Wahlprüfstein DIE LINKE
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- Victoria Braun
- vor 7 Jahren
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1 Wahlprüfstein DIE LINKE ver.di Bundesarbeitskreis LSBT Paula-Thiede-Ufer Berlin Lesben- und Schwulenpolitik Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare in Gesellschaft und Beruf verwirklichen Sind Sie bereit, bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen und sich für die voll-ständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen? Befürworten Sie die die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare und würden Sie sich dafür einsetzen? Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, die fehlende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beseitigen und was werden Sie konkret zur Verwirklichung unternehmen? Werden Sie im Bereich des öffentlichen Dienstes und bei der Bundesweher Eingetragene Lebenspartnerschaften denen der Ehe (rückwirkend) gleichzustellen? Welche Maßnahmen werden Sie zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuer-, Sozial- und Familienrecht (Erbschaftssteuer, Splitting, Adoptionsrecht, etc.) ergreifen? Werden Sie sich für eine gesetzlich die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung bei den berufsständigen Versorgungswerken einsetzten? Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zu heterosexuellen Lebensgemeinschaften gleichgestellt werden ohne Ausnahme. Für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare gibt es neue Chancen. Sie resultieren aus der veränderten rechtlichen Situation nach Änderung des Transsexuellengesetzes am 19. Juni Der Deutsche Bundestag ist mit dieser Änderung einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen. Nach dieser ist die Ehelosigkeit nicht mehr Voraussetzung für die Anerkennung der Geschlechtsanpassung im Personenstandsrecht. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2008 gibt es bereits mindestens ein gleichgeschlechtliches Ehepaar das Klägerpaar. Damit liegt es auf der Hand den Weg der Gleichstellung zu verkürzen und die Ehe für alle zu öffnen, statt den komplizierten Weg der Rechtsangleichung fortzuführen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat den Antrag Vielfalt der Lebensweisen anerkennen und rechtliche Gleichbehandlung homosexueller Paare sicherstellen bereits im April 2007 in den Bundestag eingebracht (DS 16/5184). Mit der Umsetzung dieses Antrags wäre die Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften im Steuer-, Sozial- und Familienrecht sowie im Erbschaftsteuer- und Adoptionsrecht verwirklicht. Wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode entsprechend aktiv werden
2 DIE LINKE setzt sich auch für die rückwirkende Gleichstellung ein. Die rot-rote Berliner Landesregierung hat in diesem Bereich eine Führungsrolle übernommen und als erste die Gleichstellung im Beamtenrecht rückwirkend beschlossen. Die Gleichstellung in den berufsständischen Versorgungswerken steht in vielen Fällen noch aus. Hier sind zwar im Rahmen der Selbstverwaltung Fortschritte festzustellen, dennoch haben einige Kammern die Gleichstellung noch nicht vollzogen. So weit sich die Gleichstellung auf Länderebene regeln lässt, unternimmt DIE LINKE Initiativen zur Gleichstellung. So wird das rot-rot regierte Berlin demnächst das Berliner Architektur- und Baukammergesetz ändern und damit die Gleichstellung gesetzlich in diesem Versorgungswerk herbeiführen. Auszug aus dem Wahlprogramm der LINKEN zur Bundestagswahl: Dazu gehört auch, die sexuelle Vielfalt der Gesellschaft und die Gleichberechtigung unterschiedlicher Lebensentwürfe zu akzeptieren. Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern werden elementare Rechte verwehrt. Die eingetragene Partnerschaft besitzt deutlich weniger Rechte als die heterosexuelle Ehe. Im Einkommenssteuer-, Erbschafts-, und Adoptionsrecht werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Die Gleichstellung muss hier rechtlich vollzogen werden, denn schließlich gibt es keine halbe Gleichheit. Zuletzt hat sich DIE LINKE in Thüringen für die Gleichstellung engagiert. Sie hat beim Verfassungsgericht in Weimar eine Normenkontrollklage eingereicht, da über 50 Landesgesetze Lesben und Schwule diskriminieren. Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes Sind Sie bereit, sich für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels unserer Verfassung um das Kriterium der sexuellen Identität einzusetzen? Die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wird von der Partei und der Bundestagsfraktion unterstützt. Antidiskriminierung vorantreiben Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung im EU-Ministerrat den Richtlinienentwurf unterstützt und sich für eine zügige Verabschiedung der neuen Richtlinie zur Antidiskriminierung einsetzt? DIE LINKE unterstützt den Richtlinienentwurf. Diese Richtlinie ist von zentraler Bedeutung, da sie einen horizontalen Ansatz verfolgt. Dies bedeutet eine europaweite Angleichung an die bestehenden Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Rasse bzw. der ethnischen Zugehörigkeit. DIE LINKE begrüßt, dass die EU-Richtlinie die Herausbildung bürgerlicher Freiheitsrechte für Minderheiten unterstützt. Die Europaabgeordneten der LINKEN stimmten für die Richtlinie. Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag wird in der nächsten Legislaturperiode das diesbezügliche Verhalten der Bundesregierung kontrollieren und versuchen die Bundesregierung zu einer Unterstützung und zügigen Verabschiedung zu bewegen. Diversity in der Arbeitswelt Werden Sie sich für den Diversity-Ansatz auch im Bereich der Verwaltung und staatlicher Institutionen sowie in den mit öffentlichen Mitteln geförderter Institutionen und Unternehmen einsetzen?
