

SV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum

SV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum Vorsorgeausweis per 01.01.2019 Herr Muster Felix Zürich, 29. Januar 2019 Anschlussvertrag Betrieb Personenkreis 9999 Muster GmbH Basis 1. Versicherte Person Name, Vorname Muster, Felix Versichertennummer

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung des Rahmenvorsorgereglements der Pensionskasse des Bundes PUBLICA (RVRP) und des Vorsorgeplans des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) Mit dieser Broschüre

Mehr

Vorsorgereglement 2014

Vorsorgereglement 2014 Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan KU Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im

Mehr

Merkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2018 2 Stiftung Sozialfonds, erstellt im Dezember 2017 Grundsätzliches Die Stiftung Sozialfonds bietet neben einem obligatorischen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2016

VORSORGEREGLEMENT 2016 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil: Vorsorgeplan BB/BB-K Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan gültig ab 01.01.2017 PK BAU, Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel Anschluss Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements

Mehr

Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab

Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2019 10.08.2018 Sie können sich durch die einzelnen Themen durchklicken, in dem Sie auf die Felder klicken. Es handelt sich um eine alphabetische

Mehr

Vorsorgereglement 2016

Vorsorgereglement 2016 Vorsorgereglement 2016 Erster Teil: Vorsorgeplan CKU10 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2017

VORSORGEREGLEMENT 2017 Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2017 Erster Teil: Vorsorgeplan KU Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund: Angehörige der besonderen Personalkategorien Mit dieser Broschüre vermitteln

Mehr

ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement

ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung Kurzreglement Ihre Personalvorsorge im Überblick Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen Ihrer Personalvorsorge. Massgebend

Mehr

Beilage. Massgebende Beträge 2016/ Gebühren. Reglement l Sulzer Vorsorgeeinrichtung

Beilage. Massgebende Beträge 2016/ Gebühren. Reglement l Sulzer Vorsorgeeinrichtung Reglement l Sulzer Vorsorgeeinrichtung Beilage Massgebende Beträge 2016/2017 2018 Mindestlohn gemäss Art. 2 BVG (Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 5) CHF 21 150 CHF 21 150 Maximum des für die Bestimmung des

Mehr

Vorsorgewerk TRAVEL 2017

Vorsorgewerk TRAVEL 2017 Vorsorgewerk TRAVEL 2017 eb B G Impressum Herausgeber VORSORGE in globo M Layout www.mendelin.com Druck www.kromer.ch Erscheint in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. zum Workshop Versicherungsausweis

HERZLICH WILLKOMMEN. zum Workshop Versicherungsausweis HERZLICH WILLKOMMEN zum Workshop Versicherungsausweis 1 Inhalt PVS - was bietet sie Ihnen? Versicherungsausweis lesen und verstehen Grunddaten Finanzierung Altersguthaben Leistungen Weitere Informationen

Mehr

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6 Abendweg, 6000 Luzern 6 www.pklk.ch Anpassungen des Reglements der PKLK per. Januar 06 VERGLEICH BISHER / NEU DER WESENTLICHSTEN ANPASSUNGEN Inhaltsverzeichnis. Bemerkungen zur Senkung des Umwandlungssatzes

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel , REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan S Für die in den Allgemeinen Bestimmungen umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2018 für alle in den Plänen, und versicherten Personen

Mehr

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung des Rahmenvorsorgereglements der Pensionskasse des Bundes PUBLICA (RVRP) und des Vorsorgeplans des Vorsorgewerks Angeschlossene Organisationen AO (VP-AO) Mit dieser Broschüre vermitteln wir

Mehr

VORSORGEAUSWEIS 2018

VORSORGEAUSWEIS 2018 Pensionskasse Spital Netz Bern - Basis 11.04.2018 Seite 1 VORSORGEAUSWEIS 2018 Personalien Name Muster Max Sozialversicherungs-Nr. 756.4051.9927.98 Geburtsdatum/Geschlecht 19.10.1955 / m Zivilstand unverheiratet

Mehr

Versichertengruppe xx - Muster AG, Zürich Beschäftigungsgrad in %

Versichertengruppe xx - Muster AG, Zürich Beschäftigungsgrad in % Pensionskasse der Burkhalter Gruppe, Zürich www.burkhalter-pk.ch CH/UGG-TIAN/U1111/756.1234.5678.90 Persönlich/Vertraulich Herr Nicolas Volt Ampèrestr. 220 9630 Wattwil Vorsorgeausweis, gültig am 01.01.2018

Mehr

a) Basis-Reglement bisher Basis-Reglement neu Bemerkungen

a) Basis-Reglement bisher Basis-Reglement neu Bemerkungen a) Basis-Reglement bisher Basis-Reglement neu Bemerkungen Art. 8 Abs. 3 Bei Änderung des Beschäftigungsgrades im Leistungsprimat wird ein Austritt und eine neue Aufnahme abgewickelt. Art. 8 Abs. 3 Eine

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2018 Für Versicherte bis Alter 49 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber

Mehr

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10 Personalvorsorge 10.1 Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10.2 Vorsorge bei Teilzeitanstellungen 10.3 Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Anhang zum Reglement. für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG. Personalvorsorgestiftung edifondo

Anhang zum Reglement. für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG. Personalvorsorgestiftung edifondo Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen)

Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen) ANHANG I Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönlichen Ausweis

Mehr

Die Pensionierung finanziell planen

Die Pensionierung finanziell planen Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 13. April 2016 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 - D.doc Seite

Mehr

Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen)

Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Gemäss

Mehr

Vorsorgepläne 01/2017

Vorsorgepläne 01/2017 Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Mehr

Vorgesehene Änderungen ab Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen

Vorgesehene Änderungen ab Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen Vorgesehene Änderungen ab 2005 Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen Voraussichtliche Altersleistungen ab 1. Januar 2005 Diese neuen Altersleistungen werden bereits im Stiftungsausschuss

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2017 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr