Rahmenbedingungen für den Digitalfunk
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- Simon Thomas
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1 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Brand- und Katastrophenschutz in Hessen Rahmenbedingungen für den Digitalfunk
2 Rahmenbedingungen Digitalfunk Das Land Hessen beabsichtigt, die bisherigen analogen Anwendungen der nichtpolizeilichen BOS: Fahrzeugfunk (4m) Alarmierung (4m) Einsatzstellenfunk (2m) zeitnah nach funktionsfähiger Bereitstellung des Netzes vollständig in den Digitalfunk zu migrieren. Jeder andere Lösungsansatz hätte: Taktische Nachteile, da mittel- und langfristig Systembrüche (analog/digital) innerhalb Hessens an Gemeindegrenzen vorhanden wären Erhebliche Mehrkosten, da ein Parallelbetrieb alter und neuer Netze erforderlich ist und Endgeräte doppelt vorzuhalten sind 2
3 Fahrzeugfunk Grundannahmen Das Fleetmapping Konzept des Landes sieht für jeden Einsatzfall grundsätzlich eine eigene Gesprächsgruppe vor, deren Zuweisung automatisiert erfolgen soll (max. mögliche Anzahl = Anzahl der Gemeinden im Landkreis) Parallele Einsätze werden dadurch akustisch voneinander separiert Für mögliche Abschnittsbildung u.ä. stehen weitere manuell und/oder automatisiert schaltbare Gesprächsgruppen zur Verfügung Auch Handfunkgeräte sind als Teilnehmer im Fahrzeugfunk (entgegen bisherigem 4m-Funk) möglich hierbei sind jedoch taktische Aspekte dringend zu beachten! 3
4 Alarmierung Grundannahmen Eine Alarmierung erfolgt zukünftig über das Digitalfunknetz in Form von Textnachrichten an entsprechende Endgeräte Für sehr große Teile der hessischen Siedlungsgebiete soll aktives Paging möglich sein (d.h. der Endgeräteanwender kann bzw. muss quittieren ob er den Einsatz wahrnehmen kann. Entsprechend der Rückmeldungen können automatisiert Nachalarmierungen erfolgen) In allen Siedlungsbereichen ist passives Paging (nur Alarmierungsempfang) möglich Das Endgerät ist für passives und aktives Paging gleich! 4
5 Einsatzstellenfunk Grundannahmen Der Einsatzstellenfunk der Feuerwehr wird sich weitgehend im DMO-Betrieb darstellen, da im Innenangriff (Keller) die Netzversorgung nicht gewährleistet werden kann Hierfür stehen voraussichtlich ca. 10 Gruppen zur Verfügung. Besondere Anwendungen (z.b. Führungskanal oder Wv lange Wege) sind dagegen ggf. auch im TMO-Betrieb möglich Auch Fahrzeugfunkgeräte sind als Teilnehmer im Einsatzstellenfunk (entgegen bisherigem 2m-Funk) möglich. 5
6 Taktische Planung notwendiger Ausstattung Führung PRT MRT HRT KdoW (Ltg. Fw) Ltr Wehrführung AbtL ELW 1 ZFü FüAss SpFu Kf B 6
7 Taktische Planung notwendiger Ausstattung Kleinfahrzeuge PRT MRT HRT TSF StFü Kf B TSF-W StFü Kf C MTF, sonst. Fzg 7
8 Taktische Planung notwendiger Ausstattung Großfahrzeuge PRT MRT HRT TLF-Tr TFü Kf C TLF-St StFü Kf C LF GrFü Kf C Hubrettungsgerät TFü Kf C 8
9 Taktische Planung notwendiger Ausstattung Sonderfahrzeuge PRT MRT HRT GW-G, GW-AS TFü Kf C RW, GW-L, SW TFü Kf C Boote sonst. Fzg Tfü Kf C 9
10 Taktische Planung erforderlicher Ausstattung Ferner als erforderlich anerkannt: Feststationen (eine pro Gemeinde) Sirenensteuerempfänger (im tatsächlichen Umfang) aus örtlichen Besonderheiten kann es geboten sein, über den allgemein als erforderlich angesehenen Bedarf weitere Endgeräte vorzuhalten (z.b. weitere Pager zur Sicherstellung der Tageseinsatzstärke) 10
11 Beabsichtigte Förderung - Grundsätze gefördert wird aus normalen Haushaltsmitteln nicht aus Feuerschutzsteuermitteln gefördert wird nur Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren gefördert werden Endgeräte ohne Zubehör und ohne Einbau in Höhe eines Regelfördersatzes von 30% Gefördert werden die allgemein als taktisch erforderlich angesehenen Endgeräte ohne Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgter Inbetriebnahme des Netzes und erfolgter Migration von Analogauf Digitalfunk auf Basis von Jahresstatistikdaten 11
Brand- und Katastrophenschutz in Hessen
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