3 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Zuwendungen zukünftig daran gebunden sind, dass der Zuwendungsempfänger aktive wie ehemalige Mitarbeiter/-innen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, denen in einer Ehe gleichgestellt werden? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Arbeit der Andiskriminierungsstelle des Bundes in Zusammenarbeit mit entsprechenden öffentlichen Stellen und NGOs auf landes- und kommunaler Ebene mehr Aufklärungsarbeit zum Schutz vor Diskriminierung, zur Gleichstellung und zu einem offenen Umgang mit Homosexualität getan wird und dafür ausreichend Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden? Der Diversity-Ansatz hilft Diskriminierungen zu beseitigen. Dies unterstützt DIE LINKE. Wo dies möglich und sinnvoll ist, sollten ZuwendungsempfängerInnen und öffentlich geförderte Institutionen und Unternehmen auf den Diversity-Ansatz verpflichtet werden. Ob das Zuwendungsrecht das geeignete Mittel ist, Gleichstellung zu ermöglichen, ist nicht eindeutig zu beantworten. Aber ein funktionierendes Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und eine wirklich arbeitende Antidiskriminierungsstelle (ADS) würden für die Gleichstellung hilfreich sein. Ergänzend fordern wir proaktive Maßnahmen. D.h., Strukturen und Instrumente, die die Gleichstellung auch tatsächlich gewährleisten. Eine neu strukturierte und besetzte ADS könnte diese proaktiven Maßnahmen mit entwickeln. Sinnvollerweise sollte die ADS mit NGOs zusammenarbeiten, statt wie bisher lediglich den Pakt mit der Wirtschaft zu suchen. Charta der Vielfalt Werden Sie sich für die weitere Verankerung der damit verbundenen Prinzipien einsetzen? Werden Sie sich für die Unterzeichnung der Charta durch die Legislative in Bund, Ländern und Kommunen einsetzen und eine aktive Diversitypolitik? Die rot-rote Landesregierung Berlins hat die Charta der Vielfalt als öffentlicher Arbeitgeber unterzeichnet. DIE LINKE unterstützt prinzipiell Initiativen, die den Diversity-Ansatz fördern. Dies gilt auch für Unternehmensinitiativen. Doch ein Wandel der Arbeitsbeziehungen ist langfristig nicht nur durch freiwillige Initiativen zu erreichen. Zudem bedarf es gesetzlicher Regelungen, die nicht nur vor Diskriminierungen schützen, sondern Unternehmen und Gewerkschaften verpflichten (pro-aktive Regelungen), eine aktive Diversity-Politik zu betreiben. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die von der Kommission bzw. dem Europäischen Gerichtshof monierten Mängel des Gesetzes umgesetzt werden? Sind Sie bereit bei einer Novellierung auch Mitarbeiter außerhalb des unmittelbaren Verkündungsbereichs mit in den Schutzbereich des Gesetzes einzubeziehen (z. B. Personal in Krankenhäusern und Kindergärten, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden) und/oder die zumindest die Zuwendung von staatlichen Fördermitteln an die Einhaltung der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe und der Antidiskriminierung von Homosexuellen zu binden? Befürworten Sie die Wahl des Leiters bzw. die Leiterin der ADS durch den Bundestag und werden sich hierfür im Rahmen einer Novellierung einsetzen? Wie stehen Sie zum Verbandsklagerecht, da viele Arbeitnehmer/-innen sich scheuen, gegen ihren Arbeitgeber selbst bei massiven Diskriminierungen oder Benachteiligungen zu klagen? Welche weiteren Punkte würden Sie bei einer Novellierung überarbeiten?
4 Sind Sie bereits die Mittel für die Stellenausstattung und die Öffentlichkeitsarbeit der ADS zu erhöhen und wenn ja, in welcher Größenordnung? Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat zum Diskriminierungsschutz und zum Ausbau des AGG bereits im 16. Deutschen Bundestag einen umfangreichen Antrag eingebracht: Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen (DS 16/9637). Darin kritisieren wir unter anderem die im AGG enthaltenen Ausnahmen zu Religion und Weltanschauung: Die Ausnahmeregelung im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften nach 9 Abs. 1 AGG ist so auszugestalten, dass eine unterschiedliche Behandlung nur dann zulässig ist, wenn die Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses nach der Art der Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung und auch im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Was die Leitung der ADS betrifft, so ist zu überlegen, wie gewährleistet werden kann, dass die ADS nach fachlichen statt nach parteipolitischen Kriterien besetzt werden kann. Bei einer Novellierung des AGG hat die Möglichkeit des Verbandsklagerechts Priorität. Zudem müssen die strukturellen Barrieren, die durch kurze Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, finanzielle Hürden und die unzureichende Beweislastregelung gekennzeichnet sind, beseitigt werden. Darüber hinaus muss die Konzeption der ADS neu überarbeitet werden. Es ist eindeutig, dass die bisherigen Mittel für die Antidiskriminierungsarbeit unzureichend sind. Doch vor einer Erhöhung der Zuwendungen an die ADS, muss die komplette Umstrukturierung der ADS ereicht werden. Da die ADS des Bundes ihrer Aufgabe nicht gewachsen ist und der Antidiskriminierungspolitik einen Bärendienst erwiesen hat, fordert DIE LINKE die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abzukoppeln. Welche finanziellen Mittel in diesem Fall als notwendig zu erachten sind, kann erst nach der kompletten Abkopplung und Neuausrichtung taxiert werden. Nachhaltige Integration Wie wollen Sie sicherstellen, dass Zuwanderer und Ausländer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft sowie ihre Lebenspartner und Kinder, egal in welchem Bundesland sie leben und bei welcher Institution oder Unternehmen sie beschäftigt sind, die gleichen Rechte wie Ehepartner haben? Was wollen Sie tun, um die Lebenssituation von Lesben und Schwulen zu verbessern sowie Gleichberechtigung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung von Homo-sexuellen die Werte von Demokratie und Zivilgesellschaft zu vermittelt und diese als gelebte und praktizierte Werte zu verankern? DIE LNKE setzt sich für die komplette Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bzw. die Öffnung der Ehe ein. Die Gesetze gelten für alle, damit auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften von Zuwanderer/-innen und AusländerInnen. Gleiche Rechte per Gesetz festzuschreiben ist allerdings nur ein erster Schritt und reicht für die Gleichstellung nicht aus. Die Akzeptanz sexueller Vielfalt lässt sich nicht verordnen. Wir unterstützen daher Maßnahmen die auf die Aktivierung der Zivilgesellschaft zielen. Es bedarf eines engagierten Wirkens aller Teile der Gesellschaft. Im Ergebnis setzen wir langfristig auf ein Umdenken in der Gesellschaft hin zu mehr Akzeptanz. Die Akzeptanz sexueller Vielfalt ist ein langwieriger Prozess, der von unten beginnen muss, bei den Kitas, den Schulen und den Jugendeinrichtungen.
5 Menschenrechte von sexuellen Minderheiten weltweit stärken Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Politik hinsichtlich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender bestimmt? Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte und der Menschenrechtsarbeit wollen Sie auf im Bereich der Außen- und Wirtschaftspolitik ergreifen? Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Politik hinsichtlich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender bestimmt? Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte und der Menschenrechtsarbeit wollen Sie auf im Bereich der Außen- und Wirtschaftspolitik ergreifen? DIE LINKE bekennt sich zu den Yogyakarta-Prinzipien und fordert deren umfassende Umsetzung. Für DIE LINKE ist der Kampf gegen Diskriminierungen und für Emanzipation ein internationaler. Als sich im Jahr 2006 Expertinnen und Experten im indonesischen Yogyakarta zusammensetzten, durchleuchteten sie die Menschenrechte unter dem Blickwinkel sexueller und geschlechtlicher Diskriminierungen und formulierten Prinzipien, die die Bürgerrechte sowie die sozialen Rechte für Lesben, Schwule, Transsexuelle, Transgender, Bissexuelle und Intersexuelle stärken sollen. DIE LINKE im Deutschen Bundestag unterstützte dies mit einer Kleinen Anfrage (DS 16/7454) und fragte die Positionierung der Bundesregierung zu den Yogyakarta-Prinzipien ab. Sexuelle Vielfalt soll im internationalen Rahmen vorangebracht werden, vor allem durch die Unterstützung politischer Initiativen vor Ort, die sich für die Abschaffung der Strafbarkeit der Homosexualität einsetzen. Im Rahmen der Entwicklungshilfe sollten lesbische und schwule Projekte gefördert werden. Allerdings sollten die Fördermaßnahmen länderspezifisch und unter höchster Sensibilität der jeweiligen Kultur gegenüber erfolgen. Novellierung des Transsexuellengesetz Sind Sie bereit, dafür Sorge zu tragen, dass das Transsexuellengesetz umgehend und umfassend reformiert wird, damit Transsexuelle ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen können? Welche Reformschritte wollen Sie dazu konkret unternehmen? DIE LINKE steht für eine weitreichende Reform bzw. erweiterte gesetzliche Möglichkeiten, die in bestehende Gesetze integriert werden, damit die Menschen- und Bürgerrechte von Transsexuellen garantiert werden. Wir fordern konkret die Aufhebung des Transsexuellengesetzes und eine Änderung des Namens- und Personenstandrechts. Dies soll allen Menschen ermöglichen, den Vornamen (auch einen geschlechtsuneindeutigen) und den Personenstand frei zu wählen. Wir fordern die Möglichkeit des Eintrags beim Personenstand von Intersexuell und Transgender. Wir fordern öffentlich finanzierte Beratungsstellen für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle, die sie in ihrer Sexualität und Geschlechtlichkeit akzeptieren und fördern. Dies hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE mit dem Antrag Transsexuellengesetz Rechtliche Möglichkeiten für Transexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen (DS 16/12893) in den Bundestag eingebracht. Wir werden auch im kommenden Bundestag Druck auf die Bundesregierung ausüben. Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen bekämpfen
6 Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft chirurgische und/oder medikamentöse bzw. hormonelle Eingriffe nur mit der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen dürfen? Was werden Sie dafür tun, um Sorge zu tragen, dass Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung ein Recht auf freie Entfaltung und Selbstbestimmung gewährleistet wird? Werden Sie sich dafür einsetzten, dass dem Phänomen Intersexualität in der Rechtsordnung künftig Rechnung getragen wird? DIE LINKE setzt sich für die Rechte von intersexuellen Menschen ein. Wir fordern, dass es erst zu medizinischen Eingriffen für geschlechtsangleichende Maßnahmen kommen darf, wenn die Menschen einwilligungsfähig sind. Deshalb lehnen wir frühkindliche Eingriffe ab, da sie zu schweren physischen und psychischen Folgen führen können. Im Bundestagswahlkampfprogramm heißt es hierzu: Die LINKE fordert: Selbstbestimmungsrecht von inter- und transsexuellen Menschen ohne Einschränkung sichern: Personenstandsgesetz und das Vornamensrecht in diesem Sinne ändern; fremdbestimmte operative Eingriffe bei Intersexuellen unterbinden DIE LINKE im Bundestag hat der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode hierzu vier Anfragen zum Intersexualität gestellt. (DS 16/4322, 16/4786, 16/13269, 16/13270) Im Antrag (DS 16/12893, Transsexuellengesetz aufheben Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen )fordern wir, dass beim Personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag neben den Eintragungen weiblich und männlich auch der Eintrag intersexuell oder transgender möglich sein soll und der Eintrag intersexuell und transgender auf Antrag vom Eintrag im Reisepass abweichen kann. Rehabilitierung aller nach 175 StGB Verurteilten Sind Sie bereit, sich für die gesetzliche Rehabilitierung und die Entschädigung der Opfer des 175 StGB bzw. der Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gemäß den Kriterien des Europäischen Menschenrechtsgerichtsho-fes einzusetzen? DIE LINKE sowie deren Vorgängerpartei hat sich als erste Partei im Deutschen Bundestag für eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach 175 Verurteilten ausgesprochen. Den Verurteilten sind aufgrund des erlittenen Unrechts schwere physische, psychische und Vermögensschäden entstanden. Biographien wurden zerstört und den Menschen wurde allein schon durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erheblicher Schaden zugefügt. DIE LINKE hat in den Deutschen Bundestag einen Antrag zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des 175 eingebracht. Der Deutsche Bundestag hat dies leider gegen die Stimmen von DIE LINKE und den Grünen am 6.Mai 2009 abgelehnt. DIE LINKE wird das Thema auch in den kommenden Bundestag einbringen. Verbreitung HIV und AIDS bekämpfen, Infizierte und Erkrankte vor Diskriminierung und Benachteiligungen schützen Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die WHO-Definition ICF für das Diskriminierungs-Merkmal Behinderung sowie Erweiterung der Diskriminierungsgründe um das Merkmal schwerwiegender chronischer Erkrankung, insbesondere HIV-Infektion, Krebs und Multiple Sklerose, ab Diagnosestellung übernommen wird und die Definition von Behinderung im SGB IX und Bundesgleichstellungsgesetz geändert wird?
7 Werden sie sich für den Abbau gesellschaftlicher Barrieren und für eine verbesserte Rehabilitation von HIV-Infizierten und AIDS-Erkrankten einsetzen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Forschung auf dem Gebiet von HIV und AIDS aber auch Hepatitis C sowie dem Kampf gegen eine weitere Verbreitung auf internationaler wie nationaler Ebene politische Priorität eingeräumt wird und ausreichende Mittel dafür bereitgestellt werden? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Entwicklungshilfe auch darauf geachtet wird, dass eine ausreichende Versorgung mit Verhüttungsmitteln, wie Kondomen sowie u.a. antiviralen Mitteln gewährleistet wird und eine vorurteilsfreie Aufklärung über Sexualität und sexuell übertragbare Krankheiten stattfindet? Die genannte Erweiterung der WHO-Definition inklusive Einarbeitung dieser in SGB IX und dem Bundesgleichstellungsgesetz erfordert ein genaues Abwägen. Einerseits ist eine HIV-Infektion alleine nicht automatisch mit einer Erkrankung gleichzusetzen. Andererseits ist HIV/Aids eine besondere Infektion/Erkrankung, die mit einem Stigma behaftet ist, vor allem für schwule Männer. Nach reiflicher Überlegung befürworte ich Barbara Höll die angesprochene Erweiterung der WHO- Definition inklusive Einarbeitung dieser in SGB IX und dem Bundesgleichstellungsgesetz. Selbstverständlich setzt sich DIE LINKE für den Abbau gesellschaftlicher Barrieren und für eine verbesserte Rehabilitation von HIV-Infizierten und an Aids erkrankten Menschen ein. In Deutschland zählen schwule Männer zur Hauptbetroffenengruppe von HIV/AIDS. Nach wie vor bedeutet das Outing einer HIV-Infektion ein Stigma. Zugleich hat das neue Aids (Dannecker) zu einem anderen Gesicht der Immunschwäche geführt. Auch hier hat sich und wird sich DIE LINKE für eine weitere Entstigmatisierung der Erkrankung einsetzen. Eines der vordringlichsten Ziele ist heutzutage die Vereinbarkeit von Berufsleben und HIV-Infektion. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung kritisch befragt inwiefern sie den Charakter des neuen Aids in der Prävention bei schwulen und bisexuellen Männern mit einbezieht (DS 16/10498). Der weltweite Kampf gegen HIV/AIDS und Hepatitis C sollte auf nationaler wie auf internationaler Ebene ausreichend finanziert sein. In den Entwicklungsländern heißt dies insbesondere den Aufbau eines Gesundheitssystems für die Erkrankten. Begleitet werden muss dies durch eine Sexualaufklärung über Infektionswege. Voraussetzung ist ein liberaler Umgang mit der Sexualität, denn nur dann kann Prävention überhaupt wirken. Darüber hinaus betont DIE LINKE, dass auch in Bezug auf HIV/AIDS der Bekämpfung von Armut eine gewichtige Rolle zukommt. DIE LINKE fordert die Achtung der Menschrechte. In den Beziehungen zu Entwicklungsländern und bei der Vergabe von Entwicklungshilfe sollte auf die Achtung der sexuellen Orientierung, des Geschlechts sowie auf vorurteilsfreie und akzeptierende HIV-Prävention hingewirkt werden. Doch sollte die Achtung der sexuellen Orientierung nicht Voraussetzung für die Versorgung mit Verhüttungsmitteln etc. sein.
Wahlprüfstein DIE LINKE
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